Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 456
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Dampfverbrauch einer Walzenzug-Gleichstrom-Dampfmaschine. Bei dem lebhaften Interesse, das zurzeit die Frage des Antriebes von Walzenstraßen findet, dürfte ein Rückblick auf die innerhalb der letzten 19 Jahre von H. Ortmann-Völklingen gemachten Erfahrungen bei der Verwendung verschiedener Walzenzugmaschinen willkommen sein. Es handelt sich hierbei um eine Triostraße von 730 mm Walzendurchmesser, zu deren Antrieb im Jahre 1895 eine Dampfmaschine von 1300 mm Zylinderdurchmesser, 1500 mm Hub und 100 bis 130 Umdrehungen in der Minute beschafft wurde. Als Dampfverbrauch wurde 8 bis 9 kg/PSi-Std. garantiert. Da indessen beim Betriebe die Kesselanlage völlig versagte, stellte man die tatsächlichen Verhältnisse durch Bremsversuche fest. Es ergab sich bei günstiger Belastung ein Dampfverbrauch von 1 7 kg/PSi-Std. Der Grund hierfür war zum Teil in der unrichtigen Bemessung des Kondensators, hauptsächlich aber indem 18 bis 20 v. H. betragenden schädlichen Raum bei der angewandten Kolbensteuerung zu suchen. Es erfolgte daher der Umbau in eine Tandemmaschine von 1100 und 1600 mm Zylinderdurchmesser und 1500 mm Hub. Unter Beibehaltung der Kolbensteuerung gelang es, den schädlichen Raum auf 8 v. H. herunterzudrücken, so daß der Dampfverbrauch auf 9 bis 9,5 kg/PSi-Std. zurückging. Da sich nach Verlauf einiger Zeit diese Maschine den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen zeigte, zog man elektrischen Antrieb in Betracht. Gegen diesen Gedanken sprach der infolge der starken Kraftschwankungen notwendige, aber sehr kostspielige Anschluß an das Netz mittels einer Ilgner-Umformeranlage. Man entschied sich daher für eine Gleichstromdampfmaschine der Firma Ehrhardt & Sehmer, Saarbrücken, von 1700 mm Zylinderdurchmesser, 1400 mm Hub und 100 bis 130 Umdrehungen in der Minute. Die Maschine war mit Ventilsteuerung versehen. Infolge der einfacheren Bauart als Einzylindermaschine erfolgte die Reglung viel schneller als bei ihrer Vorgängerin. Als Dampfverbrauchszahl wurde 5,2 kg/PSi-Std. bei 7 at Ueberdruck, 300° Ueberhitzung und mittlerer Belastung garantiert. Die Diagramme wiesen bei 4000 PSi einen Dampfverbrauch von 5,2 kg nach, der bei 8000 PSi auf 7,3 kg stieg. Nach halbjährigem Betrieb der Maschine stellte man durch Bremsversuche bei einer mittleren Leistung von 3000 und 1820 PS fest, daß die Garantie bei 5 v. H. Toleranz innegehalten wurde. [Ortmann in Stahl und Eisen Nr. 17 1914.] Schmolke. –––––– Leistungsbedarfmessungen. Die Feststellung der für den Antrieb erforderlichen Leistung ist für Werkzeugmaschinen ebenso wichtig wie für Kraftwagen und für jede andere Arbeitsmaschine. Für die Ermittlung dieses Leistungsbedarfs unmittelbar durch Auswertung der Leistung eines elektrischen Antriebmotors stehen im allgemeinen zwei Wege offen. Entweder nämlich stellt man den Leistungsverbrauch des Antriebmotors abzüglich der Leerlaufsverluste fest, oder man ermittelt mittels einer sogenannten Pendelmaschine auf rein mechanischem Wege das Drehmoment, das der Motoranker ausübt. Das erstere Verfahren dürfte allgemein bekannt sein: Ein Nebenschlußmotor wird im Nebenschluß oder, wenn sein Regelbereich das nicht zuläßt, außerdem im Hauptstromkreis auf die für die angetriebene Maschine normale Drehzahl eingeregelt und seine Wattaufnahme durch einfache Messung mit Spannungs- und Strommessern festgestellt. Die Leerlaufleistung kann entweder unmittelbar an dem unbelasteten Motor gemessen werden, wobei natürlich zu beachten ist, daß die gleichen Betriebsbedingungen zugrunde gelegt werden wie bei dem Belastungsversuch, oder sie können – im allgemeinen genau genug – aus vorher oder nachher für den Motor aufgenommenen Eichkurven abgelesen werden. Weniger bekannt ist heute noch das Messen von Leistungen mittels Pendelmaschinen. Wenn der Anker eines Elektromotors ein Drehmoment ausübt, so entsteht naturgemäß ein gleich großes, entgegengesetzt gerichtetes Drehmoment in dem Gehäuse, das gewöhnlich durch die Befestigungsschrauben aufgenommen wird. Wenn man nun das Gehäuse des Motors ebenfalls drehbar aufhängt, so kann man dieses Drehmoment des Gehäuses rein mechanisch ermitteln, indem man in einem gewissen Abstand von der Drehachse ein entgegengesetzt wirkendes Gewicht anbringt. Der Vorgang ist dann genau der gleiche wie bei dem bekannten Pronyschen Zaum. Durch das gemessene Drehmoment und die Drehzahl ist die Leistung unmittelbar gegeben. Auch hier müssen allerdings die Leerlaufverluste berücksichtigt werden, was aber ebenfalls keine Schwierigkeiten macht, weil sie aus Eichkurven ohne weiteres für jede Drehzahl unmittelbar in mkg entnommen werden können. Solche Pendelmaschinen oder „elektrodynamische Leistungswagen“ werden von vielen Firmen gebaut. Das Gehäuse ist gewöhnlich mit einem wagerechten Hebelarm versehen, auf dem ein Laufgewicht verschieblich ist. in „Werkstattechnik“ Heft 6 gibt P. Levy außer einer sehr ausführlichen Darstellung des zuerst genannten Verfahrens der