Titel: Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894.
Autor: Mg.
Fundstelle: Band 295, Jahrgang 1895, S. 160
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Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894. Die Erfindungsthätigkeit im J. 1894. Wieder zur gewohnten Zeit liefert das kaiserl. Patentamt eine diesmal überaus umfassend und eingehend zusammengestellte Statistik über den Geschäftsbetrieb im J. 1894. Die vorliegende Statistik weicht von den Aufstellungen, wie sie für die voraufgegangenen Geschäftsjahre im Patentblatte regelmässig bekannt gegeben sind, insofern ab, als hier der Versuch gemacht worden ist, durch engere Zusammenstellung der zusammengehörigen Gebiete, durch Weglassung des für überflüssig oder irreführend Erkannten, sowie durch Einfügung für wichtig erachteter neuer Zahlenreihen die Tabellen übersichtlicher und für eine fachmännische Betrachtung fruchtbringender zu gestalten. In Folge dessen haben einzelne Tabellen einen anderen Platz in der gewohnten Reihe und theilweise auch einen anderen Inhalt erhalten, indessen doch in der Weise, dass die Vergleichung mit den Tabellen der Vorjahre überall möglich und der innere Zusammenhang mit der früheren statistischen Arbeit völlig gewahrt geblieben ist. Diese Neuerungen in der Aufstellung der Statistik sind ungemein dankenswerth, da sie einen viel klareren Ueberblick über die für die Beurtheilung der Erfindungsthätigkeit nothwendigen Ziffern gewähren als bisher, aber auch den durch die Gebrauchsmuster bedingten vergrösserten Geschäftsumfang, wie die gegenseitige Beeinflussung von Patentschutz und Musterschutz besser zu übersehen gestatten. Die zunächst hier wiedergegebene Tabelle I bietet eine Zusammenstellung der angemeldeten und patentirten Erfindungen und der gelöschten Patente seit Bestehen des kaiserl. Patentamtes. Aus dieser Uebersicht ergibt sich, dass die Zahl der Anmeldungen von 1877 bis 1886 und, nach einem kleinen Rückgange in den Jahren 1887 und 1888, seitdem wieder in stetiger Steigerung begriffen ist. Die Patentertheilungen, welche gleichfalls seit 1886 in stetiger Zunahme sich befanden, haben im laufenden Jahre eine kleine Abnahme von 150 gegen das Vorjahr erfahren, übertreffen indessen die entsprechende Zahl des Jahres 1886 immer noch um mehr als 61 Proc. Die Zahl der in Kraft gebliebenen Patente hat seit dem Beginne der deutschen Patentgesetzgebung sich fortgesetzt gesteigert, überragt das Vorjahr um 622 und das Jahr 1886 um 6672 Nummern oder um nahezu 60 Proc. Bemerkt sei, dass man, um das Verhältniss der erfolgten Bekanntmachungen und der ertheilten Patente zu den Anmeldungen zu ermitteln, die absoluten Zahlen nicht ohne weiteres gegenüberstellen darf, da die Zahl der in Folge Nichtzahlung der Anmeldegebühr überhaupt nicht in den Geschäftsgang gelangten Anmeldungen (insgesammt seit 1877 : 941), sowie die Zahl der noch im Geschäftsgange befindlichen Anmeldungen in Betracht gezogen werden muss. Unter Berücksichtigung dieser Zahl stellt sich das Verhältniss so, dass 52,5 Proc. aller Anmeldungen zur Bekanntmachung geführt haben, der Rest aber zurückgenommen oder zurückgewiesen ist. Von den bekannt gemachten Anmeldungen, bei denen hier auch die noch im Geschäftsgange befindlichen abgerechnet werden müssen, haben 91,9 Proc. zur Ertheilung und 5,5 Proc. zur Versagung des Patentes geführt, während der Rest von 2,6 Proc. auf die zurückgenommenen Anmeldungen entfallt. Von den ertheilten Patenten sind 0,43 Proc. für nichtig erklärt oder zurückgenommen; von je 232 Patenten ist somit eins vernichtet oder zurückgenommen worden. Tabelle I. Uebersicht der angemeldeten und patentirten Erfindungen und der gelöschten Patente. 