Titel: Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel 1895.
Fundstelle: Band 299, Jahrgang 1896, S. 162
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel 1895. (Schluss des Berichtes S. 113 d. Bd.) Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem letzten Viertel 1895. IV. Patente und Privilegien. Verfahren zur Trocknung der ausgelaugten Rübenschnitzel im Mehrkörperapparat von Th. Drost und F. Thiemann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 81551 vom 18. April 1893 ab). Nach diesem Verfahren werden die ausgelaugten Rübenschnitzel mit ihrem gesammten Wassergehalt zu einem feinen Brei zerrieben und so zur Trocknung gebracht. Es wird in der Ausführung der letzte Diffuseur nicht mit Wasser, sondern mit Luft abgedrückt und die Schnitzel werden ohne jede Abpressung einem Vortrocken- und Anwärmapparat zugeführt, welcher in die Brüdenleitung der Dicksaftkörper, Saftvacuen, sowie der letzten Trockenkörper des neuen Schnitzelverdampf- und Trockensystems zwischen diesen und den bestehen bleibenden, aber ausser Function tretenden Condensatoren eingeschaltet wird. Die austretenden heissen Schnitzel werden hierauf mit ihrem gesammten Wasser auf Mühlen zu einem feinen Brei geschliffen, welcher in Sammelreservoirs aufgefangen wird. Aus diesen Reservoirs wird der Schnitzelbrei mittels Pumpen in einen Kochkörper gepumpt und in demselben unter Anwendung von Dämpfen oder sonstigen Medien verkocht. Die aus diesem ersten Kochkörper austretenden gespannten Schnitzelbrüden werden theilweise zur Heizung des nächstfolgenden Trockenverdampfkörpers, in welchen der Schnitzelbrei übergetrieben wird, und theilweise zur Verkochung der Rübensäfte in den bestehenden Saftkörpern, Saftverdampfstationen und Saftvacuen, zur Anwärmung der Diffusionsbatterien und zu allen anderen Heiz- und Kochzwecken der Zuckerfabrikation benutzt. Der Schnitzelbrei gelangt aus dem zweiten in einen dritten Trockenverdampfkörper, welcher wiederum wie bei den Saftverdampfstationen mit aus dem voraufgehenden zweiten Trockenverdampfkörper austretenden Schnitzelbrüden geheizt wird. Aus dem letzten Schnitzeltrockenverdampfapparate erhält man die Schnitzelmasse als feines, trockenes Mehl, welches hohen Nährwerth besitzt, da absolut kein Nährstoff verloren gegangen ist. Bohrapparat zum Probenehmen, besonders zum Zwecke der Analyse der Rüben, von M. Wahrendorf (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82630 vom 7. Februar 1894 ab). Messcylinder am Ablaufregler von Osmoseapparaten von Theodor Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82709 vom 4. September 1894 ab). Der mit dem Ablaufregler von Osmoseapparaten verbundene Messapparat dient zur Regelung des Auslaufes von Melasse und Wasser nach genau gemessenen Mengen. Verdampfapparat mit Flächenberieselung zur Eindickung von Flüssigkeiten, insbesondere zur Verkochung von Zuckersäften, von J. Hummer und O. Spillern-Spitzer (D. R. P. Kl. 89 Nr. 82775 vom 2. September 1893 ab, identisch mit dem österreichisch-ungarischen Privilegium Nr. 44/793 vom 20. Juli 1893). Das Princip dieses Verdampfapparates besteht in der Anbringung wagerechter oder sehr wenig geneigter Metallrieselflächen, welche das ganze Gehäuse des viereckigen Apparates, mit Ausnahme der Oeffnungen für entweichende Flüssigkeitsdämpfe, einnehmen, und sind dieselben über einander gelagert; die Richtung der Rieselung der zu verdampfenden Flüssigkeit ist in je zwei über einander liegenden Flächenelementen eine entgegengesetzte. Mehrere Flächenelemente bilden einen Körper und mehrere solcher Körper werden behufs Ausnutzung des Wärmegefälles über einander angebracht. Die Vertheilung der Flüssigkeit auf dem ersten Element eines jeden Körpers geschieht durch ein eigenthümlich eingerichtetes Vertheilungsrohr. Der Dampf streicht durch den durch die Verschalung der Träger der Rieselfläche gebildeten Raum und zwar derart, dass die Richtung der Dampfströmung gegen die Rieselrichtung der Flüssigkeit um 90° versetzt ist. Die entweichenden Flüssigkeitsdämpfe eines jeden Körpers, mit Ausnahme des letzteren, werden zur Verdampfung der Flüssigkeit im darüberliegenden Körper benutzt. Um eine gleichmässige Berieselung in den einzelnen Körpern zu erzielen, steht das Vertheilungsrohr eines jeden Körpers mit einem absperrbaren Ventil direct mit der zu verkochenden Flüssigkeit in Verbindung. Schnitzelmesserkasten von A. Eberhardt (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 ab). Der Schnitzelmesserkasten ist in seiner Längsachse derart getheilt, dass seine Vorlagen bezieh. Messerhälfte ohne weiteres oder nach dem Lösen