Titel: | Mitteilungen über die „Pariser Metropolitanbahn“. |
Fundstelle: | Band 318, Jahrgang 1903, S. 580 |
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Mitteilungen über die „Pariser
Metropolitanbahn“.
(Schluss von S. 574 d. Bd.)
Mitteilungen über die „Pariser
Metropolitanbahn“.
Bevor die Linie No. 3 von der Rue Caumartin kommend den Opernplatz erreicht und
dort das ebengeschilderte Kreuzungsobjekt durchläuft, übersetzt sie im Kilometer
1,882, d. i. unter der Stelle, wo die Rue Auber mit der Rue Scribe zusammentrifft,
in einem schiefen Winkel eine Anlage des städtischen Kanalnetzes (vergl. Fig. 46), nämlich den von Clichy kommenden
Hauptsammelkanal, welcher auf seinem Wege von dem Place de Trinite nach der Rue des
Petits Champs durch die Rue Mogador, Rue Scribe usw. gelangt. Man hatte die
Bahnlinie soweit ansteigen lassen, dass es möglich wurde, lediglich durch das Kappen
des obersten Teiles der Gewölbsdecke des Kanals den erforderlichen Raum für die
Kreuzung zu gewinnen. Wie der betreffende Grundriss (Fig.
47) und Querschnitt (Fig. 48) ohne weiters
erkennen lassen, wurde an der in Rede stehenden Kreuzungsstelle die das Kanalprofil
konzentrisch umspannenden Widerlagsmauern des Eisenbahntunnels auf 2 m verstärkt,
aber ebenso die in und unter das Profil des Eisenbahntunnels hineinfallenden
Seitenwände des Kanals in einer Stärke von 1,50 m voll ausgebaut und dann die
Gewölbsdecke desselbensoweit als nötig beseitigt. Die Verstärkungsmauern der
beiden Kanalwände sind mit sechs 6 m langen, auf Granitwürfel ruhenden Blechträgern
überlegt, welche mit drei Querträgern einen zehnfeldigen Deckenrost bilden, der in
seinen Feldern nach der gewöhnlichen Weise mittels 0,22 m starker Ziegelgewölbe und
einem 0,04 cm hohen Zementgussmantel abgedeckt wird. An dieser Stelle fehlt den
Gleisen das Kiesbett, weil die hölzernen Querschwellen des Oberbaues, um an Höhe zu
gewinnen, bezw. um an Platz zu sparen, gleich unmittelbar auf den mittleren
Längsträgerpaaren (vergl. Fig. 48) angebracht
sind.
Mit der eben geschilderten Kreuzung ist inbezug der Bauausführung auch jene im
Kilometer 3,6485 ziemlich übereinstimmend, wo die nächstens zu erbauende
Stadtbahnlinie No. 4 die Linie No. 3 im rechten Winkel übersetzt. Auch hier hat man
(vergl. Fig. 49, 50 u.
51) die beiden Geschosse durch einen vierwandigen
Einbau (Fig. 49) verbunden und innerhalb desselben an
Stelle des Deckengewölbes im unteren Tunnel eine flache Blechträgerdecke eingezogen,
wodurch 0,47 m an der Tiefenlage erspart blieben. Die hier verwendeten
Hauptträger sind stählerne Vollblechträger und liegen zur Achse der oberen Bahnlinie
No. 4 parallel; die beiden inneren Paare derselben (vergl. Fig. 51) dienen gleich zur unmittelbaren Aufnahme des Gleisoberbaues ohne
Kiesbett. Die Felder zwischen den Hauptträgern sind wieder durch Querträger geteilt
und in gewöhnlicher Weise mit Ziegeln überwölbt. Der oberhalb liegende Tunnel wird
gelegentlich der jetzigen Herstellung der Linie 3 nur auf eine Länge von 12 m
ausgebaut und an den beiden Enden (vergl. Fig. 50)
bis zum endgiltigen Ausbau der Linie No. 4 durch zwei späterhin natürlich wieder zu
beseitigende Stirnmauern vorläufig abgeschlossen.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 46. Lageplan der Kreuzung im km 1,882.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 47. Draufsicht an der Kreuzung im km 1,882.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 48. Querschnitt der Kreuzung im km 1,882.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 49. Lageplan der Kreuzung im km 3,6485.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 50. Querschnitt der Kreuzung im km 3,6485.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 51. Längsschnitt der Kreuzung im km 3,6485.
