Titel: Technische Hochschule und Gewerbeinspektion.
Autor: G. Hardegg
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, S. 693
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Technische Hochschule und Gewerbeinspektion. Antrittsvorlesung von Gewerbeinspektor G. Hardegg, Dozent für Arbeiterschutz an der königl. Technischen Hochschule in Stuttgart. Technische Hochschule und Gewerbeinspektion. Die grossen Umwälzungen, welche die Technik im letzten Jahrhundert auf allen Gebieten des sozialen Lebens hervorgebracht hat und fortdauernd noch hervorbringt, stellen an die Leiter und Ingenieure industrieller Unternehmungen immer höhere und schwierigere Aufgaben, denen sie absolut gewachsen sein müssen, um ihrer Stellung im praktischen Leben gerecht zu werden. Die Technische Hochschule hat längst schon mit bestem Erfolg die angehenden Ingenieure nach der technischen Seite hin zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt. Sie hat das erreicht durch die zweckmässige Verbindung wissenschaftlicher Forschung mit praktischer Arbeit. Während so nach der wissenschaftlichen und praktischen Seite der Technik aufs beste gesorgt wurde, blieb es dem ins Leben hinaus, in verantwortungsvolle Stellen eintretenden Ingenieur oder Unternehmer überlassen, sich mit dem zurecht zu finden, was die Technik mittelbar auf geistigem und sozialem Gebiete hervorgerufen hat, besonders aber mit den lebenden Produktionsfaktoren, mit den Arbeitern selbst, denen er als Vorbild und Berater dienen soll. Dem weiten Gebiet der sozialen Gesetzgebung, deren einschneidenden Wirkungen auf die Industrie, die Arbeiterschaft und nicht zuletzt auf seine eigenen Daseinsbedingungen war er unvermittelt fremd gegenüber gestellt, und es bedurfte seinerseits erst mühsamer Erfahrungen, um das zu erreichen, was mit Leichtigkeit hätte erworben werden können, wenn den Vorgängen auf praktisch sozialem Gebiete die erforderliche Aufmerksamkeit schon auf der Hochschule geschenkt worden wäre. Wie ungemein wichtig es ist, sich mit dem Studium der Industriearbeiterschaft in ihrer Beziehung zur Technik und zur sozialen Gesetzgebung zu befassen, zeigt uns schon das enorme Anwachsen der industriellen Bevölkerung Deutschlands. Nach der Gewerbestatistik des Deutschen Reichs ist dessen Bevölkerung von 45222113 im Jahre 1882 auf 51770284 im Jahre 1895, d. i. um 14,5 % gestiegen, während die Zahl der in Gewerbebetrieben durchschnittlich beschäftigten Personen in demselben Zeitraum von 7340789 Personen auf 10269269, d. i. um 39,9 % angewachsen ist. Am auffälligsten zeigt sich dieses Anwachsen in den Grossbetrieben mit 50 und mehr Arbeitern, in welchen die Arbeiterzahl von 1882 bis 1895 von 1613247 auf 3044267 gestiegen ist und somit gegen 1882 eine Zunahme von 88,7 % erfahren hat. Der Mangel hinreichender Vertrautheit mit den Verhältnissen der Arbeiterschaft, der sich den Ingenieuren selbst fühlbar machte, wurde von den hervorragenden Männern der technischen Wissenschaften längst erkannt. C. v. Bach hat schon im Jahre 1889Vgl. Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, 1890 S. 91. anlässlich der Enthüllungsfeier des Robert Mayer-Denkmals in Stuttgart und auch bei späteren Anlässen die dringende Notwendigkeit des Studiums der Arbeiterverhältnisse auf den technischen Hochschulen hervorgehoben, indem er darauf hinwies, dass kein Stand durch die soziale Gesetzgebung unmittelbar indem Masse zur Mitleidenschaft herangezogen werde, wie derjenige der Ingenieure, der berufenen Führer und Leiter der Arbeiter in den Werken des Friedens. Damit war auch die Richtung angedeutet, in welcher die Ausbildung der Ingenieure ihre zeitgemässe weitere Ausgestaltung zu erfahren habe. Erstmals im Jahre 1890 wurde der Arbeiterschutz unter die Lehrgegenstände der Technischen Hochschule Stuttgart aufgenommen. Die Vorträge hierüber wurden von dem damaligen Lehrer der mechanischen Technologie, dem verstorbenen Oberbaurat Zeman, gehalten, von einem Manne, der durch seine Menschenkenntnis und ideale Gesinnung bei reichem technischen Wissen für dieses neue Fach besonders befähigt war. Nach dem Tode dieses hochverehrten Lehrers hat der Senat der Technischen Hochschule ein Mitglied der Gewerbeinspektion an diese Stelle berufen. Nun fragt es sich, durch was ist die Zweckmässigkeit, ja die Notwendigkeit der Mitwirkung der Gewerbeinspektion bei der Heranbildung der künftigen Leiter technischer