Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 328, Jahrgang 1913, S. 409
Download: XML
Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau Unipolarmaschinen. Heft 9 und 10 dieses Jahr-Sanges bringen eingehende Mitteilungen von C. Trettin über Unipolarmaschinen von der Form, wie die Siemens-Schuckertwerke sie bauen. Im Anschluß daran sei folgende kleine Betrachtung gegeben, die den Zweck hat, einen allgemein gültigen Zusammenhang zwischen elektromotorischer Kraft und Kraftlinienzahl auch bei dieser Art von Maschinen zu zeigen. Die in dieser Beachtung vorkommenden Bezeichnungen seien der Einfachheit wegen vorweggenommen: E Elektromotorische Kraft (E. M. K.), N Kraftlinienzahl, B Kraftlinien für 1 qcm, t Zeit, l Leiterlänge in cm, r Radius in cm, v Geschwindigkeit in cm/Sek., w Winkelgeschwindigkeit, z Windungzahl zwischen zwei Schleifringen (in Reihe). Alle Größen im C g s-System gemessen. Das Grundgesetz der Induktion lautet: „Aendert sich innerhalb eines geschlossenen Leiters der magnetische Kraftfluß, so entsteht im Leiter eine E. M. K., die der Aenderungsgeschwindigkeit des Flusses proportional ist. Die Richtung der E. M. K. ist, nach der Regel von Lenz, stets so, daß der entstehende elektrische Strom die Aenderung des Magnetfeldes zu hemmen sucht“. Die Größe der E. M. K. ist also durch die Formel E=-\frac{d\,N}{d\,t} gegeben. Das negative Zeichen sagt hier weiter nichts, als daß E mit abnehmendem N positiv und mit zunehmendem negativ wird. Die Anwendung dieser einfachen Ausdrucksform auf Unipolarmaschinen wird vielfach unbequem gefunden. Der Grund dafür ist wohl im folgenden zu suchen: Die Unipolarmaschine führt in ihrem elektrischen Stromkreise überall dauernd gleichgerichtete Ströme, welche nur hervorgerufen sein können durch eine stets gleichgerichtete E. M. K., die ihrerseits ein stets wachsendes oder ein stets abnehmendes Feld voraussetzt. Für Magnetfelder mit diesen Eigenschaften, namentlich in ihren Folgen, fehlt uns aber das Verständnis. Aus diesem Grunde begnügt man sich meist, die E. M. K. proportional der in der Sekunde durch einen bewegten Leiter geschnittenen Kraftlinienzahl (B l v) zu setzen. Textabbildung Bd. 328, S. 410 Abb. 1. Textabbildung Bd. 328, S. 410 Textabbildung Bd. 328, S. 410 Abb. 3. Textabbildung Bd. 328, S. 410 Abb. 4. Eine einfache Form der Unipolarmaschine zeigt Abb. 1. Eine Metallscheibe A rotiert in Uhrzeigerrichtung in einem, zu ihrer Fläche senkrechten, magnetischen Felde; das Feld sei gleichmäßig über die Scheibe verteilt und gehe von oben nach unten durch die Zeichenebene, die Richtung des Feldes ist wie üblich mit einem Kreuz (+) bezeichnet. Am Umfang der Scheibe sowie auf deren Achse schleifen Bürsten b1 und b2, die mit dem Nutzwiderstand R leitend verbunden sind. Die Scheibe denken wir uns aus radialen Leitern bestehend. Einen davon, BC, greifen wir heraus. Den elektrischen Widerstand der Scheibe setzen wir vernachlässigbar klein voraus, dann können wir jedem Radius zwei geschlossene Leiterkreise zuordnen, zu BC den Kreis BC b2 R b1 B und den Kreis BCFE b2 R b1 B oder Kreis I und II. Infolge der Rotation verringert sich im Kreis I die Kraftlinienzahl, die von ihm umschlossen wird, es muß also in ihm eine E. M. K. induziert werden, deren Richtung mit der Buchstabenfolge BC b2 R b1 B übereinstimmt. Im Kreis II vergrößert sich die Kraftlinienzahl und es wird eine E. M. K. induziert, die die Richtung BC F E b2 R b1 B hat. Beide Stromkreise haben R gemeinsam und erzeugen an den Klemmen von R eine Spannung derselben Richtung. Die in der Maschine bis zu den Bürsten befindlichen Teile von I und II sind auf R parallel geschaltet. Die Größe der E. M. K. beträgt E=-\frac{d\,n}{d\,t}, d N ist gleich \frac{w\,r^2}{2}\,.