Titel: Röhren und Röhrenverbindungen.
Fundstelle: Band 305, Jahrgang 1897, S. 203
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Röhren und Röhrenverbindungen. (Vorhergehender Bericht 1894 292 * 265.) Mit Abbildungen. Röhren und Röhrenverbindungen. In einer Broschüre, herausgegeben von der Badischen Thonwaaren- und Steinzeugwaarenfabrik in Friedrichsfeld, wird eine Vergleichung angestellt zwischen der Kanalisation mittels Thon- und Cementröhren. Es sei von vornherein bemerkt, dass der Verfasser wohl nicht ganz neutral ist, denn die Cementröhren finden gar zu wenig Gnade vor seinen Augen. Er hält die Cementröhren wegen der geringen Haltbarkeit in Folge chemischer Einflüsse für nach kurzer Zeit ersatzbedürftig. Auf Grund theoretischer Untersuchungen sowohl als Beobachtungen in der Praxis sei wiederholt vor derartigen Ausführungen gewarnt worden. Referent fährt dann fort: Auf eine Rundfrage seitens der Stadt Wetzlar an 62 deutsche Städte, die kanalisirt hatten, welche Erfahrungen sie mit Kanalbaumaterialien gemacht haben, fielen die Antworten überwältigend günstig für die Thonröhren aus, auch eine Anzahl von Städten, die früher Cementröhren verwendet hatten, sahen sich zu der Erklärung genöthigt, dass sie von der Verwendung von Cementröhren ab- und zu Thonröhren, denen sie unbedingt den Vorzug geben, übergegangen sind. Alle Abwässer der Städte sind mehr oder minder säurehaltig; die Anwendung von Chemikalien in den Gewerben und Haushaltungen nimmt täglich zu und bei unserer fortschreitenden Industriethätigkeit werden die Abwässer von Jahr zu Jahr säurehaltiger. Kein anderes Material widersteht säurehaltigen Abwässern auf die Dauer als nur Steinzeug; müssen nach einigen Jahrzehnten die Cementkanäle wieder herausgenommen werden, so ist der Schaden gegenüber der gegenwärtigen kleinen Ersparniss ein gewaltiger. Auch von hervorragender hygienischer Bedeutung ist das Steinzeug, da es für die Kanalisation der Städte, für Aborteinrichtungen und ähnliche Zwecke mit seinen dichten, festen und unangreifbaren Scherben ein unübertreffliches Material liefert. Wo Cementröhren in Anwendung gebracht wurden, ist übersehen worden, dass Stoffe aus dem Inneren der Röhre durch die Wandungen derselben auf das äussere Wasser hinübergehen (diffundiren) können, wie dies längst nachgewiesen worden ist. Enthält nun die Röhre schädliche Stoffe, so kann das Untergrundwasser des Bodens leicht verdorben werden und zur Verpestung der Luft Veranlassung geben. Die dicht gebrannte Steinzeugröhre hilft diesen Uebelständen vollständig ab. Ebenso ist das Steinzeug unempfindlich gegen heisses Wasser, durch das die Cementröhren zerstört werden. Vorausgesetzt ist hierbei immer, dass Steinzeugröhren mit Salzglasur zur Verwendung kommen. Nachdem die Broschüre auf die Vorzüge der Thonröhren eingegangen ist, kommt sie auf das Verhalten der Steinzeugröhren unter Druck zu sprechen. Da diese der Zeitschrift für Baukunde entnommenen Ausführungen auch für weitere Kreise von Interesse sind, so geben wir sie nachstehend im Wortlaut wieder. Der Umstand, dass noch heutzutage aus Thonröhren hergestellte Wasserleitungen existiren, die aus Römerzeiten stammen, ferner die Gewissheit, dass bei Leitungen aus solchem Material reines Wasser auch unverändert rein erhalten bleibt, und endlich die Rücksicht auf den Kostenpunkt bieten bei Neuanlagen von Quellwasserleitungen nicht zu unterschätzende Momente für die Entscheidung der Frage: Ob Eisenröhren oder Thonröhren als Leitungsmaterial zu wählen seien? Um der zumeist auftretenden Unthunlichkeit, das Quellwasser in fortwährendem Gefälle bis zur Ausflusstelle zu leiten, auszuweichen, ist es unvermeidlich, dass die Leitungen streckenweise einem inneren Druck ausgesetzt