Textabbildung Bd. 318, S. 581
Fig. 52. Lageplan der Kreuzung der Linie No. 3 mit dem Kanal „St.
Martin“.
Von der Unterführung des Kanals St. Martin (vergl. den Lageplan Fig. 52), dem heiklichsten Punkt der ganzen
Stadtbahnlinie No. 3, wurde bereits bemerkt, dass sie zu bauen begonnen wurde, bevor
noch der übrige Verlauf der Strecke in allen Einzelheiten festgestellt war. Es
musste nämlich eine Gelegenheit, bei welcher der Kanal ausser Betrieb gesetzt wurde,
schleunigst ausgenützt werden, weshalb die bezügliche Tunnelstrecke von Kilometer
4,70200 bis Kilometer 5,21200 als besonderes Baulos ausgearbeitet wurdeund
bereits am 27. Juli 1901 zur Vergebung gelangte. Für diese 507 m lange Strecke waren
die Kosten, ausschliesslich 35000 Frank für Umlegungen und Sicherungen der
Strassenkanäle und Wasserleitungen usw., mit 1815000 Frank veranschlagt und ist die
Bauausführung gegen einen 27,4 prozentigen Nachlass der angesetzten Kostensumme von
der Bauunternehmung Hallier übernommen worden. Als
Herstellungsfrist konnten nur sechs Monate zugebilligt werden, von denen zudem für
die unterhalb des Kanals zu liegen kommende Strecke nur zwei Monate verwendet werden
durften, weil nur auf diesen Zeitraum die Ausserbetriebsetzung des St. Martinkanals
behördlich genehmigt worden war. Da nun die Länge des in letztgedachter Beziehung
massgebenden Tunnelstückes der Linie No. 3 infolge des ziemlich scharfen
Kreuzungswinkels annähernd 60 m beträgt, so musste an dieser schwierigen Stelle
durchschnittlich ein laufendes Meter täglich fertiggestellt werden.
Behufs Ermöglichung der unterirdischen Arbeiten wurden vor allem andern zwei 19-20 m
tiefe Förderschachte S1 und S2 (Fig. 53)
abgeteuft, von denen man nach beiden Richtungen den Tunnel mittels Schildern von Mackensen & Höch, zumteil im Pressluftbetriebe,
vorzutreiben begann. Lediglich für die Bauzwecke war ein eigenes Elektrizitätswerk
von 200 PS Leistung einstweilig errichtet worden, welches den Strom für die
Beleuchtung der unterirdischen Arbeitsstellen und für den Betrieb der verschiedenen
Elektromotoren lieferte, durch welche alle beim Bau erforderlichen Winden, Krahne
und Schöpfpumpen angetrieben wurden. Die Zufuhr der Steine, Ziegel und sonstigen
Baumaterialien geschah mittels Booten auf dem St. Martinkanal. Man hatte zu diesem
Zwecke vom Fahrdamm der Avenue de la République aus an mehreren günstig gelegenen
Punkten das Kanaldeckengewölbe blossgelegt und geöffnet und an diesen Stellen
Hebewerke aufgestellt, mit deren Hilfe die Materialien von den unten hingefahrenen
Booten auf die Strasse gehoben, hier in Hunte gebracht und auf Rollbahnen zu den
Schächten S1 und S2 bezw. zu den
Verbrauchsstellen weitergeschafft wurden. Auf gleichem Wege, nur in
entgegengesetzter Richtung, erfolgte auch wieder die Abfuhr des an den Baustellen
ausgehobenen Schuttes, den die Kanalboote zur weiteren Verführung auf Seineschiffe
überbrachten.
