Titel: Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer Bahnen.
Autor: C. Hesse
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, S. 158
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Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer Bahnen. Von C. Hesse. Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer Bahnen. Wenn auch dem, auf dem Gebiete des elektrischen Bahnwesens thätigen Techniker viele der nachbeschriebenen Vorrichtungen bekannt sind, und diesen nur vollständig neue Konstruktionen werden interessieren können, so seien doch neben den neuen Ausführungen auch die älteren Erzeugnisse – wenigstens kurz – an der Hand von, Abbildungen erläutert, damit die in dem Bahnbetriebe stehenden Verwaltungsbeamten und die sonstigen Interessenten sich einen zusammenhängenden Ueberblick verschaffen können. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, ist es auch erforderlich, einige weitere Erläuterungen, die dem Bahntechniker selbst geläufig sind, beizufügen. Als Installationsmaterial sind im wesentlichen die Konstruktionen der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf in Berlin als Spezialfabrikantin für Oberleitungsmaterial elektrischer Bahnen zu Grunde gelegt. Zu unterscheiden sind bekanntlich die Stromabnahmeart (durch Rollen oder Bügel) und die demgemässen Unterschiede im Ausrüstungsmaterial. Hierbei kommen im wesentlichen jedoch nur die Halter für die Fahrdrähte in Betracht, da die übrigen Installationsmaterialien für beide Stromabnehmersysteme in gleicher Weise verwendbar sind. Aus diesem Grunde erübrigt es sich in nachstehendem bei denjenigen Teilen, die nur für Rollen bezw. nur für Bügel zu verwenden sind, dies zu bemerken, wogegen bei allen übrigen Teilen es gleich bleibt, ob die Bahn mit Rollen oder Bügelabnehmern ausgestattet wird. Einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil der Oberleitungsmaterialien bilden die Isolationskörper bezw. das zu diesen verwendete Isolationsmaterial. Die Anforderungen, welche an das Isolationsmaterial zu stellen sind, sind insbesondere höchste Isolationsfähigkeit und Wetterbeständigkeit, wie das Material unempfindlich gegen hohe Temperaturen, frei von Schwefel und sonstigen zerstörenden Substanzen sein muss, welche z.B. bei Hartgummi vorkommen. Das von der vorhin genannten Gesellschaft hergestellte, verwendete und unter dem Namen „Eburin“ in den Handel gebrachte, bewährte Isolationsmaterial entspricht vollkommen den obengenannten Bedingungen. Bei den Metallteilen ist zu berücksichtigen, dass die meisten Teile einen bestimmten Zug auszuhalten haben, und müssen die Ausrüstungsgegenstände so konstruiert und dimensioniert sein, dass neben dem effektiven Maximalzugeine mehrfache Sicherheit gewährleistet wird, da z.B. durch plötzliches Reissen einer Abspannung ein ausser-gewöhnlicher Zug auf andere Abspannungen entsteht und von den diesbezüglichen Teilen vorübergehend muss aufgenommen werden können. Als Metall ist man grösstenteils auf Guss angewiesen. In früheren Jahren wurde noch vielfach Rotguss verwendet, bis zu dem billigeren schmiedbaren (Temper-) Guss übergegangen wurde. Aber auch der Temperguss hat für den Fabrikanten viele Unzuträglichkeiten und ist er deshalb bestrebt, auch hierfür wieder Ersatz durch andere Konstruktionen zu schaffen. Die mit Isolationsmasse umpressten Eisenarmaturen werden wo angängig aus Eisen geschmiedet, nur bei Kugelisolatoren und Stöpsel mit Innengewinde ist man noch vornehmlich auf schmiedbaren Guss angewiesen. Die Metallteile werden nach Fertigstellung mit einem wetterbeständigen Lack überzogen; die Teile zu verzinken, anstatt zu lackieren, hat sich weniger bewährt, wie auch dieses Verfahren kostspieliger ist. Ueber die Anforderungen, die an die Ausrüstungsteile zu stellen sind, hat der Verband deutscher Elektrotechniker Vorschriften erlassen, die auf dem Verbandstag zu Kiel im Juni 1900 zunächst für ein Jahr angenommen sind. Die einschläglichen Bestimmungen seien hier angeführt: Sicherheitsregeln für elektrische Bahnanlagen. „Die im folgenden