Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 120
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Die Schlagwetterpfeife. (Vgl. D. p. J. 1913, S. 744.) Ueber die Konstruktion dieses neuesten Schlagwetteranzeigers sowie die Erprobung im Betriebe teilt in Nr. 50 (1913) der Zeitschrift „Glückauf“ der Leiter der berggewerkschaftlichen Versuchsstrecke zu Derne, Bergassessor Beyling, folgendes mit: Der wesentlichste Bestandteil der Schlagwetterpfeife sind zwei völlig gleich gebaute Lippenpfeifen. Beide werden über Tage mit reiner atmosphärischer Luft gefüllt, und zwar durch Herabziehen des unteren Teiles des äußeren Blechmantels, der als Luftpumpe ausgebildet ist. Soll die Luft in der Grube untersucht werden, so setzt man wiederum die Luftpumpe in Tätigkeit. Der dadurch erzeugte Luftstrom vertreibt zunächst aus der einen Pfeife die Tagesluft und bläst alsdann beide Pfeifen, die jetzt mit Gasgemischen von verschiedenem spezifischen Gewicht gefüllt sind, gleichmäßig an. Infolge der Interferenz der von ihnen erzeugten Schallwellen wird ein periodisches Anschwellen und Abnehmen der Tonstärke hörbar. Die Anzahl der Tonstöße in der Zeiteinheit ist gleich der Differenz der Schwingungszahlen beider Töne, also abhängig von dem spezifischen Gewicht der Gasgemische. Bei einem Grubengasgehalt von 1 v. H. in der einen Pfeife ergeben sich zwei Tonstöße, bei einem Gehalt von 5 v. H., also der unteren Explosionsgrenze eines Gemisches von Grubengas und Luft, erfolgen zehn Tonstöße in der Sekunde, was man als charakteristisches Trillern wahrnimmt. Außer den Pfeifen enthält der Apparat noch Vorrichtungen zur Reinigung der Luft von Staub und Kohlensäure; ein Saug- und ein Druckventil regeln die Stärke des anblasenden Luftstromes, dessen Vermischung mit der Luft in den Pfeifen durch Membranen verhindert wird. Der Apparat stellt sich äußerlich dar als ein 25 cm langer Zylinder, dessen unterer Teil, die Luftpumpe, ausziehbar ist. Die Bedienung ist einfach: man zieht den als Pumpe dienenden Mantel nach unten und läßt ihn wieder los. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die Schlagwetterpfeife ein selbsttätiger Schlagwetteranzeiger sei, trifft also nicht zu. Hierin liegt aber ihr schwerster Mangel, namentlich dem bisher allgemein gebräuchlichen Schlagwetteranzeiger gegenüber, der Sicherheitslampe. An der Hand eines Vergleiches mit ihr seien noch einige Fehler und Vorteile aufgeführt. Die Schlagwetterpfeife zeigt keine matten Wetter, d.h. zwar nicht explosible, aber die Atmung nicht unterhaltende Gasgemische an, während die Sicherheitslampe dem Bergmann durch ihr Erlöschen das denkbar deutlichste Warnungssignal für das Vorhandensein von matten oder auch Schlagwettern von mehr als 5 v. H. Methangehalt gibt. Weiter muß die Pfeife von den Leuten, die sie benutzen sollen, als besonderes Gerät mitgeführt werden, während die Lampe Geleucht und Wetteranzeiger vereinigt. Ob sie gegen unsanfte Behandlung empfindlich ist, muß erst die längere Erprobung ergeben. Ihr größter Vorteil der Lampe gegenüber beruht in der unbedingten Schlagwettersicherheit, und diese Tatsache ist schwerwiegend genug, wenn man bedenkt, daß ungefähr die Hälfte aller Schlagwetterexplosionen durch allerdings schadhafte Sicherheitslampen hervorgerufen wird. Mit der Lampe hat die Pfeife im übrigen verschiedene Eigenschaften eines guten Wetterzeigers gemein: sie ist einfach zu handhaben, die Erscheinung bei der Wetteranzeige ist sinnfällig, ihre Instandhaltung macht keine Schwierigkeiten. Ihr Preis läßt sich, da sie bisher noch nicht fabrikmäßig hergestellt wird, noch nicht bestimmen. Ein weites Feld für die Verwendung der Schlagwetterpfeife würde sich bei der allgemeinen Einführung von tragbaren elektrischen Lampen im Grubenbetriebe eröffnen, da letztere zwar fast schlagwettersicher sind, aber keine Wetter anzeigen. Der Einführung dieses Geleuchtes stehen jedoch noch immer zu hohe Anschaffungs- und Betriebskosten im Wege. Schwahn. –––––– Die konstruktive Entwicklung der Wasserrohrkessel. Die Entstehung der Steilrohrkessel hat ihren Grund einerseits in dem Streben nach besserer Raumausnutzung, andrerseits in dem Wunsch, einen möglichst vollkommenen Wasserumlauf zu erzielen. Dieser wird bei starker Beanspruchung vielfach dadurch gestört, daß die Dampfentwicklung sich nicht nur auf die der Einwirkung der Verbrennungsgase zuerst ausgesetzten Steigrohre