Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 551 |
Download: | XML |
Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Das Verhalten von Sicherheitslampen bei hohen
Temperaturen. In der Versuchsansialt der belgischen Regierung zu Frameries
sind von E. Lemaire umfangreiche Versuche angestellt
worden, welche die Verhältnisse feststellen sollten, unter denen die metallischen
Drahtkörbe von verschiedenen Sicherheitslampentypen die äußere Atmosphäre zur
Entzündung bringen. Zur Feststellung der Temperaturen wurde im allgemeinen ein
Pyroskop (optisches Pyrometer) verwandt, nur die über 1000° liegenden Temperaturen
wurden mit dem Ferryschen Absorptionspyrometer gemessen.
Die Versuchsergebnisse sind in nebenstehender Zusammenstellung auszugsweise
wiedergegeben.
Nach den Untersuchungen Lemaires, deren Ergebnisse sich
mit den Berichten Mallards und Le
Chateliers decken, lassen die Metalldrahtkörbe der Sicherheitslampen die
Flamme durchschlagen, sobald ihre Temperatur über 650 °C hinaus wächst. Die aus dem
Drahtkorb austretenden heißen Gase vermögen infolgedessen die umgebende Atmosphäre
zu entzünden, sofern sie nicht schnell genug abgekühlt werden können. Ferner zeigen
die Versuche, daß die Temperatur, bei welcher die Grubenwetter durch den Drahtkorb
hierdurch entzündet werden können, mit dem Gehalt an Schlagwettern (CH4) wächst. Der
hinsichtlich der Entzündung gefährlichste Gehalt liegt zwischen 7 und 8 v. H.
Art der Lampe
Wetter-geschwin-digkeitin Sek./m
Schlag-wetterin v. H.
TemperaturdesDrahtkorbesin °C
1. Oellampen.
a) Davy-Lampe
3,0 2,753,0
6,58,59,5
82510201000
b) Museler-Lampe mit ein- fachem Drahtkorb
4,5 3,753,0
6,58,59,5
93010301150
c) Lampe mit Doppelkorb ohne Blechmantel
7,08,0
7,59,5
10001060
d) Lampe mit Hailwood-Korb
4,25
9,5
1115
2. Benzinlampen.
a) Lampen mit Doppeldraht- korb ohne Mantel und
Luft- zutritt von unten
2,25 2,50
6,57,5
700 750
b) Bartsch-Lampe mit Luft- zutritt von unten
8,0
9,0
1075
Wichtig ist es, die Sicherheitslampen mit einem doppelten Drahtkorb zu versehen
und die zur Luftzuführung von unten her bestimmten Oeffnungen möglichst klein zu
gestalten. Benzinlampen, die mit doppeltem Drahtkorb und
Blechmantel ausgerüstet sind, können vom wissenschaftlichen Standpunkt aus als
vollkommen schlagwettersicher bezeichnet werden. Das Durchschlagen der Benzinflamme
durch die Drahtkörbe bei Rotgluthitze konnte nur erreicht werden, wenn die Ein- und
Auslaßöffnungen ganz außergewöhnlich große Abmessungen besaßen und wenn man die
Lampen einem sehr scharfen (11 m i. d. Sek.) von oben herkommenden Wetterstrom
aussetzte. Derartige Verhältnisse sind jedoch im praktischen Grubenbetriebe
ausgeschlossen. [Annales des Mines Belgiques; Bd. 18, 1.]
Schorrig.
––––––––––
Vorschriften für Motorschiffe. Der Germanische Lloyd hat
seine in Buchform erschienenen „Vorschriften für maschinelle Einrichtungen
1912“ auch auf Schiffe ausgedehnt, die durch Verbrennungskraftmaschinen
angetrieben werden. Wenn diese Vorschriften auch noch nicht ohne Lücken und Mängel
sind, so ist dies bei der schnellen Entwicklung auf diesem Gebiete und den wenigen
praktischen Erfahrungen, die bereits vorliegen, leicht begreiflich. Diese
Vorschriften können auch noch nicht als endgültig angesehen werden, die guten und
bösen Erfahrungen, die man im Laufe der Zeit sammeln wird, werden diese Vorschriften
noch wesentlich verändern und ergänzen. Im folgenden seien jene Vorschriften kurz
zusammengestellt, welche für Schiffsmotoren von Bedeutung sind.
Die Klassifikationsvorschriften für Dampfschiffe finden sinngemäße Anwendung auch auf
Motorschiffe. Sollen die Motoren (und nicht „Motore“, wie es an vielen
Stellen dieser Druckschrift heißt) unter Aufsicht des G. L. gebaut werden, so ist
ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Dem Antrag ist unter Angabe der
mit dem Bau beauftragten Fabrik eine Beschreibung und Zeichnungen der Maschine
beizufügen.
Die Abmessungen der einzelnen Teile der Motoren sind, so weit sie nicht bereits durch
die Gesetzgebung bestimmt oder durch die folgenden Regeln festgesetzt werden, im
allgemeinen dem Ermessen des Erbauers oder der Bestimmung des Bestellers überlassen.
Der G. L. behält sich jedoch vor, in außergewöhnlichen Fällen, die in seinen
Vorschriften nicht vorgesehen sind, besondere Bestimmungen zu treffen. Wichtig für
den Motorerbauer ist die Bestimmung: Soll eine Konstruktion, welche auf wesentlich
neuen Prinzipien beruht, angewandt werden, so ist dem Vorstande des G. L. hiervon
Mitteilung zu machen. Letzterer ist in diesem Falle berechtigt, die Vorlage ihm
erforderlich scheinender Zeichnungen und Angaben zu verlangen.
Die Beanspruchung der einzelnen Maschinenteile im kleinsten Querschnitt sollte, bei
Verwendung von welchem Siemens-Martinflußeisen mit 40 bis 47 kg/qmm Festigkeit bei
mindestens 20 v. H. Dehnung auf 200 mm Länge innerhalb der Grenzen liegen:
Für Kolbenstangen 4 bis 5 kg/qmm; für Pleuelstangen, Kreuzköpfe, Schwinghebel 4
bis 4,5 kg/qmm; für Kurbellager- und Kreuzkopflagerbolzen 4 bis 5 kg/qmm; für
Grundlagerbolzen 3 bis 4 kg/qmm; für Kupplungsbolzen (Abscherung) 3 bis 3,5
kg/qmm.