\,B\,.\,d\,t und \frac{d\,N}{d\,t}=\frac{w\,r^2}{2}\,.\,B. Die E. M. K. jeden Kreises ist also in ihrer Zahlengröße gleich dem in der Sekunde vom Radius BC bestrichenen Sektor mal B. Diese Ableitung mußte natürlich auch auf die in der Sekunde geschnittene Kraftlinienzahl führen. Alle übrigen Radien der Scheibe bilden mit R ebensolche Leiterkreispaare, die untereinander parallel auf R geschaltet sind, und deren E. M. K., da sie nur von w und B abhängen, gleich groß sind. Ausgleichströme in der Scheibe selbst sind also ausgeschlossen. Gelangt \overline{B\,C} in die Lage B G, dann umschließt I die Kraftlinienzahl O und II die maximale Zahl Nmax. Unmittelbar nach Durchgang durch B G ist die von I umschlossene Kraftlinienzahl gleich Nmax und die von II gleich O. Abb. 2 und b zeigt den Kraftflußinhalt von I und II als Funktion der Stellung des Radius BC. Während der ganzen Umdrehung ist \frac{d\,N}{d\,t} konstant, nur beim Durchgange BG wird der Wert infolge der Unstetigkeit von N unendlich. Zu einer Strombildung in der Scheibe kommt es trotzdem nicht, da Kreis I denselben Kraftfluß (Nmax) hemmen will, den Kreis II unterstützt. Abb. 3 und 4 zeigen den Radius BC unmittelbar nach dem Durchgange durch BG. Die durch die Unstetigkeit von N hervorgebrachten Ströme (punktiert,) heben sich auf, da sie auf derselben Bahn gleich und entgegengesetzt gerichtet sind. Diese Betrachtung zeigt, daß wir mit dem allgemein gültigen Gesetze E=-\frac{d\,N}{d\,t} auch hier auskommen. Die Hoffnung, es in seiner allgemeineren Form E=-\frac{d\,N}{d\,t}\,.\,Z für Unipolarmaschinen jemals in Anwendung bringen zu können, wird wohl nicht in Erfüllung gehen. v. Kleist. –––––––––– Diesel-Maschine und Getreideindustrie. Die Diesel-Maschine ist auf den meisten Gebieten der Kraftmaschinenverwendung siegreich vorgedrungen, doch hat sie in den Getreide fördernden und verarbeitenden Betrieben noch wenig Verwendung gefunden. Hier kann man unterscheiden: 1. Löschung aus Schiffen mittels stationärer oder schwimmender Becherelevatoren; 2. Löschung mittels stationärer oder schwimmender Saugluft- oder Druckluftanlagen; 3. Lagerung; 4. Müllerei. 1. Die auf Pontons montierten Becherelevatoren werden meistens mit Dampfkraft von 75 bis 150 PS angetrieben, die in eigener Kessel- und Maschinenanlage erzeugt werden. Bei einer jährlichen Arbeitsstundenzahl von etwa nur 2000 stellen sich die Kosten auf die Tonne gelöschten Getreides sehr hoch. Hier wäre der Diesel-Motor als die allein geeignete Antriebskraft zu bezeichnen, da er die Forderungen: sofortige Betriebsbereitschaft, Raumersparnis und zweckmäßige Unterbringung des Treibmittels am besten erfüllt. Die Förderkosten können hierbei eine Ersparnis von 50 v. H. gegenüber dem Dampfbetrieb aufweisen. 