elektrischen Leistungsmessung eine Beschreibung einer von Dr. Max Levy, Berlin, gebauten Einrichtung, bei der zu weiterer Vereinfachung des Meßverfahrens an Stelle des Belastungsgewichtes ein Wasser-Druckmesser verwendet wird, der die durch Wasserdruck erzeugte Belastung ohne weiteres abzulesen gestattet. Endlich läßt sich der Druckmesser mit einem Drehzahlmesser zu einer selbsthätigen Aufschreibevorrichtung vereinigen, so daß man unmittelbare Aufschreibungen über die angestellten Leistungsbedarfmessungen erhalten kann. Die Bedingungen, unter denen eine elektrische Maschine mit Pendelgehäuse für die Messung von mechanischen Leistungen brauchbar ist, werden von Langer und Finzi im Heft 2 der Zeitschrift d. Ver. d. Ing. untersucht. Dort werden auch eine Anzahl älterer und neuerer Bauarten näher beschrieben (vergl. S. 238 d. J.). Dipl.-Ing. W. Speiser. –––––– Klein-Dieselmaschine. Von Prof. Dalby sind eine Reihe von Versuchen an einer 10 PS-Dieselmaschine ausgeführt worden, von denen in der Zeitschrift Engineering 1914, S. 503 bis 506 berichtet wird. Von besonderem Interesse ist, daß die Versuche mit Hilfe eines optischen Indikators ausgeführt wurden. Dieser gleicht in seiner Grundform einem photographischen Apparat. Der Druck im Arbeitszylinder wird mittels einer Metallmembran festgestellt, ihre Durchbiegung mittels Gestänge auf einen kleinen Spiegel übertragen, der sich dementsprechend bewegt. Die Durchbiegungen der Membran sind sehr klein, durchschnittlich etwa 1 mm, schädliche Massenwirkungen kommen kaum in Frage. Dieser Spiegel wirft den Lichtstrahl auf einen zweiten Spiegel, der der Kolbenbewegung entsprechend bewegt wird. Auf einer Mattscheibe werden dann von diesem Spiegel ausgehende Lichtstrahlen geworfen und so entsteht dann das bekannte Indikatordiagramm. Die untersuchte einfachwirkende Viertaktmaschine hat 165 mm Zylinderdurchmesser, 270 mm Hub und leistet bei 250 Umdrehungen in der Minute 10 PS. Das Verdichtungsverhältnis beträgt 14,3. Der zweistufige Einspritzkompressor hat 92 bzw. 25 mm ⌀ bei 70 mm Hub. Der Brennstoffverbrauch betrug bei Vollast etwa 245 g-PSe und Stunde. Als Brennstoff diente russisches Rohöl, das bei einem spezifischen Gewicht von 0,81 einen Heizwert von 93o0 WE hatte, wie dies durch das Junkerssche Kalorimeter festgestellt wurde. W. –––––– Das Problem der Lagerreibung. Den Zusammenhang zwischen Lagerreibung und Flüssigkeitsreibung erkannte vor nahezu 30 Jahren als erster Petroff. Er kam zu der Einsicht, daß die Dicke der Schmierschicht bei freier Einstellung der Welle umgekehrt proportional der Quadratwurzel aus der Pressung ist. Osborne Reynolds machte zuerst auf die exzentrische Verlagerung der Welle aufmerksam. An seine Arbeiten knüpfte später Sommerfeld an. Indessen gelangte auch er zu keinem befriedigenden Resultat, da dem Problem theoretisch nur schwer nahe zu kommen ist. Wertvollere Aufschlüsse erwartete man von dem Versuche. Auf diesem Gebiet sind die Arbeiten von Stribeck an erster Stelle zu nennen. Außerdem verdienen Lasche, Dellmar und Beauchamp Tower Erwähnung. Letzterer gelangte zu der Erkenntnis, daß der Reibungskoeffizient mit der Wurzel aus der Geschwindigkeit wächst. Neuerdings hat Prof. Gümbel, Charlottenburg, den Versuch gemacht, eine Theorie der Lagerreibung auf wissenschaftlicher Grundlage aufzubauen. Er unterscheidet trockene, halbtrockene, halbflüssige und flüssige Reibung. Im erstgenannten Fall muß der gleitende Körper über die auch bei technisch glatten Flächen unvermeidlichen Vorsprünge des andern hinweggehoben werden. Die Reibungskraft ist bei Beginn der Bewegung am größten, da späterhin der Neigungswinkel der Vorsprünge und mit ihm der Widerstand gegen Verschieben sinkt. Man findet trockene Reibung selten, weil sogar die Luft ähnlich wirkt wie ein Schmiermittel. Halbtrockene Reibung tritt ein, wenn zwei geschmierte, aufeinander gleitende Flächen zum Stillstand kommen und mit den Vorsprüngen ineinander sinken, so daß nur noch die Vertiefungen zum Teil mit Flüssigkeit gefüllt bleiben. Sie ist geringer als die trockene Reibung. Sobald die Bewegung eingetreten ist, verschieben sich die Flächen an den Vorsprüngen gegeneinander. Ihr Abstand vergrößert sich und wird mit der Schmierflüssigkeit gefüllt. Es entsteht halbflüssige Reibung. Bei zunehmender Geschwindigkeit der Bewegung findet eine völlige Trennung beider Flächen statt, und man gelangt in das Gebiet der flüssigen Reibung. Die Materialfrage betreffend Lager und Welle scheidet aus. Nur noch der Widerstand, den die Flüssigkeitsteilchen ihrer Verschiebung entgegensetzen, kommt in Betracht. Der Berechnung der flüssigen Reibung wird das Strömungsbild zugrunde gelegt. Nimmt man an, daß die Adhäsion des Schmiermittels unendlich groß ist, so wächst die Geschwindigkeit der Flüssigkeit von 0 an der feststehenden Fläche linear bis auf V an der mit der Geschwindigkeit V gleitenden Fläche. Herrscht andererseits ein Druckunterschid zwischen zwei Begrenzungsflächen der Flüssigkeit, so wird hierdurch eine Geschwindigkeitsverteilung nach der Form einer Parabel