Textabbildung Bd. 318, S. 582
Fig. 53. Querschnitt der Kreuzung der Linie No. 3 mit dem St.
Martin-Kanal.
Eine recht missliche Vermehrung der Nebenarbeiten ergab sich aus dem Umstände, dass
der Betriebskanal St. Martin einfach im gewachsenen Erdreich verläuft und nunmehr in
jenem Teile, wo er über der Stadtbahn seinen Weg nimmt und seine Sickerwässer die
letztere beeinflussen könnten, erst ein wasserdichtes Gerinne erhalten musste.
Dieses neue Gerinne besteht zuvörderst im Kanalboden aus einer eisenbewährten 0,50 m
hohen Betonschichte; als deren Eisenverstärkung dienen 6 mm starke, der Kanalachse
parallel in Abständen von 0,20 m ausgespannte Drähte, die über quer durch 12 mm
starke 0,10 m auseinanderliegende Drähte vergittert und mit ebenfalls querlaufenden
30 mm starken Rundeisen, die um 0,30 m tiefer liegen, durch Drahtbügel verankert
sind. Um diese Arbeit im Kanalgerinne ausführen zu können, hatte man vor und hinter
dem betreffenden Teile des Kanals das Wasser erst durch Dammeinbauten vollständig
abschliessen und das trockenzulegende Stück auspumpen müssen. Gelegentlich dieser
Herstellung des undurchlässigen Gerinnebodens erhielten die beiden Seitenwände des
Kanalbettes gleichzeitig auch eine bogenförmige Verstärkung ihrer Füsse und die
Mauern selbst wurden durch Einspritzen von Zementmörtel zwischen Mauerwerk und
Seitengrund, sowie durch eine dicke, ebenfalls durch ein Gitter aus 6 und 15 mm
starken Drähten gesicherte Zementmörtel schale an den seitlichen Innenwänden des
Gerinnes wasserdicht gemacht.
Textabbildung Bd. 318, S. 582
Fig. 54. Lageplan der Kreuzung der Linie No. 3 mit der Nordringlinie im km
6,2850.
An einer zweiten Begegnungsstelle der Nordringlinie mit der Linie No. 3, beim
Kilometer 6,2850, übersetztdie letztere die erstere, wie es Fig. 54 ersehen lässt, bogenförmig in einem ziemlich
spitzen Winkel. Die Achsen der beiden Tunnelle besitzen an der Kreuzungsstelle einen
Höhenunterschied von 8,32 m und dieser Umstand sowie die günstige Beschaffenheit des
Untergrundes gestattete es, die Kreuzung ohne weitere Sicherungseinbauten
auszuführen, abgesehen von einer massigen Verstärkung, welche das Mauerwerk an den
massgebenden Stellen der laufenden Tunnelle erhalten wird. Gleich zunächst des
Kreuzungspunktes befindet sich auf der Nordringlinie die Station Avenue de la
République und auf der Linie No. 3 die Station Boulevard de Menilmontant, von denen
die erstgenannte im Tunnel und die letztere in einem gedeckten Einschnitte liegt.
Vor bezw. hinter diesen Stationen stehen die beiden Linien für Rangier- und sonstige
Dienstzwecke durch eine eingleisige Tunnelstrecke miteinander in Verbindung;
ausserdem werden auch die Bahnsteige dieser beiden Nachbarstationen durch
unterirdische Gänge und Stiegen so verbunden, dass die Fahrgäste das Umsteigen aus
den Zügen der einen Linie in jene der anderen bequem bewerkstelligen können, ohne
erst auf die Strasse emporsteigen zu müssen.
Textabbildung Bd. 318, S. 582
Fig. 55. Lageplan der Endstation „Place Gambetta“.
