Titel: Polytechnische Rundschau.
Autor: E. Eckstein
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 491
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau Textabbildung Bd. 329, S. 490 Abb. 1. Doppelhaut von „Britannic“ (Innenhaut noch unbeplattet) Der Dampfer Britannic, der für die White Star Line von der Firma Harland&Wolff in Belfast gebaut wird, und der dort kürzlich vom Stapel gelaufen ist, gehört zu jener Klasse moderner Ozeanriesen, die neuerdings für den transatlantischen Verkehr eine ständig wachsende Bedeutung gewinnen. Das neue Schiff schließt sich seiner Geschwindigkeit und seinen Größenverhältnissen nach eng an die beiden bekannten White Star-Dampfer „Olympic“ und „Titanic“ an, von denen der letztere unter besonders traurigen Umständen verloren gegangen ist. Seine Abmessungen sind nur wenig größer. Eine Zusammenstellung der Hauptkonstruktionsdaten des Schiffes und seiner Maschinenanlage gibt die folgende Tabelle: Hauptkonstruktionsdaten des Dampfers „Britannic“ und seiner Maschinenanlage. Länge über alles 269,06 m Länge zw. Loten 259,08 m Größte Breite 28,50 m Seitenhöhe 19,58 m Höhe von Kiel bis Kommandobrücke 31,8 m Zahl der Decks 9 Raumgehalt ~ 48000 BRT Tiefgang ~10,54 m Wasserverdrängung ~ 54000 t Zahl der PassagiereStarke der Besatzung 2580  950 gesamte Personenzahl 3530 Konstr. Geschwindigkeit 21 kn Maschinenleistung ~50000 PS Art der Maschinen 2 Dreifachexpansionsmaschinen1 Niederdruckturbine Propellerdrehzahl i. d. Min KolbenmaschineTurbine 77170 Art und Zahlder Kessel Doppelender-ZylinderkesselEinender-Zylinderkessel 245 Größe der Heizfläche 14024 m2 Größe der Rostfläche 321,5 m2 Kesselüberdruck 15 kg/cm2 Kühlfläche der Kondensatoren 4645 m2 Propellerdurchmesser KolbenmaschineTurbine 7,245,03 m m Der „Titanic“-Unfall hat bekanntlich Veranlassung zu einer eingehenden Revision der Sicherheitseinrichtungen von Seeschiffen gegeben. Im Hinblick hierauf verdient eine wichtige konstruktive Neuerung im Bau des Schiffskörpers von „Britannic“ besonderes Interesse. Der kräftig ausgebildete Doppelboden ist nämlich seitlich besonders hoch hinaufgezogen und setzt sich in Form einer starken Doppelwand bis etwa 2 m über die Wasserlinie nach oben fort (Abb. 1). Diese doppelte Wand, die zwischen sich einen Raum von etwa 75 cm frei läßt, erstreckt sich vom hinteren Maschinenraum bis zum vordersten Kesselraum. Sie bedeutet nicht nur einen besonders wirksamen Schutz bei einer eintretenden Kollision, sondern erhöht auch ganz wesentlich die Festigkeit des Schiffskörpers. Durch eine große Zahl von wasserdichten Schotten ist dieser außerdem gegen eine Gefährdung seiner Schwimmfähigkeit durch eindringende Wassermassen in der üblichen Weise gesichert. Der beigefügte Stauungsplan gibt ein Bild der Schottverteilung und zeigt gleichzeitig die Art und Unterbringung der Maschinen- und Kesselanlage (Abb. 2). Textabbildung Bd. 329, S. 490 Abb. 2. M Maschinenräume, H1-H6 Heizräume, K Kohlenbunker. Stauungsplan von „Britannic“ Die Maschinenanlage ist als gemischte Anlage die größte ihrer Art und dürfte annähernd die obere Grenze bezeichnen, bis zu welcher derartige Anlagen noch praktisch ausführbar sind. Die beiden die Seitenwellen treibenden Kolbenmaschinen geben zusammen mit der auf der Mittelwelle angeordneten Niederdruckturbine eine Leistung von rd. 50000 PS ab. Textabbildung Bd. 329, S. 491 Abb. 3. Längsschnitt der Niederdruckturbine Textabbildung Bd. 329, S. 491 Abb. 4. Absperrschieber am Abdampfstutzen. Die Kolbenmaschinen, bemessen für eine