Titel: Telephon-Glühlampen.
Fundstelle: Band 320, Jahrgang 1905, S. 713
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Telephon-Glühlampen. Telephon-Glühlampen. Die Telephon-Glühlampe ist eine amerikanische Erfindung. Der erste Vorschlag, in den Klappenschränken der Fernsprech-Vermittlungsanstalten an Stelle der zu Signalzwecken benutzten Klappen Glühlampen zu verwenden, wurde im Jahre 1888 von J. J. O'Connel in Chicago gemacht. Anfänglich dienten die Lampen nur dem Verkehr zwischen den einzelnen Aemtern, bis man 1894 dazu überging, dieses Mittel der Signalisierung auch an Stelle der Anrufklappen der Teilnehmer in Anwendung zu bringen. Die ersten Glühlampenzentralen waren hier in Wien und in München. In den letzten Jahren ist die Glühlampe als Anruf- und Schlussignal auch bei Haustelephonzentralen immer mehr in Aufnahme gekommen. Die Lampen werden durch einfache Relais betätigt. Sie werden in sogenannten Lampenklinken montiert; in der Regel bilden zehn bis zwanzig Lampenklinken einen Lampenstreifen. Die Verbindung der Lampen mit den Anschlussleitungen der Teilnehmer erfolgt entweder durch unmittelbare Einschaltung in den Stromkreis der Anschlussleitung, so dass beim Abnehmen des Fernhörers an der Sprechstelle infolge der Aenderung des Leitungswiderstandes ein Aufleuchten erfolgt, oder die Lampe liegt in einem mittels Relais geschlossenen Ortsstromkreis. Wird das Aufleuchten einer Lampe bemerkt, so setzt der Beamte den Stöpsel in die Klinke der zugehörigen Anschlussleitung, wodurch gleichzeitig die Lampe ausgeschaltet wird. Die Glühlampe gestattet einen wesentlich rascheren Verkehr als die Anrufklappe, da ihr Aufleuchten eher und sicherer bemerkt wird als das Fallen der Klappe. Sie gestattet daher dem einzelnen Beamten, eine grössere Zahl von Teilnehmern zu bedienen, was eine Verminderung an Bedienungspersonal und Gehältern bedeutet. Ferner sind Störungen beim Glühlarnpenbetrieb weniger häufig, da sich die Einrichtungen mit Glühlampen wesentlich übersichtlicher gestalten als mit Klappen. Glühlampensignale brauchen zudem weniger Raum als andere elektromagnetische Vorrichtungen und gestatten eine günstigere Raumausnutzung, da die zugehörigen Relais an beliebigen anderen Orten untergebracht werden können. Ein Versagen findet meist nur dann statt, wenn die Lampe nicht mehr brauchbar ist. Die Auswechslung kann dann bequem erfolgen. Die Kosten für Lampenersatz sind nicht bedeutend. Die durchschnittliche Lebensdauer beträgt nach A. H. Abbot, Chicago, etwa 1200 Stunden. Für die ersten Lampen wurden ganz niedrige Spannungen von zwei bis vier Volt verwendet. Allmählich ging man zu einer Lampenspannung von zehn bis zwanzig Volt über. Es ist sogar das Bestreben vorhanden, die Voltzahl eher zu vergrössern, als zu verringern, vor allem wegen der unsicheren Kontaktbildung in den Relais und der wesentlichen Verringerung der Kosten für die Zuleitungen bei höheren Spannungen. Ausserdem haben erfahrungsgemäss Lampen mit grösserem evakuiertem Raum eine grössere Lebensdauer. Es währte lange, ehe eine brauchbare Signallampe auf den Markt gebracht wurde. Ursprünglich verwendete man kleine Lampen in Fassungen mit Schraubengewinde, Welche sich nicht bewährten und zu verschiedenen Störungen Anlass gaben. Sodann ging man dazu über, die Lampen in Schutzgehäusen aus Holz unterzubringen. Die Zuführungsdrähte wurden an zwei Metallringe geführt. Die heute üblichen Lampen haben eine lange schmale Röhrenform. Das obere Ende der Lampe ist meist halbrund gehalten. Die Stromzuführungen bestehen aus Platin und werden an zwei diametral zueinander auf der Glasröhre auf gekitteten langen Streifen aus Kupfer- oder Messingblech angelötet. Die Stromzuführungen werden entweder seitlich an dem oberen, mittleren oder unteren Teil der Lampenröhre aus derselben hinausgeführt oder, falls die Lampe einen besonderen Fuss besitzt, der den Faden trägt, durch denselben hindurchgeführt. In letzterem Falle sind sie in der Regel auf einem grösseren Teil in Glas gebettet. Die Bedingungen