einer Sperrung um in den kurzen Seiten gelagerte Drehpunkte herumgeschlagen oder aus der anderen Hälfte herausgezogen werden kann, zum Zwecke, eine Bearbeitung des Messers ohne Herausnahme aus dem Kasten zu ermöglichen. Vorrichtung zum gleichzeitigen Oeffnen bezieh. Schliessen zweier seitlicher Klappthüren an Diffuseuren oder ähnlichen Gefässen von Röhrig und König (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83018 vom 15. November 1894 ab). Die Vorrichtung ermöglicht, aus grösseren Apparaten halbflüssige Massen, namentlich ausgelaugte Schnitzel aus grösseren Diffuseuren, mittels gleichzeitigen Oeffnens zweier seitlicher Klappthüren schnell und leicht zu entfernen. Inversion von Saccharose und Raffinose von E. Besemfelder (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83026 vom 1. November 1893 ab). Die Erfindung besteht darin, die Hydrolyse, statt wie bisher üblich, durch flüchtige oder nicht flüchtige Säuren mittels sauer reagirender Metallsalze der Gruppe der Sesquioxyde R2O3, insbesondere der Sulfate, z.B. Aluminiumsulfat oder Eisensulfat, zu bewirken und diese Salze nach beendigter Inversion durch Ausfällung mittels Erdalkalialuminate und ähnlicher Verbindungen der Sesquioxyde mit Erdalkalien wieder zu entfernen. Als für das Verfahren typisch sei seine Ausführung, z.B. mittels Aluminiumsulfat und Barium- oder Strontiumaluminat, beschrieben: Lösungen von Saccharose u.s.w. von etwa 70° Bx. werden je nach ihrer Reinheit mit 0,5 bis 3 und mehr Procent an Thonerdesulfat versetzt und bei etwa 85° C. bis zur gewünschten Höhe invertirt. Nach Beendigung der Inversion wird eine möglichst starke Lösung von Barium- oder Strontiumaluminat bis zur Neutralisation zugegeben, unter Einwirkung eines schwachen Kohlensäurestromes die Temperatur rasch auf 100° gesteigert und im Vacuum bei guter Luftleere bis zur gewünschten Concentration eingedickt. Die Einwirkung des Aluminates geht nach folgender Gleichung vor sich: 2Al2(SO4)3 + 18H2O + 3Ba2Al2O5 + 5H2O = 6BaSO4 + 10 Al(OH)3 + 8H2O. Aus dem in der Filtrirvorrichtung zurückgehaltenen Niederschlag kann nach Zerstörung der niedergerissenen Verunreinigungen und Farbstoffe durch Glühen die Thonerde und das Aluminat in bekannter Weise regenerirt werden. Das Verfahren kann direct auch auf Säfte geringerer Reinheit (93 bis 95 Quotient) ohne Filtration über Knochenkohle u.a. mit gutem Erfolg angewendet werden. Der Aschengehalt wird durch vorbeschriebenes Verfahren zum mindesten nie erhöht und die Reinheit der Säfte erheblich verbessert. Verfahren zur Herstellung von Rübensyrup von Firma F. H. Werner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83091 vom 28. März 1895 ab). Die Neuheit des Verfahrens besteht darin, dass man die Rüben in doppelwandigen Gefässen (Vacuums) kocht und den sich beim Kochen bildenden Brüden durch eine Pumpe absaugt, und also nicht, wie allgemein üblich, den Dampf direct auf die Rüben einwirken lässt. Die Gefässe sind in Batterien aufgestellt und mit einander verbunden. Der Dampf wird in die Doppelwandungen des ersten Gefässes eingelassen und strömt durch die anderen in gleicher Weise weiter; das Condenswasser wird schliesslich durch einen Condenstopf zum Speisegefäss des Kessels geleitet. Die unter Luftleere gekochten Rüben geben einen hellen, rein schmeckenden Syrup von schöner Qualität und aromatischem Geschmack. (Das Patentamt erkennt also die erstmalige Anwendung des Vacuumkochprocesses zum Abdampfen irgend einer Masse als Erfindung an.) Messerkasten für Schnitzelmaschinen von J. F. Lehnartz (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83119 vom 7. März 1894 ab). Die Messerkasten der Schnitzelmaschinen sind im Allgemeinen so eingerichtet, dass die Messer auf den feststehenden Messersitz geschraubt werden und die Schnitzelstärke durch die Messervorlage, die in wagerechter und senkrechter Richtung verstellbar ist, geregelt wird. Die vorliegende Erfindung bezweckt, die Messer in den Messerkasten von den Vorlagen unabhängig zu machen, so dass diese überflüssig werden und fortfallen können. Die Messerkasten für Schnitzelmaschinen sind dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Messersitze mit den Messern unabhängig vom Messerrahmen angeordnet sind und in senkrechter Richtung in dem Rahmen durch Schrauben zu der gegenüberliegenden Kante der Schnitzelscheibe eingestellt werden können, so dass diese Kante den Messern als Vorlage dient. Berieselungsverdampfapparat von E. Passburg (D. R. P. Kl. 89 Nr. 83529 vom 6. Februar 1894 ab). Der Berieselungsverdampfapparat ist dadurch gekennzeichnet, dass an den beiderseitigen berieselten, senkrecht oder schräg gestellten Heizflächen unten mit Ausflussöffnungen versehene Auffangrinnen angeordnet sind, zum Zwecke, das Herabrieseln der zu verdampfenden Flüssigkeit zu verlangsamen und verspritzte Theile derselben aufzufangen. Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und Melasse von F. V. Friedrichsen (D. R. P. Kl. 53 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895). Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters auf Grund des conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut. Der Futterstoff wird in der Weise hergestellt, dass man dem Blut eine passende Menge (etwa 25 Proc. hat sich zweckmässig erwiesen) Melasse zusetzt und diese Mischung von einem oder mehreren der gewöhnlich im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen lässt, worauf das Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen oder grobem Pulver gebracht wird. Die Menge der hinzugesetzten Futterstoffe kann in der Weise gewählt werden, dass das fertige Product Stickstoff, Fett und Kohlenhydrate in passendem Verhältniss enthält. Rübenerntemaschine mit Putzvorrichtung von V. Suchanek (D. R. P. Kl. 45 Nr. 83884 vom 26. Januar 1895 ab). Vorliegende Erfindung bezweckt die Herstellung einer Maschine, welche ausser der Arbeit des Aushebens und Köpfens der Zuckerrüben auch das Putzen vornimmt, indem sie die Rüben einer Putzvorrichtung zuführt, in welcher dieselben von dem anhaftenden Erdreich gereinigt und von allen Neben wurzeln befreit werden. Diese Vorrichtung besteht aus einem durchbrochenen Cylinder, in dessen Innerem eine Bürste entgegengesetzt und schneller als der Cylinder rotirt. Durch die entgegengesetzte Drehung von Cylinder und Bürste erfolgt die Reinigung der eingeführten. Rüben. Theilweise Nichtigkeitserklärung. Die Ansprüche 10 und 12 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patentes Kl. 89 Nr. 33190, betreffend: „Krystallisationsverfahren und Apparate besonders für Zucker“, sind durch rechtskräftige Entscheidung des kaiserl. Patentamts vom 2. März 1895 für nichtig erklärt und durch folgenden Anspruch ersetzt: Anspruch 10: Das Auskrystallisiren von Lösungen bei der Krystallisation in Bewegung, dadurch gekennzeichnet, dass in die concentrirte Lösung im Sättigungsmoment reichliche Mengen warmer oder angewärmter loser Zuckerkrystalle eingebracht, und dass durch Fortführung der Bewegung auf mechanischem Wege (durch Rührwerke oder Bewegung der Gefässe) die Zuckerkrystalle stets mit neuen Theilen der Flüssigkeit in Berührung gebracht werden, zu dem Zwecke, dass nur die Zuckerkrystalle wachsen. Die Ansprüche 1 und 3 des dem Chemiker Dr. J. Bock gehörigen Patents Kl. 89 Nr. 39957, betreffend: „Krystallisationsverfahren und Apparate besonders für Zucker“, sind durch dieselbe Entscheidung für nichtig erklärt und durch folgende Ansprüche ersetzt: Anspruch 1: Bei dem durch Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahren der Ersatz der Zusatzkrystalle durch auskrystallisirte Füllmasse. Anspruch 2: Abänderungen des durch Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens darin, dass: a) von einem fertigen Sude ein Theil in ein neben dem Vacuum stehendes Reservoir abgezogen wird, um einem folgenden Sude zugezogen zu werden; b) zum continuirlichen Verkochen auf Korn nach dem Fertigkochen ½ bis ¼ des Sudes der Füllmasse im Vacuum gelassen und zu demselben frisch zugezogen wird. Anspruch 3: Abänderung des durch Anspruch 10 des Hauptpatents geschützten Verfahrens dahin, dass zum continuirlichen Auskrystallisiren von blank gekochten Säften nach dem Auskrystallisiren des Zuckers ein Theil derselben im Saftreservoir gelassen und zu demselben neuer Saft hinzugefügt wird. Neuerungen an Filterpressen von A. Schaper (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3365 vom 9. September 1895). Vorliegende Erfindung bezweckt eine Neuerung an Filterpressen mit mehreren Kammern, bei welchen das Filtrirmaterial angeschwemmt wird. Die Neuerung ist 1) gekennzeichnet durch die Anordnung eines gleichzeitig zur Einführung der das anzuschwemmende Filtrirmaterial enthaltenden Flüssigkeit dienenden, zwischen dem Zuleitungsrohr und dem von einer Pumpe kommenden Speiserohr eingeschalteten Windkessels zum Zwecke, die Presse mittels einer Pumpe unter Vermeidung von eine Beschädigung des Filterbelages verursachenden Stössen speisen zu können. 