Für solche Maschinenteile, bei denen die Beanspruchung fortwährend wechselt, und die
unter Umständen Stößen ausgesetzt sind, wird bei obiger Beanspruchung bestes
Feinkorneisen als gleichwertig mit Flußeisen angesehen. Es ist besonders darauf zu
achten, (und dies ist besonders für den Diesel-Motorenbau
eine wichtige Vorschrift) daß die Bolzen der Kreuzkopf-, Kurbel- und Grundlager mit
Hohlkehlen von möglichst großem Radius versehen werden.
Bei der Projektierung von Schiffsmotorenanlagen ist folgendes zu beachten:
1. Die Kühlwassersaugeleitung am Schiffsboden ist mit Absperrvorrichtungen und das
Austrittsrohr an der Bordwand mit einem Rückschlagventil zu versehen. Es ist ferner
dafür zu sorgen, daß das Wasser aus den Kühlräumen des Motors, dem Kühlmantel des
Auspuffrohres, sowie den Rohrleitungen an den tiefsten Stellen abgelassen werden
kann.
2. Das Auspuffrohr ist so anzulegen, daß es keine Feuersgefahr bietet, und am
Zylinder mit Kühlvorrichtung oder guter Isolierung zu versehen.
3. Der Motorraum und der Raum, in dem sich der Vorratstank befindet, müssen genügend
ventiliert sein.
4. Die Speiseleitung vom Vorratstank zum Motor muß gegen mechanische Beschädigung
gesichert und am Tank mit Absperrvorrichtungen versehen sein. Die Verbindung der
Rohre unter sich und mit den Tanks darf nur mittels metallischer konisch dichtender
Verschraubungen erfolgen.
5. Das Füllen des Tanks darf nur von Deck aus durch ein besonderes Füllrohr
stattfinden, während ein zweites geöffnetes Rohr die Luft und die Gase in die freie
Luft entwelchen läßt.
6. Der Fußboden geschlossener Motor- und Tankraume ist aus geriffeltem Eisenblech
herzustellen.
7. Druckluftbehälter, welche komprimierte Luft zum Einblasen des Brennstoffes, zum
Anlassen und Umsteuern der Motoren enthalten, sind auf das sorgfältigste aus
Siemens-Martinflußeisen herzustellen. Werden die Behälter geschweißt, so soll, wenn
es irgend die Blechdicke zuläßt, die überlappte Schweißung der Keilschweißung
vorgezogen werden. Die Stumpfschweißung wie die elektrische oder autogene Schweißung
sind für die Verbindung der einzelnen Teile untereinander nicht zulässig.
Die Dicke des Mantels ist bei der Anwendung von Nietung nach den für die Kessel
gültigen Regeln zu bestimmen, ein Zuschlag von 1 mm ist nicht erforderlich.
Für nicht genietete Behälter gilt die Formel s=\frac{p\,D}{C},
wobei s = Blechdicke in mm, p
= zulässiger Arbeitsüberdruck kg/qcm, D =
größter lichter Durchmesser des Behälters in mm, C =
1200 wenn die Längsnaht geschweißt, 1500 wenn der Mantel nahtlos hergestellt ist.
Die Dicke der
flachen Böden ist nach der Formel s=\frac{D}{73}\,\sqrt{p} zu
bestimmen. Geschweißte oder nahtlos hergestellte Behälter sind nach ihrer
Herstellung in einem Glühofen auszuglühen. Für Behälter bis zu 2,5 m Länge ist an
einem Ende eine Oeffnung, für Behälter über 2,5 m Länge eine Oeffnung an jedem Ende
oder eine Teilung in der Mitte vorzusehen, und zwar soll die lichte Weite der
Oeffnungen 50 v. H. des Behälterdurchmessers bis zur Größe eines Mannloches
betragen, jedoch nicht kleiner als 120 mm ⌀ sein. Die Behälter sind im Schiff so
unterzubringen, daß die innere Besichtigung leicht ausgeführt werden kann, sie sind
an ihrer tiefsten Stelle mit einer Entwässerungsvorrichtung zu versehen. Jeder für
sich abschließbare Behälter erhält ein Sicherheitsventil und ein Manometer. Die
Behälter sind vor Inbetriebnahme einer Druckprobe mit dem 1,5 fachen Betriebsdruck
zu unterwerfen.
Für Kurbelwellen gelten noch die folgenden Bestimmungen: Für im Zweitakt arbeitende
einfachwirkende Oelgleichdruckmaschinen, bei denen die Kurbeln gleichmäßig und
derart versetzt sind, daß nicht zwei Impulse zugleich erfolgen, sind die Durchmesser
der Wellen wie folgt zu bestimmen:
Die Kurbelwellen werden nach der Formel d=\sqrt[3]{D^2\,A}
berechnet, worin d = Wellendurchmesser in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, A = Koeffizient aus Tab. 1.
Zylinderzahl
A
1,2 und 3
0,09 H + 0,035 L
4
0,10 H+0,035 L
5 und 6
0,11 H+0,035 L
8
0,13 H+ 0,035 L
wobei H = Zylinderhub in cm, L = Grundlagerentfernung voneinander von Mitte zu Mitte
Lager, gemessen in cm.
Bei im Viertakt arbeitenden Maschinen wird für die Bestimmung von A die Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert.
Bei doppeltwirkenden Maschinen ist für die Bestimmung von A jeder Zylinder doppelt zu zählen.
Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben (z.B. beim Junkers-Motor) sind die Koeffizienten von H in
obiger Formel zu verdoppeln. Sind hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung
verbunden, so zählt für die Bestimmung von A jeder
Zylinder für sich. Als Lagerentfernung gilt bei solchen Maschinen die Entfernung der
äußeren Kurbeln einer Kurbelgruppe voneinander von Mitte zu Mitte Lager. Liegen
zwischen zwei Grundlagern zwei Kurbeln, so ist für den Wert 0,035 L unter dem Wurzelzeichen zu setzen
0,28\,\frac{a\,b^2}{L^2}. Dabei sind a, b und L Lagerentfernung nach Abbildung, zu
beachten ist dabei, daß a < b ist.
Handelt es sich um Hilfsmaschinen von Schiffen, die volle Segeleinrichtungen haben,
so dürfen bei der Bestimmung der Kurbelwellen die Werte unter dem Wurzelzeichen
mit 0,8 multipliziert werden, Dasselbe gilt für Maschinen der
Binnenschiffahrt.
