Titel: Schutz der Gebäude gegen den Blitz.
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, S. 386
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Schutz der Gebäude gegen den Blitz. Schutz der Gebäude gegen den Blitz. In der Sitzung des Elektrotechnischen Vereins am 23. April 1901 sind die folgenden Leitsätze über den Schutz der Gebäude gegen den Blitz einstimmig angenommen worden. Ein Auszug des Berichtes über die Schlussberatung und Abstimmung, welcher in der Elektrotechnischen Zeitschrift vom 2. Mai 1901 (S. 389) abgedruckt ist, wird im nachstehenden mitgeteilt. Antrag des Technischen Ausschusses auf Annahme der „Leitsätze über den Schutz der Gebäude gegen den Blitz“ durch den Elektrotechnischen Verein, in der Sitzung am 23. April 1901 gestellt von K. Strecker. Meine Herren! Der Elektrotechnische Verein hat im Jahre 1885 einen Unterausschuss mit Untersuchungen über die Blitzgefahr beauftragt, der aus den Herren Aron, v. Bezold, Brix, v. Helmholtz, Holtz, Karsten, Neesen, Paalzow, Werner Siemens, Toepler und Leonhard Weber bestand (vgl. Elektrotechnische Zeitschrift 1886, S. 50). Die erste Frucht der Arbeit dieses Unterausschusses war eine Broschüre „Die Blitzgefahr, Nr. 1“, worin die allgemein anerkannten Anschauungen über das Wesen des Blitzes und die wichtigsten Grundsätze und Ratschläge für die Errichtung eines Blitzableiters dargestellt wurden. Im Jahre 1891 folgte ihr „Die Blitzgefahr, Nr. 2“, worin die Frage des Anschlusses der Rohrleitungen an den Blitzableiter statistisch und kritisch behandelt wurde. Neben diesen litterarischen Arbeiten gingen noch experimentelle Untersuchungen her, welche Leonhard Weber im Auftrage des Vereins ausführte und welche Messungen der atmosphärischen Elektrizität und Versuche mit Blitzableitern zum Gegenstand hatten (Elektrotechnische Zeitschrift 1886, S. 445; 1888, S. 189; 1889, S. 387, 521, 571; 1892, S. 239). Der Unterausschuss hatte auch schon begonnen, sich mit einer Anleitung zur Herstellung von Gebäudeblitzableitern zu befassen. Allein Krankheit und Tod einiger der hervorragendsten Mitglieder verzögerten die Arbeit und schliesslich löste sich der alte Unterausschuss auf, um durch einen neuen ersetzt zu werden, der einen Teil der Mitglieder des ersten Unterausschusses und eine Anzahl neuer Mitglieder enthielt. Dieser neue Unterausschuss stellte sich zunächst die Aufgabe, bestimmte Vorschriften für die Errichtung der Gebäudeblitzableiter aufzustellen. Er hatte diese Arbeit auch in Angriff genommen unter besonders thätiger Mitwirkung des Herrn Uppenborn; allein bei den Beratungen des Entwurfes zeigte sich bald, dass man sich über die Einzelheiten der Vorschriften nicht einigen konnte. Ueber die Grundlage des Ganzen war zwar keine irgend erhebliche Verschiedenheit der Meinungen vorhanden; allein sobalddie Vorschriften bestimmte praktische Gestalt annehmen sollten, ergaben sich starke Gegensätze. Dies führte dazu, die Frage im Verein zu diskutieren, was in der Sitzung am 25. Mai 1897 unter reger Beteiligung geschah (vgl. Elektrotechnische Zeitschrift 1897, S. 459). Diese Diskussion hat wohl zur Klärung der Ansichten wesentlich beigetragen; allein die Gegensätze waren nicht geringer geworden. Besonders hatte Herr Findeisen durch die Darlegung seiner Beobachtungen und Ansichten der Sache eine andere Wendung gegeben; er wollte die Blitzableiter, ohne ihre Wirkung zu beeinträchtigen, billiger machen und schlug zu diesem Zwecke die Benutzung der metallenen Teile und Einrichtungen des Gebäudes in einem Umfange vor, wie es bis dahin noch nicht geschehen war. Der Unterausschuss musste sich bald überzeugen, dass die Ansichten der Fachgenossen noch nicht so weit übereinstimmten, um zu einer ins einzelne gehenden Vorschrift gelangen zu