2. Die pneumatische Getreideförderung findet erst seit einem Jahrzehnt ausgedehnte Verwendung. Diese großen schwimmenden Elevatoren mit einer stündlichen Förderleistung von 150 bis 200 t besitzen Dampfkraftanlagen von 300 PS. Ihre jährliche Arbeitsstundenzahl beträgt nur etwa 3000. Auch hier wäre die Verwendung der Diesel-Maschine vorteilhafter. Die schwimmenden Getreideheber können außerdem als Zollausland gelten, erhalten also ihr Treibmittel ohne Zollaufschlag. Bei stationären Anlagen zur pneumatischen Getreideförderung handelt es sich um noch größere Kraftanlagen. Eine solche Anlage von 400 t Stundenleistung wurde mit vier Diesel-Maschinen stehender Anordnung für Paraffinölbetrieb mit 900 PS Gesamtleistung ausgerüstet und ist seit einem Jahr in Betrieb. Die Betriebskostenschätzung ergab einen Minderverbrauch an Rohöl von etwa 25 v. H. gegenüber dem Kohlenverbrauch entsprechender Dampfmaschinenanlagen. Der Fortfall der Kesselanlage mit Schornstein bei beschränkten Platzverhältnissen, die Ersparnis an Löhnen für das Kesselpersonal, der Wegfall der Kohlen- und Ascheförderung sprechen ebenfalls zu Gunsten der Diesel-Maschine. Die Maschinen gestatten in ihrer Unterteilung in vier Aggregate die völlige Anpassung an alle Betriebserfordernisse. Die Saug- und Druckluftförderung bedingt häufige und plötzlich auftretende Kraftschwankungen, die von Sauggasmaschinen niemals, von Dampfmaschinen anstandlos aufgenommen werden können. Die Diesel-Maschine ist ebenfalls überlastungsfähig. 3. Bei Lagerung in Mühlenspeichern kommen Kraftanlagen von 150 bis 200 PS in Betracht. Auch hier hat man in den letzten Jahren vereinzelt Diesel- Maschinen gewählt. 4. Die deutsche Weizenvermahlung beträgt etwa 6000000, die Roggenvermahlung 9000000 t jährlich mit einem Kraftbedarf von etwa 250000 PS. Die Diesel-Maschine hat in der Mühlenindustrie noch nicht Eingang gefunden. Der Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft tritt hier zurück, weil es sich um dauernden Tag- und Nachtbetrieb handelt, der während der ganzen Woche, also 138 Stunden, nicht unterbrochen werden darf. Betriebsicherheit ist hier die wichtigste Forderung. Eine zuverlässige Diesel-Maschine mit dem billigen Steinkohlenteeröl-Betrieb könnte hier mit der Dampfmaschine in Wettbewerb treten. Die Abgaswärme der Diesel-Maschine kann zum Trocknen des gewaschenen Getreides und zur Heizung der Mühlenanlage Verwendung finden. In modernen Apparaten für Abwärmeausnutzung können ganz erhebliche Mengen Frischluft vorgewärmt werden. Da es sich bei Mühlenanlagen um unbedingte Betriebsicherheit handelt, so ist beim Diesel-Maschinenbetrieb, wie beim Dampfmaschinenantrieb die Beschaffung einer Reservekraftmaschine ratsam. Eine Roggenmühle mit einer täglichen Leistung von 50 t wurde mit einer 220 PS zweizylindrigen Diesel-Maschine ausgerüstet. Die Brennstoffkosten betragen 1,10 M/t gemahlenen Roggen, wie bei der Dampfmaschine. Zwei Heizer und die Kosten des Kohlentransportes können gespart werden. Die Amortisation der Kesselanlage kommt in Wegfall. Die im Mühlenbetriebe lästig empfundene Rauchplage ist nicht mehr vorhanden. Ein fünfmonatlicher Betrieb hat gezeigt, daß die Diesel-Maschine für Tag- und Nachtbetrieb eine brauchbare Antriebsmaschine darstellt. Große Wassermühlen haben für wasserarme Zeiten in der Regel Reservemaschinen, für die man zukünftigt ebenfalls Diesel-Maschinen wählen wird. Allerdings ist dabei auf einen Faktor Rücksicht zu nehmen: auf den Preis des Teeröles. Ist hier eine weitere Preissteigerung zu erwarten, so kann die beste Konstruktion