1.Jahr 2.Anmeldungen 3.BekanntgemachteAnmeldungen 4.Versagungennach der Be-kanntmachung 5.ErtheiltePatente 6.Vernichtete undzurückgenom-mene Patente 7.Abgelaufene undwegen Nichtzah-lung der Gebührerloschene Patente 8.Am Jahresschlussin Kraftgebliebene Patente 1877 (II. Halbj.)18781879188018811882188318841885188618871888188918901891189218931894     3212    5949    6528    7017    7174    7569    8121    8607    9408    9991    9904    9869  11645  11882  12919  13126  14265  14964 167448074570442247514549502546324456436142214262496253515989692069576532   187  406  300  313  255  318  357  358  368  356  287  247  205  199  189  210  256     190  4200  4410  3966  4339  4131  4848  4459  4018  4008  3882  3923  4406  4680  5550  5900  6430  6280     3  17  21  24  25  30  18  25  22  34  26  15  15  23  11  12  22     160  1813  2745  3703  3273  3740  3984  3947  3786  3587  3625  3473  3761  4435  4799  4949  5638     190  4227  6807  8007  8619  9452105351099411046112491151211810127321363914735158251729917921 1877–1894 172150 88441 4811 79620 343 61418 Bemerkt sei, dass von den Anmeldungen nahezu zwei Drittel durch Vermittelung von Patentagenten eingehen. Für die letzten vier Jahre stellen sich in dieser Hinsicht die Procentsätze wie folgt: 1891 65,69 1892 64,5 1893 66,3 1894 65,06. Da nun in den nämlichen Jahren 28 Proc. aller Anmeldungen von Personen ausgegangen sind, welche im Auslande wohnten, somit nach § 12 des Patentgesetzes nothwendig durch einen Vertreter erfolgen mussten, so ergibt sich, dass die im Inlande wohnenden Anmelder gerade in der Hälfte aller Fälle sich eines Vertreters bedient haben. In einer weiteren umfangreichen Tabelle, deren Wiedergabe wir uns aus Platzmangel versagen müssen, wird ein Ueberblick über die Antheilnahme der 89 verschiedenen Klassen gegeben, nach denen die beim Patentamt einlaufenden Erfindungen eingeordnet und behandelt werden. Es hat für unsere Leser keinen Werth Jede einzelne Patentklasse in ihrem ziffernmässigen Ausweis zu betrachten; wir greifen deshalb auf unsere Gepflogenheit zurück, die zu einzelnen und zwar den wesentlichsten Industriegruppen gehörigen Klassen zusammenzufassen, um die Gruppenwerthe hier wiederzugeben, welche einen besseren Anhalt für allgemeine Prüfung bieten. (Vgl. Tabelle II.) Tabelle II. Uebersicht der Betheiligung einzelner Industrien. Anmeldungen Ertheilungen Be-schwerden1894 Erthei-lungen Löschungen 1894 1893 1894 1893 von 1877 bis 1894 Bergbau- und Hüttenindustrie (Kl. 1, 5, 18, 40)   193   174   110   102   26 1848 1446 Eisen- und Metallindustrie (Kl. 7, 31, 48, 49, 67, 69, 87)   758   823   428   405 109 5004 3738 Kraftbetrieb (Kl. 10, 13, 14, 24, 46, 47, 60, 88) 1514 1475   541   484 217 8792 6982 Chemische Industrie (Kl. 12, 16, 22, 23, 26, 62, 75, 78, 89) 1495 1390   653   681 305 6267 3913 Elektrotechnik (Kl. 21)   603   575   246   229   84 2862 2166 