beschränkt, sondern auch im zweiten, meist nur durch eine Schamottewand getrennten Teil des Rohrbündels stattfindet. Man versucht, diesem Uebelstand durch Anordnung von Rücklaufrohren zu begegnen, die mit Schamotte umkleidet oder von Wasser umgeben sind. Ein weiterer Grund für die Entstehung unbeabsichtigter Strömungen ist die Verbindung ungleich erhitzter Kesselteile. Abb. 1 gibt eine Uebersicht der verschiedenen jetzt gebräuchlichen Typen von Wasserrohrkesseln. Wie man sieht, läßt sich bei den einfachen nur aus zwei Trommeln und einem Rohrbündel bestehenden Anlagen die unmittelbare Nachbarschaft der kalten Eintrittsstelle des Speisewassers und der heißen Dampfentnahmestelle nicht vermeiden. Die Trennung ist um so leichter, je mehr Trommeln und Rohrbündel vorhanden sind. In vollkommenster Weise dürfte sie beim Burkhardt- und Viertrommel-Stirling-Kessel erreicht sein. Beim Kessel von Oschatz-Meerane liegen zwar die Dampfentnahme und der Speisewassereintritt nahe beieinander. Die schädliche Wirkung wird aber dadurch gemindert, daß eine gute Vorwärmung des in die hintere Obertrommel strömenden Wassers beim Durchfließen des Rohrbündels zwischen hinterer Unter- und Obertrommel und somit ein geringerer Temperaturunterschied zwischen Speisewasser und Dampf erreicht wird. Textabbildung Bd. 329, S. 121 Abb. 1. Darstellung des Wasserumlaufs in Steilrohrkesseln. Der Kreislauf beschränkt sich auf die drei vorderen Sieder. Durch Anordnung des Ueberhitzers vor dem die hintere Ober- und die vordere Untertrommel verbindenden Rohrbündel wird erreicht, daß dieses nur von erheblich abgekühlten Heizgasen getroffen wird. Hierdurch wird auch bei starker Beanspruchung eine Störung des Wasserumlaufes vermieden. Die Konstruktionen der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vorm. Georg Egestorff zeichnen sich durch die Anordnung der gekrümmten Siederohre aus. Diese sind nämlich so eingewalzt, daß sich die Mittellinien im Mittelpunkt der Trommeln schneiden, so daß die nutzbare Länge der Einwalzstelle etwa gleich der Blechstärke ist. Der Krümmungsradius ist ferner für alle Rohre derselbe, so daß nur eine Biegevorrichtung erforderlich ist. Im Gegensatz zu dem genannten Typ weist der Kestner-Kessel gerade Siederohre von genau senkrechter Stellung auf. Eigenartig ist deren aus Abb. 2 ersichtliche zickzackförmige Anordnung. Die Rohre durchdringen nämlich nicht die senkrecht zu ihnen angeordneten Feuerzungen, sondern berühren sie nur. Die Fallrohre sind von Wasser umgeben und werden dadurch vor zu starker Erhitzung geschützt. Beim Werner-Hartmann-Kessel der Sächsischen Maschinenfabrik vorm. R. Hartmann, Chemnitz, wird eine zu schräge Durchdringung der Kesselwand durch die geraden Rohre dadurch vermieden, daß nur vier Reihen hintereinander angeordnet sind. Für den Walther Steilrohrkessel der Firma Walther & Co. in Dellbrück ist die Unterbringung der in seitlichen Mauernischen liegenden Fallrohre charakteristisch, welche einen guten Wasserumlauf gewährleistet. Der Piedboeuf (Burkhardt)-Kessel stellt einenbemerkenswerten Fortschritt dar. Bei ihm sind die Fallrohre durch ihre Lage den Einwirkungen der Feuergase entzogen. Ein großer Teil der Heizfläche, insbesondere auch der Ueberhitzer sind in unmittelbare Nähe der Feuerung gerückt. Textabbildung Bd. 329, S. 121 Abb. 2. Der an den Seiten neben den Fallrohren gelegene geteilte Vorwärmer und die Sieder sind zu einem organischen Ganzen verbunden. Die verschiedene Ausdehnung der Fall- und Steigrohre wird dem System nicht gefährlich. Zur Auswechslung I. von etwa sechs bis sieben Rohren mußte allerdings je ein Verschluß angebracht werden. Infolge der Einführung des vorgewärmten Speisewassers in die untere kälteste Trommel ist eine schädliche Beeinflussung des Wasserumlaufes keinesfalls zu befürchten. Zu den Wasserrohrkesseln gehören außer den in Abb. 1 dargestellten Typen die Konstruktionen, die nur aus Wasserrohren von weniger als 100 mm lichter Weite bestehen und mit Schlammsammlern oder Oberkesseln versehen sind, die nur als Dampfsammler dienen. Die Aufstellung dieser Kessel ist auch unter Räumen gestattet, die häufig von Menschen benutzt werden. Ein Vertreter der Gattung ist der nur aus Siederohren bestehende Root-Kessel, der den Nachteil zahlreicher Rohrverschlüsse hat. Diesen Uebelstand sucht die Dampfkesselfabrik Otto Lilienthal, Berlin-Weißensee, zu vermeiden. Die von ihr gelieferten