Titel: Polytechnische Rundschau.
Autor: Sander
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 660
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau Ein Prüfdock für Unterseeboote ist von den Fiatwerken in Spezia für die italienische Marine hergestellt worden. Bisher mußte man Unterseeboote zur Erprobung auf äußeren Wasserdruck in Meerestiefen von 60 bis 70 m versenken. Diese Art der Prüfung hatte natürlich viele Unbequemlichkeiten und Mißstände. Zunächst steht vielen Werften eine ausreichende Wassertiefe nicht zur Verfügung, so muß z.B. die Germaniawerft in Kiel für derartige Erprobungen die Südküste Norwegens aufsuchen. Für die Erprobung sind dann besondere Hebefahrzeuge erforderlich, deren Verwendung nur bei ruhigem Wetter angängig ist. Ein Hauptnachteil der bisherigen Prüfungsart aber liegt darin, daß man aus Sicherheitsgründen das Boot natürlich ohne Bemannung versenken mußte, so daß die Beobachtung kleinerer Fehler sehr erschwert war. Textabbildung Bd. 329, S. 660 Einen schematischen Querschnitt der neuen Einrichtung gibt die Abbildung. Das Prüfdock besteht im wesentlichen aus einem zylindrischen Druckkörper A, der das Boot B aufnimmt. Er ist hinten halbkugelförmig gestaltet und wird vorn durch einen linsenförmigen Körper verschlossen, der schwimmend vor die Oeffnung gebracht werden kann. Zur Aufnahme des Kommandoturms des Bootes hat der Druckkörper etwa bis zur Hälfte seiner Länge einen domartig überdeckten Schlitz. Dieser eigentliche Prüfzylinder ist eingebaut in einen tankartigen Schwimmkörper C, der mittels Schleuderpumpen entleert werden kann. Zur Aufnahme eines Bootes wird der Schwimmkörper so weit mit Wasser gefüllt, daß das Boot in den Prüfzylinder eingefahren werden kann. Hier wird es unterstützt und nach Verschluß des Druckzylinders mittels Pumpen unter Druck gesetzt. Die eingeschlossenen Leute stehen durch Fernsprecher in Verbindung mit der Außenwelt, sie sind also außer Gefahr, da der Druck jederzeit augenblicklich wieder vermindert werden kann. Die Untersuchung erstreckt sich außer der Feststellung des bloßen Dichthaltens auf Messungen der Durchbiegung der Verbände, auf die Erprobung der Bootspumpen, der Manometer und aller sonstigen Einrichtungen, die unter dem Wässerdruck zu arbeiten haben. Das nach den Plänen des bekannten Ingenieurs Laurenti erbaute Dock vermag Boote bis 65 m Länge aufzunehmen; der Durchmesser des Druckkörpers ist 7 m, die Gesamtbreite über den Schwimmtanks 11 m. Die „Technischen Monatshefte“ (Stuttgart 1914, Heft 8) geben außer dem Querschnittschema drei sehr anschauliche Außenabbildungen des Docks. Dipl.-Ing. W. Speiser. –––––– Die tödlichen Unfälle bei den Kohlenbergbauen der Welt. Unter dem Titel „Unfälle im Kohlenbergbau der Vereinigten Staaten und fremder Länder“gl. auch Z. d. Z. V. d. Bb. Betr., Wien 1914. veröffentlicht das Montanbureau der Vereinigten Staaten eine umfangreiche Statistik über die tödlichen Unfälle in den Kohlenbergbauen der größeren Staaten. Dabei muß vorausgeschickt werden, daß diese Statistik nur die Steinkohlenbergbaue umfaßt, während die Unglücksfälle in den Braunkohlengruben, die besonders in Deutschland und Oesterreich-Ungarn von wesentlicher Bedeutung sind, unberücksichtigt geblieben sind. Die nachstehende Zusammenstellung (Tab. 1), die wir nur auszugsweise wiedergeben, zeigt die absolute Anzahl der tödlichen Unfälle im Steinkohlenbergbau in der Zeit von 1901 bis 1911. Tabelle 1. Jahr Amerika Groß-britannien Deutsch-land Frank-reich Belgien Oester-reich 19011902190319041905190619071908190919101911 15491895175220042232211631972449266828402719 10751005104810341138111612161285142417541232   956  818  826  808  840  92412061490116511401176   193  180  170  184  1821280  202  186  223  213 157144159129123132147155136136165 8472496196707559756588 Durchschnitt1901–10 2270 1210 1017 302 142 71 Von besonderem Interesse ist die vergleichende Zusammenstellung der tödlichen Unfälle, bezogen auf je 1000 Angestellte und auf je 1000000 t Kohlenförderung; wir lassen sie, gleichfalls im Auszuge, hier folgen (Tab. 2). Tabelle 2. Durchschnittvon 1901–1910 Verein.Statt. v.Amerika Deutsch-land Groß-britan. Frank-reich Belgien Oester-reich Zahl der tödlich    Verunglückten für    1000 Arbeiter   3,74 2,11 1,36 1,69 1,02 1,04 für 1000000 t    Fördergut 5,8 7,55 4,40 7,79 5,56 5,05 Aus dieser Zusammenstellung geht hervor, daß die Zahl der tödlich verlaufenen Unfälle auf 1000000 t geförderter Kohle in den Vereinigten Staaten größer ist als in Großbritannien, Belgien und Oesterreich, dagegen kleiner als in Deutschland und Frankreich. Beim Vergleich zweier Kohlenbecken mit annähernd gleichen physikalischen Verhältnissen (d.h. die gleiche Flözmächtigkeit, Teufe, gleiches Deckgebirge, gleicher Gasgehalt usw.) würde das Gefahrenmoment fast in geradem Verhältnis zur Durchschnittsleistung an Kohle für Tag und Mann stehen. Beim Vergleich verschieden gearteter Kohlenreviere treten jedoch Umstände auf, die einen wesentlichen Einfluß auf die Gefahrenmomente auszuüben vermögen, ohne daß man ihn rein zahlenmäßig zum Ausdruck bringen könnte. So sind z.B. die physikalischen Verhältnisse und Vorbedingungen der Kohlenlagerstätten der Vereinigten Staaten in sicherheitlicher Hinsicht bedeutend günstiger, als in den andern zum Vergleich herangezogenen Ländern, was bei der Gegenüberstellung der Unfallzahlen natürlich berücksichtigt werden muß. Andrerseits ist eine unmittelbare vergleichsweise Gegenüberstellung der tödlichen Unfallziffern für die Vereinigten Staaten insofern nicht ohne Korrektur möglich, als die Tagesleistungen für den Mann in diesem Lande verhältnismäßig viel größer sind als anderwärts. Im großen ganzen scheint aber nach Ansicht des Verfassers der Vergleich des relativen Gefahrenmomentes für den Kohlenbergbau auf Grundlage der Förderziffern der zutreffendste zu sein, da diese nicht nur mittelbar der Länge der Zeit, innerhalb welcher eine Grube in Förderung gestanden hat, Rechnung tragen, sondern auch der Durchschnittsleistung des einzelnen Arbeiters in einer gegebenen Zeiteinheit. Von Bedeutung erscheint endlich die Statistik über die Ursachen der tödlichen Unfälle, wie sie in folgender Tafel wiedergegeben ist (Tab. 3). Tabelle 3. Sa. der Verunglücktenauf 1000 Verein.Staat. v.Amerika Deutsch-land Oester-reich Groß-britan. Belgien Frank-reich Stein- und Kohlenfall 1,81 0,75 0,57 0,39 0,41 Förderung i. d. Grube 0,54 0,31 0,24 0,19 0,14 Gas- und Kohlen-    staubexplosion. 0,52 0,06 0,03 0,01 0,04 Sprengarbeit 0,18 0,07 0,02 0,06 0,02 Andere Ursachen. 0,34 0,37   0,90*) 0,08 0,16 0,08 Schachtunglücke. 