Landwirtschaft (Kl. 45)   519   527   240   223   57 2902 2325 Vervielfältigende Kunst und Papierindustrie (Kl. 11, 15,  54, 55, 57, 70)   737   741   377   421   51 4664 3583 Verkehrs- und Transportwesen (Kl. 19, 20, 65, 81)   882   812   340   411 101 4762 3733 Textilindustrie, Bekleidungsindustrie (Kl. 3, 8, 25, 29,  41, 52, 71, 73, 76, 86) 1235 1153   532   545 150 6996 5346 Nahrungs- und Genussmittel (Kl. 2, 6, 17, 50, 53, 64,  66, 79) 1142 1053   385   450 134 5863 4648 Kurzwaaren und Hausgeräth (Kl. 33, 34, 44) 1068 1050   393   418   90 5052 4266 Keramische Industrie (Kl. 32 und 80)   350   352   241   250   65 2302 1675 Instrumente und Uhren (Kl. 42 und 83)   562   500   281   333   36 3939 3247 Holzindustrie (Kl. 38, 43, 63)   810   600   361   270   90 2966 2283 Hochbau (Kl. 37)   335   281     61     70   34 1099   931 Wasserleitung (Kl. 85)   198   206     85     94   22 1144   920 Die vom Patentamt gegebene Uebersicht über die Statistik der einzelnen Patentklassen soll einen vollständigen Ueberblick über die innerhalb der einzelnen Patent- und Gebrauchsmusterklassen erfolgten Anmeldungen und Patentertheilungen, Patentlöschungen und Beschwerden gewähren. Zur Vergleichung der erfinderischen Thätigkeit, soweit sie im Patentverfahren sich offenbart, schien es angemessen, eine Anzahl Jahre neben einander zu beobachten. Hierbei empfahl es sich aber, nicht über ein Jahrzehnt zurückzugehen, da gerade auf dem zur Rede stehenden Gebiete geistigen Wirkens die in Betracht kommenden Factoren kaum länger als 10 Jahre sich insoweit gleich bleiben, als erforderlich ist, um den statistischen Betrachtungen den Vorzug der wahrscheinlichen Richtigkeit zu sichern. Jede Klasse bietet somit ein Bild, welches die Spanne von 1885 bis 1894 einschliesslich umfasst und welches durch die Angabe der Gesammtsummen von 1877 bis 1894 ergänzt wird. Besonders angenehm wird es empfunden, dass zum ersten Male die Zahl der erhobenen Beschwerden gegen Beschlüsse des Patentamtes mitgetheilt wird. Die Uebersicht über die auf Grund des Reichsgesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 – in Kraft seit dem 1. October 1891 – erfolgten Anmeldungen ist, da sie nur vier Jahrgänge umfasst, vollständig gegeben worden. Zur richtigen Beurtheilung des Verhältnisses zwischen den Patentertheilungen zu den Patentanmeldungen sei auch hier bemerkt, dass die nicht mitgetheilten Zahlen der im Geschäftsgange befindlichen Anmeldungen, welche innerhalb der einzelnen Klassen sehr verschieden sich stellen, berücksichtigt werden müssen. Immerhin wird sich nach den bisherigen Erfahrungen so viel mit Sicherheit behaupten lassen, dass im Verhältniss zu den Anmeldungen die geringste Zahl der Patentirungen, etwa 22 Proc., in der Kl. 3, Bekleidungsindustrie, erfolgt. Die absolut geringsten Zahlen der Anmeldungen weisen die Kl. 43 und 62, Korbflechterei und Salinenwesen, mit 87 und 94 Anmeldungen, die absolut höchsten die Kl. 34 und 21, hauswirthschaftliche Gegenstände und elektrische Apparate, mit 8244 und 6492 Anmeldungen innerhalb der Frist seit dem Bestehen der deutschen Reichspatentgesetzgebung auf. Die absolut geringsten Zahlen der Patentertheilungen wiederholen sich bei den Kl. 43 und 62, die absolut höchsten Zahlen entfallen hier dagegen auf die Kl. 42 und 