Textabbildung Bd. 328, S. 553
Die Leitungswellen werden nach der Formel d=c\,\sqrt[3]{D^2\,H}
berechnet, dabei ist d = Durchmesser der Leitungswelle
in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, H = Kolbenhub in cm, c =
Koeffizient aus Tab. 2.
Zylinderzahl
c
1,2 und 3
0,41
4,5 und 6
0,43
8
0,46
Bei Viertaktmaschinen wird für die Bestimmung von c die
Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert. Bei doppeltwirkenden Maschinen ist
die Bestimmung von c jeder Zylinder doppelt zu zählen.
Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben ist der Wert unter dem Wurzelzeichen mit 2 zu
multiplizieren. Stehen hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung aneinander, so
zählt für die Bestimmung von c jeder Zylinder für sich.
Bei Segelschiffen für Binnenschiffahrt ist dieselbe Verkleinerung des Durchmessers,
wie oben angegeben, erlaubt.
Die Schraubenwellen sind nach der Formel ds = 0,66 d +
0,03 s zu berechnen, ds = Durchmesser der Schraubenwelle in cm,
d = Durchmesser der Leitungswelle in cm, s = Durchmesser der Schraube in cm. Sie müssen jedoch
im Durchmesser mindestens um 10 v. H. stärker sein als die Leitungswellen.
Bei Verbrennungskraftmaschinen-Anlagen, die durch ihren Aufbau nicht in den Rahmen
dieser Vorschriften hineinpassen, sind Abweichungen davon dem Vorstande des G. L.
rechtzeitig zur Begutachtung zu unterbreiten.
Wimplinger.
––––––––––
Schuchscher Nietkontroller. Nach den Untersuchungen von
Bach und Baumann (Bach, Maschinenelemente, 10. Aufl.; Z. d. V. d. I. 1912,
S. 1890) ist für die Güte einer Maschinennietung nicht nur der beim Bilden des
Schließkopfes ausgeübte Druck maßgebend, sondern auch wesentlich die Zeit, während
der dieser Druck aufrechterhalten wird. Die Absicht, Arbeitzeit zu ersparen,
verleitet den Arbeiter um so mehr dazu, die notwendige Nietzeit abzukürzen, als ihm
Mittel zur genauen Feststellung dieser Zeit bisher nicht zur Verfügung standen, und
überdies eine Kontrolle der Nietung mit den bisherigen Mitteln nur sehr unvollkommen
möglich war. Außer den vom Verbände deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, dem
Verein deutscher Ingenieure und anderen Fachverbänden für Baukonstruktionsnietungen
vorgeschriebenen Prellversuchen bestand nur die Möglichkeit, durch Stichproben sich nach
der Beschaffenheit der Bruchflächen einzelner wieder herausgeschlagener Niete ein
Bild von der Sorgfalt der Arbeitsausführung zu machen. Der Nietkontroller nach Schuch, der in der „Zeitschrift für Dampfkessel und
Maschinenbetrieb“ (1913, Nr. 22) von Hilliger
beschrieben wird, ist daher in der Absicht konstruiert, sowohl dem ausführenden
Arbeiter als auch dem kontrollierenden Ingenieur durch einwandfrei aufgezeichnete
Diagramme über die Vorgänge bei der Nietschließung Aufschluß zu geben. Dadurch, daß
gleichzeitig mittels einer einfachen Schreibvorrichtung der Schließdruck, die
Schließzeit und die Tageszeit aufgezeichnet wird, wird die Herstellung und Kontrolle
vereinfacht und verbessert, zugleich außerdem eine bequeme und unanfechtbare
Unterlage für die Lohnverrechnung und die Selbstkostenfeststellung geschaffen.
Textabbildung Bd. 328, S. 554
Abb. 1.Nietkontroller nach Schuch.
Der im Prinzip sehr einfache Apparat (Abb. 1) besteht
aus einem Kolbenmanometer b, das mittels eines
Kupferrohres oder Spiralschlauches c unmittelbar an den
Druckzylinder der Nietmaschine angeschlossen wird. Von einer gewissen, einstellbaren
Mindestgröße des Druckes an wird dieser durch den Schreibstift a auf einem Papierstreifen aufgezeichnet, der durch ein
Uhrwerk mit einer genau einstellbaren Vorschubgeschwindigkeit pro Zeiteinheit
vorwärts bewegt wird. Vom Eintritt des jeweils erforderlichen Mindestnietdruckes an
wird ferner ein Zeiger über einem Zifferblatt ausgelöst, der deutlich sichtbar die
Dauer der Nietung in Sekunden anzeigt. Ein zweiter Schreibstift d verzeichnet außerdem auf dem dauernd abrollenden
Papierstreifen die Tageszeit, und zwar ist, um mit einer möglichst geringen
Streifenbreite auszukommen, die Einrichtung so getroffen, daß der Schreibstift sich
sechs Stunden lang aufwärts und sechs Stunden lang abwärts bewegt. Auf diese Weise
entstehen abwechselnd aufsteigende und absteigende Linien, die die Vormittagsund
Nachmittagsschichten deutlich unterscheiden lassen.
Die Verschiebung dieses Tageszeitschreibers geschieht ebenfalls durch ein Uhrwerk,
das ohne Schwierigkeit für eine lange Gangdauer hergestellt werden kann. Schwieriger
ist der Antrieb des Uhrwerks für den Papiervorschub, da dieses eine bedeutendere
Antriebskraft braucht, weshalb die Feder nur für kurzzeitigen Betrieb ausgeführt
werden kann. In sinnreicher Weise ist daher der Aufzugsmechanismus dieser Feder mit
dem Rückzugszylinder der Nietmaschine durch ein einfaches Kupferrohr g so verbunden, daß der Druck in diesem das Uhrwerk
selbsttätig stets von neuem aufzieht. Zur Reserve ist noch ein Handwirbel h zum Aufziehen vorgesehen.
Die in den Abb. 2 und 3 wiedergegebenen Diagramme zeigen deutlich die Wirkungsweise des
Apparates. Für jede Nietung ist zu erkennen das Anwachsen, der Höchstwert und das
Abfallen des Druckes, ferner die Zeitdauer in Sekunden für diese Werte, endlich die
Tageszeit, in der die einzelne Nietung erfolgte, sowie etwaige Pausen im Betriebe
(s. Abb. 3 bei 40).
