Titel: Die Brutto- und Nettoverdampfung.
Autor: A. Dosch
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, S. 203
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Die Brutto- und Nettoverdampfung. Von A. Dosch, Köln. (Schluss von S. 181 d. Bd.) Die Brutto- und Nettoverdampfung. 2. Fall. Ebenso, wie im vorstehenden Falle, würde es unrichtig sein, die Nettoverdampfung in Vergleich zu ziehen, wenn es sich darum handelte, zwei verschiedene Feuerungskonstruktionen in ihren Vorteilen gegeneinander abzuwägen. Es handelt sich hier meist weniger darum, den absoluten Nutzeffekt der beiden Feuerungen zu ermitteln, als vielmehr darum, festzustellen, ob bezw. um wie viel die eine der beiden Feuerungen besser arbeitet, als die andere, oder aber nachzuweisen, ob die eine der Feuerungen gegenüber der anderen sich vorteilhafter zur Verbrennung eines gegebenen Brennmaterials eignet. Letzterer Fall wird hauptsächlich dann eintreten, wenn in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsortes des Kessels ein geringwertigeres Brennmaterial zu einem solchen Preise zu haben ist, welcher gegenüber einem besseren, aber teueren Brennstoff, auf dessen Herbeischaffung vielleicht noch hohe Transportkosten entfallen, einen billigeren Betrieb verspricht, trotzdem dieses schlechtere Material bei gewöhnlichem Schornsteinzug nicht mehr brennt, sondern man hierfür den Zug eventuell künstlich verstärken muss. Hat man nur die Absicht, den Unterschied zwischen zwei verschiedenen Feuerungskonstruktionen unter Verwendung derselben Qualität Kohlen in beiden Fällen festzustellen, so kommt es selbstverständlich weniger darauf an, den absoluten (kalorimetrischen) Heizwert des betreffenden Materials – da derselbe von vornherein genau gleich angenommen werden kann – zu kennen, wenn dies auch wünschenswert erscheint. Es muss jedoch darauf gesehen werden, die Versuchsverhältnisse bei beiden Versuchen möglichst gleich zu wählen, vor allem muss auch darauf geachtet werden, dass der Feuchtigkeitsgrad der Kohle in beiden Fällen gleich ist, denn dieser kann von grossem Einfluss auf die Richtigkeit der Versuche sein. In der reinen Praxis ist es eben nicht immer und meist nur bei Untersuchung grösserer Objekte möglich, genaue kalorimetrische Heizwertbestimmungen auszuführen, und noch seltener, die chemische Zusammensetzung des Brennstoffes zu ermitteln. Es ist dies aber auch, wie bereits bemerkt, in solchen Fällen, wie den vorliegenden, nicht absolut erforderlich, wenn nur sonst alle Vorbedingungen gleich gewählt sind. Würde man, bei Verwendung desselben Materials auf beiden Feuerungen, vollständige Verbrennung alles Brennbaren, bezw. gleiche Ausnutzung des Brennmaterials auf dem Roste, annehmen, so müssten – da ja ein und derselbe Kessel in beiden Fällen als Versuchskessel diente – die Netto Verdampfungen direkt proportional den Bruttoverdampfungenund, falls diese gleich sind, ebenfalls gleich sein. In diesem einzelnen Falle würde eine Vergleichung der Nettoverdampfungen allerdings zum richtigen Resultate führen, in allen anderen Fällen jedoch nicht. Zur Ergänzung des Gesagten diene noch folgendesSiehe hierüber auch des Verfassers Aufsatz: Unterwindfeuerungen u.s.w., Zeitschrift für Elektrotechnik und Maschinenbau, 1900 S. 495 u. f.: Sollen beispielsweise H = kg Dampf erzeugt werden, und bezeichne z die Verdampfung pro 1 kg (brutto) auf der ersten, z1 diejenige auf der anderen Feuerung, so mussten im ersten Falle \frac{H}{z}=\mbox{kg}, im zweiten \frac{H}{z_1}=\mbox{kg} Kohlen verbraucht werden und dafür, wenn mit P der Preis für 1 kg Kohle bezeichnet wird, \frac{H}{z}\,\cdot\,P im