0,09 0,17   0,17 0,09 0,20 0,19 Unfälle über Tage. 0,25 0,27   0,19 0,14 0,14 0,20 *) Umfaßt alle unterirdischen Unfälle. Schorrig. –––––– Krieg und Patentrecht. (Nach Patentanwalt Dr. C. Wiegand, Berlin, im Märkischen Bezirksverein deutscher Chemiker.) Wie in alle rechtlichen Verhältnisse, so hat auch der Krieg in das Patentrecht störend eingegriffen, was um so begreiflicher ist, als gerade hier die internationalen Beziehungen so innig sind, daß Störungen unausbleiblich waren. Das Kaiserliche Patentamt hat seine Tätigkeit auch in Kriegszeiten fortgesetzt, die Verhandlungen finden dortselbst, natürlich von Störungen durch Personalmangel abgesehen, wie in Friedenszeiten statt. Die erste Frage, die auftauchte, war die, ob es in Kriegszeiten zweckmäßig wäre, Patente zu erteilen. Diese Frage wurde allgemein bejaht. Ursprünglich wurden die Patentanmeldungen nicht bekannt gemacht, seit sechs Wochen erscheinen jedoch wieder im Reichsanzeiger solche Bekanntmachungen. Der Vortragende erblickt hierin eine Schädigung der im Felde Stehenden, da ihre Einsprüche notgedrungen fortfallen müssen. Ganz besonders bedeutet dies auch eine Schädigung kleinerer Betriebe und einzelner selbständiger Existenzen, denn die großen Betriebe werden auch heute in der Lage sein, ihre Patentinteressen ordnungsgemäß zu vertreten. Das Patentamt hat durch eine Bekanntmachung alle von ihm selbst festgesetzten Fristen um drei Monate verlängert. Die gesetzlich ein für allemal festgesetzten Fristen, wie für Beschwerden, für die Zahlung von Patentgebühren wurden durch Bundesratsverordnung vom 10. September 1914 geregelt. Es können danach auf Antrag die Gebühren neun Monate gestundet werden. Ebenso soll bei Fristversäumnis auf Antrag die Einsetzung in den vorigen Stand erfolgen. Vielfach ist die Meinung verbreitet, daß diese Bundesratsverordnung nicht für Gebrauchsmuster und Warenzeichen gelte. Das ist irrig, denn in der Ueberschrift der Verordnung sind alle drei Zweige genannt, die Verordnung muß sich daher auch auf alle drei beziehen. Sehr wichtig ist die Wahrung des Prioritätsrechtes aus dem internationalen Unionsvertrage. Manche Gelehrte glauben, daß durch den Krieg dieser Vertrag aufgehoben sei, andere bestreiten dies. Der Unionsvertrag ist jedoch ein so eigenartiger Vertrag, daß durch den Austritt eines Staates nicht nur dieser geschädigt würde, sondern auch alle Beteiligten, und die Ungültigkeit dieses Vertrages würde zu praktisch ganz unmöglichen Konsequenzen führen. Der Vortragende geht zur Besprechung der Patentgesetzgebung im Auslande über. Durch die Zeitungspolemik ist vielfach die Meinung verbreitet, daß z. Z. die deutschen und österreichischen Patente in England vogelfrei wären. Durch das Notgesetz wurde allerdings dem Board of Trade vorübergehend die Machtbefugnis erteilt, Patente zurückzunehmen. Immerhin ist mit diesem Gesetz nicht beabsichtigt, geistiges Eigentum zu konfiszieren, sondern der englische Staat will nur den Fortgang seines eigenen geschäftlichen Lebens sichern. Selbstverständlich kommt es hier auf den Geist an, in dem das Gesetz durchgeführt wird. Bisher hat der Kontroller es abgelehnt, irgend einen derartigen Raub zu sanktionieren, und sich ausdrücklich gegen einen derartigen Standpunkt gewehrt. Man muß auch berücksichtigen, daß im englischen Patentgesetz nicht eine Bestimmung vorgesehen ist, wonach der Staat das Recht hätte, ein Patent zurückzunehmen, wenn dies im Interesse des allgemeinen Wohles erforderlich ist. Das deutsche Gesetz enthält eine derartige Bestimmung, und es wäre z.B. dem deutschen Reiche ohne weiteres möglich, die Herstellung eines von ihm dringend benötigten Desinfektionsmittels freizugeben. Bisher ist von dem englischen Ausnahmegesetz nur der sparsamste Gebrauch gemacht worden. Es sollen Zwangslizenzen erteilt werden, für die Gebühren bezahlt werden müssen, die nach Beendigung des Krieges dem Patentbesitzer eingehändigt würden. An Deutsche werden zurzeit in England Patente nicht erteilt, Einsprüche können von Deutschen nicht erhoben werden. Es verlautet, daß ähnliche Bestimmungen in Deutschland beabsichtigt sind, doch ist bisher eine amtliche Bekanntmachung nicht erfolgt. Trotz des allgemeinen Zahlungsverbots an Ausländer gestattet England ausdrücklich die Zahlung von Patentgebühren an das Ausland. Es ist ferner in Aussicht genommen, diejenigen Patentinhaber, die Patenttaxen nicht bezahlen können, wieder in ihre Rechte einzusetzen, falls sie nachweisen können, daß sie die Absicht hatten zu bezahlen. Es wird daher für alle Inhaber englischer Patente zweckmäßig sein, wenn sie sich solches Beweismaterial beschaffen. In Frankreich und Belgien, in Oesterreich-Ungarn, in Dänemark, Norwegen, Schweden und in der Schweiz sind überall Fristverlängerungen erfolgt. Man sieht also, daß sich alle Länder bemühen, die entstandenen Schäden nach Möglichkeit zu beheben. Die versuchten Wege hierzu sind eigentlich eine Musterkarte solcher Möglichkeiten. Es sind daher von sachverständiger privater Seite Schritte eingeleitet worden, wonach die amerikanische Regierung ersucht wird, allen Staaten kurzgefaßte Vorschläge über die Regelung zu unterbreiten, deren Grundgedanke der ist, daß alle diejenigen, die ohne ihr eigenes Verschulden Schaden erlitten hätten, wieder in den vorigen Stand eingesetzt würden. Wie weit diese Schritte gediehen sind, ist noch nicht bekannt; doch ist zu wünschen, daß bei Friedensverhandlungen die Diplomaten diese wichtigen Angelegenheiten nicht übersehen. In der anschließenden Erörterung meinte Dr. Diehl, daß auch mit einer Verschiebung der Einspruchsfrist wenig gedient sei, es wäre besser, die Patente blieben liegen. Dr. Diehl führt auch eine Anzahl von wenig liberalen Handhabungen der englischen Bestimmungen an, so das Vorgehen gegen das Salvarsanpatent, trotzdem der Vertreter der Höchster Farbwerke nachgewiesen habe, daß das Salvarsan in England in genügenden Mengen mit englischen Arbeitskräften hergestellt würde. Dr. Dühring meint, daß den Vorschlägen von Dr. Diehl technische Schwierigkeiten entgegenstünden. Wie groß müßte der Reichsanzeiger nach dem Friedenschlusse eigentlich werden? Er verweist noch darauf, daß jemand, der am Einspruch verhindert gewesen sei, nachher sein Material dem Amt überreichen könne, und daß dieses Material dann von Amtswegen geprüft werde. Allerdings fallen dann für den Einsprecher die Vorteile der kontradiktorischen Verhandlung fort. Plohn. –––––– Wie verhält sich der Maschinenlieferant beim Abnahmeverzug des Bestellers? Es ist nicht nur ein Recht des Bestellers, die bestellte Ware, Maschine, elektrische Anlage usw. abzunehmen, sondern eine ausdrückliche Pflicht, die durch den Kauf- oder Werkvertrag begründet wird, und vom § 433 und 640 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich hervorgehoben wird. Hat der Maschinenlieferant daher gegenüber dem Besteller ein Recht auf Abnahme, so ist beim Abnahmeverzuge der einfachste Weg, den Besteller auf Abnahme der Maschine, der Anlage usw. zu verklagen, und das Urteil zu vollstrecken. In vielen Fällen ist aber damit dem Lieferanten nicht viel gedient, weil einmal ein Prozeß zu langwierig und zu kostspielig ist, ferner weil andere Rechtsmittel ihm bequemer oder vorteilhafter sind. Am bequemsten ist der Weg, den das Handelsgesetzbuch beim Handelskaufe gewährt (und als Handelskauf ist fast jeder Kauf- oder Lieferungsvertrag, soweit er kein reiner Werkvertrag ist, anzusehen). Der § 373 des Handelsgesetzbuches berechtigt den Verkäufer, wenn der Käufer mit der Annahme der Ware im Verzüge ist, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen. Er ist ferner befugt, nach vorgängiger Androhung die Ware öffentlich versteigern zu lassen, natürlich auf Rechnung des säumigen Käufers. Im Falle