Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Autor: | Eckstein |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 701 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau
Der Einfluß der Pfeilstellung und Verwindung auf Trag- und
Gleitfähigkeit der Flugzeuge. Die vielfache Anwendung, die das pfeilförmige
Einstellen der Tragflächen und das Verwinden der Tragflügelenden bei modernen
Flugzeugkonstruktionen findet, ließ es wünschenswert erscheinen, qualitative
Aufschlüsse über die Größe des Einflusses dieser Aenderungen zu erhalten. In
dankenswerter Weise hat Dipl.-Ing. Betz sich dieser
Arbeit an der Göttinger Modellversuchsanstalt unterzogen und dabei recht
interessante Ergebnisse bei seinen Versuchen erzielt. (A. Betz. Untersuchungen von Tragflächen mit verwundenen und nach rückwärts
gerichteten Enden. Zeitschr. f. Flugtechnik und Motorluftschiffahrt, Jahrg. V, 1914,
Heft 16 und 17.)
Um eine serienweise Prüfung vornehmen zu können, wurden einem gemeinsamen, geraden
Mittelstück Flügelenden von verschieden starker Verwindung angesetzt und weiter
dieselben Flügelenden mit je einem Mittelstück verbunden, das beiderseits um 15°
bzw. 30° pfeilförmig zurückgezogen war. Die erste Versuchsserie sollte Aufschluß
geben lediglich über die Verwindung, entsprach also etwa dem Charakter der als
„Tauben“ bekannten Flugzeuge; die zweite Serie diente dem Studium der
Pfeilapparate. Es wurden vier verschiedene Flügelenden untersucht, und zwar ein Paar
ohne Verwindung mit konstantem Profil, ein Paar mit konstantem Profil aber zum Rand
stetig um 6° abnehmendem Sehnenwinkel, zwei weitere Paare mit gleichem Verlauf des
Sehnenwinkels aber Verflachung der Wölbung nach dem Rand zu bzw. Umkehrung der
Wölbung in eine Gegenwölbung von gleicher Pfeilhöhe. Durch diese vier
Flügelendenpaare und die drei Mittelstücke ließen sich zwölf verschiedene
Tragflächenformen prüfen, ja es hätten auch negative Pfeilstellungen und
entgegengesetzte Verwindung untersucht werden können, jedoch ist hier nur der Fall
mit rechteckigem Grundriß und zum Rand um 6 ° zunehmendem Anstellwinkel bei konstant
gewölbtem Profil sowie der zweite Fall: Pfeilstellung um 15° nach vorn,
Anstellwinkel und Profil überall konstant, herausgegriffen worden.
Bei den in übersichtlichen Kurven aufgetragenen Ergebnissen kann hervorgehoben
werden, daß alle Aenderungen überhaupt nur einen recht
geringen Einfluß hervorrufen. Einen guten Maßstab für die Güte einer
Tragflächenform bildet der Vergleich des Quotienten Widerstand durch Auftrieb mit
dem Quotienten Widerstand durch Auftrieb Optimum
\frac{W}{A_{\mbox{optimum}}}=\zeta_{\mbox{A}}\,.\,\frac{2}{\pi}\,.\,\frac{F}{l^2},
wobei F = Tragfläche und l = Spannweite. Bildet man das Verhältnis
\frac{W}{A}\,:\,\frac{W}{A_{\mbox{optimum}}}=\varepsilon, so
ist in dieser Zahl (die sich nach Möglichkeit l nähern soll) außer der Gleitzahl
auch Seitenverhältnis und Belastung der Tragfläche berücksichtigt, und es zeigt sich
nun, daß am günstigsten die gewöhnliche rechteckige Tragfläche mit konstantem Profil
ist, der jedoch die Tragfläche mit geringer Verwindung und geringer Pfeilstellung
sehr nahe kommt, während jede weitere Steigerung von Verwindung und Pfeilstellung
schadet.
Für die Güte der natürlichen Längsstabilität ist die Wanderungsgeschwindigkeit des
Druckpunktes von Wichtigkeit und hier zeigt sich nun, daß ohne Pfeilstellung die Verwindung nicht
wesentlich nutzt, wohl aber bei starker Pfeilstellung.
Die Längsstabilität wird durch mäßige Verwindung und
gleichzeitig starke Pfeilstellung merklich verbessert, ohne daß die
wirtschaftlichen Eigenschaften der Tragfläche allzu sehr verschlechtert werden.
Ganz vermeiden läßt sich diese Verschlechterung aber nicht. Eine erhebliche
Verbesserung der Gleitzahl oder der Güteziffer ε ist
weder durch Verwindung noch durch Pfeilstellung zu erzielen, dagegen tritt bei
starker Verwindung eine Verschlechterung ein.
Die Frage nach der Zweckmäßigkeit der „Taubenform“ ist hiermit nicht
erschöpfend beantwortet, weil das wichtige Gebiet der Seitenstabilität noch nicht
geklärt ist. Und auf diesem liegen wahrscheinlich die Hauptvorzüge der Form.
Paul Béjeuhr.
–––––
Rauchgasvorwärmer- (Ekonomiser)-Bau in Deutschland.