49, Instrumente und mechanische Metallbearbeitung, 3231 und 3029. Die Abnahme der Anmeldungen in Kl. 13 im J. 1893 und die gleichzeitige Steigerung derselben in Kl. 24 wird theilweise dadurch erklärt, dass in dem nämlichen Jahre die Dampfkesselfeuerungen ersterer Klasse – Dampfkessel – entnommen und der letzteren – Feuerungsanlagen – überwiesen worden sind. Ferner erklärt sich das plötzliche Anwachsen der Kl. 12, chemische Apparate und Processe, im J. 1894 dadurch, dass seit Ende Mai desselben Jahres die Phenole, Amine u.s.w. hierher aus der in Folge dessen kleiner gewordenen Kl. 22, Farbstoffe, übernommen worden sind. Beschwerden sind im J. 1894 in allen Klassen, am häufigsten (106 und 101) in den Kl. 12 und 22 – die chemische Industrie betreffend – erhoben. Lehrreich ist der Vergleich der Zahlen der Löschungen der Patente mit denen der Ertheilungen innerhalb der einzelnen Klassen. Das Verhältniss ist hier ein sehr verschiedenartiges und lässt Rückschlüsse auf den längeren oder kürzeren Werth der geschützten Erfindungen zu. Bei der Statistik der Gebrauchsmuster ist zu beachten, dass es sich nur um Anmeldungen, nicht auch um Eintragungen handelt. Die Wirkung des Gebrauchsmusterschutzes auf die Anmeldungen von neuen Erfindungen und Gestaltungen zum Patentschutze macht sich in dem Rückgange bezieh. Nichtsteigen der Patentanmeldungen seit 1891 und 1892 namentlich in der Kl. 3, Bekleidungsindustrie, Kl. 34, hauswirthschaftliche Gegenstände, Kl. 44, Kurzwaaren, und Kl. 77, Sport, geltend. In diesen Klassen finden sich vorzugsweise die sogen. Saisonartikel, hinsichtlich deren der kürzere und billigere Gebrauchsmusterschutz ausreicht. Tabelle III. Uebersicht der erloschenen Patente nach den Abstufungen der Jahresgebühr für die Zeit vom 1. Juli 1877 bis 31. December 1894. 1.Betrag derJahres-gebührMark 2.Die neben-bemerkteGebühr istfällig ge-worden fürPatente 3.Wegen Nichtzahlungder nebenbemerktenGebühr sind erloschen 4.Von 100 Patentensind erloschen imSchutzjahr Patente imSchutzjahr Patente   30 79112   1   4859   1   6,74   50 65684   2 16232   2 22,53 100 49245   3 17694   3 24,56 150 28177   4   8195   4 11,38 200 17037   5   3902   5   5,42 250 11208   6   2185   6   3,03 300   7935   7   1352   7   1,88 350   5440   8     873   8   1,21 400   4054   9     590   9   0,82 450   3081 10     402 10   0,56 500   2331 11     302 11   0,42 550   1736 12     205 12   0,28 600   1288 13     189 13   0,26 650     894 14     107 14   0,15 700     652 15     50 15   0,07 In Spalte 2 der Tabelle III weicht die erste Zahl 79112 von der in Tabelle I festgestellten Zahl der ertheilten Patente 79620 um 508 ab. Dieser Unterschied erklärt sich daher, dass in Tabelle I die in Reichspatente umgewandelten früheren Landespatente – insgesammt 882 – enthalten sind, von denen für 508 im ersten Schutzjahr bereits eine höhere Gebühr als 30 M. fällig war, und welche aus diesem Grunde in Tabelle III an erster Stelle nicht mitgezählt werden durften. In Spalte 2 sind die 7071 ertheilten Zusatzpatente nach der bisherigen Uebung mitgezählt, in Spalte 3 dagegen nicht. In Spalte 2 ist die Ueberschrift insofern incorrect, als die Gebühr von 30 M. seit dem 1. October 1891 nicht erst für ertheilte Patente, sondern bereits vor der Patentertheilung fällig wird. Aus