Titel: Telephon-Glühlampen.
Fundstelle: Band 320, Jahrgang 1905, S. 731
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Telephon-Glühlampen. (Schluss von S. 715 d. Bd.) Telephon-Glühlampen. Eine der vorbesprochenen ähnliche Konstruktion ist aus Fig. 8 bis 10 zu ersehen (amerikanische Patentschrift 690928). Bei derselben sind der Fuss und die Befestigung der Kontaktstreifen an dem Sockel aus Isoliermaterial etwas anderes ausgeführt. Der Sockel ragt mit seinem spitzen Ende in eine Vertiefung der Unterstützungsfläche, wodurch eine Sicherung der Lampe in ihrer Lage erreicht wird. Eine Drehung der Lampe um ihre Längsachse wird vermieden durch Abflachung des Sockels an den Stellen, an denen die Kontaktfedern anliegen, bei der Lampe, Fig. 11 und 12, (amerikanische Patentschrift 667462) durch Lücken der Kontaktstreifen c an ihrem oberen Ende, in welche die Klinkenfedern eingreifen. Man verfährt auch so, dass man die Kontaktstreifen mit Längsrippen oder dergleichen versieht, zwischen welche die Federn zu liegen kommen. In der Regel wird die Lampe ganz im Holzkörper des Schaltbrettes untergebracht und zwar zu etwa zehn bis zwanzig Stück in einem Streifen (Fig. 10 und 13). Die Ausführung muss so erfolgen, dass das Licht der einen Lampe nicht in den Raum der Nachbarlampen einengt und diese erleuchtet. Man hat zu diesem Zweck auch vorgeschlagen, die Lampen in eine besondere Hülle aus Isoliermaterial zu stecken, welche vorn durch eine in Textabbildung Bd. 320, S. 731 einer aufgeschlitzten Blechhülse angeordnete Glasscheibe oder Linse abgeschlossen ist, Fig. 14 bis 17, (amerikanische Patentschrift 730287). Durch die Schlitze am entgegengesetzten Ende der Hülse ragen die Kontaktfedern hindurch. Diese Anordnung der Kontaktfedern hintereinander erfordert mehr Raum als die mit nebeneinander liegenden Federn (Fig. 10 und 13). Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 11. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 12. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 13. Von dem Grundgedanken, eine besondere Linse zu vermeiden, geht die in Fig. 18 und 19 abgebildete Lampe aus (amerikanische Patentschrift 703791). Das über das Schaltbrett hinausragende Lampenende ist zu diesem Zwecke farbig gehalten und stärker ausgebildet, so dass es gleichzeichtig als Linse wirkt. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 14. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 15. Es sei ferner auf die österreichische Patentschrift 16212 verwiesen (Fig. 20), in der eine Lampe mit Sockel beschrieben ist. Zur Sicherung der Lampe in ihrer Lage dient eine seitlich unten an der Lampe angebrachte Spitze d, die in eine entsprechende Aussparung des Zapfens a der Fassung eingreift, während vorteilhafterweise gleichzeitig ein zentrales Stäbchen c des Zapfens der Fassung in eine Vertiefung der Lampe hineinragt. Die einfachste sehr beliebte Form ist in Fig. 21 dargestellt. Sie enthält keinen besonderen Fuss. Die Stromzuführungen sind seitlich direkt durch die Wandung der Lampenröhre hindurchgeführt und an den Kontaktstreifen angelötet. Das untere Ende der Röhre ist nach dem Evakuieren so zugeschmolzen, dass eine Spitze entsteht, welche in eine entsprechende Vertiefung des Schaltbrettes eingreift und dadurch die Lampe feststellt. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 16. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 17. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 18. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 19. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 20. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 21. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 22. Textabbildung Bd. 320, S. 732 Fig. 23. Um das Anrufen des Amtes auch dann zu ermöglichen, wenn die Anruflampe beschädigt ist, schaltete man zum Leuchtfaden Widerstände parallel, welche den Strom zu einem mehreren Lampen gemeinsamen Kontrollrelais leiteten. Beim Eingehen eines Anrufes wurde durch das Kontrollrelais bewirkt, dass die Kontrollampe aufleuchtete. Der Nachteil dieser Einrichtung, dass bei Anruf zweier Seiten das Versagen einer Lampe nicht sofort erkannt werden kann und dass die Lampe, welche schadhaft ist. erst durch Probieren herausgefunden werden muss, fällt fort, wenn man zwei Glühfäden wie in Fig. 21 bis 23 parallel schaltet, von denen der eine bei gleicher Spannung des Fadens nur in Rotglut gerät, während der andere weiss glüht. Beim Durchbrennen des letzteren leuchtet der andere dunkel weiter und gibt durch das dunklere Leuchten gleich den Ort der Störung an. Zu diesem Zweck besitzt der dunkel glühende Faden stärkere Abmessungen (D. R. P. 135627 Mix & Genest), oder man gibt beiden Fäden dieselben Abmessungen und umgibt den einen mit Stoffen, die das Licht dämpfen (D. R. P. 156202 Mix & Genest). Die Stromzuführungen sind zur Erzielung einer grösseren Stabilität durch einen Glaskörper a verbunden. Textabbildung Bd. 320, S. 733 Fig. 24. Textabbildung Bd. 320, S. 733 Fig. 25. Beide Glühfäden lässt man dann vorteilhafterweise von derselben Stelle der Stromzuführungen ansgehen (Fig. 21 und 22). Nicht so vorteilhaft ist die in Fig. 23 dargestellte Verbindung, bei der jeder Glühfaden besondere Verbindungsstellen mit der Stromzuführung hat. Beim Evakuieren, das in bekannter Weise erfolgt, während die Glühfäden unter Strom gesetzt sind, leuchten in letzterem Falle nur die Verbindungsstellen des einen helleuchtenden Glühfadens hell, die anderen dagegen dunkel, so dass die in letzterer eingeschlossenen Gase nicht völlig ausgetrieben werden können. Textabbildung Bd. 320, S. 733 Fig. 26. Textabbildung Bd. 320, S. 733 Fig. 27. Das Evakuieren derartiger Miniaturlämpchen erfolgt entweder einzeln oder gleichzeitig zu mehreren, indem dieselben an eine gemeinsame Leitung angeschlossen werden, die mit der Luftpumpe in Verbindung steht. Durch Anordnung der Lämpchen in der aus den Fig. 24 bis 27 (amerikanische Patentschrift 759650) ersichtlichen Weise können auf einmal 100 und mehr Lämpchen evakuiert und damit die Herstellungskosten wesentlich herabgesetzt werden. Wie aus Fig. 24 und 25 hervorgeht, besitzt das Hauptevakuierungsrohr a an seinem oberen Ende senkrecht zu seiner Achse verlaufende radiale Abzweigungen b. An diese werden unter Vermittlung von Rohren c mit Anschlüssen d die einzelnen Lämpchen angeschmolzen. Fig. 26 zeigt eines der letztgenannten Rohre vor der Anschmelzung der Lämpchen, Fig. 27 die Lämpchen selbst, welche in bekannter Weise ein Ansatzrohr e besitzen. Nach Beendigung der Entlüftung wird jedes einzelne der Rohre c mit seinen Lämpchen abgeschmolzen. Das Abschmelzen der einzelnen Lämpchen kann nun an jeder Werkbank auch durch mindergeübte Arbeitskräfte erfolgen. Die beschriebene Einrichtung bedeutet eine wesentliche Vereinfachung des ursprünglichen Entlüftungsverfahrens und gestattet gleichzeitig eine Verminderung der Kosten und die Verwendung billiger Arbeitskräfte.