Titel: Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung von Schleiern o. dgl.
Autor: H. Glafey
Fundstelle: Band 313, Jahrgang 1899, S. 55
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Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung von Schleiern o. dgl. Von H. Glafey, Regierungsrat, Berlin. Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung von Schleiern o. dgl. Die bei der Anfertigung der Schleier zur Verwendung kommenden durchsichtigen Gewebe weisen fast durchgängig eine Verzierung auf, die ihnen ein gefälligeres Aussehen gibt. Diese Verzierungen sind im allgemeinen zweierlei Art und zwar entweder solche, welche bei der Anfertigung der Gewebe durch eine entsprechende Bindung der Fäden zu stande gebracht werden, oder solche, welche durch nachträgliche Verzierung der Gewebe sich ergeben. In manchen Fällen kommen auch beide Methoden zur Anwendung. Die Verzierung der Gewebe durch die Bindung lässt eine grosse Mannigfaltigkeit in der Musterbildung zu, die durch die Wahl des Materials, sowie die Farbe desselben noch erhöht werden kann. In vorliegender Abhandlung sollen aus diesem Gebiete nur zwei Beispiele Erwähnung finden, dagegen soll die Verzierung der Gewebe nach deren Fertigstellung ausführlicher behandelt werden. Textabbildung Bd. 313, S. 54 Herstellung von gemustertem Bobbinet nach Vial und Co. Die Fig. 1 bis 4 veranschaulichen ein Verfahren zur Herstellung von gemustertem Bobbinet, das Gegenstand des englischen Patents Nr. 23228/1895 und eine Erfindung von E. Vial und Co., Lyon, Frankreich, ist. Das Wesentliche dieses Verfahrens besteht darin, dass an den Kreuzungsstellen der Spulen- bezw. Spulen- und Schussfäden besondere Musterfäden riegelartig eingearbeitet werden, wie dies Fig. 2 erkennen lässt. Mit a sind diejenigen Fäden bezeichnet, welche für die Grundbindung verwendet werden und in irgend einer bekannten Weise untereinander bezw. mit den Kettenfäden verschlungen werden, bb bezeichnet ein System von Hilfskettenfäden, das nicht mit in das Grundgewebe eingearbeitet wird, sondern nur den Musterfäden c als Stützpunkt dient. Um diese Hilfsfäden b werden die Musterfäden c in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise geschlungen und dabei bei ee1 in bekannter Weise mit dem Grundgewebe verbunden. Je nach der Entfernung der Hilfsfäden voneinander und deren Spannung wird die Grösse der Fadenriegel verschieden ausfallen. Ist das Gewebe fertiggestellt, so werden die Hilfsfäden b zerschnitten und mit der Hand ausgezogen oder durch Karbonisation zerstört und es bleiben die Fadenriegel an den Grundfäden befestigt in der Weise stehen, wie es die Fig. 2 bis 4 erkennen lassen. Textabbildung Bd. 313, S. 54 Anfertigung seidener Tüllspitzen nach Vial und Co. Ein Verfahren zur Anfertigung seidener Tüllspitzen, bei welchem bei der Herstellung eine Musterung dadurch zu stände kommt, dass Material von verschiedener Färbung Verwendung findet, ist Gegenstand des englischen Patents Nr. 6653/1896 und nach demselben ebenfalls eine Erfindung der bereits genannten Firma E. Vial und Co., Lyon. Die letztere stellt das Grundnetz oder Grundgitter aus roher Seide her, während sie die die Musterung des Gewebes ergebenden Teile desselben aus einer Seide fertigt, welche gefärbt ist. Durch nachträgliche Färbung des so gewonnenen