Wiederum ist ein Beweis dafür erbracht worden, daß auch auf diesem Gebiete
Deutschland mit seinen Erzeugnissen an der Spitze marschiert, und, daß kein Betrieb
deutscher staatlicher, städtischer Behörden und der Großindustrie darauf angewiesen
ist, englische Fabrikate, wie zum Beispiel die der Firma Green, Walkfield, Köln, zu bevorzugen, wie es leider bisher noch vielfach
geschehen ist. Vor einigen Tagen hat nämlich die Firma Thyssen
& Oo., Mülheim-Ruhr, auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit den
Rauchgasvorwärmern der Firma Schulz, Braunschweig, die
nach Patenten des Ingenieurs M. R. Schulz, Braunschweig,
ausgeführt werden, eine weitere Anlage von 2000 m2
Heizfläche bestellt.
Diese Anlage dürfte, was Leistungsfähigkeit anbetrifft, die größte der Welt sein.
Dieser Erfolg ist um so höher anzuschlagen, als die Firma M. R. Schulz, Braunschweig, erst vor ungefähr acht Jahren
gegründet wurde.
Infolge der Vorzüge der Schulz-Rauchgasvorwärmer vor
älteren Bauarten führen sich die Apparate überall ein. Nicht allein in Deutschland
und auf dem Kontinent, sondern auch schon in überseeischen Ländern sind zahlreiche
bedeutende Anlagen nach dem System Schulz ausgeführt
worden. Das beste Zeugnis wird den Schulz-Apparaten
bezüglich ihrer Betriebssicherheit jedenfalls dadurch ausgestellt, daß nachweislich
an allen Rauchgasvorwärmern System Schulz, auch an
solchen, die sehon mehr als sieben Jahre in Benutzung sind, noch niemals
Betriebstörungen vorkamen.
Aus der Beschaffung der erwähnten umfangreichen Anlage in den heutigen Tagen kann
auch gefolgert werden, mit welcher Zuversicht die Großindustrie Deutschlands in die
Zukunft blickt, und es wäre wünschenswert, wenn auch andere industrielle
Unternehmungen diesem Beispiel folgen und für Arbeit auf den verschiedenen
technischen Gebieten sorgen würden, zur Gesundhaltung der wirtschaftlichen Lage
unserer Industrie und zum Schütze der von ihr abhängigen Kreise.
M. R. Schulz.
Ueber interessante Schmelzversuche mit einem neuen
Panzerstahl für Geldschränke berichtet das „Bayerische Industrie- und
Gewerbeblatt“ 1914, S. 209. Diese neue Legierung wurde von der Firma Krupp
ausgebildet und bietet einen weitgehenden Schutz gegen die Zerstörung von
Kassenschränken mittels des autogenen Schneidbrenners, die in den letzten Jahren
wiederholt versucht worden ist. Zu den von der Firma Krupp mit dem neuen Materia) durchgeführten Schmelzversuchen wurden
Stahlplatten von 300 × 300 mm Oberfläche und 40 mm Stärke verwendet; die hierbei
erzielten Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Nr.
Ver-suchs-dauerMin.
Gasverbrauch
Größe des ein-gebrannten Loches
Geschmol-zenesMaterialccm
Sauer-stoffl
Aze-tylenl
Durchm.mm
Tiefemm
12345
72128 75 99 90
20202160162018001540
18001500120012001800
5040304040
3516171818
4020122020
Durch-schmitt
93
1828
1500
22,4
Diese Zahlen zeigen, daß ein Durchschmelzen der 40 mm dicken Platten in keinem Falle
erreicht wurde. Selbst bei dem ungünstigsten Versuch Nr. 1 gelang es nicht, in dem
Zeitraum von fast 1 ¼ Stunden und unter Aufwand von 2020 l Sauerstoff und 1800 l
Azetylen ein Loch von mehr als 35 mm Tiefe bei einem Durchmesser von 50 mm
einzubrennen. Zur Herstellung eines Loches von 80 mm ø wären nach diesem Versuche
etwa sechs Stunden Zeit sowie etwa 10000 l Sauerstoff und 9000 l Azetylen
erforderlich. Es wären hierzu vier Gasflaschen von je 70 kg Gewicht erforderlich,
eine Last also, wie sie wohl niemals von Einbrechern mitgeführt werden kann,
abgesehen davon, daß auch der Zeitaufwand sehr groß ist. Noch viel günstiger stellt
sich das Ergebnis, wenn man die bei den obigen Versuchen ermittelten
Durchschnittswerte zugrunde legt. Ebensowenig wie ein Angriff der Platten mit der
Schneidflamme möglich ist, lassen sie sich, da sie naturhart sind, auch nicht
anbohren. Die Löcher, die für Schrauben und Nieten erforderlich sind, werden darum
schon von vornherein eingegossen. Das Material verliert auch durch Ausglühen seine
Härte nicht und kann infolge seiner Zähigkeit bis zu einem gewissen Grade gebogen
werden.
Dr. A. Sander.
–––––
Beiträge zum bergmännischen Rettungswesen. (Nach Dr.-Ing.
Hagemann in „Zeitschr. f. d. Berg-, Hütten- u.