und Werkstattausstattung der Diesel-Maschine die im Mühlenbetriebe bewährte Dampfmaschine nicht verdrängen. [Der Oelmotor 1913, S. 454 bis 457.] W. –––––––––– Die elektro-pneumatische Schrämmaschine der Ingersoll Rand Company. Von Berginspektor Gold. Für den Betrieb von Schrämmaschinen kam Jahrzehnte hindurch nur Preßluft als Antriebskraft in Betracht. In der elektro-pneumatischen Gesteinsbohrmaschine von Ingersoll ist nun eine Bohr- und Schrämmaschine konstruiert worden, die die Vorzüge des elektrischen Motorbetriebes mit den Vorteilen der Preßluft als Antriebskraft für die eigentliche Arbeitsmaschine verbinden soll. Die bei den Unterreichenauer Kohlenwerken (Oesterreich) mit der Maschine durchgeführten Versuche haben vorzügliche Resultate ergeben. Bei der Maschine wird der Stoß- und Schlagmechanismus durch Preßluft betätigt, die durch einen kleinen, vor Ort mitgeführten Kompressor, den Pulsator, erzeugt wird, dieser wird durch einen Elektromotor angetrieben. Der grundlegende Unterschied gegenüber den anderen pneumatischen Bohrmaschinen besteht jedoch darin, daß der Pulsator nicht nur komprimierend, sondern auch saugend wirkt, so daß immer dieselbe Luft verwendet wird. Weder am Pulsator noch an der Schrämmaschine ist infolgedessen ein Auspuff vorhanden; nur die Luftverluste brauchen ersetzt zu werden. Die eigentliche Arbeitsmaschine besteht aus Kolben und Drallspindel, die die Umsetzung der Bohr- und Schrämkronen bewirkt; jeder Steuermechanismus am Luft- und Arbeitszylinder entfällt. Als Strom wird Drehstrom von 220 Volt Spannung verwendet. Die Herstellung eines Schrames von 2,5 m Breite und 1,5 bis 1,8 m Tiefe in dem 4,5 m mächtigen Flötze erforderte je nach der Beschaffenheit der stellenweise sehr harten Gaskohle 35 bis 50 Minuten, der Ausbau und das Wiederaufstellen der Maschine bei einer Entfernung der Abbauorte von 40 bis 100 m etwa 15 bis 30 Minuten, so daß in einer neunstündigen Schicht leicht vier bis fünf Abbauorte vorgerichtet werden konnten. Die Stundenleistung der elektro-pneumatischen Schrämmaschine betrug bei den Abnahmeversuchen 4,48 bis 5,46 qm Schramfläche. Die Häuerleistung einschließlich der Abbauförderung bis zur Seilbahnstation steigerte sich durch den elektro-pneumatischen Schrämmaschinenbetrieb um 78 bis 94 v. H. [Zeitschrift des Zentral-Verbandes der Bergbau-Betriebsleiter Oesterreichs 1913 Nr. 10,] Schorrig. –––––––––– Nils Gustav Dalén und der Nobelpreis für Physik 1912. Am 10. Dezember 1901 wurde zum ersten Male der Nobelpreis verteilt. Die Reihe der Namen der Physiker und Chemiker, die seit diesem Zeitpunkt Träger des Preises waren, bildet ein Dokument für die glänzenden naturwissenschaftlichen Entdeckungen, von denen der Uebergang vom 19. zum 20. Jahrhundert und das erste Jahrzehnt des letzteren begleitet waren. Röntgen, vant Hoff, Emil Fischer, H. A. Lorentz, Zeemann, Arrhenius, P. Curie und Frau, Becquerel, Lord Rayleigh, W. Ramsay, Lenard, von Baeyer, J. J. Thomsen, H. Moissan, Michelson, E. Bucherer, Lippmann, Rutherford, Marconi, Braun, W. Ostwald, van der Waals, Wallach, W. Wien, jeder einzelne Name bedeutet eine Erweiterung unserer wissenschaftlichen Erkenntnis und ein großer Teil von ihnen ist auch dem nichtnaturwissenschaftlich Gebildeten geläufig. Diese Reihe reicht bis zum Jahre 1911. 