Titel: | Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer Bahnen. |
Autor: | C. Hesse |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, S. 158 |
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Das Installationsmaterial für die Oberleitung
elektrischer Bahnen.
Von C. Hesse.
Das Installationsmaterial für die Oberleitung elektrischer
Bahnen.
Wenn auch dem, auf dem Gebiete des elektrischen Bahnwesens thätigen Techniker
viele der nachbeschriebenen Vorrichtungen bekannt sind, und diesen nur vollständig
neue Konstruktionen werden interessieren können, so seien doch neben den neuen
Ausführungen auch die älteren Erzeugnisse – wenigstens kurz – an der Hand von,
Abbildungen erläutert, damit die in dem Bahnbetriebe stehenden Verwaltungsbeamten
und die sonstigen Interessenten sich einen zusammenhängenden Ueberblick verschaffen
können. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, ist es auch erforderlich, einige
weitere Erläuterungen, die dem Bahntechniker selbst geläufig sind, beizufügen.
Als Installationsmaterial sind im wesentlichen die Konstruktionen der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf in Berlin als
Spezialfabrikantin für Oberleitungsmaterial elektrischer Bahnen zu Grunde
gelegt.
Zu unterscheiden sind bekanntlich die Stromabnahmeart (durch Rollen oder Bügel) und
die demgemässen Unterschiede im Ausrüstungsmaterial. Hierbei kommen im wesentlichen
jedoch nur die Halter für die Fahrdrähte in Betracht, da die übrigen
Installationsmaterialien für beide Stromabnehmersysteme in gleicher Weise verwendbar
sind. Aus diesem Grunde erübrigt es sich in nachstehendem bei denjenigen Teilen, die
nur für Rollen bezw. nur für Bügel zu verwenden sind, dies zu bemerken, wogegen bei allen
übrigen Teilen es gleich bleibt, ob die Bahn mit Rollen oder Bügelabnehmern
ausgestattet wird.
Einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil der Oberleitungsmaterialien bilden die
Isolationskörper bezw. das zu diesen verwendete Isolationsmaterial. Die
Anforderungen, welche an das Isolationsmaterial zu stellen sind, sind insbesondere
höchste Isolationsfähigkeit und Wetterbeständigkeit, wie das Material unempfindlich
gegen hohe Temperaturen, frei von Schwefel und sonstigen zerstörenden Substanzen
sein muss, welche z.B. bei Hartgummi vorkommen. Das von der vorhin genannten
Gesellschaft hergestellte, verwendete und unter dem Namen „Eburin“ in den
Handel gebrachte, bewährte Isolationsmaterial entspricht vollkommen den
obengenannten Bedingungen.
Bei den Metallteilen ist zu berücksichtigen, dass die meisten Teile einen bestimmten
Zug auszuhalten haben, und müssen die Ausrüstungsgegenstände so konstruiert und
dimensioniert sein, dass neben dem effektiven Maximalzugeine mehrfache
Sicherheit gewährleistet wird, da z.B. durch plötzliches Reissen einer Abspannung
ein ausser-gewöhnlicher Zug auf andere Abspannungen entsteht und von den
diesbezüglichen Teilen vorübergehend muss aufgenommen werden können.
Als Metall ist man grösstenteils auf Guss angewiesen. In früheren Jahren wurde noch
vielfach Rotguss verwendet, bis zu dem billigeren schmiedbaren (Temper-) Guss
übergegangen wurde. Aber auch der Temperguss hat für den Fabrikanten viele
Unzuträglichkeiten und ist er deshalb bestrebt, auch hierfür wieder Ersatz durch
andere Konstruktionen zu schaffen. Die mit Isolationsmasse umpressten Eisenarmaturen
werden wo angängig aus Eisen geschmiedet, nur bei Kugelisolatoren und Stöpsel mit
Innengewinde ist man noch vornehmlich auf schmiedbaren Guss angewiesen.
Die Metallteile werden nach Fertigstellung mit einem wetterbeständigen Lack
überzogen; die Teile zu verzinken, anstatt zu lackieren, hat sich weniger bewährt,
wie auch dieses Verfahren kostspieliger ist.
Ueber die Anforderungen, die an die Ausrüstungsteile zu stellen sind, hat der Verband
deutscher Elektrotechniker Vorschriften erlassen, die auf dem Verbandstag zu Kiel im
Juni 1900 zunächst für ein Jahr angenommen sind. Die einschläglichen Bestimmungen
seien hier angeführt:
Sicherheitsregeln für elektrische Bahnanlagen.
„Die im folgenden gegebenen Vorschriften gelten für die elektrischen Einrichtungen
von Bahnanlagen mit oberirdischer Zuleitung, sowie mit Akkumulatoren in den Wagen,
soweit die Betriebsspannung zwischen 250 und 1000 Volt liegt.
Ergänzende Systeme für andere Vorschriften bleiben vorbehalten.