gegebenen Vorschriften gelten für die elektrischen Einrichtungen von Bahnanlagen mit oberirdischer Zuleitung, sowie mit Akkumulatoren in den Wagen, soweit die Betriebsspannung zwischen 250 und 1000 Volt liegt. Ergänzende Systeme für andere Vorschriften bleiben vorbehalten. Diejenigen Teile von Bahnanlagen, welche mit mehr als 1000 Volt betrieben werden, fallen unter die Hochspannungsvorschriften. § 1. Für die Kraftstationen, welche dem elektrischen Bahnbetrieb dienen, gelten die Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen. Wagenschuppen sind als Betriebsräume im Sinne der Mittelspannungs Vorschriften anzusehen. Auch für die Leitungsanlagen elektrischer Bahnen gelten die Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen, jedoch mit folgenden Ausnahmen: § 2. An Stelle des § 9 der Vorschriften für Mittelspannung treten folgende Bestimmungen: a) Für Bahnen sind wetterbeständig isolierte Freileitungen zulässig. b) Fahrdrähte und Speiseleitungen, welche nicht auf Porzellandoppelglocken verlegt sind, müssen gegen Erde doppelt isoliert sein. c) Die Höhe der Leitungen über öffentlichen Strassen darf auf offener Strecke nicht unter 5 m betragen. Eine geringere Höhe ist bei Unterführungen zulässig, wenn geeignete Vorsichtsmassregeln getroffen oder Warnungstafeln angebracht werden. d) Bei elektrischen Bahnen auf besonderem Bahnkörper, soweit dieser dem Publikum nicht zugänglich ist, können die Leitungen in beliebiger Höhe verlegt werden, wenn bei der gewählten Verlegungsart die Strecke von instruiertem Personal ohne Gefahr begangen werden kann. An Haltestellen und Uebergängen sind die Leitungen gegen zufällige Berührung durch das Publikum zu schützen und Warnungstafeln anzubringen. e) Spannweite und Durchhang müssen derartig bemessen werden, dass Gestänge aus Holz eine zehnfache und aus Eisen eine vierfache Sicherheit, Leitungen bei – 20° eine fünffache Sicherheit (bei Leitungen aus hartgezogenem Metall eine dreifache Sicherheit) dauernd bieten. Dabei ist der Winddruck mit 125 kg für 1 qm senkrecht getroffener Fläche in Rechnung zu bringen. f) Den örtlichen Verhältnissen entsprechend sind Freileitungen durch Blitzschutzvorrichtungen zu sichern, die auch bei wiederholten Blitzschlägen wirksam bleiben. Es ist dabei auf eine gute Erdleitung Bedacht zu nehmen, die unter möglichster Vermeidung von Krümmungen auszuführen ist. Fahrschienen können als Erdleitung benutzt werden. g) Alle blanken oberirdischen Leitungen in bebauten Strassen müssen streckenweise ausschaltbar sein. h) Bezüglich der Sicherung vorhandener Telephon- und Telegraphenleitungen gegen Störungen durch elektrische Bahnen wird auf § 12Dieser Paragraph lautet: „Elektrische Anlagen sind, wenn eine Störung des Betriebes der einen Leitung durch die andere eingetreten oder zu befürchten ist, auf Kosten desjenigen Teiles, welcher durch eine spätere Anlage oder durch eine später eintretende Aenderung seiner bestehenden Anlage diese Störung oder die Gefahr derselben veranlasst, nach Möglichkeit so auszuführen, dass sie sich nicht störend beeinflussen.“ des Telegraphengesetzes vom 6. April 1892 verwiesen. § 3. Fahrdrähte unterliegen nicht der Bestimmung, dass ihre Anschluss- und Abzweigstellen vom Zuge entlastet sein müssen; dieselben müssen aber an den Unterbrechungen verankert werden. § 4. An die Stelle des § 24b der Mittelspannungs Vorschriften tritt folgende Bestimmung: Der Isolationswiderstand von oberirdischen Bahnleitungen muss bei Regenwetter und mit der Betriebsspannung gemessen mindestens 50000 Ohm für den Kilometer einfacher Länge betragen. In mindestens halbjährigen Zwischenräumen sollen besondere Kontrollmessungen vorgenommen werden, bei denen jede Speiseleitung mit dem zugehörigen Teile des Arbeitsdrahtes als besonderer Messkreis gilt. Ueber den Befund der Messungen ist Buch zu führen. In mindestens halbjährigem Turnus sind die einzelnen Isolationspunkte durchzumessen. § 5. An Stelle des § 26a Absatz 1 der Mittelspannungsvorschriften tritt folgende Bestimmung: Das Arbeiten an stromführenden Fahrdrähten und