Titel: Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel 1896.
Autor: A. Stift
Fundstelle: Band 302, Jahrgang 1896, S. 64
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel 1896. (Schluss des Berichtes S. 40 d. Bd.) Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem zweiten Viertel 1896. Die Mammutpumpe „System Borsig“ hat namentlich in den Kreisen der Zuckerindustrie vielfaches Interesse erregt und stellt die denkbar einfachste Hilfsmaschine zum Heben von Flüssigkeiten dar. Nach La BaumeCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt, 1896 IV S. 342. ist sie überall dort am Platze, wo Kolben, Dichtungen, gangbare Theile in Gefahr sind, wo starke Abnutzungen in Folge mechanischer oder chemischer Einflüsse die Bedingungen der Gangbarkeit von Pumpen benachtheiligen, wo weite Entfernungen der Pumpstationen vom Werke unvermeidlich sind, und endlich bei hohen Temperaturen. Die Einfachheit ihrer Theile gestattet deren Ausführbarkeit in allen Materialien, als Gusseisen, Schmiedeeisen, Kupfer, Bronze, Blei u.s.w. Die Theile des eigentlichen Hebewerkes sind ein Hohlkörper cylindrischer Gestalt mit einer seitlichen Abzweigung. Diese ist ebenfalls cylindrisch nach oben gebogen, mit dem Hauptcylinder aus einem Stücke gegossen und kleiner als der Hauptkörper. Es erscheinen am Körper somit zwei kreisrunde Oeffnungen nach oben und eine nach unten. Durch die untere Oeffnung tritt die Flüssigkeit in den Körper, die obere grössere Oeffnung nimmt das Steigrohr auf, die obere kleinere das Luftzuführungsrohr. Dieser Apparat wird in einen Brunnen, Schacht oder in das zu entleerende Gefäss versenkt. Mit dem Apparate ist durch das Luftrohr eine Luftcompressionspumpe verbunden, deren Standpunkt beliebig gewählt werden kann. Für die Zwecke der Zuckerfabrikation empfiehlt La Baume die Pumpe zum Heben von Wasser aus Teichen abseits der Fabrik, aus Cisternen oder Brunnen, zum Zurückführen der geklärten Schmutzwasser zur Schwemme u.s.w. (Vgl. 1896 300 * 2.) M. MüllerDie deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 910. beschreibt weiter an einem praktischen Beispiele die Verwendung der Mammutpumpe zur Hebung von Abwässern einer Zuckerfabrik. Es wurde nöthig, das Wasser eines Schlammteiches, der mehrere hundert Meter von der Fabrik entfernt liegt, einige Meter zu heben, und gelang dies in ausgezeichneter Weise durch die Mammutpumpe. Die Pumpe förderte 5 cbm Wasser in der Minute bis zu 5 m Höhe. Die Luftrohrleitung zeigt 150 mm, das Förder- oder Steigrohr 300 mm und das Standrohr der Druckleitung 400 mm inneren Durchmesser. Die Kosten der Pumpe stellten sich bei 4 bis 5 cbm Wasserförderung in der Minute und bei 3 m Förderhöhe einschliesslich 100 m Luftleitung, der Luftdruckpumpe (Compressor) und der Dampfmaschine auf 6850 M. Ueber Verluste an Trockensubstanz beim Abpressen und Trocknen der Schnitzel. Die Angaben über die Verluste an Nährstoffen, wie an Trockensubstanz überhaupt in den Schnitzeln beim Abpressen und Trocknen derselben schwanken innerhalb weiter Grenzen, und ist dies auch natürlich, da diese Verlustziffer je nach den verschiedenen Verhältnissen in jeder Zuckerfabrik mehr oder weniger verschieden ist. RydlewskiDie deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 934. hat nun die Untersuchungen und Verlustberechnungen für die Zuckerfabrik Wasserleben a. H. ausgeführt, und zwar innerhalb der Campagnen 1892/93 bis einschliesslich 1895/96. Die tägliche Verarbeitung beträgt etwa 8000 Centner Rüben. Die Schnitzeltrocknungsanlage nach Büttner-Meyer bestand aus zwei Trockenöfen von je drei Feuerungen für Braunkohle und lieferte steigend in den vier letzten Campagnen täglich rund 350, 415, 450 und 500 Centner getrocknete Schnitte von etwa 12,0 bis 13,0 Proc. Wassergehalt. Unter Berücksichtigung der ausführlich mitgetheilten Untersuchungsresultate erhielt Rydlewski als Resultat der vier letzten Campagnen folgende Schlussbilanz: In die Fabrik eingeführt    in Sa. 3010430 Ctr.    Rüben mit 197133,87 Ctr. wahrer Trockensubstanz Wieder gewonnen in    nassen und trockenen    Schnitten in Sa 177399,35 –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Hieraus resultirt ein Ge-    sammtverlust von 19734,52 Ctr. wahrer Trockensubstanz oder         0,65 Proc. der Rübe oder       10,01 Trockensubstanz. Der auf diese Weise gefundene Verlust von 10,01 Proc. der Trockensubstanz oder 0,65 Proc. der Rübe entspricht dem wirklichen Gesammtverluste an Trockensubstanz beim Abpressen und Trocknen der Schnitzel nach den Verhältnissen in Wasserleben. Hierbei muss ein Verlust von 0,16 Proc. der Rübe = 2,54 Proc. der Trockensubstanz nur dem Trocknungsprocesse zugeschrieben werden. Diese Verluste könnte man durch Anbringen von zweckentsprechenden Auffangvorrichtungen für die Diffusionsrückstände, dann durch Vorrichtungen zum Auffangen der mit den abziehenden Feuergasen mitgerissenen kleinen Schnitzelreste noch etwas reduciren. Die Verluste beim Abpressen der nassen Schnitzel auf durchschnittlich 11,26 Trockensubstanz sind ohnehin sehr grosse und dürften dieselben bei dem jetzigen Bestreben, möglichst stark die Schnitzel abzupressen, um die Kosten der Schnitzeltrocknung möglichst herabzudrücken, noch zunehmen. Ueber das Verfahren zur Herstellung von Melasseschnitzeln von L. Szyfer, patentirt unter dem Namen J. Natanson, wurde bereits berichtet (D. p. J. 1896 300 287). Dieses Verfahren wurde nun in der Zuckerfabrik Acs einem praktischen Versuche unterworfen, über welchen A. StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 224. Mittheilungen macht. Die Versuche wurden nicht genau in der Weise durchgeführt und mit den Bedingungen, welche Szyfer in der citirten Publication aufstellte, nachdem verschiedene maschinelle Aenderungen nothwendig gewesen wären, die in der Fabrik nicht durchgeführt werden konnten. Ausserdem standen auch keine frischen Schnitte mehr zur Verfügung, sondern 5 Tage alte, die schon sauren Charakter angenommen hatten. Es waren daher die Erwartungen für das Gelingen dieses Versuches nicht sehr hochgespannte, so dass