diesem Grunde ist auch die erste Zahl in Spalte 3 seit 1891 nahezu stabil geblieben. Indessen ist der besseren Vergleichung wegen die alte Anordnung beibehalten worden. Spalte 3 und 4 lassen in absoluten Zahlen und in Procentsätzen die Zahlen der in Folge Nichtzahlung der Gebühren erloschenen Patente erkennen. Es ergibt sich daraus, dass nahezu vier Fünftel (79,31 Proc.) aller Patente auf diese Weise enden. Die stärkste Hinfälligkeit der Patente zeigt sich aufsteigend in den ersten drei Jahren, in welchen insgesammt 53,83 Proc. aller Patente erlöschen. Das dritte Jahr des Schutzes ist das kritische, indem in diesem fast ein Viertel aller Patente in solcher Art ihr Ende erreichen. Hauptursache für diese Erscheinung dürfte der Umstand sein, dass in dieser Frist die Hoffnungen der Patentinhaber auf ergiebige wirthschaftliche Verwerthung der geschützten Erfindungen meist sich als nichtig erwiesen haben und die Aufwendungen der fälligen Gebühren nicht mehr zu lohnen scheinen. Vom vierten Schutzjahre an nehmen die Löschungen stetig ab, bis zum siebenten in grösseren Sprüngen, von da an nur in kleinen procentualen Brüchen. Von allen Patenten erreichen nur 35 Proc. das vierte, 6,8 Proc. das achte, 2,1 Proc. das zwölfte und 0,82 Proc. das letzte Schutzjahr. Nur 600 Patente von nahezu 80000 – je 1 von 133 – haben bisher die ganze Schutzfrist von 15 Jahren durchgehalten. Beschwerden-Statistik. 1) Von den auf Grund des § 26 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 im J. 1892 erhobenen und am Schlusse des Jahres 1893 noch im Geschäftsgange befindlichen 50 Beschwerden sind vom Patentsucher zurückgezogen 8 ––––––––––––––––       Von den hiernach verbleibenden 42 Beschwerden führten zur Patentertheilung 22 zur Versagung 18 ––– sind 40 ––––––––––––––––       Die verbleibenden 2 Beschwerden sind zur Zeit noch im Geschäftsgange. 2) Statistik über das Ergebniss der im J. 1893 auf Grund des § 26 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 erhobenen Beschwerden. Nach der im Patentblatt Jahrg. 1894 S. 28 unter VII. veröffentlichten Uebersicht sind im J. 1893 bei dem kaiserlichen Patentamteeingegangen. 1639 Beschwerden     Hiervon gehen abwelche entweder zurückgezogen, als unzu-lässig verworfen wurden oder mangels Zah-lung der Gebühr als nicht erhoben gelten. 97 ––––––––––––––––––     Es gelangten mithin zur geschäftlichenBehandlung 1542 Beschwerden von welchen zur Zeit nochim Geschäftsgange sind. 25 –––––––––––––––––– Von den erledigten 1517 Beschwerden wurden 1163 vor Bekanntmachung der Anmeldung und 354 nach Bekanntmachung der Anmeldung erhoben. Erledigung der vor Bekanntmachung der Anmeldungen erhobenen Beschwerden. Textabbildung Bd. 295, S. 162 Hiervon; Von den 389 auf Beschwerde bekannt gemachten Anmeldungen führten zur; Anzahl der Beschwerden; führten; zur Zurückverweisung in die I. Instanz;  zur Bekanntmachung; wurden abgewiesen; Ertheilung; Versagung; des Patentes; Von den bekannt gemachten Anmeldungen sind; noch nicht zur endgültigen Entscheidung gelangt Erledigung der nach Bekanntmachung der Anmeldungen erhobenen Beschwerden. 1) Beschwerden des Patentsuchers. 