der öffentlichen Versteigerung hat der Verkäufer den Käufer von der Zeit und dem Ort der Versteigerung vorher zu benachrichtigen; von dem vollzogenen Verkauf hat er dem Käufer jederzeit unverzüglich Nachricht zu geben, im Falle der Unterlassung ist er zum Schadenersatz verpflichtet; die Benachrichtigungen dürfen unterbleiben, wenn sie untunlich sind. Schreitet der Lieferant zu dem sogenannten Selbsthilfeverkauf, so kann er sich dabei nie günstiger stellen, als er bei ordnungsmäßiger Erfüllung des Vertrages stehen würde. In vielen Fällen, zumal dann, wenn sein Anspruch auf Bezahlung gefährdet ist, ist ihm aber mit einem Rücktrittsrecht weit mehr gedient, und es fragt sich, ob und wann er ein solches Rücktrittsrecht hat. Man hat auf Grund der allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes dem Lieferanten ein solches allgemeines Rücktrittsrecht beim Abnahmeverzug des Bestellers zubilligen wollen, und zwar auf Grund des § 326 BGB. Diese Vorschrift sagt allgemein, daß, wenn bei einem gegenseitigen Vertrage der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzüge ist, ihm der andere Teil zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen kann, daß er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist er berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrage zurückzutreten, wenn nicht die Leistung rechtzeitig erfolgt ist; der Anspruch auf Erfüllung ist ganz ausgeschlossen. Ein solches allgemeines Rücktrittsrecht würde jedoch dem Lieferanten oft einen Vorteil bringen, der vom Gesetz gewiß nicht gewollt ist. Man nehme etwa an, ein Maschinenfabrikant hat eine Maschine zu einem niedrigen Preise zu liefern übernommen, nachher gestalten sich die Konjunkturen viel günstiger, er kann die Maschine anderweitig viel besser verwerten. Der Besteller ist zur Abnahme der Maschine nicht in der Lage, weil vielleicht die alte Maschine, zu deren Ersatz er die neue Maschine bestellt hat, nicht rechtzeitig demontiert ist. Soll nun der Lieferant nach Setzung einer kurzen Nachfrist das Recht zum Rücktritt haben? Die überwiegende Theorie und Praxis, insbesondere die Praxis des Reichsgerichts (vgl. Bd. 53 S. 164, Bd. 57 S. 208 ff.) verneinen ein solches Rücktrittsrecht, und wohl mit Recht. Die Abnahmepflicht des Bestellers ist allerdings eine Pflicht, aber sie ist nicht als Leistung im Sinne des § 326 anzusehen. Wenn der § 326 BGB von einem gegenseitigen Vertrage spricht, so hat er damit diejenigen Leistungen im Auge, die als der primäre Inhalt eines Vertrages anzusehen sind. Ein Kaufvertrag, ein Werkvertrag hat zum Inhalt die Lieferung des bestellten Gegenstandes, der Maschine, der Anlage, und als Gegenleistung die Zahlung des Preises. Die Abnahmepflicht des Bestellers ist eine selbständige Pflicht, eine Nebenverpflichtung, nicht aber eine Gegenleistung im Sinne des Gesetzes. Mit gutem Recht kann man diese Pflicht als eine gesetzliche Pflicht zum Unterschied von einer Vertragspflicht ansehen, als eine gesetzliche Pflicht, die allerdings gegenüber dem Vertragsgegner zu erfüllen ist. Da der § 326 BGB dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner die schärfsten Mittel in die Hand gibt, so kann er damit nur die Hauptpflicht des Vertrages im Auge haben, weil sonst eine solche Härte dem Geiste des Gesetzes widerspräche. Auch das Wesen des Vertrages selbst steht dem entgegen. Durch jeden Vertrag werden die Parteien gegenseitig zur Interessenwahrnehmung verpflichtet; der Lieferant ist daher dem Besteller gegenüber verpflichtet, dasjenige zu unternehmen, was am meisten seinem Interesse entspricht. Wenn er in der Lage ist, durch bloße Einlagerung des bestellten Gegenstandes in ein öffentliches Lagerhaus dessen Interesse mehr zu sichern als durch einen Rücktritt, so würde es wider die Interessenwahrnehmungspflicht verstoßen, wenn der Lieferant statt dessen gleich von dem Vertrage zurücktreten und so die Interessen des Bestellers schädigen würde. Geht der Abnahmeverzug mit einem Zahlungsverzug Hand in Hand, so ist die Rechtslage anders. Wird die Abnahme nicht etwa darum verweigert, weil der Besteller zur Abnahme im Augenblick nicht in der Lage ist, sondern weil er den Vertrag als nicht bestehend anerkennt, weil er die Leistung nicht als vertragsmäßig gelten lassen will usw., so liegt in der Abnahmeweigerung gleichzeitig eine Weigerung zur Erfüllung seiner Zahlungspflicht. Der Lieferant braucht dann nur den Termin abzuwarten, zu dem die Zahlung sonst fällig geworden wäre (bei technischen Aufträgen wird vielfach der Tag der Abnahme, der Tag der Inbetriebnahme, drei Monate nach diesem Tage usw. als Zahlungstag festgesetzt), er kann dann eine kurze Nachfrist setzen (nach verbreiteter und wohlbegründeter Ansicht ist im Falle der Zahlungsweigerung die Setzung einer Nachfrist überflüssig) und kann dann ohne weiteres von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dr. jur. Eckstein. –––––– Der Wirkungsgrad von Dampfturbinen-Beschauflungen. Aus den verschiedenen Turbinensystemen hat sich allmählich als Einheitsform die kombinierte Turbine entwickelt. Bei der Bestimmung des Wirkungsgrades η der Beschauflung ist man in erster Linie auf Schätzung angewiesen, weil nur ein Teil der Verluste rechnerisch nachweisbar ist. Da bei Vernachlässigung der Dampfgeschwindigkeit vor der Düse der Wirkungsgrad von dem Verhältnis \frac{u}{c_0} abhängt, wobei c_0=91,5\,\sqrt{h} ist, u die Umfangsgeschwindigkeit und h das Stufengefälle bedeutet, erhält man ein anschauliches Bild, wenn man η als Kurve über \frac{u}{c_0} oder noch besser über dessen reziprokem Wert \frac{c_0}{u} einträgt. Eine verlustfreie Beschauflung ergäbe das beste Nutzverhältnis, wenn der Düsenneigungswinkel möglichst klein und die Austrittswinkel aller Umkehr- und Laufschaufeln ihm gleich wären. Indessen ginge tatsächlich jeder Vorteil durch Umlenkungsverluste verloren. Auch würden die letzten Schaufeln bei Einhaltng des durch die Kontinuitätsbedingung bestimmten Querschnittes sehr lang werden. Textabbildung Bd. 329, S. 664 Abb. 1. Textabbildung Bd. 329, S. 664 Abb. 2. Bei einem Turbinenrad mit zwei Geschwindigkeitstufen, welches als Beispiel diene, beträgt daher die Düsenneigung etwa 35 v. H. und die drei Austrittswinkel 45, 65 und 100 v. H. Der Wirkungsgrad der verlustfreien Stufen bei Nichtausnutzung der Austrittsgeschwindigkeit ergäbe sich aus dem Geschwindigkeitsdiagramm Abb. 1. Wie sich zeichneriseh leicht feststellen läßt, findet sich das Maximum in dem angenommenen Beispiel für \frac{c_0}{u}=3,34. In diesem Fall wird ηn = 95,2 v. H. Von größtem Einfluß auf die Schaufelverluste ist der Umlenkungswinkel des Dampfstrahles, da von ihm Kompressions-, Reibungsdruck und Wirbelungen abhängen. Die in Abb. 2 links gezeigte Form, bei der die Eintrittswinkel der inneren und äußeren Schaufelkante mit der Richtung des Dampfstrahles zusammenfallen und gleich dem Austrittswinkel sind, wirkt ungünstig, da die Kompression erst in der zweiten Hälfte des Schaufelkanals stattfindet und beim Austritt noch vorhanden ist, so daß der Strahl von der beabsichtigten Richtung abgelenkt wird. Vorteilhafter ist die Form mit Stoßwinkel und verlängerter Führung am Austritt (Abb. 2 rechts), wie