Titel: DIE KRAFTVERSORGUNG DES KLEINGEWERBES DURCH GAS UND ELEKTRIZITÄT.
Autor: Hoeltje
Fundstelle: Band 327, Jahrgang 1912, S. 8
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DIE KRAFTVERSORGUNG DES KLEINGEWERBES DURCH GAS UND ELEKTRIZITÄT. Von Regierungsbaumeister Hoeltje, Frankfurt a. M. HOELTJE, Die Kraftversorgung des Kleingewerbes durch Gas und Elektrizität. Inhaltsübersicht. Bei Entscheidung der Frage, welche Betriebskraft zweckmäßig für das Kleingewerbe in Frage kommt, stehen sich die Ansichten der Gasfachleute und Elektrotechniker scharf gegenüber. Es soll in diesem Aufsatz versucht werden, durch Verarbeitung statistischen Materials zur Klärung dieser Frage beizutragen. –––––––––– In dem Konkurrenzkampf zwischen Gas und Elektrizität um die Eroberung der kleinindustriellen Betriebe und Gewerbe sind in letzter Zeit eine Reihe von Werbeschriften erschienen, die mehr oder weniger einseitig die Frage von einer bestimmten Seite aus betrachten und beantworten. Die von Seiten der Elektriker verfaßten Schriften gipfeln meist in der Behauptung, daß die Elektrizität berufen sei, die Gasmotoren in den Städten vollständig zu verdrängen, während die Gasfachmänner dem Gas auch für die Zukunft einen wichtigen Platz in der Kraftversorgung des Kleingewerbes einräumen, wenn auch neben der Elektrizität. Die Behauptungen werden meist mit Betriebskostenberechnungen belegt, und man findet bald heraus, daß die divergierenden Ergebnisse im wesentlichen darauf zurückzuführen sind, daß von beiden Seiten verschiedene Betriebsstundenzahlen als normal zugrunde gelegt werden, indem tatsächlich für die wirtschaftliche Ueberlegenheit der einen oder anderen Kraftquelle außer der Kraftgröße, über die kein Streit besteht, die Betriebsstundenzahlen ausschlaggebend sind. Der Vielseitigkeit der Verhältnisse der Praxis wird dabei nicht in genügendem Maße Rechnung getragen. So wird z.B. in der Broschüre „Was wähle ich, Gas oder Elektrizität“ von Schuster, die sehr einseitig das Lob der Elektrizität singt, ein Beispiel mit 1000 Betriebsstunden bei ⅗ Belastung entsprechend 600 Stunden bei Vollbelastung und ein zweites mit 500 Stunden bei ⅗ Belastung entsprechend 300 Stunden Vollbelastung gerechnet. Ebenso wird in der Broschüre „Muß der Gasmotor dem Elektromotor weichen? Ja!“ von Hermann Schmitz ein Beispiel mit 600 Stunden bei halber Belastung entsprechend 300 Stunden bei Vollbelastung und 1000 Stunden bei ⅗ Belastung entsprechend 600 Stunden bei Vollbelastung aufgeführt. Die höheren, für den Elektromotor ungünstigeren Belastungszeiten sind in den Rechnungen nicht berücksichtigt. Anderseits finden sich in der den entgegengesetzten Standpunkt vertretenden Broschüre von Brandt: „Bemerkungen über elektrische Ueberlandzentralen“ Betriebskostenberechnungen durchgeführt unter Zugrundelegung von 1500 Stunden; die kleineren, für den Gasmotor ungünstigen Betriebsstundenzahlen sind hier rechnerisch nicht berücksichtigt. In einer Broschüre der Vereinigung der Kleingasmotorenfabrikanten „Elektromotor oder Verbrennungskraftmaschine“ ist allerdings das Bestreben zu erkennen, den verschiedenartigen Verhältnissen mehr Rechnung zu tragen, indem Beispiele für 3000 bis herunter zu 500 Betriebsstunden durchgeführt werden; aber immerhin sind noch kleinere Betriebsstundenzahlen nicht berücksichtigt, obgleich diese auch in der Praxis vorkommen. Auch in anderen Punkten laufen in diesen Flugschriften häufig Uebertreibungen unter. So ist z.B. ein beliebtes, von elektrisch