Speiseleitungen ist gestattet, wenn es von instruierten Arbeitern geschieht, die auf einem isolierenden Turmwagen oder einer isolierenden Leiter stehen. Zum Zwecke gegenseitiger Hilfeleistung sollen stets zwei Arbeiter gemeinschaftlich arbeiten. § 6. Bei Bahnen, deren Schienen als Leitung dienen, istder negative Pol der Dynamomaschine durch isolierte Leitungen mit der Geleiseanlage zu verbinden. § 7. a) Isolation. Eine Isolation gilt als genügend, wenn die Isolierstoffe in solcher Stärke verwendet werden, dass sie bei den im Betrieb vorkommenden Temperaturen von einer Spannung, welche die Betriebsspannung um 1000 Volt überschreitet, nicht durchschlagen werden. Ausserdem muss das Isoliermaterial derartig gestaltet und bemessen sein, dass ein merklicher Stromübergang über die Oberfläche (Oberflächenleitung) unter normalen Verhältnissen nicht eintreten kann. Bei Steuerapparaten (Kontrollern) ist imprägniertes Holz als Isolationsmaterial zulässig. b) Erdung. Als genügende Erdung für Fahrzeuge gilt die leitende Verbindung mit den Radreifen durch das Untergestell. c) Isolierte Leitungen. Als isolierte Leitungen gelten umhüllte Leitungen, die nach 24stündigem Liegen im Wasser eine Ueberspannung von 1000 Volt gegen das Wasser 1 Stunde lang aushalten. d) Feuersichere Gegenstände. Als feuersicher gilt ein Gegenstand, der nicht entzündet werden kann, oder nach Entzündung nicht von selbst weiter brennt. § 11. a) Der Querschnitt aller Leitungsdrähte innerhalb des Fahrzeuges ist nach der Normalstromstärke der vorgeschalteten Sicherung laut folgender Tabelle oder stärker zu bemessen. Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke wie die Motorzuleitungen zu wählen. Querschnittin qmm Normal-stromstärkederSicherung Querschnittin qmm Normal-stromstärkederSicherung        0,75   2   35   80   1   4   50 100      1,5   6   70 130      2,5 10   95 165   4 15 120 200   6 20 150 235 10 30 185 275 16 40 240 330 25 60 b) Isolierte Leitungen müssen eine Gummiisolierung in Form einer ununterbrochenen nahtlosen und vollkommen wasserdichten Hülle besitzen. Die Gummiisolierung muss durch eine Umhüllung aus faserigem Material noch besonders geschützt sein. c) Mehrfachleitungen sind zulässig, wenn jeder Leiter nach b isoliert ist. Es ist hierbei statthaft, die isolierten Leitungen anstatt einzeln auch durch gemeinsame Umhüllung aus faserigem Material zu schützen. d) Wenn vulkanisierte Gummiisolierung verwendet wird, muss der Leiter verzinnt sein. g) Alle festverlegten Leitungen sind derart anzubringen, dass sie nur dem instruierten Personal, nicht aber dem Publikum zugänglich sind. h) Leitungsdrähte dürfen nur durch Verlöten, Verschrauben oder auf eine gleichwertige Verbindungsart miteinander verbunden werden. Drähte durch einfaches Umeinanderschlingen der Drahtenden zu verbinden, ist unzulässig. Zur Herstellung von Lötstellen dürfen Lötmittel, welche das Metall angreifen, nicht verwendet werden. Die fertige Verbindungsstelle ist entsprechend der Art der betreffenden Leitungen sorgfältig zu isolieren. i) Die Verbindung der Leitungen mit den Apparaten ist mittels gesicherter Schrauben oder durch Lötung auszuführen. Drahtseile bis zu 6 qmm und Drähte bis zu 25 qmm Kupferquerschnitt können mit angebogenen Oesen an den Apparaten befestigt werden. Drahtseile über 6 qmm, sowie Drähte über 25 qmm Kupferquerschnitt müssen mit Kabelschuhen oder einem gleichwertigen Verbindungsmittel versehen sein. Drahtseile von geringerem Querschnitt müssen, wenn sie nicht gleichfalls Kabelschuhe erhalten, an den Enden verlötet werden. k) Nebeneinander verlaufende isolierte Leitungen müssen entweder zu Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen wasserdichten Schutzhülle zusaminengefasst werden, derart, dass ein Verschieben und Reiben der Einzelleitungen ausgeschlossen ist; dabei ist die Isolierhülle an den Austrittsstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten; oder die Leitungen sind getrennt mittels Isolierkörper zu verlegen, und wo sie Wände oder Fussböden durchsetzen, durch Isoliertüllen so