ersten, und \frac{H}{z_1}\,\cdot\,P im zweiten Falle an Kosten aufgewendet werden. Wird mit E die Ersparnis in Prozent der ursprünglich (im ersten Falle) verbrannten Kohlenmenge bezeichnet, so ist \frac{H}{z}\,\cdot\,P=\frac{H}{z_1}\,\cdot\,P+\frac{H}{z}\,\cdot\,P\,\cdot\,\frac{E}{100}. Hieraus E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\right) (in Prozent) . . .1) wobei, wie bereits bemerkt und die Ableitung zeigt, beide Male dieselbe Kohlensorte gebraucht wird. Will man zu einer anderen Kohlensorte übergehen, deren ökonomische Verwendung jedoch Anlage einer anderen Feuerung bedingt, so brauchte man auch hier wiederum weder die Netto Verdampfung, noch auch den Wirkungsgrad der gesamten Feuerungseinrichtung zu wissen – denn es handelt sich hier um Feststellung der Oekonomie des Betriebes –, wenn nur die Brutto Verdampfung des vorher und später zu verwendenden Materials bekannt wäre. Bezeichnet ausser dem bereits Bekannten P bezw. P1 die Preise für das im ersten und zweiten Falle verwendete Material, so ergibt sich, wenn wiederum ein Dampfquantum von H = kg Dampf erzeugt werden soll: \frac{H}{z}\,\cdot\,P=\frac{H}{z_1}\,\cdot\,P_1+\frac{H}{z}\,\cdot\,P\,\cdot\,\frac{E}{100}, woraus E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1}{P}\right)%Wobei jedoch von den event. verschiedenen Anlagekosten abgesehen ist. . . . . . . . . . . .2) folgt. Berechnet sich der Wert E positiv, so würde für die zweite, ergibt sich derselbe jedoch negativ, so würde für die ursprüngliche Feuerung eine Ersparnis von der Grosse des absoluten Zahlenwertes eintreten, wobei sich dieselbe jedoch so ergeben wird, als wenn die beiden Kohlensorten an der Fundstelle selbst verwendet würden. Es kann jedoch die Eracht von der Zeche bis zum Verbrauchsort eine grössere Rolle spielen, als ihr bei flüchtiger Beurteilung im allgemeinen zuerkannt werden kann, insofern nämlich, als es nicht allein auf die absolute Grosse derselben für das eine oder andere Brennmaterial ankommt, sondern auf das Verhältnis dieser und des Verkaufspreises zu der Verdampfungsziffer; es kann, obwohl vielleicht nach vorstehender Formel eine Ersparnis nachgewiesen ist, sich diese unter Umständen, bei Berücksichtigung der beiderseitigen Transportkosten, in das Gegenteil verwandeln. Bezeichnet daher F und F1 die entsprechenden Erachtsätze für die Einheit (1 kg), so folgt \frac{H}{z}\,\cdot\,P+\frac{H}{z}\,\cdot\,F=\frac{H}{z_1}\,\cdot\,P_1+\frac{H}{z_1}\,\cdot\,F_1+\frac{H}{z}\,\cdot\,(P+F)\,\cdot\,\frac{E}{100} und hieraus E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1+F_1}{P+F}\right)% . . . 3) Die vorstehenden Gleichungen 1 bis 3 berücksichtigen die eventuell eintretende Ersparnis so, wie sie lediglich mit Rücksicht auf die beiderseitige Verdampfungsfähigkeit der Materialien entstehen würde, also ohne die etwa für die zweite Feuerungskonstruktion aufgewendete Kraftleistung zum Betriebe derselben, wie sie beispielsweise bei Unterwindfeuerungen – also Verwendung schwer brennbarer Heizmaterialien –, mechanischer Rostbeschickung, bei verschiedenen Kohlenstaubfeuerungen u.s.w. eintreten, in Betracht zu ziehen. Dieser Kraftverlust kann nun derart berücksichtigt werden, dass der für diesen Antrieb aufgewendete Dampf oder das Aequivalent hierfür von vornherein von der Gesamtkesselleistung – selbstverständlich beides auf eine Zeit bezogen – in Abzug gebracht wird, wodurch die entsprechende Verdampfung um den entsprechenden Betrag sinken wird. Ist dagegen der erwähnte Kraftverlust in Prozent von der Gesamtkesselleistung bekannt, so kann derselbe auch direkt bei der Berechnung der Ersparnis berücksichtigt werden. Wird dieser Verlust mit v – ausgedrückt in Prozent –, also mit \frac{v}{100} pro Einheit, bezeichnet, so ergibt sich für den Fall der Verwendung gleicher Kohlensorten \frac{H}{z}\,(P+F)=\frac{H}{z_1}\,(P+F)+\frac{E}{100}\,(P+F)\,\frac{H}{z}+\frac{v}{100}\,(P+F)\,\frac{H}{z_1}, woraus sich E=\left(1-\frac{z}{z_1}\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)\,\cdot\,100% . .  