das Strömungsbild erkennen läßt. Der Stoßverlust ist bei der außerordentlichen Geschwindigkeit der Ablenkung nicht nennenswert. Der indizierte Wirkungsgrad des zweikränzigen Rades ergibt sich bei \frac{c_0}{u}=5 mit Hilfe des Geschwindigkeitsdiagramms (Abb. 3) zu 63,4 v. H. Der Leistungsanteil der hinteren Stufen wird bei kleinen Werten von \frac{c_0}{u} verschwindend gering. Wie der Schaufelplan für \frac{c_0}{u}=3,27 (Abb. 4) zeigt, verläuft die zweite Schaufel im Querschnitt fast gerade, was dem unbedeutenden Gewinn von 4 v. H. entspricht. Bei weiterer Geschwindigkeitssteigerung wirkt der zweite Schaufelkranz sogar bremsend, und das zweikränzige Rad geht in ein einkränziges über. Sofern man drei und vier Geschwindigkeitsstufen in einer Druckstufe verwendet, werden die Leistungsanteile des hintersten Kranzes ebenfalls sehr gering. Man findet ferner, daß zwar die Austrittsverluste bei Hinzufügung von mehr Geschwindigkeitsstufen kleiner werden, indessen die Dampfausnutzung im zweikränzigen Rad am höchsten ist, da hier keine so häufige Umkehrung, eintritt. Vielfach ist der Querschnitt in den letzten Schaufeln für die Dampfgeschwindigkeit zu klein. Es tritt sodann eine Druckstauung auf, die sich bis in die ersten Schaufeln ortpflanzt und Anlaß zu Verlusten gibt. Von Bedeutung für die Schaufelbeanspruchung ist die Ermittlung der Umfangskräfte für u = 0. Die Ausnutzung der Austrittsgeschwindigkeit bei mehreren Laufschaufelreihen in einer Druckstufe bringt keinen nennenswerten Gewinn. Textabbildung Bd. 329, S. 664 Abb. 3. Textabbildung Bd. 329, S. 664 Abb. 4. Die vorstehenden von Paul Wagner-Berlin herrührenden Untersuchungen sind in seiner im Verlag von Springer erschienenen Schrift auf alle gebräuchlichen Beschauflungsarten ausgedehnt worden, wobei der Verfasser zu dem interessanten Resultat kommt, daß für Vielstufenturbinen mit einer Laufschaufelreihe in jeder Druckstufe das gesamte Ueberdruckgebiet in gleicher Weise brauchbar ist. Schmolke. –––––– Prüfung von Bohrern. Die Kaiserl. Werft in Kiel beabsichtigte die allgemeine Einführung von Bohrern aus Schnellarbeitstahl zur Verwendung bei ihren transportablen Handbohrmaschinen. Es war bekannt, daß hierdurch ein großer Schiffsbaubetrieb, der etwa 80 solcher Bohrmaschinen im Betriebe hatte, eine jährliche Ersparnis von 48000 M erzielt hatte, und es sollten nun noch ausgedehnte Versuche zu dem Zwecke unternommen werden, die für bestimmte Arbeitzwecke wirtschaftlichste Bohrermarke festzustellen. Textabbildung Bd. 329, S. 665 Abb. 1. Natürlich ist nicht der Anschaffungspreis allein ausschlaggebend; die Schneidhaltigkeit und auch die Bruchsicherheit sind viel wichtigere Eigenschaften. Um diese letzteren zu studieren, wurde ein Verfahren angewendet, das nicht nur durch seine Eigenart beachtenswert ist, sondern ohne Zweifel den verschiedenen bekannten Untersuchungsmethoden hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ergebnisse viel voraus hat. Dabei ist die in der Abb. 1 dargestellte Prüfeinrichtung verhältnismäßig einfach. Mit g ist die Antriebsmaschine, hier eine Preßluftbohrmaschine, bezeichnet, wobei durch das Hebelsystem e der Prüfbohrer mit konstantem Druck belastet wird. Hierin liegt der wesentlichste Vorzug dieser Einrichtung. Während hier bei einem Nachlassen der Schneidfähigkeit einfach die in der Zeiteinheit erzielte Lochtiefe sich verringert, wird bei den üblichen Untersuchungsverfahren mit zwangläufigem Vorschub der Bohrer im gleichen Falle in kurzer Zeit zerstört. Zugleich gibt die Veränderung der Lochtiefe für eine Umdrehung einen ausgezeichneten Maßstab über das Verhalten des Bohrers. Zur graphischen Aufzeichnung dieser Werte dient ein elektrisch betriebener Zeitschreiber i k l m. Der Strom wird vom Akkumulator n geliefert. Sowohl die Drehung der Diagrammwalze l als auch die Bewegung des Schreibstiftes m erfolgt in Abhängigkeit von der Bewegung des Vorschubhebels e. Auf das Diagrammpapier (Abb. 2) unten wird unter Vermittlung eines von der Bohrmaschinenspindel angetriebenen Umdrehungszählers, der einen elektrischen Kontakt betätigt, jede zehnte Umdrehung markiert, oben wird in gleicher Weise, betätigt durch einen Zeitkontakt h, der Zeitmaßstab aufgetragen. Die Schreiber sind einfache Elektromagnete, die einen beweglichen Anker anziehen. An der Bohrerkonkurrenz beteiligten sich 14 Firmen, von denen jede drei Bohrer von 17 mm ⌀ einsandte. Die Bohrer wurden auf der Werft gleichmäßig angeschliffen, die Ergebnisse von zwei Bohrern wurden zu einem Mittelwert umgerechnet, der dritte blieb für etwaige Kontrollmessungen zurück. Gebohrt wurde in Nickelstahl bei einem Bohrdruck von 140 kg. Die Schnittgeschwindigkeit schwankte zwischen 17 und 27 m/Min., da die Drehzahl der Bohrmaschine sich stark mit der Belastung änderte. Um den Gestehungspreis für 100 mm Lochtiefe zu finden, wurde angenommen, daß ein Bohrer durchschnittlich 5000 mm Bohrtiefe für den Anschliff aushält und ein hundertmaliges Nachschleifen gestattet, woraus sich insgesamt 500 m Bohrtiefe für den Bohrer berechnen. Dieser Wert wurde aber mit Rücksicht auf die gelegentlich vorkommenden größeren Bohrerbeschädigungen auf die Hälfte herabgesetzt. Der gesuchte Gestehungspreis setzt sich dann zusammen aus dem Verschleiß des Bohrers für 100 mm, aus dem zugehörigen Arbeitslohn und aus den Betriebskosten, die zu ein Drittel des Arbeitslohnes angenommen wurden. Er bewegte sich zwischen 3,68 und 5 Pfg. Da der dem ersten Werte entsprechende Bohrer auch in seinem übrigen Verhalten befriedigte, entschloß sich die Werft zu seiner allgemeinen Einführung. Textabbildung Bd. 329, S. 665 Abb. 2. Diese Versuche sind nicht nur für die mit Druckluftbohrmaschinen arbeitenden Betriebe wertvoll, sondern noch mehr für die führenden Betriebe unserer Privatindustrie, die sich nach eingehenden Versuchen unter Zugrundelegung der strengsten Bedingungen zur Einführung des elektrischen Betriebes entschlossen, meistens zum Ersatz des bisherigen Preßluftbohrbetriebes. Die alte Meinung, daß die elektrische Maschine nie so leistungsfähig und betriebssicher werden könne als die Luftmaschine, gehört der Vergangenheit an. Es gibt heute Maschinen, die ihre Ueberlegenheit in jeder Beziehung beweisen können. Für die Privatbetriebe, die aus Konkurrenzrücksichten genau rechnen müssen, fällt aber die Ersparnis an Betriebskosten, die nur ein Sechstel bis ein Zehntel derjenigen bei Preßluft betragen, sehr ins Gewicht. Auch die Untersuchungen des Verfassers dürften hierdurch nicht wenig beeinflußt werden. [Z. d. V. d. I. Nr. 33, Jahrg. 