Titel: Ueber Seilschlösser.
Autor: Glafey
Fundstelle: Band 299, Jahrgang 1896, S. 111
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Ueber Seilschlösser.Vgl. 1890 276 447. Mit Abbildungen. Ueber Seilschlösser. Bernhard Kirsch in Wien hat in der Schweizer Patentschrift Nr. 5901 eine nachspannbare Seilverbindung in Vorschlag gebracht, welche aus einer geringen Zahl von Bestandtheilen zusammengesetzt ist, eine Verdrehung der Seilenden gegen einander behufs Verkürzung des Seiles gestattet, der Rückwirkung des verdrehten und gespannten Seiles jedoch vermöge einer besonderen im Innern des Seilschlosses angeordneten Vorrichtung Widerstand leistet, so dass ein von selbst eintretendes Lockern oder Aufdrehen des Seiles verhindert wird. Der Beschreibung gemäss besteht das Seilschloss aus zwei von den Seilenden gehaltenen Bolzen, von denen der eine mit einer, Innengewinde besitzenden Schlosshülse starr verbunden ist, in welche eine cylinderförmige Fussplatte des anderen Bolzens eingesetzt und mittels einer ihn umgebenden zweitheiligen Mutter drehbar befestigt wird. Zur Feststellung der Fussplatte dienen Rotationskörper, am besten kurze Cylinder, welche in nach der einen Drehrichtung sich verjüngende Seitenausnehmungen oder seitliche Ausschnitte der Fussplatte eingesetzt werden, so dass sie bei der Drehung des Bolzens in der einen Richtung von der Fussplatte mitgenommen werden und wirkungslos bleiben, bei Drehung des Bolzens in entgegengesetzter Richtung jedoch zwischen dem schräglaufenden inneren Ausnehmungsrand der Fussplatte und der Innenwand der Hülse sich klemmen und daher zwischen den beiden Bolzen eine starre Verbindung schaffen. Hierdurch wird die das Seil eindrehende und dadurch nachspannende Bolzendrehung ermöglicht, die Drehung in entgegengesetzter Richtung, bei welcher das Seil aufgedreht und verlängert würde, jedoch verhindert. Wie aus den beistehenden Fig. 1 bis 3 ersichtlich, besteht das Seilschloss aus einer Hülse a, an welcher der Bolzen b sitzt, und aus einem in diese Hülse passenden Kern a1, welcher die Fussplatte des zweiten Bolzens b1 bildet. Jeder der Bolzen ist an seinem freien Ende mit einer Anzahl querstehender Haken cc bezieh. cc1 versehen, um welche man die Enden der Litzen des Seiles schlingenförmig legt. Der Durchmesser des Seilschlosses wird stets kleiner als derjenige des Seiles gewählt, damit es nicht an die Seilscheibe schlägt und diese dadurch beschädigt. Statt der Widerhaken tragenden Bolzen können an beiden Theilen des Seilschlosses auch Oesen oder Bügel sitzen, durch welche die Seillitzen gesteckt und zurückgebogen wieder am Seile befestigt werden. Die Vereinigung des Schlosses erfolgt durch Einsetzen des Fusstheiles a1 des Bolzens b1 in die Höhlung der Schlosshülse a, welche den Fusstheil des anderen Bolzens b bildet, worauf die zweitheilige Mutter d, deren Höhe der Entfernung des Fusstheiles a1 vom Bunde b2 des Bolzens b1 entspricht, eingelegt und mittels eines ihren vorspringenden Ansatz d1 fassenden Schlüssels in das Gehäuse eingeschraubt wird. Hierdurch wird eine durch Zug nicht zu lösende Verbindung zwischen den beiden Bolzen bezieh. den an ihnen befestigten Seilenden geschaffen. Textabbildung Bd. 299, S. 111 Kirsch's Seilverbindung. Vor dem Einsetzen der zweitheiligen Mutter werden die Rotationskörper ee an den breitesten Stellen der sich in der einen Drehrichtung verjüngenden seitlichen Ausnehmungen des Schlosskernes eingelegt. Bei dem gezeichneten Schlosse bestehen dieselben aus kleinen Cylindern. Selbstverständlich