dafür, dass das Vakuum im Innern der Lampe durch die mit dem Glase nicht gleichmässig erfolgende Ausdehnung und Abkühlung der Stromzuführungen beeinträchtigt wird, sind natürlich günstiger, wenn dieselben nicht blos auf einem Stück von der Stärke der Röhrenwandung mit Glas umkleidet sind. Durch Verwendung verschieden gefärbter Gläser vor den Lämpchen können dieselben bequem unterschieden werden. Textabbildung Bd. 320, S. 713 Nachstehend seien die wesentlichsten Lampenkonstruktionen beschrieben, die bis jetzt aufgetaucht sind. Es gibt Lampen mit und ohne Sockel. Zu ersteren gehört die Lampe der Fig. 1 bis 3 (amerik. Pat.-Schr. 709996). Der mit einer kugelförmigen Verbreiterung c ausgestattete Fadenträger a wird mit der Lampenröhre b in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise verschmolzen, und zwar an der kugelförmigen Verbreiterung, deren Wandung dünn gehalten ist, um ein Springen beim Verschmelzen zu verhüten. Die Stromzuführungen sind an dem Fadenträger angeschmolzen, wozu der obere Teil desselben flanschenförmig gehalten ist. Beim Zusammenschmelzen der beiden Körper wird in den Fadenträger ein zylindrischer Körper d eingebracht und in dem kugelförmigen Teil gleichzeitig ein geringer Luftdruck aufrecht erhalten, um ein Zusammensinken desselben zu vermeiden. Dabei fliesst das schmelzende Glas um die Stromzuführungen und legt sie fest. Nach dem Abkühlen wird der Körper d entfernt, die Lampe evakuiert und der Fadenträger an seinem unteren Ende zugeschmolzen. Die äusseren Kontaktstreifen e der Lampe stecken mit ihrem unteren Ende in einem zylindrischen Block f aus Isoliermaterial und sind in demselben durch Umbiegen befestigt. In der amerikanischen Patentschrift 734734 ist eine Maschine zur Herstellung derartiger Lampen beschrieben. Fig. 4 zeigt eine Ansicht derselben von der Seite, Fig. 5 von vorn. Die Fig. 6 und 7 stellen Einzelheiten dar. Die Kappe b wird von dem rotierenden und zugleich senkrecht auf- und abwärts beweglichen Teil c gehalten. Ein zweiter mit c synchron rotierender Teil d (s. a. Fig. 6) ohne Vertikalbewegung ist für die Aufnahme des Fadenträgers a vorgesehen. Die Kappe b wird soweit über den Fadenträger geschoben, bis sie letzteren an der kugelförmigen Verbreiterung berührt. Beide Teile werden an dieser Stelle durch zwei auf diametral entgegengesetzten Seiten angeordnete Glasbläserflammen e erhitzt, während sie rotieren. Der Antrieb erfolgt von der Scheibe h4 aus, die Kraftübertragung auf die beiden synchron rotierenden Teile durch Zahnräder. Der Fadenträger a wird mit der Hand eingesetzt und durch Gummi d1 (Fig. 6) festgeklemmt und zugleich abgedichtet, so dass beim Zusammenschmelzen der beiden Teile in dem Lampenkörper ein geringer Luftüberdruck aufrecht, erhalten werden kann, der, wie bereits erwähnt, ein Zusammenfallen des kugelförmigen Glasteiles verhindern soll. Die Luftzufuhr erfolgt durch die Leitung l, die Druckregelung durch die Klemme l1. Der zur Stützung des Fadenträgers dienende Teil m in Fig. 6 besitzt sternförmigen Querschnitt, damit die Luft aus der Zuleitung in den Lampenkörper eintreten kann. Textabbildung Bd. 320, S. 714 Fig. 4. Textabbildung Bd. 320, S. 714 Fig. 5. Die Kappen b werden selbsttätig zugeführt. Zu diesem Zweck besitzt die Maschine an ihrem Oberteil (s. a. Fig. 7) ein in der Wagerechten drehbares Magazin p. Dieses radförmige Magazin hat nahe seiner Peripherie auf dem ganzen Umfang senkrechte Bohrungen, welche die Lampenkappen mit Spielraum aufnehmen. Unmittelbar unter dem Rade ist eine kreisförmige Glasplatte p3 angeordnet, auf deren oberer Fläche die Kappen bei der Drehbewegung des Rades gleiten. Die Glasplatte wird von der Eisenplatte p4 unterstützt. Bei der Drehung des Rades gelangen die Kappen nacheinander an eine Oeffnung in der Glasplatte, fallen durch diese hindurch und gelangen in den Teil c (Fig. 7), in welchem sie in sinnreicher Weise durch die Klemmteile c1 festgelegt werden. Der rotierende Teil c besteht aus einem äusseren Teil c3 und einem inneren c2, der