Textabbildung Bd. 328, S. 554
Abb. 2.
Textabbildung Bd. 328, S. 554
Abb. 3.
Die Aufstellung des Apparates erfolgt in der Nähe des Arbeiters, so daß dieser das
Zifferblatt deutlich übersehen kann. Die Bedienung, die sich auf das Aufziehen der
Uhrwerke und das Einlegen neuer Papierstreifen beschränkt, ist außerordentlich
einfach.
Dipl.-Ing. W. Speiser.
––––––––––
Klein-Heizapparate für Ventilations-Luftheizung. Eine
wichtige Ergänzung für die in Fabriken und Geschäftshäusern usw. neuerdings immer
mehr zur Anwendung gelangende Ventilations-Luftheizung bildet der nachstehend
beschriebene Klein-Luftheizapparat.
Vorausgeschickt sei, daß die Ventilations- oder Gebläse-Luftheizung wegen des
gemeinschaftlichen Wortes „Luftheizung“ keineswegs mit der Feuer-Luftheizung
zu verwechseln ist. Ueber letztere enthält der „Gesundheits-Ingenieur“ Nr.
27, Jahrg. 1913, S. 508 eine Abhandlung: „Kohlenoxydvergiftung durch eine
Feuer-Luftheizanlage“, welcher eine durch Feuer-Luftheizung verursachte
Kohlenoxydvergiftung der Bewohner eines Wohnhauses in Boston zugrunde liegt. Die
Ursache zu den Vergiftungserscheinungen bei diesem Vorkommnis waren die Beschädigung
des Abschlusses zwischen dem Feuerungsraum und den Luftverteilungskanälen, sowie die
Erzeugung giftiger Gase durch unvollkommene Verbrennung im Ofen. Hierdurch trat in
die Luftverteilungskanäle ein Teil der Verbrennungsgase ein, die sich der Luft
beimischten, welche dann bei den Bewohnern der oberen Raume des Hauses die
Vergiftungserscheinungen hervorriefen, glücklicherweise ohne tödlichen Ausgang.
Während die Feuer-Luftheizung vorerwähnter Art als unhygienisch zu bezeichnen ist,
wegen der leicht bei ihr auftretenden großen Gefahren für den menschlichen
Organismus, ist im Gegensatz hierzu die Ventilations-Luftheizung ein System, das den
Forderungen der Hygiene in weitem Maße gerecht wird und sich durch kurze
Anheizdauer, regelmäßige Lufterneuerung, Betriebssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit
auszeichnet.
Das Prinzip der Ventilations-Luftheizung ist folgendes: Ueber die Heizfläche eines in
der Regel mittels Dampf (Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf, Vakuumdampf)
betriebenen Heizapparates wird durch einen Niederdruch-Zentrifugalventilator ein kräftiger
Frischluftstrom geschickt, welcher sich hierbei erwärmt und in diesem Zustande dann
in die zu beheizenden Räume geblasen wird, wo er sich der Raumluft beimischt.
In einfacher Weise lassen sich Ventilations-Luftheizungsanlagen auch mit
Luftbefeuchtungs-Einrichtungen ausrüsten, welche besonders in solchen Räumen zu
verwenden sind, wo etwa durch Verarbeitung sehr hygroskopischer Rohstoffe (Tabak,
Textilfaser usw.) eine künstliche Erhöhung des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft
unentbehrlich ist, im Interesse der Fabrikation und des Wohlbefindens der
Arbeiter.
Textabbildung Bd. 328, S. 555
Abb. 1.
Für die Erzeugung des Warmluftstromes bei Ventilations-Luftheizungsanlagen gelangten
bisher vorwiegend Dampf-Luftheizapparate zur Verwendung, wie ein solcher
beispielsweise in Abb. 1 wiedergegeben sei, während
die Verteilung der Warmluft vom Erzeuger nach den Räumen durch Blechrohrleitungen
bzw. gemauerte Kanäle erfolgte. Die Unterbringung der Blechrohrleitungen, welche in
der Regel als Warmluft-Verteilungsnetz dienen, läßt sich bei großen Räumen in der
Eisenkonstruktion oder an der Decke in wenig behindernder Weise durchführen, während
dagegen bei Räumen mittlerer Größe die Unterbringung des Verteilungsrohrnetzes
schwierig und oft überhaupt undurchführbar ist. Aus diesem Grunde fand bisher die
Ventilations-Luftheizung dort nur in seltenen Fällen Anwendung. Zur Ueberwindung des
Hindernisses, das einer allgemeineren Einführung der Ventilations-Luftheizung in
Räumen von mittlerer Größe im Wege stand, galt es vor allen Dingen, das
Luftheizungssystem so zu gestalten, daß die Blechrohrverteilungsleitung in Fortfall
kam, und der Heizapparat in möglichst kleinen Dimensionen gehalten wurde. Einen
neuen Klein-Heizapparat für Ventilations-Luftheizung, bei welchen wesentliche
Warmluft-Verteilungsrohrleitungen fortfallen, stellt der Heizapparat Abb. 2 dar. Dieser Klein-Luftheizapparat wird
geliefert von Danneberg & Quandt, Berlin, für Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf,
Vakuumdampf und Warmwasser. Ueber die Leistung dieser Klein-Heizapparate bei
Niederdruckdampf und Hochdruckdampf gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß.
Die wesentlichen Bestandteile des in Abb. 2
abgebildeten Luftheizapparates sind: die Heizfläche, die Ummantelung mit den
seitlich angeordneten Anschlußstutzen
Typen-Bezeichnungder
Zwerg-Heiz-apparate
Luftmengein cbm i. d. Std.bei v = 5
mGeschwindig-keit i. d. Sek.
Bei Niederdruckdampfvon 0,2 at.
Wärmeabgabein WE i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von–
10° auf + 50 °C
Bei Hochdruckdampfvon 8 at. Wärmeabgabein WE
i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von– 10° auf + 80
°C
Z 1
594
11400
17200
Z 2
1098
21000
31600
Z 3
1764
33800
50800
Z 4
2790
53500
80300
Z 5
3924
75300
113000
Z 6
5274
101200
131800
Z 7
6840
131300
197000
Z 8
8550
164100
246200
Z 9
10494
201400
302100
Z10
12600
241900
362800
für die Zuführung bzw. Ableitung des Heizmediums und der
Elektro-Schraubenventilator. Was die Ausführung der Heizfläche anbelangt, so wird
dieselbe aus einem System neben- und hintereinander senkrecht angeordneter,
dünnwandiger Heizrohre gebildet. Innerhalb der Ummantelung sind Schrauben- und
Flanschendichtungen gänzlich vermieden, um hierdurch Betriebsstörungen,
hervorgerufen durch schadhafte Dichtungen, vorzubeugen.