könnten statt dieser auch Kugeln zur Anwendung kommen, deren Durchmesser, wie der der gezeichneten Cylinder, der Breite der Randausnehmungen an ihrer weitesten Stelle entspricht. Geschieht nun die Drehung des Bolzens b1 in der Richtung des Pfeiles in Fig. 2, bei welcher die Seillitzen zusammengedreht werden, so werden die Cylinder ee von den breiteren Kanten der Ausnehmungen des Schlosskernes mitgenommen, so dass die Drehung kein Hinderniss findet. Eine Drehung im entgegengesetzten Sinne wird dagegen dadurch unmöglich gemacht, dass sich die Cylinder in den sich verengenden Seitenausnehmungen des Schlosskernes festklemmen (Fig. 3). Es ist demnach jederzeit auf einfachste Weise, nämlich durch Verdrehung der Bolzen gegen einander, das Eindrehen und die Verkürzung des Seiles möglich, während ein Aufdrehen des Seiles nicht stattfinden kann. Textabbildung Bd. 299, S. 112 Seilschloss von Wenk-Wolff. Ein Seilschloss, das mit grösster Leichtigkeit und ohne besondere Fachkenntniss von jedem einfachen Arbeiter an die Seilenden angebracht und von denselben entfernt werden kann, so dass bei eingetretenem Strecken bezieh. Dehnen des Seiles, z.B. eines Transmissionsseiles, ein Verkürzen des Seiles durch Abschneiden an einem Seilende bequem und rasch vollzogen werden kann, ist in den Fig. 4 und 5 wiedergegeben. Dieses Seilschloss ist eine Erfindung von Adolf Wenk-Wolff und Otto Strohbach in Mannheim, Baden, Deutschland, und besteht nach dem Inhalt der Schweizer Patentschrift Nr. 6576 hauptsächlich aus zwei durch Universalgelenk mit einander verbundenen Hülsen, in welchen die zuvor stark zusammengepressten Seilenden dadurch festgeklemmt werden, dass in jedes Seilende eine Schraube in der Richtung der Seilachse eingetrieben wird und die Hülsen innen mit rundem Gewinde versehen sind. In Folge dieser Verbindung der beiden Kuppelungshülsen mittels eines Universalgelenks wird die grösstmögliche Beweglichkeit dieser Theile erzielt und durch die besondere Art der Festklemmung der Seilenden in den Hülsengewinden wird es ermöglicht, die Seilenden fest mit den Kuppelungshülsen zu verbinden, ohne dass ein Abschwächen der Seilenden durch Ausschneiden von Seilmaterial hervorgebracht wird. Das neue Seilschloss hat dabei den Vortheil, dass es dünner ist als das Seil, dessen Enden es verbindet, so dass beim Gebrauche des neuen Seilschlosses für Transmissionsseile das Schloss nicht mit den Rillen der Scheiben, über welche das Seil läuft, in Berührung kommen kann und folglich auch, beim Passiren einer solchen Rille, keinen Lärm verursacht. Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, besteht das neue Seilschloss aus zwei Hülsen A, welche innen mit einem groben Gewinde a versehen sind und je zwei diametral gegenüber gesetzte Ohren b haben, die zur Aufnahme der Zapfen des Universalgelenks dienen, welches beide Hülsen A mit einander verbindet. Diese Ohren b stehen über den Boden c der Hülsen A hervor (Fig. 4 und 5) und dieser Boden hat eine centrale, mit Muttergewinde versehene Oeffnung d, die zur Aufnahme der Schraube K bestimmt ist, welche die Befestigung des Seilendes in der Hülse sichert. Die vier Drehzapfen des Universalgelenks, wovon je zwei senkrecht zu den beiden anderen stehen, sind durch Ansatzschrauben e gebildet, welche in das Herzstück C eingeschraubt sind und deren Ansätze die eigentlichen Gelenkzapfen bilden. Die Köpfe dieser Ansatzschrauben e sind in den Ohren b versenkt. Damit kein Lockern der Schrauben e eintreten kann, wird nach Anbringen derselben am