2) Beschwerden der Einsprechenden. Gegen Versagung oderBeschränkung desPatentes Von diesen Beschwerden wurden Anzahl der erhobenenBeschwerden Von diesen Beschwerden wurden anerkannt abgewiesen anerkannt abgewiesen 137 55 82 217 80 121 137 201* * Die Zahl von nur 201 Beschlüssen erklärt sich dadurch, dass bei zwei Patentanmeldungen je drei Einsprechende und bei zwölf Patentanmeldungen je zwei Einsprechende Beschwerde erhoben haben, und hinsichtlich jeder dieser Anmeldungen auf die Beschwerden nur je ein Beschluss gefasst worden ist. Uebersicht. Von den 1517 Beschwerden sind mithin a) ganz oder theilweise anerkannt 492 b) zurückgewiesen 983 c) zur Zurückverweisung in die I. Instanzführten 18 d) über die verbleibenden 24 Beschwerden vgl. die Anmerkungen. ––––– 1517 Von allen Beschwerden führten somit 61,8 Proc. zur Abweisung. Seit 1877 sind insgesammt 1647 Nichtigkeitsklagen angestrengt. Von diesen sind 480 zurückgenommen und 162 noch im Geschäftsgange. Von dem Reste (1005) haben geführt: 309 zur gänzlichen Vernichtung des Patentes = 30,7 Proc. 241 theilweisen = 24,0 455 Abweisung der Klage = 45,3 Insgesammt sind 1073 patentamtliche und 265 reichsgerichtliche Entscheidungen ergangen. Von dem Rechtsmittel der Berufung ist somit in 25 Proc. der Fälle Gebrauch gemacht. Im J. 1894 ist die Zahl der Nichtigkeitsanträge mehr als doppelt so stark wie im voraufgegangenen Jahre gewesen. Durchaus irrig würde der hieraus gezogene Schluss sein, dass sich die Zahl der irrthümlich ertheilten Patente gesteigert habe. Denn nach den Erfahrungen der Vorjahre stehen die Vernichtungen der Patente keineswegs im entsprechenden Verhältniss zu den angestrengten Nichtigkeitsklagen, und die Gründe, solche Klagen anzustrengen, beruhen nicht selten auf ganz anderen Thatsachen als auf der einer irrthümlichen Patentertheilung. Durch das Vorprüfungssystem ist doch eine solche Sicherheit des Patentschutzes eingetreten, dass auf 10000 Ertheilungen nur 38 völlige und 30 theilweise Patentvernichtungen erfolgt sind. Zurücknahmeanträge sind sehr selten. Seit 1877 sind deren erst 128 gestellt, wovon 49 wieder zurückgenommen sind. Von dem Reste führten 34 zur gänzlichen oder theilweisen Zurücknahme des Patentes, 30 zur Abweisung der Klage. Auch hier wurde bei 25 Proc. der patentamtlichen Entscheidungen von dem Rechtsmittel der Berufung Gebrauch gemacht. Tabelle IV. Uebersicht der angemeldeten, eingetragenen, gelöschten und übertragenen Gebrauchsmuster. Jahr 1.Angemeldet 2.Angemeldet 3.OhneEintragungerledigt 4.AmJahreschlussunerledigt 5.Gelöscht 6.Durch Zahlungvon 60 M. ver-längert 7.Ueber-tragen auf Grund Ver-zichts oderUrtheils wegen Zeit-ablaufs 1891 (1./10.–31./12.)189218931894   2095  90661135415259   1724  84561029713673     4  141  470  731   367  83614232278   67101130 1372 475     1  90165293 1891–1894 37774 34150 1346 298 1372 475 549 Die Zahl der Anmeldungen ist in stetiger Steigerung begriffen, wobei allerdings zu beachten ist, dass unter den Anmeldungen zunehmend sich solche finden, welche nach dem Antrage des Anmelders erst dann Berücksichtigung finden sollen, wenn die gleichzeitige Patentanmeldung keinen Erfolg haben sollte. Dieser Umstand macht sich auch in Spalte 2 und 3 bemerkbar, indem die Zahl der ohne Eintragung erledigten und der am Jahresschlusse unerledigt gebliebenen Anmeldungen beständig wächst, weil einmal Patente auf eine erhebliche Anzahl von Anmeldungen ertheilt werden und damit der