zu führen, dass sie sich an diesen Stellen nicht scheuern können. n) Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen aus leicht biegsamen Seilen hergestellt und über der Isolierung mit einem wasserdichten Schlauch versehen sein. o) In unmittelbarer Nähe von Metallteilen sind die Leitungen über der Isolierung noch mit einem besonderen feuchtigkeitsbeständigen Isolierrohr oder Schlauch zu überziehen; alsdann ist die Erdung und Verbindung der Metallteile nicht erforderlich. p) Krampen sind nur zur Befestigung von blanken Leitungen, die mit dem Wagengestell dauernd in leitender Verbindung sind, zulässig. q) Rohre können zur Verlegung isolierter Leitungen in und auf Wänden, Decken und Fussböden verwendet werden, sofern sie die Leitungen gegen Wirkungen von Feuchtigkeit schützen. Sie können aus Metall oder feuchtigkeitsbeständigem Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Auskleidung bestehen. Bei Verwendung eiserner Rohre für Ein- oder Mehrphasenstromleitungen müssen sämtliche zu einem Stromkreise gehörige Leitungen in demselben Rohre verlegt werden. Drahtverbindungen dürfen nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in Verbindungsdosen ausgeführt werden, die jederzeit leicht geöffnet werden können. Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolierung der Leitungen durch vorstehende Teile oder scharfe Kanten nicht verletzt werden kann; die Stossstellen müssen sicher abgedichtet sein. Metallrohre sind leitend zu verbinden und zu erden. Die Rohre sind so zu verlegen, dass sich an keiner Seite Wasser ansammeln kann. § 12. Die stromführenden Teile von Apparaten müssen, soweit sie der zufälligen Berührung zugänglich sind, mit Schutzkästen umgeben sein. Die Kontakte sind derart zu bemessen, dass im regelrechten Betriebe keine Erwärmung von mehr als 50° C. über Lufttemperatur eintreten kann.“ Bei der weiteren Beschreibung des Installationsmaterials seien nun zunächst die stets wiederkehrenden Isolationsstöpsel u.s.w. erläutert und dann derart vorgegangen, dass die verschiedenen, einem gleichen Zwecke dienenden Modelle zusammengenommen und nachbenannten Gruppen zugeteilt werden: 1. Die einzelnen Isolationskörper. 2. Abspannvorrichtungen. 3. Aufhängevorrichtungen. 4. Weichen, Kreuzungen, Streckenunterbrecher. 5. Schalt- und Sicherungsapparate. 6. Stromabnehmer und Zubehöre. 7. Schienenverbinder und Verschiedenes. 1. Isolationskörper. Die sich am häufigsten wiederholenden Isolationskörper sind die Stöpsel für Aufhängevorrichtungen (Fig. 1 und 2), die sogen. Kappen und Konen (Fig. 3) und die Isolatorbolzen für Abspannvorrichtungen (Fig. 4). Ausser diesen abgebildeten Isolatoren kommen noch eine ganze Reihe anderer bei dem Installationsmaterial zur Verwendung, die indes nur mehr in den Dimensionen und der Gewinde- und Flanschengestaltung abweichen. Der in Fig. 2 abgebildete Isolator unterscheidet sich von dem in Fig. 1 im wesentlichen durch seine eckige statt dachförmige Tragfläche und ist eine von Amerika adoptierte Ausführung. Die punktierten Linien geben die Umrisse des mit Isolationsmasse umpressten Eisens an. Die Gestaltung des Eisenbolzens ist dem Isolatorbolzen in Fig. 1 sehr ähnlich. Bei diesem ist dem Isoliermaterial, entsprechend den Gehäusen, in welche der Isolator eingesetzt wird, eine dachförmige Gestalt gegeben, wodurch an dieser gefährlichen Stelle eine stärkere Isolationsschichterzielt wird, wie dies auch für die fabrikationsmässige Herstellung vorteilhafter ist. Die Isolationsschicht der Bolzen ist, der Aussenbeschaffenheit des Isolators entsprechend, verschieden stark und beträgt bei allen Isolatoren für eine Betriebsspannung von 500 Volt 4 bis 6 mm. Die Gewinde bei sämtlichen Isolatoren sind ⅝ Zoll und nur bei besonderen Gründen wird ein Gewinde von 7/16 oder ¾ Zoll verwendet oder vorgeschrieben. Wie aus der späteren Beschreibung hervorgeht, werden Aufhängevorrichtungen zu gleichem Zweck verwendet, die entweder Stöpselisolatoren nach Fig. 1 oder nach Fig. 3 sogen. Kappen und Konen besitzen. Bei letzteren Typen werden die abzuspannenden