sind. Selbstverständlich darf nun dieser Druck bei Steinzeugleitungen die bei Eisenleitungen zulässige Höhe niemals erreichen; jedoch ist in vielen Fällen nicht mehr als das zuverlässige Aushalten eines Wasserdrucks von etwa 10 bis 20 m Höhe erforderlich und möge im Interesse neu anzulegender Leitungen im Gegensatz zu einigen, soviel bekannt, nicht gelungenen Anlagen die Quell Wasserversorgung der Station Böblingen bei Stuttgart als empfehlendes Beispiel angeführt werden. Auf Anordnung des Oberingenieurs dieser Bahnstrecke, Oberbaurath v. Morlok, waren bei Ausführung dieser Leitung Vorsichtsmaassregeln getroffen worden, welche zum Voraus das Gelingen sicher stellten. Die Unternehmer der Steinzeugrohrleitung hatten vor allem der richtigen Thonmischung und dem richtigen Brennen der aus Steinzeugmasse hergestellten Röhren alle nur mögliche Sorgfalt zuzuwenden und wurde jedes einzelne Rohr, nachdem es äusserlich sorgfältig geprüft war, vor dem Einschieben in die Leitung einem Druck von 5 at ausgesetzt; die Dichtung zwischen den Röhren, welche aus einem im richtigen Verhältniss mit Sand gemischten Portland-Cementmörtel unter gleichzeitigem Einführen eines Wergringes gebildet ist, wurde von geübten Arbeitern eingebracht. Hierbei hat sich namentlich der zum verwendeten Dichtungsmaterial richtig gewählte Abstand zwischen Muffe und dem eingesteckten Rohrende bewährt, indem bei zu grosser Weite der Muffe die Porosität der Cementdichtung schädlich werden kann, andererseits eine zu enge Muffe das sichere Ausfüllen erschwert. Jeder Rohrstrang zwischen den einzelnen Streifkästen musste nach erfolgter genügender Erhärtung des Cements einen Druck von 4 at längere Zeit ohne Wasserverlust aushalten. Ueber die Leitung selbst möge angeführt werden, dass dieselbe gegen 4,5 km lang ist, durchschnittlich in 24 Stunden 40, unter Mitbenutzung einer unterwegs befindlichen Reservequelle 80 cbm Wasser in der Station abgibt, eine Rohrweite von 10 cm besitzt und auf längere Strecken unter einem Wasserdruck bis zu 9 m steht. An den vorkommenden Unterführungen unter der Bahn längs der Bahndurchlässe, sowie in der auf der Stationsauffüllung verlegten Strecke sind möglicher Setzungen halber gusseiserne Röhren zur Anwendung gekommen. Es dürfte demnach die hier gemachte Erfahrung insofern ein günstiges Resultat ergeben, als constatirt ist, dass, guten Untergrund vorausgesetzt, in der oben beschriebenen Weise hergestellte Leitungen auch unter dem Wasserdruck bis 1 at noch ein gutes Verhalten zeigen. Der Bestand von eisernen Röhren ist in Folge der nie gänzlich zu vermeidenden Rostbildung ein begrenzter. Bei der Unmöglichkeit des Angegriffenwerdens der innen glasirten Steinzeugrohr wände durch Quellwasser ist dessen vollkommene und dauernde Reinheit am Ausfluss gesichert; ausserdem wirkt der bedeutend wohlfeilere Preis von Steinzeugrohrleitungen günstig für deren Wahl im Vergleich zu eisernen Leitungen, wo diese keinen bedeutenden Wasserdruck auszuhalten haben. Aus Veranlassung einer Besprechung in der Thonindustrie-Zeitung veröffentlichte der Fabrikdirector Otto Hoffmann (Friedrichsfeld) in Nr. 49 Jahrg. 19 derselben Zeitschrift über Construction und Anwendbarkeit verschiedener Thonröhren Nachstehendes: Patentschrift Nr. 40004 (Patent vom 26. August 1886 ab): Textabbildung Bd. 305, S. 203 Hoffmann's Hilfsmuffe. Die dargestellte Hilfsmuffe ermöglicht es jedem Rohrleger, ohne jede weitere Vorrichtung, Dichtung oder Schrauben durch einfaches Verstemmen einem zersprungenen eisernen Rohre in der denkbar kürzesten Zeit einen Verband umzulegen, welcher an Dauerhaftigkeit und Güte einer Muffenrohrverbindung gleich ist. Die beiden Hälften der Hilfsmuffe schieben sich Schlitten artig in der Längsrichtung