interessierter Seite angewandtes Verfahren, daß zunächst eine reichliche Summe für Bedienung des Gasmotors in die Betriebskostenrechnung eingesetzt und außerdem unter den rechnerisch nicht zu verfolgenden Vorteilen des Elektromotors dessen Bequemlichkeit gerühmt wird; man darf natürlich nur eins oder das andere tun. Ferner findet man in diesen Broschüren vielfach die Behauptung, für den Gasmotor müsse für dieselbe Arbeitsleistung eine höhere Betriebszeit eingesetzt werden, weil man in kürzeren Betriebspausen ihn nicht abstelle; in der Broschüre: „Keine Gemeinde, kein Anwesen ohne Elektrizität“ wird sogar die doppelte Betriebszeit für den Gasmotor im Vergleich zum Elektromotor eingesetzt; das trifft natürlich heute, wo das Ingangsetzen durch die Andrehkurbeln so bequem gemacht worden ist, nur noch in Ausnahmefällen zu, und in diesen hat sich der Inhaber eine solche Vergeudung selbst zuzuschreiben. Ferner findet man häufig in den Broschüren der Elektriker die Eigenschaft des Gasmotors, bei geringerer Belastung verhältnismäßig mehr Gas zu gebrauchen, übertrieben ausgenutzt; so wird in der Broschüre: „Muß der Gasmotor dem Elektromotor weichen? Ja!“ erwähnt, daß der Gasmotor bei ¼ Belastung die Hälfte des Gases bei Vollbelastung verbraucht, was zunächst schon übertrieben ist; außerdem wird aber verschwiegen, daß der Elektromotor in diesem Falle auch 25 v. H. mehr Strom für die Pferdekraftstunde gebraucht. Ebenso finden sich unzutreffende Angaben bezüglich des zugrunde gelegten Strompreises. In der Broschüre: „Was wähle ich, Gas oder Elektrizität“, Seite 20, wird gesagt, daß der billige KW-Stundenpreis, 15 Pf., schon bei 5000 bis 6000 KW/Std. gewährt wird, und es wird das Beispiel auf Seite 25 mit diesem Werte durchgerechnet, trotzdem nur 2640 KW/Std. gebraucht werden. In Wirklichkeit müßte, um dieses Vorzugspreises teilhaftig zu werden, bei ¾ Belastung ein Motor von beispielsweise 1 PS 4 PS 6 PS mindestens 6600–7900 1840–2200 1240–1490 Stunden laufen; Zahlen, die aber nach Angabe der Elektriker bei Elektromotoren des Kleingewerbes nie erreicht werden. Diesen Unstimmigkeiten auf seiten der von den Elektrikern angestellten Rechnungen stehen natürlich entsprechende, wenn auch wohl nicht so zahlreiche Unstimmigkeiten in den von den Gastechnikern angestellten Betriebskostenberechnungen gegenüber. Der Umstand, daß der Motor im Betriebe meist nicht voll belastet ist und bei geringerer Belastung verhältnismäßig mehr Gas gebraucht, wird vielfach nicht berücksichtigt. Ferner wird versäumt, der höheren Reparaturbedürftigkeit des Gasmotors gegenüber dem Elektromotor Rechnung zu tragen. (Die oben genannte Broschüre der Vereinigung der Kleingasmotorenfabrikanten vermeidet den ersteren Fehler allerdings, indem sie in den Beispielen mit halber und ¾ Belastung entsprechende Zuschläge zum Gasverbrauch macht.) Wenn in den genannten Broschüren aus den Fachkreisen der Elektriker und Gasmotorenfabrikanten über die Frage der günstigsten Betriebskraft für das Kleingewerbe keine erschöpfende Auskunft geholt werden kann, hauptsächlich weil nur bestimmte Betriebszeiten in Rechnung gezogen sind, so liegen allerdings auch Veröffentlichungen vor, die von unparteiischer Seite den Betriebskräften gerecht zu werden suchen, indem sie den Vergleich für alle praktisch vorkommenden Betriebsverhältnisse durchführen. Ich erwähne hier das Werk von Barth „Die zweckmäßigste Betriebskraft“ und die kleine Schrift von Lauenstein „Gas oder Elektrizität“. Aber welche Betriebszeiten