Gebrauchsmusterschutz unnöthig wird, und weil andererseits der Gang des Patentverfahrens die eventuelle Gebrauchsmusteranmeldung längere Zeit in suspenso lässt. Die Zahl dieser eventuellen Anmeldungen belief sich in 1893 auf 878, in 1894 auf 1234. Bezüglich der im J. 1891 eingetragenen Muster ist der Schutz in 1357 Fällen durch Zeitablauf, in 19 Fällen in Folge Verzichts und in einem Falle auf Grund richterlichen Urtheils erloschen, in 347 Fällen durch Zahlung von 60 M. verlängert. Uebersicht der Waarenzeichen-Anmeldungen. In der Zeit vom 1. October bis 31. December 1894 sind bei dem kaiserl. Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen 10807 Anmeldungen eingereicht.       Davon sind bis Ende 1894 zur Ein-tragung gelangt 1496 –––––––––––––––––––––––––––––       Die übrigen, mithin 9311 Anmeldungen sind noch im Geschäftsgange verblieben. Betheiligung der einzelnen Länder. Patente wurden ertheilt an preussische Staatseingesessene 2632 gegen 2641 im J. 1893 (an Berlin 744 gegen 771 im J. 1893), an bayerische Staatseingesessene 347 gegen 346 im J. 1893, an sächsische 462 (561), an württembergische 132 (127), an Deutsche überhaupt 4214 gegen 4343 im J. 1893. Das Ausland war mit folgenden Patentziffern betheiligt: England 483 (534), Frankreich 294 (282), Belgien 89 (80), Italien 27 (26), Oesterreich-Ungarn 327 (295), Russland 53 (49), Schweiz 113 (125), Vereinigte Staaten von Nordamerika 444 (520). Bei den Patentertheilungen ist die Constanz auffallend, in welcher das Ausland daran betheiligt ist. Sowohl im verflossenen und im voraufgegangenen Jahre, wie überhaupt in der ganzen Zeit seit 1877 sind regelmässig fast genau 30 Proc. aller Ertheilungen an im Auslande wohnhafte Anmelder erfolgt. – Bei den Patentanmeldungen ist das Ausland in den letztcontrolirten zwei Jahren nur mit 28 Proc. betheiligt, woraus erhellt, dass das Ausland bei den Ertheilungen etwas besser fortgekommen ist als das Inland. An den Gebrauchsmusteranmeldungen ist das Ausland nur mit 7,2 Proc. betheiligt. Bei den Zeicheneintragungen hat eine Berechnung jetzt noch keinen Werth. Bei den Patentertheilungen machen sich entsprechend der Bedeutung ihrer Industrie und ihres Verhältnisses zum wirthschaftlichen Leben innerhalb des Deutschen Reiches in erster Linie Grossbritannien, die Vereinigten Staaten Nordamerikas, Oesterreich-Ungarn, Frankreich und die Schweiz bemerkbar. In zweiter Linie stehen Russland, Belgien und die skandinavischen Königreiche. Minimal, mit nur jährlich fünf Patenten, ist Spanien betheiligt. Bei den Gebrauchsmusteranmeldungen steht Oesterreich-Ungarn voran, dem die Vereinigten Staaten Nordamerikas, Grossbritannien und die Schweiz folgen. Was die einzelnen Bundesstaaten anbelangt, so sind an den Patentertheilungen betheiligt: Preussen mit 60,5 Proc. Das übrige Norddeutschland (ohne  Hessen) 24,4 Süddeutschland (mit Hessen und  Hohenzollern 15,1 An den Gebrauchsmusteranmeldungen sind betheiligt: Preussen mit 56,3 Proc. Das übrige Norddeutschland (wie  oben) 25,7 Süddeutschland (wie oben) 18,0 Im Verhältnisse zur Gesammtsumme der Bevölkerung des Deutschen Reiches kommen: auf Preussen 60,5 Proc. das übrige Norddeutschland 18,0 Süddeutschland 21,5 Es ergibt sich hieraus, dass in Preussen die erfinderische Thätigkeit nahezu genau dem Verhältnisse