Sicherheitskessel bestehen aus einem Oberkessel, der den Einwirkungen der Heizgase entzogen ist, und schlangenförmigen an Sammelrohre angeschlossenen Siederohren. Ihre Verwendung empfiehlt sich nur, wenn eine möglichst gleichmäßige Dampfentnahme vorausgesetzt werden darf. [Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb Nr. 44 bis 46, 1913.] Schmolke. –––––– Keil-und Oelnuten- Fräsvorrichtungen sind in der Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred H. Schütte, Köln-Deutz, beschrieben. Die Vorrichtungen sollen in schnellaufende Bohrmaschinen eingesetzt und zum Einfräsen von Keilnuten von 2 × 4 bis 9 × 18 mm und 76 bis 304 mm Länge, sowie halbkreisförmigen Oelnuten von 3 bis 6 mm Breite und 88 bis 203 mm Länge benutzt werden. Ihre Bedienung kann ungelernten Arbeitern oder Mädchen übertragen werden. Textabbildung Bd. 329, S. 122 Abb. 1. Textabbildung Bd. 329, S. 122 Abb. 2. Die Vorrichtungen bestehen aus einem Fräser A aus Schnellschnittstahl (Abb. 1), der in der Hülse B gelagert ist und von der Welle D mittels der vier gehärteten Stahlstifte C angetrieben wird. Die Stahlstifte greifen direkt in die Fräserlücken ein. Wenn sie abgenutzt sind, können sie sehr leicht gegen neue ausgewechselt werden. Das obere Ende von D hat entweder einen zylindrischen Schaft oder einen Morse-Konus zum Einsetzen in die Spindel der Bohrmaschine. In der Bohrung des Werkstückes wird die Vorrichtung durch die aufgeschraubte exzentrische Büchse F geführt. Der wagerecht aus B herausragende Stift G legt sich gegen das Gestell der Bohrmaschine und verhindert so eine Drehung der Vorrichtung um ihre Achse. Eine weitere Führung der Vorrichtung im Werkstück selbst erfolgt durch die Leiste H, die genau die Abmessungen der gefrästen Keil- oder Oelnut hat. Das Werkstück braucht deswegen auch nicht auf dem Tisch der Bohrmaschine festgespannt zu werden. Sollen konische Keilnuten gefräst werden, so müssen die Werkstücke auf besondere exzentrisch schräggebohrte Führungsbüchsen E aufgesteckt werden (Abb. 2). Textabbildung Bd. 329, S. 122 Abb. 3. Sollen die Nuten nicht von oben bis unten durchgehen, so verwendet man besondere, auf B aufgeschraubte Büchsen E, die auf der Unterseite kräftig abgeschrägt sind und deswegen erst von einer gewissen Tiefe an den Fräser in das Material eindringen lassen (Abb. 3). Am unteren Ende der Nut hält man die Vorrichtung durch einen Anschlag an der Bohrspindel in der richtigen Tiefe an, wie in Abb. 1. Preger. –––––– Schnellganghobelmaschine, Bauart Powell, D. R. P. angemeldet. In der Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred H. Schütte, Köln-Deutz, ist eine neue Planhobelmaschine beschrieben, welche im Gegensatz zu den gebräuchlichen Maschinen die Schnittgeschwindigkeit der Schnellschnittstähle voll ausnutzt und dadurch eine Mehrleistung von etwa 70 v. H. hervorbringt. Die Maschine hat eine Schnittgeschwindigkeit von 36 m/Min, gegenüber 12 m/Min, und eine Rückgeschwindigkeit von ebenfalls 36 m/Min, gegenüber 30 m/Min, der gebräuchlichen Hobelmaschinen. Beim Beginn und vor dem Ende des Schnitthubes ist die Schnittgeschwindigkeit auf 9 m/Min, ermäßigt, damit der Stahl ohne Stoß anschneidet und ausläuft. Der Antrieb der Maschine erfolgt durch drei Riemen, einen für 9 m/Min. Schnittgeschwindigkeit, einen zweiten für 36 m/Min. Schnittgeschwindigkeit und einen dritten für 36 m/Min. Rückgeschwindigkeit. Am Schlitten sind außer den gebräuchlichen zwei Knaggen für die Umsteuerung desselben noch zwei weitere Knaggen für die Umschaltung von 9 m/Min, auf 36 m/Min, und umgekehrt vorgesehen. Die vier Knaggen können in einem Längsschlitz nach bekannter Weise in jeder beliebigen Stellung befestigt werden. Im Bedarfsfall können auch mehr wie zwei Umschaltknaggen angeordnet werden, wenn z.B. die zu hobelnde Fläche von einem Hohlraum unterbrochen ist, und vor und hinter jedem Hohlraum Geschwindigkeitswechsel erfolgen soll. Die Maschine wird zurzeit in acht Größen von 610 bis 1525 mm Durchgang zwischen den Ständern gebaut. Preger. –––––– Ueber die Erfolge bei Anwendung des elektrischen Widerstandsthermometers zu Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern äußert sich in Nr. 45 (1913) des „Glückauf“ Bergassessor Dr. Flegel, Berlin: Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern werden meist nur für wissenschaftliche Zwecke ausgeführt, obwohl ihnen z.B. bei Bohrungen auf Erdöl ein