man eher ein Misslingen erwartete. Um so mehr befriedigten die Versuchsresultate, nach welchen es thatsächlich gelang, eine Infusion der Schnitzel – in diesem Falle auch der sauren – mit Melasse herbeizuführen. Die Versuche wurden in folgender Weise durchgeführt: Von den 14 Diffusionsgefässen (je 28 hl Inhalt) wurden 10 Gefässe mit je 1850 k Schnitzel gefüllt, während die 4 anderen zum Aufsammeln der aus der Batterie abgezogenen dünnen Lösung („Lauge“ genannt) dienten. Die Lauge wurde, weil sie zu verdünnt war, in den Kanal abgelassen; in derselben konnte kein Zucker nachgewiesen werden. Bei concentrirteren Laugen ist aber ihre eventuelle Verwendung als Dünger jedenfalls in Berücksichtigung zu ziehen, nachdem in der untersuchten Probe auf 100 Tb. Asche 31,50 Proc. Kali enthalten waren. Das erste Diffusionsgefäss wurde von unten mit Rohmelasse angestellt und dieselbe über die nachfolgenden 9 Gefässe in der gewöhnlichen Weise wie bei der normalen Diffusionsarbeit von einem in das andere Gefäss überströmen gelassen. Die Temperatur wurde auf sämmtlichen Gefässen auf 70° R. gehalten, nachdem sonst die Melasse stecken bleibt. Die aus den Schnitten durch die Melasse verdrängten Wassermengen – die Lauge – wurden, wie hervorgehoben, in den Kanal abgelassen. Die Melassecirculation dauerte durch alle 10 Gefässe 3 Stunden, nach welcher Zeit die überschüssige Melasse abgelassen und in Reservoirs geleitet wurde. Die Melasseschnitzel wurden aus den Gefässen herausgenommen und der grösste Theil in der Centrifage von der anhaftenden Melasse befreit. Die ausgeschleuderten Melasseschnitzel wurden abkühlen gelassen und dann zur Verfütterung verwendet. Die Haltbarkeit dieses Futters liess nach 3monatlicher Beobachtung nichts zu wünschen übrig. Die Thiere nahmen dasselbe gierig auf (5 k auf 1 Tag und Stück), ohne dass irgend welche laxirende Wirkung zu beobachten war. Nach den Erfahrungen, die man bei diesem Versuche gewonnen hat, ergibt sich, dass das Natanson'sche Verfahren in der That die systematische Infusion der abgesüssten oder selbst der eventuell bereits schon etwas sauren Schnitte mit Melasse ermöglicht und dass dasselbe daher einer weiteren Prüfung für würdig erachtet werden kann, bei welcher Prüfung aber auch die Arbeitskosten des Verfahrens in Betracht gezogen werden müssen. F. Strohmer und A. StiftOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 231. berichten über den chemischen Reinigungseffect der Abwasserreinigungsanlage System A. Proskowetz, welche in der Zuckerfabrik Sokolnitz in der Campagne 1895/96 in Anwendung stand. A. Proskowetz versucht bei seinem Verfahren die chemische Reinigung durch Kalk mit jener einer eigenthümlich gestalteten Berieselung auf verhältnissmässig kleinen Flächen zu combiniren. Diesem Grundsatze folgend, werden alle Abwässer der Zuckerfabrikation vereinigt und beim Austritt aus der Fabrik mit Kalkmilch versetzt und vorerst in die altbekannten, geräumigen Absetzteiche behufs Sedimentation geleitet, wo sich die groben, mechanischen Verunreinigungen zu Boden setzen. Das so mechanisch reinere Wasser gelangt nun in grössere Erdgruben, wo durch Stagniren desselben auch die feineren suspendirten Stoffe und alle durch Kalk fällbaren chemischen Bestandtheile zum Absetzen kommen, so dass nachher ein Abwasser resultirt, welches nicht nur den grössten Theil seiner suspendirten Stoffe, sondern auch einen grösseren Antheil jener organischen stickstoffhaltigen Stoffe, welche die faulige Zersetzung dieser Wässer in erster Linie bedingen, bereits verloren hat. Im Wasser sind aber noch immer organische Verbindungen (hauptsächlich Kohlenhydrate) gelöst, welche durch kein Fällungsmittel gefällt werden können und deren Beseitigung nur durch Zersetzung möglich ist. Diese Zersetzung wird sich am besten durch eine Oxydation, also durch die Einwirkung des Sauerstoffes der Luft herbeiführen lassen. Zu diesem Zwecke leitet Proskowetz das noch alkalisch reagirende Wasser aus den Sedimentirgruben auf eine oberirdisch drainirte Ackerfläche, wobei die atmosphärische Luft ganz frei in die ausmündenden Drainrohre hineinstreichen kann. Da nun andererseits das Wasser nur durch die Stossfugen in die Röhren treten kann, so wird dieses in dem Falle, als jene dicht an einander gereiht sind, nur tropfenweise in das Innere der Röhren eindringen, durch welchen Vorgang das Wasser mit der Luft in innige Berührung kommt, so dass einerseits den gelösten organischen Stoffen reichliche Gelegenheit zur Oxydation geboten wird; während andererseits die Kohlensäure der Luft den Kalk als Carbonat zur Ausfällung bringt. Das von dieser Anlage abfliessende Wasser, welches also einen grossen Theil der organischen Stoffe verloren hat, wird auf eine kleine, tiefer gelegene Rieselwiese geleitet, welche durch senkrecht neben einander angeordnete Röhren drainirt ist. Diese Drain anläge ist Gegenstand eines Patentes (D. R. P. Kl. 85 Nr. 77152 vom 8. December 1893) und ermöglicht die Verwendung einer viel kleineren Rieselanlage, als das gewöhnliche übliche Verfahren. So ist in Sokolnitz zur Bewältigung der Abwässer von einer Rübenverarbeitung von etwa 400 t Rüben pro Tag eine Gesammtrieselfläche von 96 Ar vollkommen aasreichend. In dieser zweiten Rieselfläche verfällt ein grosser Theil der organischen Stoffe einer vollständigen Oxydation zu Wasser und Kohlensäure, während die noch gelöst vorhandenen jedoch eine derartige Veränderung erfahren, dass sie durch Kalk zum Theil wieder fällbar werden. Diese Drainwasser, welche in Sammelbrunnen und von diesen in einen Hauptbrunnen fliessen, werden deshalb mit Kalkwasser versetzt; der entstehende Niederschlag kann durch Filterpressen getrennt werden. Das klare Wasser geht alsdann in Sokolnitz, vermengt mit Brüdenwasser, wieder in Betrieb zurück. Die Verfasser haben nun den chemischen Reinigungseffect dieser Anlage studirt und kommen zu einem befriedigenden Ergebniss. Auch die Arbeit auf allen Stationen war in Sokolnitz, trotzdem ausser dem gereinigten Wasser und den Condens- und Brüdenwässern kein anderes Wasser zur