2) In Verbindung mit der durch Anspruch 1 gekennzeichneten Neuerung die Anordnung eines mit dem Windkessel zu verbindenden, in die Trübkammern mündenden Luftkanals, sowie die Anordnung eines zweiten Abflusskanals für die Reinkammern zum Zwecke, mittels Luftdruck die Flüssigkeit durch den Filterbelag in die Reinkammern hinüber zu drücken und aus diesen ableiten zu können. Neuerungen an Rübenwaschmaschinen von A. Jangel (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4143 vom 5. Juni 1895). Die Erfindung bezieht sich darauf, bei Rübenwaschmaschinen eine möglichst sorgfältige Reinigung der Rüben bei geringem Wasserverbrauch zu erzielen. Bei dieser Waschmaschine wird nicht die ganze Wassermenge auf einmal erneuert, sondern es geschieht dies nach und nach; von Zeit zu Zeit wird immer ein gewisser Theil des verbrauchten Wassers abgelassen. Eine besondere Vorrichtung zum Fangen von schweren Beimengungen (Steine, Eisenstücke u.s.w.) ermöglicht, dass die aufgefangenen Beimengungen während der Arbeit ohne Wasserverlust aus der Maschine entfernt werden können. Trockenhorden zum Trocknen von Zuckerstangen und -platten bei der Würfelzuckerfabrikation von der Maschinenfabrik Brüder Perner in Elbe-Teinitz (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4147 vom 10. August 1895). Die Trockenhorden bestehen aus einem gewellten gegitterten oder mit entsprechenden Erhabenheiten und Vertiefungen event. auch Oeffnungen versehenen Boden, welcher mit seitlichen Wänden versteift und in den Ecken mit vier gleich hohen, daran befestigten Winkeln oder Säulchen behufs Schlichtbarkeit versehen ist. Die Trockenhorden werden verzinkt, verzinnt, lackirt, mit Farbe oder mit anderen Schutzmitteln angestrichen. Vortheile: verhältnissmässig grosse Dauerhaftigkeit, Festigkeit, Reinheit bei der Arbeit, hoher Luftzutritt zum Trockenobject und eminente Schlichtbarkeit. Neuerungen in der Bearbeitung von Füllmassen von der Société Le Sucre et La Melasse in Paris (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4315 vom 30. Juli 1895). Zweck der Erfindung ist die unmittelbare Trennung des Zuckers und des Syrups und zwar auf einfache Weise, ohne Anwendung specieller chemischer Agentien und kostspieliger Installationen. Das Wesen des Verfahrens besteht einerseits in der rationellen Regelung der Zusammensetzung der Füllmassen, so dass die die Krystalle umgebende Flüssigkeit Melasse (Syrup) ist, und andererseits in der Behandlung dieser Füllmassen nach ihrem Austritt aus dem Kochapparat zwecks leichter Trennung der Krystalle vom Syrup. Die Operation gliedert sich in zwei Theile und zwar 1) in die Einführung einer je nach der Zusammensetzung der Füllmassen berechneten Menge Syrup und darauf folgendes Eindampfen, wodurch der Reinheitscoëfficient der die Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit so weit sinkt, dass aus derselben kein Zucker mehr auskrystallisiren kann, und 2) in den Zusatz einer bestimmten Wassermenge zu der nach 1) behandelten Füllmasse, welcher Zusatz nach der erfolgten Abkühlung dieser Füllmasse erfolgt und den Zweck hat, die in Folge der Abkühlung ausgeschiedenen Zuckerkrystalle und Unreinlichkeiten (?) aufzulösen und die Masse in einen für das Centrifugiren geeigneten Zustand zu bringen, ohne den Reinheitscoëfficienten der die Zuckerkrystalle umgebenden Flüssigkeit zu ändern. (Die praktische Ausführbarkeit dieses Verfahrens ist wohl erst zu beweisen.) Vacuumapparat mit Stufenheizung von A. Forstreuter (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4506 vom 8. November 1895; siehe auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 79125 vom 18. Februar 1894 ab). Um Betriebsunsicherheiten zu vermeiden und beliebige Flüssigkeiten bis zur Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die Krystallisationspumpe einzudampfen, wird in dem Vacuumapparat ein Heizsystem eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder Rohrschlangen besteht, die entweder in im Inneren des Apparates liegende Centralcylinder ein- und ausmünden, oder aussen am Umfange des Apparates Dampfzuleitung und -ableitung durch Cylinder haben, in welcher Kolben derart eingestellt werden können, dass mit Zunahme der Flüssigkeitshöhe immer frische Wärme mit frischer Heizfläche an die fortschreitende Flüssigkeit heranlangt. Ausserdem wurden in der Zeit vom 15. September bis 12. December 1895 im Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsministeriums nachstehende, die Zuckerindustrie betreffende Privilegien registrirt: Rübendämpfgefäss von W. Strohe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/3935 vom 26. August 1895). Neuerung in der Herstellung von Raffinadezucker in den Centrifugen, System Šimek-Šebek, von der Prager Maschinenbau-Actiengesellschaft in Prag (Oesterreichisches Privilegium vom 2. August 1895, Beschreibung