Salinenwesen in Preuß. Staate“ 1914, 3.) Der auf dem Gebiete der
Unfallverhütung und des Rettungswesens bekannte Verfasser erörtert eine Reihe von
Fragen aus dem bergmäunischen Rettungswesen, so die Erfolge und Mißerfolge mit
Gastauchgeräten, Gefahren beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff, Fluchtkammern und
Selbstrettung. Vor kurzem ist bekanntlich vom Drägerwerk ein nach den Angaben Prof.
Tübbens von der Bergakademie Berlin erbauter Selbstretter auf den Markt gebracht worden,Vgl. D. p. J. S. 625 d. Bd. dessen
praktischer Wert nach Ansicht des Verfassers zweifelhaft ist.
Wenn der Bergmann durch den Selbstretter wirklich Nutzen haben soll, muß er das Gerät
bei seiner Arbeit ständig mit sich tragen oder doch in der unmittelbaren Nähe seines
Arbeitsortes aufbewahren; dadurch ist der Apparat stets äußeren und inneren
Beschädigungen durch Staub, Feuchtigkeit und dergleichen ausgesetzt. Dazu kommt, daß
es selbst für Geübte nicht einfach ist, im Selbstretter zu atmen; die
Benutzungsdauer von 30 Min. zu erreichen, wird nur wenigen Bergleuten im Ernstfalle
gelingen. Endlich lassen sich die Kosten für Einführung und Instandhaltung nicht
annähernd bestimmen. Nach Ansicht des Referenten darf der zuletzt angeführte Punkt
in Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, erst in allerletzter Linie in
Betracht kommen. Auch bezüglich der übrigen Einwendungen vermag sich der Referent
dem ablehnenden Urteil des Verfassers - wenigstens vorläufig - nicht anzuschließen,
da in bestimmten Fällen der „Selbstretter“ sehr wohl mit Vorteil anwendbar
erscheinen muß. Auf jeden Fall dürfte es sich empfehlen, zunächst einmal die
Erfahrungen abzuwarten, die mit dem Apparat im praktischen Grubenbetriebe gesammelt
werden. Aehnliches ist über die Errichtung von Fluchtkammern zu sagen. Sie scheint auf den ersten Blick sehr einfach zu
sein, ist es aber in Wirklichkeit durchaus nicht. Die beträchtlichen Kosten stehen
vielfach nicht im richtigen Verhältnis zu ihrem zweifelhaften Werte. Der Bergbau hat
denn auch den vielfachen Anregungen zur Errrichtung von Flucht- und
Sicherheitskammern bisher nur in sehr geringem Maße Folge gegeben. Bei der
Beurteilung der mit Gastauchgeräten erzielten Erfolge muß
man unterscheiden zwischen Erfolgen, die in der Erhaltung von Eigentum, und solchen,
die in der Rettung von Menschenleben bestehen. Bei der Bekämpfung von Grubenbränden
haben die Gastauchgeräte zweifellos große Erleichterungen und eine beträchtliche
Gefahrenverminderung im Gefolge. Hinsichtlich der Schlußfolgerungen bezüglich der
bewirkten Lebensrettungen geht aus dem zuverlässigen statistischen Material hervor,
daß in einer recht stattlichen Zahl von Fällen mindestens 119 Menschenleben mit
diesen Apparaten tatsächlich gerettet worden sind, und zwar unter zum Teil sehr
schwierigen Verhältnissen. Sehr vorsichtig muß man sein in der Folgerung, welche Geräte die besten sind, da in den verschiedenen
Bergbaubezirken die Gefahrenmomente sowie die bergpolizeilichen Bestimmungen ganz
verschieden sind. Die Frage der Helm- oder Mundatmung ist noch immer nicht entschieden. Verfasser
ist Anhänger der letztgenannten, da die Helmatmung, die an die Ausbildung des
Gastauchers, was die Atmung und die Vertrautheit mit dem Gerät betrifft, nicht so
hohe Anforderungen zu stellen scheint, sehr leicht dazu verführt, im Ernstfalle
nicht genügend oder ganz unausgebildete Leute in Tätigkeit treten zu lassen.
Bedeutungsvoll ist weiterhin die Frage, wie man das Grubenwehrwesen ausbilden soll.
