Titel: Die Luftschrauben-Gleitboote beim Internationalen Motorbootmeeting von Monaco.
Autor: Paul Béjeuhr
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 135
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Die Luftschrauben-Gleitboote beim Internationalen Motorbootmeeting von Monaco. Von Paul Béjeuhr in Berlin. BEJEUHR: Die Luftschrauben-Gleitboote beim Internationalen Motorbootmeeting von Monaco. Der International Sporting-Club hat es von jeher verstanden, der von ihm eingeleiteten Motorbootsveranstaltung in jedem Jahr einen gewissen Clou zu geben. Wenn nun auch in diesem Jahr der noch nicht entschiedene Kampf zwischen den französischen und englischen Konstrukteuren um den „Harmsworth-Pokal“ harte Entscheidungskämpfe mit sich bringen wird, so dürfte doch das allgemeine Interesse der neuen Internationalen Klasse sich zuwenden, die als ein Komposit von Flugmaschine und Boot gedacht ist. Auch hier zeigt sich das hervorragende Organisationstalent des genannten Clubs, der mit den ganz losen Bestimmungen den Konstrukteuren scheinbar gänzlich freie Hand läßt und es schließlich doch versteht, aus lockeren Bedingungen durch bestimmte Ergänzungen und Vorschriften das für die Praxis Brauchbare aus den einzelnen Erzeugnissen herauszuholen. Jedenfalls haben die Luftschrauben-Gleitboote durch diese Veranstaltung einen starken und tatkräftigen Förderer erhalten, wird es doch jetzt ermöglicht, die einzelnen Boote im Vergleich miteinander zu betrachten, um so eine Abschätzung über ihren Wert vornehmen zu können. Die Anregung für diese neue Klasse gab den Franzosen das Bestreben, die Wasserflugzeuge weiter zu entwickeln. Das fliegende Boot für die See gebrauchsfähig zu gestalten, soll jetzt eine der höchsten Aufgaben des Monacomeetings sein. Die neuen Luftschrauben-Gleitboote sollen Fahrzeuge sein, deren Schwimmkörper entweder aus einem Rumpf oder aus einfachen Schwimmern besteht und die durch Luftschrauben fortbewegt werden. Sie können mit Lufttragflächen versehen sein. Die Schwimmkörper sind auf 15 m größte Länge und 10 m größte Breite begrenzt. Die an diesen Booten zugelassenen Tragflächen dürfen nicht mehr als ein Quadratmeter für je 100 kg Leergewicht des Bootes in betriebsfertigem Zustande einschließlich seiner Besatzung und Ballast, jedoch ohne Oel und Brennstoff, betragen. Die Luftschrauben dieser Boote müssen entweder durch Schutzvorkehrungen oder durch die Anordnung der Schraube am Bootskörper derart angebracht sein, daß bei dem schwimmenden Fahrzeug kein an Bord befindlicher und auch kein seitlich des Fahrzeuges befindlicher Körper durch die Schraube getroffen werden kann. Die Versuche mit Gleitbooten, die durch Luftschrauben angetrieben werden, haben (Graf de Lambert und Tellier) auf der Seine ganz erhebliche Geschwindigkeiten ergeben, ohne daß größere Tragflächen zur Anwendung gelangten. Allerdings muß in Monaco mit dem erheblichen Seegang gerechnet werden. Besonders charakteristisch findet man auf allen Abbildungen das Verschwinden der großen Bug- und Heckwellen bei dem mit voller Geschwindigkeit fahrenden Booten. Während das noch in der Anfahrt befindliche Boot stets ganz erhebliche Wellen hervorruft, dadurch natürlich außerordentlich viel Energie verschwendet, zeigt das in voller Fahrt befindliche Boot von de Lambert überhaupt keine Wellen, mit Ausnahme des schmalen Streifens direkt hinter dem Boot. Diese Bilder sprechen deutlich für die großen Vorzüge des Luftschrauben-Gleitbootes. So hatte denn auch der letzte Pariser Salon eine Reihe derartiger Luftschraubenboote ausgestellt, und zwar hatte Nieuport (Abb. 1) seinen Propeller direkt auf die Welle eines 14-zylindrigen Gnome-Motors gesetzt und beide auf einem starken Bock hinter den Sitzen angeordnet. Das Tellier sehe Gleitboot ist unsern Lesern