beachtenswerter praktischer Wert zukommt, der auf der Abnahme der geothermischen Tiefenstufe in bituminösen Erdschichten beruht. In derartigen, Kohle oder Erdöl führenden Horizonten beträgt die Anzahl der Meter, senkrecht abwärts gemessen, welche einer Temperaturerhöhung von 1° entspricht, nur etwa 12 bis 20, gegenüber einer geothermischen Tiefenstufe von 30 bis 35 m in bitumenfreien Gesteinen. Daß trotzdem bei der Erbohrung derartiger Lagerstätten Temperaturmessungen kaum verwendet werden, liegt hauptsächlich an der Unzuverlässigkeit der bisher benutzten Apparate und der hierfür notwendigen langen Zeiträume. Die zumeist in Gebrauch stehenden Ueberlaufthermometer haben Ungenauigkeiten bis zu 3 °C, in einzelnen Fällen sogar bis 12° und 17° ergeben. Zudem kann mit jedem Thermometer nur eine Messung ausgeführt werden. Wegen der erforderlichen Benutzung des Gestänges ist man nicht in der Lage, in beliebiger Tiefe zu messen, sondern man ist an die Länge der Gestängerohre gebunden. Diese Mängel sind dem Widerstandsthermometer fremd, das überall da angewandt wird, wo eine Ablesung der Temperatur an dem Meßpunkt erschwert oder garnicht möglich ist. Der Grundgedanke dieses Thermometers beruht bekanntlich auf der Widerstandsveränderung von Metallen bei Temperaturschwankungen. Die Ablesevorrichtung besteht in einer Wheatstoneschen Brücke, einem Differentialgalvanometer oder Ohmmeter. Da für genaue Messungen eine stets gleichbleibende Spannung der Stromquelle erforderlich ist, so ist eine Ueberwachung der Spannung durch Einschaltung eines Kontrollwiderstandes ermöglicht. Das Thermometer wird an einem Kabel oder Drahtseil in das Bohrloch eingehängt, so daß an jeder beliebigen Stelle die Messung erfolgen kann. Durch Anbringung von Marken am Seil oder durch einen Teufenzeiger ließe sich die Länge des herabhängenden Seiles leicht feststellen. Gegen den in größeren Tiefen herrschenden Druck müßte man die Meßvorrichtung etwa durch Umkleidung mit einem Stahlrohr schützen. Da das Fernthermometer bisher in Bohrlöchern noch nicht verwendet wurde, gibt es noch keine Sonderausführungen, doch finden sich unter den vielen Widerstandsthermometern für Zentralheizungsanlagen usw. brauchbare Konstruktionen. Siemens &Halske, Hartmann & Braun, die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Dr. A. Koepsel (Friedenau) liefern Fernthermometer, die sich ohne Schwierigkeiten zu Geothermometern umgestalten lassen können. Ein großer Vorzug des elektrischen Thermometers ist ferner die selbsttätige Aufzeichnung der Temperaturen, deren Ablesung zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann. Während man mit dem Quecksilberthermometer erst geraume Zeit nach dem Aufhören der Bohrarbeit, welche ja Wärme erzeugt, die Messung beginnen kann, läßt man das Fernthermometer sofort hinab. Es wird zunächst eine absteigende Kurve aufzeichnen infolge Verschwindens der durch die Bohrarbeit erzeugten Wärme, welche damit zugleich selbst gemessen werden kann. Dann wird die Temperatur eine Zeitlang konstant bleiben, der Erdtemperatur in der betreffendeen Tiefe entsprechend. Dann wird wiederum eine absteigende Kurve folgen, da das im Bohrloch stehende Wasser in den oberen Schichten kühler ist als in den unteren, also allmählich infolge größerer Dichte nach unten sinkt. Der bei den Quecksilberthermometern so störende Wasserumlauf kann also unmittelbar gemessen werden. Die genannten Vorzüge des Widerstandsthermometers gegenüber den Quecksilberthermometern lassen hoffen; daß die wissenschaftliche Erforschung der geothermischen Tiefenstufe bedeutende Fortschritte machen wird, was auch für den Bohrtechniker von weittragender Bedeutung wäre. Die Firma Dr. A. Koepsel, Friedenau, hat neuerdings für die Compagnie Runow in Baku eine Sonderausführung konstruiert zur Messung der Temperatur in Petroleumbohrlöchern bis zu 1000 m Tiefe. Das Thermometer hat 800 Ohm Widerstand, der sich bei 1 °C Temperaturveränderung um 3,6 Ohm ändert. Der Kabelwiderstand beträgt für 1000 m Länge nur 180 Ohm, welcher sich bei 1 °C nur um etwa 0,07 Ohm ändert. Ein Fehler von 10 °C in der Temperaturbestimmung des Kabels würde demnach nur einen Fehler von 0,2 °C der Temperatur des Fernthermometers ausmachen. Die Kontrolle der E. M. K. der Batterie geschieht durch einen Normalwiderstand, der gegen Temperaturschwankungen unempfindlich ist. Das Kabel besteht aus einer Kupferlitze von 37 verzinnten Drähten à 0,31 mm und ist mit bestem vulkanisierten Gummi nach den Vorschriften des V. D. E. umpreßt, mit gummiertem Bande umwickelt und mit Hanfgarn beklöppelt. Dann ist das Kabel mit siebendrähtigen verzinkten Stahllitzen armiert und mit einer Verklöppelung von Hanfgarn versehen. Die Armatur dient als Rückleitung. Das Kabel kann in einer Länge von 1000 m im Schacht frei hängen ohne zu reißen. 