1914 – Geh. Marine-Baurat Schwarz.] Rich. Müller. –––––– Die Sprödigkeit des Flußeisens infolge Bearbeitung in der Blauwärme. Unter Blauwärme versteht man das Temperaturgebiet von etwa 200 bis 300 °C, weil auf diese Wärmegrade erhitztes Eisen blau anläuft. Bei Blauwärme bearbeitetes (gerecktes) Flußeisen ist außerordentlich spröde, weil innerhalb dieser Temperaturen die Reckspannungen bei gleichem Reckgrade sehr viel größer als bei andern Temperaturen sind. Preuß hat zum ersten Male Versuche angestellt, die an Hand von Zahlen Aufschluß erbracht haben, in welchem Maße die Sprödigkeit durch Bearbeitung in der Blauwärme zunimmt. (Stahl und Eisen 34. Jahrg. Nr. 33 S. 1370.) Er benutzte hierzu die Kerbschlagprobe. Die Probestäbe wurden mit Hilfe eines Krupp sehen Dauerschlagwerks 85 Schlägen in der Minute ausgesetzt. Vor jedem Schlag wird hierbei der Probestab um 180° gedreht, so daß je zwei aufeinanderfolgende Schläge immer in entgegengesetzter Richtung auf den mit einem rechtwinkligen Kerb versehenen Probestab einwirken. Textabbildung Bd. 329, S. 666 Zunächst zeigte sich, daß sprödes Material immer ein gleichförmiges Bruchaussehen aufwies (Abb. 1), während man bei zähem Material auf der Bruchfläche drei Zonen unterscheiden kann: zwei äußere, der Aufschlagseite zu gelegene feinkörnige Anbruchstellen und eine zwischen ihnen liegende, elliptisch geformte Endbruchstelle (Abb. 2). Diese endliche Bruchstelle ist um so schmaler, je zäheres Material vorliegt. (Abb. 1 Flußeisen im Lieferzustand, Abb. 2 nach dem Recken in Blauwärme, Abb. 3 Chromnickelstahl.) Ihre Breite kann daher neben der Schlagzahl als Vergleich dienen. Das Versuchs-material wurde in einem elektrischen Ofen auf Blauwärme erhitzt und hierbei um verschiedene Beträge (1,7, 4,2 und 8,3 v. H.) gestreckt und zu Probestäben verarbeitet. Die bei der Bestimmung der Schlagzahl und der Breite der elliptischen Bruchfläche für zwei Materialien erhaltenen Zahlen sind in der Tabelle wiedergegeben. Die Tabelle läßt ohne weiteres die erhebliche Zunahme der Sprödigkeit schon bei der geringen Streckung um 1,7 v. H. erkennen. Versuchsergebnisse der Flußeisensorte A. StabNr. Streck-tempt-ratur0C Streck-grenzeσSkg/mm2 Höchst-belas-tungσmaxkg/mm2 Streckung SchlagzahlZ Breite δder end-gültigenBruch-flächemm auf120 mmLängemm v. H. 1   20   0 0 926 2 250 29,0 30,7   2 1,7 624 3 250 28,8 38,8   5 4,2 396 4 250 30,5 49,7 10 8,3 61 5   20   0 0 1154 6 300 23,3 30,2   2 1,7 961 7 300 24,2 37,8   5 4,2 151 8 300 24,1 46,3 10 8,3 6 Versuchsergebnisse der Flußeisensorte B. 1   20   0 0 2040   1,8 2 250 24,5 37,5   5 4,2 702 11,0 3 250 25,5 49,0 10 8,3 9 13,0 4   20   0 0 2090   1,9 5 300 19,2 27,2   2 1,7 1807   5,8 6 300 20,2 37,1   5 4,2 110 13,0 7 300 19,0 47,2 10 8,3 3 13,0 Diese Sprödigkeit aber ist, wie ebenfalls aus der Tabelle ersichtlich, bei 300° größer als bei 250°. Auch zeigt sich, daß sie mit steigender Streckung zunimmt. Diese nachteiligen Folgen einer Bearbeitung des Flußeisens in der Blauwärme sind um so gefährlicher, als sich die Sprödigkeitszunahme bei der mikroskopischen Untersuchung des Materials nicht bemerkbar macht, und daher das Material nicht als krankhaft erkannt werden kann. Dr. Loebe. –––––– Motorschiff Secundus. Dieses von der Werft von Blohm & Voß in Hamburg für die Hamburg-Amerika-Linie gebaute Schiff ist 121,4 m lang, 16 m breit und besitzt einen größten Tiefgang von 7,35 m. Es ist als Volldecker nach der Ischerwood-Bauart (Längsspantensystem) mit einer Tragfähigkeit von 7900 t hergestellt. Ein durchlaufender Doppelboden, fünf wasserdichte und zwei öldichte Querschotte sind vorhanden. In der Mitte des Schiffes liegt der Maschinenraum. Zum Antrieb dienen zwei einfachwirkende Zweitakt-Vierzylindermaschinen mit 600 mm ⌀ und 920 mm Hub. Die Erbauerin des Schiffes hat sich im Jahre 1909 mit der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg zu einer Studiengesellschaft vereinigt, um die Kosten für die Versuche zum Bau großer Schiffsölmaschinen zu verringern. Es wurde zuerst für dieses Schiff eine doppeltwirkende Zweitaktmaschine vorgesehen. Die Schwierigkeiten, die sich im Dauerbetrieb mit einer solchen Maschine ergaben, ließen es für die Werft und auch für die Reederei wünschenswert erscheinen, zuerst Erfahrungen mit einfachwirkenden Maschinen zu sammeln. Die Maschinen erteilen (nach Angabe von Z. d. V. d. I. 1914, S. 1193 bis 1200) bei 120 Uml./Min. dem Schiff bei 7 m Tiefgang eine Geschwindigkeit von 11,5 kn. Die Gesamtmaschinenleistung ist hierbei 2600 PSe, die indizierte Leistung 3700 PSi. Die Arbeitszylinder, Zylinderdeckel und Kolben bestehen aus Gußeisen. Die Zylinder werden mit gereinigtem Seewasser, die Kolben mit Frischwasser gekühlt. In jedem Zylinderdeckel ist ein Brennstoffventil, ein Anfahrventil, zwei Spülventile und ein Sicherheitsventil eingebaut. Auf diese Weise erhält man ein schwieriges Gußstück, das naturgemäß zu Rißbildung neigt. Die Gleitbahn der Kreuzköpfe besitzt Wasserkühlung. Die Kurbelwelle ist, um leichter auszubauen, zweiteilig, die vier Kurbeln sind um 90° versetzt. Die Kurbelwellenlager sind aus Stahlguß, haben Weißmetallausguß und Wasserkühlung. Die gußeisernen Ständer haben am oberen Ende starke Längsverbindungen, um die freien Kippmomente der nicht vollkommen ausbalancierten Maschine aufzunehmen. Die doppeltwirkenden Spülpumpen von 850 mm Zylinderdurchmesser und 650 mm Hub sind an der Bordseite der beiden mittleren Zylinder angebracht und werden mittels Schwinghebel und Gelenkstangen angetrieben. Durch einen Zwischenkühler wird die Spülluft auf 35 °C abgekühlt. Die Spülluft wird nicht dem Maschinenraum entnommen, sondern eine eigene Saugleitung führt Frischluft vom Deck aus zu. Der von Pokorny & Wittekind gelieferte dreistufige Einspritzkompressor ist unmittelbar mit der Hauptmaschine gekuppelt, sein Kraftbedarf beträgt etwa 160 PSe. Bei langsamer Fahrt wird die Zylinderkühlung verringert, um die Zylinder wärmer zu halten und sichere Zündung zu gewährleisten. Zum Anlassen und Umsteuern der Maschine wird Druckluft von 30 at verwendet, ein Vorrat von 755 l ist hiervon vorhanden. Bei der doppeltwirkenden Versuchsmaschine war eine pneumatische Anfahrsteuerung vorhanden, die Maschinen des „Secundus“ erhielten, wie dies allgemein üblich ist, eine mechanische Steuerung für die Anfahrventile. Das Umsteuern geschieht mittels eines Elektromotors. Für jeden Arbeitszylinder ist eine Brennstoffpumpe vorhanden. Die Brennstoffmenge und dadurch die Umlaufzahl der Maschine wird durch Veränderung der Schlußzeit des Saugventils mit der Hand vom Maschinistenstand aus geregelt. Außerdem ist noch ein Regulator vorhanden, der ebenfalls auf das Saugventil der Brennstoffpumpen einwirkt und eine so kleine Brennstoffmenge einstellen kann, daß die Maschine nicht durchgehen kann. Außerdem ist noch eine Vorrichtung vorhanden, die verhindert, daß Brennstoff und Anfahrluft zu gleicher Zeit in den Zylinder gelangen kann. Die Einblaseluft wird mit der Brennstoffzufuhr selbsttätig an- und abgestellt. Bei der Probefahrt von zwölf Stunden leisteten die Maschinen zusammen 3200 PSi, der Gesamtbrennstoffverbrauch betrug 210 g/PSe u. Std. Bei größerer Belastung der Maschinen können sich aber bessere Werte ergeben. Das Schiff hat nun bereits etwa 10000 Seemeilen zurückgelegt, und der Brennstoffverbrauch betrug einschließlich der Hilfsmaschinen 149 g/PSi-Std. W. –––––– Textabbildung Bd. 329, S. 667 Abb. 1. Die Verwendung des Wasserdampfes zur Kälteerzeugung. Obwohl Wasserdampf ein vorzüglicher Kälteträger ist, war seine Verwendung bisher recht beschränkt, da für die Förderung großer Volumina aus dem Verdampfer Kolbenkompressoren wegen der zu großen Abmessungen nicht in Betracht kamen. An ihrer Stelle lassen sich nun Turbokompressoren und Dampfstrahlejektoren verwenden, deren