Verwendung kam, eine vollkommen normale; ein eventuell bemerkbarer Einfluss des Wassers könnte überhaupt erst bei der späteren Nachproductenarbeit bemerkbar sein. Ueberhaupt lässt sich ja in dieser Richtung erst durch die Beobachtung während mehrerer Campagnen mit wechselndem Rübenmaterial u.s.w. ein definitives und sicheres Urtheil fällen. Bemerkt sei noch, dass in eine Probe des gereinigten Abwassers Goldfische etwa 3 Wochen eingesetzt wurden, und blieben die Thiere fortwährend frisch und munter. Ein weiterer Beitrag zum Reinigen der Abfallwässer in den Zuckerfabriken liegt von J. ŠtastnýZeitschrift für Zuckerindustrie in Böhmen, 1896 XX S. 563. vor, doch ist die empfohlene Methode der Reinigung – Decantation und nachfolgende Filtration – nicht neu. Štastný zeigt nur, in welcher Weise diese Methode mit günstigem Erfolge durchgeführt werden kann. Die Bedeutung der Wetterbeobachtung für den Zuckerrübenbau hat sich in Deutschland und auch in Oesterreich bereits Bahn gebrochen, wie verschiedene Abhandlungen beweisen. In welcher Weise nun die meteorologischen Beobachtungen durchzuführen wären, zeigt E. PfeiferOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 191. in einer Abhandlung über die meteorologischen Elemente und die locale Wetterprognose im Dienste der Zuckerindustrie. Hierbei kommen folgende Punkte in Betracht: Die mittlere Tagestemperatur, der Luftdruck, der Wind, die relative und absolute Feuchtigkeit, die Art und der Grad der Bewölkung und endlich die Niederschläge. Pfeifer hat nun auf dieser Grundlage Beobachtungen angestellt, und ist es ihm als Anfänger schon gelungen, mehr als 80 Proc. Treffer zu verzeichnen, in Folge dessen er der Ansicht ist, dass die locale Wetterprognose eine Zukunft haben dürfte. Einen Beitrag zur Rübenbewerthung mit Berücksichtigung der variablen Rübenqualitäten und Zuckerpreisen nebst einigen Worten über das „Minimalrübenquantum einer Zuckerfabrik“ gibt SchneiderOesterreichisch-ungarische Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirthschaft, 1896 XXV S. 200. unter Mittheilung von Tabellen, welche die Calculation bei der Bewerthung des Rohmaterials erleichtern, und für praktische Zwecke feste Anhaltspunkte und ein klares Bild über die totalen Nettoeinnahmen – bei variablen Rübenqualitäten und Zuckerpreisen – für alle Producte, welche bei der Rohzuckerfabrikation aus der Rübenfüllmasse stammen, liefern sollen. Gestützt auf die aufgestellten Tabellen, kann man unter normalen Verhältnissen das Minimalquantum Rüben berechnen, welches zur Existenzfähigkeit einer Zuckerfabrik nothwendig erscheint. Dies soll folgendes Beispiel zeigen, welches wohl für die Verhältnisse in Böhmen aufgestellt wurde, im Grossen und Ganzen aber auch für andere Länder als Maasstab dienen kann. Als durchschnittliche Rübenqualität kann die Rübe mit 15 Proc. Saftpolarisation betrachtet werden, für die unter gegenwärtigen Verhältnissen dem Landwirthe 1 fl. loco Uebernahmsstation gezahlt wird. Als Rohzuckerpreis Erstproduct Basis 88 R. loco Erzeugungsstätte sei 14 fl. angenommen. Nach Tabelle I hätte der Zuckerfabrikant bei 15,5 Proc. Füllmasseausbeute eine Gesammteinnahme von 1,82 fl. für 100 k Rüben zu verzeichnen. (Einnahmen für Schnitte und Saturationsschlamm sind hierbei nicht berücksichtigt, da die Werthe derselben nach Abzug der Francaturen in vielen Fabriken nur geringe sind.) Demgegenüber steht der angenommene Rübenpreis von 1,00 fl., welcher mit weiteren Spesen loco Fabrik auf 1,10 fl. kommen wird. Einen Nettogewinn von 10 kr. für 1 Centner verarbeiteter Rüben vorausgesetzt, welcher einer etwa 5procentigen Verzinsung des Anlagekapitals entsprechen würde, bleiben 1,82 fl. – 1,20 fl. = 62 kr. für 1 metr. Centner Rüben zur Bestreitung der Gesammtregie übrig, welche aber nach der aufgestellten Tabelle II bei einem jährlichen Rübenquantum von 19000 t erreicht werden und welche Summe als das Existenzminimum einer Rohzuckerfabrik angesehen werden kann. IV. Patente und Privilegien. Apparat zum Einwirkenlassen von Gasen auf zerstäubte Flüssigkeiten von C. H. Knoop (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85820 vom 5. März 1895 ab). Um das in Patent Nr. 80392 gekennzeichnete Verfahren der Einwirkung von Gasen auf zerstäubte Flüssigkeiten zur Ausführung zu bringen, wird nach vorliegender Erfindung ein Apparat angewendet, in welchem zunächst die unter Druck eingeführte Flüssigkeit zerstäubt wird und der Einwirkung von Gas unterliegt, und die sich sammelnde Flüssigkeit der nochmaligen Einwirkung des Ueberschusses von Gas ausgesetzt wird. Füllkörper für Osmoserahmen von Th. Koydl (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85887 vom 4. September 1894 ab). Die Erfindung betrifft neuartige Füllkörper für die Rahmen von Osmoseapparaten, durch welche ein bisher nicht zu vermeidender Uebelstand bei der Osmosirung vollständig beseitigt wird. Dieser Uebelstand besteht darin, dass die Melasse den Apparat, selbst bei Anwendung des bisher vorgeschlagenen Füllkörpers, in starken Schichten durchströmt und daher die beabsichtigte Arbeitsleistung nur unvollkommen durchführbar ist, weil bekanntlich die Osmosirung nur dort stattfinden kann, wo die Melasse das Papier berührt; durch die bei den bestehenden, zumeist ohne jeden Füllkörper arbeitenden Anlagen häufig vorkommende Berührung benachbarter Osmosepapiere wird diese verminderte Arbeitsleistung noch mehr beeinträchtigt. Der Erfindung gemäss werden als Füllkörper hohle oder massive, mit Wellen oder Rippen versehene Platten angeordnet, welche in dem Osmoserahmen so angebracht werden, dass sie deren Mitteltheil ausfüllen und beiderseits nur schmale Räume freilassen, wodurch die Melasse gezwungen wird, den Apparat in dünnen Schichten zu durchströmen, während überdies eine Berührung benachbarter Papierbogen verhindert ist. Schnitzelmesser von R. Bergreen (Zusatz zum Patent Nr. 78510 vom 7. November 1893; D. R. P. Kl. 89 Nr. 85888 vom 1. Januar 1895 ab; längste Dauer: 6. November 1908). Ausführungsform des durch das Patent Nr. 78510 geschützten Schnitzelmessers