können. Das Bedürfnis nach einer von autoritativer Seite ausgehenden Aeusserung über die Errichtung von Gebäudeblitzableitern war aber vorhanden; es konnte nur dadurch befriedigt werden, dass die Grundlagen für den Blitzableiterbau zusammengestellt wurden, so weit darüber unter den Sachverständigen keine Meinungsverschiedenheit bestand. Dies war allerdings schon 1886 durch „Die Blitzgefahr, Nr. 1“ geschehen. Allein einerseits hatten sich unsere Anschauungen über die Erfordernisse eines Blitzableiters seitdem weiter entwickelt; andererseits erschien es als ein Bedürfnis, die allgemein anerkannte Meinung in einer kurzen Form auszusprechen, nicht wie damals in einer Abhandlung, sondern in wenigen kurz gefassten Sätzen, ohne Einzelheiten, ohne Begründung. Auf diese Weise sollte zunächst eine Grundlage geschaffen werden für die weitere Entwickelung des Blitzableiterbaues. Es sollte aber ausserdem den Kreisen, die ausserhalb der Elektrotechnik stehen und sich für den Blitzableiter interessieren, der gegenwärtige Stand unserer Anschauungen in einer abgerundeten und von der Autorität unseres Vereines getragenen Form vorgeführt werden. Wir wenden uns an die Erbauer und Besitzer von Häusern und Gebäuden aller Art, an die Behörden, welche den Bau und die Unterhaltung von Gebäuden zu beaufsichtigen haben, an die Feuerversicherungsgesellschaften und Brandkassen. Ihnen wollen wir mit knappen Worten sagen, nach welchen Grundsätzen ein Blitzableiter zu erbauen und wie seine Wirksamkeit zu beurteilen ist. Auf diese Weise sind die Leitsätze entstanden, welche vor nahezu Jahresfrist schon einmal dem Verein vorgelegen haben (vgl. Elektrotechnische Zeitschrift 1900, S. 340). Bei ihrer Diskussion am 22. Mai 1900 ergaben sich immerhin noch so grosse Meinungsverschiedenheiten, dass der Unterausschuss sie einer wiederholten Beratung unterziehen musste. Der Hauptsache nach sind die Leitsätze nicht geändert worden; es wurde fast nur eine andere Anordnung des Stoffes getroffen und der Ausdruck soweit geändert, dass auch die früher widersprechenden Mitglieder sich einverstanden erklären konnten. Der Technische Ausschuss ist nunmehr in der Lage, Ihnen den neuen Wortlaut zur Beschlussfassung vorzulegen. Indem ich nun die Leitsätze verlese, erlaube ich mir dabei die erforderliche Erläuterung bei jedem Satze einzuschalten. Der erste Satz stellt den Nutzen des Blitzableiters fest und spricht die Aufgabe aus, der die Leitsätze zu dienen haben. Der zweite Satz beschreibt den Blitzableiter in seinen wesentlichen und notwendigen Teilen. Der dritte Satz spricht von der Verwendung der metallenen Gebäudeteile. Ueber diesen Punkt gingen vor einem Jahre die Meinungen noch stark auseinander. Zwar finden wir die Grundlage dieses Satzes schon in der „Blitzgefahr, Nr. 1“ (S. 12 unter e und S. 30 und 31), und in der „Blitzgefahr, Nr. 2“ wird die Notwendigkeit des Anschlusses- der Rohrleitungen und anderer ausgedehnter Metallmassen gründlich dargelegt. Allein in unseren Leitsätzen hat dieser Gegenstand noch eine andere Färbung bekommen. Es ist das Verdienst Findeisen's, auf diesen Punkt besonders nachdrücklich hingewiesen zu haben. Er hat gezeigt, wie von der Benutzung der metallenen Gebäudeteile in erster Linie der Kostenpunkt und damit die allgemeine Ausbreitung des Blitzableiters abhängt. Der Satz 3 sagt, dass ein Haus mit reichlichen Metallteilen, welche untereinander und mit der Erde in richtiger Weise leitend verbunden sind, unter gegebenen Umständen eines weiteren Blitzschutzes nicht mehr bedarf. Er sagt aber weiter noch, dass es die Aufgabe des Architekten ist, schon bei der Aufstellung des Bauplans für die Bildung eines guten Blitzableiters aus den Metallteilen des Gebäudes zu sorgen. Der vierte Satz handelt von dem Grade des