Diejenigen Teile von Bahnanlagen, welche mit mehr als 1000 Volt betrieben werden,
fallen unter die Hochspannungsvorschriften.
§ 1.
Für die Kraftstationen, welche dem elektrischen Bahnbetrieb dienen, gelten die
Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen.
Wagenschuppen sind als Betriebsräume im Sinne der Mittelspannungs Vorschriften
anzusehen.
Auch für die Leitungsanlagen elektrischer Bahnen gelten die
Sicherheitsvorschriften für elektrische Mittelspannungsanlagen, jedoch mit
folgenden Ausnahmen:
§ 2.
An Stelle des § 9 der Vorschriften für Mittelspannung treten folgende
Bestimmungen:
a) Für Bahnen sind wetterbeständig isolierte Freileitungen zulässig.
b) Fahrdrähte und Speiseleitungen, welche nicht auf Porzellandoppelglocken
verlegt sind, müssen gegen Erde doppelt isoliert sein.
c) Die Höhe der Leitungen über öffentlichen Strassen darf auf offener Strecke
nicht unter 5 m betragen. Eine geringere Höhe ist bei Unterführungen zulässig,
wenn geeignete Vorsichtsmassregeln getroffen oder Warnungstafeln angebracht
werden.
d) Bei elektrischen Bahnen auf besonderem Bahnkörper, soweit dieser dem Publikum
nicht zugänglich ist, können die Leitungen in beliebiger Höhe verlegt werden,
wenn bei der gewählten Verlegungsart die Strecke von instruiertem Personal ohne
Gefahr begangen werden kann. An Haltestellen und Uebergängen sind die Leitungen
gegen zufällige Berührung durch das Publikum zu schützen und Warnungstafeln
anzubringen.
e) Spannweite und Durchhang müssen derartig bemessen werden, dass Gestänge aus
Holz eine zehnfache und aus Eisen eine vierfache Sicherheit, Leitungen bei – 20°
eine fünffache Sicherheit (bei Leitungen aus hartgezogenem Metall eine dreifache
Sicherheit) dauernd bieten. Dabei ist der Winddruck mit 125 kg für 1 qm
senkrecht getroffener Fläche in Rechnung zu bringen.
f) Den örtlichen Verhältnissen entsprechend sind Freileitungen durch
Blitzschutzvorrichtungen zu sichern, die auch bei wiederholten Blitzschlägen
wirksam bleiben. Es ist dabei auf eine gute Erdleitung Bedacht zu nehmen, die
unter möglichster Vermeidung von Krümmungen auszuführen ist. Fahrschienen können
als Erdleitung benutzt werden.
g) Alle blanken oberirdischen Leitungen in bebauten Strassen müssen streckenweise
ausschaltbar sein.
h) Bezüglich der Sicherung vorhandener Telephon- und Telegraphenleitungen gegen
Störungen durch elektrische Bahnen wird auf § 12Dieser Paragraph lautet: „Elektrische
Anlagen sind, wenn eine Störung des Betriebes der einen Leitung
durch die andere eingetreten oder zu befürchten ist, auf Kosten
desjenigen Teiles, welcher durch eine spätere Anlage oder durch eine
später eintretende Aenderung seiner bestehenden Anlage diese Störung
oder die Gefahr derselben veranlasst, nach Möglichkeit so
auszuführen, dass sie sich nicht störend
beeinflussen.“ des Telegraphengesetzes vom 6. April 1892
verwiesen.
§ 3.
Fahrdrähte unterliegen nicht der Bestimmung, dass ihre Anschluss- und
Abzweigstellen vom Zuge entlastet sein müssen; dieselben müssen aber an den
Unterbrechungen verankert werden.
§ 4.
An die Stelle des § 24b der Mittelspannungs Vorschriften tritt folgende
Bestimmung: Der Isolationswiderstand von oberirdischen Bahnleitungen muss bei
Regenwetter und mit der Betriebsspannung gemessen mindestens 50000 Ohm für den
Kilometer einfacher Länge betragen.
In mindestens halbjährigen Zwischenräumen sollen besondere Kontrollmessungen
vorgenommen werden, bei denen jede Speiseleitung mit dem zugehörigen Teile des
Arbeitsdrahtes als besonderer Messkreis gilt. Ueber den Befund der Messungen ist
Buch zu führen.
In mindestens halbjährigem Turnus sind die einzelnen Isolationspunkte
durchzumessen.
§ 5.
An Stelle des § 26a Absatz 1 der Mittelspannungsvorschriften tritt folgende
Bestimmung: Das Arbeiten an stromführenden Fahrdrähten und Speiseleitungen ist
gestattet, wenn es von instruierten Arbeitern geschieht, die auf einem
isolierenden Turmwagen oder einer isolierenden Leiter stehen. Zum Zwecke
gegenseitiger Hilfeleistung sollen stets zwei Arbeiter gemeinschaftlich
arbeiten.