denn nun wirklich im Handwerk und Kleingewerbe maßgebend sind, kann man aus diesen Schriften auch nicht entnehmen. Aus diesem Grunde geben sie wohl eine gute Grundlage für die Beantwortung, aber keine erschöpfende Antwort auf die Frage, inwieweit Gas und Elektrizität in der Praxis nun wirklich für die Kraftversorgung in Städten in Betracht kommen. Nach den Urteilen der Elektriker soll das Nebeneinanderexistieren von Elektromotoren und Gasmotoren in den Städten fortan nicht möglich sein; da nach den Ergebnissen der Statistik die Zahl der in Städten laufenden Gasmotoren nicht nur nicht zunehme, sondern nicht einmal auf der alten Höhe bleibe; während die Zahl der Elektromotoren riesenhaft zunehme, soll das Aussterben des Gasmotors gewiß sein. Diese Darlegungen finden sich insbesondere in einem Aufsatz der E. T. Z. von Ross (27. April Heft 17). In der Tat könnten die in diesem Aufsatz auf umfassendem Material aufgebauten Zahlen die Ansicht von der unbedingten Ueberlegenheit des Elektromotors stützen, wenn man sich eben nur auf diese Zahlen verläßt und nicht nach den Gründen für diese notwendige Erscheinung forscht. Aber der von Ross festgestellte Stillstand in der Vermehrung der Gasmotoren in dem in Betracht gezogenen Zeitpunkte läßt nicht ohne weiteres darauf schließen, daß der Gasmotor, wie Ross meint, heute wirtschaftlich völlig unberechtigt ist. Die Sache liegt vielmehr meines Erachtens folgendermaßen: Lange vor den Elektrizitätswerken gab es in den Städten die Gasanstalten und alle kraftbedürftigen Kleinindustrien waren auf die Aufstellung von Gasmotoren angewiesen. Daß unter diesen Betrieben solche gewesen sind, für die der Gasmotor sich unter den heutigen Bedingungen nicht mehr eignet, ist ohne weiteres klar, und ebenso daß daher diese Kraftverbraucher nach Bau des Elektrizitätswerkes den für ihren Betrieb unwirtschaftlichen Gasmotor abschafften und durch einen Elektromotor ersetzten. Das wird allerdings nicht sofort nach Begründung des Elektrizitätswerkes geschehen, sondern erst nach einer Reihe von Jahren wird gewissermaßen ein Gleichgewichtszustand erreicht sein, da je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen, nach seinen Erfahrungen und seiner Beeinflussung die Auswechselung der Motoren vor sich gehen wird. Rechnet man dazu, daß eine Reihe von Betrieben, die vorher überhaupt keine mechanische Betriebskraft hatten, weil für sie keine andere als Elektrizität in Frage kommen konnte, nun auch dazu kommen, so ist das starke Anwachsen der Elektromotoren und der Stillstand des Gasmotorenabsatzes während einer gewissen Tabelle 1. Textabbildung Bd. 327, S. 9 Elektromotoren; Gasmotoren; Gewerbe; Pferdestärken; Jahresstromverbrauch; Jahresbetriebsstund.; Metzgerei; Bäckerei (Zwieback- und Brotfabr.); Sonstige Nahrungsmittel; Textilindustrie; Schreinerei (inkl. Möbelfabr.); Metallbearbeitung; Schmiede; Mineralwasserfabriken; Sonstige Holzbearbeitung; Wäschereien; Seifenfabrik; Schleiferei (Glas-Marmor); Druckerei (inkl. Buchbinder); Schuhmacher (inkl. Schäftefabrik); Wagenbau (inkl. Stellmacher); Lederwaren (Sattler, Portefeuiller); Chemische Fabriken; Kl. W. = Kleinster Wert, Gr. W. = Größter Wert, M. W. = Mittel-Wert Zeit nach Eröffnung eines Elektrizitätswerkes ohne weiteres zu erklären. Aber die Zukunft wird lehren, wie nach erfolgtem Ausgleich die weitere Entwicklung der beiden Kraftmaschinen vor sich geht. Die folgenden Betrachtungen sollen feststellen, ob etwa jetzt im allgemeinen ein solcher Ausgleich