des Rohres in einander. Nachdem die beiden Hälften der Hilfsmuffe auf diese Weise über die zersprungene Stelle des Rohres geschoben sind, werden die beiden Muffenenden wie gewöhnlich verstrickt und diese nebst den Längsfugen mit Blei ausgegossen und verstemmt. (Vgl. Fig. 1 und 2.) Patentanspruch: Eine aus zwei nach Richtung der Längsachse in einander schiebbaren Theilen bestehende Verbandmuffe für Rohrleitungsbrüche und Rohrabzweigungen, welche ausser in den ringförmigen auch in ihren der Ineinanderschiebung entsprechenden Fugen mit Blei ausgegossen und durch Feststemmen desselben abgedichtet wird. Patentschrift Nr. 49997 (Patent vom 29. Juni 1889 ab): Bei den bisherigen Thonrohrleitungen oder kleineren Cementkanälen konnten die erforderlichen Anschlüsse an Privatleitungen, sofern dieselben nach Fertigstellung des Kanals bewirkt werden mussten, namentlich bei Anlage neuer Strassen, nur dadurch hergestellt werden, dass ein Rohr der Leitung zerschlagen wurde, um das Anschlussrohr in den Kanal einfügen zu können. Theilweise wurden bei Neulegung des Kanals Anschlusstücke da eingelegt, wo etwa später der Anschluss einer Privatleitung erwartet werden konnte. Der Kanal ist in beiden Fällen fest geschlossen, d.h. ohne Zerstörung von Kanalstücken nicht zugänglich. Bei Reparaturen von nicht begehbaren Leitungen, sowie bei Verstopfungen musste der Kanal angeschlagen, d.h. beschädigt und die Leitung unterbrochen werden. Das Einziehen neuer Ersatzstücke in ordnungsmässiger, dicht schliessender Weise war nicht möglich. Diesen grossen, kostspieligen und zeitraubenden Uebelstand zu beseitigen, bildete den Grundgedanken der vorliegenden Erfindung. Das Neuartige derselben besteht in einem aus Thon, Cement oder sonst geeignetem Material hergestellten Kanal- oder Rohrschloss, welches aus zwei gleichen Theilen besteht, von denen jeder Theil ein Halbrohr mit Muffen bildet, und welches an verschiedenen Stellen der Leitung, je nach Bedürfniss, etwa von 10 zu 10 m derart eingelegt wird, dass der untere, die Sohle bildende Theil in der Kanalgrube festgelegt und auf denselben nach Einführung und Abdichtung der Rohre der obere, den Deckel bildende Theil aufgesetzt, durch Klammern oder Keile mit dem unteren Theil fest verbunden und das ganze Schloss in seiner wagerechten Fuge abgedichtet wird. Durch diese Anordnung ist ein Abheben des oberen Theiles von dem unteren bei etwa eintretendem inneren, bei derartigen Leitungen immer nur niedrigen Druck ausgeschlossen, und wenn diese Rohrschlösser in den Strang bei Anlage der Leitungen eingelegt werden, dann kann man einen nicht begehbaren Kanal repariren, ohne ihn durch Anschlagen beschädigen und die Wasserleitung unterbrechen zu müssen. Der Deckel wird einfach abgehoben und die Abzweig- oder Ersatzrohre werden eingefügt, wobei der Abfluss des Wassers fast nicht gestört zu werden braucht. Textabbildung Bd. 305, S. 204 Rohrschloss nach Hoffmann. Es stellen Fig. 3 bis 13 ein solches Rohrschloss dar. Es besteht aus den beiden Halbrohren a und b, welche genau auf einander passen und an jeder Seite in die Muffen c bezieh. d auslaufen. An den äusseren Enden der Muffen c und d sind Oeffnungen oder Einschnitte e angeordnet, in welche beim Zusammenfügen bezieh. Schliessen beider Theile a und b entsprechende Verschlusskeile f (Fig. 6) eingeführt werden, um beide Theile fest zusammenzuhalten. Um die zwischen beiden Theilen a und b entstehende wagerechte Fuge in bekannter Weise mit Thon oder Cement und Theerstricken abdichten zu können, sind die Rillen g und h angeordnet. Im vorliegenden Falle sind Leitungen von runden Thonrohren und schwalbenschwanzähnliche Verschlusskeile angenommen, doch kann das Rohrschloss jede dem Kanal entsprechende Form, z.B. die