§ 6.
Bei Bahnen, deren Schienen als Leitung dienen, istder negative Pol der
Dynamomaschine durch isolierte Leitungen mit der Geleiseanlage zu verbinden.
§ 7.
a) Isolation. Eine Isolation gilt als genügend, wenn
die Isolierstoffe in solcher Stärke verwendet werden, dass sie bei den im
Betrieb vorkommenden Temperaturen von einer Spannung, welche die
Betriebsspannung um 1000 Volt überschreitet, nicht durchschlagen werden.
Ausserdem muss das Isoliermaterial derartig gestaltet und bemessen sein, dass
ein merklicher Stromübergang über die Oberfläche (Oberflächenleitung) unter
normalen Verhältnissen nicht eintreten kann.
Bei Steuerapparaten (Kontrollern) ist imprägniertes Holz als Isolationsmaterial
zulässig.
b) Erdung. Als genügende Erdung für Fahrzeuge gilt
die leitende Verbindung mit den Radreifen durch das Untergestell.
c) Isolierte Leitungen. Als isolierte Leitungen
gelten umhüllte Leitungen, die nach 24stündigem Liegen im Wasser eine
Ueberspannung von 1000 Volt gegen das Wasser 1 Stunde lang aushalten.
d) Feuersichere Gegenstände. Als feuersicher gilt
ein Gegenstand, der nicht entzündet werden kann, oder nach Entzündung nicht von
selbst weiter brennt.
§ 11.
a) Der Querschnitt aller Leitungsdrähte innerhalb des Fahrzeuges ist nach der
Normalstromstärke der vorgeschalteten Sicherung laut folgender Tabelle oder
stärker zu bemessen. Drähte für Bremsstrom sind mindestens von gleicher Stärke
wie die Motorzuleitungen zu wählen.
Querschnittin qmm
Normal-stromstärkederSicherung
Querschnittin qmm
Normal-stromstärkederSicherung
0,75
2
35
80
1
4
50
100
1,5
6
70
130
2,5
10
95
165
4
15
120
200
6
20
150
235
10
30
185
275
16
40
240
330
25
60
b) Isolierte Leitungen müssen eine Gummiisolierung in Form einer ununterbrochenen
nahtlosen und vollkommen wasserdichten Hülle besitzen. Die Gummiisolierung muss
durch eine Umhüllung aus faserigem Material noch besonders geschützt sein.
c) Mehrfachleitungen sind zulässig, wenn jeder Leiter nach b isoliert ist. Es ist
hierbei statthaft, die isolierten Leitungen anstatt einzeln auch durch
gemeinsame Umhüllung aus faserigem Material zu schützen.
d) Wenn vulkanisierte Gummiisolierung verwendet wird, muss der Leiter verzinnt
sein.
g) Alle festverlegten Leitungen sind derart anzubringen, dass sie nur dem
instruierten Personal, nicht aber dem Publikum zugänglich sind.
h) Leitungsdrähte dürfen nur durch Verlöten, Verschrauben oder auf eine
gleichwertige Verbindungsart miteinander verbunden werden. Drähte durch
einfaches Umeinanderschlingen der Drahtenden zu verbinden, ist unzulässig. Zur
Herstellung von Lötstellen dürfen Lötmittel, welche das Metall angreifen, nicht
verwendet werden. Die fertige Verbindungsstelle ist entsprechend der Art der
betreffenden Leitungen sorgfältig zu isolieren.
i) Die Verbindung der Leitungen mit den Apparaten ist mittels gesicherter
Schrauben oder durch Lötung auszuführen. Drahtseile bis zu 6 qmm und Drähte bis
zu 25 qmm Kupferquerschnitt können mit angebogenen Oesen an den Apparaten
befestigt werden. Drahtseile über 6 qmm, sowie Drähte über 25 qmm
Kupferquerschnitt müssen mit Kabelschuhen oder einem gleichwertigen
Verbindungsmittel versehen sein. Drahtseile von geringerem Querschnitt müssen,
wenn sie nicht gleichfalls Kabelschuhe erhalten, an den Enden verlötet
werden.
k) Nebeneinander verlaufende isolierte Leitungen müssen entweder zu
Mehrfachleitungen mit einer gemeinsamen
wasserdichten Schutzhülle zusaminengefasst werden, derart, dass ein
Verschieben und Reiben der Einzelleitungen ausgeschlossen ist; dabei ist die
Isolierhülle an den Austrittsstellen von Leitungen gegen Wasser abzudichten;
oder die Leitungen sind getrennt mittels Isolierkörper zu verlegen, und wo sie
Wände oder Fussböden durchsetzen, durch Isoliertüllen so zu führen, dass sie
sich an diesen Stellen nicht scheuern können.
n) Leitungen, die einer Verbiegung oder Verdrehung ausgesetzt sind, müssen aus
leicht biegsamen Seilen hergestellt und über der Isolierung mit einem
wasserdichten Schlauch versehen sein.