4) bestimmt. Ferner ist für den Fall, dass verschiedene Kohlensorten verbrannt werden, jedoch ohne Transportkosten \frac{H}{z}\,\cdot\,P=\frac{H}{z_1}\,\cdot\,P_1+\frac{E}{100}\,\cdot\,\frac{H}{z}\,\cdot\,P+\frac{v}{100}\,\cdot\,\frac{H}{z_1}\,\cdot\,P_1 und E=\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1}{P}\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)\,\cdot\,100% . 5) Wird diese Fracht jedoch berücksichtigt, so geht diese Gleichung über in E=\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1+F_1}{P+F}\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)\,\cdot\,100% 6) In sämtlichen vorstehenden Gleichungen von 1 bis 6 hängt die Oekonomie des Betriebes lediglich von der Bruttoverdampfung des Materials ab und es ist für die Beurteilung dieser Oekonomie in den hier ins Auge gefassten Fällen zunächst nicht erforderlich, den Gesamtwirkungsgrad des Kessels zu kennen. Erst dann wird sich dies als nötig erweisen, wenn man den Vorteil der einen Feuerungskonstruktion gegenüber der anderen weniger auf die unterschiedlichen Preise der Brennmaterialien, als vielmehr auf mangelhaftes Funktionieren der einen der Feuerungen zurückführen zu können glaubt und man Mittel in der Hand hat, diese Mängel eventuell zu beseitigen. Hier kann nun – ausser anderem, auf welches einzugehen nicht der Zweck dieses Aufsatzes sein kann – die Netto Verdampfung ein solches Mittel sein; fällt dieselbe grösser aus, als ihr nach dem Aschengehalt des Materials und sonstiger kleiner Verluste, welche auf die Grosse des entstehenden Unverbrennlichen einwirken, zukommt, so ist damit gesagt, dass zuviel Asche entstanden ist, und dass dieser Uebelstand, um den Wirkungsgrad zu verbessern, behoben werden muss. 3. Fall. Vergleicht man zwei Brennmaterialien hinsichtlich ihrer Wärmeabgabe in einer bestehenden Kesselanlage, so wird im allgemeinen derjenige Brennstoff die höchste Verdampfungsziffer liefern, welcher den grössten Heizwert besitzt, wobei vorausgesetzt ist, dass sich die Kohlen hinsichtlich ihres Feuchtigkeitsgehaltes in gleicher Beschaffenheit befinden. Nun ist es aber nicht immer zutreffend, dass dasjenige Material unter allen Umständen die höchste Verdampfung erzielen müsste, welches den höchsten Heizwert aufweist. Dieser Fall kann eintreten, wenn sich das Material infolge seiner Beschaffenheit, indem es vielleicht zu schwer verbrennlich ist, und aus diesem Grunde einen stärkeren Zug bedingt, als die gegebene Anlage aufweist, sich für diese letztere schlecht eignet. Ausserdem kommt noch hinzu, dass man in der Praxis auch bezüglich der von 1 qm Kesselheizfläche gelieferten Dampfmenge nicht nur an gewisse obere, sondern auch an gewisse untere Grenzen gebunden ist, die zu unterschreiten die Oekonomie des Betriebes hinsichtlich ihrer Verzinsung (zu grosser Anlagepreis) schädigen würde. Mit Rücksicht hierauf ist es also nicht unter allen Umständen richtig, die Brennstoffe allein nach ihrem Heizwert, ohne Rücksicht auf ihre sonstige Beschaffenheit, zu kaufen. Anders liegt der Fall allerdings für solche von nahezu gleicher Zusammensetzung, für die sich also die vorhandenen Verhältnisse und Einrichtungen gleich gut eignen und, da die chemische Zusammensetzung