dadurch gekennzeichnet, dass das Messer aus zwei Theilen zusammengesetzt ist, und zwar aus einem Schnitzelmesservordertheil, dessen gerader, abgesetzter hinterer Schenkel unterhalb des Schnitzel messertragsteges befestigt ist, um einen von dem letzteren nicht beeinflussten freien unteren Schnitzelabgang zu erzielen, und einem allmählich nach hinten aufsteigenden Messerbefestigungssteg bei Doppelmessern bezieh. Messertragsteg bei Einzelmessern, welcher Steg den hinteren allmählich aufsteigenden Auflageschenkel des Messers des Hauptpatentes ersetzt und dessen Oberfläche ebenso wie der hintere Auflageschenkel des durch das Hauptpatent geschützten Messers ausgefräst ist. Anordnungsweise der Vorlage und ihrer Unterlage, sowie des Auflageschenkels des Messers und dessen Unterlage an Rübenschnitzelmaschinen von H. Hillebrand (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85992 vom 9. Juli 1895 ab). Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen R. Patočka (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895). Diese Erfindung ist identisch mit dem österreichischen Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895 (D. p. J. 1896 300 298). Messerkasten für Rübenschnitzel von W. Köllmann (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86270 vom 6. September 1894 ab). Ein Messerkasten für Rübenschnitzelmaschinen der durch Patent Nr. 54549 geschützten Art, dadurch gekennzeichnet, dass die übliche starre Längswand für die Messerspitze durch eine die Messer tragende Wand ersetzt wird, welche wagerecht verschiebbar und in ihrer jeweiligen Stellung feststellbar ist. Walzenschnitzelmaschine für Cichorien, Rüben u. dgl. von E. Förster und Co. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86416 vom 24. August 1895 ab). Verdampfapparat von Gebr. Forstreuter (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86271 vom 28. April 1895 ab). Bei den bisherigen Vacuumconstructionen, welche eine stufenweise Inangriffnahme der Heizfläche gestatten, ist für jede Etage des Heizsystemes eine besondere Dampfzuleitung und eine besondere Dampf- bezieh. Dampfwasserableitung nebst dazugehörigem, für jede Etage gesondertem Absperrorgan nöthig. Dadurch wird die Betriebssicherheit sehr vermindert und besonders sind seitens des Kochers leicht Versehen möglich, der zwei von einander unabhängige Ventile zu bedienen hat, wodurch leicht schädliche Stauungen des Dampfwassers, Betriebsstörungen und selbst Unglücksfälle herbeigeführt werden. Endlich ist bei den bekannten Apparaten die Dampfvertheilung nicht centralisirt genug, um auf Beschleunigung des Koch- oder Krystallisationsprocesses in günstiger Weise zu wirken. Zur Vermeidung dieser Betriebsunsicherheit und um beliebige Flüssigkeiten bis zur Ausscheidungsconcentration mit beschleunigter Annäherung an die Krystallisationsgrenze einzudampfen, wird in den Vacuumapparat ein Heizsystem eingebaut, das aus einer Anzahl über einander liegender Rohrpaare oder Rohrschlangen besteht, die entweder in im Innern des Apparates liegende Centralcylinder ein- und ausmünden oder aussen am Umfang des Apparates die Dampfzuleitung und Ableitung durch Cylinder haben, in welchen Kolben derart eingestellt werden können, dass mit der Zunahme der Flüssigkeitshöhe immer frische Wärme mit frischer Heizfläche an die fortschreitende Flüssigkeit heranlangt. Vorlage für Schnitzelmesserkasten von H. Putsch und Co. (Zusatz zum Patente Nr. 70899 vom 1. October 1892; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86401 vom 23. December 1894 ab). Verfahren zur Herstellung von Kristallzucker in Raffinerien von Th. Drost (Zusatz zum Patente Nr. 58070 vom 25. December 1889; D. R. P. Kl. 89 Nr. 86255 vom 11. November 1891 ab; längste Dauer: 24. December 1904). Das Verfahren ist gekennzeichnet 1) durch die Anwendung von gereinigtem Raffineriedicksaft, welcher Saft entweder in der Centrifuge während des Deckens durch den zu deckenden Zucker oder durch Einwerfen von Füllmasse oder Rohzucker die nöthige Concentration, entsprechend einem specifischen Gewicht von 1,325, erhält; oder 2) durch die Anwendung einer Deckflüssigkeit, welche durch Zusatz von gereinigtem Raffineriesaft, Aussüssern bezieh. Wasser zu bereits auskrystallisirter oder in Bildung begriffener Füllmasse hergestellt wird. Vorlageschiene für Schnitzelmesserkasten von M. E. Matthäi (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86944 vom 20. Juni 1895 ab). Vacuumverdampfer ohne Heizvorrichtung von E. G. Scott (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86945 vom 19. September 1895 ab). Der Verdampfapparat dient zur Ausführung des in der englischen Patentschrift Nr. 12774 vom Jahre 1893 beschriebenen Verfahrens, welches darin besteht, die Flüssigkeit unter Druck aufzuwärmen, ehe sie in den eigentlichen, unter Vacuum stehenden und mit keiner besonderen Heizvorrichtung versehenen Verdampfapparat gelangt. Hierbei wurde die angewärmte Flüssigkeit in dem Verdampfapparate oberhalb der in diesem Apparate befindlichen Flüssigkeit eingeleitet, so dass die eigentliche Flüssigkeit unmittelbar der Luftleere ausgesetzt wurde. Die sich hierbei ausscheidenden Krystalle sind so klein, dass das gewonnene Salz einen verhältnissmässig nur geringen Werth besitzt. Das in dem vorliegenden Verdampfer gewonnene Krystall besteht aber aus grossen Krystallen. Die angewärmte Flüssigkeit wird nicht der Einwirkung der Luftleere unmittelbar ausgesetzt, sondern sie wird zunächst unterhalb der Oberfläche der im Apparat bereits befindlichen Flüssigkeit in der Nähe des Bodens eingeführt und hier über die ganze Fläche möglichst gleichmässig vertheilt, so dass eine langsame und ruhige Verdampfung vor sich geht, während bei dem älteren Verfahren die Verdampfung sehr plötzlich und heftig erfolgt. Saturationsgefäss für gekalkten Zuckersaft von C. H. Knoop (D. R. P. Kl. 89 Nr. 86815 vom 3. März 1895). Der Saft wird in einem Behälter gegen kegelförmige Körper getrieben, von denen er in zertheiltem Zustande zurückprallt, während der Kohlensäurestrom, welcher bereits auf angesammelten Saft eingewirkt hat, durch Querplatten geführt, in dem Behälter aufsteigt. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Ausführungsform des zur Anwendung des geschützten Verfahrens bestimmten Apparates, welcher sich dadurch kennzeichnet, dass der Kohlensäurestrom aus trompeten artig geformten Mundstücken aufsteigt, welche unmittelbar unter den Saftzerstäubern angeordnet sind, so dass der Saft in fein vertheiltem Zustande in einem kegelförmig gestalteten Kohlensäurestrahl sich befindet. Hierbei ist die Wirkung der Kohlensäure auf den gekalkten Saft ausserordentlich intensiv. Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85747 vom 18. Juli 1895; Zusatz zum Patent Nr. 84575, vgl. D. p. J. 1896 300 297). Die Verbesserung gegen Patent Nr. 84575 besteht darin, dass durch die eigenartige Lagerung und Bewegung der Gabeln ein Verschluss der beweglichen Theile der mit den Gabeln versehenen Scheiben möglich ist und die Reibung, sowie das Gewicht vermindert werden. Der Verschluss der beweglichen Theile hat den Zweck, das Verunreinigen derselben durch die mit der Rübe herausgehobene Erde zu verhindern und ein Schmieren derselben vornehmen zu können. Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 87057 vom 19. December 1895; zweiter Zusatz zum Patent Nr. 84575). Den Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet eine weitere Ausführungsform der nach dem Patente Nr. 84575 hergestellten Rübenaushebemaschine, welche sich von dem Gegenstande des ersten Zusatzpatentes Nr. 85747 dadurch unterscheidet, dass die Gabeln in den als Verschlusscheiben dienenden Stirnscheiben schwingend gelagert sind und beide Stirnscheiben mit den Gabeln gegen einander verstellt werden können, je nachdem dies die Rübenstärke erfordert. Ausserdem ist das ganze Gabelrad gehäuseartig verschlossen, so dass keine Unreinlichkeiten in das Innere gelangen können. Vorrichtung zum Transportiren von Rüben von den Miethenfeldern in die Zuckerfabriken von B. Čerych (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/711 vom 30. Januar 1896). Um den Rübentransport bequemer und billiger zu gestalten, wird ein System von transportablen Rübenschwemmen vorgeschlagen, welche ähnlich wie die transportablen Feldbahngleise zwischen die Miethen gelegt werden, so dass nach Bedarf die sämmtlichen, in Haufen geordneten Rüben direct zu den Waschmaschinen geschwemmt werden können. Neuerung an Vorwärmern oder Kühlern von J. Sykora (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/715 vom 7. November 1895). Die Erfindung bezieht sich auf Röhren- oder Plattenvorwärmer oder Kühler für Flüssigkeiten, z.B. auch als sogen. Vorwärmer für Zuckerfabriken, und trachtet das Erhöhen des Wärmeaufnahme- oder Uebertragungsvermögens dadurch zu erreichen, dass die anzuwärmende oder abzuleitende Flüssigkeit zwar eine Zeitlang, ohne fortzufliessen, in ihren Behältern stehen bleibt, während dieser Zeit aber in eine rasche, fortwährend periodisch ihre Richtung wechselnde Bewegung versetzt wird. Die Einwirkung der äusseren Kraft auf die Flüssigkeit kann auf jede beliebige Art erfolgen, z.B. durch Luft-, Gas-, Dampf- oder Flüssigkeitsdruck, erzeugt mittels Pumpe, Luftpumpe, Compressor, Gebläse oder Ventilator; ferner durch mechanische Wirkung von Schneckenflügeln oder schräg gestalteten Rührarmen, denen man auf bekannte Art periodisch wechselnde Bewegungen ertheilt, endlich durch Bewegung von in die Flüssigkeit eingetauchten Körpern oder von nachgiebigen Membranen. Eine derartige Lagerung der Flüssigkeit, dass zu ihrer Bewegung eine möglichst geringe Kraft ausreicht, wird erzielt durch Theilung der Flüssigkeit in zwei oder mehrere symmetrische, einander das Gleichgewicht haltende oder wenigstens annähernd gleichwiegende Theile, wozu zugleich die Lagerung eine recht nachgiebige, elastische wird. Eine elastische Lagerung der Flüssigkeit erreicht man ferner auch durch Anwendung einer eingeschlossenen Gas-, Luft- oder Dampfmenge als Polster, ferner durch Federn oder Gewichte, welche entweder unmittelbar oder mittels Kolben oder Membranen auf die Flüssigkeit wirken. Während der schwingenden Bewegung kann die Flüssigkeit nach Bedarf durch Gefälle oder Pumpen ab- und zulaufen. Automatischer Röhrenreiniger für Verdampfapparate, Dampfkessel u.s.w. von A. D. Lagrelle und C. H. Chantrelle (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/847 vom 25. Januar 1896). Diese Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus einem schwimmenden oder nichtschwimmenden Körper, der in die Röhren der Verdampfapparate untergebracht wird und durch die kochende Flüssigkeit selbst eine auf und ab steigende bezieh. schwingende und rotirende Bewegung erhält, sich hierbei an den Innenwänden dieser Röhren reibt und so jede Ablagerung an den Innenwänden verhindert, wobei die Steig- und Fallbewegung durch Anschläge begrenzt wird. Verfahren zur Herstellung von raffinirtem Zucker in Stangen aus Rohzucker von La Sté. Ele. Fontenilles und Desormeaux (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1057 vom 24. October 1895). Dieses Verfahren hat zwar mit bekannten Verfahren einige Punkte gemein, unterscheidet sich doch wesentlich in anderen Punkten und wird durch folgenden Patentanspruch gekennzeichnet: a) Erhitzen der Gefässe, in welchen das Lösen, die Reinigung und das Einkochen (Eindicken) des Zuckers erfolgt, mittels eines Wasserbades oder einer anderen Heizeinrichtung, welche in Berührung mit den Wandungen dieses Gefässes keine höhere Temperatur als 100° C. erzeugt; b) die Krystallisirung der eingekochten Masse erfolgt in Gefassen von beliebiger Grösse, die auf einem mit Filtrirtuch bedeckten perforirten Boden aufruhen und das Abtropfen des Syrups unter der Wirkung eines unter dem durchlochten Boden erzeugten Vacuums ermöglichen; c) die krystallisirte Masse wird nach erfolgtem Abtropfen behufs Ueberführung in die Stangen- oder Stückeform zerkleinert und d) in einem geschlossenen Gefässe mit Wasser angerührt, falls der Zusatz von Wasser in Folge zu langen Abtropfens nöthig wird, um der Masse die für das Pressen in die Stangen- oder Stückeform erforderliche Consistenz zu geben. Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes bei Rübenhebern von L. Frennet-Wauthier (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1153 vom 29. Februar 1896). Die Vorrichtung zum Abschneiden des Blattschopfes zum Köpfen von Rüben besteht aus zwei runden concaven Schneidscheiben, die gegen einander derart geneigt sind, dass an jeder Stelle, wo sie auf die Rübe treffen, ihre Schneiden wagerecht stehen. Der Apparat ist gleichzeitig nach vorn geneigt, um auch in dieser Richtung wagerecht schneidend zu wirken. Eine vor den Schneidscheiben hinlaufende Rolle regelt die jeweilige Höhenlage der Schneidscheibe, während ein an der Schneidscheibenwelle angebrachtes Kreuz die Blätter und ein Streichbrett die abgeschnittenen Köpfe entfernt. Verfahren zur Reinigung von Melasse, Syrup oder anderen Zuckerlösungen von G. E. Cassel und D. Kempe (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/1251 vom 5. März 1896). Nach diesem Verfahren sollen aus Melasse, Syrup oder anderen Zuckerlösungen übelriechende und übelschmeckende Bestandtheile entfernt werden. Hierbei wird die Melasse mit Alkali- oder Calciumsulfit, welches eventuell schweflige Säure in Ueberschuss enthält, versetzt und dann erwärmt. Die Wirkung des zugesetzten Sulfits wird durch gesteigerte Erwärmung eventuell bis 100° C. oder darüber hinaus erhöht, in welch letzterem Falle die Behandlung natürlich in einem geschlossenen Gefäss unter Druck geschehen muss. Der Concentrationsgrad der Lauge ist von keinem besonderen Gewicht. Der Ueberschuss von schwefliger Säure kann einige Zeit vor der Behandlung zugesetzt werden, und der nach Abschluss derselben möglicher Weise noch vorhandene Ueberschuss an Kalk kann durch Sättigung mit Kohlensäure entfernt werden. Verbesserung an Schnitzelmessern und deren Einbau in Messerkasten von R. Bergreen (Oesterreichisches Privilegium vom 21. October 1895. Beschreibung geheim). B. Rohrzuckerfabrikation. Anwendung von Natron bei der Rohrzuckerfabrikation.Nach dem Berichte von Dr. W. Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 903 ff. Die Nachtheile, welche die Salze der organischen Säuren der Säfte mit dem Kalk im Gefolge haben – Incrustationen der Verdampfapparate, schlechtes Kochen, viel Melasse –, zu beseitigen, ist verschiedentlich versucht und wird vorwiegend durch die verschiedenen Phosphorsäurepräparate, theils auch durch Soda erreicht. In den indischen Rohrzuckerfabriken mit Defecation thut man nach Winter gut, die Bildung jener Kalksalze so viel wie möglich zu beschränken. Die Wirkung des Kalkes besteht bei der allgemein geübten Defecation in der Bildung eines Niederschlages mit fällbaren Substanzen des Rohrsaftes und Neutralisation der organischen Säuren desselben. Winter empfiehlt nun Defecation mit Kalk und Neutralisation mit Natronlauge. Die Vortheile dieser Arbeitsweise sind: geringe Incrustation, schnellere Verdampfung im Triple-effet, höhere Ausbeute am ersten Product, scharfes, hartes und trockenes Korn; bei Syrupen besseres Korn und meistens höheres Rendement. Rohrsaftgewinnung durch Mühlen oder Diffusion. Die Frage, welche Methode der Rohrsaftgewinnung, Pressen oder Diffusion, den Vorzug verdient, wird von Maxwell dahin beantwortet, dass in den meisten Fällen die Mühlenarbeit der Diffusion vorzuziehen sei. Je höher die Reinheit, um so besser sind die Resultate der Diffusion; auf Rohr mit niedriger Reinheit dagegen ist die Diffusion die schlecht möglichste Praxis der Saftgewinnung. Die nachdrückliche Empfehlung und Bevorzugung der Rohrmühlen durch Maxwell ist aber nach Krüger's Ansicht doch wohl etwas zu weitgehend und einseitig. Automatisch arbeitende Verdampfapparate. Van Ledden Hulsebosch gibt Einrichtungen an, die ein automatisches Einlassen und Uebersteigen des Saftes in Triple-effet u.s.w. ermöglichen sollen. Dass dergleichen Einrichtungen, falls sie gut functioniren, in Ländern, wie z.B. Java, wo die Verdampfapparate durch eingeborene Arbeiter bedient werden, von Nutzen sind und den Effect der Apparate erhöhen, liegt auf der Hand. Ueber Ampas als Brennmaterial und über Feuerungseinrichtungen. Nach Kersten gibt ungetrockneter Ampas mit einem Wassergehalt von 47 Proc. bei der Verbrennung 1402 Cal., sonnentrockener mit 9 Proc. Wasser 2781 Cal. In Java sind die Feuerungseinrichtungen mit wagerechtem Rost die unvortheilhaftesten. Nur selten gelingt es, auf wagerechtem Rost Ampas mit einem Luftquotienten von 2 vollkommen zu verbrennen; bei schlechtem Feuer ist er häufig höher als 2,5. Feuerungseinrichtungen mit schräger Rostfläche (Flach- oder Treppenrost), bei denen die Verbrennungsluft dicke und dünne Lagen des Brennmaterials zu passiren hat, präsentiren Einrichtungen ökonomischerer Art. Bei Ampas darf die Neigung des Rostes nicht weniger als 45° betragen. Eine vollständige Verbrennung bei möglichst kleinem Luftüberschuss wird durch die Gasöfen erreicht, die auf Java in Form sogen. Halbgasöfen in Gebrauch sind. Ampas mit 91 Proc. Trockensubstanz producirt bei Verbrennung mit dem Luftquotienten von 2 auf 1 k Trockensubstanz (3,77 – 3,32) = 0,45 k mehr Dampf als ungetrockneter Ampas mit 53,3 Proc. Trockensubstanz bei Verbrennung mit einem Luftquotienten von 1,2. Da nun Ampas mit einer Trockensubstanz von 91 Proc. nur erhalten werden kann, wenn die Umstände zum Trocknen besonders günstig sind, meist aber weit feuchterer Ampas verbrannt werden muss, so wird man zuweilen in einem gut construirten Halbgasofen durch Verbrennen von ungetrocknetem Ampas nicht weniger Dampf auf 1 k Trockensubstanz erzeugen als durch dasjenige von getrocknetem Ampas auf einem gewöhnlichen wagerechten Rost. Scheidung von Rohrsäften. E. DemingCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt, 1896 IV S. 618. empfiehlt, die Scheidung in folgender Weise vorzunehmen: Der Mühlensaft wird massig geschwefelt, bevor er in die Kalkpfannen geht; letztere sollen so gross sein, dass je eine den in 30 bis 40 Minuten der Mühle entfliessenden Saft aufnimmt; sie