hervorgerufen. Die durch den Querschnitt fließende Menge ist daher, sofern der Druck in der Bewegungsrichtung zunimmt, gleich der von der bewegten Fläche vorwärts geschobenen abzüglich der von der Druckdifferenz zurückgepreßten Menge. Die Voraussetzung einer unendlich großen Adhäsion ist zulässig, da turbulente Strömungen erst eintreten, wenn die äußere Reibung an den Wandungen gleich der Schubkraft an den Wandungen wird. Dies aber bedingt Werte für den Zwischenraum zwischen den Flächen, die praktisch nicht vorkommen. Auf Grund dieser Annahmen untersucht Prof. Gümbel zunächst eine konzentrisch gelagerte Welle mit abgeschlossenem Oeldurchfluß, sodann eine exzentrisch gelagerte Welle mit abgeschlossenem Oeldurchfluß und endlich eine exzentrisch gelagerte Welle mit freiem Oeldurchfluß bei seitlich geschlossenem Lager. Die gewonnenen Ergebnisse wendet er auf ein wirkliches, seitlich offenes Lager an und findet sie bis zu einem hohen Grade durch den Versuch bestätigt. Sodann leitet er eine allgemein gültige Gleichung von der Form W = P μ ab, deren Verwendbarkeit die Stribeckschen Versuche zu beweisen scheinen. Dabei ist \mu=k\,\sqrt{\frac{\eta\,\omega}{p}} und k=2,5\,.\,e^\frac{\mbox{r}}{\mbox{L}} gesetzt, wo ω die Winkelgeschwindigkeit, η den Schubkoeffizienten, p den spezifischen Druck, r den Wellenhalbmesser und L die Lagerlänge bedeuten. Die wichtigsten praktischen Resultate der Theorie sind folgende. Der geringste Abstand h von Welle und Lager wächst mit der Wurzel aus der Drehzahl. Gümbel findet die Beziehung h proportional \sqrt{\frac{\eta\,\omega}{p}}. Die Geschwindigkeit der Gleitbewegung muß unbedingt so hoch sein, daß das Gebiet der halbflüssigen Reibung überschritten wird. Dies gilt auch für unter Oel laufende Verzahnungen. Bei der Wahl eines Schmiermittels stellt man zunächst den kleinsten Wert des Verhältnisses \frac{\omega}{p} fest und verwendet ein Oel, bei welchem der Schubmodul η so groß ist, daß während des Betriebes flüssige Reibung herrscht. In Uebereinstimmung mit Ubbelohde ist Gümbel der Ansicht, daß bei der Auswahl eines Oels η der allein maßgebende Faktor ist. Die Oelprüfapparate sollten daher in erster Linie die Feststellung dieser Größe bezwecken. Gümbel gibt einen außerordentlich einfachen Apparat an, mit welchem der Schubmodul η direkt als Funktion der Temperatur ermittelt werden kann. Der Einfluß von Schmiernuten ist nach Gümbels Theorie schädlich. Wellen, bei denen die Druckresultante stets in gleicher Richtung wirkt, sollten ein Lager mit nur einer Schale ohne oder wenigstens mit seitlich geschlossenen Schmiernuten erhalten. Wenn die an der Welle angreifende äußere Kraft ihre Richtung wechselt, ist der Oeleinlauf senkrecht zu den Hauptkraftrichtungen anzubringen. Für Kurbellager ergeben sich hiernach zwei Lagerschalen ohne Schmiernut mit Oeleinlauf in der Trennungsebene. Bei aufeinander-gleitenden ebenen Flächen ist Selbsteinstellung von Nutzen. In diesem Fall können wiederum die Schmiernuten vermieden werden. Sonst sind sie senkrecht zur Bewegungsrichtung anzubringen. Eine Rückkühlung des aus den Lagern seitlich austretenden Oeles ist vorteilhaft, die Anordnung durchlaufender Nuten für Spülöl hingegen schädlich. Interessant ist es, daß Gümbel bei sehr hoher Drehzahl unter Umständen sogar Wasserschmierung für möglich hält. Der Einfluß des Verhältnisses von Lagerdurchmesser zur Lagerlänge auf den Druck ist durch die neue Theorie, wie Gümbel selber hervorhebt, nicht geklärt worden. [Gümbel, Monatsblätter des Berliner Bezirksvereins deutscher Ingenieure Heft 5 und 6, 1914.] Schmolke. –––––– Eine neue Berechnungsmethode biegungssteifer Rahmen.Einführung in. die Berechnung der im Eisenbetonbau gebräuchlichen biegungsfesten Rahmen. Von Dipl.-Ing. Hugo v. Bronneck. Mit 113 Abbildungen. Berlin 1913. W. Ernst & Sohn. Die Literatur auf dem Gebiete der Berechnung biegungssteifer Rahmen ist in den letzten Jahren ziemlich umfangreich geworden. Wie ich schon in meiner Besprechung des Bronneck sehen Buches Seite 110 d. Bd. dargelegt habe, ist jedoch das Studium derselben für den, der die Materie nicht schon vollkommen beherrscht, häufig unerquicklich und zeitraubend. Ferner werden in zahlreichen Aufsätzen, die noch dazu in den verschiedensten Zeitschriften zerstreut sind, meist nur Formeln für die einfachsten Belastungsfälle abgeleitet. Verfasser hat in dem genannten Werk auf Grund einer neuen Methode für die in der Praxis meist vorkommenden zweistieligen Rahmen „Einflußliniengleichungen der statisch unbestimmten Größen“ aufgestellt. Dadurch ist es möglich geworden, für die verschiedensten Belastungsfälle gebrauchsfertige Formeln zu entwickeln, die auch der mehr oder minder ungeschulte Ingenieur leicht wird verwenden können. Aus diesen Gründen sei hier der Gang des Verfahrens kurz mitgeteilt. Verfasser geht von den grundlegenden Gleichungen aus, wie solche in den Werken der Professoren Müller-Breslau und Mörsch zu finden sind. Textabbildung Bd. 329, S. 459 Abb. 1. Textabbildung Bd. 329, S. 459 Abb. 2. Der Einfachheit halber werde der Betrachtung ein rechteckiger Rahmen zugrunde gelegt (Abb. 1). Die Ausführungen gelten in sinngemäßer Weise für jeden beliebig geformten und (wie bereits angedeutet) für jeden beliebig belasteten Rahmen. Die Arbeitsgleichung für den Zustand X = 1 lautet, für den Fall, daß Verschiebungen der Angriffspunkte der Auflagerkräfte und der Einfluß etwaiger Temperaturänderungen unberücksichtigt bleiben \int\,\frac{M}{E\,.