Eisenteile derart mit der Kappe oder Kone verbunden, dass die Kappe von oben und die Kone von unten (auf den Gewindebolzen der Kappe) auf bezw. in den Metall(Temperguss-)träger gesteckt wird und durch den Drahthalter, der auf den Gewindeschaft aufgeschraubt wird, erst bei der Streckeninstallation den Zusammenhalt bekommt. In die Kappe ist ein Gewindebolzen eingepresst, während die Kone kein Eisen, sondern ein Loch besitzt. Beide Teile haben dann noch den Isolatorglocken ähnliche mantelförmige Rillen. Textabbildung Bd. 316, S. 159 Fig. 1. Textabbildung Bd. 316, S. 159 Fig. 2. Textabbildung Bd. 316, S. 159 Fig. 3. Textabbildung Bd. 316, S. 159 Fig. 4. Der Isolator in Fig. 4 wird bei Abspannisolatoren verwendet und ist dann von einem Gehäuse umgeben. Das unter der Isolationsmasse befindliche Eisen hat einen Hohlraum und Innengewinde, in welches eine Ringschraube eingeschraubt ist. Zu den Ringschrauben wird meist Schmiedeeisen verwendet, doch empfiehlt es sich, den, wenn auch teueren Rotguss hier zu benutzen, da die Eisenschraube mehr oder weniger bald nach erfolgter Installation einrosten und die Ringschraube ein späteres Verstellen zum Nachziehen der Drahtabspannung nicht mehr gestatten wird. Leider wird hier die Sparsamkeit – auf Kosten des Betriebes – vielfach zu weit getrieben. Bei allen Isolatoren ist es sehr wichtig, dass an der Uebergangsstelle von Metall zur Isolation ein guter Ab-schluss ist, damit der Feuchtigkeit kein Eintritt gestattet wird. Sobald Feuchtigkeit eintreten kann, wird diese sich unter der Isolationsschicht hinziehen und später ein Auseinandersprengen der Isolationsdecke bewirken. Um dieses zu verhindern, ist es auch zweckmässig, dafür zu sorgen, dass das Isoliermaterial gut auf dem Metall haftet und keinen Hohlraum zwischen beiden Materialien entstehen lässt. Um allem diesem entgegenzuwirken, kann man deshalb das Eisen z.B. vorher verzinken oder sonst, wie es die Eigenart des jeweiligen Isolationsmaterials erfordert, präparieren. Die übrigen Isolationskörper, die ein selbstständiges Ganzes bilden (Kugelisolatoren), und Zubehöre zu Apparaten u.s.w., seien bei den jeweilgen Gruppen genannt und nun sei zu den fertigen Einzelkörpern übergegangen. 2. Abspanvorrichtungen. Zu den Abspannvorrichtungen gehören die in Fig. 5 bis 10 abgebildeten, sowie die weiter beschriebenen Modelle. Verwendung bei den Abspannungen finden sodann Installationskörper, die zum Zwecke einer doppelten Isolation noch besonders eingeschaltet werden und in Fig. 11 bis 18 dargestellt sind. Ebenso wie die Isolationskörper der Fig. 1 bis 4 sind die Modelle Fig. 5 bis 15 im Massstab von etwa 1 : 8 natürlicher Grosse. Eine Ausnahme bildet Fig. 10 und 16 bis 18, die im Massstab von 1 : 4 angegeben sind. Von den in Abbildung vorgeführten Modellen sind die der Fig. 5, 7, 10 und 16 bis 18 gesetzlich geschützt. Ausser zu den eigentlichen Abspannungen, zum Abspannen der die Fahrdrähte tragenden Aufhängevorrichtungen, insbesondere bei Kurven, sowie zu sonstigen Verankerungen, finden vorgenannte Vorrichtungen bekanntlich Verwendung bei der Installation der Aufhängevorrichtungen. Die Vorrichtungen für kurze Abspannungen (zum Anziehen der Abspannstahldrähte) bestehen aus einem Isolator (Fig. 4) mit etwa 10 cm langer E-ingschraube und einem Gehänge. Das zur Vorrichtung Fig. 5 gehörende Gehänge ist ohne Deckel und der Isolator mithin oben unbedeckt. Dieser Abspannisolator ist wesentlich billiger, wie derjenige Fig. 8, der demselben Einzelzweck dient; Nachteile dieses billigeren Isolators sind bisher nicht bemerkt worden. Die vielfache Verwendung der Konstruktion Fig. 8 dürfte darin zu suchen sein, dass diese bekannter ist. Die Vorrichtung Fig. 9 unterscheidet sich von der nach Fig. 8 durch einen anderen Deckel mit drehbarem Bügel, der, aus Schmiedeeisen verfertigt, mittels Bolzen und Splint am Deckel befestigt ist. Bei grösseren Abspannungen ist die Benutzung grosser Abspannvorrichtungen erforderlich, die, wie Fig. 7 zeigt, aus einem Spannschloss (Fig. 6) von etwa 45 cm Schlosslänge mit Isolator (Fig. 4) mit Gehänge gebildet werden, nachdem aus dem Isolator (Fig. 4) die kleine Ringschraube herausgenommen ist. In derselben Weise werden grosse Abspannvorrichtungen aus dem Spannschloss (Fig. 6) mit Isolatoren mit Gehänge nach Fig. 8 und 9 zusammengestellt. Eine neue gesetzlich geschützte Abspann Vorrichtung der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf ist die in Fig. 10 angegebene Konstruktion. Diese besteht aus zwei einzelnen Isolatorenstöpseln, die mit den Köpfen gegeneinander gesteckt durch eine zweiteilige aus Stahlblech gezogene Kappe zusammengehalten werden. Die beiden Kappenteile haben Innen- und Aussengewinde und sind der Stöpselform angepasst. Die Isolationsstöpsel, deren Schaft und Kopf durch eine schräg anlaufende Fläche (wie in Fig. 1) verbunden sind, sind verschiedenartiger Ausführung. Der eine Isolationsstöpsel hat eine aus der Isolationsumpressung vorstehende Oese am Eisenbolzen, der andere einen Gewindeschaft. Auf letzteren ist ein kleineres Spannschloss aufgeschraubt, das mithin eine längere Nachspannung gestattet. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 5. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 6. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 7. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 8. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 9. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 10. Nach demselben Entwurf konstruiert sind die Zwischenisolatoren in Fig. 11 bis 13, die, ohne Abspannungsvorrichtung, insofern zu den Abspannungen noch gehören, als sie bei diesen zu Isolationszwecken ebenfalls Verwendung finden. Wie ersichtlich, sind bei dem Zwischenisolator (Fig. 11) zwei Stöpsel mit je einer Oese benutzt; bei Fig. 12 hat dann der eine Stöpsel noch eine grössere, über Bolzen und Splint drehbare Oese und bei Fig. 13 eine Gabel erhalten, wodurch diese Modelle zu den verschiedenen Zwecken, zum Anhängen an grosse starke Haken und Befestigen an Weichen u.s.w. eingerichtet werden können. Als besonderen Vorteil bieten diese Vorrichtungen, ausser den doppelten Isolationskörpern, dass sowohl bei etwaiger Beschädigung eines Einzelteiles die Auswechselung desselben bei Verwendung der übrigen Einzelteile stattfindenkann, als auch noch bei der Montage durch lose beigegebene Bügel, Gabeln und Bolzen ein gewöhnlicher Zwischenisolator (Fig. 11) zu einem solchen nach Fig. 12 oder 13 ausgebildet werden kann. Hierdurch wird dem Installateur erspart, verschiedene Sorten vorrätig zu halten, da er die Umgestaltung selbst in wenigen Sekunden ausführen kann. Auch das verhältnismässig geringe Gewicht hat Vorteile in geringerer Belastung der Abspannungen, sowie bei Transport und Zoll ergeben. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 11. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 12. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 13. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 14. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 15. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 16. Textabbildung Bd. 316, S. 160 Fig. 17. Die vorgenannten Zwischenisolatoren sind daher bestens geeignet, an die Stelle der bekannten Kugelisolatoren zu treten. Diese sind in den verschiedenen Ausführungen in den Fig. 14 bis 17 veranschaulicht. Die Kugelisolatoren setzen sich zusammen aus zwei Eisenarmaturteilen, die, hakenförmig ineinander gesteckt, durch Isolationsmasse metallisch getrennt und bis auf die vorstehenden Befestigungsenden von Isolationsmasse umgeben sind. Die Kugelisolatoren (Fig. 14 und 15) besitzen vorstehende Oesen der Eisenarmatur mit verschiedenen Lochweiten. Fig. 16 hat, wie ersichtlich, eine Gabel für Befestigung an Weichen u.s.w., und der Isolator Fig. 17 eine sogen. Kurvenöse für Kurvenabspannungen, wobei der Draht in die beiden kleinen Haken der breiten Eisenarmatur eingelegt wird. 3. Aufhängevorrichtungen. Zu den Aufhängevorrichtungen gerechnet ist alles das, was zur Aufhängung des Fahrdrahtes dient. Zu diesem wird vornehmlich Kupferdraht von runder Beschaffenheit