sollen gelochte Rohre enthalten, durch welche Luft zum Durchmischen eingepresst wird. Der kalte gekalkte Saft wird mittels einer Pumpe durch einen Calorisator gepresst, welchen er 45 Secunden nach seinem Eintritt wieder verlässt, während dessen er unter Druck auf 126° C. erhitzt wird. Aus der Beschaffenheit des heraustretenden Saftes beurtheilt man, ob genügend oder zu viel Kalk zugesetzt ist, und bringt dementsprechend in die Scheidepfanne entweder noch Kalk oder ungekalkten Saft. Aus dem Calorisator tritt der Saft in Bassins mit konischem Boden, worin sich der Schlamm absetzt und von Zeit zu Zeit abgezogen wird, während der klare Saft beständig überfliesst. So soll einerseits direct ein hellerer und blankerer Saft erhalten werden, als bei den üblichen Verfahren mittels Absetzen oder Filtration durch Pressen, andererseits ist nur eine 5 Proc. des Saftes entsprechende Menge Schlamm durch Filterpressen zu filtriren und erhält man trockene, feste Kuchen. Ueber die Scheidung des Rohrsaftes unter Druck, wie sie auf der Eva Mill auf Hawaii ausgeführt wird, theilt PohlmannCentralblatt für die Zuckerindustrie der Welt, 1896 IV S. 659. Näheres mit. Der gekalkte Saft wird einer Temperatur von etwa 122° C. bei einem Druck von etwa 2 at unterworfen, bevor er in die Absatzkästen kommt. Dabei wird etwas mehr Kalk verbraucht als bei offenen Scheidepfannen; auch sammelt sich auf der Oberfläche des Saftes in den Absatzkästen etwas Schaum, der entfernt werden muss. Die Hauptmenge der Verunreinigungen setzt sich jedoch sehr schnell zu Boden. Dieselben sind manchmal sehr reichlich und verlangen, nachdem sie gut gekalkt sind, höchstens 2 Quadratfuss Filterpressefläche für 1 t Rohr. Die trockenen Presskuchen betragen ungefähr 1¾ Proc. vom Gewicht des Rohres. Die überhitzten Säfte zeigen eine Erhöhung des Quotienten um 3½ bis 4 bei einer Reinheit des Rohrsaftes von 86. Die bemerkenswertheste Eigenschaft des überhitzten Saftes ist seine Freiheit von „Gummi“, in Folge dessen die schnelle Verdampfung und das leichte Kochen. Auch der Centrifugenablauf von durchschnittlich 72 Reinheit war nicht zähflüssig, so dass derselbe im Vacuum auf Korn zu zweitem Product verkocht werden konnte, das sich gut schleuderte und Zucker von 92 Polarisation ergab. Im Jahre vorher bei der gewöhnlichen Scheidung liess sich der Ablauf nicht auf Korn kochen. Der Erfolg des Verfahrens zeigt sich auch darin, dass in diesem Jahre das Rohr bei Mühlenarbeit bessere Ausbeuten an Zucker ergab, als im Vorjahr bei gleicher Qualität bei Diffusionsarbeit, trotz der höheren Extraction durch letzteres Verfahren. Ueber die Zuckerindustrie in Louisiana macht F. C. ThieleChemiker-Zeitung, 1896 XX S. 323. interessante Mittheilungen. Die Zuckerpflanzer bringen noch zumeist den wissenschaftlichen Forschungen und Erfahrungen Misstrauen entgegen und befolgen im Wesentlichen noch dieselbe Methode, welche die Mönche, die zuerst das Zuckerrohr in Louisiana anpflanzten, anwendeten. Vereinzelt wurden schüchterne Versuche gemacht, das alte System durch neue, wissenschaftlich begründete Methoden zu ersetzen, und war der Erfolg zum Beispiel durch Düngung mit Phosphaten ein bedeutender. Besonderes Interesse hat in der letzten Campagne ein neuer Process, der auf der „Magnolia“-Plantage benutzt wurde, hervorgerufen. Der Diffusionssaft wird stark gekalkt, gekocht, dann durch Filterpressen getrieben und hierauf mit Schwefligsäureanhydrid behandelt. Nach dem Eindicken zu Syrup (ungefähr 46° Brix) wird nochmals mit Schwefligsäureanhydrid behandelt und wieder filtrirt. Die doppelte Behandlung mit Schwefligsäureanhydrid und Filtration soll alle und jede Verunreinigungen des Saftes entfernen, sowie die fremden organischen Verbindungen in solche Producte überführen, dass sie absolut keinen störenden Einfluss mehr auf das Krystallisationsvermögen des Rohrzuckers ausüben können. Ob aber die mehrmalige Behandlung mit schwefliger Säure thatsächlich ohne Einfluss auf den Zucker und die Ausbeute ist, bleibt noch eine offene Frage. Folgender Fall zeigt dies. Auf einer Plantage wurde das erste Nachproduct umgeschmolzen, um durch nochmaliges Kochen in erstes Product verwandelt zu werden. Der Syrup wurde durch Filterpressen getrieben, doch verstopften sich dieselben allmählich und hörten schliesslich ganz auf zu laufen. Die Filtertücher waren mit einer schleimigen Substanz bedeckt und bestand der organische Theil derselben im Wesentlichen aus Zucker; ausserdem war aber noch eine stark reducirende Substanz vorhanden, die Aehnlichkeit mit Dextran hatte. Auffällig war der hohe Schwefelgehalt und kann derselbe nur so entstanden sein, dass ein Theil der gelösten Sulfite (es wurde stark geschwefelt) im Verlauf des Kochprocesses zu niedrigeren Schwefelverbindungen reducirt wurde, worauf sich durch Wechselwirkung beider Salze Schwefel ausschied. Es scheint also, dass es auch ein Zuviel bei der Behandlung der Säfte mit schwefliger Säure gibt und dass man über ein gewisses Maass nicht hinausgehen darf. Auf einigen Plantagen wurde ein Verfahren versucht, welches grosse Aehnlichkeit mit dem Manoury'schen Verfahren besitzt. Dieses Verfahren hat aber einen totalen Misserfolg gehabt. Wenn Thiele gegen die mehrmalige Anwendung der schwefligen Säure Bedenken hat, so ist dagegen zu bemerken, dass das Cambray'sche Reinigungsverfahren für RohrsäfteJournal des fabricants de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 16., welches auf einer intensiven zweimaligen Schwefelung und sorgfältiger Filtration des Rohrsaftes beruht, sich in einer mexikanischen Fabrik trotz ungünstiger Umstände vorzüglich bewährt und schönen weissen Zucker geliefert hat. C. Gesetzgebung. Deutschland. Gesetz betreffend die Abänderung des Zuckersteuergesetzes. Durch das Gesetz vom 27. Mai 1896 wurden verschiedene Bestimmungen des Gesetzes vom 31. Mai 1891 und 9. Juni 1895 aufgehoben und an deren Stelle neue Bestimmungen gesetzt, welche den Zuschlag zur Zuckersteuer, Ausfuhrzuschüsse, Zoll-, Uebergangs- und Schlussbestimmungen betreffen. Auf das umfangreiche