\,J}\,.\,\frac{\partial\,M}{\partial\,X}\,d\,s+\int\,\frac{N}{E\,.\,F}\,.\,\frac{\partial\,N}{\partial\,X}\,d\,s=0. (M ist das wirkliche Angriffsmoment, welches unter einer gegebenen Belastung in irgend einem Punkt der Rahmenachse auftritt, N die Normalkraft in diesem Punkt.) (Vgl. auch Müller-Breslau: Die neueren Methoden der Festigkeitslehre, 4. Auflage, S. 117.) Wird (siehe Abb. l) der Rahmen durch Anordnung eines beweglichen Auflagergelenkes bei A und eines festen Auflagergelenkes bei B statisch bestimmt gemacht, so läßt sich nach einigen Umformungen die Beziehung aufstellen X=\frac{\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_0\,y\,d\,y+h\,\int_0^{\mbox{l}}\,\frakfamily{M}_1\,d\,x+\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_2\,y\,.\,d\,y}{\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,h^3+l\,.\,h^2+\frac{J_1}{F_1}\,.\,l.} . . . . .(1) Dabei bedeuten \frakfamily{M}_0, \frakfamily{M}_1, \frakfamily{M}_2 die durch die äußere Belastung hervorgerufenen Biegungsmomente in den Punkten 0, 1 und 2 des Rahmens. E ist konstant, kann also weggelassen werden. Wird \frakfamily{M}_0=\frakfamily{M}_2=0 gesetzt, so geht obige Gleichung in folgende über: X=\frac{\int_0^{\mbox{l}}\,M_1\,d\,x}{h\,.\,l\,\left[\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,.\,\frac{h}{l}+1+\frac{J_1}{F_1}\,.\,\frac{1}{h^2}\right]} = Gleichung IV, Seite 118 der „neueren Methoden der Festigkeitslehre“ von Prof. Müller- Breslau.] Wird nun jedem Stabteilchen d y der beiden Stiele A C und B D das elastische Gewicht \frac{J_1}{J_0}\,d\,y zugeschrieben, so ist 2\,\int_0^{\mbox{h}}\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,.\,y^2=\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,.\,h^2 das Trägheitsmoment der beiden Stiele in bezug auf die Achse A B, ebenso bedeutet \int_0^{\mbox{l}}\,\left(\frac{J_1}{J_1}\,d\,x\right)\,.\,h^2=l\,.\,h^2 das Trägheitsmoment des Querriegels C D in bezug auf A B. Jedes Stabteilchen d x des Querriegels hat das elastische Gewicht \left(\frac{J_1}{J_1}\,d\,x\right). Das auf A B bezogene Trägheitsmoment des Rahmens heißt Ta. Das Glied \left(\frac{J_1}{F_1}\,.\,l\right) gibt den Einfluß der Normalkräfte an. Das Integral \int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_0\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,y=\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,(\frakfamily{M}_0\,.\,d\,y)\,.\,y=\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_0\,.\,y_{\mbox{s}\,0} stellt das statische Moment der im Stiele A C entstehenden Momentenfläche A C C' in bezug auf die Achse A B dar. Dies kann als das auf A B bezogene statische Moment eines dem Punkte S'0 zugeschriebenen Gewichtes \left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_0\right) aufgefaßt werden. In ähnlicher Weise ergibt sich auch für den Querriegel C D \int_0^{\mbox{l}}\,\frakfamily{M}_1\,\left(\frac{J_1}{J_1}\,.\,d\,x\right)\,.\,h=\frac{J_1}{J_1}\,.\,f_1\,.\,h und für den Stiel B D \int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_2\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,y_{\mbox{s}\,2}=\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_2\,.\,y_{\mbox{s}\,2}. Wird die Summe aller dieser Gewichte in bezug auf die Achse A B mit Sa bezeichnet, so ist X=\frac{S_{\mbox{a}}}{T_{\mbox{a}}+\frac{J_1}{F_1}\,.\,l} . . . . . . .(I) Nun werden für die verschiedensten Belastungsfälle die Einflußliniengleichungen abgeleitet, z.B. für eine und mehrere Einzellasten am Querriegel. Streckenlast, gleichmäßig über die ganze Länge des Querriegels verteilte Last, für Winddrucklasten usf. Die Lösung gestaltet sich an Hand der entwickelten Beziehungen außerordentlich einfach. Sodann werden Formeln abgeleitet für den rechteckigen Rahmen mit parabolischem (flach gekrümmtem) Querriegel, für bogenförmigem Querriegel mit Zugstange, für den Sheddach-Rahmen, für den symmetrischen Rahmen mit einfach- und doppeltgesprengten und trapezförmigem Querriegel. Zur Erläuterung des Verfahrens sei wieder ein einfacher Rechtecksrahmen angenommen (Abb. 2). Greift die Last P = 1t am Querriegel an, so wird \left(\frac{J_0}{J_1}=\frac{J_1}{J_1}=1\right) gesetzt S_{\mbox{a}}=\frac{h\,.\,l}{2}\,.\,a-\frac{h}{2}\,.\,a^2 . . . . . .(2) Für eine Reihe von Einzellasten ist S_a=\frac{h\,.\,l}{2}\,\sum_1^n\,P\,.\,a-\frac{h}{2}\,\sum_1^n\,P\,.\,a^2 . . . . . .