Textabbildung Bd. 328, S. 555
Abb. 2.
Gegenüber ähnlichen anderen Heizapparaten, die zur Vermeidung von Undichtheiten nur
geringen Dampfdrücken und verhältnismäßig niedrigen Temperaturen ausgesetzt werden
dürfen, kann der Klein-Luftheizapparat (Abb. 2) mit
Dampfdrücken bis 10 at und Temperaturen bis + 300 °C beansprucht werden. Um in der
Regel einen gewöhnlichen Schraubenventilator bei dem abgebildeten
Klein-Luftheizapparat zur Förderung der Luftmengen verwenden zu können, war bei
seinem Aufbau besonders Wert darauf zu legen, daß nur geringe Luftwiderstände
auftraten, was man durch große Luftdurchlässigkeit erreichte. Außer der vorliegenden
Ausführung mit Elektro-Schraubenventilator wird der Klein-Luftheizapparat auch noch
mit Dampfturbinen-Schraubenventilator oder, wo es örtliche Verhältnisse bedingen, mit
Elektro-Zentrifugalventilator für Riemenantrieb, ausgeführt.
Die Wirkungsweise des Klein-Luftheizapparates (Abb.
2) ist kurz folgende: Das Heizmittel wird seitlich oben dem Röhrensystem des
Apparates zugeführt, während nach der Zirkulation in demselben die Ableitung des
Heizmittels bzw. des Kondenswassers unten seitlich erfolgt. Nach Eintritt des
Heizmittels in den Apparat wird der Elektro-Schraubenventilator in Tätigkeit
gesetzt, welcher einen kräftigen Luftstrom über die Heizfläche saugt oder drückt und
den hierbei auf + 40 bis + 50 °C erwärmten Luftstrom in die Räume entsendet.
Zum Schluß wäre über die Anordnung des Klein-Luftheizapparates, die von den örtlichen
Verhältnissen der Räume abhängt, noch zu erwähnen, daß der Heizapparat zweckmäßig in
der Mitte einer Längsseite angeordnet wird. Ist diese Anordnung nicht möglich, so
kann der Heizapparat auch an einer Schmalseite oder in der Mitte der Decke
aufgestellt werden. In letzterem Falle empfiehlt sich, an Stelle eines
Klein-Luftheizapparates mit wagerechter Welle einen solchen mit senkrecht stehender
Welle zu verwenden, da ein derartig ausgeführter Heizapparat besser in die Decke
eingelassen werden kann. Daß der Klein-Luftheizapparat im Sommer auch zur
Ventilation der Räume oder als Luftkühler verwendbar ist, da im letzteren Falle
durch sein Röhrensystem Eiswasser oder besser gekühlte Sole geschickt wird, dürfte
ebenfalls häufig angenehm empfunden werden.
Ing. Otto Brandt.
––––––––––
Die Schwankungen der Lichtstärke bei von Wechselstrom
gespeisten Glühlampen und Mittel zur Unterdrückung derselben. Der Verfasser
nimmt Bezug auf die, besonders von Professor Larsen (E.
T. Z. 1913, S. 231) untersuchte Erscheinung, nach welcher die Leuchtkraft einer von
Wechselstrom gespeisten Metallfadenlampe sich periodisch ändert. Diese Aenderungen
der Leuchtkraft führen bei niedriger Periodenzahl und ungünstiger Wellenform zu
einem Flimmern des Lichtes. Als wirksamstes Mittel dagegen ist hierbei die Anwendung
von starken Metallfäden (mit großer Wärmekapazität) bei niederen Periodenzahlen
anzusehen. Als Flimmerfaktor, der für das Verhalten einer Lampe maßgebend ist,
bezeichnet der Verfasser den Quotienten
x=\frac{\mbox{maximale Lichstärke}}{\mbox{mittlere Lichtstärke}}.
Je größer derselbe ist, desto mehr neigt das Licht zum
Flimmern. Für konstanten Gleichstrom wird x = 1;
hierbei ist also das Flimmern des Lichtes vollständig vermieden.
Am Schluß seines Aufsatzes erwähnt Verfasser noch verschiedene andere interessante
Eigenschaften der Glühlampe, insbesondere ihr Verhalten als induktiver oder als
Kapazitätswiderstand, wobei er gleichzeitig die hierüber bisher erschienenen
Veröffentlichungen anführt und einer Kritik unterzieht. [Elektrotechnik und
Maschinenbau, Wien; Heft 24, 1913.]
G. W. Meyer.
––––––––––
Eine Besichtigung der Ledertreibriemenfabrik von Gebr.
Klinge in Dresden-Löbtau veranstaltete am 15. Juli d. J. Prof. M. B u h 1 e
von der Dresdener Königl. Technischen Hochschule mit etwa 100 seiner Hörer der
Mechanischen, Bauingenieur- und Chemischen Abteilungen. In drei Gruppen wurden die
Besucher durch die ausgedehnten Fabrikanlagen, die in den letzten Jahren
beträchtliche Vergrößerungen erfahren haben, geführt. Die Herren sahen die großen
Ledervorräte, die ständig Tausende von Riemencroupons umfassen. Diese bedeutenden
Vorräte an feinen Rohstoffen, die namentlich bei den jetzigen hohen Lederpreisen
sehr beträchtliche Werte darstellen, setzen die genannte Firma in die Lage, stets
eine ihrer großen Produktion entsprechende strenge Auswahl zu treffen und jeden
Riemen für seine besonderen Betriebsverhältnisse, nach seinen Abmessungen usw.