Konstruktionsleistung von je 16000 PSi bei 77 Umdr./Min., sind Dreifach-Expansionsmaschinen mit geteiltem Niederdruckzylinder. Sie haben einen Kolbenhub von 1905 mm und die folgenden Zylinderdurchmesser: Hochdruck 1372 mm, Mitteldruck 2134 mm, Niederdruck 2 × 2464 mm. Die beiden Niederdruckzylinder sind, da die Maschinen Schlickschen Massenausgleich haben, wie üblich nach außen gelegt. Für die Dampfverteilung dienen ausschließlich Kolbenschieber, und zwar besitzt der Hochdruckzylinder einen, die übrigen Zylinder je zwei Schieber, die durch eine gemeinsame Traverse miteinander verbunden sind. Die Schieber werden durch die bei Handelsschiffen fast ausschließlich verwendete Stephenson-Kulisse gesteuert. Zum Umlegen der Steuerwelle dient eine Brownsche Umsteuermaschine. Sie betätigt gleichzeitig mittels eines Doppelhebels ein Wechselventil, das beim Umlegen der Steuerung den Abdampf der Niederdruckzylinder entweder zur Turbine oder direkt zu den beiden Kondensatoren führt. Die Umsteuermaschine ist derart mit dem Regler der Turbine gekuppelt, daß bei Ueberschreitung der normalen Turbinendrehzahl um mehr als 20 v. H. der Schieber selbsttätig den Dampfweg zur Turbine absperrt. Die Abdampfturbine (Abb. 3) ist eine reine Ueberdruckturbine vom Parsons-Typ. Sie arbeitet mit einer absoluten Eintrittsspannung von etwa 0,7 kg/cm2 bei einem Vakuum von 93 bis 95 v. H. und gibt bei 170 Umdr./Min. eine Leistung von 18000 PS ab. Die Turbine gehört mit einer Baulänge von rd. 15 m und einem Gewicht von nahezu 500 t zu den größten ihrer Art. Der Rotor allein wiegt rd. 150 t. Das mehrfach unterteilte Turbinengehäuse besteht aus Gußeisen und ist in der Längs- und Querrichtung durch kräftige Rippen verstärkt. Die Turbinentrommel, die einen Durchmesser von 3,8 m und eine Länge von 4,55 m besitzt, ist aus Flußeisen hergestellt und besteht aus zwei Schüssen, die durch einen kräftigen Versteifungsring miteinander verbunden sind. Zur Verbindung des Trommelkörpers mit den Wellen dient auf jeder Seite ein Paar konisch ausgebildeter Stahlgußböden, die mit der Trommel verschrumpft und außerdem durch Schrauben gesichert sind. Die Befestigung der konischen Trommelscheiben auf der Welle durch Schrumpfung und ihre Sicherung mittels Bund und vorgeschraubter Mutter ist die übliche. Die Trommel trägt insgesamt 52 Schaufelkränze, die einer Zahl von sechs Stufengruppen entsprechen. Die drei ersten Gruppen haben je acht Stufen, die drei letzten sieben, sechs und fünf Stufen. Die Schaufellängen wachsen von 406 mm bis auf 673 mm. Die in Segmenten angeordnete Beschaufelung trägt je nach der Länge der Schaufeln zwei bzw. vier Bindedrähte. In den letzten Reihen sind die Schaufeln wie üblich gedreht, um durch stufenweise Vergrößerung der Oeffnung mit gleichbleibender Schaufellänge auskommen zu können. Da die ganze Vorderfläche des Rotors für den Ausgleich des Propellerschubes zur Verfügung steht, wurde die Anordnung eines besonderen Ausgleichkolbens entbehrlich. Die beiden wassergekühlten Traglager von über 2 m Länge und 914 mm ⌀ arbeiten ebenso wie die Drucklager und sämtliche Lauflager mit Druckschmierung. Die Turbine gibt ihren Abdampf an zwei Kondensatoren ab mit einer gesamten Kühlfläche von 4645 m2. In jeden der beiden Abdampfbogen ist ein Schieber eingebaut, der es ermöglicht, einen Kondensator im Notfall abzuschalten (Abb. 4). Die enorme Größe dieses Absperrorgans, das bei einer Oeffnung von 2,6 m × 3,2 m eine Baulänge von etwa 5,8 m und eine Breite von 3,6 m erreicht, machte eine