Arbeit begründet? Hierauf ist zu antworten: in den Beziehungen zwischen Gewerbeinspektion und Technischer Hochschule auf technischem und sozialem Gebiete. Beide Gebiete greifen ineinander über und sind aufs engste miteinander verknüpft, denn, wo wir auch in das industrielle Getriebe hineinschauen, überall tritt uns die Wechselwirkung zwischen den Daseinsbedingungen des Arbeiters einerseits und der Technik und der sozialen Gesetzgebung andererseits vor Augen. Alles, was auf dem Gebiete technischer Wissenschaft in ihrer praktischen Anwendung geschieht, weckt in der Arbeiterwelt neue Wünsche, Hoffnungen oder Beschwerden, die ihrerseits der Technik wieder neue Anregung schaffen und auch der Arbeiterschutzgesetzgebung die Richtung zeigen, in der letztere einer Fortentwickelung fähig und bedürftig ist. Diese Abhängigkeit der Daseinsbedingungen des Arbeiters von allem technischen und sozialen Geschehen hat ihren Grund in der Unzertrennlichkeit seiner Person von der Arbeitskraft, die er auf dem Arbeitsmarkt anzubieten sich gezwungen sieht. Der Raum, in welchem die Arbeit verrichtet wird, die Beschaffenheit der Arbeitsmaschinen, die Organisierung und Leitung der Arbeit, sie alle sind von bestimmendem Einfluss auf Wohl und Wehe des Arbeiters und seiner Familie. Es ist nun eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerbeinspektion, diesen Zusammenhang durch Beobachtung thatsächlicher Verhältnisse zu studieren und die dabei gewonnenen Erfahrungen in Richtung eines wirksamen Schutzes der körperlichen und sittlichen Güter der Arbeiter zu verwerten. Die wirksamste Unterstützung, welche die Gewerbeinspektion in Verfolgung der ihr durch das Gesetz vorgezeichneten Ziele erfährt, wird ihr unmittelbar durch die wissenschaftlichen Forschungen der Technischen Hochschule und mittelbar durch die gründliche wissenschaftliche Ausbildung der aus ihr hervorgehenden Ingenieure und Fabrikanten zu teil. Im Nachstehenden möge das näher ausgeführt sein. Wir sind nur zu sehr gewöhnt, alle Fortschritte auf maschinellem Gebiete mit Pferdekräften und Kohlenersparnis zu messen und übersehen zu leicht die Bedeutung der wissenschaftlichen Arbeiten der Technischen Hochschulen für den Arbeiterschutz. Als Bach seine wichtigen Untersuchungen über den Einfluss der Temperatur auf die Festigkeit der Bronze und des GusseisensVgl. Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, 1900 S. 1745 u. ff., und 1901 S. 168 u. ff. veröffentlichte, da wollte er gewiss nicht nur sagen, dass bei der oder jener Temperatur die Verwendung von Gusseisen an Stelle des teueren Rotgusses aus ökonomischen Gründen zu empfehlen sei, sondern gewiss in erster Linie, dass die Verwendung des genannten Materials zu Armaturstücken, etwa in Leitungen mit überhitzten Dämpfen, mit erheblichen Gefahren für Leben und Sicherheit der Arbeiter verknüpft sei. Und was ist schliesslich der ideale Inhalt von Ernst's Werk Die Hebezeuge und seiner Untersuchungen über die Kuppelungen? Gewiss nichts anderes als eine teils ausgesprochene, teils in mathematische Formeln gekleidete Anleitung, in welcher Weise das Leben der Arbeiter und anderer mit diesen Maschinen in Berührung tretender Menschen wirksam zu schützen sei. Was hiervon dem Maschineningenieurwesen gesagt wird, gilt ebenso für das Bauingenieurwesen und die Architektur. Wie oft ist ferner schon auf dem Gebiete der Chemie ein gesundheitsschädliches Arbeitsverfahren durch ein anderes, nicht gesundheitsschädliches, ersetzt worden; ich darf hier nur kurz an die Zündholzfabrikation erinnern, aus welcher der weisse Phosphor mehr und mehr verdrängt und durch relativ unschädliche Substanzen ersetzt wird. Alle diese Errungenschaften der Technischen Hochschulen dienen der Gewerbeinspektion auf den einschlägigen Gebieten als Grundlage bei der Beurteilung und amtlichen Begutachtung gewerblicher Anlagen, Maschinen und Apparate und häufig als letztinstanzliches Urteil, wenn es gilt, die Arbeiterschutzbestimmungen nach gewisser Richtung hin wirksam durchzuführen. Fassen wir nun die mittelbare Einwirkung der Technischen Hochschule ins Auge, so sehen wir, dass schon die konstruktive Thätigkeit, zu der sie die Anleitung gibt, wenn ich so sagen darf, von sozialem Geiste getragen sein muss. Denn welches Unheil wird verhindert im allgemeinen durch die richtige Kenntnis des toten Materials, seiner physikalischen und chemischen Eigenschaften, sodann