Eine Rettungshauptstelle wird in solchen Bergbaubezirken, die vorwiegend aus
einer Anzahl kleinerer Unternehmungen bestehen, angezeigt sein; sie ergibt gerade
hier die Gewähr, daß die Pflege der Gastauch- und Wiederbelebungsgeräte sachgemäß
erfolgt. Der Ausbau mit Nebenstellen empfiehlt sich, wenn man bei den Grubenwehren
lediglich auf die Schlagfertigkeit und vor allem auf die Vertrautheit mit den
örtlichen Verhältnissen Rücksicht nehmen kann. Als Schlußfolgerung aus dem Verhalten
der Azetylenlampen in Stickwettern ergibt sich, daß man
sie nur dann verwenden sollte, wenn die im Bereiche dieser schädlichen Gase sich
aufhaltenden Menschen mit Gastauchgeräten ausgerüstet sind, oder wenn ein
zuverlässiger Gaserzeuger mitgeführt wird. Solange in der Grube Gastaucharbeiten,
selbst kleinsten Umfanges, vorgenommen werden, muß über Tage ein erfahrener
Grubenbeamter anwesend sein, und ferner die Ueberwachung der eigentlichen Arbeiten
an Ort und Stelle, wenn möglich, ständig einem oberen Grubenbeamten obliegen. Das
Fehlen der nötigen Leitung hat sich wiederholt gerächt. Wesentlich ist, daß sofort
eine Einteilung der Mannschaft für mehrfache Ablösung getroffen wird. Zur
Beförderung Betäubter verdienen diejenigen Hilfsmittel den Vorzug, die es dem
Gastaucher ermöglichen, beim Befördern eines Verunglückten diesen nicht unmittelbar
vor beziehungsweise an seinem Körper haben zu müssen. Werden Räume mit unatembaren
Gasen betreten, so muß möglichst nahe, in frischen Wettern, eine Hilfsstelle in
kürzester Zeit gebildet werden. Einen unentbehrlichen Ausrüstungsteil jeder
Grubenwehr bilden die Wiederbelebungsgeräte; die durch
sie erzielten Erfolge haben sich in den letzten Jahren so gemehrt, daß demgegenüber
die in einigen Literaturquellen berichteten Mißerfolge nicht in Betracht kommen. Es
handelt sich hier fast immer um solche Fälle, in denen die Belebungsversuche nicht
früh genug eingesetzt haben oder nicht lange genug durchgeführt worden sind. Für
Bergwerke besonders wertvoll sind der Dr. Bratsche
Wiederbeleber und der Pulmotor , weil man hier, z.B. nach
Explosionen, bei Betäubten sehr oft mit schweren Verletzungen zu rechnen hat, die
die Durchführung der bekannten künstlichen Atmungsbewegungen unmöglich machen
können.
Schorrig.
–––––
Ein eigenartiger Schiffshebeversuch. Anläßlich der letzten
Jahresversammlung der japanischen Schiffbautechnischen Gesellschaft in Tokio wurde
von Ingenieur Haramiishi von der Mitsu Bishi-Werft über
einen interessanten Bergeversuch berichtet, der von seiner Firma mit Erfolg
durchgeführt wurde. Der Dampfer Umegaku Maru der japanischen Freiwilligen Flotte war
im September 1912 in der Straße von Moji leckgesprungen und gesunken. Das Schiff war
umgefallen und ruhte mit seiner Backbordseite auf festem Sande in einer mittleren
Wassertiefe von etwa 15 m. Nur bei Ebbe ragte das Vorschiff mit der Steuerbordseite
ein wenig aus dem Wasser hervor. Das Rettungswerk, das dadurch erschwert wurde, daß
in der Straße von Moji dauernd eine ziemlich starke Strömung herrscht, wurde im
November 1912 von den Mitsu Bishi-Werken begonnen. Zunächst bemühte man sich, das
Schiff auf ebenen Kiel zu bringen. Zu diesem Zwecke wurden die zwischen dem
Schutzdeck und dem Bootsdeck gelegenen Räume in sieben Abteilungen vollkommen
abgedichtet und darauf leergepumpt. Sodann wurden auf der freiliegenden Bordwand in
größerem Abstande voneinander drei kräftige Dreibeinböcke von etwa 12 m Höhe
errichtet, die durch Stahltrossen gegen die beiden Masten und den hinteren der
beiden Schornsteine sorgfältig versteift wurden (siehe Abbildung). An den Kopf der
Dreibeine wurde je eine kräftige Talje angeschlagen, die eine Zugbelastung bis zu 50
t aufnehmen konnte. Nachdem in einer Entfernung von etwa 400 m vom Schiff
gruppenweise mehrere Anker ausgelegt waren, wurden diese durch Stahltrossen von 150
mm Stärke mit den Blöcken der drei Taljen verbunden. Die mittlere Ankergruppe
bestand aus je zwei Ankern von 3 bzw. 2½ t Gewicht, die beiden Seitengruppen jede
aus zwei 3 t-Ankern und einem 2½ t-Anker. In den seitlichen Zwischenräumen zwischen
den drei an das Schiff angreifenden Hebetrossen waren zwei mit kräftigen
Verholwinden ausgerüstete Hilfsfahrzeuge verankert, zu denen die Läufer der an den
Dreibeinböcken befestigten Taljen geführt waren. Zur Unterstützung der aufrichtenden
Wirkung der Hebetrossen wurden unter der auf dem Sande aufliegenden Backbordseite
des Schiffes in Höhe des Scherganges zwei hydraulische 200 t-Pressen angeordnet.
Außerdem wurde an der Steuerbordseite in der Kimm eine größere Zahl von Sandsäcken
angebracht.