Größe infolge der auftretenden hohen Dampfgeschwindigkeiten nicht zu bedeutend wird. Bei der Kältemaschine von Josse-Gensecke gelangt der Strahlapparat zur Benutzung. Wie Abb. 1 zeigt, reißt das mit großer Geschwindigkeit aus mehreren, in verschiedener Höhe angeordneten Düsengruppen E strömende Energiemittel den Kaltdampf aus dem Verdampfer V und preßt ihn durch den Diffusor F in den Oberflächenkondensator K. Als Kälteträger dient eine Sole, welche in den Kühlschlangen A Wärme aus der Umgebung aufnimmt und sodann dem Verdampfer zufließt. Hier wird der Flüssigkeitsstrom durch ein Sieb und die Brause B in einen feinen Regen umgewandelt. Der entstehende Dampf wird sofort mit Hilfe des Ejektors entfernt, wobei eine Trocknung infolge Umlenkung durch den Wasserabscheider M stattfindet. Infolge der Verdampfung kühlt sich der Rest des Regens ab, sammelt sich im unteren Teil von V und fließt durch die Umlaufpumpe P wieder dem Ort der Kälteerzeugung zu. Durch das Ventil R wird an Stelle der verdampften Flüssigkeit neue Sole zugeführt und zugleich auf den Verdampferdruck gedrosselt. Betriebssicherheit und einfache Bauweise zeichnen die Maschine von Josse-Gensecke aus. Indessen ist viel Kühlwasser erforderlich, da Kaltdampf und Betriebsmittel kondensiert werden müssen. Daher dürfte die Verwendung derartiger Anlagen in erster Linie für Seeschiffe in Betracht kommen. Eine durch Einfachheit ausgezeichnete Berechnung der Wasserdampf-Kältemaschinen mit Hilfe des Entropiediagrammes gibt Prof. OstertagOstertag, Berechnung der Kältemaschinen. Berlin 1913. Julius Springer.. Textabbildung Bd. 329, S. 668 Abb. 2. Wie Abb. 2 zeigt, wird aus dem bekannten Druck und Feuchtigkeitsgrad des Betriebsdampfes der Punkt P im Diagramm bestimmt, durch welchen der Zustand des Energiemittels vor der Düse gekennzeichnet wird. Es erfolgt nun theoretisch eine durch die Senkrechte P F dargestellte adiabatische Expansion bis zur Temperatur des Kälteträgers. Da indessen in den Düsen nur ein Teil des Wärmegefälles in Geschwindigkeit umgesetzt wird, während der Rest zur Trocknung dient, weicht die tatsächliche Expansionslinie P F' nach rechts ab. Eine weitere Trocknung tritt durch Reibung beim Mitnehmen des Kaltdampfes und durch Mischung mit diesem ein. Hierdurch wird der Anfangspunkt C der Kompression bestimmt. Diese geschieht theoretisch wiederum nach einer Adiabate C D bis zu der Wagerechten, welche der Kondensatortemperatur entspricht. Infolge von Verlusten im Diffusor tritt indessen eine Ueberhitzung ein, so daß der Dampf mit einer durch den Punkt D“ gekennzeichneten Temperatur in den Kondensator tritt. Die Kompressionsarbeit ergibt sich aus dem Unterschied der Wärmeinhalte bei C und D. Hieraus findet man die Energiegleichung, indem man die nach Mitreißen des Kaltdampfes zur Verfügung stehende Leistung des Betriebsmittels der Verdichtungsarbeit gleichsetzt. Zur Bestimmung des wichtigsten Wertes, der Kälteleistung, stellt man aus der Temperatur des ankommenden Wassers den Anfangspunkt E der Drosselung auf der unteren Grenzkurve fest. Beim Endpunkt G beginnt die Verdampfung, deren Ende bei guter Wasserabscheidung durch die spezifische Dampfmenge 0,93 gegeben ist. Der Unterschied der Wärmeinhalte vor und nach der Verdampfung ergibt die Kälteleistung für 1 kg des Trägers. Schmolke. –––––– Die Benzinsicherheitslagerung am Osthafen der Stadt Berlin. An dem neuen Osthafen der Stadt Berlin, der einer der größten Binnenhafenplätze Deutschlands ist, wurde auch ein Lagerplatz für Benzin und andere feuergefährliche Flüssigkeiten errichtet, den Dr. Th. Rosenthal in der „Chemischen Industrie“ 1914, S. 150 bis 154, näher beschreibt. Es ist eine größere Anzahl von Tanks mit einem Gesamtfassungsvermögen von 1 Million Liter vorhanden, die einzeln an Großhändler und Großkonsumenten vermietet werden. Da das Benzinlager inmitten eines dichtbevölkerten und verkehrsreichen Stadtviertels liegt, mußten umfassende Sicherheilsmaßnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grunde wurde das Schutzlagerungssystem der Firma Martini & Hüneke gewählt. Hierbei wird bekanntlich durch die Anwendung von nichtoxydierenden Gasen die Bildung explosibler Gasgemische verhindert und durch Anwendung von bruchsicheren Leitungen, Ventilen und Apparaturen ein Austreten der gelagerten Flüssigkeit an beschädigten Stellen unmöglich gemacht. Zur Verhinderung des Luftzutritts beim Undichtwerden der Rohre und Armaturen sind Diffusionsverschlüsse vorhanden, und die Behälter sind zur Isolierung gegen Verrosten, Herantreten von Flammen oder äußere Einwirkungen anderer Art unterirdisch gelagert. Außer zur Fernhaltung des Luftsauerstoffes dienen die unter geringem Druck stehenden Schutzgase ferner zur selbsttätigen Förderung der feuergefährlichen Flüssigkeit aus den Behältern zu den Zapfstellen. Eine Pumpe oder eine andere Fördervorrichtung ist hierbei also nicht erforderlich. Als Schutzgas dient ein Gemisch aus Stickstoff und Kohlensäure, das in zwei Generatoren von je 20 m3 stündlicher Leistung hergestellt wird. Nachdem die Gase gereinigt und gekühlt sind, werden sie auf 8 at komprimiert und in zwei Hochdruckbehältern von je 4 m3 Inhalt aufgespeichert; ehe das Gas aus den Druckbehältern der Anlage zuströmt, wird sein Druck durch Reduzierventile auf die Betriebsspannung von ½ at gebracht. Das Benzinlager besteht aus 36 einzelnen Behältern, die in folgender Weise gruppiert sind: Gruppe I: 6 Behälter von je 60000 l = 360000 l II: 6 25000 l = 150000 l III: 24 25000 l20000 l = 130000 l IV: 6 20000 l = 120000 l V: 6 20000 l = 120000 l VI: 6 20000 l = 120000 l –––––––––––––––––– zusammen 1000000 l Die Behälter sind auf einer mit Betonmauern eingefaßten Betonsohle fest verankert; die Mauern bilden mit der Sohle einen großen Trog, der das ganze Benzinlager umfaßt. Wenn trotz aller Vorsichtsmaßregeln einmal ein Transportfaß undicht werden sollte, so wird das Benzin unterirdischen Sammelbehältern von etwa 5000 l Inhalt zugeführt, aus dem es von Zeit zu Zeit durch Gasdruck wieder entnommen werden kann. Jeder Lagerbehälter hat zwei Dome, an denen sämtliche Anschlüsse befestigt sind. Die Füllung der Behälter erfolgt hauptsächlich aus Eisenbahnzysternenwagen. Nur die sechs großen Behälter von je 60000 l Inhalt können auch aus Tankschiffen gefüllt werden; hierzu dient eine Zentrifugalpumpe mit elektrischem Antrieb. Dagegen erfolgt die Entleerung der Eisenbahnwagen durch Heberwirkung, und zwar tritt hierbei das Schutzgas, das durch das ausfließende Benzin aus den Tanks verdrängt wird, in die sich entleerenden Wagen ein, so daß diese ebenfalls gesichert werden. Die Zapfvorrichtungen für die Lagertanks sind in verschließbaren eisernen Schränken in besonderen Zapfhäuschen untergebracht, die in Rollwagenhöhe eine Laderampe zum Füllen und Verwiegen der Fässer besitzen. Die Leitungen und Zapfstellen sind mit einer Reihe von Meßapparaten versehen, ferner sind in allen Fülleitungen Schmutzfänger angebracht. Dr. Sander. –––––– Methode und Apparatur zur Prüfung von Stromwandlern. Stromwandler werden in Verbindung mi Elektrizitätszählern und Meßinstrumenten häufig verwendet, wenn man große Ströme messen will, oder wenn bei