im besonderen auf dem Gebiete des Maschineningenieurwesens durch wissenschaftlich gründliche Berechnung von Konstruktionen aller Art, wie Transmissionen, Krane und Aufzüge, Dampfkessel und andere mit hoher Spannung arbeitende Maschinen und Apparate, deren Aufzählung zu weit führen würde. Durch jede richtig konstruierte Maschine werden Unfälle verhütet und störende Schutzvorrichtungen vermieden. Wir müssen uns stets vor Augen halten, dass der Arbeiter und seine Angehörigen die ersten sind, welche die Folgen der unrichtigen Beurteilung des toten Materials zu tragen haben. Dieser Geist der sittlichen Verantwortung soll aber nicht nur den Konstrukteur beseelen, sondern auch seinen Wiederhall finden in den Anschauungen der Arbeitgeber und der Leiter industrieller Anlagen. Er kann in den Studierenden nur gepflanzt werden durch die überzeugende Macht der Wissenschaft selbst. Darin liegt die Bedeutung der erziehenden Wirkung der Technischen Hochschule, dass sie die soziale Gesinnung weckt, und dadurch nicht allein der Gediegenheit der Konstruktionen auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes Eingang verschafft, sondern auch der Thätigkeit der Gewerbeinspektion die Wege ebnet. Die Gewerbeinspektion ist es nun, die durch gründliches Studium dessen, was Wissenschaft und Technik in der Industrie und im Arbeiterleben Neues schaffen, hinwiederum beide anzuregen hat, hinsichtlich des Arbeiterschutzes die Fragen mitzulösen, die sie selbst hervorgerufen haben. Diese Anregung ist bis jetzt schon in den Jahresberichten der Gewerbeinspektion gegeben worden, und wir dürfen wohl hinzufügen, nicht ohne Erfolg. Sie wird in noch höherem Masse erfolgen dadurch, dass dieim Aufsichtsdienst gewonnenen Erfahrungen der Gewerbeinspektion den Studierenden in planmässig geordneter Weise zum Vortrag gebracht werden. Aber auch mittelbar ist die Gewerbeinspektion in der Lage, die Bestrebungen der Technischen Hochschule in der Praxis draussen zu unterstützen, denn wo durch die Rücksicht auf die Billigkeit und durch die gegenseitige Unterbietung auf dem Arbeitsmarkt der soziale Gedanke verdrängt zu werden droht, und wo der gewissenhafte Konstrukteur seiner von der Hochschule erhaltenen besseren Einsicht nicht immer den gewollten Ausdruck geben kann, da ist es die Gewerbeinspektion, die jenen in seinen Bestrebungen unterstützt, und sie kann durch ihre beratende Thätigkeit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch die Veröffentlichung mustergültiger Einrichtungen, dem Fortschritte auf dem Gebiete der Arbeit er Wohlfahrt und des Arbeiterschutzes zur Anerkennung verhelfen. Was Baudirektor v. Bach in seiner Abhandlung über die Wirksamkeit der Dampfkesselüberwachung im Deutschen ReicheVgl. Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, 1900 S. 811. für die Unfallverhütung ausgesprochen hat, dass überall da, wo der Ingenieur mit wissenschaftlicher Gründlichkeit unfallverhütend thätig ist, eine verhältnismässige Abnahme der Zahl der Verletzungen festgestellt werden kann, das gilt in demselben Umfange auch auf dem Gebiete der Vermeidung gesundheitsschädlicher Einflüsse, wenn auch hier ein zahlenmässiger Nachweis viel schwerer erbracht werden kann als dort. Mit Stolz darf auch die Gewerbeinspektion auf die mustergültigen Fabrikanlagen hinweisen, die für das soziale Verständnis unserer württembergischen Industriellen ein beredtes Zeugnis ablegen. Wir dürfen gewiss auch die Behauptung aussprechen, dass das erfreuliche Ergebnis des Rückganges der Tuberkulose, dieser hauptsächlichsten Arbeiterkrankheit, zu einem grossen Teile dem Zusammenwirken von technischer Wissenschaft und Gewerbeinspektion zuzuschreiben ist. Indessen sind mit den rein technischen Vorbedingungen des Arbeiterschutzes die Faktoren noch nicht alle erschöpft, auf welche die künftigen Ingenieure und Leiter industrieller Anlagen im Interesse der Unfallverhütung hingelenkt werden müssen, und hier wird es die Aufgabe der Gewerbeinspektion sein, die noch bestehende Lücke auf Grund ihres Studiums der persönlichen Arbeiterverhältnisse auszufüllen. Es sei nur daran erinnert, welche Bedeutung der richtigen Beurteilung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit des Arbeiters, seiner Behandlung durch den Vorgesetzten, der Arbeitsdauer und der Ruhezeit, sowie der Organisierung der Arbeit für die Unfallverhütung und die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Einflüsse zukommt. Einen namhaften Prozentsatz der Betriebsunfälle und der Berufskrankheiten bei jugendlichen und weiblichen Arbeitern können wir auf eine unrichtige Beurteilung der persönlichen Arbeitskräfte seitens der Vorgesetzten zurückführen. Nach den Ergebnissen der gewerblichen Unfallstatistik entfallen von den im Jahre 1897 entschädigten Unfällen (abzüglich der unaufgeklärten Fälle)Vgl. Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, Jahrg. 1900 Heft II. auf Verschulden der Unternehmer 17,30 % Arbeiter 29,74 % beider Teile 10,14 % zusammen 57,18 %, die übrigen 42,82 % auf unvermeidliche Betriebsgefahren und andere Ursachen. Ohne dass wir an dieser starren Unterscheidung festhalten wollen, entnehmen wir den ersten drei Zahlen, wie viel noch auf technischem und rein menschlichem Gebiet zu geschehen hat, um die Verhältnisse zu bessern, welche Wichtigkeit namentlich der erziehenden Einwirkung der Vorgesetzten auf ihre Arbeiter beizumessen ist, die durch wohlwollende Belehrung und Beratung ihrer Untergebenen viel zur Herabminderung der Zahl der Unfälle beitragen können. Wir sehen, dass es sich für den angehenden Betriebsleiter durchweg um die Kenntnis der gesamten Verhältnisse der Arbeiterschaft handelt, wie sie sich aus dem jeweiligen Stand der industriellen Entwickelung, der sozialen Gesetzgebung und dem geistigen und sittlichen Fortschritt in der Arbeiterwelt ergeben. Jedes tiefere Eingehen auf die Ursachen der Unfälle und der Krankheitserscheinungen unter den Arbeitern eröffnen uns ganz neue Gesichtspunkte, die uns zu einer gerechten Beurteilung zahlreicher Erscheinungen im Arbeiterleben befähigen. Ich glaube das am besten an einem Beispiel zeigen zu können. Als durch die Novelle zur Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 für die in Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen beschäftigten Arbeiterinnen mit 1. April 1892 ein besonderer Schutz, vor allem der 11stündige Maximalarbeitstag und das Verbot der Nachtarbeit eingeführt worden ist, wurde in denjenigen Betrieben, in welchen – wie in der Textilindustrie – die Arbeiterinnen vorherrschend an der Maschine beschäftigt sind, die Arbeitszeit der Männer aus Gründen der Ordnung und der Oekonomie des Betriebes jener der Frauen gleich gemacht. Infolgedessen befürchtete man allgemein einen bedeutenden Produktionsausfall, den man durch Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen, durch Erweiterung der Anlagen, vor allem auch dadurch zu begegnen suchte, dass man kurz entschlossen und nicht ohne Erfolg es wagte, den Arbeitsmaschinen gleichsam über Nacht grössere Geschwindigkeit zu geben. Auch das Gesetz über die Sonntagsruhe führte in einzelnen Industriezweigen zu grösserer Intensität der Arbeit. In den Papierfabriken zur Herstellung von Zeitungspapier, welche durch dieses Gesetz besonders berührt worden sind, wurden den Maschinen gleichfalls höhere Tourenzahlen gegeben, wodurch die Anstrengung des Arbeiters gesteigert, die Unfallgefahren erhöht und anfänglich auch schwere Unfälle hervorgerufen worden sind. Gewiss liegt es uns fern, die segensreichen Wirkungen dieser Gesetze durch Erwähnung einzelner vorgekommener unliebsamer Begleiterscheinungen verdunkeln zu wollen, allein wir müssen uns auch dessen bewusst bleiben, dass die durch die Neuerungen hervorgerufene grössere Intensität der Arbeit und das Prinzip ihrer Verdichtung, dem wir heute fast überall begegnen, einen rascheren Verschleiss der körperlichen und geistigen Kräfte der Arbeiter zur Folge haben. Dazu kommt, dass bei den technischen Veränderungen, denen wir in fast allen Industrien begegnen, und bei der Raschheit der Entwickelung ein allmähliches Hineinwachsen des Arbeiters in die veränderten Verhältnisse häufig nicht möglich ist; das Alter wird mehr und mehr aus der Fabrik hinausgedrängt, und die dadurch entstehenden Lasten fallen auf die Arbeiterversicherung oder auf die jüngeren Arbeitskräfte. Damit sind wir auf das soziale Gebiet im engeren Sinne übergetreten, und auch hier wollen wir auf die Beziehungen hinweisen, welche zwischen der Technischen Hochschule und der Gewerbeinspektion bestehen. In der Erhaltung und Förderung der geistigen und materiellen Kräfte der deutschen Industrie erblicken wir eine der wichtigsten Aufgaben der Technischen Hochschule. All die grossen Errungenschaften der Technik, vor denen wir heute bewundernd