1000 in wiegen etwa 185 kg. Schwahn. –––––– Ueber hitzebeständige elektromagnetische Spulen wird in Heft 47 der Elektrotechnischen Zeitschrift berichtet: Isolationsmaterialien, welche organischen Ursprungs sind, wie Baumwolle und Seide, halten höhere Temperaturen nicht aus. Bei 80 bis 100 °C beginnen sie zu verkohlen. Höhere Temperaturen sind zulässig, wenn der Kupferdraht mit Asbestfäden umsponnen wird. Doch muß hierbei der Nachteil mit in Kauf genommen werden, daß die Isolationsschicht verhältnismäßig stark ausfällt. Im Jahre 1905 entstand ein Verfahren, welches von R. Hopfelt herrührt. Es ist patentiert und jetzt im Besitz der Spezialfabrik für Aluminiumspulen und Leitungen in Berlin. Es ist aus der Beobachtung hervorgegangen, daß Aluminium sich schon bei Zimmertemperatur mit einer dichten Oxydschicht überzieht, so daß das Material gegen Witterungseinflüsse und gegen verschiedene Chemikalien ziemlich geschützt ist. Die Oxydschicht kann gewaltsam, etwa durch Abschaben, wieder entfernt werden, bildet sich aber sofort wieder. Bei höherer Temperatur wird die Schicht noch dichter. Sie hält stand bei zwei dicht nebeneinander liegenden Drähten, wenn die Spannungsdifferenz nicht mehr als 0,5 Volt beträgt. Sobald aber eine neue Lage auf die untere gewickelt wird, genügt diese Isolation nicht mehr, wenn der Spannungsunterschied größer als 0,5 Volt geworden ist. Es wird daher eine besondere Isolierung durch eine Zwischenlage von Asbestpappe, Glimmer, Preßspan oder Papier notwendig. Bei den gewöhnlich verwendeten Wickelmaschinen kann es leicht vorkommen, daß, da die einzelnen Windungen ganz dicht nebeneinander liegen, die feine Oxydschicht durch die Berührung zweier benachbarter Windungen abgerieben und zerstört wird. Aus diesem Grunde hat die obengenannte Firma besondere Wickelmaschinen gebaut, bei denen die seitliche Verschiebung des Drahtes beim Aufwickeln besonders reguliert wird und zwar nach Art des Gewindeschneiders. Die Spule, welche bewickelt werden soll, vertritt die Stelle des Bolzens, auf den Gewinde geschnitten werden soll. Die Ablaufstelle des Drahtes, der aufgewickelt wird, wird wie der Schneidstahl besonders geführt, so daß die Steigung der beim Aufwickeln entstehenden Drahtspirale beliebig eingestellt werden kann. Die Steigung wird so bemessen, daß die Drähte der einzelnen Windungen sich nur mit geringem Druck berühren. Ist eine Lage voll gewickelt, so schaltet eine besondere Vorrichtung die Bewegung um, nachdem die Isolationsschicht eingelegt ist. Auf diese Weise erfolgt die Bewicklung in üblicher Weise einmal von links nach rechts und dann von rechts nach links. Durch die nur mit sanftem Druck eintretende Berührung der einzelnen Drähte wird erreicht, daß die feine Schicht von Aluminiumoxyd nicht beschädigt wird. Die Verwendung von Aluminium anstatt Kupfer bedeutet eine große Gewichtsersparnis. Bei Spulen für Magnetpole hat sich ergeben, daß beispielsweise das Gewicht 27 kg beträgt, bei Aluminium nur 10,7 kg. Von der Gesellschaft für elektrotechnische Industrie wurde unter dem Namen „Aldradraht“ ein Aluminiumdraht auf den Markt gebracht, dessen Isolation sehr hitzebeständig war, und der auch bei starkem mechanischen Druck eine hohe Spannung vertragen soll. Es zeigte sich, daß Spulen eine Temperatur von 350° bis 400 °C vertragen konnten, ohne irgend welchen Schaden zu leiden. Zwei gegeneinander verdrillte Drähte zeigten einen Isolationswiderstand von mehr als 1 Megohm. Die Dicke der Isolationsschicht soll nach den Angaben der Firma 0,005 bis 0,002 mm betragen. Schließlich ist noch ein Verfahren zu erwähnen, bei welchem die mit organischen Stoffen übersponnenen Drähte vor dem Aufspulen in ein mit plastischer Masse gefülltes Bad gebracht werden. Dabei saugt die Stoffschicht einen Teil der Masse auf. Um diese Schicht gleichmäßig zu gestalten, wird der Draht durch eine besondere Düse geführt. Dadurch wird die überflüssige Masse abgestreift. Dann wird der Draht zur fertigen Spule gewickelt. Nun wird die Spule