Fabrikats empfängt auch die rohe Seide einen Farbenton, welchen die Musterfäden nicht annehmen. Die Fig. 5 bis 9 veranschaulichen verschiedene Ausführungsformen des Verfahrens. Nach den Fig. 5 bis 7 sind die Knötchen oder Muster aus roher Seide hergestellt und es laufen die dieselben bildenden Fäden neben den Fäden des Grundgitters von einem Knötchen zum anderen. Nach Fig. 8 sind die Grundgitter und Knötchen teils aus roher, teils aus gefärbter Seide, während Fig. 9 ein Gewebe veranschaulicht, welches keine Knötchen aufweist, bei dem aber das Netz teils aus Rohseide, teils aus farbiger Seide gebildet wird. Textabbildung Bd. 313, S. 55 Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co. Die Hervorbringung von Verzierungen in den fertigen Geweben erfolgt entweder durch Besticken derselben oder durch Einsetzen von Chenillepunkten oder endlich durch Auftragen von Farben, Scherhaaren o. dgl. mit Hilfe eines Klebstoffes auf die Fäden des Gewebes. Das Besticken bietet nichts Bemerkenswertes. In derselben Mannigfaltigkeit, wie die gewöhnlichen Gewebe bestickt werden können, können auch die durchbrochenen Gewebe eine Musterung erfahren. Zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe hat die Firma Société Doquin und Co. in Lyon in dem Patent Nr. 91296 ein Verfahren, sowie eine Maschine in Vorschlag gebracht, welche im folgenden näher betrachtet werden sollen. Das Verfahren besteht darin, dass man von einer fortlaufenden Drahtchenille Enden von entsprechender Länge abschneidet, diese Enden in ⋃-Form zusammenbiegt, sodann mit ihren so gebildeten Schenkeln durch den Stoff hindurchsteckt und endlich die freien, nunmehr durch den Stoff hindurchragenden Enden des ⋃-förmigen Chenillestücks zu einem mehrere Webefäden umschliessenden Ring zusammendrückt. Der zu verarbeitende Chenillefaden wird durch eine Zuführungswalze b (Fig. 10 und 11) ruckweise stets um ein bestimmtes Stück in einem Kanäle a1 vorgeschoben. An dessen Ende schwingt innerhalb bestimmter Zwischenrufe ein Messer c auf und ab und ein Stempel ii0, ein Haken e, sowie ein Paar hohle, einen Stösser g umfassende Nadeln f werden derart gegeneinander bezw. voneinander auf und ab bewegt, dass zuerst der Haken e sich herab bewegt und das aus dem Kanal a1 hervorragende Ende des Chenillefadens gegen den Stösser g drückt (Fig. 12), sodann das Messer c dieses Ende des Chenillefadens abschneidet und der Stösser g mit dem Haken e das erfasste Chenillefadenende zwischen die Nadeln f hineinzieht und dabei ⋃-förmig umbiegt (Fig. 13). Die Nadeln f erheben sich hierauf zugleich mit dem zwischen ihnen gefassten ⋃-förmigen Chenillefadenende, dringen durch den mittels eines Stoffdrückers h auf der Unterlage d1 gehaltenen Stoff hindurch (Fig. 14) und stecken hierbei die Schenkel des ⋃-förmigen Chenillefadenstückes durch den Stoff hindurch, um sich nunmehr wieder abwärts zu bewegen, während der Stösser g, der Haken e und das zwischen diesen Teilen gefasste ⋃-förmige Chenillefadenstück so lange in Ruhe bleiben, bis der sich jetzt gegen den Bolzen g herab bewegende Stempel ii0 das Chenillestück zwischen sich und dem Stösser ringförmig zusammenbiegt (Fig. 15) und dadurch in dem Stoffe befestigt (Fig. 16). Der Haken e wird hierauf seitlich aus dem Chenillering herausgezogen und der Stösser g in seine Anfangslage