(3) Soll Sa für eine zwischen a = a1 und a = a2 gelegene gleichförmig verteilte Belastung gebildet werden, so ist Gleichung (2) nur zwischen den genannten Grenzen zu integrieren, und man erhält S_{\mbox{a}}^{\mbox{p}}=\frac{p\,h}{2}\,\left[\frac{l}{2}\,({a^2}_2-{a^2}_1)-\frac{1}{3}\,({a^3}_2-{a^2}_2)\right]. Wie ersichtlich, ist das Verfahren schon für die einfachsten Fälle nicht umständlicher als das übliche nach Gleichung (1); für die verwickelteren Belastungsfälle kommt seine Eleganz noch mehr zur Geltung. Im II. Abschnitt des Buches wird unter Zugrundelegung des gleichen Verfahrens der zweistielige Rahmen mit vollkommen eingespannten Fußgelenken ausführlich behandelt. Dipl.-Ing. A. Marx. –––––– Die Wirkung von Fangvorrichtungen unter normalen Verhältnissen der Seilfahrt. (Nach k. k. Bergrat Dr. Czaplinski in Nr. 15 und 16 der „Oesterr. Zeitschr. f. Berg- und Hüttenwesen“.) In den Förderschächten des Rossitzer Kohlenreviers (und ebenso wiederholt auch in deutschen Schächten, d. Ref.) ist es in den letzten Jahren vielfach vorgekommen, daß die Fangvorrichtungen trotz der günstigsten Bedingungen für ihre Betätigung versagten. Es handelte sich hierbei meist um Fangvorrichtungen, die bei Entlastung der Königstange drehbare, exzentrische Fänger mittels Federdruckes in die Spurlatten eintreiben. Die Verordnung der Wiener Berghauptmannschaft bestimmt, daß diese Vorrichtungen täglich darauf zu untersuchen sind, ob sie bei aufsitzender Förderschale und bei Hängeseil, wirken, und daß sie innerhalb 14 Tagen mindestens einmal genauer zu untersuchen sind. Diese auf allen österreichischen Bergwerken üblich gewordene Probe lieferte bei den genannten Vorrichtungen immer ein günstiges Ergebnis, wobei die Fallhöhe der losgelösten Schale höchstens einige Zentimeter betrug. Die Tatsache, daß die vorgeschriebenen Untersuchungen der Fangvorrichtungen keinen Schluß auf ihr zuverlässiges Eingreifen zulassen, veranlaßte den Verfasser zur Feststellung der Ursache des Versagens, Versuche bei normalen Verhältnissen der Seilfahrt in tieferen Schächten vorzunehmen. Der Seilriß wurde während der Fahrt dadurch hervorgerufen, daß in das Seil, 90 m oberhalb des Seilbundes, eine Auslösevorrichtung eingebaut wurde, die sich an einer bestimmten Stelle des Schachtes löste. Die Schale wog 1230 kg, ihre Belastung betrug 600 kg, das Seilgewicht für 1 m 2,5 kg. Der erste Versuch wurde beim Aufwärtsgange der Schale und einer Geschwindigkeit von 0,5 m/Sek. vorgenommen. Die Fangvorrichtung versagte und die Schale samt dem 90 m langen Seilstück stürzte in den Schachtsumpf; die Spurlatten zeigten keine Spur eines Eingriffs. Beim zweiten Versuch erfolgte der Seilbruch beim Einlassen der Schale bei 5 m/Sek. Geschwindigkeit; auch hier versagte die Vorrichtung gänzlich. Auch bei den weiteren Versuchen bestätigte sich die Beobachtung des Verfassers, daß diese Fangvorrichtungen bei einer gewissen Länge des Seilstückes vollständig unwirksam bleiben. Die Federn der Vorrichtung müssen nach dem Seilbruch eine relative Abwärtsbewegung der Königsstange (d. i. die Verbindung zwischen Seil und Förderschale) gegen die Schale bewirken. Diese relative Bewegung ist einerseits von der Federspannung, anderseits von dem daran hängenden Gewichte abhängig. Diese Last vergrößert sich mit der Länge des abgerissenen Seilstückes und macht bei einer gewissen Länge die Spannkraft der Feder derart unwirksam, daß sie nicht mehr imstande ist, die Fänger in Bewegung zu setzen und diese in die Spurlatten einzutreiben. Der Verfasser erörtert sodann eingehend die mathematich-mechanischen Regeln bei der Wirkung der Fangvorrichtungen. Aus diesen Betrachtungen geht hervor, daß die Sicherheit der Fangvorrichtungen im umgekehrten Verhältnis zur Schachttiefe steht, weil der Seilbruch weit vom Seilbunde entfernt erfolgen kann. Der Verfasser stellt demzufolge die Forderung auf, daß die Betätigung der Fangvorrichtung durch das abgerissene Seilstück nicht störend beeinflußt werden darf. Unter Zugrundelegung dieses Prinzips sind nun neue Fangvorrichtungen erbaut worden, welche mittels Preßluft oder Elektrizität betätigt werden. Die neue Vorrichtung besteht aus vier scheibenförmigen Fangmessern, die mit scharfen Zähnen versehen sind. Die Spurlatte wird immer von zwei Scheiben seitlich gefaßt. Zur Betätigung dieser Fangmesser und des Hebelmechanismus dient die in einer Bombe mitgeführte Preßluft; diese tritt in einen auf beiden Enden offenen Luftzylinder mit zwei Kolben ein. Mittels eines Hebels kann die Luftleitung gegebenenfalls geöffnet werden. Die Einrichtung zur Betätigung der Kraftquelle besteht aus einem in beiden Förderabteilungen endlos gespannten und oben und unten über eine Treibscheibe geführtem Drahtseile, an dem ein besonders konstruierter Mitnehmer befestigt ist. Wird nun während der Fahrt der Ventilhebel durch das endlose Seil betätigt, so treibt die Preßluft die Kolben im Zylinder auseinander und bringt die Fangmesser zum Eingreifen, und zwar so lange, bis sie durch einen Anschlag in wagerechter Lage festgehalten werden. Eine weitere Fangvorrichtung ist von dem Bergverwalter Franz der „Liebe Gottes-Grube“ angegeben. Sie beruht darauf, daß der durch das Förderseil zugeleitete elektrische Strom einen Elektromagneten speist und durch ein feststehendes Hilfsseil mittels einer Kontaktvorrichtung zur Kraftquelle zurückgeleitet