o) In unmittelbarer Nähe von Metallteilen sind die Leitungen über der Isolierung
noch mit einem besonderen feuchtigkeitsbeständigen Isolierrohr oder Schlauch zu
überziehen; alsdann ist die Erdung und Verbindung der Metallteile nicht
erforderlich.
p) Krampen sind nur zur Befestigung von blanken Leitungen, die mit dem
Wagengestell dauernd in leitender Verbindung sind, zulässig.
q) Rohre können zur Verlegung isolierter Leitungen in und auf Wänden, Decken und
Fussböden verwendet werden, sofern sie die Leitungen gegen Wirkungen von
Feuchtigkeit schützen. Sie können aus Metall oder feuchtigkeitsbeständigem
Isolierstoff oder aus Metall mit isolierender Auskleidung bestehen. Bei
Verwendung eiserner Rohre für Ein- oder Mehrphasenstromleitungen müssen
sämtliche zu einem Stromkreise gehörige Leitungen in demselben Rohre verlegt
werden. Drahtverbindungen dürfen nicht innerhalb der Rohre, sondern nur in
Verbindungsdosen ausgeführt werden, die jederzeit leicht geöffnet werden
können.
Die Rohre sind so herzurichten, dass die Isolierung der Leitungen durch
vorstehende Teile oder scharfe Kanten nicht verletzt werden kann; die
Stossstellen müssen sicher abgedichtet sein. Metallrohre sind leitend zu
verbinden und zu erden. Die Rohre sind so zu verlegen, dass sich an keiner Seite
Wasser ansammeln kann.
§ 12.
Die stromführenden Teile von Apparaten müssen, soweit sie der zufälligen
Berührung zugänglich sind, mit Schutzkästen umgeben sein.
Die Kontakte sind derart zu bemessen, dass im regelrechten Betriebe keine
Erwärmung von mehr als 50° C. über Lufttemperatur eintreten kann.“
Bei der weiteren Beschreibung des Installationsmaterials seien nun zunächst die
stets wiederkehrenden Isolationsstöpsel u.s.w. erläutert und dann derart
vorgegangen, dass die verschiedenen, einem gleichen Zwecke dienenden Modelle
zusammengenommen und nachbenannten Gruppen zugeteilt werden:
1. Die einzelnen Isolationskörper.
2. Abspannvorrichtungen.
3. Aufhängevorrichtungen.
4. Weichen, Kreuzungen, Streckenunterbrecher.
5. Schalt- und Sicherungsapparate.
6. Stromabnehmer und Zubehöre.
7. Schienenverbinder und Verschiedenes.
1. Isolationskörper.
Die sich am häufigsten wiederholenden Isolationskörper sind die Stöpsel für
Aufhängevorrichtungen (Fig. 1 und 2), die sogen. Kappen und Konen (Fig. 3) und die Isolatorbolzen für
Abspannvorrichtungen (Fig. 4). Ausser diesen
abgebildeten Isolatoren kommen noch eine ganze Reihe anderer bei dem
Installationsmaterial zur Verwendung, die indes nur mehr in den Dimensionen und der
Gewinde- und Flanschengestaltung abweichen.
Der in Fig. 2 abgebildete Isolator unterscheidet sich
von dem in Fig. 1 im wesentlichen durch seine eckige
statt dachförmige Tragfläche und ist eine von Amerika adoptierte Ausführung. Die
punktierten Linien geben die Umrisse des mit Isolationsmasse umpressten Eisens an.
Die Gestaltung des Eisenbolzens ist dem Isolatorbolzen in Fig. 1 sehr ähnlich. Bei diesem ist dem Isoliermaterial, entsprechend den
Gehäusen, in welche der Isolator eingesetzt wird, eine dachförmige Gestalt gegeben,
wodurch an dieser gefährlichen Stelle eine stärkere Isolationsschichterzielt
wird, wie dies auch für die fabrikationsmässige Herstellung vorteilhafter ist. Die
Isolationsschicht der Bolzen ist, der Aussenbeschaffenheit des Isolators
entsprechend, verschieden stark und beträgt bei allen Isolatoren für eine
Betriebsspannung von 500 Volt 4 bis 6 mm. Die Gewinde bei sämtlichen Isolatoren sind
⅝ Zoll und nur bei besonderen Gründen wird ein Gewinde von 7/16 oder ¾ Zoll
verwendet oder vorgeschrieben. Wie aus der späteren Beschreibung hervorgeht, werden
Aufhängevorrichtungen zu gleichem Zweck verwendet, die entweder Stöpselisolatoren
nach Fig. 1 oder nach Fig.