sachgemäß herzustellen. Die Zuschneiderei zeigte den Besuchern das durch große
Schneidemaschinen bewirkte Zerteilen der Croupons in die einzelnen Riemenbahnen. In
der Ausschärferei, die, wie jede der übrigen Abteilungen einen großen Arbeitssaal
für sich umfaßt, werden diese einzelnen Riemenbahnen auf teils mit Kraftbetrieb,
teils von Hand betätigten Maschinen an den Enden zum Zusammenkitten ausgeschärft. Es
wurde dann gezeigt, wie diese ausgeschärften Enden auf besonderen Rauhmaschinen
aufgerauht werden, damit der Kitt besser in die aufgelockerten Lederfasern
eindringen kann. In der Leimereiabteilung wurde das Zusammenkitten der einzelnen
Bahnen vorgeführt. Auf einer großen Anzahl Leimpressen werden täglich viele Tausend
Meter Riemen fertiggestellt. Großes Interesse erweckte eine mit außerordentlichem
Druck arbeitende hydraulische Presse, die besonders für breite Hauptriemen,
Walzwerksriemen, Dynamoriemen usw. benutzt wird. Soweit die Riemen nicht als „nur
gekittete“ Riemen zur Ablieferung gelangen, werden sie genäht. Auch die
Nähereiabteilung wurde einer genauen Besichtigung unterzogen. Hiernach wurden den
Besuchern die großen Einlauf- und Streckmaschinen vorgeführt, auf welchen jeder
Riemen Probe läuft unter einer bis zur Elastizitätsgrenze gehenden, d.h. einer
Belastung, die wesentlich höher ist, als die in der Praxis verwendete Spannung.
Nachdem ferner noch die Abteilung für Näh- und Binderiemen, Schlagriemen,
Florteilriemen, Nitschelhosen, Lederschnuren und dergleichen und weiter das
ebenfalls sehr beträchtliche Lager an fertigen Riemen besichtigt worden waren,
schieden die Besucher mit dem Bewußtsein, ein führendes, mit allen neuzeitlichen
Errungenschaften der Technik ausgestattetes Unternehmen der Treibriemenindustrie
besichtigt zu haben. Immer größer sind die Ansprüche geworden, welche an das so
wichtige Uebertragungsmittel, den Treibriemen, gestellt werden. Die Firma Gebrüder Klinge, deren Fabrikate nicht nur in allen
Zweigen der deutschen Industrie bestens bekannt, sondern tatsächlich in allen
Weltteilen in Benutzung sind, hat es von jeher verstanden, sich den Ansprüchen der
Industrie in jeder Weise anzupassen. Die Firma ist schon seit langer Zeit eine der
bedeutendsten ihres Fachgebietes in Europa. Das Unternehmen hat sich ständig ausgedehnt
und besonders in den letzten Jahren einen Aufschwung genommen, der fast eine
Verdoppelung des Umsatzes und der Arbeiterzahl zur Folge hatte. Seit April 1912 ist
die Firma auch mit der früheren Schwesterfirma E. Klinge
wieder vereinigt.
––––––––––
Der Unionsvertrag vom 2. Juni 1911 für den Schutz des
gewerblichen Eigentums (vergl. S. 527). Durch den am 2. Juni 1911 in
Washington revidierten Unionsvertrag vom 20. März 1883 haben die Unionsbestimmungen
folgende wesentlichen Ergänzungen erfahren:
Die Gebrauchsmuster fanden allgemeine Aufnahme in den Vertrag; sie sind nunmehr den
Patenten in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich der Prioritätsfrist von zwölf
Monaten, gleichgestellt. Wichtig ist die Bestimmung, daß in den Unionsstaaten die
Unionsangehörigen den eigenen Angehörigen gleichgestellt werden, ohne daß für diese
Gleichstellung der Wohnsitz oder Besitz einer gewerblichen Niederlassung in dem
betreffenden Unionsstaate zur Voraussetzung gemacht werden darf. Den Anlaß zu dieser
neuen Bestimmung gab die in einzelnen Unionsstaaten vorgekommene mißverständliche
Auslegung der bisherigen Bestimmungen, daß namentlich in den Rechtszweigen, wo die
eigenen Angehörigen nur unter der Voraussetzung eines Wohnsitzes oder des Besitzes
einer gewerblichen Niederlassung im Inlande Schutz finden, auch dem
Unionsangehörigen der Schutz nur unter dieser Voraussetzung zuerkannt wird. Diese
Auslegung der früheren Bestimmung war praktisch gleichbedeutend mit der Verweigerung
des Schutzes. Im Schlußprotokoll ist allerdings, um jeden Zweifel auszuschließen,
besonders hervorgehoben, daß durch diese Bestimmung der Vorschrift der inneren
Gesetzgebung, welche die Bestellung eines Inlandvertreters fordert, nicht
präjudiziert wird.
Von besonderer Wichtigkeit sind die neuen Bestimmungen wegen Inanspruchnahme der
Priorität. Bisher konnte in einzelnen Staaten das Prioritätsrecht in jedem Stadium
des Erteilungsverfahrens, ja sogar nach Erteilung der Schutzrechte, geltend gemacht
werden. Mit dieser Unsicherheit wurde gebrochen. In Zukunft muß jeder Schutzwerber,
der ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen will, dies ausdrücklich tun. Es bleibt
der inneren Gesetzgebung jeden Staates überlassen, in welchem Zeitpunkte die
Inanspruchnahme zu erfolgen hat. Da die von den Behörden ausgehenden
Veröffentlichungen, insbesondere die Patenturkunden, die Prioritätsdaten enthalten
sollen, muß die Inanspruchnahme der Priorität mindestens vor der Erteilung der
Schutzrechte erfolgen. Die neuen Bestimmungen enthalten auch das Maximum der
Förmlichkeiten, die dem Anmelder bei Geltendmachung der Priorität auferlegt werden
können, nämlich die Vorlage einer vom Amt des Ursprungslandes beglaubigten Abschrift
der ursprünglichen Anmeldung, einer Bestätigung über den Zeitpunkt ihrer Einreichung
und allenfalls einer Uebersetzung. Der inneren Gesetzgebung bleibt es vorbehalten zu
bestimmen, welche Rechtsnachteile mit der Unterlassung der ausdrücklichen
Inanspruchnahme des Prioritätsrechts verknüpft sein sollen, sie dürfen in keinem
Falle über den Verlust des Prioritätsrechts hinausgehen. Eine Verlängerung der
Prioritätsfrist für Muster und Modelle konnte infolge Widerstandes mehrerer Staaten
nicht erreicht werden.