wird. Durch den Elektromagneten wird die Feder der Fangvorrichtung in gespannter Lage gehalten. Reißt das Förderseil, so wird der Strom unterbrochen, der Elektromagnet entspannt die Feder der Fangvorrichtung und bringt die Fänger mittels Zahnradübersetzung zum Eingriff. Diese neuen Konstruktionen von Fangvorrichtungen werden augenblicklich bei der Seilfahrt erprobt und sollen, falls die Versuche gut ausfallen, in Oesterreich zur Einführung gelangen. Schorrig. –––––– Die Dampferzeugungsanlage auf der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. Zur Lieferung des Dampfes für Gebrauch und Maschinenbetrieb sind zwei Dampfkessel in einem besondern Kesselhause zur Aufstellung gelangt, von denen jeder groß genug ist, um die ganze erforderliche Dampfmenge zu liefern. Die Lieferung beider Kessel übernahm die Firma Jacques Piedboeuf G. m. b. H., Dampfkesselfabriken in Düsseldorf-Oberbilk und Aachen. Als System wählte diese Firma einen Großwasserraumkessel, und zwar einen kombinierten Dreiflammrohrheizröhrenkessel und einen Steilrohrkessel, System Burkhardt D. R. P. Der kombinierte Cornwallröhrenkessel (Abb. 1) hat 425 m2 Heizfläche und ist für 14 at Ueberdruck gebaut. Er hat einen im Nebenzuge angeordneten Dampfüberhitzer zur Ueberhitzung des ganzen, im Kessel erzeugten Dampfes von 350 °C. Der Kessel ist mit mechanischem Rostbeschicker der Firma B. H. Weck in Dölau ausgestattet zur Verfeuerung von Braunkohlenbriketts. Textabbildung Bd. 329, S. 461 Abb. 1. Der Steilrohrkessel D. R. P. (Abb. 2) System Burkhardt weist gegenüber den sonst üblichen Steilrohrkesselarten wesentliche Vorteile auf. Die Heizfläche des Kessels beträgt 200 m2, der ebenfalls im Nebenzug angeordnete Ueberhitzer ist so groß bemessen, daß er das erzeugte Dampfquantum auf 350 °C erhitzen kann. Der Steilrohrkessel ist ferner mit einem schmiedeeisernen Vorwärmer, der zu beiden Seiten der Ober- und Unterkessel angeordnet ist, verbunden, welcher eine Heizfläche von 155 m2 erhält. Die Vorzüge des Steilrohrkessels mit Vorwärmer und Ueberhitzer sind die sehr gedrängte und doch übersichtliche Bauart, die Aufnahme der strahlenden Wärme über dem Rost in Röhrenbündeln, die gleichmäßige Beheizung der Röhrenbündel daher gleichmäßiger Wasserstand und kein Spucken des Kessels, heiße Gase im Innern des Kesselsystems und kalte Gase nach außen, daher sehr geringe Ausstrahlungsverluste, ferner ist die vorteilhafte Entaschung unterhalb des Kesselhausflurs noch besonders hervorzuheben. Textabbildung Bd. 329, S. 461 Abb. 2. P. Krch. –––––– Zur Prüfung der Zimmeröfen. Der weit verbreitete hohe Kachelofen besteht im wesentlichen aus einem Verbrennungsraum im unteren Teil und senkrecht auf- und absteigenden Zügen in dem von einer Decke aus Lehm oder Ziegeln abgeschlossenen Oberbau. Vereinzelt weist er einige kurze wagerechte Züge auf. Seine Bauweise bringt in technischer und hygienischer Hinsicht eine Anzahl bedeutender Fehler mit sich. Die Höhe verhindert eine tägliche Reinigung der Decke. Die senkrechten Züge sind der Wärmeabgabe infolge ihres geringen Absorptionsvermögens nicht günstig. Vielfach wird der letztgenannte Fehler noch durch falsche Bemessung der Zwischenplatten verstärkt. Diese gesundheitlichen Nachteile vermeidet der in der Abbildung dargestellte Malgreofen. Er weist nur eine Höhe von 1¼ bis 1½ m auf, so daß einer bequemen Reinigung nichts im Wege steht. Infolge seiner langen wagerechten Züge wird eine schnelle Steigerung der Fußwärme, d.h. der Wärme in 10 cm Höhe, erreicht. Durch Zuführung von Sekundärluft erzielt man die hygienisch sehr wünschenswerte Verbrennung von Ruß. Auch dürfte es die Verwendbarkeit des Ofens steigern, daß er auf eisernen Füßen ruht und daher transportabel ist. Zum Vergleich wurden an dem hohen Kachelofen sowie an dem Malgreofen eine große Anzahl von Heizversuchen unter möglichst gleichen Verhältnissen vorgenommen. Aus ihnen rechnete man nach der Gleichung D=\frac{b+c\,\pm\,2\,a}{2\,d} eine Heizkraftmittelzahl D heraus. Es bedeutet in dieser Formel a die Außentemperatur, b die Fußwärme, c die Wärme in 75 cm Höhe und d die Stundenzahl. Textabbildung Bd. 329, S. 462 Das Ergebnis zeigte die hohe Ueberlegenheit des Malgreofens. Es standen z.B. bei Heizversuchen mit Braunkohle Durchschnittszahlen von 15,6° und 17,3 °C Werten von 9,3° bzw. 10,2 °C des hohen Kachelofens gegenüber. Kurzsichtig ist es, daß Töpfer und Ofensetzer den Bestrebungen, einen nach modernen Grundsätzen gebauten Ofen einzuführen, Widerstand entgegensetzen. Gerade die Entfernung des rückständigen Kachelofens scheint doch der richtigste Weg zu sein, um dem weiteren Vordringen der Zentralheizung und der Dauerbrandöfen ein Ziel zu setzen. [Rauch und Staub Nr. 7 1914.] Schmolke. –––––– § 330 StGB. Verantwortlichkeit des Bauleiters. Daß bei der Herstellung des Fundaments in der im Urteil dargelegten Weise wider allgemein anerkannte Regeln der Baukunst dergestalt verstoßen wurde, daß hieraus Gefahr für andere entstand, ist rechtsbedenkenfrei festgestellt und wird auch von der Revision nicht bestritten. Auch das