1912 wurde zum ersten Mal bei der Verleihung des physikalischen Preises mit dem bisherigen Brauche gebrochen: Statt eines Förderers der wissenschaftlichen Erkenntnis erhielt den Preis der Ingenieur Nils Gustav Dalén „för sina uppfiningar af sjalfverkande regulatorer atti kombination med gasaccumulatorer användas till belysning of fyrar och lysbojar“. Die Verleihung ist also erfolgt für konstruktive Leistungen auf einem speziellen Gebiete der Beleuchtungstechnik, dessen Entwicklung für die Sicherung der Seeschiffahrt zwar von größter Wichtigkeit ist, dessen wissenschaftlicher Erkenntnisinhalt jedoch hinter seiner wirtschaftlichen Bedeutung sehr zurücksteht. Die Welt ist gewöhnt, den Nobelpreis mit allgemein bedeutungsvollen, neuen Entdeckungen in Verbindung zu bringen, so daß eine Untersuchung darüber, in wie weit die Verleihung für 1912 (für Physik) sich in den bisherigen Rahmen einfügt, verlohnen dürfte, um so mehr, als die Leuchtfeuertechnik in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten ein wichtiger Industriezweig ist, gegen den die genannten Neuerungen in Wettbewerb getreten sind. Wie üblich, hat die Presse über die Verleihung Bericht erstattet, wobei im allgemeinen als Daléns Erfindungen folgende aufgeführt werden (z.B. Voss. Zeitung vom 15. November 1912): 1. der Gasakkumulator für Azetylen, 2. das Blinkfeuer, 3. das Sonnenventil. Der Akkumulator für Azetylen beruht auf der Eigenschaft des Azetons, das Azetylen unter Druck in großer Menge zu lösen. 1896 studierten die Franzosen Claude und Heß diese Eigenschaft des Azetons und nahmen auf Verfahren zur Anwendung dieser Eigenschaft Patente, die in den Besitz der Compagnie Française de l'Acetylène Dissous übergingen. Diese Gesellschaft fügte den Claude-Heßschen Entdeckungen noch den Gedanken hinzu, die Azeton-Azetylen-Lösung in porösen Massen aufgesaugt in Stahlzylinder zu pressen, wodurch erst das Azetylen-Aufspeichungsverfahren den erforderlichen Grad von Gefahrlosigkeit erhielt. Bekanntlich ist gasförmiges Azetylen in komprimiertem Zustand explosibel. 1901 wurden die französischen Patente von der Svenska Karbid & Azetylen A.-B. für Schweden angekauft, aus deren Besitz sie in den der Gasakkumulator A. B. übergingen. Dalén, der Oberingenieur bzw. Direktor bei diesen Gesellschaften ist, sah sich nach Verbesserung der porösen Masse im Sinne erhöhter Transportfähigkeit der Azetylenflaschen vor die Aufgabe gestellt, Anwendungsgebiete für das aufgespeicherte Gas zu suchen. Schon seit langem hatte die Seezeichentechnik Versuche unternommen, das Azetylen in ihren Bereich zu ziehen. Die Preußische Leuchtfeuerverwaltung hat bereits 1899 zwei Leuchtfeuer für dieses Gas eingerichtet, von denen jedoch das eine bei Winterkälte nicht betrieben werden konnte, weil das Entwicklungswasser für das Kalzium-Karbid trotz Anwendung von Frostschutzmitteln einfror. Das andere Feuer wurde deshalb in einem heizbaren Raum untergebracht. Dieser Nachteil des Einfrierens fällt bei der Azetylen-Azetonlösung fort, da das Azeton erst bei – 90° C erstarrt. Waren also nach diesen Richtungen bei einer Verwendung des Azetylen-Akkumulators für Leuchtfeuerzwecke keine Schwierigkeiten zu erwarten, so sah sich Dalén dem weit größeren Hindernis gegenüber, das in dem hohen Preise des Azetylens in vielen Ländern begründet ist. Ein cbm Azetylen kostet zurzeit in Deutschland M 3,50, während 1 cbm „Blaugas“, welches