Gesetz kann nicht näher eingegangen werden. Allgemeine Verfügung des königl. Finanzministeriums, betreffend die Fassung der Artikel Säfte und Syrupe im amtlichen Waarenverzeichniss. Nicht alkoholhaltige, zum Genuss bestimmte Säfte aus Obst, Beeren und Rüben, mit Zucker eingekocht, einschliesslich derjenigen, welche unter dem Namen von Heilmitteln (Brustsyrup, sirop laroze u.s.w.) eingehen, sind nach Nr. 25 S. 1 des Zolltarifs mit 60 M. für 100 k zu verzollen. Mit Frucht- und Pflanzensäften bezieh. chemischen Fabrikaten versetzter Syrup, sowie mit Syrup oder Zucker eingekochte und versetzte Frucht- oder Pflanzensäfte u.s.w., sofern diese Gegenstände ausschliesslich zur Verwendung als Heilmittel bestimmt und geeignet sind, sind zum Satz von 36 M., und sofern sie zu Grosszwecken verwendbar sind, mit 60 M. für 100 k zu verzollen. Oesterreich. Erlass des Finanzministeriums, betreffend das Maass der Sicherstellung für die richtige Einzahlung des Bonificationsrückersatzesbei der Zucker ausfuhr in der Betriebsperiode 1896/97. Unter dem 12. Mai 1896 wird auf Grund des § 3 des Zuckersteuergesetzes vom 20. Juni 1888 im Einvernehmen mit dem königl. ungar. Finanzministerium die Sicherstellung der richtigen Einzahlung des allfälligen Bonificationsrückersatzes in der Zuckererzeugungsperiode 1896/97 für jede Erzeugungsstätte für Zucker der in § 1 Z. 1 des Zuckersteuergesetzes bezeichneten Art mit jenem, um 30 Proc. erhöhten Betrag festgesetzt, welchen dieselbe als Ausfuhrbonificationsrückersatz bezüglich der Zuckerausfuhr in der Erzeugungsperiode 1894/95 zu leisten hatte. Der in solcher Weise ermittelte Sicherstellungsbetrag ist derart abzurunden, dass Beträge unter 50 fl. auf 50 fl., Beträge über 50 fl. auf 100 fl. erhöht werden. Für jene der obenerwähnten Zuckererzeugungsstätten, welche in der Erzeugungsperiode 1894/95 noch nicht im Betriebe waren, wird die Sicherstellung mit je 23000 fl. festgesetzt. Russland. Ausserkraftsetzung der Bestimmungen für die Ergänzungsaccise für Zucker. Nach dem bestätigten Beschlusse des Ministercomites vom 9. Februar (a. St.) soll für den nach dem 1. März d. J. ins Ausland ausgeführten Zucker (sowohl raffinirtem wie Sandzucker) die Accise in Höhe von 1,75 Rubel erstattet werden, ohne dass eine Bescheinigung der Accisenverwaltung über die Höhe der entrichteten Accise vorgelegt zu werden braucht. Frankreich. Eingangszoll und innere Steuer auf Stärke und Glykose. Nach dem Gesetz vom 31. März 1896 werden bestimmte Zölle für Sago, Salep, exotisches Satzmehl und deren Derivate, Stärke, Dextrin und anderen nicht genannten Stärkemehlstoffen festgesetzt. Die weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die Verzollung von trockenem und grünem Amidin und von zeitweiliger zollfreier Einfuhr von Mais und Gerste, die zur Herstellung von zur Ausfuhr bestimmter Glykose in bernsteinfarbigen, festen Massen verwendet werden. Portugal. Zuckersteuer. Nach dem Gesetze vom 26. März 1896 ist die Fabrikations- und Consumsteuer von 15 Reis für 1 k geklärten oder raffinirten Zucker, welche nach der von der Regierung der Deputirtenkammer in der Sitzung vom 16. März d. J. gemachten Gesetzvorlage Nr. 5 eingeführt werden soll, von allem Zucker zu erheben, welcher von dem Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Diario do Governo einschliesslich an weder in den Zollämtern des Festlandes oder auf den naheliegenden Inseln lagert, noch mit der Bestimmung nach portugiesischen Häfen vollständig verschifft ist, oder sich auf der Reise nach solchen Häfen befindet. Alle entgegenstehende Gesetzgebung wird aufgehoben. Eingangszoll auf Rohrzucker und Melasse auf der Insel Madeira und Zollfreiheit für Zucker von Madeira beim Eingang nach dem Festlande und den Azoren. Nach der königl. Verordnung vom 30. December v. J. wird verfügt: Art. 1. Zucker und Melasse von Zuckerrohr, die in den District Funchal zum Verbrauche eingeführt werden, haben, nachdem die übrigen Bestimmungen dieses Decrets erfüllt sind, folgende Zölle zu zahlen: Zucker, besser als Typus 19 der hol-    ländischen Scala, für 1 k 140 Reis Melasse für 1 k   30 Art. 2. Die Bestimmung ad 1 tritt nur in Kraft, sofern die Producenten von Zucker und Alkohol sich gehörig verpflichten, alles Zuckerrohr, das ihnen in den Fabriken angeboten wird, zum Mindestpreis von 400 bis 450 Reis für je 30 k zu kaufen. Art. 3. Ohne vorgängige Denaturirung darf zum Verbrauche aus den Fabriken kein Melassealkohol ausgehen, der nicht vollkommen gereinigt und dessen Alkoholgehalt nicht geringer als 40 Cartier ist. Art. 4. Solange die Bestimmungen des gegenwärtigen Decrets gelten, soll die Melasse im District Funchal von jeder Ortsabgabe befreit sein und der daraus hergestellte Alkohol wird nicht der Fabrikatsteuer unterworfen; ebenso soll auf dem Festlande und den Azoren der von Madeira herrührende Zucker vom Einfuhrzoll befreit sein. Art. 5. Die Regierung wird die zur vollkommenen Ausführung des gegenwärtigen Decrets erforderlichen Vorschriften ausarbeiten, sowohl betreffs der Verpflichtung und Form des Ankaufes von Zuckerrohr als auch des Verkaufes von Melasse und Alkohol, sowie der Einfuhr der Melasse. Art 6. Die Bestimmungen dieses Decrets bleiben 5 Jahre in Gültigkeit. Art. 7. Entgegenstehende Gesetze werden aufgehoben. Bolivien. Begünstigung der Zuckerindustrie. Art. 1. Für das Kapital, welches in Bolivien in Dampfmaschinen angelegt ist, die nachweislich 1 Jahr lang in der Zuckergewinnung regelmässig in Betrieb waren, wird eine Zinsgarantie von 4 Proc. geleistet. Diese Garantie wird für 5 Jahre zugesichert und wird nach Ablauf von je 6 Monaten gezahlt werden. Art. 2. Eine Prämie von 4000 Doll. (bolivianisch) wird für Zuckerfabriken ausgesetzt, die jährlich bis zu 4000 Quintal raffinirten Zucker produciren. Art. 3. Prämien erster, zweiter und dritter Klasse von bezieh. 2000, 1000 und 500 Doll. (bolivianisch) werden für Zuckerraffinerien ausgesetzt, die in Bezug auf das Fabrikationsverfahren Verbesserungen einführen und letztere länger als 1 Jahr in ihrem Betriebe beibehalten. A. Stift (Wien).