der Bevölkerung entspricht, während sie im übrigen Norddeutschland grösser ist als in Süddeutschland, ein Verhältniss, welches ja auch in anderen Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens seine Bestätigung findet. Allerdings darf man auf Grund der vorstehenden Zahlenangaben nicht zu weitgehende Schlüsse ziehen, wie dies bereits geschehen ist, und etwa ohne weiteres aus der Zahl der auf die einzelnen Landestheile entfallenden Patente auf die Erfindungsfähigkeit der entsprechenden Bevölkerung schliessen. Denn in dieser Hinsicht ist, ganz abgesehen davon, dass nicht allemal der Anmelder auch der Erfinder ist, zu berücksichtigen, dass die technisch veranlagten und erfinderischen Köpfe aller Landestheile sich bei der heute obwaltenden Beweglichkeit und Freizügigkeit der Bevölkerung in denjenigen Landestheil begeben werden, wo der für ihre Zwecke, Bedürfnisse, Neigungen und Versuche günstigste Boden sich findet. Es ist daher keineswegs gesagt, dass die Bewohner Brandenburgs, Pommerns, Posens, Ost- und Westpreussens, weil auf ihre Heimathprovinzen die geringste Zahl der Patente entfallen ist, auch den geringsten erfinderischen Geist erwiesen haben, vielmehr darf man aus diesen Zahlen den Schluss ziehen, dass in diesen Provinzen, wie überhaupt im ganzen Osten, welcher jenseits der Linie Greifswald, Berlin, Breslau auch nur die einzige Universität zu Königsberg und keine einzige technische Hochschule aufweist, die Gelegenheit zu technischer Ausbildung und die Vorbedingungen zur Bethätigung erfinderischer Kraft am ungünstigsten sind. Berlin und die Rheinprovinz stehen nicht deshalb hier mit den höchsten Zahlen vertreten, weil die Berliner und Rheinländer vorzugsweise Erfinder sind, sondern weil hier auf wirthschaftlichem, technischem und industriellem Gebiete für die erfinderischen Kräfte ganz Deutschlands die günstigsten Vorbedingungen sich finden. Der ganze Westen der Preussischen Monarchie ist darum stärker auf dem Felde des gewerblichen Eigenthumsschutzes betheiligt als die östlichen Provinzen. Ferner bieten das Königreich Sachsen, die freie und Hansestadt Hamburg, sowie die Herzogthümer Braunschweig und Anhalt für Erfinder einen überaus wohl vorbereiteten Boden; eine Thatsache, welche ihre Rückwirkung in der verhältnissmässig hohen Zahl der ertheilten Patente zeigt. Das Verhältniss der Gebrauchsmusteranmeldungen zu den Patentertheilungen stellt sich: in Preussen auf 61 Proc. im übrigen Norddeutschland (wie  oben 78 in Süddeutschland (wie oben) 53 Der Geschäftsbetrieb des Patentamtes, welcher seit dem 1. October 1894 neben den Gebrauchsmustern auch die Fabrikmarken einschliesst, ist naturgemäss stark gewachsen. Die Zahl der Journalnummern ist um 25 Proc. gewachsen und beläuft sich auf 191934. Die Einnahmen für 1894 belaufen sich auf: 296480 M. Patentanmeldegebühren, 35440 Beschwerdegebühren, 2373405 Patentsteuer, 15460 Patentzuschlaggebühren, 7450 Gebühren aus dem Nichtigkeitsverfahren, 216405 Gebrauchsmusteranmeldegebühren, 28500 Gebrauchsmusterverlängerungsgebühren, 100670 Waarenzeichenanmeldegebühren. Insgesammt hat das Patentamt 3075558,45 M. eingenommen. An Ausgaben stehen entgegen 1346652 M. (1893 : 1308426), davon fallen auf Besoldungen 1001060 M., auf die Herstellung von Veröffentlichungen 227006 M. Mg.