3 sogen. Kappen und Konen besitzen. Bei letzteren Typen werden die
abzuspannenden Eisenteile derart mit der Kappe oder Kone verbunden, dass die Kappe
von oben und die Kone von unten (auf den Gewindebolzen der Kappe) auf bezw. in den
Metall(Temperguss-)träger gesteckt wird und durch den Drahthalter, der auf den
Gewindeschaft aufgeschraubt wird, erst bei der Streckeninstallation den Zusammenhalt
bekommt. In die Kappe ist ein Gewindebolzen eingepresst, während die Kone kein
Eisen, sondern ein Loch besitzt. Beide Teile haben dann noch den Isolatorglocken
ähnliche mantelförmige Rillen.
Textabbildung Bd. 316, S. 159
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 316, S. 159
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 316, S. 159
Fig. 3.
Textabbildung Bd. 316, S. 159
Fig. 4.
Der Isolator in Fig. 4 wird bei Abspannisolatoren
verwendet und ist dann von einem Gehäuse umgeben. Das unter der Isolationsmasse
befindliche Eisen hat einen Hohlraum und Innengewinde, in welches eine Ringschraube
eingeschraubt ist. Zu den Ringschrauben wird meist Schmiedeeisen verwendet, doch
empfiehlt es sich, den, wenn auch teueren Rotguss hier zu benutzen, da die
Eisenschraube mehr oder weniger bald nach erfolgter Installation einrosten und die
Ringschraube ein späteres Verstellen zum Nachziehen der Drahtabspannung nicht mehr
gestatten wird. Leider wird hier die Sparsamkeit – auf Kosten des Betriebes –
vielfach zu weit getrieben.
Bei allen Isolatoren ist es sehr wichtig, dass an der Uebergangsstelle von Metall zur
Isolation ein guter Ab-schluss ist, damit der Feuchtigkeit kein Eintritt gestattet
wird. Sobald Feuchtigkeit eintreten kann, wird diese sich unter der
Isolationsschicht hinziehen und später ein Auseinandersprengen der Isolationsdecke
bewirken. Um dieses zu verhindern, ist es auch zweckmässig, dafür zu sorgen, dass
das Isoliermaterial gut auf dem Metall haftet und keinen Hohlraum zwischen beiden
Materialien entstehen lässt. Um allem diesem entgegenzuwirken, kann man deshalb das
Eisen z.B. vorher verzinken oder sonst, wie es die Eigenart des jeweiligen
Isolationsmaterials erfordert, präparieren. Die übrigen Isolationskörper, die ein
selbstständiges Ganzes bilden (Kugelisolatoren), und Zubehöre zu Apparaten u.s.w.,
seien bei den jeweilgen Gruppen genannt und nun sei zu den fertigen Einzelkörpern
übergegangen.
2. Abspanvorrichtungen.
Zu den Abspannvorrichtungen gehören die in Fig. 5 bis
10 abgebildeten, sowie die weiter beschriebenen
Modelle. Verwendung bei den Abspannungen finden sodann Installationskörper, die zum
Zwecke einer doppelten Isolation noch besonders eingeschaltet werden und in Fig. 11 bis 18 dargestellt sind.
Ebenso wie die Isolationskörper der Fig. 1 bis 4 sind die Modelle Fig.
5 bis 15 im Massstab von etwa 1 : 8
natürlicher Grosse. Eine Ausnahme bildet Fig. 10 und
16 bis 18, die im Massstab von
1 : 4 angegeben sind. Von den in Abbildung vorgeführten Modellen sind die der Fig. 5, 7, 10 und 16 bis 18 gesetzlich
geschützt.
Ausser zu den eigentlichen Abspannungen, zum Abspannen der die Fahrdrähte tragenden
Aufhängevorrichtungen, insbesondere bei Kurven, sowie zu sonstigen Verankerungen,
finden vorgenannte Vorrichtungen bekanntlich Verwendung bei der Installation der
Aufhängevorrichtungen.
Die Vorrichtungen für kurze Abspannungen (zum Anziehen der Abspannstahldrähte)
bestehen aus einem Isolator (Fig. 4) mit etwa 10 cm
langer E-ingschraube und einem Gehänge. Das zur Vorrichtung Fig. 5 gehörende Gehänge ist ohne Deckel und der Isolator mithin oben
unbedeckt. Dieser Abspannisolator ist wesentlich billiger, wie derjenige Fig. 8, der demselben Einzelzweck dient; Nachteile
dieses billigeren Isolators sind bisher nicht bemerkt worden. Die vielfache
Verwendung der Konstruktion Fig. 8 dürfte darin zu
suchen sein, dass diese bekannter ist. Die Vorrichtung Fig.
9 unterscheidet sich von der nach Fig. 8
durch einen anderen Deckel mit drehbarem Bügel, der, aus Schmiedeeisen verfertigt,
mittels Bolzen und Splint am Deckel befestigt ist.