und 8 bezw. 8,25 mm Durchmesser verwendet. Ausnahmen bilden Strassenbahnanlagen mit höherer oder niedrigerer Betriebsspannung als den gewöhnlichen (500 Volt), bei denen Fahrdrähte von etwas höherem oder niedrigerem Querschnitt (Durchmesser 6 bis 8 oder 8,25 bis 10 mm) benutzt werden. Auch ist die Verwendung von Eisen als Fahrdraht – mit negativem Erfolg – schon geschehen (in Genf). Die Grosse Berliner Strassenbahn bezw. Union Elekrizitätsgesellschaft macht zur Zeit – wohl erfolgreiche – Versuche mit Fahrdrähten aus profiliertem Kupferdraht. Die nachbeschriebenen Aufhängevorrichtungen sind, soweit die Drahtrillen in Betracht kommen, für die Normaldrähte von 8 mm Durchmesser bestimmt, wobei es indes keinen Schwierigkeiten begegnet, auch etwas stärkere oder schwächere Fahrdrähte dabei zu verwenden. Zu einer Aufhängevorrichtung gehört ein Halter mit Isolation nach Fig. 18 bis 37 mit einem bezw. zwei Drahthaltern nach Fig. 42 bis 49, die auf die ersteren Halter zu schrauben sind. Die Isolationshalter Fig. 18 bis 20 werden zur Aufhängung bei geraden Strecken verwendet. Der Abspanndraht wird dabei um die Nut des Halters und in die beiden halboffenen Oesen eingelegt. Fig. 18 besteht aus zwei lose gelieferten und erst durch Einlegen des Abspanndrahtes zu verbindenden Teilen, d.h. dem isolationumpressten Eisenbolzen mit Gewinde (⅝ Zoll) und dem Spanndrahthalterstück. Dieser einfache und billige Halter ist der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf patentiert. Die Montage gestaltet sich ebenso einfach, wie bei den übrigen Haltern, und ist dieser nach Fig. 18 seiner Einfachheit bezw. Billigkeit halber überall da vorzuziehen, wo nicht ganz besonders staubgeschwängerte Luft, z.B. wie in Kohlenbezirken, vorhanden ist, da in solchen Ausnahmegegenden der Einwand, der reichhaltige Staub könne eine Strombrücke hervorrufen, nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Im übrigen hat diese verbilligte Konstruktion zu keinen Klagen Anlass gegeben und sich gut bewährt. Textabbildung Bd. 316, S. 161 Bei Fig. 19 ist der Isolationsstöpsel (Fig. 1) verwendet und durch ein Eisengehäuse umgeben, wogegen bei Fig. 20 die sogen. Kappe und Kone (Fig. 3) benutzt ist. Diese beiden charakteristischen Unterschiede finden sich nun wieder zwischen den Haltern Fig. 21/22 bis 23/24 u.s.w. Die Isolationshalter nach Fig. 21 bis 24 werden bei Kurven mit eingeleisiger, diejenigen nach Fig. 25 bis 28 für Kurven mit doppelgeleisiger Fahrstrecke verwendet. Hierbei sind, wie ersichtlich, die Halter Fig. 21/22 und 25/26 für einseitige Abspannung, die nach Fig. 23/24 und 27/28 für zweiseitige Abspannung bestimmt. Textabbildung Bd. 316, S. 161 Die Halter Fig. 29 und 30 sind für Unterführungen (bei Brücken), für Grubenbahnen u.s.w. vorgesehen und unterscheiden sich wieder durch die Konstruktion mit Stöpsel (Fig. 29) und mit Kappe und Kone (Fig. 30). Derselbe Unterschied findet sich bei den Fig. 31 bis 33 für ein- und doppelgeleisige gerade Strecken. Von den vorgenannten Ausrüstungsgegenständen können die nach Fig. 21 bis 28 nur für Stromabnehmerkonstruktionen mit Stange und Rolle verwendet werden, wogegen die übrigen Modelle sowohl für Rolle wie für Bügelstromabnehmer Verwendung finden. Lediglich für Bügel konstruiert, aber auch für Rollenabnahme verwendbar, sind die Isolationshalter Fig. 34 und Fig. 35. Als Spezialkonstruktionen für Kurvenaufhängung sind dann die Halter Fig. 38 bis 41 zu nennen. Das Material ist Rotguss und besitzen diese Modelle gleich eine Rille zum Einlegen des Fahrdrahtes. Die Verwendung der Teile Fig. 40 und 41, die eines Isolationskörpers entbehren, geschieht in Verbindung mit einem der vorgenannten Isolationshalter, wogegen die Halter Fig. 38 und 39 Isolationsrollen besitzen, wodurch deren Aufhängung direkt ohne Halter erfolgen kann. Da nun aber die Isolation der Halter Fig. 38/39 allein nicht genügt, so muss bei Benutzung derselben noch ein Zwischenisolator (Fig. 11) oder Kugelisolator (Fig. 14) in die Abspannung dieser Halter gebracht werden. Die Halter Fig. 38 und 39 