Auch die Bestimmungen über Marken (Warenzeichen) haben wesentliche Aenderungen
erfahren. Sie enthalten zunächst wieder den Grundsatz, daß jede im Heimatstaate
ordnungsmäßig registrierte Marke „wie sie ist“ (teile quelle) in allen
übrigen Unionstaaten zum Schütze zugelassen werden müsse. Neu aufgenommen sind die
Gründe, aus denen die Zurückweisung einer Marke oder deren Löschung erfolgen kann,
und zwar erstens wenn die Marken geeignet sind, von Dritten in dem Lande, wo der
Schutz beansprucht wird, erworbene Rechte zu verletzen; zweitens wenn die Marken
jedes unterscheidenden Charakters entbehren oder ausschließlich aus Zeichen oder
Angaben zusammengesetzt sind, die geeignet sind, im Handel zur Bezeichnung der Art,
der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung des Wertes, des Ortes der Herkunft der
Ware oder der Zeit der Herstellung zu dienen, oder welche Freizeichencharakter
tragen; drittens wenn die Marken gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
verstoßen. Im Schlußprotokoll ist bestimmt, daß eine Marke, welche erlaubter Weise ein öffentliches Wappen oder eine
Auszeichnung enthält, nicht wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung
zurückgewiesen werden darf, so daß sie auch in jenen Staaten geschützt werden muß,
die nach ihrer internen Gesetzgebung Marken mit öffentlichen Wappen unter allen
Umständen ausschließen. Durch die neuen Bestimmungen können nunmehr auch Kollektivmarken eingetragen werden, d.h. Marken, welche
Personenvereinigungen gehören. Solche Marken sind auch dann zur Hinterlegung und zum
Schütze zuzulassen, wenn die Personenvereinigungen keine gewerbliche oder
Handelsniederlassungen haben. Es steht jedoch jedem Lande zu, darüber zu
entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Personenvereinigung zum Schütze ihrer
Marken zugelassen werden kann.
Hingegen konnte über folgende sehr wichtige Punkte, die noch auf der Tagesordnung
standen, leider eine Einigung nicht erzielt werden: Einheitliche Bestimmungen über
den Ausübungszwang von Patenten und Mustern; Schutz des gewerblichen Eigentums durch
die Konsulargerichte und die einheitliche Ausbildung des Ausstellungsschutzes. Auch
die Frage, ob in der Zeit zwischen der ursprünglichen Patentanmeldung und derjenigen
Anmeldung, für welche das Prioritätsrecht beansprucht wird, ein Vorbenutzungsrecht entstehen könne, blieb ungelöst. Auch
eine Vereinbarung über die internationale Musterregistrierung kam nicht
zustande.
Die neue Akte sollte ratifiziert und die Ratifikationen in Washington spätestens am
1. April 1913 hinterlegt werden. Sie tritt in den Ländern, welche sie ratifiziert
haben, einen Monat nach Ablauf dieser Frist – also am 1. Mai 1913 – in Kraft.
Ratifiziert wurde die neue Akte von folgenden Staaten: Deutschland,
Oesterreich-Ungarn, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Niederlande,
Schweiz, Dominikanische Republik, Vereinigte Staaten von Amerika, Mexiko und
Japan.
Durch die neue Akte ist eine Aenderung der einschlägigen deutschen Gesetzgebung
notwendig geworden. Die wesentlichsten neuen Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung
werden demnächst mitgeteilt werden.
P. C. R.
––––––––––
Baumwollbau und Baumwollbedarf Rußlands. Rußland ist jetzt
imstande, fast 50 v. H. des einheimischen Baumwollbedarfs aus den Erzeugnissen
seiner Besitzungen in Mittelasien einschließlich Kaukasiens zu decken. Rußlands
Besitzungen in Mittelasien umfassen die Provinzen Transkaspien, Samarkand, Ferghana,
Syr- und Amu-Darja, Semirjetschensk und die beiden Vasallenstaaten Chiwa und Buchará
von zusammen 2046258 Geviertkilometern. Im Westen wird dieses Gebiet, das allgemein
„Russisch Turkestan“ heißt, vom Kaspischen Meer, im Süden von Persien,
Afghanistan und dem Pamirgebiet, im Osten vom Chinesischen Reich (östliches
Turkestan) und im Norden von den russisch-asiatischen Provinzen Uralsk, Turgai,
Akmolinsk und Semipalatinsk begrenzt. Der ebene Teil Russisch-Turkestans, fast ¾ der
Gesamtfläche, erstreckt sich zum Kaspischen Meer, der bergige Teil wird im Südosten,
Osten und Nordosten von den Ausläufern des Hindukusch, des Pamir Alai-tag und des
Thian-schan gebildet, die sich bis in die Provinzen Syr-Darja, Ferghana, Samarkand,
Semirjetschensk und bis in das Chanat Buchará hinein erstrecken. Die wasserreichsten
Flüsse Russisch-Turkestans, der Syr- und Amu-Darja, münden in das Aral-Meer; andere,
beispielsweise der Tedschen, Murghab, Serafschan usw. bewässern aus zahlreichen
Oberflächenkanälen die umliegenden Felder und Ortschaften und versiegen dann in der
Sandwüste.
Baumwollbau ist in Turkestan von alters her bekannt, wurde aber vor Einverleibung der
Gebiete in den Besitzstand Rußlands von der einheimischen Bevölkerung nur für den
Eigenbedarf in kleinem Umfange betrieben. In den siebenziger Jahren des verflossenen
Jahrhunderts veranstaltete die russische Regierung Anbauversuche mit amerikanischem
Samen und erzielte, besonders mit der Uplandsorte, befriedigende Ergebnisse. Von der
gesamten Baumwollproduktion Russisch Turkestans entfallen jetzt fast 75 v. H. auf
Uplandbaumwolle. Nur in den Chanaten Chiwa und Buchará wird noch größtenteils
Baumwolle aus einheimischen Samensorten angebaut.
In Russisch-Turkestan wurden im Jahre 1884 nicht mehr als rund 54,5 t Baumwolle
geerntet. Seit jener Zeit ist der Baumwollbau dort in beständiger Entwicklung
begriffen. Alte Bewässerungsanlagen wurden auf Staatskosten wieder hergestellt, neue
Anlagen errichtet, größere Landflächen am Syr- und Amu-Darja, am Murghab usw.
bewässert und zum Teil mit Baumwollstauden bepflanzt. Die im Jahre 1911 im ganz
Russisch-Turkestan künstlich bewässerten Landflächen umfaßten 2352918 ha (2153700
Dessjätinen). Von dieser Fläche entfielen
144210
ha
auf
die
Provinz
Transkaspien
567554
„
„
„
„
Samarkand
943920
„
„
„
„
Ferghana
574655
„
„
„
„
Syr-Darja
122579
„
„
„
„
Amu-Darja.