Teilung in zwei miteinander kombinierte Schieber notwendig, die gleichzeitig bewegt werden. Zu jedem der beiden Kondensatoren gehören zwei Dual-Luftpumpen vom Weir-Typ, die für eine stündliche Dampfmenge von je 70 t bemessen sind und ein Vakuum von mindestens 93 v. H. liefern. Die Kesselanlage besteht aus 31 Zylinderkesseln, davon sind 24 Doppelender und 5 Einender. Die Kessel, die je drei bzw. sechs Morison-Flammrohre haben, besitzen einen mittleren Durchmesser von 4,8 m und eine mittlere Länge von 6,4 bzw. 3,63 m. Ihre gesamte Rostfläche beträgt 321,5 m2, ihre Heizfläche 14024 m2. Der Kesseldruck ist auf 15 kg/cm2 bemessen, [Engineering.] Kraft. ––––– Ein einfaches, zeichnerisches Verfahren zur Darstellung verlustfreier Strömung von Gasen und Dämpfen durch Düsen. Bisweilen kann man zur Ermittlung von Strömungsvorgängen bei Dämpfen und Gasen mit Vorteil das Druck-Volumendiagramm an Stelle des Entropiediagrammes benutzen. Dies gilt z.B. für die Untersuchung von Ausflußgeschwindigkeiten und die Feststellung der Düsenquerschnitte. Textabbildung Bd. 329, S. 492 Abb. 1. Bei Annahme einer reibungsfreien Expansion nach der Polytrope p . vn = C besteht die Gleichung c=\sqrt{2\,g\,L}, wo c die Ausflußgeschwindigkeit und L=\int\,v\,d\,p das Druckgefälle bedeuten. Der Düsenquerschnitt f folgt aus der Kontinuitätsgleichung f=\frac{v}{c}. Das von Dahme beschriebene Verfahren setzt den Koeffizienten n als unveränderlich voraus und stützt sich auf eine von Brauer gegebene Konstruktion der Polytrope mittels der Diagrammfläche L (Abb. 1). Die Teilflächen L_1=\int_{\mbox{p}_2}^{\mbox{p}_1}\,v\,d\,p,\ L_2=\int_{\mbox{p}_3}^{\mbox{p}_2}\,v\,d\,p usw. stehen nämlich in einem unveränderlichen Verhältnis zueinander. \frac{L_1}{L_2}=\frac{L_2}{L_3}=\frac{L_3}{L_4}=.\ .\ .=a. Man bestimme nun die Winkel α, β aus \mbox{tg}\,\alpha=\frac{v_2-v_1}{v_1},\ \mbox{tg}\,\beta=\frac{p_1-p_2}{p_2} und weiter den Winkel γ aus tg γ = a – 1. Um γ zu finden, errichte man in gleichem Abstand vom Ursprung auf beiden Koordinaten Lote bis zu den freien Schenkeln der Winkel α und β, klappe sie in die Achsenrichtung und verbinde die dadurch auf der Achse gewonnenen Punkte. Zu der Verbindungslinie ziehe man eine Parallele durch den Fußpunkt des auf der Abszissenachse errichteten Lotes. Diese schneidet die Ordinate. Der Abstand des Schnittpunktes vom Fußpunkt des Lotes auf der Ordinate wird in Richtung des Lotes zurückgeklappt und dadurch Winkel γ gefunden. Trägt man nun (Abb. 2) auf einem Schenkel des Winkels γ eine Strecke L1 ab, welche das gleichbenannte Druckgefälle darstellen soll, so ist \frac{L_1}{l_2}=\frac{L_2}{l_3}=\mbox{tg}\,\gamma. Hieraus erhält man \frac{L_1}{L_2}=\frac{l_2}{l_3}. Ferner ist \frac{l_1-l_2}{l_2}=\frac{l_2-l_3}{l_3}=\mbox{tg}\,\gamma oder \frac{l_1}{l_2}=\frac{l_2}{l_3}=1+\mbox{tg}\,\gamma. Somit ergibt sich \frac{L_1}{L_2}=1+\mbox{tg}\,\gamma=a. Das gleiche läßt sich für \frac{L_2}{L_3},\ \frac{L_3}{L_4} usw. beweisen. Die Strecke ist demnach im Verhältnis der Druckgefälle geteilt. Schlägt man über ihr als Durchmesser einen Halbkreis, errichtet in den Teilpunkten Lote und zieht die aus Abb. 3 ersichtlichen Sehnen, so verhallen sich diese wie die Quadratwurzeln aus ihren Projektionen auf den Durchmesser. Es lassen sich aus ihnen die Strömungsgeschwindigkeiten ermitteln, da diese sich wie die Quadratwurzeln aus den Druckgefällen verhalten, wenn man den Durchmesser gleich der Endgeschwindigkeit c setzt. Die Düsenquerschnitte erhält man dadurch, daß auf den Sehnen die