zurückbewegt. Die Arbeitswerkzeuge sind an um senkrechte Achsen schwingenden Rahmen so angebracht, dass sie nach Drehung der Rahmen an beliebigen Stellen des zu bearbeitenden Stoffes zur Wirkung gebracht werden können, oder es ruhen die das Einsetzen der Chenillepunkte bewirkenden Organe, während das zu bearbeitende Gewebe schräg vor diesen so vorbeigeführt wird, dass die Chenillepunkte zu einander in versetzter Reihenfolge zu stehen kommen. Eine Maschine der erstgenannten Ausfuhrungsform ist in den Fig. 17 bis 20 wiedergegeben. Der zu bearbeitende Stoff wird auf einen Rahmen c1 gespannt und liegt leicht auf der Platte d1 auf. Der die Hilfsmittel zum Befestigen der Chenille tragende Arm a2 sitzt drehbar an dem Arm a3, welcher ebenfalls um eine senkrechte Achse drehbar gelagert ist und kann, auf einer Platte b1 gleitend, in wagerechter Richtung verschoben werden. In einer Führung dieses Armes ruhen lotrecht verschiebbar der Stempel ij und Stoffdrücker h, welche beide mit Hilfe der auf der Welle f1 sitzenden Hubscheiben j2 und h2, sowie der Federn j1 und h1 in der erforderlichen Weise auf und ab bewegt werden. Sobald der Rahmen a2 mit Hilfe des Handhebels m (Fig. 19) in der erforderlichen Weise eingestellt worden ist, werden die Arbeitsorgane j und h in folgender Weise mittels des Schalthebels n in Thätigkeit gesetzt. Dieser Schalthebel trägt eine Schraube n1, gegen deren oberes, schräg abgeflachtes Ende das vordere Ende eines Armes o anliegt, solange der Schalthebel n unter Wirkung einer Feder in seiner Ruhelage verharrt. Der Arm o sitzt auf einer wagerecht auf Bolzen p verschiebbaren Hülse p0, die ausserdem noch mit den Armen q1 und q2 ausgerüstet ist. Die Hülse p0 wird in ihrer Ruhelage durch eine Feder gegen die Mutter des Bolzens p angedrückt erhalten, während welcher die Hülse p0 ausser, wie bereits erwähnt, mit ihrem Arm o gegen die Schraube n1 mit ihrem Arm q2 gegen den auf dem Stempel j sitzenden Finger s und mit ihrem Arm q1 gegen die Schraube r der Schaltstange r1 anliegt. Drückt die Arbeiterin gegen den Hebel n in Richtung des Pfeiles der Fig. 19, so drückt das abgeflachte Ende der Schraube n1 den Arm o und damit die ganze Hülse p0 mit den Armen q1 und q2 (Fig. 20) nach rechts, der Arm q2 gleitet von dem Finger s ab und die Teile op0q1q2 werden dadurch um den Bolzen p drehbar; die Schaltstange r1 wird also nicht mehr durch den Arm q1 gehalten und kann jetzt der Wirkung des durch eine Schraubenfeder t1 unter Vermittelung des Gabelhebels t auf sie ausgeübten Zuges Folge leisten. Der Hebel t schiebt daher die Losrolle e1 gegen die feste Rolle f2. Die letztere wird infolgedessen von der losen Rolle mitgenommen, sobald ein an letzterer sitzender Mitnehmerstift in eine an ersterer befindliche Bohrung einschnappt. Die Hubscheiben h2 und j2 setzen sich jetzt in Umdrehung und der Stoffdrücker h, sowie der Stempel j senken sich herab. Hierbei senkt sich auch der am Stempel j sitzende Finger s, gleitet also an dem von ihm herabgeschnappten Arm q2 vorbei, so lange, bis er tiefer als das freie Ende dieses Armes zu liegen kommt. In diesem Augenblicke kann die zuvor gespannte Feder p1 zur Wirkung kommen und die Hülse p0 in ihre Ausgangslage zurückziehen, in welcher der Arm q2 wieder über den Finger s zu liegen kommt. Wird nun schliesslich der