Schutzes, den ein Blitzableiter gewährt. Es wird hier mit Nachdruck der vielverbreiteten Meinung entgegengetreten, dass ein mangelhafter Blitzableiter eine Gefahr für ein Gebäude bilde. Ein unvollkommener Blitzableiter bietet eben einen unvollkommenen Schutz, aber immer noch einen Schutz, keine Gefahr. Die Sätze 5, 6 und 7 behandeln Einzelheiten, die notwendigen Festsetzungen über Metallquerschnitte, Verbindungen u. dgl., sowie über die Prüfung. Den Leitsätzen ist eine Anmerkung angehängt, welche einerseits auf die Veröffentlichungen des Vereins verweist, andererseits die von Herrn Findeisen gegebenen praktischen Anleitungen für die Errichtung von Gebäudeblitzableitern empfiehlt. Herr Findeisen hat durch sein Eintreten in die Diskussion wesentlich zur Entwickelung unserer Ansichten beigetragen. Grundsätzlich war zwar das schon vorhanden, worauf er nachdrücklich hinwies, die Benutzung der metallenen Gebäudeteile; allein er verstand es, gerade diesem Punkte seine hohe praktische Bedeutung abzugewinnen, und es schien daher angemessen, seine erfolgreiche Mitwirkung auch besonders anzuerkennen. Zwar konnte der Verein sich nicht mit dem Buche in allen Einzelheiten identifizieren; aber es konnte festgestellt werden, dass die Grundlagen, auf denen Findeisen seine praktischen Anleitungen aufgebaut hatte, wesentlich dieselben seien, wie diejenigen, aus denen wir unsere Leitsätze entwickelt haben. Diese Feststellung hat noch eine weitere praktische Bedeutung. Das Findeisen'sche Buch ist in Süddeutschland amtlich eingeführt; es ist für die Verbreitung unserer Leitsätze gewiss nur vorteilhaft, gleich auszusprechen, dass sie mit dem Findeisen'schen Buche in wesentlicher Uebereinstimmung sind. Diese Leitsätze sind von Ihrem Unterausschusse, bestehend aus den Herren Aron, Feussner, Findeisen, Naglo, Neesen, Nippoldt, Strecker, Leonhard Weber, denen die Herren W. Kohlrausch (Hannover), Siemsen, Voller, Weinhold als Berater zur Seite standen, gutgeheissen worden. In fast allen Punkten geschah dies mit Einstimmigkeit, in nur wenigen durch Abstimmung, wobei sich stets für die gewählte Fassung sehr grosse Majoritäten ergaben. Es steht zu hoffen, dass angesichts dieses Umstandes der Entwurf in dieser Versammlung ohne längere Debatte gutgeheissen wird. Nach Annahme der Leitsätze soll der Unterausschuss bestehen bleiben. Er soll dafür sorgen, dass die Leitsätze stets mit den Forderungen der Wissenschaft übereinstimmen und den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden. Daher beantragt der Technische Ausschuss: „Der Unterausschuss für Untersuchungen über die Blitzgefahr bleibt bestehen und erhält den Auftrag, die Wirkung der Leitsätze zu beobachten und etwa notwendig erscheinende Aenderungen vorzuschlagen.“ Ich stelle nun im Auftrage des Technischen Ausschusses den Antrag, der Verein wolle beschliessen, die vorliegenden Leitsätze als Aeusserung des Vereins zu veröffentlichen. Professor Dr. Voller (Hamburg) sprach im Namen der Mitglieder und Berater des Unterausschusses, besonders auch derjenigen, die im vorigen Jahre der vorgelegten Fassung der Leitsätze widersprochen hatten, die Zustimmung zu der jetzigen Form aus, dankte in warmen Worten dem Referenten und befürwortete einstimmige Annahme der Leitsätze. Die gestellten zwei Anträge a) auf Annahme der Leitsätze und b) auf Weiterbestehen des Unterausschusses wurden von der Versammlung einstimmig angenommen. Leitsätze des Elektrotechnischen Vereins über den Schutz der Gebäude gegen den Blitz. 1. Der Blitzableiter gewährt den Gebäuden und ihrem Inhalte Schutz gegen Schädigung oder Entzündung durch den Blitz. Seine Anwendung in immer weiterem Umfange ist durch Vereinfachung seiner Einrichtung und Verringerung seiner Kosten zu fördern. 