spezifischen Rauminhalte der zugehörigen Punkte der Spannungskurve aufgetragen werden. In den so gewonnenen Punkten werden Lote errichtet, die auf dem Durchmesser die Düsenquerschnitte im richtigen gegenseitigen Verhältnis abschneiden. Die Düsendurchmesser sind den Quadratwurzeln aus den Querschnitten proportional. Sie lassen sich aus letzteren daher in ähnlicher Weise wie die Geschwindigkeiten aus den Druckgefällen ermitteln. Das gleiche gilt für die Seitenlängen quadratischer Düsen. Die Maßstäbe erhält man, wenn man von der Geschwindigkeit an der engsten Stelle ausgeht und sodann nach dem Ausdruck f_0=\frac{v_0}{c_0} den engsten Querschnitt feststellt. Hierbei wird v0 durch Vergleich mit v1 der Spannungskurve entnommen. Den kritischen Druck berechnet man nach der Gleichung p_0=\left(\frac{2}{n+1}\right)^\frac{n}{n-1}\,.\,p_1. Ein übersichtliches Bild erhält man dadurch, daß über der Abszisse des p v-Diagrammes Kurven für Strömungsgeschwindigkeiten, Düsendurchmesser usw. aufgetragen werden. [Dahme in Z. d. V. D. I. Nr. 22.] Textabbildung Bd. 329, S. 493 Abb. 2. Textabbildung Bd. 329, S. 493 Abb. 3. Schmolke. Rohölmotoren für die Landwirtschaft. In der Zeitschrift der Oelmotor 1914, S. 76 bis 81 wird von einem Preisausschreiben der kgl. niederländischen Landbauvereinigung für fahrbare Rohölmotoren von 10 bis 25 PS Leistung berichtet. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden nur solche Motoren zugelassen, die mit billigem Oel betrieben werden können von wenigstens 0,85 spez. Gewicht und 80° C Flammpunkt. Die Motoren sollten zuerst inbezug auf Ausführung, Leistung, Brennstoff-, Schmieröl- und Kühlwasserverbrauch, gleichmäßigen Gang usw. geprüft werden. Die Motoren sollten dann eine gewisse Zeit in landwirtschaftlichen Betrieben Verwendung finden und zuletzt auf der Landwirtschafts-Ausstellung im Haag 1913 ausgestellt werden. Preise waren dabei nicht zu verteilen, die Ergebnisse der Untersuchung bekannt zu geben. Es wurden elf Motoren angemeldet, acht hiervon wurden wieder zurückgenommen. Es blieb nur mehr ein Bollinder-Zweitaktmotor mit Glühkopf, ein Motor ähnlicher Bauart System Petter und Yeovil, England, und ein Brons-Viertaktmotor der Appingdamer Bronsmotorenfabrik zur Untersuchung übrig. Die folgende Tabelle gibt die Hauptabmessungen und den Brennstoffverbrauch dieser Motoren an: Brons-Motor Petter-Motor Bo-linder-Motor Normalleistung                                   eff. PS 16 15 10 Umdrehungen in der Minute 300 350 500 Gewicht des Motors                                  kg 3000 1600 850 Gewicht des fahrbaren Motors mit     allem Zubehör                                      kg 5500 2700 1100 Gesamtpreis                                               M 7700 4320 2550 Zylinderdurchmesser                              mm 230 210 170 Kolbenhub                                              mm 250 225 190 Kolbengeschwindigkeit                     m/Sek. 2,5 2,6 3,2 Hubvolumen                                               l 10,4 7,8 4,5 Verdichtungsgrad 15,5 6,75 6,3 Verbrauch f. d. PS/Std. (Normalleistung)   g 197 250 288 Bemerkenswert ist, daß die Glühkopfmotoren nicht imstande waren, nach längerem Leerlauf plötzlich auf Vollast überzugehen. Es mußte erst abgewartet werden bis die Temperatur des Glühkopfes genügend hoch gestiegen war. Der Brons-Motor verlangte bei allen Belastungsänderungen keinerlei Eingreifen des Maschinisten. Bei den beiden Glühkopfmotoren war es dagegen notwendig, beim Uebergange von voller auf halbe Last die