entweder in besonderen Oefen oder auch durch absichtlich sehr starken Strom so erhitzt, daß die organische Stoffschicht verbrennt. Dann liegt der blanke Draht gewissermaßen in Kanälen, die durch die erhärtete, plastische Masse gebildet werden. Spulen, die mit Seide doppelt umsponnen waren, aber ohne den plastischen Ueberzug, wurden, nachdem die Temperatur über 150 °C gestiegen war, nach einiger Zeit vollständig unbrauchbar, während solche nach dem angegebenen Verfahren behandelte sich in keiner Weise veränderten. Besonders vorteilhaft soll sein, daß das Material des Drahtes sich bei hohen Temperaturen frei ausdehnen kann, ohne die Isolationsschicht zu beschädigen. Simon. –––––– Textabbildung Bd. 329, S. 124 Gaserzeuger, Patent Kerpely, mit Dampfkessel, Patent Marischka. Ueber Gaserzeuger mit Dampfgewinnung. Im städtischen Gaswerk Wien-Leopoldau sind zur Gaserzeugung Drehrostgeneratoren, Patent Kerpely, im Gebrauch, bei denen die Wärme des Brennmaterials und die Wärme der abziehenden Gase zur Dampferzeugung benutzt werden, so daß ein Kühlmantel fortfällt. Die Bauweise dieser Anlagen ist aus der Abbildung ersichtlich. Der Dampfkessel besteht aus zwei übereinander liegenden Wasserkammern, welche durch Siederöhren miteinander verbunden sind. Die Kammern werden von einem Blechmantel umgeben, der mit Isoliermasse ausgekleidet ist und den Gasausgangsstutzen trägt. Jede Wasserkammer besitzt zwei Mannlöcher. Im Blechmantel sind Putzöffnungen angebracht, und auch der Generatorschacht ist zugänglich. Der Dampfdruck beträgt 6 at. Die Heizfläche ist 55 qm groß. Das Gas geht aus dem Generator mit 220 °C in eine Reinigungsanlage, wird dann durch Ventilatoren in einen Zwischenbehälter gedrückt und von dort zum Ofen geleitet. Der im Dampfkessel erzeugte Dampf wird als Unterdampf zur Gaserzeugung und zum Antrieb von Kesselspeisepumpen, Ventilatoren und Desintegratoren verwendet. Ein Teil kann sogar noch an die mit der Gasanstalt verbundene Ammoniakfabrik abgegeben werden. Zur Vergasung kam ein überwiegend aus Kleinkoks bestehendes Gemisch. Bei Versuchen, die im September 1912 von der Lehr- und Versuchsanstalt des deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern an der Technischen Hochschule in Karlsruhe angestellt wurden, ergab sich ein Wirkungsgrad von 95 v. H., und zwar wurden 79,48 v. H. der eingeführten Wärmeeinheiten im Heizwert des Gases und 15,51 v. H. im Wasserdampf technisch verwertbar ausgebracht. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage läßt sich rechnerisch leicht nachweisen. Zwar betragen die Mehrkosten eines Dampfkesselgenerators 13000 K. Demgegenüber steht aber ein jährlicher Gewinn von 18 900 K. infolge der Dampferzeugung. Zieht man von der letztgenannten Zahl die jährlichen Kosten für Zinsen und Amortisation der 13000 K sowie für Erhaltung und Reinigung ab, so verbleibt immer noch ein Ueberschuß von 15591,25 K im Jahr. Als Kesselspeisewasser wurde ein Gemisch von Tiefbrunnen- und Hochquellenwasser verwendet. Die jedesmal etwa acht Tage in Anspruch nehmende Reinigung erfolgte nach neunwöchentlicher Betriebsdauer. Im übrigen wurde der Betrieb nach den auch bei andern Dampfkesseln üblichen Regeln gehandhabt. Nach dem System Kerpely werden auch Hochdruckgeneratoren mit Dampfkesseln verbunden. Der Hauptunterschied dieser Anlagen von den beschriebenen besteht darin, daß nur die untere Wasserkammer durch ihren Innenmantel in Berührung mit dem Brennmaterial steht. Auch ist der Einbau eines Ueberhitzers in den Heizraum vorgesehen. [A. Seitz, Stahl und Eisen Nr. 49, 33. Jahrgang.] Schmolke. –––––– Veränderung der Härte der Stähle mit der Temperatur von Robin. (Mitteilungen des VI. Kongresses des Internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik.) Die Härte der Stähle bei erhöhten Temperaturen ist eine noch relativ wenig erforschte Eigenschaft; der Grund mag zum überwiegenden Teil in der für exakte Messungen äußerst schwierigen Versuchsanordnung liegen; dabei nehmen die Schwierigkeiten mit der Höhe der Temperatur zu. Nach Brinell zeigt die Härte von Stählen bei etwa 100° ein Minimum und bei etwa 250° ein Maximum. Bei der Temperatur der flüssigen Luft nimmt sie dagegen nach Hadfield um den doppelten Betrag zu. Robin fand nun, daß die Härte des Eisens nach 250° in mehreren Stufen sinkt, und zwar bis 350° langsam, dann bis 600° ziemlich schnell und darüber wieder langsamer. Die hypereutektischen Stähle zeigen vom Maximum eine stetige Abnahme bis etwa 750°, welche Aenderung ähnlich derjenigen für die Festigkeit verläuft. Für Gußeisen liegt der Beginn des Sinkens der Härte bei etwa 400°. Die perlitischen Spezialstähle verhalten sich wie die Kohlenstoffstähle, dagegen nehmen die martensitischen an Härte bis 150° zu, von da an bis 300° langsam und bis Rotglut schnell ab. Die Härte der austenitischen Stähle bleibt bis 800° ziemlich konstant; ganz ähnlich verhalten sich die Schnelldrehstähle, deren Härteabfall nach 600° nicht nur von der Temperatur, sondern auch von der Dauer ihrer Wirkung abhängt. Dr.