Hochspannungsapparaten die gefährliche Hochspannung vom Instrument selbst ferngehalten werden soll. Daher handelt es sich in den Fällen, wo Stromwandler gebraucht werden, meist um die Messung sehr großer Leistungen. Aus diesem Grunde werden hohe Anforderungen an ihre Meßgenauigkeit gestellt. Meßmethoden für die Prüfung der Stromwandler müssen also die Bedingung erfüllen, sehr genau und zugleich einfach in der Handhabung zu sein. Schering und Alberti habenArchiv für Elektrotechnik 1914, 7. Heft, S. 263 bis 274. eine Meßmethode ausgearbeitet, welche die Meßgenauigkeit der bisher bekannten Methoden erreicht, aber für die Handhabung eine bedeutende Vereinfachung darstellt. Die Methode beruht auf der Kompensation zweier elektromotorischen Kräfte mittels eines Wechselstrom-Kompensationsapparates. Als Nullinstrument wird ein besonders konstruiertes Vibrationsgalvanometer mit einer nicht sehr spitzen Resonanzkurve verwendet, so daß es auch dann, wenn die Frequenz um 1 bis 2 v. H. von der Abstimmung abweicht, noch genügend empfindlich ist. Die Meßanordnung ist aus der Abbildung zu ersehen. Die zu kompensierende Spannung ist dem Sekundärstrom J2 des Transformators proportional und mit ihm phasengleich. Sie wird von einem Normalwiderstand N2 entnommen, der in den Sekundärstromkreis des Stromwandlers eingeschaltet ist. Durch den Kompensationsapparat R fließt ein Hilfsstrom, der der Größe nach dem Primärstrom J1 proportional ist und durch Abzweigung von einem vom Primärstrom durchflossenen Normalwiderstsnd N1 erhalten wird. Er erzeugt in einem einstellbaren Teil r1 des Widerstandes R des Kompensationsapparates einen Spannungsabfall, der gegen die zu kompensierende sekundäre Spannung geschaltet wird. In seiner Phase kann der Hilfstrom gegen den Primärstrom durch eine Kombination des Widerstandes r2 und der regelbaren Kapazität C verschoben werden, bis der von ihm hervorgerufene Spannungsabfall mit der zu kompensierenden Spannung und also mit dem Sekundärstrom phasengleich ist. Die Stufen am einstellbaren Widerstand r1 des Kompensationsapparates sind so gewählt, daß man bei Anpassung der Normalwiderstände an das Uebersetzungsverhältnis den wahren Wert des Uebersetzungsverhältnisses direkt oder mit Hilfe einer einfachen Tabelle an der Kurbelstellung ablesen kann. Ebenso ist die Kombination zwischen dem Widerstände r2 und der regelbaren Kapazität C so gewählt, daß die Kurbelstellung des Kondensators unmittelbar die Abweichung von der 180°-Verschiebung der beiden Ströme in Minuten anzeigt. Textabbildung Bd. 329, S. 669 Dies ist ein besonderer Vorzug der Methode gegenüber den bisher bekannten. Denn man kann mit dem geringsten Aufwand rechnerischer Arbeit die meßtechnischen Eigenschaften eines Stromwandlers mit höchster Genauigkeit messen. Ob sich die Methode außer im Laboratorium auch im Prüffeld für Massenprüfungen verwenden läßt, bleibt fraglich. Die Verfasser vergleichen ihre Vibrationsgalvanometermethode, welche nur die Sinusgrundwelle des Wechselstromes berücksichtigt, mit der einwandfreisten Methode, der Elektrometermethode, bei der man die Effektivwerte der Ströme der Messung zu Grunde legt. Es zeigt sich eine außerordentlich gute Uebereinstimmung. Für die Anwendung der Methode wird darauf hingewiesen, daß bei der Anordnung der Apparate besondere Sorgfalt beobachtet werden muß, um das Vibrationsgalvanometer vor Streuflüssen oder Ladeströmen zu schützen. Auch muß der Widerstand der Zuleitungen zum Kompensationsapparat auf der Primärseite berücksichtigt oder verschwindend klein gemacht werden. Die gesamte Apparatur wird von den Firmen Hartmann & Braun und Siemens & Halske hergestellt. Schmiedel. –––––– Hochsee-Motorjacht. Die kürzlich in Deutschland für österreichische Rechnung erbaute Doppelschrauben-Motorjacht „Fiora“ besitzt nach Angabe der Zeitschrift „Schiffbau“ 1914, S. 893 bis 896 zwei Hauptmaschinen der Daimler-Motoren-Baugesellschaft in Berlin-Marienfelde, die ersten deutschen Dieselmaschinen, welche zum Betrieb einer Motorjacht Verwendung gefunden haben. Das Schiff hat als größte Länge 32 m, als größte Breite 5 m, der Tiefgang beträgt 1,7 m, der Brutto-Raumgehalt 105 Reg.-Tonnen. Es besitzt vier wasserdichte Schotten ohne jede Oeffnung und hat Schonertakelung mit einer Segelfläche von 70 m2. Die zwei Vierzylinder-Dieselmaschinen arbeiten im Viertakt, haben 200 mm Zylinderdurchmesser und leisten bei 500 Umdrehungen in der Minute 100 PSe. Unmittelbar an jeder Maschine befindet sich ein Auspufftopf. Von diesem strömen die Abgase zum Schornstein, in dem sich ein gemeinsamer Schalldämpfer befindet, den die Abgase fast geräuschlos verlassen. Trotzdem der Schornstein den Gasen und der warmen Luft freien Abzug gewährt, so kann durch ihn doch kein Regenwasser in den Maschinenraum eindringen. Die Motoren sind mit der Wellenleitung durch eine ausrückbare Klauenkupplung verbunden. Die Luftkompressoren werden von den Motoren unmittelbar angetrieben. Der Brennstoffvorrat reicht bei 10 sm Fahrt für etwa 1600 sm aus. Der Rohölverbrauch wurde zu 220 bis 230 g für 1 PSe und Stunde festgestellt. Die Motoren können auch mit Petroleum betrieben werden, was sehr wichtig ist, da man Rohöl nicht überall erhalten kann. Das Manöverieren mit diesen Motoren geht gut von statten, mit 200 Umdrehungen in der Minute können sie noch längere Zeit in Betrieb gehalten werden. W. –––––– Was versteht man unter einem formgerechten Modell? In der 21. Versammlung deutscher Gießereifachlente wies Ingenieur Hegerkamp-Düsseldorf darauf hin, daß die Gießereien, die Kundenguß herstellen, häufig von dem Besteller Modelle erhalten, die keineswegs einwandfrei sind. So werden anstatt des ganzen Modelles nur Teilstücke, an Stelle der Formkästen nur Schablonen eingesandt u. dgl. m. Auch die Ausführung des gelieferten Modelles läßt oft viel zu wünschen übrig. Die Verjüngung ist bisweilen unrichtig, der Lack minderwertig oder das Holz nicht fehlerfrei, so daß schon nach wenigen Abgüssen das Modell zu Bruch geht. Demgegenüber liegt es im Interesse der Gießerei, ein formgerechtes Modell zu erhalten, das die Herstellung mit dem geringsten Aufwand an Lohn und Formmaterial ermöglicht. Nur selten wird der Gießereiinhaber gegen den Besteller vorgehen, da er dessen Kundschaft nicht aufs Spiel setzen will. In den meisten Fällen wird er die Kosten für Zusammenstellung, Nacharbeiten usw. tragen müssen. Sogar nach der Durchführung des Gusses können leicht Beanstandungen auftreten, die sich infolge der Verwendung des minderwertigen Modelles als begründet erweisen. Dringend erwünscht sind daher grundlegende Regeln für die Herstellung formgerechter Modelle, wenn auch einer Einigung der Gießereien große Schwierigkeiten entgegenständen, wie z.B. daß die Maschinenformerei nicht wisse, ob das Modell für die Durchzugs- oder Wendeformmaschine einzurichten wäre, daß der Kostenaufwand infolge des nicht tadelfreien Modelles selten richtig festgestellt würde, oder daß man bei der Kalkulation die Benutzungsanzahl nicht in Betracht zögt. Auch die scharfen Abnahmebedingungen mancher größeren Besteller und die vom Kunden vielfach gewünschten nachträglichen Aenderungen bedeuten eine Benachteiligung der