der brennbaren Substanz als nahezu gleich und demnach auch gleichwertig vorausgesetzt war, wird für diese der eigentliche Brennwert der Kohle nur von dem Feuchtigkeitsgehalt und dem Gehalt an Unverbrennlichem (Asche) abhängen. Nun kommt allerdings der Fall einer Vergleichung von Brennmaterialien hinsichtlich ihres Heizwertes und ihrer Oekonomie zur Zeit weniger häufig vor und zwar weniger deshalb, dass eine derartige Kontrolle der angelieferten Kohlenmengen zu zeitraubend oder zu schwierig sei, als vielmehr wegen des zur Zeit noch herrschenden Kohlenmangels, denn man hört des öfteren sagen: „wir sind schon froh, wenn wir überhaupt genug Kohlen bekommen“, oder: „man muss jetzt alles nehmen, was man bekommt“. Trotzdem sollte es auch hier nicht vernachlässigt werden, in erster Linie wenigstens den Feuchtigkeitsgrad der Kohle zu bestimmen, da derselbe einen ganz beträchtlichen Faktor für die in einem bestimmten Gewichtsquantum enthaltene Wärme abgeben kann, und zwar nicht so sehr infolge des aus ihm entstehenden und mit den Heizgasen entweichenden Wasserdampfes, sondern vielmehr aus dem Grunde, dass das in der Kohle enthaltene Wasser als Brennstoff abgewogen und mit bezahlt wird. Es wird daher hier die Verdampfungsziffer nicht mehr in einfachem Verhältnisse – wenn diese Ausdrucks weise erlaubt ist – sinken, sondern in verstärktem Masse, da sich – ausser dem Einflüsse der grösseren Menge an Verbrennungswasser – das Verbrennliche in einem bestimmten Quantum Kohle, beispielsweise 1 kg, um denselben Betrag verringert, um welchen – unter sonst gleichen Verhältnissen – der Wassergehalt zunimmt. Man wird im allgemeinen keinen allzu grossen Fehler begehen, und vor allem nicht bei geringerem Feuchtigkeitsgehalt, wenn man den Betrag, um welchen der Wassergehalt zunimmt, direkt von dem Kohlenstoffgehalt, beides auf eine bestimmte Einheit bezogen, in Abzug bringtGenau genommen, müsste dieser Prozentgehalt auf die übrigen Bestandteile umgerechnet werden.. Steigt z.B. der Wassergehalt von 2% auf 8%, also um 6% (was allerdings für Steinkohle ziemlich bedeutend wäre), so ist zu gleicher Zeit unter erwähnter Beschränkung der Kohlenstoffgehalt um 6% gefallen, was einen Verlust von 6 . 81 = 486 Kalorien für 1 kg Brennmaterial hervorrufen würde. Hierzu käme noch der Verlust, der durch die grössere Menge an Verbrennungswasser entsteht, in einer Grosse von 6 . 6 = 36 Kalorien, welcher Verlust gegenüber dem ersten kaum ins Gewicht fallen könnte. Der Gesamtverlust würde daher bei einem um 6% grösseren Feuchtigkeitsgehalt als dem normalen: 486 + 36 = 522 Kalorien für 1 kg Brennstoff und unter Annahme eines Heizwertes von 7500 W.-E. für die normale Kohle etwa 6,9 % betragen. Für Steinkohlen wird dieser Verlust immer noch nicht so bedeutend werden können, da hier der Gehalt an Feuchtigkeit wohl 8% selten übersteigen wird, selbst wenn die Kohle an feuchter Luft gelegen hat, ehe sie zur Verladung gelangte; hingegen kann dieser Gehalt für Braunkohlen von recht wesentlicher Bedeutung werden, wenn man hier bedenkt, dass der Wassergehalt dieser Kohlensorten zwischen 20 und 50% wechseln kann, ohne dass deshalb die Kohle feucht aussieht. Mit dem Heizwert wird nun auch die Bruttoverdampfung bei zu- oder abnehmendem Wassergehalt fallen oder steigen und zwar kann man, um zunächst einen Ueberschlag zu haben, annehmen, dass sie genau in demselben Prozentverhältnisse steigt oder fällt, mit dem der Feuchtigkeitsgehalt ab- oder zunimmt, wobei bemerkt sei, dass der Unterschied in Wirklichkeit noch etwas bedeutender ist, wie vorstehendes Beispiel zeigt. Wie viel Wert daher vor allem auf die Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes zu legen ist, und wie leicht gerade in dieser Hinsicht Fehler in den Verdampfungsresultaten entstehen können, dürfte aus Vorstehendem bereits zur Genüge ersichtlich sein, zumal wenn man bedenkt, dass es sich hier nicht um einen genau durchgeführten Verdampfungsversuch handeln kannBei welchem also diesem Feuchtigkeitsgehalt Rechnung getragen würde., sondern stets um vergleichende Versuche, bei welchen nicht der Wirkungsgrad der Kesselanlage festgestellt werden soll, sondern das ökonomische Arbeiten derselben, und das kann unter Umständen ein ganz beträchtlicher Unterschied sein. Es ist hier ausserdem noch zu berücksichtigen, dass der Gehalt des Materials an Feuchtigkeit für sich festgestellt werden muss, und dass derselbe bei dem Verdampfungsversuch selbst nicht berücksichtigt und festgestellt werden kann, wie dies beispielsweise mit dem Aschengehalt der Fall ist, bei welchem man an der Feuerung selbst jederzeit eine Kontrolle auszuüben im stande ist. In Tabelle 2 und in Fig. 2 ist dieser Einfluss des Feuchtigkeitsgehaltes in etwas übersichtlicherer Weise zusammengestellt. Hierzu möge noch bemerkt sein, dass die hier angegebenen Heizwerte nicht mit den wirklichen Heizwerten übereinstimmen können, da die übrige Zusammensetzung des Materials – ausser C – in ihren ursprünglichen Werten belassen ist, dieselbe jedoch auf den entsprechenden Prozentsatz des Wassergehaltes umgerechnet werden müsste. Diese Umrechnung ist jedoch hier, der besseren Uebersichtlichkeit wegen, unterlassen, zumal es hier auch gar nicht auf absolute Genauigkeit ankommen kann, sondern nur auf den Einfluss dieser Verhältnisse hingewiesen werden soll. Für den letzten Fall der Tabelle 2, also bei einem Feuchtigkeitsgehalt von 10%, ist diese Umrechnung im übrigen in Tabelle 3 durchgeführt, und zwar finden sichin Rubrik I die Werte von Tabelle 2 und in Rubrik II die wirkliche Zusammensetzung des Materials; der Fehler, der gegenüber dem absolut trockenen Brennstoff bei dem Feuchtigkeitsgehalt von 10% entstehen würde, beträgt 1,6%. Dieser Fehler ist der grösste, der in Tabelle 2 vorhanden ist, und wird in Wirklichkeit einen bei weitem geringeren Wert aufweisen, da einerseits das Material nicht absolut trocken sein wird, andererseits ein Gehalt von 10% überhaupt der grösste sein dürfte, den Steinkohle je erreichen wird. Textabbildung Bd. 316, S. 205 Fig. 2. Tabelle 2. W% C% A% H% N+O% S% Heiz-wertW.-E. Verdampfung Bruttokgη = 1 Nettokgohne W Nettokg.mit W   0 84 5,0 4,5 5,2 1,3 7960 12,496 13,15 13,15   1 83 5,0 4,5 5,2 1,3 7873 12,35 13,00 13,14   2 82 5,0 4,5 5,2 1,3 7786 12,22 12,86 13,14   3 81 5,0 4,5 5,2 1,3 7699 12,08 12,72 13,13   4 80 5,0 4,5 5,2 1,3 7612 11,95 12,58 13,13   5 79 5,0 4,5 5,2 1,3 7525 11,81 12,43 13,12   6 78 5,0 4,5 5,2 1,3 7438 11,67 12,29 13,12   7 77 5,0 4,5 5,2 1,3 7351 11,54 12,15 13,11   8 76 5,0 4,5 5,2 1,3 7264 11,40 12,00 13,11   9 75 5,0 4,5 5,2 1,3 7177 11,27 11,82 13,10 10 74 5,0 4,5 5,2 1,3 7090 11,13 11,70 13,10 In Fig. 2 bedeutet mit Bezug auf Tabelle 2: Linie H bis H1 den Heizwert in Kalorien,    „    B bis B1 die Bruttoverdampfung des Materials,    „    V bis V1 den Verlust an Wärme durch den Feuchtigkeitsgehalt in Kalorien, Linie N bis N1 die Netto Verdampfung, wie sie sich praktisch etwa ergeben würde, Linie N bis N2 die Nettoverdampfung, bezogen auf das Verbrennliche in der Kohle (nahezu konstant). Tabelle 3. Bezeichnung I II v. H. v. H. W                           = 10,0 10,0 C                            = 74,0 75,6 A                            =    5,0    4,5 H                            =    4,5 4,05 N + O                     =    5,2 4,68 S                            =    1,3 1,17 Heizwert in Cal.       = 7090 7205 Bruttoverdampfung   = 11,13 11,31 Fehler                     = 1,6% Ehe man daher zur Vergleichung zweier Kohlensorten hinsichtlich ihres Heizeffektes und ihrer Oekonomie schrei ten kann, hat man zunächst festzustellen, ob der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien sich in den Grenzen hält in welchen er hinsichtlich der Beschaffenheit der Brennmaterialien stehen darf. Verfeuert man dagegen ein und dieselbe Kohlensorte, so soll man sich auch hier überzeugen, ob man nicht mit der Kohle zu viel Wasser bezahlt. Wie aus Vorstehendem ersichtlich, wird es gar nicht zu den Seltenheiten gehören, dass man 5% und mehr Wasser als Kohle mit übernimmt, wie dieser Fall eintreten kann, wenn die Kohle, ehe sie verladen wird, bei feuchtem Wetter längere Zeit im Freien gelagert hat. Andererseits wird man sich nicht zu wundern brauchen, wenn man bei zwei verschiedenen Verdampfungsversuchen an demselben Kessel und mit denselben Kohlen, wenn man ausserdem den Aschengehalt als gleich festgestellt hat, recht wenig übereinstimmende Verdampfungsresultate erhält. Es wird dies dann in der Regel darauf zurückzuführen sein, dass man dem Feuchtigkeitsgrad der Kohle zu wenig Beachtung geschenkt hat. In ähnlicher Weise wie der Feuchtigkeitsgrad wirkt der Gehalt des Materials an Unverbrennlichem, dessen Einfluss bereits unter Fall 1, allerdings von etwas anderen Gesichtspunkten aus, behandelt ist. Nun mag zunächst hervorgehoben sein, dass dieser Aschengehalt in entsprechend innigerer Weise im Zusammenhang mit der eigentlichen Beschaffenheit des Brennmaterials steht, so dass man einen bestimmten Betrag – ob nun nach der Güte des Materials grösser oder kleiner – mit in Kauf nehmen muss, und man wird sich sogar eine gewisse Veränderlichkeit dieses Betrages gefallen lassen müssen. Doch auch diese muss innerhalb gewisser Grenzen bleiben, denn man wird – je grösser dieser Betrag wird, gegenüber demselben Aschengehalt wie früher – die Kohle entsprechend zu teuer bezahlen. Da der Heizwert und mithin die Brutto Verdampfung mit steigendem Gehalt an Unverbrennlichem fällt, so wird im allgemeinen eine Kohle um so billiger sein müssen, je mehr unverbrennbare Rückstände dieselbe enthält. Für Kohlen von ganz verschiedener, übriger Zusammensetzung braucht dies natürlich nicht zutreffend zu sein, wie z.B. für Steinkohlen und Braunkohlen; bei ersterer könnte der Aschengehalt schon ein ganz bedeutender sein, ehe sie einen derartig niedrigen Heizwert erreicht, wie ihn Braunkohle von mittlerer Zusammensetzung aufweist. Werden zwei Brennstoffe von gleichem Preise in einer und derselben Kesselanlage verfeuert, so würde genau wie bei 1 unter Fall 2 folgen E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\right). Verheizt man beide Materialien mit gleichem Vorteil, so würde der Ausdruck 100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\right)=0 oder es würde sein z = z1 d.h. die Brutto Verdampfungen müssten in diesem Falle, was eigentlich selbstverständlich ist, gleich sein. An und für sich würde es also bei zwei verschiedenen Kohlensorten – wobei stillschweigend verschiedene chemische Zusammensetzung vorausgesetzt ist – nicht ankommen. Würde bei gleichem Preise z > z1 so würde die zweite Kohle gegenüber der ersten zu teuer bezahlt sein. Verwendet man keine Brennstoffe von gleichem, sondern verschiedenem Preise, so würde Gleichung 2 zur Geltung kommen, und es müsste bei gleicher Oekonomie E=100\,\left(1-\frac{P_1\,\cdot\,z}{P\,\cdot\,z_1}\right)=0 