Bei grösseren Abspannungen ist die Benutzung grosser Abspannvorrichtungen
erforderlich, die, wie Fig. 7 zeigt, aus einem
Spannschloss (Fig. 6) von etwa 45 cm Schlosslänge mit
Isolator (Fig. 4) mit Gehänge gebildet werden,
nachdem aus dem Isolator (Fig. 4) die kleine
Ringschraube herausgenommen ist. In derselben Weise werden grosse
Abspannvorrichtungen aus dem Spannschloss (Fig. 6)
mit Isolatoren mit Gehänge nach Fig. 8 und 9 zusammengestellt.
Eine neue gesetzlich geschützte Abspann Vorrichtung der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf ist die in Fig. 10 angegebene Konstruktion. Diese besteht aus zwei einzelnen
Isolatorenstöpseln, die mit den Köpfen gegeneinander gesteckt durch eine zweiteilige
aus Stahlblech gezogene Kappe zusammengehalten werden. Die beiden Kappenteile haben
Innen- und Aussengewinde und sind der Stöpselform angepasst. Die Isolationsstöpsel,
deren Schaft und Kopf durch eine schräg anlaufende Fläche (wie in Fig. 1) verbunden sind, sind verschiedenartiger
Ausführung. Der eine Isolationsstöpsel hat eine aus der Isolationsumpressung
vorstehende Oese am Eisenbolzen, der andere einen Gewindeschaft. Auf letzteren ist
ein kleineres Spannschloss aufgeschraubt, das mithin eine längere Nachspannung
gestattet.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 5.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 6.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 7.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 8.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 9.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 10.
Nach demselben Entwurf konstruiert sind die Zwischenisolatoren in Fig. 11 bis 13, die,
ohne Abspannungsvorrichtung, insofern zu den Abspannungen noch gehören, als sie bei
diesen zu Isolationszwecken ebenfalls Verwendung finden. Wie ersichtlich, sind bei
dem Zwischenisolator (Fig. 11) zwei Stöpsel mit je
einer Oese benutzt; bei Fig. 12 hat dann der eine
Stöpsel noch eine grössere, über Bolzen und Splint drehbare Oese und bei Fig. 13 eine Gabel erhalten, wodurch diese Modelle zu
den verschiedenen Zwecken, zum Anhängen an grosse starke Haken und Befestigen an
Weichen u.s.w. eingerichtet werden können.
Als besonderen Vorteil bieten diese Vorrichtungen, ausser den doppelten
Isolationskörpern, dass sowohl bei etwaiger Beschädigung eines Einzelteiles die
Auswechselung desselben bei Verwendung der übrigen Einzelteile stattfindenkann,
als auch noch bei der Montage durch lose beigegebene Bügel, Gabeln und Bolzen ein
gewöhnlicher Zwischenisolator (Fig. 11) zu einem
solchen nach Fig. 12 oder 13 ausgebildet werden kann.
Hierdurch wird dem Installateur erspart, verschiedene Sorten vorrätig zu halten, da
er die Umgestaltung selbst in wenigen Sekunden ausführen kann.
Auch das verhältnismässig geringe Gewicht hat Vorteile in geringerer Belastung der
Abspannungen, sowie bei Transport und Zoll ergeben.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 11.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 12.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 13.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 14.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 15.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 16.
Textabbildung Bd. 316, S. 160
Fig. 17.
Die vorgenannten Zwischenisolatoren sind daher bestens geeignet, an die Stelle der
bekannten Kugelisolatoren zu treten. Diese sind in den verschiedenen Ausführungen in
den Fig. 14 bis 17
veranschaulicht. Die Kugelisolatoren setzen sich zusammen aus zwei
Eisenarmaturteilen, die, hakenförmig ineinander gesteckt, durch Isolationsmasse
metallisch getrennt und bis auf die vorstehenden Befestigungsenden von
Isolationsmasse umgeben sind.
Die Kugelisolatoren (Fig. 14 und 15) besitzen vorstehende Oesen der Eisenarmatur mit
verschiedenen Lochweiten. Fig. 16 hat, wie
ersichtlich, eine Gabel für Befestigung an Weichen u.s.w., und der Isolator Fig. 17 eine sogen. Kurvenöse für Kurvenabspannungen,
wobei der Draht in die beiden kleinen Haken der breiten Eisenarmatur eingelegt
wird.
3. Aufhängevorrichtungen.
Zu den Aufhängevorrichtungen gerechnet ist alles das, was zur Aufhängung des
Fahrdrahtes dient. Zu diesem wird vornehmlich Kupferdraht von runder Beschaffenheit
und 8 bezw. 8,25 mm Durchmesser verwendet. Ausnahmen bilden Strassenbahnanlagen mit
höherer oder niedrigerer Betriebsspannung als den gewöhnlichen (500 Volt), bei denen
Fahrdrähte von etwas höherem oder niedrigerem Querschnitt (Durchmesser 6 bis 8 oder
8,25 bis 10 mm) benutzt werden. Auch ist die Verwendung von Eisen als Fahrdraht –
mit negativem Erfolg – schon geschehen (in Genf). Die Grosse
Berliner Strassenbahn bezw. Union
Elekrizitätsgesellschaft macht zur Zeit – wohl erfolgreiche – Versuche mit
Fahrdrähten aus profiliertem Kupferdraht.