Textabbildung Bd. 329, S. 703
Anordnung des Hebegeschirres zum Aufrichten des Schiffes
Bis zum März 1913 waren diese vorbereitenden Arbeiten soweit gediehen, daß mit der
Aufrichtung des Schiffes begonnen werden konnte. Am 19. März gelang es, durch
vereinte Wirkung der benutzten Hebemittel das Schiff auf ebenen Kiel zu bringen. Die
aufgebauten Dreibeinböcke und die sonstigen zum Aufrichten benutzten Vorrichtungen
wurden nun entfernt und die eigentliche Hebearbeit begonnen. Zu diesem Zwecke wurde
der Schiffskörper zu beiden Seiten in einer Länge von etwa 75 m mit einem
wasserdicht anschließenden, kastenförmigen Anbau versehen, der ihm den nötigen
Auftrieb geben sollte. Durch Entleerung dieses sogenannten Kofferdammes mit Hilfe
einer größeren Zahl von Pumpen gelang es bis Mitte Mai das Schiff schwimmfähig zu
machen. Es besaß zwar zunächst nach dem Aufschwimmen noch ziemlich viel Schlagseite,
die sich jedoch nach Abbau des Kofferdammes und, nachdem mit dem Auspumpen des
Schiffskörpers begonnen war, allmählich verringerte. Bis zum 18. Mai war das Wasser
so weit herausgeschafft, daß das Schiff nur wenig mehr als 7 m Tiefgang besaß und in
den Hafen von Moji geschleppt werden konnte.
Es wurde dort notdürftig ausgebessert und dann nach Kobe überführt, wo die
notwendigen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden.
Kraft.
–––––
Die heutige Entwicklung der Schiffsdieselmaschine. (C. Carels, Zeitschrift „Schiffbau“ 1914, S. 851 bis
857.) In den letzten zwei Jahren hat die Dieselmaschine wenig Fortschritte gemacht.
Der Hauptgrund liegt in den hohen Brennstoffpreisen. Die anfänglich erzielten
Erfolge, begünstigt durch den Verfall der Dieselpatente, den damals niedrigen
Brennstoffpreis und die gute Geschäftslage ermöglichten eine fieberhafte Tätigkeit
in der Herstellung der Dieselmaschinen. Nachdem die Frage ihrer Umsteuerbarkeit
gelöst war, wurde die Dieselmaschine als Schnelläufer hauptsächlich als
Unterseebootmaschine verwendet. Viele Firmen begannen nun den Bau von Zweitakt- oder
Viertakt-Dieselmaschinen, oft ohne sich genügend Zeit zu eingehenden Versuchen zu
nehmen.
Der Vortragende betont, daß die Zweitaktmaschine der Viertaktmaschine als
Schiffsmaschine vorzuziehen ist. Eine Zweitaktmaschine arbeitet viel sicherer, weil
keine Austrittsventile, die sehr zu Betriebstörungen neigen, vorhanden sind. Sie
zeigen ein gleichförmigeres Drehmoment und eignen sich deshalb besser zum Antrieb
der Schiffschraube als die Viertaktmaschine. Die mittlere Temperatur des thermischen
Kreislaufes ist aber höher und verlangt daher auch aus diesem Grunde viel früher die
Kühlung des Kolbens.
Der Behauptung des Vortragenden, daß die Zweitaktmaschine mehr Brennstoff verbraucht
als die Viertaktmaschine, kann im allgemeinen nicht beigepflichtet werden. Ebenso
ist es unrichtig zu behaupten, daß die Zweitaktmaschine ohne Ventile weniger
ökonomisch hinsichtlich des Brennstoffverbrauches arbeite als die Zweitaktmaschine
mit Ventilen. Zweitakt-Gegenkolbenmaschinen, also Maschinen, die weder Spül- noch
Auspuffventile besitzen, sind bekannt wegen ihrer guten Spülung und ihres geringen
Brennstoffverbrauches.
Die ventillose Zweitaktmaschine besitzt aber den großen Vorteil der Einfachheit. Ihr
Gang ist weich und geräuschlos, die Steuerung und Umsteuerung einfach, darum
betriebsicher und billig.
Ueber die Wirtschaftlichkeit der Dieselschiffmaschine im Vergleich mit einer
Dampfmaschine sagt der Vortragende: „Bei einem Dampfer erreichen nur 73 v. H. der
in der Kohle aufgespeicherten Energie die Maschine, der Rest geht in den Kesseln
verloren. Von diesen 73 v. H. verschwinden noch 60 v. H. im Kondensator, 6 v. H.
dienen zur Ueberwindung der Reibungswiderstände und nur 7 v. H. bleiben an der
Welle verfügbar.
Diese Werte sind im wesentlichen dieselben bei Dampfturbinen. Die
Reibungswiderstände der Turbine sind geringer, aber infolge der größeren
Geschwindigkeit ist der Wirkungsgrad der Schiffschraube nur etwa 65 v. H. Dieser
neue Verlust verhindert die Erhöhung des Gesamtwirkungsgrades.
In der Dieselmaschine sind die Verluste geringer. Etwa 34 v. H. der zugeführten
Wärme gehen durch das Kühlwasser verloren, 24 v. H. mit den Auspuffgasen und 10
bis 15 v. H. durch die Spülpumpen und Kompressoren. Da die Geschwindigkeit der
Dieselmaschine ebenso niedrig wie die einer Kolbendampfmaschine sein kann, so
bleiben nach Abzug aller Verluste etwa 17 bis 22 v.H. zur Bewegung des Schiffes
übrig.