stehen, wären nicht gemacht worden, wenn den Führern und Leitern industrieller Unternehmungen nicht eine ebenso tüchtige Arbeiterschaft zur Seite gestanden hätte, befähigt, den sich immer steigernden Anforderungen gerecht zu werden. Die zukünftigen Arbeitgeber sollen aber auch die Bedingungen kennen lernen, unter welchen der Arbeiterstand diesen Anforderungen der Industrie dauernd gewachsen bleiben kann. Es kann deshalb der Hochschule nicht gleichgültig sein, wie sich der künftige Unternehmer und Vorgesetzte der Arbeiter diesen gegenüber stellt, denn die Grundbedingung jedes erfolgreichen Zusammenwirkens zwischen beiden ist das gegenseitige Sichverstehen und die daraus sich von selbst ergebende Achtung, bezw. das Bewusstsein der gegenseitigen Rechte und Pflichten beider. Die Gefahr gegenseitiger Entfremdung ist heute um so grösser, je mehr beide Teile durch die Verschiedenheit der Erziehung und der gesellschaftlichen Stellung die Berührungspunkte verlieren. Wenn wir die Streikstatistik des Deutschen Reiches ansehen und daraus entnehmen, dass im Jahre 1899 allein 1288 Streiks zum Austrag gebracht wurden (1336 Streiks waren begonnen worden), die insgesamt 24731 Tagedauerten und an denen sich 99338 Arbeiter beteiligten, und wenn wir dabei den Verlust an Kapital und Arbeit ins Auge fassen, den sie notwendigerweise zur Folge hatten, so müssen wir uns unwillkürlich die Frage aufwerfen, ob nicht manche der Differenzen auf friedlichem Wege hätten beglichen werden können, wenn von beiden Seiten an eine vorurteilslose Behandlung der streitigen Punkte herangetreten worden wäre. Ich glaube diese Frage entschieden bejahen zu können. Wie manche Opfer an Geld, wie manche bitteren Erfahrungen hätten nur dadurch erspart werden können, dass beide Teile eine richtige Vorstellung von den geistigen und materiellen Kräften des Gegners gehabt hätten. Ungleich höher als bei der technischen Hochschule musste bei der Gewerbeinspektion das Interesse an der sozialen Erziehung der künftigen Ingenieure und Leiter industrieller Anlagen sein, denn der Erfolg ihrer gesamten Thätigkeit hängt ganz unmittelbar von dem sozialen Verständnis ab, das ihr von den Leitern technischer Arbeit entgegengebracht wird. Um das zu erkennen, dürfen wir nur die Aufgaben ins Auge fassen, welche der Gewerbeinspektion vom Staat direkt zugewiesen sind. Sie bestehen vornehmlich darin, durch eine wohlwollende, beratende und vermittelnde Thätigkeit den Arbeitern die Wohlthaten des Gesetzes zu sichern und die Arbeitgeber in der Erfüllung der Anforderung, welche das Gesetz an sie stellt, zu unterstützen. Die Gewerbeinspektion soll zwischen den Interessen der Gewerbeunternehmer einerseits und den Interessen der Arbeiter und des Publikums andererseits auf Grund ihrer technischen Kenntnisse und amtlichen Erfahrung in billiger Weise zu vermitteln suchen; sie soll sich bemühen, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegenüber eine Vertrauensstellung zu gewinnen, welche sie in den Stand setzt, zur Erhaltung und Anbahnung guter Verhältnisse zwischen beiden mitzuwirken und die Arbeitgeber auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu Einrichtungen anzuregen, welche die Verbesserung der Lage ihrer Arbeiter bezwecken. Für die Erfüllung dieser Aufgaben dürfte sich der Gewerbeinspektion wohl kaum ein mehr förderndes Moment darbieten, als ihre Lehrthätigkeit an der Technischen Hochschule. Dabei ist es von besonderem Wert, dass sich die Gewerbeinspektion an die studierende Jugend wenden kann, die, dem wirtschaftlichen Interessenkampf noch fern stehend, einer idealen Lebensauffassung besonders zugänglich ist, und vorurteilslos an alle die Fragen herantreten wird, mit denen sie im späteren Leben zu thun hat. Auf die Wichtigkeit dieser Fragen gestatte ich mir in der Folge etwas näher einzugehen, zunächst auf die Arbeiterschutzgesetzgebung nach ihrer idealen und technischen Seite. Die Industrie im allgemeinen und im besonderen die Maschinenindustrie hat es mit einer hochentwickelten Arbeiterbevölkerung zu thun, die in der Arbeiterschutzgesetzgebung das gesetzliche Mittel erblickt, ihre Ideale der geistigen und wirtschaftlichen Besserstellung der arbeitenden Klasse wirksam zu verfolgen. Kein Wunder, dass ihre Vertreter über die Wahrung dieser ihrer gesetzlichen Rechte peinlich wachen. Es ist noch wenig bekannt, dass die organisierte Arbeiterschaft heute ein System von