Die nachbeschriebenen Aufhängevorrichtungen sind, soweit die Drahtrillen in Betracht
kommen, für die Normaldrähte von 8 mm Durchmesser bestimmt, wobei es indes keinen
Schwierigkeiten begegnet, auch etwas stärkere oder schwächere Fahrdrähte dabei zu
verwenden.
Zu einer Aufhängevorrichtung gehört ein Halter mit Isolation nach Fig. 18 bis 37 mit einem bezw. zwei
Drahthaltern nach Fig.
42 bis 49,
die auf die ersteren Halter zu schrauben sind.
Die Isolationshalter Fig.
18 bis 20
werden zur Aufhängung bei geraden Strecken verwendet. Der Abspanndraht wird dabei um
die Nut des Halters und in die beiden halboffenen Oesen eingelegt. Fig. 18 besteht aus zwei
lose gelieferten und erst durch Einlegen des Abspanndrahtes zu verbindenden Teilen,
d.h. dem isolationumpressten Eisenbolzen mit Gewinde (⅝ Zoll) und dem
Spanndrahthalterstück. Dieser einfache und billige Halter ist der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf patentiert. Die
Montage gestaltet
sich ebenso einfach, wie bei den übrigen Haltern, und ist dieser nach Fig. 18 seiner
Einfachheit bezw. Billigkeit halber überall da vorzuziehen, wo nicht ganz besonders
staubgeschwängerte Luft, z.B. wie in Kohlenbezirken, vorhanden ist, da in solchen
Ausnahmegegenden der Einwand, der reichhaltige Staub könne eine Strombrücke
hervorrufen, nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Im übrigen hat diese verbilligte
Konstruktion zu keinen Klagen Anlass gegeben und sich gut bewährt.
Textabbildung Bd. 316, S. 161
Bei Fig. 19 ist der
Isolationsstöpsel (Fig. 1) verwendet und durch ein
Eisengehäuse umgeben, wogegen bei Fig. 20 die sogen. Kappe
und Kone (Fig. 3) benutzt ist. Diese beiden
charakteristischen Unterschiede finden sich nun wieder zwischen den Haltern Fig. 21/22 bis 23/24 u.s.w.
Die Isolationshalter nach Fig. 21 bis 24 werden bei Kurven mit eingeleisiger, diejenigen nach Fig. 25 bis 28 für Kurven mit
doppelgeleisiger Fahrstrecke verwendet. Hierbei sind, wie ersichtlich, die Halter
Fig. 21/22 und 25/26 für einseitige
Abspannung, die nach Fig.
23/24 und
27/28 für zweiseitige
Abspannung bestimmt.
Textabbildung Bd. 316, S. 161
Die Halter Fig. 29 und
30 sind für
Unterführungen (bei Brücken), für Grubenbahnen u.s.w. vorgesehen und unterscheiden
sich wieder durch die Konstruktion mit Stöpsel (Fig. 29) und mit Kappe
und Kone (Fig. 30).
Derselbe Unterschied findet sich bei den Fig. 31 bis 33 für ein- und
doppelgeleisige gerade Strecken. Von den vorgenannten Ausrüstungsgegenständen können
die nach Fig. 21 bis
28 nur für
Stromabnehmerkonstruktionen mit Stange und Rolle verwendet werden, wogegen die
übrigen Modelle sowohl für Rolle wie für Bügelstromabnehmer Verwendung finden.
Lediglich für Bügel konstruiert, aber auch für Rollenabnahme verwendbar, sind die
Isolationshalter Fig.
34 und Fig.
35.
Als Spezialkonstruktionen für Kurvenaufhängung sind dann die Halter Fig. 38 bis 41 zu nennen. Das
Material ist Rotguss und besitzen diese Modelle gleich eine Rille zum Einlegen des
Fahrdrahtes. Die Verwendung der Teile Fig. 40 und 41, die eines
Isolationskörpers entbehren, geschieht in Verbindung mit einem der vorgenannten
Isolationshalter, wogegen die Halter Fig. 38 und 39 Isolationsrollen
besitzen, wodurch deren Aufhängung direkt ohne Halter erfolgen kann. Da nun aber die
Isolation der Halter Fig.
38/39 allein
nicht genügt, so muss bei Benutzung derselben noch ein Zwischenisolator (Fig. 11) oder Kugelisolator (Fig. 14) in die Abspannung dieser Halter gebracht werden. Die Halter Fig. 38 und 39 unterscheiden sich
durch die an diesen angeordneten Abspannpunkte (Rollen). Während die vorgenannten
Halter Fig. 18 bis 35 mittels längeren oder
kürzeren Abspanndrähten befestigt werden, sind die Konstruktionen Fig. 36 und 37 als Fahrdrahthalter
bei Auslegern an Masten zu verwenden.