bereits bekannt, es ist ebenso wie das danebenstehende Borel sehe Gleitboot mit einem wassergekühlten Vierzylindermotor ausgerüstet. Textabbildung Bd. 329, S. 136 Abb. 1. Luftschrauben-Gleitboote auf der letzten Pariser Ausstellung. Rechts Nieuport, in der Mitte Tellier, links Borel. Auf Abb. 2 finden wir oben das große Gleitboot von Blériot, das mit einem 120 PS-Laviator-Motor eine vierflügelige, langsamlaufende Luftschraube antreibt. Blériot verwendet ebenso wie Borel achtern zwei Kurssteuer. Darunter steht Flyer II, das ebenfalls mit Kettenradübersetzung, wassergekühltem Motor, aber zweiflügeligem Propeller ausgerüstet ist, während zu unterst die Compagnie Transaérienne Hydromobile ihren vierzehnzylindrigen Gnome-Motor durch zwei nebeneinander liegende Ketten (aus Sicherheitsgründen) auf den Propeller arbeiten läßt. Während Blériot sich mit einer Stufe begnügt, sind beim letztgenannten Boot und bei Flyer II vier Stufen ausgebildet. Schon jetzt ist also eine große Vielseitigkeit an Konstruktionen auf diesem Gebiet vorhanden, es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß noch eine Reihe weiterer Konstruktionen bis zum Wettbewerb erprobt werden, so daß dieser sicher interessante Einblicke eröffnen wird. Die bisherigen Internationalen Kreuzerklassen haben in ihren Baubestimmungen Gewichtsvorschriften, die für ein Boot von 6,50 bis 8 m zwischen 1065 bis 1314 kg schwanken. Der Motor dieser Fahrzeuge entspricht in bezug auf Leistung etwa den allgemein üblichen Flugzeugmotoren, sie würden mit Hilfstragflächen von 10 bis 13 m2 ausgestattet werden können, mit denen sie (allerdings eine weit höhere Geschwindigkeit vorausgesetzt), eine erhebliche Deplacementsverminderung während der Fahrt und entsprechend günstigeren Reibungswiderstand erzielen könnten. Die Boote sind heute bei ihrer Gewichtsvorschrift an der Grenze der erforderlichen Festigkeit im Seegang angelangt, können demnach weitere Ersparnisse am Gewicht durch leichtere Bauart nicht vertragen. Ihre Längenstabilität wird durch die Tragflächen zweifellos verschlechtert, und im Seegang wird die Beanspruchung der Verbände beim Hineinschlagen ins Wasser eine weit größere werden. Textabbildung Bd. 329, S. 136 Abb. 2. Luftschrauben-Gleitboote auf der letzten Pariser Ausstellung. Von links nach rechts: Co. Transaérienne, Hydromobile, Flyer II (Comte de Lambert,), Blériot. Eine weitere Sorge wird dem Konstrukteur der Einbau des Propellers machen. Beim geringsten Seegang und seitlichem Winde wird wohl überall das Spritzwasser in größeren Mengen die Propeller treffen, oft sogar in großen Gewichtsmengen. Ob die Schrauben bei voller Drehzahl diesem Druck gewachsen sind, erscheint noch sehr fraglich; es wird manche von ihnen zersplittern. So dankenswert daher das bereitwillige Entgegenkommen der Veranstalter ist, auch den Gleitbooten mit Luftschraubenantrieb ihre starke Förderung zuteil werden zu lassen, so sehr ist zu bedenken, ob gerade Monaco und die sich anschließende Meeresküste der geeignete Platz ist zur Erprobung dieser Boote. Nach meiner Ansicht keineswegs. Ich sehe das Hauptverwendungsgebiet der Gleitboote auf Binnenseen, Kanälen und Flußläufen und hier wird das Gleitboot berufen sein, dank seiner erheblichen Geschwindigkeit in die Reihe der Schnellverkehrsmittel einzutreten. Ich habe aber große Bedenken, das Gleitboot dem schweren Wellengang einer Meeresküste auszusetzen, da es m. E. nicht einmal in der Lage ist, auf die Dauer die kurzen kabbeligen Wellen größerer Binnenseenflächen auszuhalten. Die Gleitboote durch alle Bedingungen des Wettbewerbes in Monaco hindurchzubringen, wird erhebliche Ansprüche an die Fähigkeiten seines Führers stellen, Ansprüche, denen Führer und Boot für den späteren Betrieb durchaus nicht gewachsen zu sein brauchen.