Vertrauenspersonen über ganze Industriebezirke und Fabriken verteilt, mit der Aufgabe, die Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung zu überwachen und jede Uebertretung zur Kenntnis ihrer Organisation oder der Gewerbeinspektion zu bringen. Den Arbeitern selbst wird seitens ihrer Verbände das Studium der Arbeiterschutzgesetzgebung zur ernsten Pflicht gemacht; wenn nun sie selbst, zum Teil mit bewunderungswürdigem Eifer, sich die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen aneignen, so glauben sie das auch bei ihren Vorgesetzten annehmen zu können und werden selbst in solchen Fällen, wo die Uebertretung gesetzlicher Bestimmungen auf Unkenntnis derselben zurückzuführen ist, nur Absichtlichkeit und Böswilligkeit erblicken, was über kurz oder lang zum Bruch führen muss. An einer wirksamen Durchführung der Arbeiterschutzgesetze hängt thatsächlich für den Arbeiter zu viel, als dass er ihr gleichgültig gegenüberstehen sollte. So sichern ihm die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb das Mindestmass von Erholung, das er zur Sammlung seiner Kräfte und zur Befriedigung seiner sittlichen Bedürfnisse notwendig hat. Die Vorschriften über die Lohnzahlung sichern ihm das freie Verfügungsrecht über seinen Verdienst, und die Bestimmungen über die Arbeitsordnung seine Mitwirkung bei Festsetzung des Arbeitsvertrags. Mit den das Leben und die Gesundheit der Arbeiter schützenden, die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern regelnden Bestimmungen ist sein persönliches Dasein, die Wohlfahrt und die Zukunft seiner Familie aufs engste verbunden. Eine verständnisvolle Beachtung des Inhalts und des Wesens der Arbeiterschutzgesetzgebung muss von selbst zu einer richtigen Behandlung des Arbeiters führen, was angesichts der Thatsache, dass fast alle Lohnbewegungen in der Forderung besserer Behandlung der Arbeiter ausklingen, von grosser Bedeutung ist. Es ist, um nur ein Beispiel anzuführen, nicht gleichgültig, ob bei Aufstellung einer Arbeitsordnung über die gesetzliche Vorschrift hinweggesehen wird, die Arbeiter über den Inhalt der Arbeitsordnung zu hören, und etwaige Bedenken derselben zur Kenntnis der zuständigen Behörde zu bringen. Bleibt diese Vorschrift unbeachtet, vielleicht nur aus dem Grunde, weil etwaige Einsprachen ihrer Natur nach doch nicht berücksichtigt werden könnten, so mag das bei einer wenig entwickelten Arbeiterschaft ohne Folgen bleiben, unter anderen Verhältnissen wird es zu sozialer Erbitterung und einem nicht leicht zu beseitigenden, alle Beziehungen durchsetzenden Misstrauen führen. Hinsichtlich der technischen Seite der Arbeiterschutzgesetzgebung ist daran zu erinnern, dass der Gewerbeinspektion neben ihrem Aufsichtsdienst auch die Begutachtung aller grösseren gewerblichen Neuanlagen zugewiesen ist, und es dient gewiss zur Erleichterung des späteren gegenseitigen Verkehrs, wenn der angehende Techniker die einschlägigen Vorschriften auch kennt. Der Architekt, der eine Zigarrenfabrik, eine Buchdruckerei, eine Rosshaarspinnerei baut, muss schon im Entwurf auf die bestehenden bundesrätlichen Verordnungen über deren Einrichtung und Betrieb Rücksicht nehmen, nur um Verzögerungen oder gar Kosten zu vermeiden, welche eine spätere Durchführung bestimmter gesetzlicher Vorschriften im Gefolge haben kann. Hinsichtlich der inneren Einrichtung von Fabriken ist es für den Maschineningenieur ebenfalls unerlässlich, dass er die Vorschriften kennt, welche die Gewerbeinspektion in Verbindung mit der Berufsgenossenschaft auf Grund der Arbeiterschutzbestimmungen bei Neuanlagen zu machen hat. Von den 65 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind 62 eingehende Unfallverhütungsvorschriften erlassen, in denen die Erfahrungen der Gewerbeaufsichtsbeamten und der Beauftragten der Berufsgenossenschaften zum Ausdruck kommen. Einsichtige Konstrukteure werden sich diese Erfahrungen zu nutze machen. In durchgreifender Weise geschieht es noch nicht. Man sieht das an der ganz einfachen Thatsache, dass verschiedene die Arbeiter gefährdende Maschinenteile und Einrichtungen, denen die Daseinsberechtigung längst abgesprochen worden ist, stets aufs neue wiederkehren, und dass sich die Unternehmer in der Folge bitter darüber beklagen, dass sie durch Betriebsstörungen und Geldopfer die Fehler der ausführenden Fabriken zu tragen hätten. Mahnt schon das Strafgesetz zur Einhaltung der