Eiform, wie bei den kleinen eiförmigen Cementkanälen, erhalten und durch Klammern u.s.w. verschlossen werden. Textabbildung Bd. 305, S. 204 Hoffmann's Rohrverbindung. Das Rohrschloss wird in folgender Weise angewendet: Bei neuer Anlage einer Kanalleitung wird an den Abzweigen und in bestimmten Entfernungen, etwa von 10 zu 10 m; ein Rohrschloss in den Strang eingeschaltet, und zwar wird zunächst die untere Hälfte des Schlosses in die Kanalgrube verlegt, rechts und links die Nachbarrohre in die Muffen eingelegt und in bekannter Weise durch Theerstricke und Thon gedichtet; nunmehr wird der obere Theil des Schlosses aufgelegt und die Dichtung der zwischen beiden Theilen entstandenen wagerechten Fuge dadurch bewirkt, dass die Rillen g und h mit Thon bezieh. Theerstricken ausgefüllt werden. Damit die Leitung mit nur wagerecht liegender Dichtung bei Eintritt von etwas Druck nicht undicht werde, werden die beiden Schlosstheile durch Verschlusskeile f, für welche die Einschnitte e in den Muffen angeordnet sind, auf einander gepresst. Wenn derartige Rohrschlösser von vornherein in den Strang eingelegt werden, dann kann der nicht begehbare Kanal doch untersucht und Abzweige in denselben eingefügt werden, ohne ihn beschädigen oder anschlagen zu müssen. Der Deckel wird nach Entfernung der Verschlusskeile f einfach abgehoben, wobei der Abfluss im Rohr nicht gestört wird; soll ein Grundstück an den vorhandenen Strang angeschlossen werden, dann wird das zunächst liegende Rohrschloss durch Ausschachtung freigelegt, der Deckel des Schlosses abgenommen, das Nachbarrohr, oder nach Bedarf auch eins der anderen Rohre herausgenommen, das Abzweigrohr eingefügt und die Leitung wiederum geschlossen. (In diesem Falle ist also die Leitung auch unterbrochen, wie bei dem Hoffmann'schen Verbindungsstück.) Der Strang bleibt vollständig intact und wird nicht durch Mauerkörper unterbrochen, wie solche öfter als Nothbehelf eingefügt werden müssen. Die Erfindung erzielt die Wirkung, dass durch dieselbe der sonst geschlossene unzugängliche Kanal zugänglich gemacht wird, so dass Anschlüsse ohne Zerschlagen eines Rohrs im Strang bewirkt werden können, und bei etwaigen Störungen leichter der Leitung beizukommen ist. Patentanspruch: Ein Kanalrohrschloss für nicht begehbare Thonrohrleitungen oder Cementkanäle, bestehend aus Deckel und Untertheil mit Muffen, welche Theile nach Einlegung und Dichtung der Rohre mittels Verschlusskeiles oder Klammer auf einander gepresst und bei Anschlüssen an die Leitung oder Reparaturen derselben leicht aus einander genommen werden können, durch welche Anordnung Anschlüsse und Reparaturen von nicht begehbaren Kanälen ohne Anschlagen der Leitungsrohre und ohne wesentliche Störung des Abflusses bewirkt werden können. (Gebrauchsmuster Nr. 2424.) Schutzanspruch: An einem Kanalrohrschloss, welches aus Deckel und Untertheil besteht (also an dem verfallenen Patent Nr. 49997), die Verbindung dieser beiden Theile durch Bolzen a und Splinte b. Gebrauchsmuster Nr. 38306: Hoffmann'sche Verbindungsstücke“ zur nachträglichen Einführung von Nebenleitungen in bereits bestehende Hauptleitungen. Bisher schloss man gewöhnlich nachträglich neu erforderlich gewordene Nebenleitungen für Hausabwässer u.s.w. in der Weise an, dass man in das betreffende Rohr des Hauptstranges ein Loch meisselte und in diese Oeffnung einen Rohrstutzen einführte. Entweder riss aber das Rohr, welches nachträglich mit einem Loch versehen werden sollte, bei Bearbeitung mit dem Meissel auf, oder es zerbrach ganz. In Fällen, in denen es gelang, die zur Aufnahme des Nebenstranges erforderliche Oeffnung ohne Beschädigung des Hauptrohres einzumeisseln, konnte jedoch fast nie vermieden werden, dass das Rohrende in das