unterscheiden sich durch die an diesen angeordneten Abspannpunkte (Rollen). Während die vorgenannten Halter Fig. 18 bis 35 mittels längeren oder kürzeren Abspanndrähten befestigt werden, sind die Konstruktionen Fig. 36 und 37 als Fahrdrahthalter bei Auslegern an Masten zu verwenden. Die Mastausleger, welche zwecks Verzierung mehr oder weniger mit kunstvoll gestalteten Eisenbändern, Knäufen und Ringen u.s.w. versehen sind, bestehen bekanntlich aus einem an einem Mast befestigten Eisenarm, welcher durch Stütze nach unten oder Abspannung von oben, wie später dargestellt, einen Halt bekommt. Diese Stützen, die rechtwinklich und, etwa 5 m über der Erde, von dem Mäste auf eine Länge von etwa 2,5 bis 3 m abstehen, haben T-, U- oder runden Querschnitt. Die Halter nach Fig. 36 und 37 sind für einen Gasrohrausleger (von 1¾ Zoll 1. W.) bestimmt und besitzen ein deinentsprechendes Loch zum Aufstecken auf diese Auslegerarme. Die Type Fig. 36 bedingt für jede Geleisstrecke nur die Verwendung eines solchen Halters, an den nur noch der Drahthalter angeschraubt zu werden braucht, wodurch nach Anziehen der beiden Sechskantschrauben die diesbezügliche Installation beendet ist. Der untere Teil mit dem Isolatorstöpsel ist auf einer Achse in der Fahrrichtung drehbar angeordnet und weicht mithin den Schwankungen des Fahrdrahtes beim Durchlaufen der Wagen aus. Sofern die Achse nicht auch noch isoliert gelagert wird, ist bei diesem Halter stets nur eine einfache Isolation (durch den Stöpsel) vorhanden und ist aus diesem Grunde vornehmlich die Verwendung dieses amerikanischen Modells weniger empfehlenswert. Die Type Fig. 37 besitzt doppelte Isolation und gestattet sogar dreifache Isolation durch die Möglichkeit des Einfügens von Zwischen- oder Kugelisolatoren. Zu einer Geleisstrecke müssen aber bei jedem Mäste zwei solcher Harter verwendet werden, die durch einen kurzen Stahldraht zu verbinden sind. An diesen Stahldraht muss dann der eigentliche Fahrdrahthalter (bei geraden Strecken Modell Fig. 18, 19 oder 20, bei Kurven Modell Fig. 23, 24 oder 31) erst noch angebracht werden. Die Type 37 besitzt eineIsolationsrolle (Abbildung unten im Schlitz gelagert), welche die erste Isolation darstellt. Die zweite Isolation bildet der Stöpsel des Fahrdrahthalters und eine etwaige dritte Isolation kann in den Abspanndraht durch Verwendung eines Zwischen- oder Kugelisolators noch eingebracht werden. Zu allen vorbeschriebenen Haltern wird nun noch ein besonderer Drahthalter benötigt, und sind die verschiedenen Arten derselben in den Fig. 42 bis 49 veranschaulicht. Diese Rotgussdrahthalter unterscheiden sich in solche zum Festklemmen und zum Einlöten des Fahrdrahtes. Erstere, die weniger verwendet werden, sind die nach Fig. 42 und 43. Sie bestehen aus einem Hauptteil mit Gewindestutzen (⅝ Zoll) und einer die Drahtrille schliessenden, an den Hauptteil angeschraubten Backe; zwischen beide Teile wird der Fahrdraht eingeklemmt. Der Butzen bei Fig. 43 dient zum Anschluss des Kabels. Der Drahthalter Fig. 44 hat entgegen dem oberen Gewindestutzen nach unten eine offene Drahtrille, die verzinnt und mit umbiegbaren Lappen versehen ist. In diese Rille wird der Fahrdraht eingelegt und nach Umbiegen der Lappen eingelötet. Fig. 45 und 40 unterscheiden sich durch einen ausserdem noch angeordneten senkrechten bezw. wagerechten Kabelanschlussbutzen für die Kabelstromzuführung bezw. auch zur Verbindung mit der Blitzschutzvorrichtung. Fig. 47 stellt einen Drahthalter dar, der zwei Oesen zur seitlichen Abspannung besitzt, während Halter Fig. 48 bei Drahtverbindungen benutzt wird. Sobald ein in Ringen von etwa 200 bis 300 m angeliefertes Bund Fahrdraht verbraucht ist, wird das Ende durch ein Loch des Drahthalters gesteckt, umgebogen und angelötet und alsdann der Anfang des neuen Bundes bezw. Fahrdrahtringes durch das zweite senkrechte Loch desselben Halters geführt und befestigt. Die beiden Wulste rechts und links von dem Gewindebutzen (Fig. 48) zeigen an, wo die senkrechten Löcher im Drahthalter sich befinden. (Fortsetzung folgt.)