Stempel j wieder durch die Hubscheibe j2 gehoben, so greift der Finger s unter den Arm q2, dreht ihn nach aufwärts und somit die Arme o und q1 in ihre Anfangsstellung zurück, die Stange r1 entfernt die Rollen e1 und f2 voneinander und die Maschine steht wieder still; ein Druck auf den Hebel n in Richtung des Pfeiles der Fig. 19 bewirkt also ein einmaliges Senken und Heben des Stoffdrückers h und des Stempels j und das Einsetzen eines Punktes an der gewollten Stelle. Textabbildung Bd. 313, S. 56 Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co. Der Teil des Armes a2, welcher sich unterhalb des Stoffes befindet, trägt, in Büchsen u lagernd, einen Rahmen v, in welchem alle übrigen Organe der Maschine angeordnet sind; diese sind auf der einen Seite: die geriffelte Walze b, der Teil a und der Schieber b2, welcher, durch einen auf der Welle h0 sitzenden Daumen angetrieben, die Riffelwalze b mit Hilfe einer federnden Schaltklinke und eines Schaltrades dreht. Auf der anderen Seite des Rahmens v sitzen am Arm a2: 1. Das Messer c, dessen Traghebel durch eine Feder gegen eine Daumenscheibe gedrückt wird, welche auf dem Ende der Welle h0 angeordnet ist. 2. Haken e, welcher an dem Schlitten e2 befestigt ist, der auf dem in senkrechter Richtung beweglichen Schlitten e3 gleitet und seine Bewegung in wagerechter Richtung durch eine Hubscheibe unter Vermittelung eines Hebels empfängt, welcher mit seinem oberen Ende gegen den Kopf einer in den Schlitten e2 eingeschraubten Schraube drückt. Der senkrechte Schlitten e3 wird durch eine weitere Hubscheibe mit Hilfe eines Winkelhebels bewegt. Federn sichern die Berührung der Hebel mit ihren zugehörigen Hubscheiben. 3. Die beiden Nadeln f, welche an einem Schlitten f3 befestigt sind, der seine Bewegung ebenfalls durch eine Hubscheibe mittels eines Hebels empfängt, welcher durch eine Feder stets in seine Ruhelage zurückgedrückt wird. 4. Der ebenfalls durch Hubscheibe, Hebel und Feder bewegte Stösser g auf dem Schlitten g1. 5. Die Platte d, auf welcher die Platte d1 ruht. 6. Eine Schraube, deren Kopf auf der Platte b1 ruht und dadurch die Drehzapfen der Rahmen a2a3 entlastet. Textabbildung Bd. 313, S. 56 Fig. 21.Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co. Die zweite Ausführungsform der Maschine, mit welcher gleichzeitig eine beliebige Anzahl von Punkten aufgesetzt werden kann, ist in Fig. 21 in Vorderansicht und in Fig. 22 in Seitenansicht dargestellt. Fig. 23 gibt im Schnitt die das Befestigen der Chenille auf dem Stoffe bewirkenden Teile der Maschine. Bei der zweiten Ausführungsform wird der zu bearbeitende Stoff in einer senkrechten Ebene bewegt, während die Vorrichtungen, die das Auflegen der Chenille besorgen, ruhen. Textabbildung Bd. 313, S. 57 Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co. Diese Vorrichtungen sind dieselben, wie sie bei der ersten Ausführungsform der Maschine beschrieben wurden, nur mit dem Unterschiede, dass sie, anstatt einzeln vorhanden zu sein und bethätigt zu werden, in der Mehrzahl auf Schienen angeordnet vorhanden sind und mit diesen Schienen gleichzeitig und alle zusammen angetrieben werden. Die Haken e, die Nadeln f, die Stösser g sind in Zinnplatten befestigt. Diese Befestigungsweise macht es möglich, die betreffenden Teile sehr nahe nebeneinander