Gießereien. Schmolke. –––––– Triebwagen. Zu den Ausführungen in D. p. J. S. 578 bis 579 d. Bd. sei noch angefügt, daß auch auf den Sächsischen Staatsbahnen Versuchsfahrten mit Dieselelektrischen Triebwagen ausgeführt werden. Die Triebwagen sind nach Angaben der Zeitschrift „Elektr. Kraftbetriebe und Bahnen“ 1914 S. 361 von der Waggonfabrik Rastatt hergestellt. Der Sechszylinder-Gleichdruckmotor mit einer Leistung von 200 bis 250 PS bei 400 bis 500 Umdrehungen in der Minute stammt von der Firma Gebr. Sulzer, Ludwigshafen. Von dem Gleichdruckmotor wird eine unmittelbar gekuppelte Gleichstrommaschine von 190 PS Leistung angetrieben. Der Antrieb des Wagens erfolgt durch zwei Triebmotoren von 300 Volt Spannung. Der Wagen hat ein Gewicht von 70 t und faßt 90 Personen. Als größte Geschwindigkeit können 70 km/Std. erreicht werden. Für die elektrische Beleuchtung des Wagens ist eine Batterie vorgesehen, die von der Dynamomaschine geladen wird. Damit die Erschütterungen der Gleichdruckmaschine nicht auf den Wagen übertragen werden, ist ein besonders abgefedertes Maschinengestell in dem dreiachsigen Drehgestell des Wagens vorgesehen. Das erwärmte Kühlwasser der Gleichdruckmaschine wird im Sommer mittels Ventilatoren rückgekühlt, während es im Winter zur Heizung des Wagens dient. Als Brennstoff ist Teeröl vorgesehen, das die geringsten Brennstoffkosten ergibt. W. –––––– Kühlanlagen für Wohn- und Arbeitsräume. Die künstliche Kühlung von Wohn- und Arbeitsräumen hat wegen der hohen Anlage- und Betriebskosten derartiger Einrichtungen bisher nur eine sehr geringe Verbreitung erlangt. Wie wir in den vom Deutschen Kälte-Verein herausgegebenen „Bildern aus der deutschen Kälteindustrie“ lesen, sind bisher in Deutschland erst zwei derartige Anlagen ausgeführt worden, und zwar für ein Wohnhaus in Frankfurt a. M. sowie für das Fernsprechamt in Hamburg. Besonders neuartige Aufgaben waren hierbei nicht zu lösen, denn die Kühlung der Luft erfolgt hier genau wie bei anderen Kühlanlagen durch die bekannten Luftkühler, die entweder als direkt wirkende Verdampfer oder als indirekt wirkende Kühler mit Solefüllung ausgebildet werden können. Hand in Hand mit der Kühlung muß eine Entfeuchtung der Luft bewirkt werden; hierbei scheiden sich auch alle Verunreinigungen der Luft, Staub und Mikroben ab und frieren mit dem Wasser an den Kühlspiralen fest. Um die Luft zu trocknen, muß man sie stark abkühlen und nachträglich wieder erwärmen. Das Wiedererwärmen kann entweder durch besondere, hinter den Kühlern aufgestellte Heizkörper oder durch Mischen der stark gekühlten Luft mit warmer Frischluft erfolgen. Die letztere Methode ist zwar weniger wirksam als die erste, kommt aber der geringeren Kosten wegen für kleine Anlagen allein in Frage. Man kann auch die stark gekühlte Luft statt mit warmer Frischluft mit der Raumluft selbst mischen, hierbei ist jedoch besonders auf die Vermeidung gesundheitsschädlicher Zugerscheinungen zu achten. Bei der Anlage in dem oben erwähnten Wohnhaus waren vier Zimmer zu kühlen, die eine Grundfläche von zusammen 77 m2 haben und von denen je zwei im Erdgeschoß bzw. ersten Stock liegen. Der Ammoniakkompressor ist im Keller aufgestellt. Das hohle, zylindrische Maschinengestell nimmt eine Grundfläche von nur 0,55 m2 ein und dient zugleich als Kondensatorgefäß; es trägt den Kompressor senkrechter Bauart, den Oelsammler, die Druckleitungen, das Regulierventil sowie den vollständigen Verdampferspeiseapparat. Die aus schmiedeeisernen Rohren geschweißte Kondensatorspirale hat eine äußere Kühlfläche von etwa 6,5 m2; die Kühlung der Ammoniakdämpfe erfolgt mit Leitungswasser. Das flüssige Ammoniak gelangt aus dem Kondensator mit Hilfe eines selbsttätigen Speiseapparates in den Verdampfer und nach der Verdampfung in den durch einen Elektromotor angetriebenen Kompressor. Die erzeugte Kälte wird durch die Verdampferspirale, die eine Kühlfläche von 6,5 m2 hat, an die Füllung des sie umgebenden Solekühlers übertragen. Die kalte Sole wird durch eine Kreiselpumpe mit elektrischem Antrieb dem Luftkühler zugeführt, der über den Kühlräumen im Dachgeschoß untergebracht ist. Er besteht aus einer Reihe gußeiserner Rippenrohre, die die Wärme von der über Dach angesaugten Luft an das Salzwasser übertragen. Die Sole wird hierdurch ein wenig erwärmt und strömt durch die Solerückleitung wieder in den Verdampfer. Der Luftkühler ist von wirksamen Isolierwänden eingeschlossen, die mit zwei Oeffnungen für den Lufteinlaß sowie für den nach unten führenden Kaltluftschacht versehen sind. Außerdem sind in dem Kasten zwei Türen angebracht, die eine Reinigung der Rippenkörper ermöglichen. In den zu kühlenden Zimmern sind in die Stuckverzierungen der Decken Luftzuführungskanäle eingebettet, die von dem senkrechten Kaltluftschacht in den einzelnen Etagen abzweigen. Diese Luftkanäle sind ihrer ganzen Länge nach mit schmalen, regulierbaren Oeffnungen versehen, durch die die kalte Luft zunächst in wagerechter Richtung an der Decke des Zimmers entlangströmt, um allmählich herabzusinken und sich mit der warmen Zimmerluft zu mischen. Jeder der Kanäle ist durch eine Klappe mit Hilfe eines Kettenzuges leicht zu verschließen. Die Kühlmaschine sowie die anderen Apparate können ohne weiteres durch das Hauspersonal bedient werden. Die Anlage im Fernsprechamt Hamburg hatte eine wesentlich andere Aufgabe zu erfüllen, denn hier kam es weniger auf Kühlung als auf Entfeuchtung der Luft an. Denn in den zwei Arbeitssälen des Amtes, die zusammen 27000 m3 Luftinhalt haben, sind 1400 Personen beschäftigt; im Sommer herrschte in diesen Räumen eine solch drückend feuchte Luft, daß wiederholt Ohnmachtsanfälle vorkamen, ferner beschlugen sich die Apparate mit Feuchtigkeit, was zu Betriebsstörungen Anlaß gab. Bei der Kühlanlage wurde die Erhaltung einer Lufttemperatur von + 23° und eine relative Luftfeuchtigkeit von 70 v. H. gefordert. Zur Erzeugung der erforderlichen 70000 Kalorien wurde ein liegender, doppeltwirkender Ammoniakkompressor mit elektrischem Antrieb aufgestellt, der zur besseren Anpassung an den von der Jahreszeit und der Witterung abhängigen Kältebedarf mit einer Einrichtung zur Leistungsreduktion versehen wurde. Die verdichteten Ammoniakdämpfe werden in einem Berieselungskühler verflüssigt und einem Verdampfer zugeführt, der in einem Süßwasserkühler eingebaut ist. Das auf 0° bis 1° gekühlte Wasser wird durch eine Zentrifugalpumpe vier trockenen Luftkühlern zugeführt. Jeder dieser Kühler ist in eine Luftkammer eingebaut, durch die ein Ventilator stündlich 14000 m3 Luft den Sälen zudrückt. Das auf etwa 5° erwärmte Wasser strömt aus den Luftkühlern wieder in den Wasserkühler. Im Winter werden die Luftkühler mit Heizdampf gespeist, sie dienen also als Heizkörper zur Erwärmung der den Räumen zuzuführenden Luft. Bei der zunehmenden Erkenntnis, daß mit den wachsenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit namentlich der geistig arbeitenden Menschenklasse ein erhöhter Aufwand für ihre Pflege und Schonung Hand in Hand gehen muß, darf man wohl erwarten, daß in nicht zu ferner Zeit auch in anderen Betrieben die künstliche Kühlung der Arbeitsräume Anwendung finden wird. Dr. Sander.