Herzstück C ein Loch f senkrecht zur Ebene, in welcher sich die Achsen der Schraube e befinden, durchgebohrt und mit einem Muttergewinde versehen, in welches eine Schraube h (eventuell mit theilweise glattem Bolzen, wie in der Zeichnung angenommen worden ist) eingeschraubt wird, so dass die Schrauben e weder gedreht werden, noch sich selbsthätig drehen können, so lange die Schraube h im Loche f eingesetzt ist. Zum Einbringen der Seilenden D in die Hülsen A bedient man sich der in Fig. 6, 7 und 8 dargestellten Kluppe. Letztere besteht aus zwei mit Gewinde versehenen Schalen bezieh. Backen E, deren Gewinde jenem a der Hülsen A entspricht, und aus zwei durch Bolzen i zusammengehaltenen Pressbacken F. Diese letzteren sind mit Zapfen k versehen, auf deren mit Schraubengewinde versehenen Enden eine Traverse l durch Muttern m gehalten ist. Um ein Seilende an eine Hülse A anzubringen, verfährt man folgenderweise: Das Seilende wird zwischen die zwei Gewindebacken E gebracht und letztere werden mittels der Pressbacken F durch Anziehen der Muttern der Bolzen i so zusammengedrückt, dass der Durchmesser des Seiles beinahe um ein Fünftel reducirt wird und sich das Gewinde der Backen E in dem Umfang des Seiles einprägt (Fig. 8). Nun wird das Seilende, der Endfläche rs der Gewindebacken entsprechend, eben abgeschnitten, wie in Fig. 8 ersichtlich ist, und die Hülse A, nach Aufsetzen einer losen Scheibe M, in die in Fig. 8 angegebene Stellung gebracht, wobei Zapfen n der Scheibe M in entsprechende Löcher der Gewindebacken E eindringen und durch Anziehen der Muttern m die Traverse l gegen den Boden c der Hülse A drückt und folglich das offene Ende letzterer an die Ebene rs presst. Die Kluppe wird dann mittels der Arme XX so gedreht, dass sie sich auf dem auf geeignete Weise festgehaltenen Seil im Sinne des Pfeiles derart verschiebt, dass das Muttergewinde a der Hülse mit dem vorgepressten Gewinde des Seilendes in Eingriff kommt und sich auf letzterem verschiebt, bis das Seilende gegen den Boden c der Hülse A anstösst. Hiernach wird die Kluppe zerlegt, vom Seil abgenommen und die Befestigung des Seilendes in der Hülse A durch Einschrauben, der Schraube Kdurch das Loch d des Hülsenbodens c gesichert, indem man hierzu einen geeigneten, auf das Endviereck der Schraube K aufsetzbaren Schlüssel gebraucht. Durch Eintreiben dieser Schraube K wird das schon vorher stark zusammengepresste Seilende D fest in die Hülse A eingeklemmt, wobei das Ende des Seiles sich in der ringförmigen Hohlkammer v der Hülse A ausdehnen kann und das Seilende die Kammer v vollständig ausfüllt. Nachdem die beiden mit einander zu verbindenden Seilenden auf die bereits beschriebene Weise mit je einer Hülse A verbunden worden sind, werden letztere durch Einsetzen der Gelenkzapfen in die Löcher u und durch Einschrauben dieser Gelenkzapfen e in das Herzstück C mit einander verbunden und durch Einsetzen der Schraube h in die Zapfen e in ihrer Lage festgehalten, wie in Fig. 4 angegeben ist. Dennis Hill Willey in Southampton (Hampshire) hat in der englischen Patentschrift Nr. 1556 A. D. 1891 eine Kuppelung für Seile in Vorschlag gebracht, welche ein leichtes Lösen und Zusammenfügen der Seilenden ermöglichen soll. Die Kuppelung besteht nach der Deutschen Seilerzeitung aus den beiden Theilen A and B (Fig. 9 bis 17), welche an den zu vereinigenden Seilenden befestigt werden. Textabbildung Bd. 299, S. 113 Willey's Kuppelung für Seile. Der Theil B, welcher mit Hilfe des Ringes h seine Befestigung erhält, besteht aus