anzubringen. Die Zinnplatten werden auf den Schienen e1f1f2 und g1, die mit ihren Enden auf Schlitten ruhen, nebeneinander befestigt. Die Schlitten und somit die Schienen erhalten die nötige Bewegung durch auf der Hauptwelle o befestigte Hubscheiben, indem die Hubscheiben auf die Hebel e2f3g2e3 wirken (Fig. 21). Jeder dieser Hebel ist selbst auf eine Nebenwelle aufgekeilt, die mit einem zweiten mit den Schlitten, welche die Schienen tragen, durch eine Schubstange verbundenen Hebel ausgerüstet ist. Die Berührung der Hebel mit den zugehörigen, auf der Welle o sitzenden Hubscheiben wird durch Federn gesichert. Das Messer c sitzt an einer mittels der Arme c1 (Fig. 21) an der Welle c2 schwingend aufgehängten Schiene c3 (Fig. 22 und 23). Die Welle c2 erhält durch den Hebel c4 und eine ebenfalls auf der Welle o sitzende Hubscheibe eine kleine Drehbewegung. Eine Schiene d, deren Gestalt in Fig. 23 im Querschnitt veranschaulicht ist, besitzt eine Reihe wagerecht laufender Oeffnungen, in welchen sich die Organe zum Aufbringen und Befestigen der Chenille hin und her bewegen, sowie eine zweite Reihe von senkrecht verlaufenden Oeffnungen a1, durch welche die Chenillefäden hindurchlaufen. Des ferneren ist Schiene d ausgeschnitten, um die Riffelwalze b, die zum Zuführen der Chenille dient, aufnehmen zu können. Gegenüber diesen eben beschriebenen Teilen, auf der anderen Seite des zu bearbeitenden Stoffes, befindet sich eine mit den Stoffdrückern h ausgerüstete Schiene j, die zur Aufnahme der Stösser j1 ebenfalls mit Oeffnungen versehen ist. Auf jeden der Stösser j1 wirkt eine Feder j2. Die Schiene j ruht mit ihren Enden auf Schlitten j3 und erhält ihre Bewegung von dem Hebel j4 unter Vermittelung einer Hilfswelle, von Hebeln und Schubstangen. Durch den Ansatz j5 und die Nase j6, womit jeder Stösser versehen ist, werden diese durch die Schiene j mitgenommen, sobald sich dieselbe von dem Stoffe hinwegbewegt; andererseits wird der Hub der Stösser nach dem Stoffe hin durch die Anschlagschiene k begrenzt. Nähert sich die Schiene j hierauf dem Gewebe, so spannt sie die Federn j2 und entfernt sich von den Ansätzen j5. Im geeigneten Augenblick gibt die Anschlagschiene k, durch ein Lenkersystem k1 bewegt, die Stempel frei und dieselben schnellen kräftig vorwärts. Auf dem einen Ende der Schiene j ist ferner noch ein winkelförmiger Arm b1 befestigt (Fig. 22). Dieser Arm wirkt unter Vermittelung einer Schubstange auf das Schaltrad der Transportwalze b1 und setzt dadurch dieselbe in Umdrehung. Nachdem das Gewebe sich über einen schräg stehenden Tisch l hinwegbewegt hat, wird es vor der Reihe der zum Aufbringen der Chenillepunkte auf das Gewebe dienenden Vorrichtungen vorbeigeführt. Zu diesem Zwecke dienen zwei schräg gelagerte Walzen mn, zwischen denen das Gewebe hindurchläuft und durch welche das Gewebe jedesmal, sowie eine Reihe von Chenillepunkten fertiggestellt ist, um eine bestimmte Strecke weiter bewegt wird. Die Walzen stehen miteinander in Zahneingriff und erhalten ihre Bewegung durch eine auf der Welle o befestigte Hubscheibe, und zwar unter Vermittelung eines Schaltgetriebes p und der Zahntriebe p1. Der Zweck dieser schrägen Führung des Stoffes besteht darin, die Chenillepunkte auf dem Stoffe in zueinander versetzten Reihen angeordnet zu erhalten. (Schluss folgt.)