Wassereinspritzung in den Glühkopf abzustellen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Wurden dann aber die Glühkopfmotoren ganz entlastet, dann war es notwendig, den Glühkopf mittels Heizlampe zu erwärmen. Bei dem Brons-Motor betrug die Verdichtungspannung 46, bei dem Petter-Motor 10 und bei dem Bolinder-Motor nur 7,5 at. Sehr genau wurden bei diesen Versuchen die Auspuffgase untersucht. Die Unvollkommenheit der Verbrennung betrug bei dem Brons-Motor 8,35, bei dem Petter-Motor 9,1 und bei dem Bolinder-Motor 10,6 v. H. Die Motoren wurden dann nach diesen Untersuchungen zum Antrieb von Dreschmaschinen verwendet. Der Brons-Motor war bei kaltem Wetter nicht in Gang zu bringen. Das Arbeiten mit dem Petter-Motor ging sehr gut. Bei kaltem und windigem Wetter, wenn der Motor längere Zeit gering belastet war, ergaben sich aber auch hier Betriebsschwierigkeiten. Dieselben Erscheinungen zeigten sich auch beim Bolinder-Motor. Der Viertakt-Gleichdruck-Brons-Motor hat den kleinsten Brennstoffverbrauch und ist leicht zu regeln. Er besitzt aber ein großes Gewicht und ist teuer in der Anschaffung. Der Brennstoffverbrauch der beiden Zweitakt-Glühkopfmotoren ist größer, sie brauchen auch mehr Aufmerksamkeit in der Bedienung, sie haben aber ein kleineres Gewicht und sind billig in der Anschaffung. Erst bei 2000 jährlichen Betriebsstunden tritt die wirtschaftliche Ueberlegenheit des Brons-Motors zu Tage. W. ––––– Textabbildung Bd. 329, S. 494 Der Densograph, ein Apparat zur beständigen, selbsttätigen Aufzeichnung des spezifischen Gewichtes von Gasen. Der für die Bestimmung des spezifischen Gewichtes von Gasen viel gebrauchte Apparat von Schilling beruht auf der Annahme, daß die Zeit innerhalb welcher ein bestimmtes Gasvolumen unter Druck durch eine Oeffnung in einem dünnen Blech getrieben wird, proportional der Wurzel aus dem spezifischen Gewicht des Gases ist. Diese durch Einfachheit ausgezeichnete Vorrichtung hat indessen den Nachteil, daß sie keine fortlaufenden Aufzeichnungen liefert. Für die Beurteilung dieses Mangels kommt nicht allein die Arbeitsersparnis bei der Bedienung in Frage, die vielfach die ununterbrochen arbeitenden Apparate aufweisen. Der wichtigste Fehler ist vielmehr, daß bei Einzelbeobachtungen eine Anzahl von Tatsachen nicht festgestellt werden kann, deren Erkenntnis ein Schaubild ermöglicht. Zwar existieren bereits seit längerer Zeit fortlaufend arbeitende Apparate zur Wägung von Gasen. Indessen sind sie alle mannigfachen Störungen ausgesetzt, die der Densograph nicht aufweisen soll. Er besteht aus einem anfangs mit Luft gefüllten Gefäß g, in das bei a durch ein Plättchen mit kleiner Oeffnung Gas eintritt. Dieses wird mit Hilfe einer Saugvorrichtung durch ein gleichartiges Plättchen bei b hindurchgesogen. Tritt durch a und b dasselbe Gas ein, so ist die Saugwirkung im Innern des Gefäßes gleich der Hälfte der gesamten Saugwirkung. Strömt dagegen in das luftgefüllte Gefäß ein Gas, das leichter ist als Luft, so wird der Widerstand bei a geringer, und die Saugwirkung in g sinkt dementsprechend. Hierdurch kann ein Manometer bzw. ein Saugregistrator mit Schreibfeder betätigt werden. Gelangt das Gas nach Verdrängung der Luft bis nach b, so wird der frühere Manometerstand wieder hergestellt. Fortdauernde Anzeigen erhält man beim Densographen dadurch, daß mittels einer Umschaltvorrichtung Gas und Luft in beständiger Abwechslung angesogen werden. Außer den in der Abbildung dargestellten Teilen ist demnach noch eine Wasserfallrohrpumpe, ein