-Ing. W. Müller. –––––– Diplom-Ingenieur und Diplom-Brauerei-Ingenieur. Als Parteien stehen sich im Prozesse der klagende „Verband Deutscher Diplom-Ingenieure“ und der beklagte „Verein Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ gegenüber. Beide sind unter den angegebenen, satzungsmäßig von ihnen angenommenen und im Verkehr geführten Namen in das Vereinsregister eingetragen. Der klagende Verband behauptet, die in dem Namen des beklagten Vereins enthaltene Bezeichnung seiner Mitglieder als „Diplom-Brauerei-Ingenieure“ sei unberechtigt, weil „Diplom-Ingenieur“ ein Titel sei, der nur auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 11. Oktober 1899 von den technischen Hochschulen nach bestandener Diplom-Prüfung verliehen werden dürfte. Der Vereinsname des Beklagten sei wegen der Aehnlichkeit mit seinem eigenen Vereinsnamen irreführend. Er hat mit dem Antrage Klage erhoben, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, sich „Verein Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Der Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Er bestreitet die Verwechslungsmöglichkeit und verweist, was die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung anlangt, auf die von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassene Prüfungsordnung für Brauerei-Ingenieure vom 3. August 1906. Danach ist über das Ergebnis der Prüfung dem Examinanden ein vom Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule und von dem Vorsteher des Instituts für das Gärungsgewerbe unterschriebenes „Diplom als Brauerei-Ingenieur“ auszustellen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Kläger legte Berufung ein, wiederholte den Klageantrag und fügte den Unterantrag hinzu, eventl. festzustellen, daß der Beklagte nicht befugt sei, sich „Verein Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Das Kammergericht hat die Berufung zurückgewiesen. Der Kläger hat jetzt Revision eingelegt. Er beantragt, das Berufungsurteil aufzuheben und nach den von ihm in der Berufungsinstanz gestellten Anträgen zu erkennen. Der Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. Aus den Gründen: Das Kammergericht hat zwar die Möglichkeit bejaht, daß Personen, die mit den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut seien, einen im Besitze eines staatlichen „Diploms“ befindlichen „Brauerei-Ingenieur“, wenn er sich „Diplom-Brauerei-Ingenieur“ nennt und nennen läßt, mit einem „Diplom-Ingenieur“ verwechseln könnten. Eine solche „Verwechslungsgefahr“, wie es sich ausdrückt, scheint das Kammergericht auch in bezug auf die beiderseitigen Vereinsnamen als bestehend anzunehmen. Allein es verneint die Widerrechtlichkeit der Namensbildung und der Namensführung auf Seiten des beklagten Vereins, und hierin ist ihm beizutreten. Trotz der Aehnlichkeit der Bezeichnungen läßt sich gegen die Rechtsgültigkeit des Ministerialerlasses vom 3. August 1906, der den Berufstitel „Brauerei-Ingenieur“ eingeführt und das den Brauerei-Ingenieuren nach abgelegter Prüfung zu erteilende Zeugnis nicht mit diesem Worte, sondern, wohl zur Kennzeichnung der besonderen Feierlichkeit des Beurkundungsaktes, mit dem Fremdworte „Diplom“ zu bezeichnen, der Prüfungsbehörde vorgeschrieben hat, ein staatsrechtliches oder ein anderes rechtliches Bedenken nicht geltend machen. Die Wortbildung und die Bezeichnung als „Diplom-Brauerei-Ingenieur“ entspricht den staatlich vorgesehenen Bezeichnungen, und es kann von den Inhabern der staatlichen Diplome nicht verlangt werden, daß sie der Möglichkeit einer Verwechslung mit den „Diplom-Ingenieuren“ in weitergehendem Maße Rechnung tragen, als dies durch die zuständige Staatsbehörde geschehen ist, insbesondere den ihnen nicht zu verwehrenden Hinweis auf den Besitz des Diploms bei ihrer Berufsbezeichnung