Innere der Hauptleitung stets mehr oder weniger hineinragte und so ein Hemmniss für die hindurch zu leitende Flüssigkeit, eventuell eine Ablagerungsstätte für mitgeführte feste Bestandtheile gebildet wurde. Ferner besteht bei Einbindung von Anschlusstutzen auf diese Art der Uebelstand, dass der durchziehbare Reinigungsschlitten an dem in die Leitung hineinragenden Anschlusstutzen hängen bleibt und Rohrbrüche veranlasst. Einen vollkommenen Schutz gegen diese Uebelstände bildet – so weit dies bei nachträglichen Einbindungen möglich ist – das in vorstehenden Abbildungen dargestellte Hoffmann'sche Verbindungsstück“. Dieses Verbindungsstück, welches die Deutsche Steinzeugwaarenfabrik für Kanalisation und chemische Industrie zu Friedrichsfeld in Baden zu jeder Rohrweite passend fertigt, ist bereits vielfach, und zwar mit Vorliebe, zur Anwendung gekommen und hat sich als sehr praktisch bewährt. Die Art der Anwendung ist folgende: Es bedarf nur der Herausnahme eines Rohres an der Stelle, wo die Nebenleitung einmünden soll. Die dadurch entstehende Lücke in der Leitung wird geschlossen, indem an das offene Ende der letzteren, welches mit Muffe versehen ist, ein glattes Rohrstück A ohne Muffe angeschlossen wird, so dass zwei Enden ohne Muffen entstehen; diese werden alsdann mittels des zweitheiligen Verbindungsstückes B, welches zwei Muffen besitzt, mit einander verbunden. Die Länge des glatten Rohrstückes A muss bei Herausnahme von 0,75 und 1 m langen Röhren so gewählt werden, dass solches, zusammen mit dem 50 cm langen Verbindungsstück B, die durch Herausnahme des Rohres entstandene Lücke ausfüllt, wie dies die Skizze andeutet: Die Einbindung des Verbindungsstückes B ist, da solches aus einer unteren und einer oberen Hälfte besteht, sehr bequem. Der an der oberen Hälfte des Verbindungsstückes befindliche Einlaufstutzen nimmt die Seitenleitung auf. (Bei dem Beer'schen Rohrschloss fehlt der den Abzweig ersetzende und die Einmündung der Nebenleitung überhaupt ermöglichende Ansatzstutzen.) Die Verdichtung des Verbindungsstückes geschieht in üblicher Weise und werden die beiden Hälften, um ein Zusammenhalten derselben auf alle Fälle zu sichern, noch durch verzinnte federnde Eisenklammern, deren auf jeder Seite zwei angebracht werden, verbunden. Alsdann fertigt die Deutsche Steinzeugwaarenfabrik noch Hoffmann'sche Verbindungsstücke, wie das oben beschriebene, aus zwei Hälften bestehend, mit Ansatzstutzen zur Aufnahme von Nebenleitungen, jedoch nur mit einer Muffe versehen und 0,60 m lang; diese Verbindungsstücke dienen dem Zwecke, ein 0,60 m langes Rohr einer bestehenden Leitung auszuwechseln, ohne dass es erforderlich wäre, noch Theilstücke zur Ausgleichung der durch die Herausnahme des Rohres entstehenden Lücke zu verwenden. Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hat mit dem Patent Nr. 40004, sowie mit dem Patent Nr. 49997 wohl nur das Eine gemein, dass es aus zwei Hälften besteht. Das Kanalrohrschloss ist, wenn man davon absieht, dass eine Revision der Leitung bei Verstopfungen vorgenommen werden kann, beim nachträglichen Einführen von Hausleitungen in bereits bestehende Kanäle Mittel zum Zweck, während das Hoffmann'sche Verbindungsstück den Zweck selbst gleich erfüllt. Bei den Rohrschlössern ist Voraussetzung, dass solche von vornherein, also bei Legung des Kanals, in Entfernung von 10 zu 10 m eingebaut werden, und kann der Zweck derselben zunächst nur der sein, dass sie bei Verstopfungen als „Putzröhren“ dienen, eventuell später käme erst in zweiter Linie die Frage des Anschlusses einer Nebenleitung in Betracht, und müssten dann zu den Kanalrohrschlössern extra gefertigte Abzweigungen, die je nach der Länge des herauszunehmenden Rohres, und ohne Muffen, herzustellen sind, eingebaut werden. Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hingegen soll, wie aus der Construction und der Beschreibung hervorgeht, gleich von vornherein dem Zwecke dienen, an Punkten der Leitung, wo man den Anschluss einer Nebenleitung nicht voraussehen konnte (denn in vorauszusehenden Fällen baut man sofort Abzweigungen ein, die bis zur späteren Ingebrauchnahme mit Verschlusstellern geschlossen werden), das Abzweigstück zu ersetzen, indem solches an Stelle eines herauszunehmenden Rohres eingeschaltet wird. Auch im Metallarbeiter wird der Anwendung von Thonröhren das Wort geredet und auf die Röhren ohne Muffen aufmerksam gemacht. Es heisst daselbst: Zu Rosendorf in der Lausitz ist eine Leitung aus muffenlosen Thonrohren anzutreffen. Ferner wurden vor Jahren Thondrainagerohre ohne Muffen derart verlegt, dass die Stösse mit einem Eisenringe umgeben und entsprechend verdichtet wurden. Ein Thonring ist dem Eisenringe entschieden vorzuziehen, da ersterer eine unbegrenzte Haltbarkeit gegenüber dem letzteren besitzt, indem der Eisenring, wenn auch asphaltirt oder sonst mit einem Schutzanstrich versehen, den chemischen Einflüssen im Erdreiche nicht lange zu widerstehen vermag. Dass sich diese Art Rohrverlegung bei ihrer Einfachheit nicht allgemein eingebürgert hat, mag seinen Grund darin haben, dass solche Rohre sorgfältig geprüft werden müssen und auch zu deren Verlegung geübte Leute erforderlich sind, überhaupt eine sorgfältige Verlegung verlangen, was man von der jetzt üblichen Rohrverlegung leider nicht allgemein behaupten kann. Thonrohre werden zu Wasserleitungen wenig verwendet und doch sind glasirte Thonrohre bezüglich des Materials das beste für diesen Zweck. Man ist mit Recht der Ansicht, dass Thonrohre keinen Druck aushalten, aber trotzdem halten Thonrohre einem Drucke von 3 at ganz gut Stand, nur müssen die Rohre, jedes einzeln, sorgfältig geprüft werden. Gegenüber Eisen- und Cementrohren ist das glasirte Thonrohr bei niederem Druck für Wasserleitungen entschieden zu bevorzugen, da dessen Innenfläche viel sauberer bleibt als diejenige der erstgenannten Rohre. Nicht nur die Verwendung, sondern auch die Herstellung der muffenlosen Thonrohre hat gegenüber den Muffenrohren gewisse Vortheile. Die muffenlosen Thonrohre lassen sich in Massen leicht auf der Strangpresse herstellen, während Rohre mit Muffen einzeln vorgenommen werden müssen, um die Muffe anzubringen. Im Brennofen lassen sich die muffenlosen Rohre besser unterbringen; der Ofenraum kann besser ausgenutzt werden als bei Muffenrohren. Die Ueberschiebringe lassen sich sehr einfach herstellen, indem dieselben von einem längeren Rohre abgetrennt werden. Die Länge dieser Ueberschiebringe ist mit 15 cm bis zu einem Rohrdurchmesser von 10 cm vollkommen genügend, für grössere Durchmesser nehme man den Ueberschiebring 20 cm lang. Diese Art Rohrleitungen lassen sich den örtlichen Verhältnissen besser anpassen, die Verlegung kann an mehreren Stellen zugleich begonnen werden, der letzte Zusammenstoss wird, da er unabhängig ist von der Muffe, immer passend erfolgen. Die Auswechselung eines schadhaften Rohres kann ohne besondere Schwierigkeiten geschehen. Es wäre nun die Frage zu stellen, ob Gussrohre auch in gleicher Weise verlegt werden können, da hierbei ähnliche Vortheile wie bei den Thonrohren zu Tage treten würden. (Dergleichen Röhren sind schon seit längerer Zeit vielfach in Gebrauch. D. R.) Ueber die Berechnungsweise von Röhren und anderen ringförmigen Körpern auf Druck in einer Durchmesserebene finden wir in dem Centralblatt der Bauverwaltung vom 4. November 1896 eine bemerkenswerte Studie von Prof. A. Föppl, auf die wir hier jedoch nur verweisen können. (Fortsetzung folgt.)