Regler für die Saugwirkung der Pumpe und ein Umschalter notwendig, Der Apparat kann auch dazu verwandt werden, um die Dichte eines Gases vor und nach der Absorption eines Bestandteiles zu ermitteln. In diesem Fall tritt an Stelle der Luft z.B. das von dem betreffenden Bestandteil noch nicht befreite Gas. Damit man richtige Anzeigen erhält, ist es notwendig, daß Gas und Luft unter gleichem Druck stehen. Das Anwendungsgebiet der Vorrichtung erstreckt sich auf Steinkohlen-, Kammerofen- und Ballongase. Auch beim Generatorbetrieb, in Zuckerfabriken und zur Untersuchung von Steinkohlengas-Luftgemischen ist der Densograph am Platz. [Zeitschr. d. V. d. Gas- und Wasserfachmänner Oesterreich-Ungarns Heft 10, 1914.] Schmolke. ––––– Wer trägt die Gefahr beim Verkauf von Maschinen mit Eigentumsvorbehalt? Das Kammergericht hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, der die Interessen der weitesten Kreise der Maschinen- und sonstigen Industrien berührt. Eine Maschinenfirma hatte eine Maschine auf Abzahlung unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Vor der Zahlung des Kaufpreises war bei einem Brand die Maschine vernichtet worden, und es handelte sich nun darum, ob die Verkäuferin zur Lieferung einer zweiten Maschine ohne Preisnachzahlung verpflichtet war. Der Abschluß eines Kaufvertrages liegt oft lange Zeit vor der Uebereignung des gekauften Gegenstandes. Hat sich jemand zur Uebereignung einer Sache verpflichtet, so ist damit die Eigentumsfrage noch nicht berührt; bis zur Erfüllung des Kaufvertrages bleibt der Verkäufer allein Eigentümer und berechtigt, die Maschine zu benutzen oder über sie zu verfügen. Von diesem Grundgedanken ausgehend hat das Bürgerliche Gesetzbuch im § 446 bestimmt, daß der Verkäufer so lange die Gefahr der verkauften Maschine trägt, bis er durch Uebergabe seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, während vom Augenblick der Uebergabe an dem Käufer die Maschine und das Verfügungsrecht über die Maschine zusteht, er dafür aber auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung tragen soll. Bei der Abfassung des § 446 hatte der Kauf mit Eigentumsvorbehalt noch keine große Bedeutung gehabt. Der Gesetzgeber hatte darum diesen Vertragstypus, der für unsere Zeit eine so außerordentliche Wichtigkeit erlangt hat, nicht im Auge gehabt, und der § 446 ist daher abgestellt auf die gewöhnlichen Fälle des Kaufes. Für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt entsteht nun die Frage, wie der Grundsatz des § 446 auf diesen Vertragstypus zur Anwendung gebracht werden soll. Wenn das Gesetz die Uebergabe für den Gefahrübergang entscheidend sein läßt, so steht hier der Begriff Uebergabe an Stelle des Begriffes Uebereignung, was beim gewöhnlichen Kauf mit der Uebergabe in einen Moment zusammenfällt. Beim Kauf mit Eigentumsvorbehalt fällt aber beides auseinander. Die Uebergabe erfolgt, um dem Käufer den Besitz, die Nutzungen des Gegenstandes usw. zu übertragen, während das Eigentumsrecht erst mit der Bezahlung des Kaufpreises übergehen soll. Die Rechtsprechung geht nun vielfach von dem Gedanken aus, daß der § 446 schlechthin bestimmt, daß die Uebereignung für den Gefahrübergang entscheidend sein soll, daß daher bei dem Kauf mit Eigentumsvorbehalt die Gefahr so lange bei dem Verkäufer bleibe, so lange er Eigentümer ist. Diese Haftung für einen zufälligen Untergang soll auch darum gerechtfertigt sein, weil bis zur Uebereignung der Verkäufer den Kaufvertrag – nicht völlig erfüllt habe, vielmehr das wichtigste, die