Arbeiterschutzgesetzgebung, so erwachsen dem sozial denkenden Arbeitgeber dazu noch eine Reihe rein materieller Vorteile, die ihm auf die Dauer auch die wirtschaftliche Ueberlegenheit über andere sichern. Es ist ja eine allgemeine Erfahrung, dass diejenigen Betriebe, welche die Arbeiterschutzgesetzgebung nach ihrer technischen und geistig sittlichen Richtung hin achten, sich dadurch die besseren Arbeitskräfte zuziehen und solche auch dauernd zu erhalten vermögen; ich erinnere zunächst nur, an den hygienischen Arbeiterschutz. Kein tüchtiger Arbeiter wird mehr in dunklen Räumen, in stauberfüllter Luft oder unter der Einwirkung giftiger Dämpfe seine Gesundheit aufs Spiel setzen, wenn ihm ohne diese Schädigungen sein Auskommen gesichert wird. Die Leistungsfähigkeit eines unter sonst gleichen Bedingungen beschäftigten Arbeiters ist daam grössten, wo die gesundheitlichen Rücksichten am besten gewahrt werden. Nicht minder wichtig als die Kenntnis der Arbeiterschutzgesetzgebung erscheint mir für den sozialen Frieden die Würdigung der in der Arbeiterschaft liegenden sittlichen Kräfte und der aus ihrer Mitte selbst hervorgehenden Bestrebungen, ihren Stand in wirtschaftlicher und sittlicher Hinsicht zu heben; ich meine die Organisationsbestrebungen der Arbeiter auf wirtschaftlichem Gebiet. Es ist heute nicht möglich, von Kenntnis der Arbeiterverhältnisse zu reden, ohne auf diese Erscheinungen Rücksicht zu nehmen. Wo wir hinblicken, sehen wir die Arbeiter zu wirtschaftlichen Interessenverbänden sich zusammenschliessen, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die gesamte übrige Arbeiterschaft, auf die Gestaltung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen und auf ihre geistige und sittliche Hebung ausüben. In Deutschland allein sind im Jahr 1900 unter 4897725 in Fabriken und Motorwerkstätten beschäftigten männlichen und weiblichen Arbeitern 995435 = 20,32 % gewerkschaftlich organisiert. Die Zahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter ist bis heute auf annähernd eine MillionVgl. Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, 1901 Nr. 34 S. 532, und die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten und Bergbehörden für das Jahr 1900. gestiegen. Ohne in theoretische Erörterungen über den Wert oder Unwert gewerkschaftlicher Organisationen eingehen zu wollen, müssen wir hier mit dem Gegebenen rechnen. Es wird sich deshalb darum handeln, auf Grund thatsächlicher Beobachtungen die Bedingungen kennen zu lernen, unter denen die Organisationen entstehen und wie sie gegebenenfalls in das industrielle Getriebe eingreifen und die Gesamtlage beeinflussen. Wer gelernt hat, mit diesen neuen sozialen Gebilden zu rechnen, wer in ihnen nicht nur die wirtschaftlichen Kampfesorganisationen erblickt, sondern auch ihre Bildungsbestrebungen und ihre Opfer würdigt, die sie zur Hebung der Arbeiterklasse aufbringen, was nur wieder der Industrie und ihrem Fortschritt zu gute kommen muss, der wird den Arbeitern ein höheres Mass wohlwollenden Interesses und persönlicher Wertschätzung entgegenbringen als derjenige, der ohne eingehende Kenntnis der Verhältnisse sich plötzlich im Interessenkampf diesen Erscheinungen gegenüber gestellt sieht. Wenn durch die Einführung neuer Maschinen, durch Aenderung des Produktionsverfahrens, durch die Gesetzgebung oder durch sonstige soziale Erscheinungen, wie dürftige Wohnungsverhältnisse, Steigerung der Wohnungsmieten, Verteuerung der Lebensmittel und anderes veranlasst, Arbeiter mit Wünschen an den Arbeitgeber oder Betriebsleiter herantreten, wie ganz anders mag er ihnen begegnen, wie viel kann er allein durch wohlwollende Beratung verbessern und heben, wie kann er selbst sich unliebsame Beunruhigung fernhalten, sofern er die Arbeiterverhältnisse richtig zu beurteilen gelernt hat. Auch manche Fragen im Verhältnis der Gewerbeinspektion zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern bedürfen der Erörterung und Klarstellung, um jedes Misstrauen fernzuhalten. Ich erinnere nur an den Verkehr der Gewerbeinspektion mit den Arbeitern, an die Einrichtung des Vertrauenspersonensystems, durch welches dem Arbeiter Gelegenheit gegeben wird, in der gleich unumwundenen Weise wie der Arbeitgeber, sich dem Gewerbeinspektor gegenüber zu äussern. Der sozial geschulte Arbeitgeber wird hierin keine einseitige Parteinahme der Gewerbeaufsichtsbeamten für den Arbeiter, sondern