der in neuerer Zeit für die Zwecke der Seebeleuchtung in immer größerem Maßstabe verwendete Energieträger ist, nur M 1,60 kostet. Da weiter eine Azetylenflamme bestimmter Leistungsfähigkeit 30 l Gas in der Stunde verbraucht, während ein Blaugasglühlicht der gleichen Wirksamkeit nur 10 l verzehrt, so würden sich die Kosten einer Leuchtstunde bei den beiden Gasen wie 10,5 : 1,6 verhalten. Nun sind fast ganz allgemein die Leuchten der Bojen sogenannte Blinklichter, die intermittierend brennen. Die Firma Julius Pintsch, Berlin, ist die Urheberin des über die ganze Welt verbreiteten Blinkapparates, einer Einrichtung, die das im Körper der Boje oder Bake aufgespeicherte Gas in kleinen Mengen periodisch zum Brenner strömen läßt, wo es Lichtblinke von bestimmter Dauer erzeugt. Es liegt auf der Hand, daß die Dauer der Blinke und ihre Zahl in der Stunde auf die Leuchtkosten von maßgebendem Einfluß sind. Bei der Blaugas-Glühstrumpfbeleuchtung wählt man als Blinkdauer 1,5 Sek. und darüber, mit Rücksicht darauf, daß der Glühstrumpf eine gewisse Zeit braucht, um voll zu erglühen. Das Azetylen leuchtet aber ohne Glühstrumpf als Flamme. Hier setzte Dalén ein und konstruierte einen Blinkapparat, der Blinkdauern bis herab zu einigen Zehntel-Sekunden erzeugt. Hiermit war dem Azetylen die Wettbewerbsmöglichkeit gesichert. Immerhin werden kritische Bedenken gegen das Dalénsche System mit Rücksicht auf die Seebrauchbarkeit geäußert. So kurze Leuchtperioden sind nach dem Bericht von G. de Joly, Ingenieur en chef du Service central des Phares et Balises auf dem XII. Schiffahrtskongreß in Philadelphia wenig in Uebereinstimmung mit den nautischen Forderungen, denen die meisten Baken und Leuchtbojen in Frankreich genügen müssen. Für schwedische Verhältnisse liegt die Sache scheinbar günstiger, denn in diesem Lande hat das Dalénsche System in größerem Maßstabe Verwendung gefunden. Auch in Nordamerika sind Befeuerungsanlagen dieser Art vorhanden. Auch die dritte Neuerung, das Sonnenventil, verdankt dem Bestreben nach Verminderung des Azetylenverbrauchs ihre Entstehung. Die unbewachten Leuchtfeuer und Bojen brennen ununterbrochen Tag und Nacht, wenn man nicht eine Einrichtung vorsieht, die die Gaszufuhr zur Flamme mit Tagesanbruch abstellt und Abends wieder öffnet. Diesem Zweck dient das Sonnenventil Daléns nach D. R.-P. 217136. Es besteht aus zwei Körpern, von denen der eine blank poliert, der andere matt schwarz ist. Unter Einfluß des Tageslichtes absorbiert der schwarze Körper die im Lichte enthaltenen Wärmestrahlen, die der polierte Körper zurückwirft. Die so hervorgerufenen Unterschiede in der Ausdehnung der beiden Körper werden zum Schließen und Oeffnen der Gasleitung benutzt. Das Ziel, welches das Sonnenventil verfolgt, wird übrigens auch in sehr zweckmäßiger Weise mittels sogenannter Löschuhren erreicht, deren Gangwerke durch den Gasdruck selbsttätig aufgezogen werden und die Einstellvorrichtungen für den astronomischen Tag- und Nachtanbruch besitzen. Diese Uhren erfreuen sich im Wettbewerb mit dem Sonnenventil seit einigen Jahren immer häufigerer Benutzung. Muß nach dem Vorangegangenen festgestellt werden, daß der Gasakkumulator und der Blinkapparat eine französische resp. eine deutsche Erfindung ist, so muß doch zugegeben werden, daß es der Gasakkumulator-A.