einem Bolzen, der an seinem freien Ende zu einem zugespitzten Kolben i ausgebildet ist, mit welchem er in das eigentliche Schloss A der Kuppelung eingeführt wird. Dieses Schloss A besteht aus dem mit Ring c ausgestatteten Bolzen b, welcher auf jeder Seite an seinem Ende eine Platte d trägt, die wiederum unter sich durch Stehbolzen k verbunden sind. Diese Stehbolzen dienen wiederum zwei excenterartig gestalteten Klemmhebeln ef, bezieh. e1f1 als Drehzapfen. Die genannten Klemmhebel ef können aus der in den Fig. 13, 14 und 15 wiedergegebenen Lage in diejenige der Fig. 10, 11 und 16 überführt werden und dies erfolgt, sobald die Kuppelung geschlossen wird. Das letztere wird nun in folgender Weise bewirkt. Sobald die Hebel ef die in Fig. 13 gegebene Lage einnehmen, schiebt man den Bolzen B mit seinem Kopf i zwischen dieselben und deren Drehzapfen k in das Gehäuse dk. Ist dies erfolgt, so dreht man die Hebel e in Richtung der eingezeichneten Pfeile nach aussen und schliesst auf diese Weise die Kuppelung, denn es wird der Eintrittskanal für den Kopf i des Bolzens B in Folge der excenterartigen Wirkung der Theile ff1 verengt. Sobald jetzt ein Zug auf die Kuppelung ausgeübt wird, wird der Kopf i sich gegen die Flächen ff1 anlegen und in Folge dessen die Hebel e derart drehen, dass der von ihnen gebildete Austrittskanal sich noch mehr verengt. Soll die Kuppelung gelöst werden, so werden die Arme e wieder in ihre Ausgangslage Fig. 13, 14 und 15 zurückgeführt, damit aber ein unrechtes Lösen ausgeschlossen bleibt, wird bei geschlossener Kuppelung der Ring j über die Schenkel e der Excenterklemmen geschoben. Zwei weitere Ausführungsformen eines Seilschlosses veranschaulichen die Fig. 18, 19 und 20. Ueber dieselben führt die oben genannte Fachzeitschrift Folgendes an. Das in Fig. 18 dargestellte Schloss wird aus der rohrförmigen Kappe D gebildet, welche auf der einen Seite mit einem inneren Gewinde versehen ist, in welche die Kappe des einen Seilendes, ein Bolzen o. dgl. eingeschraubt werden kann. Das zweite Ende der Kappe trägt ebenfalls ein inneres Gewinde, in welche die Verschlussmutter C eingeführt wird. Die Handhabung dieses Schlosses ist folgende: Textabbildung Bd. 299, S. 113 Fig. 18.Seilschloss von Willey. Auf das Seilende A wird eine Metallkapsel B von konischer Form in der dargestellten Weise aufgesetzt und dann das Seil in die Kappe D eingeführt. Ist dieses geschehen, so wird die über das Seil A gestreifte Verschlussmutter C in die Kappe D eingeschraubt und es presst diese hierbei die Kapsel B zusammen. Wird das Seil angezogen, so wird sich dasselbe mit dem in D befindlichen Ende in die kegelförmige Kappe ein- und hierdurch festziehen. Textabbildung Bd. 299, S. 113 Seilschloss von Willey. Das in Fig. 19 und 20 in Ansicht und im Schnitt wiedergegebene Seilschloss hat folgende Einrichtung: In der Kappe B ist das an der Schraube C sitzende Gleitstück E verschiebbar gelagert und trägt einen kegelförmigen, nadelartigen Stift F, welcher in dem in der Kappe B vorgesehenen Steg G Führung erhält und in diesem durch einen Druckstift H festgestellt werden kann. Bei Benutzung des Seilschlosses wird die Nadel F aus der Kappe herausgeschraubt und das freie Seilende in die mit Zahnschnitt versehene Kappe B eingeführt. Ist dies geschehen, so wird der Stift F wieder in die Kappe B hineingeschraubt und hierbei das Seil aus einander treiben, die auf der Oberfläche liegenden Fasertheile also in die Zahnschnitte eindrücken und so das Seilende vor seinem Auslösen schützen. Glafey.