den natürlichen Ausdruck der notwendigen inneren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Amtes erblicken. Er wird noch weiter gehen und sich davon überzeugen, dass dieses Entgegenkommen eine erziehende Wirkung auf die Arbeiterschaft selbst ausübt, dass böswillige Denunziationen gegen die Arbeitgeber in dem Masse zurückgehen, als die Arbeiter zu einer freien Aussprache erzogen werden und sich unter dem Eindruck der Verantwortlichkeit für ihre Aussagen an die Gewerbeinspektion wenden können. Handelt es sich endlich darum, die Arbeitgeber auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu Einrichtungen anzuregen, welche die Verbesserung der Lage ihrer Arbeiter bezwecken, so wird der Erfolg in erster Linie davon abhängen, in welchem Masse das Interesse und das Verständnis für die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse rechtzeitig geweckt worden sind. Letzteres zu thun, scheint mir eine wichtige Aufgabe der Technischen Hochschule zu sein, da sie auch die technischen Kräfte liefert, den Wohlfahrtsbestrebungen Gestalt zu verleihen. Durch die Vorführung dessen, was Staat, kommunale Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hebung des Arbeiterstandes thun, soll die Anregung zur weiteren Förderung aller humanitären Bestrebungen auf diesem Gebiete gegeben werden. Auch das Gebiet der Wohlfahrtspflege setzt eine eingehende Kenntnis der Arbeiter und ihrer Verhältnisse voraus, um erfolgreich darin arbeiten zu können. Sie bewahrt den Arbeitgeber davor, Einrichtungen zu treffen, die ihren beabsichtigten Zweck verfehlen und ihm in der Folge die Lust zu fernerem sozialen Wirken nehmen. Beispielsweise kann man mit Fabrikkantinen und ähnlichen Anstalten auf dem Lande gute Erfahrungen machen, in der Stadt dagegen würden solche Einrichtungen wenig Anklang finden. Hier sind es vornehmlich die sanitären Einrichtungen, Fabrikbäder und Verbesserung der Wohnungsverhältnisse, durch die sich der Arbeitgeber den Dank seiner Arbeiter dauernd sichern kann. Es ist eine Ehrenpflicht der Gewerbeinspektion, auch an dieser Stelle darauf hinzuweisen, wie viel auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege in Württemberg schon geschehen ist. Im Vordergrund steht die Wohnungsfürsorge für die arbeitenden Klassen. Nach den von den Gewerbeaufsichtsbeamten im Jahr 1898 angestellten Erhebungen über die Beschaffung von Arbeiterwohnungen durch Arbeitgeber, Baugenossenschaften und gemeinnützige Vereine waren bis Ende 1898 3248 Arbeiterwohnungen erstellt und zwar:1593 von privaten Arbeitgebern, 411 von Baugenossenschaften, deren Mitglieder vorherrschend aus Arbeitern bestehen, und 1244 Wohnungen von gemeinnützigen Gesellschaften. Wir sehen, dass die privaten Arbeitgeber allein 49 % aller Arbeiterwohnungen erstellt haben. Zur Bekämpfung der Nachteile, welche die mangelhafte Ausbildung im Hauswesen für die Fabrikarbeiterinnen im Gefolge hat, wurden von einzelnen Arbeitgebern, wie von Vereinigungen solcher, Haushaltungsschulen und Wanderkochkurse errichtet. Grössere Fabrikanlagen haben die Krankenfürsorge auf die Angehörigen der bei ihnen beschäftigten Arbeiter ausgedehnt; zur Beaufsichtigung der Kinder der Arbeiterfamilien sind Krippen, Kinderschulen und ähnliches errichtet worden. Reiche Stiftungen ermöglichen im einzelnen, hilfsbedürftigen Arbeitern aussergewöhnliche Unterstützungen zukommen zu lassen. Von besonderer Bedeutung ist die Fürsorge, welche der Ausbildung der Lehrlinge seitens einzelner Arbeitgeber zugewendet wird. Ueberhaupt können wir in Württemberg die erfreuliche Wahrnehmung machen, dass die Industrieellen mancher Anregung zur Verbesserung der Lage ihrer Arbeiter gerne gefolgt sind, auch da, wo es mit erheblichen Opfern verbunden war. In den vorstehenden Ausführungen glaube ich das weite Gebiet gestreift zu haben, mit dem der Ingenieur vertraut sein muss, wenn er ins praktische Leben hinaustritt. Die angeregten Fragen weisen aber auch auf die gemeinsame Aufgabe der technischen Hochschule und der Gewerbeinspektion hin, durch aufklärende und beratende Thätigkeit, hier bei den Studierenden, dort bei den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in sozial versöhnendem Sinne zu wirken. Mögen die Ziele, welche beide gemeinsam verfolgen, in vollem Masse erreicht werden, im Interesse des sozialen Friedens und einer gedeihlichen Fortentwickelung unserer vaterländischen Industrie.