stattgefunden hat, indem etwa schon jetzt in denjenigen Fällen, wo der Gasmotor an seiner Stelle geblieben ist, er wirtschaftlich berechtigt ist, und ob er demnach auch in Zukunft sich unter bestimmten, in der Praxis wirklich vorkommenden Betriebsverhältnissen weiter ausbreiten muß. Wie oben schon dargetan, ist für die Beantwortung dieser Frage außer der Kraftgröße maßgebend die Betriebsstundenzahl. Um in diese für die Entscheidung der hier zu behandelnden Frage wichtige Sache Licht zu bringen, habe ich mich an die Gas- und Elektrizitätswerke mehrerer Städte gewandt, von denen mir Offenbach, Duisburg und Mainz Material zur Verfügung gestellt haben. Die gefundenen Zahlen haben sich so ergeben, daß die für das Jahr verbrauchten Betriebsmittelmengen (in cbm bezw. KW-Stunden gemessen) durch die für die Motoren in einer Stunde benötigten Betriebsmittelmengen geteilt werden. Dabei ist angenommen, daß die Motoren mit ¾ Belastung arbeiten. Für den Gas- bezw. Stromverbrauch für die PS-Stunde sind die Tabellen des Werks von Barth „Die zweckmäßigste Betriebskraft“ zugrunde gelegt, und zwar sind die Gasverbrauchszahlen, weil es sich um z. T. ältere Motoren mit ungünstigerer Wärmeausnutzung handelt, um 5 v. H. erhöht worden und der so gefundenen, den mittleren Verbrauch bei voller Belastung darstellenden Zahl nochmals 10 v. H. für den Mehrverbrauch infolge verminderter Belastung zugeschlagen worden. Für den Elektromotor konnten beide Zuschläge unterbleiben, da der Stromverbrauch der Elektromotoren in der in Betracht kommenden Zeit sich nicht wesentlich geändert hat und der Verbrauch für die PS-Stunde bei Abnahme der Belastung um 25 v. H. sich unwesentlich ändert. So ist die Tab. 1 entstanden, bei der für die verschiedenen Gewerbe die Leistungen der Motoren und die Betriebsstunden eingetragen sind, und zwar in ihrem geringsten, größten und mittleren Wert. Man erkennt nun sofort, daß die Größe und Kraftleistung der Kraftmaschinen innerhalb desselben Gewerbes verschieden groß ist, je nachdem elektrischer oder Gasbetrieb gewählt ist. Und zwar finden sich bei denjenigen Betrieben, welche Elektrizität verwenden, in der Mehrzahl der Fälle kleinere Motoren und immer wesentlich kleinere Betriebsstundenzahlen als in denjenigen Betrieben desselben Gewerbes, welche Gaskraft verwenden. Man erkennt ferner, daß die mittleren Betriebsstundenzahlen, welche den Elektromotoren verwendenden Betrieben angehören, zwischen 95 und 1200 schwanken und zum Teil gut übereinstimmen mit denjenigen Betriebsstundenzahlen, die auch sonst von den Elektrikern für die betreffenden Gewerbe angegeben werden (z.B. in der Zeitschrift „Elektrische Bahnen und Betriebe“ 1910, S. 292); daß ebenso die Betriebsstundenzahlen der mit Gas betriebenen Anlagen diejenigen höheren Werte haben, welche im allgemeinen von den Gasmotorenfabrikanten in ihre Rechnungen eingesetzt werden. Aber ein Fehler ist es, wenn man, wie es bisher meist in den Werbeschriften der einen oder anderen Seite gemacht worden ist, für ein bestimmtes Gewerbe eine bestimmte mittlere Betriebsstundenzahl einsetzt, für diese Betriebsstundenzahl ermittelt, ob Gas oder Elektrizität vorteilhafter ist, und das Ergebnis dann für das ganze Gewerbe verallgemeinert. Vielmehr gibt es in fast allen Gewerben Betriebe mit kleiner Betriebskraft und kleiner Betriebsstundenzahl und solche mit größerer Kraft und größerer Betriebsstundenzahl. Die ersteren sind zum Elektromotor übergegangen, die anderen beim Gasmotor geblieben. (Schluß folgt.)