geheim). Neuerungen im Verfahren zur Herstellung von Invertzucker von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 19. Juli 1895, Beschreibung geheim). Verfahren und Apparat, um den Syrup der Nachproducte in Abfluss zu bringen, von W. Lauke (Oesterreichisches Privilegium vom 21. Juni 1895, Beschreibung geheim; siehe auch D. R. P. Kl. 89 Nr. 81299 vom 12. Mai 1894). Verbessertes Diffusionsverfahren von J. TurkiewitschChemiker-Zeitung, 1895 XIX S. 2299. (Russisches Privilegium Nr. 264 vom 31. December 1893). Zur Diffusion werden besonders dünne Rübenschnitzel verwendet. Damit die Schnitzel nicht zu dicht auf einander fallen und die Maschen der Siebböden nicht verstopfen, sind in den Diffuseuren zwei Ketten senkrecht zu einander angebracht; ausserdem aber wird jede gewöhnliche Diffusionsbatterie in zwei, auch mehr, selbständige Batterien mit entsprechend verringerter Gliederzahl getrennt. Die Arbeit geschieht auf diese Weise, dass stets abwechselnd ein Diffuseur von der einen und ein Diffuseur von der zweiten Batterie geladen, mit Wasser bezieh. Diffusionssaft gefüllt wird u.s.w., so dass die Flüssigkeit mit den Rübenschnitzeln in jedem einzelnen Diffuseur länger in Berührung bleibt, als bei Verbindung sämmtlicher Diffuseure in eine einzige Batterie. Während in gewöhnlichen Diffuseuren die Rübenschnitzel stets sehr dicht zusammengeballt sind und das Wasser die ganze Masse nicht durchdringen kann, sondern sich meistentheils durch die lockeren Stellen nahe an den Wänden einen Weg verschafft und die Mitte ungenügend ausgelaugt bleibt, hindert hier das Vorhandensein der Ketten ein derart dichtes Zusammenfallen und bewirkt eine bessere Entzuckerung der lockeren Schnitzel. Die Ketten verhindern auch das Aufschwimmen der Schnitzel in dem Falle, wenn die Dichte des Saftes dem specifischen Gewichte der Schnitzel nahe kommt. Durch Verwendung besonders dünner Rübenschnitzel wird die Berührungsfläche der Schnitzel mit der Flüssigkeit vergrössert, die Dialyse erleichtert. Die Maschen der unteren Siebe in den Diffuseuren müssen dabei nicht über 5 mm gross sein, der Druck soll nicht über 1 at steigen, die Temperatur des in die Batterie zufliessenden Wassers bloss 37 bis 47° erreichen. Die Temperatur des die Batterie verlassenden Saftes beträgt 25 bis 31° und die Diffusionstemperatur 75°. Durch die beschriebene Erleichterung der Diffusion kann also derselbe Grad der Entzuckerung der Rüben mit kleinerer Wassermenge erzielt werden, was sowohl eine Ersparniss an Brennmaterial, als auch an Arbeitskraft nach sich führt. Die Chemiker-Zeitung bemerkt zu dieser Erfindung ganz richtig, dass dieselbe längst bekannt ist und ausgeführt wird, so dass von einer Neuheit keine Rede sein kann. B. Rohrzuckerfabrikation. Die Beschaffenheit der Halme und Knoten des Zuckerrohres.Bulletin de l'Association des chimistes, 1895 Bd. 13 S. 362, siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S. 350. Die Knoten des Zuckerrohres besitzen eine andere Zusammensetzung als die Zwischenknotenstücke oder die eigentlichen Halme. Die Zwischenknotenstücke enthalten viel mehr reducirende Zuckerarten, dagegen weniger organischen Nichtzucker, wie Cellulose, Hemicellulosen und Gummiarten, Amide und Albuminate. Der Knotensaft besitzt eine geringere Reinheit als der Halmsaft (etwa 10 Proc.) und nimmt bei Vegetationsschädigungen des Rohres rapid ab, indem grosse Mengen von reducirenden Zuckerarten entstehen. Vermuthlich kommt den Knoten für das junge, noch schwache und wenig bewurzelte Pflanzenrohr dieselbe Function zu, wie bei blühenden Pflanzen dem Samen, d.h. sie gewähren dem sich entwickelnden Individuum die erste Nahrung; der Zucker der Halme kann hierbei allerdings ergänzend mitwirken. Da das reife Zuckerrohr Stärke nicht enthält, hat man den Traubenzucker als erstes sichtbares Assimilationsproduct anzusehen, und es stimmt hiermit überein, dass die obersten, also jüngsten und wachsenden Theile des Rohres am reichsten an reducirendem Zucker sind. Einige Nichtzuckerbestandtheile des Zuckerrohrsaftes. Nach den Untersuchungen von MaxwellBulletin de l'Association des chimistes, 1895 Bd. 13 S. 371, und Chemiker-Zeitung, Repertorium 1895 XIX S. 359. werden durch Alkohol aus dem nach der Coagulation des Eiweisses eingedampften Rohrsafte erhebliche Mengen von „Gummi“ gefällt, das durch verdünnte Säuren theilweise leicht, theilweise schwierig angegriffen wird und bei der Hydrolyse verschiedene Zucker (Hexosen und Pentosen) liefert, von denen nur der Traubenzucker krystallisirt erhalten wurde; es handelt sich vermuthlich um Cellulosegummi (Hemicellulose). Auf 