mit unbeholfenen Umschreibungen und Wortbildungen, wie sie von Seiten des klagenden Verbandes in Vorschlag gebracht werden, zum Ausdruck bringen. Aus dem gleichen Grunde ist auch die Beanstandung des von dem beklagten Verein angenommenen und geführten Vereinsnamens durch den klagenden Verband verfehlt Gibt aber das Verhalten des Beklagten hierin zu dem Vorwurfe der gegenständlichen Widerrechtlichkeit keinen Anlaß, so läßt sich der erhobene Anspruch auf keine der von der Revision als verletzt bezeichneten Gesetzesvorschriften der §§ 12, 823, 824 BGB. stützen. Was insbesondere die Rüge der Verletzung des § 12 anlangt, so ist mit der bisherigen Rechtsprechung allerdings daran festzuhalten, daß den eingetragenen Vereinen der Schutz ihres Vereinsnamens unter entsprechender Anwendung der Gesetzesvorschrift in gleicher Weise zu gewähren ist, wie den natürlichen Personen der Schutz ihres Personennamens. Auch schließt ein geringes, im gewöhnlichen Verkehr nicht zur Geltung kommendes Maß der Namensabweichung die Annahme einer Namensgleichheit im Sinne des § 12 nicht aus. Allein im gegebenen Falle hält sich, wie schon bemerkt, auf selten des Beklagten die Uebereinstimmung in den Grenzen der durch staatliche Regelung gerechtfertigten Bezeichnungen. Der Verkehr ist darauf angewiesen, die immerhin dabei bestehenden Unterschiede zu beachten. Es fehlt in jedem Falle an der zur Anwendung des § 12 erforderlichen Unbefugtheit der Namensführung. Werden bei der Namensbildung die wenngleich geringfügigen Unterschiede eingehalten, die der hierfür geltenden staatlichen Regelung entsprechen, so kann die auf der gleichen Regelung beruhende bloße Namensähnlichkeit nicht zu der Annahme führen, daß nur um dieser Aehnlichkeit willen der Vereinsname unbefugt geführt werde. [Urteil v. 25. Sept. 1913. Aus Jur. Wochenschrift: Vom Reichsgericht.] W. D. –––––– Der Verein deutscher Ingenieure hat dem Reichstag folgende Denkschrift unterbreitet: Angesichts der grundsätzlichen Verschiedenheit der Tätigkeit und der Pflichten von Zeugen und Sachverständigen ist es notwendig, daß die Bestimmungen über Zeugengebühren von denen über Sachverständigengebühren getrennt werden. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Stundensatz bis zu 2 M kann als angemessene Bewertung technisch-wissenschaftlicher Tätigkeit nicht angesehen werden. Die von den maßgebenden deutschen technischen Vereinen aufgestellte Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure hat schon im Jahre 1878 für technische Arbeiten eine Zeitentschädigung für die Stunde von 5 M festgesetzt. Normale Leistungen technisch-wissenschaftlicher Gutachter müßten daher auch vom Gericht mit mindestens 5 M für jede angefangene Stunde vergütet werden; bei schwierigen Leistungen ist eine hierüber hinausgehende Entschädigung zu gewähren. Die von den Sachverständigen als ungerechtfertigte Härte empfundene Ausnahmebestimmung, daß die Vergütung für die durch Teilnahme an Terminen verursachte Erwerbsversäumnis für jeden Tag auf nicht mehr als zehn Stunden zu gewähren ist, soll fortfallen. Der Ermittlung des üblichen Preises für Ingenieurgutachten ist die Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure zugrunde zu legen. Wissenschaftlich arbeitende Gutachter, denen es häufig ganz unmöglich ist, eine genaue Zeitdauer für die geleistete Arbeit anzugeben, weil sich die dauernde geistige Beschäftigung mit einer Aufgabe nicht in eine Stundenberechnung zwingen läßt, sollen berechtigt sein, die Gebühren in einer Pauschsumme zu berechnen, über deren Angemessenheit gegebenenfalls ein Gutachten anderer Sachverständiger einzuholen ist. Die Festsetzung der Vergütung durch Uebereinkommen mit den Parteien soll auf Antrag des Sachverständigen durch Vermittlung des Gerichtes geschehen, wobei die Zahlung eines die vereinbarte Vergütung deckenden Vorschusses zur zwingenden Vorschrift zu machen ist. Für die Aufwandsentschädigung sollen technisch-wissenschaftlich gebildeten Sachverständigen mindestens die gleichen Sätze zugebilligt werden, wie sie den Beamten der 4. Rangklasse zustehen. Die Festsetzung der Vergütung durch den Gerichtsschreiber wird abgelehnt, weil er nicht in der Lage ist, ein zutreffendes Urteil über die Leistung eines wissenschaftlichen Gutachters zu fällen. Den sachverständigen Zeugen soll grundsätzlich die gleiche Entschädigung zugebilligt werden, wie den Sachverständigen selbst.