Verschulden des Angeklagten und damit seine strafrechtliche Haftung für den eingetretenen rechtswidrigen Erfolg sind auf ausreichender tatsächlicher Grundlage ohne Rechtsirrtum nachgewiesen. In dieser Beziehung kann dahingestellt bleiben, auf wen die Bauweise des Fundamentes zurückzuführen ist. Denn jedenfalls ergibt sich aus der Sachdarstellung des ersten Richters, daß der Angeklagte insofern eine eigene schuldhafte Tätigkeit entfaltet hat, als er in Kenntnis der vorhandenen Mängel des Fundaments den weiteren Aufbau vorgenommen hat. Daß der Angeklagte unter allen Umständen auch gegen den Willen des Bauherrn die schlechten Fundamente wieder habe herausreißen lassen müssen, ist im Urteil nicht gesagt worden. Vielmehr heißt es dort, der Angeklagte habe, wenn er die Zustimmung des Bauherrn zur Beseitigung der Fundamente nicht erhielt, sich weigern müssen, weiter zu bauen. Das ist nicht rechtsirrtümlich. Der Angeklagte war, solange er die Leitung und Ausführung des Baues hatte, für denselben verantwortlich. Waren, wie die Revisionsschrift behauptet, die Arbeiter Anordnungen des K. hinter dem Rücken des Angeklagten nachgekommen, so konnte und mußte er, wenn der Bauherr die Beseitigung der gefahrdrohenden Anlage nicht gestattete, die Verantwortlichkeit für die hieraus beim Weiterbau entstehende Gefährdung dadurch von sich abwälzen, daß er die weitere Leitung und Ausführung des Baues ablehnte. Das hat aber der Angeklagte nicht getan, sondern nach einem Wortwechsel mit dem Bauherrn trotz des erkannten Fehlers des Fundaments auf letzterem das Gebäude errichtet und dadurch Gefahr für andere hervorgerufen. [Urt. v. 22. Dez. 13, aus Jur. Wochenschr. Vom Reichsgericht.] W. D. –––––– Ist der Verkäufer einer Maschine unter Eigentumsvorbehalt zur Intervention bei der Pfändung verpflichtet? Wer sich an einer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Maschine seine Interessen durch den Eigentumsvorbehalt sichert, will sich die Möglichkeit vorbehalten, bis zur Zahlung des Kaufpreises sich an der von ihm gelieferten Maschine schadlos zu halten. Wird diese Maschine von dritter Seite gepfändet, so greift der dritte Gläubiger damit in das Eigentumsrecht des Verkäufers ein, und dieser hat von sich aus das größte Interesse daran, sein vorbehaltenes Eigentum zu sichern, und, wie die Zivilprozeß-Ordnung in § 771 es bestimmt, die Interventionsklage gegen den pfändenden Gläubiger anzustrengen. Es kommt nun aber auch vor, daß der Verkäufer an einer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Maschine kein derartiges Interesse hat. Man stelle sich den Fall vor, daß der Verkäufer bis auf einen geringen Restbetrag befriedigt ist, und daß ein etwaiger Interventionsprozeß, der vielleicht an irgend einem fernen Gerichte geführt werden müßte, erhebliche Kosten verursachen könnte und schließlich nicht einmal mit Sicherheit zu einem günstigen Ausgang führen würde. In solchen Fällen tut der Verkäufer gut, den Rest dieser Kaufforderung schießen zu lassen und sich um die Sache nicht weiter zu kümmern. Der gesunde Menschenverstand müßte einem sagen, daß ein derartiges Verfahren unbedenklich wäre, wenn nicht der Verkäufer sich selbst eine Schlinge gelegt hätte, in der er sich fangen kann. Diese Schlinge besteht in der besonderen Natur des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien für die Zeit zwischen dem Momente des Vertragschlüsses und der endgültigen Zahlung des Kaufpreises. In dieser Zwischenzeit pflegt man nämlich das Rechtsverhältnis nach den Grundsätzen eines Mietvertrages auszubedingen, so daß die Kaufpreisraten vorläufig als Mietzins für die Benutzung der Maschine anzusehen sind, wohinter der Kaufvertrag als solcher zurücktritt. Man spricht deshalb auch vielfach statt von einem Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt von einem Miet- oder Leihvertrag mit Eigentumsübergang. Handelt es sich um einen einfachen Verkauf mit Eigentumsvorbehalt, so ist die Rechtslage allerdings einfach. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Maschine zu übergeben und das Eigentum an dieser zu verschaffen (§ 433 BGB.); er hat dieser Pflicht durch Uebergabe genügt. Das Kammergericht hat sich nun in einer Entscheidung 17 U 2102/12, veröffentlicht in der „Deutschen Juristenzeitung“ 1913 S. 103, auf folgenden Standpunkt gestellt. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sei vereinbarungsgemäß zunächst als Mietsvertrag anzusehen. Der Verkäufer habe daher zunächst die Rechtsstellung des Vermieters und habe als Vermieter die Pflicht, dem Mieter die Maschine zum Zwecke der Benutzung zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Mietsraten die Höhe des bedungenen Kaufpreises erreicht haben und das Eigentum auf den Mieter als Käufer übergeht. Pfändet nun ein Dritter die von dem Vermieter dem Mieter übergebene Maschine, und kümmert sich der Vermieter um dieselbe nicht weiter, so würde er damit seine Pflicht als Vermieter verletzen, und er würde verpflichtet sein, sein Möglichstes zu tun, um dem Mieter die Maschine zu verschaffen, d.h. er wäre verpflichtet, im Wege der Interventionsklage dem Mieter den Besitz der Maschine zu sichern und würde andernfalls sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein. Was das Kammergericht in seinem Urteil vom Mietvertrage ausgeführt hat, müßte in genau derselben Weise auch von dem gewöhnlichen Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt gelten. Nach § 433 wäre der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Maschine zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. So lange der Kaufpreis noch nicht endgültig bezahlt ist, so lange bleibt das Eigentum bei dem Verkäufer, und wenn der Verkäufer der Pfändung der Maschine durch eine dritte Person ohne einzuschreiten zusähe, so würde er sich damit selbst die Möglichkeit nehmen, dem Käufer an dieser Maschine das Eigentum zu verschaffen. Auch für diesen Fall müßte daher der Verkäufer verpflichtet sein, die Interventionsklage zu erheben. Durch die Parallele mit dem reinen Kaufvertrag wird aber die Unhaltbarkeit der Ansicht des Kammergerichts klargelegt. Wenn jemand einen Kaufvertrag schließt unter Eigentumsvorbehalt, so hat der Verkäufer in Wirklichkeit das Eigentum bereits übertragen, d.h. er hat sich mit dem Käufer darüber geeinigt, daß von einem bestimmten Punkte an, nämlich in dem Augenblick, in dem der Kaufpreis endgültig bezahlt ist, das Eigentum dem Käufer zustehen soll; es ist, wie der Jurist es technisch bezeichnet, eine aufschiebend bedingte Uebereignung. Diese Uebereignung hat nun nicht etwa den Sinn, daß das Eigentum nur in jenem einen Momente übergehen kann, sondern die Vereinbarung hat nur das Interesse des Verkäufers im Auge. Der Verkäufer soll berechtigt sein, bis zu jenem Moment sein Eigentumsrecht geltend zu machen. Verzichtet er aber auf dieses sein Eigentumsrecht, so geht eben das Eigentum schon mit diesem Moment auf den Käufer über. Die Vereinbarung zwischen den Parteien hatte den Sinn, daß das Eigentum spätestens mit der Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehe, daß der Eigentumsübergang nicht aber auf diesen Zeitpunkt beschränkt sei. In dem Augenblick, in dem der Verkäufer es unterläßt, die Intervention gegen den pfändenden Gläubiger geltend zu machen, in dem Augenblick verzichtet der Verkäufer durch diese seine Unterlassung, die einer positiven Handlung gleichsteht, auf sein Eigentumsrecht; der Käufer ist in diesem Augenblick also Eigentümer geworden, die Verpflichtungen ihm gegenüber sind erfüllt, und er kann keine Rechte mehr gegen den Verkäufer herleiten. Nicht anders verhält es sich bei dem Mietvertrag mit Eigentumsübertragung. Wenn ein solcher Vertrag Mietvertrag genannt wird, so ist das schon juristisch ungenau. Die Parteien wollen nicht ein Benutzungsrecht vereinbaren, sondern sie wollen einen Kauf; und die Mietzinsen sind nicht nur ein Entgelt für die Ueberlassung der Benutzung, sondern zugleich und sogar in erster Linie ein Entgelt für die zu übereignende Maschine selbst. Bei einem gewöhnlichen Mietvertrage wäre es allerdings nicht möglich, daß der Vermieter durch bloßen Verzicht auf seine Rechte das Eigentum auf den Mieter übergehen läßt, abgesehen davon, daß der Vermieter wohl in der Praxis nie an einem solchen Verfahren ein Interesse hat. Als bloßer Vermieter ist er verpflichtet, sich selbst das Eigentum zu erhalten, um es seinem Mieter, dem er obligatorisch verpflichtet ist, zum Zwecke der Benutzung zur Verfügung zu stellen. Anders dagegen bei dem Mietvertrage mit Eigentumsübergang, hinter den sich ein Kaufvertrag verbirgt. Wie im obigen Falle des reinen Kaufvertrages, ist der Vermieter (Verkäufer) verpflichtet, dem Mieter (Käufer) das Eigentum an der Maschine zu verschaffen. Und er hat nur das Recht, bis zur letzten Mietzins (Kaufpreis) Zahlung sein Eigentumsrecht geltend zu machen. Er ist also, wie im obigen Falle, auch berechtigt, früher schon auf seine Rechte auf Geltendmachung seines Eigentums zu verzichten, und würde in diesem Augenblick bereits das Eigentum auf den Mieter (Käufer) übergehen lassen. Er hätte damit seiner Pflicht als Verkäufer genügt, und zwar vorzeitiger, als er dazu verpflichtet gewesen wäre. Aus seiner Rechtsstellung als Vermieter scheidet er daher in diesem Augenblick aus, und der neue Eigentümer, dem die Maschine von einem Dritten gepfändet wird, kann gegen ihn keinen weiteren Anspruch geltend machen. Dr. jur. Eckstein. –––––– Dem Herrn beratenden Ingenieur (V. B. I.) Gustav W. Meyer in Zwickau (Sa.) ist von der „Industriellen Gesellschaft Mülhausen (Elsaß)“ auf seine unter dem Kennworte „Dampf oder Elektrizität“ eingereichte Abhandlung auf Vorschlag des Preisrichterkollegiums die Ehrenmedaille nebst einer Gelddotation verliehen worden. Die Gesellschaft hatte ein internationales Preisausschreiben für eine vergleichende und kritische Abhandlung über die Wirtschaftlichkeit des elektrischen und mechanischen Antriebes in der Textilindustrie eröffnet. Als Basis hatten praktische Untersuchungen im Betriebe zu gelten. Die Ueberreichung der Medaille wird in der feierlichen Sitzung der Gesellschaft am 30. IX. 1914 erfolgen