Unter der Annahme, daß die Dieselmaschine 2100 WE für 1 PSe braucht, d.h. ungefähr 3000 WE an der
Schraube gemessen, beträgt diese Zahl bei der Dampfmaschine, die Hilfsmaschinen
mit eingeschlossen, 6200 WE. Dies bedeutet aber, daß bei den heutigen Kohlen-
und Petroleumpreisen in London die Pferdestärke bei der Dieselmaschine ungefähr
25 v. H. teurer ist als bei der Dampfmaschine“.
Diesem Nachteil der höheren Brennstoffkosten stehen aber große Vorteile gegenüber.
Die Kessel sind bei einer Dampfkraftanlage der schwache Punkt dieses Systems. Sie
verlangen ein großes Bedienungspersonal, und ihr Wirkungsgrad ist sehr abhängig von
der Gewissenhaftigkeit und Geschicklichkeit der Bedienungsmannschaft. Der
Wirkungsgrad der Dieselmaschine ist aber in großem Maße unabhängig von der
Geschicklichkeit des Maschinisten. Er ist auch viel unabhängiger von
Belastungsänderungen als bei irgend einer anderen Maschine. Die Dieselmaschine ist
stets betriebsbereit. Die Uebernahme des Brennstoffes geht schneller und leichter
vor sich. Für die gleiche Leistung reicht der Oelvorrat auf die vierfache
Entfernung.
Die erste und hauptsächliche Bedingung einer Schiffdieselmaschine muß ihre unbedingte
Betriebsicherheit sein. Kurbelwellen, Pleuelstangen, Grundplatte und Rahmen müssen
größere Abmessungen erhalten als Landmaschinen. Diejenigen Teile der Maschine, die
hohen Temperaturen ausgesetzt sind, müssen besonders sorgfältig hergestellt werden.
Zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe ist, außer reicher Erfahrung auf dem Gebiete
des Baues von Verbrennungskraftmaschinen, ein gutes Zusammenarbeiten der Gießerei
schon beim Entwurf der betreffenden Gußteile notwendig. Die Zugänglichkeit aller
Teile, besonders des Triebwerkes, muß ebenso gut sein wie bei der Dampfmaschine. Da
die Kolben zu Betriebstörungen neigen, sind hier gutes Material und gute
Konstruktion vom größten Einfluß. Nach Angabe des Vortragenden arbeitet eine
Landdieselmaschine mit 600 mm Zylinderdurchmesser und 5 m Kolbengeschwindigkeit ohne
besondere Kolbenkühlung zufriedenstellend! Von 150 PS an sollen aber die Kolben
besondere Kühlung erhalten.
Die Kompressoren, die Luft auf etwa 70 at verdichten, bedürfen einer besonders
sorgfältigen Herstellung und Wartung. Sie werden meistens zu reichlich geschmiert
und die Luft wird zu wenig abgekühlt. Die Sicherheitsventile sind unmittelbar
hinter den Auslaßventilen anzuordnen, weil eine Explosion die Rohrleitung zerstören
kann, ehe die Explosionswelle das Sicherheitsventil erreicht hat.
In neuerer Zeit wurde auch versucht, doppeltwirkende Dieselmaschinen zu bauen, bis
jetzt aber ohne Erfolg. Für ganz große Leistungen kann wohl angenommen werden, daß
die doppeltwirkende Maschine in Zukunft vorgezogen wird. Die einfachwirkenden
Maschinen haben aber bis zu 5000 PS so viele Vorteile, daß die doppeltwirkende
Maschine nicht in Betracht kommt.
Für die Schiff-Hilfsmaschinen wird immer noch gerne der Dampfantrieb gewählt, bis auf
Pfeife und Rudermaschine, die durch verdichtete Luft, jedoch nur auf See,
angetrieben werden können. Dieses System ist zurzeit das sicherste und besitzt den
Vorteil, allgemein bekannt zu sein.
W.
–––––
Ein neues Verfahren zur Sicherung gegen Rückstöße. Die
Frage der Sicherung gegen Rückstöße bei Verbrennungsmotoren will immer noch nicht
zur Ruhe kommen. Auch in den neuesten Berichten der gewerblichen
BerufsgenossenschaftenVgl. Amtliche
Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1914, I. Beiheft, 3, 9.
ist zu lesen, daß das Anlassen der Verbrennungsmotoren zahlreiche Unfälle zur Folge
hat, die auf ein Versagen der gebräuchlichen Rückstoßsicherungen zurückzuführen sind
oder darauf, daß diese Sicherungen nicht angewandt werden können. Ein Rückstoß kann
beim Anlassen infolge einer Frühzündung auftreten, wenn der durch die Zündung
ausgelöste Gasdruck eine plötzliche Bewegungsumkehr der Motorkurbelwelle bewirkt. Um
den Rückschlag der Andrehkurbel und die dadurch bedingte Gefahr für den sie
Bedienenden zu vermeiden, benutzt man vielfach rückstoßsichere Andrehkurbeln, die
beim Rückwärtslauf der Kurbelwelle selbsttätig ausschalten. Die Beschaffung einer
solchen Andrehkurbel mit Rückstoßsicherung bedeutet natürlich eine Verteuerung; auch
sind die Kurbeln dort nicht verwendbar, wo das Schwungrad beim Anlassen einigemal
hin- und herbewegt und dann erst in volle Umdrehung versetzt wird. Dieses sogenannte
„Spielen“ ist bei rückstoßsicheren Andrehkurbeln unmöglich, da diese bei
jedem Rückwärtsgange ausgelöst würden. Ein anderer Weg, um Rückstöße beim Anlassen
überhaupt auszuschließen, besteht darin, daß die normale Frühzündung während des
Anlassens auf Spätzündung eingestellt wird. Um Gewähr dafür zu haben, daß dieses
Umstellen auf Spätzündung vor dem Anlassen nicht vergessen wird, sind Vorrichtungen
vorgeschlagen worden, durch die beim Aufsetzen der Andrehkurbeln das Umstellen auf
Spätzündung selbsttätig erfolgt. Auch durch diese Vorrichtungen verteuert sich der
Bau der Verbrennungsmotoren und werden neue Fehlerquellen geschaffen.