-B., Stockholm gelungen ist, unter geschickter Weiterbildung dieser Erfindungen seitens ihres Direktors Dalen und unter Aufbietung einer gewaltigen Reklame ihr im Endeffekt nicht unbestritten einwandfreies Seebeleuchtungssystem bei einigen Staaten zur Einführung zu bringen. Es gab Ende 1912 etwa 1250 nach diesem System eingerichtete Küsten- und Bojenleuchtfeuer gegenüber etwa 7200 nach Pintsch und etwa 30000 auf der ganzen Erde (verschiedenen Systems). An sich böte die Verleihung des physikalischen Nobelpreises für die geschilderten Leistungen keinen Anlaß zu weiterer Diskussion. Man könnte höchstens die Meinung aussprechen, daß nunmehr jeder geschickte Konstrukteur Anwartschaft auf den Preis habe, ein vom Standpunkt der Konstrukteure gewiß erfreulicher Ausblick. Es müßten aber dann die Firmen, die die preisgekrönten Konstrukteure beschäftigen, soviel Geschmack haben, daß sie die Verleihung nicht als Beweis für die Güte der Konstruktionen zu Reklamezwecken benutzen. Sonst würde der bisherige Brauch, über die Güte der Konstruktion nur das technische und das wirtschaftliche Ergebnis entscheiden zu lassen, außer acht kommen. Das Vorhandensein dieser Gefahr beweisen Veröffentlichungen der Gasakkumulator-A.-B. über das Dalénsche System. Vielleicht ist es also gut, wenn in Zukunft der Nobelpreis in allen seinen Abteilungen für Gebiete vorbehalten bleibt, auf denen keine in Geldsummen ausdrückbaren Interessenkonflikte vorkommen können. Dr. W. Hort. –––––––––– Ein neues „kaltes Licht“. Schon im Jahre 1883 erfand ein schlauer Mann die Verbilligung des teuren Edison-Glühlichtes durch schnell aussetzenden Betrieb des Stromes. War die Rastzeit kurz genug gewählt, so half die optische Nachwirkung unentgeltlich über die Finsternis hinweg. Die praktischen Versuche ließen aber bald die optische Erkenntnis entsprechend dem Energieprinzip reifen, daß der Gesamtlichteindruck der Mischungsregel entsprach. 1912 greift Prof. C. T. Dussaud diese Methode wieder auf. Er sucht die mittlere Wirtschaftlichkeit aber dadurch zu erhöhen, daß er den gezogenen Wolframfaden der modernen Glühlampe statt mit 100 Volt etwa mit 250 während eines Dritteils eines kurzen Zeitabschnittes überbeansprucht und ihm durch zwei Dritteile Abkühlung und Erholung gewährt. Dieser Gedankengang ist seit einiger Zeit auch für die Röntgen-Röhre wieder aufgetaucht, namentlich für die starke Inanspruchnahme der Röhrenkathode bei Tiefenbestrahlungen. Um die Gleichförmigkeit des Lichtstromes zu verbessern, kann man, ganz wie bei Drehstrombogenlampen, die Lichtbögen, hier die Fäden, auf die Phasen des Drehstromes entsprechend schalten. Die Hauptfrage bleibt, wie die kurzdauernde Ueberhitzung des Fadens (gewiß nahe zum Schmelzpunkt) seine Lebensfähigkeit herabsetzt. Die nötige Unterbrecher-Vorrichtung ist ein böses Zugeständnis, und man darf mit dem Electrician vom 9. Mai 1913 dem in den Tagesblättern, aufgebauschten „kaltem“ Lichte nach den bisherigen Veröffentlichungen wirklich recht skeptisch gegenüberstehen. In der Pariser Akademie der Wissenschaften behandelte jüngst Prof. E. Branly dieses kalte Licht des Physikers Dussaud. Er gibt an, daß am Rande einer rasch kreisenden Scheibe 16 kleine Wolframglühlampen angebracht werden. Jede hat ungefähr 10 Kubikmilliliter Rauminhalt. Die Achse der Scheibe trägt den Motor, der die Scheibe dreht. Durch Schleifkontakte wird erreicht, daß jede Lampe auf etwa 1/20 Sekunde aufleuchtet. Ueber allen Lampen befindet sich eine Sammellinse. Dieses Licht soll für besondere Anwendungen geeignet sein, so für die Kinematographie, für Scheinwerfer, Leuchtfeuer und für photographische Momentaufnahmen. J. Herzog. –––––––––– § 23 WarenZG. Internationales Zeichenrecht. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Einem auf Grund des § 23 WarenZG. in die deutsche Zeichenrolle eingetragenen Warenzeichen komme bei formell und materiell rechtsgültiger Eintragung derjenige Schutz in vollem Umfange zu, den das deutsche Gesetz dem eingetragenen Warenzeichen überhaupt zukommen lasse; ein solches Zeichen stehe mit seiner Eintragung in allen Beziehungen jedem anderen deutschen Zeichen gleich, ohne alle Rücksicht darauf, ob der Schutz des Zeichens im Heimatlande ein größerer oder geringerer sei. – Diese Ausführungen des BerR. hat die Beklagte mit der Revision als rechtsirrig angefochten; sie ist der Meinung, daß infolge der akzessorischen Natur des Inlandschutzes für das im Inlande eingetragene Auslandzeichen der Inlandsschutz nicht größer sein könne als der dem Zeichen in seinem Heimatstaate gewährte Schutz – wiewohl die Beschränkung des Schutzes bei der Eintragung des Zeichens in Deutschland nach dem deutschen Gesetz nicht habe zum Ausdruck kommen können. Sie hat auch auszuführen gesucht, daß der BerR. sich mit seiner Rechtsauffassung im Widerspruch befinde mit einem von dem auch jetzt erkennenden Senat des RG. (in Sachen S. c. M., Rep. II Nr. 182/12) am 1. Oktober 1912 erlassenen Urteil (D. p. J. Heft 9, Jahrgang 1913). Was zunächst dieses letztere vorbringen anbelangt, so handelte es sich in dem Falle, der durch das angezogene (im 80. Bande der Entscheidungen des RG. in Zivilsachen zum Abdruck gelangende) Urteil vom 1. Oktober 1912 entschieden wurde, darum: ob einem in die deutsche Zeichenrolle eingetragenen Auslandszeichen, dem schon zur Zeit seiner Eintragung in die Zeichenrolle in Wahrheit im Auslande kein Markenschutz zugekommen war, nun lediglich vermöge der in die Rolle stattgehabten Eintragung Zeichenschutz zu gewähren sei. Das hat der Senat verneint und ausgesprochen: es könne für die in ihrem Heimatstaate nicht geschützte Auslandsmarke auch in Deutschland ein Schutzrecht nicht zur Entstehung gelangt sein. Um etwas ganz anderes handelt es sich in dem jetzt vorliegenden Falle, nämlich darum, ob einem in die deutsche Zeichenrolle formell und materiell rechtsgültig eingetragenen und somit in Deutschland rechtsgültig zur Entstehung gelangten Auslandszeichen nun in Deutschland der volle Schutz, den das deutsche Gesetz jedem (sonstigen) Zeichen gewährt, ebenfalls zukomme, oder ob dem Zeichen – obwohl es nach dem deutschen Gesetz und auf Grund desselben eingetragen worden ist – dennoch nur der Schutz zu gewähren sei, den die Marke in ihrem Heimatstaate genießt. Diese Frage, die den Inhalt und den Umfang des Zeichenschutzes betrifft, ist mit der bisherigen Rechtsprechung des RG. im Sinne des Berufungsgerichts zu entscheiden. [Urteil vom 7. Januar 1913. Aus der Juristischen Wochenschrift: Vom Reichsgericht.] W. D. –––––––––– Der Deutsche Beton-Verein hält seine Wanderversammlung vom 25. bis 29. Juni in Leipzig ab. Daran soll sich eine Fahrt nach Breslau schließen zur Besichtigung der Eisenbetonhalle der Jahrhundert-Ausstellung.