Eigentumsübertragung noch vor sich habe. In diesem Sinne haben sich mehrere Oberlandesgerichte entschieden, (z.B. Colmar, Entscheidungen der Oberlandesgerichte, Bd. 24, S. 321, und München in einer kürzlich gefällten Entscheidung vom 23. November 1912, Seufferts Archiv für Entscheidungen Bd. 68, S. 54). Auch das Reichsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen, in denen es allerdings nicht auf diese Frage speziell ankam, in gleichem Sinne ausgesprochen. (Entscheidungen in Zivilsachen Bd. 64, S. 336, Bd. 69, S. 197, Bd. 74, S. 126.) In diesen Entscheidungen liegt eine durchaus unberechtigte Benachteiligung des Verkäufers und eine nur scheinbar richtige Anwendung des § 446. Es ist unrichtig, daß es bei unserer Frage allein auf den Eigentumsübergang ankommen soll. Wie schon oben ausgeführt, geht das Gesetz von dem Grundgedanken aus, daß derjenige auch die Gefahr eines Gegenstandes tragen müsse, der die Nutzungen und die sonstigen Vorteile des Gegenstandes hat. In dem Augenblick, in dem der Verkäufer den Gegenstand übergeben hat, hat er gerade das wirtschaftlich wesentlichste des Kaufvertrages erfüllt. Er hat den Käufer in den Stand gesetzt, den Gegenstand wie ein Eigentümer zu benutzen. Nur über das Eigentumsrecht soll er zur Sicherheit für den noch nicht befriedigten Verkäufer noch nicht verfügen dürfen. Es wäre nun durchaus ungerechtfertigt, wenn der Verkäufer allein noch die Gefahr tragen soll, während der Käufer allein den Vorteil hat. Aber auch vom juristischen Standpunkt aus muß ein weiteres Bedenken geltend gemacht werden. Wer einen Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt verkauft, dem ist die Eigentumslage daran ziemlich gleichgültig. Worauf es ihm ankommt, ist nur, daß ihm der Gegenstand bis zur Zahlung des Kaufpreises als Sicherheit verbleibt. Wäre es zulässig, dann würden derartige Kaufverträge mit dem Vorbehalt eines bloßen Pfandrechts geschlossen werden. In der Uebergabe der Maschine ist daher mehr zu finden, als eine bloße Besitzübertragung, die Parteien sind sich einig darüber, daß eigentlich der Käufer von vornherein wie ein Eigentümer dastehen soll, nur für den Fall der Nichtzahlung des Preises soll das Recht des Verkäufers dem des Käufers vorgehen. Es ist daher von vornherein die Uebergabe auch gleichzeitig eine bedingte Uebereignung, deren Wirksamkeit allerdings an die Zahlung des Kaufpreises geknüpft ist. Gleichviel nun, ob man die Uebergabe für eine bedingte Uebereignung mit späterer Wirksamkeit oder für eine bedingte Uebereignung unter dem Vorbehalt etwaiger Rückgängigmachung ansieht, jedenfalls ist die Uebergabe des Gegenstandes eine Uebereignung im Sinne des § 446 und begründet zugleich, wie es das Billigkeitsgefühl auch verlangt, den gleichzeitigen Uebergang der Gefahr auf den Käufer. Diese Rechtsauffassung ist auch in der Rechtsprechung mehrfach vertreten worden, z.B. vom bayrischen Oberlandesgericht und von den Oberlandesgerichten Jena und Darmstadt (vgl. Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Bd. 5, S. 423. Bd. 13, S. 409 und Seufferts Archiv Bd. 63, Nr. 62). Wenngleich zu hoffen ist, daß die Rechtsprechung sich einmal einmütig auf diesen Standpunkt stellen wird, so muß man doch zunächst mit der Unsicherheit der Rechtsprechung rechnen, und man wird sich gegen etwaige Schäden nur dadurch sichern können, daß bei allen Verträgen mit Eigentumsvorbehalt der Uebergang der Gefahr mit dem Augenblick der Uebergabe der verkauften Maschine vertragsgemäß ausgemacht wird. Dr. E. Eckstein.