Einen hiervon grundsätzlich verschiedenen Weg schlägt die Gasmotorenfabrik Deutz bei ihren stehenden Motoren, Modell CM 2, ein, bei
denen der normale
Zündzeitpunkt auch beim Anlassen unverändert beibehalten wird, die Verhältnisse aber
so gewählt sind, daß beim Entstehen eines zündfähigen Funkens die in den
Schwungrädern aufgespeicherte Bewegungsenergie den entgegenwirkenden Gasdruck mit
Sicherheit überwindet. Bei den CM 2-Motoren wird der Zündstrom durch einen vom Motor
angetriebenen umlaufenden Zündapparat erzeugt. Der Zündungsfunke im Innern des
Arbeitszylinders entsteht durch Unterbrechung des Stromweges. In Abb. 1 ist eine Ansicht des Motors, in Abb. 2 sein Zylinder durchschnitten gezeigt. Wie aus
dieser Abbildung ersichtlich, verdreht der Kolben in seiner höchsten Stelle mittels
des auf dem Kolbenansatz angebrachten Stoßstiftes 5 die Unterbrecherwelle, so daß
eine Funkenstrecke entsteht. Ein Verstellen dieser Teile ist vollständig
ausgeschlossen. Der Versuch, durch Verlängerung des Stoßstiftes 5 die Zündung früher
einzustellen, würde nicht zum Ziele führen, da dann der Hebel der Unterbrecherwelle
an den Deckel des Zylinders anschlagen würde und die Maschine überhaupt nicht mehr
herumgedreht werden könnte.
Textabbildung Bd. 329, S. 705
Abb. 1. Deutzer CM 2-Motor
Textabbildung Bd. 329, S. 705
Abb. 2 Schnitt durch den Zylinder
Die Funkenbildung ist bei dem vom Motor angetriebenen
umlaufenden Zündapparat von der Motorumlaufzahl abhängig, d.h. ein Funke bildet
sich erst bei einer bestimmten Stromstärke, die ihrerseits von der Umlaufzahl
des Zündapparates abhängt. Die Uebersetzung zwischen Motor und Zündapparat ist nun
bei den Deutzer CM 2-Motoren so gewählt, daß bereits eine genügend große
Bewegungsenergie zur Ueberwindung des Gegendruckes in den Schwungrädern
aufgespeichert ist, wenn die erste Zündung erfolgt. Die diesbezüglichen Verhältnisse
wurden von Zivilingenieur Alwin Lüderitz, Köln, praktisch
und rechnerisch untersucht. Um möglichst ungünstige Verhältnisse zu schaffen, wurde
bei den Andrehversuchen Benzin von 0,72 spez. Gewicht verwendet, also ein
Brennstoff, der viel leichter entzündbar ist als Benzol und daher auch leichter zu
Frühzündungen neigt. Jeder der Versuchsmotoren wurde rund zwanzigmal mit einer
gewöhnlichen Andrehkurbel angedreht, und zwar ungefähr fünfzehnmal im kalten und
fünfmal im betriebswarmen Zustande. Bei diesen 100 Inbetriebsetzungen trat nicht
eine einzige Rückzündung auf.
Die rechnerische Nachprüfung der bei den Versuchsmotoren obwaltenden Verhältnisse
ergibt für die Motoren Modell CM 212 und CM 220 folgende Werte:
Motorbezeichnung Modell CM
212
220
Motordauerleistung
PS
3
10
Kolbenhub
mm
120
220
Kolbendurchmesser
mm
120
200
Kolbenfläche (F)
cm2
113,3
314,2
Kolbenweg vom Zündungspunkt bis Totpunkt (s)
m
0,005
0,005
Niedrigste Umdrehung pro Minute beim Auf- treten der
1. Zündung (nt)
90
62
Schwungmoment (G ∙ D2)
kgm2
19,58
114,6
Größter mittl. Ueberdruck auf der Streck s (Pm)
kg/cm2
6,55
4,0
Arbeitsleistung des Gasdruckes A
(F ∙ Pm ∙ s)
kgm
3,7
6,28
Energie E in den Schwungrädern
im Augen- blick der 1. Zündung
\left(\frac{{n_{\mbox{l}}}^2}{7200}\,.\,G\,.\,D^2\right)
kgm
22,03
61,2
E : A
5,95
9,75
Diese Zahlen zeigen, daß die bis zum Auftreten der ersten Zündung durch das Andrehen
in den Schwungrädern aufgespeicherte Bewegungsenergie sechs- bis zehnmal größer ist
als die vom Zündungs- bis Totpunkt entgegenwirkende Arbeitsleistung des durch die
Zündung ausgelösten Gasdruckes. Es geht daraus hervor, daß beim Andrehen der in Rede
stehenden Motoren Rückstöße ausgeschlossen sind, denn die so erheblich größere
lebendige Kraft der Schwungräder überwindet den vom Zündungs- bis Totpunkt
entgegenwirkenden Druck mit Sicherheit.