bezw. P1 . z = P . z1 sein, oder es dürfte der Preis für die zweite Kohlensorte höchstens betragen P_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,P. Werden ferner die beiderseitigen Transportkosten berücksichtigt, so würde bei gleichem Nutzen nach Gleichung 3 E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1+F_1}{P+F}\right)=0 sein, oder z(P1 + F1) = z1(P + F) und der Preis dürfte höchstens sein P_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,(P+F)-F_1 bezw. die Fracht dürfte höchstens betragen F_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,(P+F)-P_1. Tritt der Fall ein, dass man für die Verfeuerung derselben oder einer anderen Kohlensorte zu einer anderen Feuerungkonstruktion übergeht, so würden die Gleichungen 4 bis 6 Geltung haben, und man erhält bei gleicher Oekonomie: 1. Nach Gleichung 4 bei demselben Preis der Brennmaterialien E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)=0 und hieraus z_1=z\,\left(1+\frac{v}{100}\right); es müsste also in diesem Falle die Verdampfungsziffer z1 um den Betrag z\,\cdot\,\frac{v}{100} grösser sein, als die frühere. 2. Nach Gleichung 5 bei verschiedenem Preis der Brennstoffe, jedoch ohne Fracht E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1}{P}\,\cdot\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)=0 Der Preis der Kohle dürfte also höchstens betragen: P_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,\frac{P}{1+\frac{v}{100}}. 3. Nach Gleichung 6, wenn man – bei verschiedenem Preise der Kohlen – auch die Fracht berücksichtigt E=100\,\left(1-\frac{z}{z_1}\,\cdot\,\frac{P_1+F_1}{P+F}\,\cdot\,\left[1+\frac{v}{100}\right]\right)=0. Hieraus P_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,\frac{P+F}{1+\frac{v}{100}}-F_1 oder F_1=\frac{z_1}{z}\,\cdot\,\frac{P+F}{1+\frac{v}{100}}-P_1. In sämtlichen vorstehenden, unter „Fall 3“ behandelten Möglichkeiten hängt die Oekonomie des Betriebes durchaus nicht immer von dem Wirkungsgrad der Kesselanlage ab; es sei z.B. auf den Fall aufmerksam gemacht, dass man in der Nähe der Anlage ein sehr minderwertiges, aber recht billiges Material bekommen kann, welches man jedoch gezwungen ist, auf Unterwindfeuerung zu verbrennen. Nun wird die Ausnutzung dieses wenig guten Brennstoffes an und für sich schon einen sehr niedrigen Wirkungsgrad ergeben und dieser wird unter Berücksichtigung des Kraftbedarfes zum Betriebe der Feuerung noch mehr sinken, so dass derselbe, wenn er hier 0,6 erreicht, schon ziemlich hoch gegriffen sein wird; hiergegen kann eine bessere Kohle, unter Annahme von natürlichem Zug, einen solchen von 0,75 erreichen, und doch kann für ersteren Betrieb eine wesentliche Ersparnis eintreten. Hiermit soll aber durchaus nicht gesagt sein, dass auf den Wirkungsgrad kein Gewicht zu legen sei, denn es ist ja selbstverständlich, dass die Verdampfungsziffer irgend eines Materials mit dem Wirkungsgrad steigt, und mithin die Oekonomie vergrössert wird. Zum Schlusse möge nochmals darauf hingewiesen sein, dass in dem Vorstehenden der Nettoverdampfung keinerlei wichtige Bedeutung nachgewiesen werden konnte, und ein Verdampfungs versuch wäre noch genau so richtig und, ich möchte fast sagen, vollständig, wenn diese Verdampfung überhaupt nicht mit aufgeführt wäre. In gewisser Hinsicht verdient sie allerdings auch Beachtung, dieselbe darf aber immerhin nicht die Bedeutung erlangen, dass man hierauf seine Garantien stützt, wie dies heutzutage noch des öfteren geschieht. Im übrigen kann ich nur auf die „Normen für Leistungsversuche an Dampfkesseln u.s.w.“, aufgestellt vom Verein deutscher Ingenieure, verweisen.