100 Th. Trockensubstanz des Saftes sind 1,2 bis 1,3 Proc. stickstoffhaltige Stoffe vorhanden, von denen nur 0,3 bis 0,4 Proc. Eiweisskörper (und zwar nur theilweise durch Aufkochen coagulirbare), etwa 0,9 Proc. aber Amide und Amidosäuren sind. Aus den jungen Trieben des Rohres konnte ebenfalls Asparagin (krystallisirt) und Asparaginsäure gewonnen werden. MaxwellSugar Cane, 1895 XXVII S. 575, durch Centralblatt für die Zuckerindustrie der Welt, 1895 IV S. 258. hat auch die Wirksamkeit der bei der Scheidung der Rohrsäfte benutzten Agentien, schweflige Säure, saures Kalkphosphat und Kalk, einer Untersuchung unterworfen. Schweflige Säure, als Gas in den Saft geleitet, erhöht dessen Dichte bei mässiger Bleichung und Gerinnung um etwa 0,3° Bx. Die Inversion ist in der Kälte gering, in der Wärme jedoch, z.B. schon bei 60° C., sehr beträchtlich; ebenso wird auch heisser Dicksaft, wenn die Säure bis zu guter Bleichung eingeleitet wird, stark invertirt. Saures Kalkphosphat hat bei gleicher Acidität etwa die gleiche Inversionskraft wie schweflige Säure, scheint demnach stärker zu invertiren als freie Phosphorsäure. Schweflige Säure wirkt ferner viel stärker antiseptisch als andere Säuren. Beide Scheidemittel fällen die Eiweisskörper des Saftes, schweflige Säure erst, wenn ein beträchtliches Quantum absorbirt ist. Gummi- oder Pectinkörper werden durch keines der beiden Mittel gefällt, wohl aber durch Kalk in der Hitze; durch letzteren wird auch der grösste Theil der Eiweisskörper ausgeschieden. In Folge der invertirenden Eigenschaften der sauren Agentien darf der Saft mit ihnen nur in der Kälte behandelt und muss vor dem Erhitzen mit Kalk genau neutralisirt werden. Dabei gibt Phosphat einen grösseren Reinigungseffect als schweflige Säure. Gut ist die Wirkung auch, wenn man den Saft zunächst mit Kalk deutlich alkalisch macht, erhitzt und dann mit Phosphat neutralisirt. Doch ist es in diesem Falle zu empfehlen, bis zu schwach saurer Reaction zu gehen, da sonst viel Kalk in organischer Bindung im Saft verbleibt; die durch den geringen Ueberschuss an Phosphat in Freiheit gesetzten organischen Säuren sollen nur schwach invertirend wirken. Die bleichende Wirkung der schwefligen Säure auf den Farbstoff des Saftes besteht nur in saurer Lösung; nach der Neutralisation sind die mit Phosphat behandelten Säfte gewöhnlich besser in der Farbe, weil es die Pigmente ausfällt, wie sich Maxwell an Lösungen reiner Farbstoffe, darunter auch den grünen (Chlorophyll) und gelben Farbstoff des Zuckerrohres, überzeugte. Dagegen hat schweflige Säure eine stark bleichende Wirkung auf karamelartige Producte. Die mit schwefliger Säure behandelten und dann neutralisirten Säfte werden während der Verarbeitung wieder sauer und in Folge dessen auch heller. Es beruht dies jedenfalls auf der Zersetzung der Glukose durch im Saft gelösten schwefligsauren Kalk. Die in Louisiana übliche Scheidungsarbeit wird nach J. B. WilkinsonLouisiana Planter, 1895 XV S. 283, durch Centralblatt für die Zuckerindustrie der Welt, 1895 IV S. 258. nicht in rationeller Weise durchgeführt, wodurch nach seiner Ansicht die Qualität des erzeugten Zuckers beeinträchtigt wird. Zunächst wird dadurch, dass der Saft während der Scheidung gekocht wird, der sich oben absondernde Schaum, der namentlich die Eiweisskörper enthält, fortwährend aufgerührt, so dass feine Theilchen desselben im Safte schweben bleiben und dem Abschäumen entgehen. Bei der darauf folgenden Operation der „Füllung“, des Absetzenlassens, bemängelt Wilkinson, dass die darauf verwandte Zeit völlig ungenügend ist, dass die aufgerührten Partikel des beim Kochen nach oben gestiegenen Schaumes sich nur sehr schwer oder überhaupt nicht absetzen und dass der Saft beim Stehen in offenen Absatzkästen leicht von Fermenten inficirt wird, die ihn in Gährung versetzen. Zur Vermeidung dieser Uebelstände empfiehlt Wilkinson, den Saft bei der Scheidung in geschlossenen Gefässen unter 1 at Druck zu erhitzen, wobei durch den Ausschluss der Luft die Gährung verhindert, durch die hohe Temperatur vorhandene Fermente zerstört und die Eiweisskörper zum vollständigen Gerinnen gebracht werden sollen, während durch den Ruhezustand des Saftes während der Fällung das Niedersinken der Niederschläge befördert wird, wozu auch die nöthige Zeit gelassen werden darf, da die Luft ausgeschlossen und der Saft über Gährungstemperatur beliebig lang erhalten werden kann. Den Einfluss der hohen Temperatur auf den Zucker und namentlich auf die Glukose lässt Wilkinson leider unberücksichtigt. Auch W. Kirchhoff und F. ThieleChemiker-Zeitung, 1895 XIX S. 