Hinsichtlich des Endbahnhofes der Linie No. 3 an dem Place Gambetta hat man erst
unmittelbar vor der Fertigstellung des endgiltigen Projektes eine Aenderung
vorgenommen und sich für die in Fig. 55
gekennzeichnete Anordnung entschieden. Das deltaförmige Ende und die Trennung der
Station in zwei abgesonderte Anlagen eine für die „Abfahrt“, die andere für
die „Ankunft“, war allerdings schon ursprünglich in gleicher Weise
vorgesehen, doch sollte das Dienstgleis unter der Rue du Japon hergestellt werden
und der betreffende Bogen – sowie dies noch in Fig.
40 angedeutet erscheint – kleiner werden und die verkehrte
Krümmungsrichtung des jetzigen Dienstgleises erhalten. Das Umkehren der Züge hätte
nach diesem älteren Plane immer nur durch Vorfahren bis in das Schenkelende des
Deltas und durch Zurückschieben übers Dienstgleis in den andern Deltaschenkel
erfolgen müssen. Es wären also zur Regelung des laufenden Zugverkehrs in der
Endstation mindestens zwei ständige Weichensteller erforderlich und die ganze
Verschiebung einigermassen schleppend geworden. Deshalb wurde denn auch von Seiten
der betriebsführenden Metropolitanbahn-Gesellschaft gegen die geschilderte Anlage
Einspruch erhoben und die Herstellung einer geschlossenen Kehrschleife verlangt, wie
solche auf allen übrigen Endbahnhöfen angeordnet sind. Diesem Begehren wurde
entsprochen und hat man auf diese Weise für massig erhöhte Baukosten nicht nur dem
Zugverkehr einen wertvollen Vorschub geleistet, sondern zugleich die Gleise in den
beiden Deltaschenkeln für die Aufstellung von Vorratwagen usw. frei verfügbar
gemacht, was natürlich dem Betriebe ebenfalls von wesentlichem Nutzen sein wird.
Verhältnismässig sehr wichtige und zugleich kostspielige Vorarbeiten sind
durchzuführen gewesen, um der Linie No. 3 ihren unterirdischen Weg frei zu machen, denn
es mussten zu diesem Zwecke erst eine grössere Zahl und sehr ausgedehnte Strecken
von Gasleitungen, Wasserleitungen und Abfuhrkanälen angelegt werden. Durch den
Umstand, dass die Linie No. 3 ihren Verlauf unter der Rue Auber nahm, war
beispielsweise die Pariser Gasgesellschaft genötigt, die aus zwei einmetrigen
Rohrleitungen bestehende Hauptleitung, welche längs dieser Strasse verlief und das
Verbrauchsgas von Clichy nach den grossen Boulevards führte, zu beseitigen und auf
einem Umwege neu anzulegen. Diese neue Leitung übersetzt, nachdem in der Rue d'Anjou
die beiden Rohre zu nur einem gemeinsamen vereinigt wurden, an der Ecke der Rue de
Rom den Tunnel der Stadtbahnlinie No. 3 und geht weiter über den Boulevard Haussmann
bis zum Opern platz, dann durch die Rue Halevy, um sich schliesslich unter der
Avenue de l'Opéra, nachdem sie ein zweitesmal die Stadtbahnlinie No. 5 übersetzt,
mit der alten Hauptgasleitung wieder zusammenzufinden. An der Uebergangsstelle
nächst der Rue de Rom liegt aber die Eisenbahnlinie nicht tief genug, um für die
oberste Kante des Gasrohrs noch die gebotene geringste Anschüttungshöhe von 0,40 m
bis zur Strassenpflasterung zu gewähren, weshalb man an dieser Stelle durch einen
Ausschnitt im Deckengewölbe des Tunnels Platz schaffen musste. Es wurde an der
Kreuzungsstelle in das Gewölbmauerwerk eigens ein breiter eiserner Ring, ein Muff
eingebaut, wo man späterhin das übersetzende Rohr der Gasleitung einfach
durchzustecken brauchte und dieses sich tief genug befindet, um den diesfälligen
Anforderungen zu entsprechen, ohne das Tunnelprofil der Eisenbahnlinie zu stören.