Etwa 412637 ha (377700 Dessjätinen) waren mit Baumwollstauden bepflanzt und insgesamt
wurden 175266 t Baumwolle geerntet. Chiwa liefert etwa 8190 t (500000 Pud), Buchará
rund 19660 t (1,2 Mill. Pud) Baumwolle jährlich. Unter allen landwirtschaftlichen
Erzeugnissen Bucharas steht an erster Stelle Baumwolle, die bereits in der zweiten
Hälfte des verflossenen Jahrhunderts aus Buchara nach Rußland auf dem Karawanenwege
über Orenburg eingeführt wurde. Hauptstapelplätze des Baumwollhandels in Buchara
sind die Städte Tschardschui und Buchara. In Farab, Siaëdin, Kermine und in den
genannten Stapelplätzen haben die Russen zahlreiche Reinigungsanstalten
errichtet.
Die Preise für Baumwolle werden an der Börse in Moskau mit Berücksichtigung der
jeweiligen amerikanischen Baumwollpreise und der Zollsätze bestimmt und betrugen im
Jahre 1910
Rubel f. 1 Pud
etwa M f. 100 kg
16,50 – 16,80
216,50 – 220,50
für Baumwolle ausFerghana Sorte I
16,30 – 16,35
214,00 – 214,60
für Baumwolle ausMerw Sorte I
durchschn. 13
170,60
für Baumwolle ausBuchará
durchschn. 17
223,15
für Baumwolle ausChiwa.
Für turkestanische Rohbaumwolle (ungereinigte) wurden in
Kokand im Jahre 1909/10 4,80 Rubel bis 5,40 Rubel oder etwa 63 bis 70,90 M für 100
kg gezahlt.
Bezirke des Baumwollbaues Kaukasiens sind Eriwan, Kutaïs, Jelissawetpol und Baku.
Musterplantagen wurden bereits zu Beginn der 90 er Jahre des verflossenen
Jahrhunderts im Bezirk Eriwan bei Mugany angelegt, um auf geeigneten Ländereien den
Baumwollbau einzubürgern. Das ist auch insofern geglückt, als die Baumwollproduktion
Kaukasiens von 4996 t des Jahres 1900 auf 14742 t des Jahres 1911 gestiegen ist.
Seit Jahren ist man bemüht, auch in der Krim Baumwollbau einzuführen. Der Anfang
wurde von einem Gutsbesitzer gemacht, der im Jahre 1908 auf einem Versuchsfelde
Baumwollstauden anpflanzte. Das Vorhaben wurde damals stark angezweifelt, weil man
überzeugt war, daß Baumwolle in der Krim überhaupt nicht gedeihen kann. Aber schon
im ersten Jahr wurden recht günstige Ergebnisse erzielt; nur hatte man die Baumwolle
etwas spät gesäet, sie reifte daher erst, als bereits Nachtfröste eintraten. Im
folgenden Jahr waren die Ergebnisse bedeutend günstiger. Sieben Baumwollsorten gaben
Erträgnisse und reiften völlig regelmäßig. Bald folgte die landwirtschaftliche
Gesellschaft des Bezirks dem Beispiel des Gutsbesitzers und säete auf einem kleinen
Versuchsfelde Baumwolle. Auch dort gedieh die Baumwolle. Als besonders geeignet für den
Baumwollbau gilt der Bezirk Kertsch. Die Stadtverwaltung hat dort den Landbewohnern
größere städtische Landflächen zur Anpflanzung von Baumwolle abgetreten.
Ueber den Anteil Russisch-Turkestans und der übrigen Länder am gesamten
Baumwollbedarf Rußlands hat die amtliche russische Handels- und Industrie-Zeitung
kürzlich die folgende Zusammenstellung veröffentlicht:
1900t
1905t
1910t
1911t
Baumwollbedarf Rußlands überhauptDavon
lieferten: Russisch-Turkestan. Kaukasien
262195 95102 4996
273272106306 5586
361756177723 6372
388200175266 14742
zusammen
100098oder rd.38,2 v. H.
desGesamtbed.
111892oder rd.41 v. H.
desGesamtbed.
184095oder rd.51 v. H.
desGesamtbed
190008oder rd.49 v. H.
des.Gesamtbed.
AmerikaAegyptenPersienOstindien
121130 29320 8649 2998
127764 17265 12092 4259
129336 21191 19982 7152
147420 21294 24570 4914
zusammen
162097oder rd.62 v. H.
desGesamtbed.
161380oder rd.59 v. H.
desGesamtbed.
177661oder rd.49 v. H.
desGesamtbed
198198oder rd.51 v. H.
des.Gesamtbed
Mit günstigem Erfolge sind im Jahre 1909 auch im südrussischen Bezirk Chersson
Baumwollstauden angepflanzt worden. Die Landwirte Südrußlands haben inzwischen
die Frage angeregt, ob Baumwolle nicht auch nördlich des Bezirks Chersson, etwa
in den Kreisen Kiew und Podolien, gedeihen kann. Inzwischen hat man im Bezirk Kiew
mit Anbauversuchen begonnen.
F. Thiess.
––––––––––
Die Platinausbeute im Ural. Nach den Mitteilungen der
russischen amtlichen Handels- und Industrie-Zeitung (Torgowo Promyschlennaja Gaséta)
betrug die Platinausbeute im Ural innerhalb des Zeitraumes von 1902 bis 1912:
1902
6135,70 kg
1908
4883, – kg
1903
6009,60 „
1909
5119,30 „
1904
5016,10 „
1910
5480,50 „
1905
5238,50 „
1911
5772,90 „
1906
5777,80 „
1912
5523,80 „
1907
5386,30 „
Von der Ausbeute des Jahres 1912 entfielen auf die Kreise
Jekaterinenburg-Süd
43
kg
Tscherdynsk
192,06
„
Perm
1203,96
„
Werchotury-Nord
406,24
„
Werchotury-Süd
3678,55
„
––––––––––––––––––
Zusammen
5523,81
kg
Der Preis für 100 g Rohplatin betrug im Jahre 1912 etwa 490 M (9,70 Rubel für 1
Solotnik).
F. Thiess.