1830. weisen hin, dass man über wesentliche Fortschritte in der Saftreinigung in Louisiana nicht berichten kann. Die meisten Fabriken arbeiten nach dem alten und unrationellen Verfahren, ebenso steht auch die chemische Controle auf einer sehr niederen Stufe. Eine neue Methode wurde während der letzten Campagne auf zwei Plantagen versucht. Es ist dies die Methode der Ueberhitzung des gekalkten Rohsaftes unter Druck. Der gekalkte Rohsaft wird unter einem Druck von 50 Pfund auf den Quadratzoll durch einen dem sogen. „Yaryan“ ähnlichen Apparat gepumpt, der durch Dampf stetig auf der Temperatur von 172° C. gehalten wird. Die Durchlaufsgeschwindigkeit beträgt ungefähr 1 bis 2 Minuten. Der dem Apparate entströmende Saft soll seine Unreinlichkeiten bedeutend schneller absetzen, so dass continuirliche Absatzgefässe angewendet werden können. Die nach unten konisch zulaufenden Gefässe stehen am Boden mit einer Filterpresse in Verbindung und besitzen am oberen Ende ein Ueberlaufrohr. Der Saft wird continuirlich in dieselben abgelassen und fliesst als klare Flüssigkeit ab, während sich ansammelnde Niederschläge von Zeit zu Zeit durch die Filterpresse gepumpt werden. Eine chemische Erklärung dieses Verfahrens fehlt noch; dasselbe hat sich übrigens auf einer Plantage nicht bewährt, die zweite Plantage setzt die Versuche noch weiter fort. Einer Behandlung des Rohrzuckersaftes nach Art des Rübensaftes, mit Kalk und Kohlensäure, stehen die Pflanzer entschieden entgegen, da sie behaupten, dass durch diese Behandlung der Saft zum Verkochen ungeeignet wird und keinen guten Zucker mehr liefert. Der nordamerikanischen Ahornzuckerindustrie steht nach den Mittheilungen von W. MayWochenschrift des Centralvereins für Rübenzuckerindustrie in der österreichisch-ungarischen Monarchie 1895 XXXIII S. 672., ganz entgegengesetzt der vielverbreiteten Meinung, noch eine grosse Zukunft bevor, ja es ist sogar, wie seine Ausführungen zu beweisen suchen, die Einführung dieser Industrie in Europa nur mehr eine Frage der Zeit. Der Zuckerahorn kommt in ganz Nordamerika östlich vom Missouri und nördlich fast bis zur Nordgrenze der Provinz Quebec vor und liefert eines der geschätztesten Werk- und Brennhölzer, dabei nimmt er einen hohen Rang als Allee- und Zierbaum ein. Der Zuckerahorn lieferte im J. 1880 in seinem Verbreitungsgebiet 31000000 k Zucker, also eine Zahl, über die man nicht so einfach hinweggehen kann. Wenn der Baum nicht vor seinem zwanzigsten Jahre und in richtiger Weise angezapft wird, dann beeinträchtigt die jährliche Safternte die Entwickelung des Baumes in keiner Weise, noch kürzt sie sein Leben ab. Da der Ahorn keine Culturkosten verursacht, so ist die Zuckerernte nahezu als reiner Nebengewinn der Cultur eines werthvollen Waldbaumes zu betrachten. Nach den Untersuchungen von Wiley enthält der Saft 1,95 bis 3,5 Proc. Rohrzucker, geringe Mengen von Eiweisstoffen und Apfelsäure, keine Stärke und 0,146 Proc. Asche. Der geeignete und bevorzugte Standort des Ahorns ist ein trockenes Berggehänge; der Boden soll nicht zu seicht, dagegen aber kiesig und kalkreich sein, nothwendig ist ein starker Kaligehalt. Früher hat man vier Fünftel der exportirten Potasche aus dem Holze des Zuckerahorns gewonnen. Eine befriedigende Zuckerernte darf nur von lichten Wäldern, auf sonnigen Hängen oder von einzelstehenden Gruppen, eine noch bessere von Freilandsbäumen erwartet werden. Zur Zuckerbildung ist Frost von höchster Wichtigkeit; wo kein Frost auftritt, gibt es keinen Ahornzucker. Je kälter und trockener der vorhandene Winter war, desto ertragreicher sind die Ahornbäume. Einen ähnlichen Einfluss übt die Witterung zur Erntezeit aus und wirken schroffe Temperaturwechsel günstig. Die gelegenste Zeit zur Ernte ist, wenn der Boden noch mit einer Eis- und Schneekruste bedeckt ist, die Temperatur Nachts unter den Gefrierpunkt fällt, die Tage aber behaglich warm sind, also in Amerika von Anfang bis Ende März. Die Erntezeit dauert im Durchschnitt 30 Tage. Die Ernte wird eingeleitet mit der Errichtung eines Bretterschuppens zur Aufnahme des Kessels und der nöthigen Gefässe. Da der Saft möglichst rasch eingedampft werden muss, so ist die Einkochung im Walde nothwendig. Eine nicht minder wichtige Bedingung ist die peinlichste Reinhaltung aller zur Verwendung kommenden Gefässe. Etwa 50 bis 75 cm über dem Boden werden mit einem Bohrer von 1,5 cm Durchmesser die Löcher gebohrt. Man bohrt nicht tiefer als 2,5 cm in den Splint und niemals an der Stelle eines alten Zapfloches. In das Zapfloch wird eine genau passende Zinnröhre gesteckt von etwa 20 cm Länge, mit einem