unten die Klemmteile c1 trägt. Auf c3 ist fest der Ring c9 und beweglich der Ring c8 angebracht. An seinem oberen Ende hat der Schaft c3 einen Längsschlitz c6, durch welchen hindurch eine Schraube c7 den inneren Teil c2 mit dem Ringe c8 verbindet. Teil c2 ist unabhängig von c3 so weit beweglich, als es die Länge des Schlitzes c6 gestattet. Die Klemmung wird durch die Feder c10 bewirkt, welche gegen den Ring c8 presst und dadurch c2 in c3 hineinzieht und die konisch geformten Teile von c1 zusammendrückt. Der ganze Teil c ist so weit nach abwärts beweglich, bis Ring c9 an f1 anstösst. Nach oben wird die Bewegung von c durch den Anschlag f2 begrenzt. Ist der Ring c8 an f2 angestossen, so kann die Aufwärtsbewegung noch um den Betrag, welcher der Länge des Schlitzes c6 entspricht, fortgesetzt werden, wobei die Feder c10 zusammengedrückt und die Klemmung bei c1 aufgehoben wird. Zur Unterstützung der Kappen, die in den Oberteil c gelangt sind und daselbst noch nicht bei c1 festgeklemmt sind, dient eine Auffangevorrichtung s (Fig. 4), die bei der Aufwärtsbewegung des Teiles c durch Mitnehmen des Anschlages s7 durch die Nase n5 so bewegt wird, dass sie sich in dem Augenblick, wo sich der Oberteil c in seiner höchsten Lage befindet und das Magazin eine seiner Kappen fallen lässt, gerade unter der Oeffnung von c1 befindet. Der Transport der Kappen wird vermittelt durch eine mit dem Magazin in Verbindung stehende Sperrvorrichtung. Auf der Unterseite des Magazins ist ein Sperrad p5 (Fig. 5) angebracht, das die gleiche Zahl Zähne hat, als in dem Magazin Löcher für Kappen vorhanden sind. In die Zähne greift die Sperrklinke p6 ein. Bei der Aufwärtsbewegung des Hebels n trifft ein an demselben angebrachter Ansatz n4 gegen die Sperrklinke und bringt dieselbe mit den Sperrzähnen in Eingriff und dadurch gleichzeitig das Rad um eine Zahnteilung vorwärts. Textabbildung Bd. 320, S. 715 Fig. 6. Textabbildung Bd. 320, S. 715 Fig. 7. Ein unter Federwirkung stehender Daumen r, der in Zahnlücken auf der Radperipherie eingreift, dient dazu, eine Drehung des Magazins zu verhindern, ausser wenn es durch die Sperrklinke bewegt wird. Kurz bevor der Ansatz n4 an die Sperrklinke p6 anstösst, bringt der Finger n5 den Daumen r ausser Eingriff mit den Zahnlücken. Nachdem das Magazin mit Lampen gefüllt und ein: Fadenträger, an dem ein Faden angebracht ist, von Hand eingesetzt worden ist, wird der Handhebel o (Fig. 4 und 5); nach oben bewegt, bis der Ring c8 (Fig. 7) an dem Anschlag f2 anstösst. Der Schaft c3 setzt seine Aufwärtsbewegung fort, so dass die Klemmteile c1 gelockert werden. Der Finger n5 trifft gegen den Daumen r, so dass dieser das Magazin frei gibt. Der Ansatz n4 stösst sodann gegen die Sperrklinke p6, bringt diese mit dem. Sperrad in Eingriff und bewegt das Magazin. Kurz bevor das Magazin um eine Zahnteilung gedreht ist, wird die Auffangevorrichtung s unter die Oeffnung bei c1 gebracht. Zur Abschwächung des Stosses der auffallenden Kappe ist s abgefedert. Nach dem Auftreffen der Kappe wird der Hebel o wieder nach unten bewegt. Die erste Folge dieser Bewegung ist, dass die Kappe bei c1 festgeklemmt wird. Die Auffangevorrichtung wird seitwärts; ausgeschwungen, so dass sie aus der Bahn von c herauskommt. Der Daumen r ist wieder in Eingriff mit den Zahnlücken auf der Radperipherie. Nunmehr werden durch Druck auf den Hebel h5 die beiden Achsen c und d in Umdrehung versetzt. Ist der Hebel o genügend abwärts bewegt, dass die Kappe bis über den kugelförmigen Teil; ragt, so werden die Stichflammen auf die Kontaktstelle gerichtet. Gleichzeitig wird durch den Schlauch l in das Lampeninnere Luft eingelassen mit geringem Ueberdruck, welcher die beiden Glasteile fest zusammendrückt. Nach erfolgter Verschmelzung und Abkühlung wird Hebel o gehoben und damit der Lampenkörper aus dem Unterteil d herausgezogen und schliesslich nach Lockerung der Klemmung bei c1 von dem Behälter t aufgenommen. Damit ist ein Kreisprozess vollendet. Soviel über diese Lampentype. (Schluss folgt.)