Titel: SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES BISCHOF-ROLLERS.
Autor: Schultze
Fundstelle: Band 327, Jahrgang 1912, S. 268
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SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES BISCHOF-ROLLERS. Von Kgl. Gewerbeinspektor Schultze, Fulda. SCHULTZE: Schutzvorrichtung am Einwurf des Bischof-Rollers. Inhaltsübersicht. Beschreibung einer bewährten Schutzvorrichtung für den Bischof-Roller. –––––––––– An der Bischofschen Rollmaschine kommen Unfälle häufig dadurch vor, daß der bedienende Arbeiter die auf der Keilwelle auflaufende Papierrolle mit der Hand befaßt. Er wird dann in den Einlauf zwischen Papierrolle und Belastungswalze eingezogen. Die abgeänderten Unfallverhütungsvorschriften der Papiermacher – Berufsgenossenschaft (Ausgabe 1905) bestimmen deshalb in § 26, daß bei Kalandern, Satiniermaschinen sowie allen sonstigen Walzenpressen, soweit es die Betriebsweise gestattet, die Walzeneinläufe mit geeigneten Schutzvorkehrungen (Schutzleisten, Leitrollen usw.) zu versehen sind. Im Betriebe der Firma Gebr. Lange-Bernburg ereignete sich eines Tages ein Unfall der beschriebenen Art. Kommerzienrat O. Lange brachte deshalb eine einfache aber bewährte Schutzleiste an, die sich auch an allen anderen Maschinen anbringen läßt und von den Arbeitern der Fabrik selbst angefertigt werden kann. Er ließ eine hölzerne Schutzleiste seitlich an den Lagern der Belastungswalze in Scharnieren drehbar aufhängen. Sie hebt und senkt sich gleichzeitig mit der Belastungswalze, gibt der anwachsenden Papierrolle nach und deckt dauernd die Einlaufstelle. Sie ist aufklappbar eingerichtet, um das Einführen der Papierbahn vor Beginn der Rollung nicht zu hindern. Die Maschinenfabrik J. M. Voith-Heidenheim a. d. Brenz hat die Einrichtung nach Fig. 1 und 2 ausgestaltet, bringt sie in den Handel und fügt sie allen ihren Maschinen an. Textabbildung Bd. 327, S. 269 Fig. 1. AA1 = Sperrhaken zum Einhängen der Schutzlatte; B = Belastungswalze; C = Keilwelle mit auflaufender Papierrolle; D = Tragwalze (Reibungszylinder). Textabbildung Bd. 327, S. 269 Fig. 2. Textabbildung Bd. 327, S. 269 Fig. 3. Eine wesentliche Verbesserung kann die Schutzvorrichtung erfahren, wenn die Schutzlatte durch eine zwangläufige Verriegelung mit der Einrückvorrichtung der Rollmaschine verbunden wird. Die Verriegelung soll bezwecken, daß der Einlauf erst geschützt sein muß, ehe die Maschine in Gang gesetzt wird. Nicht unbeachtet darf bleiben, daß bei hochgeklappter Schutzlatte die Welle von Hand gedreht werden kann, um das Aufführen der Papierbahn zu gestatten (vergl. Fig. 3). Die Schutzvorrichtung läßt sich auch an allen ähnlichen Maschinen anbringen.