Die Mastausleger, welche zwecks Verzierung mehr oder weniger mit kunstvoll
gestalteten Eisenbändern, Knäufen und Ringen u.s.w. versehen sind, bestehen
bekanntlich aus einem an einem Mast befestigten Eisenarm, welcher durch Stütze nach
unten oder Abspannung von oben, wie später dargestellt, einen Halt bekommt. Diese
Stützen, die rechtwinklich und, etwa 5 m über der Erde, von dem Mäste auf eine Länge
von etwa 2,5 bis 3 m abstehen, haben T-, U- oder runden Querschnitt. Die Halter nach Fig. 36 und 37 sind für einen
Gasrohrausleger (von 1¾ Zoll 1. W.) bestimmt und besitzen ein deinentsprechendes
Loch zum Aufstecken auf diese Auslegerarme.
Die Type Fig. 36 bedingt
für jede Geleisstrecke nur die Verwendung eines solchen Halters, an den nur noch der
Drahthalter angeschraubt zu werden braucht, wodurch nach Anziehen der beiden
Sechskantschrauben die diesbezügliche Installation beendet ist. Der untere Teil mit
dem Isolatorstöpsel ist auf einer Achse in der Fahrrichtung drehbar angeordnet und
weicht mithin den Schwankungen des Fahrdrahtes beim Durchlaufen der Wagen aus.
Sofern die Achse nicht auch noch isoliert gelagert wird, ist bei diesem Halter stets
nur eine einfache Isolation (durch den Stöpsel) vorhanden und ist aus diesem Grunde
vornehmlich die Verwendung dieses amerikanischen Modells weniger empfehlenswert.
Die Type Fig. 37 besitzt
doppelte Isolation und gestattet sogar dreifache Isolation durch die Möglichkeit des
Einfügens von Zwischen- oder Kugelisolatoren. Zu einer Geleisstrecke müssen aber bei
jedem Mäste zwei solcher Harter verwendet werden, die durch einen kurzen Stahldraht
zu verbinden sind. An diesen Stahldraht muss dann der eigentliche Fahrdrahthalter
(bei geraden Strecken Modell Fig. 18, 19
oder 20, bei Kurven
Modell Fig. 23, 24 oder 31) erst noch angebracht
werden. Die Type 37 besitzt eineIsolationsrolle (Abbildung unten im Schlitz
gelagert), welche die erste Isolation darstellt. Die zweite Isolation bildet der
Stöpsel des Fahrdrahthalters und eine etwaige dritte Isolation kann in den
Abspanndraht durch Verwendung eines Zwischen- oder Kugelisolators noch eingebracht
werden.
Zu allen vorbeschriebenen Haltern wird nun noch ein besonderer Drahthalter benötigt,
und sind die verschiedenen Arten derselben in den Fig. 42 bis 49 veranschaulicht.
Diese Rotgussdrahthalter unterscheiden sich in solche zum Festklemmen und zum
Einlöten des Fahrdrahtes. Erstere, die weniger verwendet werden, sind die nach Fig. 42 und 43. Sie bestehen aus
einem Hauptteil mit Gewindestutzen (⅝ Zoll) und einer die Drahtrille schliessenden,
an den Hauptteil angeschraubten Backe; zwischen beide Teile wird der Fahrdraht
eingeklemmt. Der Butzen bei Fig. 43 dient zum Anschluss des Kabels.
Der Drahthalter Fig. 44
hat entgegen dem oberen Gewindestutzen nach unten eine offene Drahtrille, die
verzinnt und mit umbiegbaren Lappen versehen ist. In diese Rille wird der Fahrdraht
eingelegt und nach Umbiegen der Lappen eingelötet. Fig. 45 und 40 unterscheiden sich
durch einen ausserdem noch angeordneten senkrechten bezw. wagerechten
Kabelanschlussbutzen für die Kabelstromzuführung bezw. auch zur Verbindung mit der
Blitzschutzvorrichtung.
Fig. 47 stellt einen
Drahthalter dar, der zwei Oesen zur seitlichen Abspannung besitzt, während Halter
Fig. 48 bei
Drahtverbindungen benutzt wird.
Sobald ein in Ringen von etwa 200 bis 300 m angeliefertes Bund Fahrdraht verbraucht
ist, wird das Ende durch ein Loch des Drahthalters gesteckt, umgebogen und angelötet
und alsdann der Anfang des neuen Bundes bezw. Fahrdrahtringes durch das zweite
senkrechte Loch desselben Halters geführt und befestigt. Die beiden Wulste rechts
und links von dem Gewindebutzen (Fig. 48) zeigen an, wo
die senkrechten Löcher im Drahthalter sich befinden.
(Fortsetzung folgt.)