2. Der Blitzableiter besteht aus: a) den Auffangevorrichtungen, b) den Gebäudeleitungen und c) den Erdleitungen. a) Die Auffangevorrichtungen sind emporragende Metallkörper, -flächen oder -leitungen. Die erfahrungsgemässen Einschlagstellen (Turm- oder Giebelspitzen, Firstkanten des Daches, hochgelegene Schornsteinköpfe und andere besonders emporragende Gebäudeteile) werden am besten selbst als Auffangevorrichtungen ausgebildet, oder mit solchen versehen. b) Die Gebäudeleitungen bilden eine zusammenhängende metallische Verbindung der Auffange Vorrichtungen mit den Erdleitungen; sie sollen das Gebäude, namentlich das Dach, möglichst allseitig umspannen und von den Auffangevorrichtungen auf den zulässig kürzesten Wegen und unter thunlichster Vermeidung schärferer Krümmungen zur Erde führen. c) Die Erdleitungen bestehen aus metallenen Leitungen, welche an den unteren Enden der Gebäudeleitungen anschliessen und in den Erdboden eindringen; sie sollen sich hier unter Bevorzugung feuchter Stellen möglichst weit ausbreiten. 3. Metallene Gebäudeteile und grössere Metallmassen im und am Gebäude, insbesondere solche, welche mit der Erde in grossflächiger Berührung stehen, wie Rohrleitungen, sind thunlichst unter sich und mit dem Blitzableiter leitend zu verbinden. Insoweit sie den in den Leitsätzen 2, 5 und 6 gestellten Forderungen entsprechen, sind besondere Auffangevorrichtungen, Gebäude- und Erdleitungen entbehrlich. Sowohl zur Vervollkommnung des Blitzableiters als auch zur Verminderung seiner Kosten ist es von grösstem Wert, dass schon beim Entwurf und bei der Ausführung neuer Gebäude auf möglichste Ausnutzung der metallenen Bauteile, Rohrleitungen u. dgl. für die Zwecke des Blitzschutzes Rücksicht genommen wird. 4. Der Schutz, den ein Blitzableiter gewährt, ist um so sicherer, je vollkommener alle dem Einschlag ausgesetzten Stellen des Gebäudes durch Auffangevorrichtungen geschützt, je grösser die Zahl der Gebäudeleitungen und je reichlicher bemessen und besser ausgebreitet die Erdleitungen sind. Es tragen aber auch schon metallene Gebäudeteile von grösserer Ausdehnung, insbesondere solche, welche von den höchsten Stellen der Gebäude zur Erde führen, selbst wenn sie ohne Rücksicht auf den Blitzschutz ausgeführt sind, in der Regel zur Verminderung des Blitzschadens bei. Eine Vergrösserung der Blitzgefahr durch Unvollkommenheiten des Blitzableiters ist im allgemeinen nicht zu befürchten. 5. Verzweigte Leitungen aus Eisen sollen nicht unter 50 mm2, unverzweigte nicht unter 100 mm2 stark sein. Für Kupfer ist die Hälfte dieser Querschnitte ausreichend; Zink ist mindestens vom ein- und einhalbfachen, Blei vom dreifachen Querschnitt des Eisens zu wählen. Der Leiter soll nach Form und Befestigung sturmsicher sein. 6. Leitungsverbindungen und Anschlüsse sind dauerhaft, fest, dicht und möglichst grossflächig herzustellen. Nicht geschweisste oder gelötete Verbindungsstellen sollen metallische Berührungsflächen von nicht unter 10 cm2 erhalten. 7. Uni den Blitzableiter dauernd in gutem Zustande zu erhalten, sind wiederholte sachverständige Untersuchungen erforderlich, wobei auch zu beachten ist, ob inzwischen Aenderungen an dem Gebäude vorgekommen sind, welche entsprechende Aenderungen oder Ergänzungen des Blitzableiters bedingen. Berlin, 23. April 1901. Elektrotechnischer Verein. Der Vorsitzende:         Slaby.             Anmerkung. Belehrung über die Wirkung der Blitzableiter findet man in den vom Elektrotechnischen Verein herausgegebenen Schriften „Die Blitzgefahr Nr. 1 und 2“ (Berlin, J. Springer). Praktische Anleitungen für die Errichtung von Gebäudeblitzableitern, wesentlich im Sinne obiger Leitsätze, sind in dem Findeisen'schen Buche „Ratschläge über den Blitzschutz der Gebäude“ (Berlin, J. Springer) enthalten.