metallenen Haken, an welchen der zum Auffangen des Saftes dienende kleine Zinneimer gehängt wird. Der Saft wurde früher allgemein in dem gewöhnlichen Kupferkessel eingedampft, der aber gegenwärtig fast vollständig von der Cook'schen Pfanne verdrängt ist. Der Saft braucht nicht mit Kalkwasser versetzt zu werden, weil sein Säuregehalt viel zu geringfügig ist, um schädlich wirken zu können, und weil ferner er stärker eingedampft werden muss, wenn er Zucker auskrystallisiren soll. Wenn einige Tropfen des Saftes zwischen den Fingern eine grobkörnige Beschaffenheit erkennen lassen, so wird der Saft in die Formen gegossen, in welchen er, an einen warmen Ort gestellt, in 12 Stunden krystallisirt. Die Formen sind gewöhnlich von Zinn; zuweilen sind sie zuckerhutähnlich, etwa 10 k Zucker fassend, viel häufiger aber flach wie eine Kuchenform, mit Scheidewänden, so abgemessen, dass 12 Zuckerstücke annähernd 1 k wiegen. Diese Formen sind am Boden fein durchlöchert, um der Melasse Abzug zu gewähren. Durchschnittlich wird 1 k Zucker von 48 bis 56 l Saft gewonnen. In Vermont wird der Ahornzucker in Messingkannen verpackt, die genau 1 Gallone (3,6 l) und ½ Gallone fassen. Hochfeiner Syrup wird in Messingflaschen gefüllt, die 1 Quart (0,9 l) fassen und sorgfältig gelöthet sind, damit der Syrup nicht auskrystallisirt. Aus allen seinen Darlegungen schliesst May, dass eine Cultur des Zuckerahorns an dazu geeigneten Stellen in Europa zweifellos befriedigende Resultate liefern dürfte. C. Gesetzgebung. Belgien. Abänderung des Zuckersteuergesetzes vom 12. September 1895 Art. 1: Die Höhe der Steuer und der Abgabe, welche durch den Art. 1 der königl. Verfügung vom 3. Juni 1890 festgesetzt ist, wird, soweit es Raffinade in Broten und Stücken betrifft, auf 51,13 Francs für 100 k festgesetzt. Art. 2: Der Steuerzuschlag zu dem Betrage des Einfuhrzolles und der Verbrauchssteuer, denen die fremden Zucker unterworfen sind und welcher durch den Art. 2 des Gesetzes vom 26. April 1887 auf 15 Proc. festgesetzt war, ist auf 10 Proc. ermässigt. Art. 3: Die Verfügung hat mit 1. October 1895 in Kraft zu treten. Frankreich. Zeitweilige Zulassung von Melassen. Die Verfügung vom 31. Juli 1895 gibt die Bedingungen an, unter welchen die Verwaltung der zeitweiligen Zulassung für Melassen, welche zur Erzeugung von zum Export bestimmtem Alkohol verwendet werden, fungiren soll. Grossbritannien. Ein kanadisches Gesetz vom 22. Juli 1895 verfügt Aenderungen im kanadischen Zolltarif in Bezug auf Zucker, Stärkeoder Traubenzucker, Stärke- und Maissyrup, Kandis, Zuckerwerk, kandirte Schalen und Melasse. Italien. Ein Finanzgesetz vom 8. August 1895 bestimmt Aenderungen im Zolltarif und in den Abgaben von Zucker. Die innere Abgabe von der Zuckerfabrikation wird auf 70,15 Lire für je 100 k Zucker erster Klasse und auf 67,20 Lire für je 100 k Zucker der zweiten Klasse festgesetzt. Wenn die Rohstoffe, die zur Fabrikation des Zuckers dienen, nicht der einheimischen Landwirthschaft entstammen, so tritt für die Finanzverwaltung die in Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 1883, Nr. 1501 Serie 3, den Fabrikanten inländischen Zuckers gewährte Befugniss in Kraft, die Abgabe von der Menge des wirklich fabricirten Zuckers zu entrichten. Ein italienisches Gesetz vom 8. August 1895 verfügt behufs zeitweiliger zollfreier Einfuhr von Zucker zum Raffiniren Folgendes: Raffinirter Zucker und Melasse, welche gemäss den Bestimmungen in Kap. I Tit. II des durch königl. Verordnung vom 2. Februar 1890, Nr. 6622 Serie 3, bestätigten Regulativs über die zeitweilige Ein- und Ausfuhr durch Verarbeitung von auf Zeit eingeführtem Rohzucker gewonnen worden sind, gelten auch dann als wieder ausgeführt, wenn sie als ausländische Waaren in ein Zoll- oder Freilager gebracht worden sind. Die Bestimmung in der Anmerkung zu Nr. 12 des Zolltarifs findet Anwendung auf rohe Melasse aus Raffinerien, in welchen auf Zeit eingeführter Zucker verarbeitet wird. Spanien. Prämien für die Ausfuhr von Zucker. Anlage 17 der spanischen Zollordnung vom 15. October 1894 enthält in Theil I folgende Bestimmungen: Wer auf der Halbinsel raffinirten Zucker in das Ausland ausführt oder nachweist, dass derselbe aus Rohrzucker oder Zuckerrohrsaft hergestellt ist, die in den spanischen überseeischen Provinzen und Besitzungen producirt sind und von dort herstammen, kann verlangen, dass ihm die für die Rohstoffe bezahlten Zollgebühren mit einem Zuschlage von 20 Proc. für Schwund und Hafengebühren rückvergütet werden. Die Verordnung enthält dann weiter die für die Exporteure gültigen Vorschriften. perA. Stift (Wien).