Ein ähnlicher Fall tritt auch an einer andern Uebersetzungsstelle, nämlich zunächst
des Opernplatzes zu Tage, wo man der unzureichenden Höhe wegen sich zuvörderst
genötigt sah, statt der einmetrigen Rohre je zwei Rohre von 0,70 m in Verwendung zu
nehmen und für dieselben im Deckengewölbe des Eisenbahntunnels ringförmige
Einkerbungen zur Versenkung der Rohre vorzusehen. Die vorstehend in Betracht
gezogene Verlegung der Hauptgasleitung von Clichy hat allein einen Mehraufwand von
200000 Frank ergeben, welcher natürlich lediglich der Stadtbahn zur Last fällt.
Für die Verlegung und Umgestaltung von Gas- und Wasserleitungen stellen sich die
Kosten auf 760000 Frank; besondere Schwierigkeiten ergaben sich auch in Beziehung
der Wasserleitungen an jenen Stellen, wo die Eisenbahnlinie seicht verläuft und
daher für die ersteren nur geringe Tiefen zur Verfügung stehen. In diesen Fällen
sind dieWasserleitungen in flache Zementgerinne gelegt und unmittelbar unter
dem Strassenpflaster mittels eisenarmierter Zementplatten abgedeckt worden; sie
werden vielfach, wie z.B. namentlich auf dem Opernplatze, so niedrig, dass kaum ein
Mann zur Vornahme der Ausbesserungen oder zur einfachen Nachschau durchzukriechen
vermag.
Sehr reichlich waren auch die Verlegungen und Umgestalten oder Sicherungen, welche
sich hinsichtlich der im Wege liegenden Sammel- und Abflusskanäle des städtischen
Kloakennetzes als geboten herausstellten. Die bedeutendste dieser Arbeiten bildet
jene beim Hauptsammelkanal von Clichy nächst der Kreuzung an der Rue Auber. Eine
Umlegung dieser Hauptkloake, deren Kosten sich allein auf 1370000 Frank belief, war
bereits bei Erbauung der Linie No. 1 notwendig und schon damals durchgeführt worden.
Die späterhin wegen der weiter oben besprochenen Kreuzung notwendigen Arbeiten
nächst der Rue Auber sowie die anderweitig lediglich auf das Konto der Linie No. 3
entfallenden aussergewöhnlich zahlreichen Kanalverlegungen usw. werden annähernd 2
Millionen Frank Kosten verursachen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Stadtbahnlinie No. 3 stellen sich wie
folgt:
Für Vorarbeiten an Gas- u. Wasserleitungen
760000 Frank
„ „ „ Kanälen
200000 „
Eigentliche Baukosten
14000000 „
Wiederherstellung der öffentlichen Wege
300000 „
Personal und Ueberwachungskosten
sowie Unvorhergesehenes
2240000 „
––––––––––––––––––––
zusammen
17500000 Frank
Da nun die nutzbare Länge der in Rede stehenden Linie 7485 m beträgt, so ergibt sich
der Durchschnittspreis für das laufende Meter mit 2646 Frank, der dem Einheitspreis
von 2646 Frank, welchen die zuerst erbaute Hauptlinie No. 1 (Porte Maillot-Porte
Vincennes) ergeben hat, ziemlich nahe kommt, hinsichtlich der Kosten für das
laufende Meter der beiden Ringlinien – d. i. 2811 Frank auf der Nordringlinie und
3095 Frank auf der Südringlinie – sich aber beträchtlich billiger herausstellt.
Dieser günstige Preisunterschied ist auch vorliegendenfalls lediglich wieder auf den
Umstand zurückzuführen, dass in der Stadtbahnlinie No. 3 keine oberirdischen
Strecken vorhanden sind, die sich in Paris, wie es die Nordringlinie und noch
auffälliger die Südringlinie nachweist, namhaft kostspieliger herausstellen, als die
unterirdischen (vgl. A. Dumas in „Le Génie
civil“ v. 11. April 1903).