Auch von den Berufsgenossenschaften wird die Entbehrlichkeit einer besonderen
Rückstoßsicherung bei den Deutzer CM 2-Motoren anerkannt. So werden diese Motoren in
den Jahresberichten der gewerblichen Berufsgenossenschaften über Unfallverhütungen,
VI. Jahrgang, beschrieben, wobei gesagt wird: „Von der Forderung einer
rückstoßsicheren Andrehkurbel kann nach Ansicht des Aufsichtsbeamten bei diesen
Motoren abgesehen werden.“
Elektrische Ausrüstung der Hauptantriebe für die beiden
neuen Schächte der Blackhall-Grube bei Hartlepool. („The Colliery
Guardian“, Juni 1914). Die Anlage verdient insofern allgemeine
betriebstechnische Beachtung, als sämtliche Hauptantriebe unmittelbar mit
hochgespanntem Drehstrom von 2900 Volt betrieben werden, der von einer fremden
Ueberlandzentrale geliefert wird. Lediglich für die über Tage befindlichen kleineren
Motoren unter 50 PS wird der Strom mittels Transformatoren auf 440 Volt
herabtransformiert. Die Periodenzahl beträgt 40. Infolge der besonderen
Betriebsweise der Hauptschachtförderung mit zylindrisch-konischer Trommel, bei der
die zusätzliche Spitzenlast 100 v. H. der Normaldauerleistung des Fördermotors nicht
überschreitet, hat man auch von der Verwendung besonderer Ausgleichsätze usw.
Abstand genommen. Es fehlen leider nähere Angaben über die Größe der liefernden
Zentrale. Es läßt sich aus der Mitteilung, daß ein größerer Teil des Stromes durch
den Abdampf von Fördermaschinen, Ventilatorantrieben usw. anderer Bergbaubetriebe
mittels Niederdruckturbinen erzeugt wird, höchstens auf einen billigen
Selbstkostenpreis schließen. Mehr wie 2,8 Pf., gemessen am Hochspannungsschaltbrett
ihrer Verteilungsanlage, wird die Grube wohl schwerlich bezahlen.
Eine elektrische Gleichstrom-Fördermaschine erwies sich einschl. des rotierenden
Umformers im vorliegenden Falle um 25 v. H. teurer. Eine Rechnung ergab ferner, daß
auch in der dadurch erzielten Ersparnis an Energie gegenüber den Anlaßverlusten des
unmittelbaren Drehstrombetriebes kein Vorteil enthalten war. Voraussetzung blieb
allerdings im letzteren Falle, daß die Unregelmäßigkeit des Förderbetriebs keine
wesentlich höhere Schwankung in der Stromaufnahme veranlaßte, als oben angegeben.
Die sonstigen Betriebskosten des Drehstromantriebes aber sind infolge der
einfacheren Bauweise des ganzen Systems geringer.
Die Schächte sind zurzeit auf etwa 300 m bzw. 365 m Teufe ausgebaut. Die beiden
Maschinen sind mit ihren zylindrisch-konischen Trommeln von 6 bzw. 3 m ø und 45 t
Gewicht für 410 m Teufe bestimmt. Der Antriebsmotor, der 230 Umdrehungen macht und
infolgedessen einen besseren Leistungsfaktor und Nutzeffekt ergibt, auch billiger
ausfällt als ein langsamlaufender Motor für direkten Trommelantrieb, arbeitet auf
ein Zahnradgetriebe von 22: 120 mit Spezialzähnen, das Getriebe ist eingekapselt und
läuft in Oel. Die Hauptlager der Trommel, die Vorgelegelager, der Motor von 700 PS
Dauerleistung, sowie der Teufenanzeiger und Bremsluftzylinder sind auf gemeinsamer,
schwerer Grundplatte montiert. Von den sonstigen Hauptdaten seien noch genannt:
Geförderte Kohlenmenge in der Stunde
etwa 190 t(etwa 3300 kg pro Zug)
Förderzeit pro Zug
45 Sek.
Seildurchmesser
etwa 52 mm
Gesamtgewicht des Förderkorbs (einetagig)
etwa 7¾ t (6 Wagen).
Interessant ist eine Vorrichtung gegen Ueberschreitung einer festgesetzten
Höchstgeschwindigkeit mittels einer kleinen, in ihrer Spannung von der Drehzahl
der Fördermaschine abhängigen Dynamo und eines einstellbaren Widerstandes. Beide
wirken mittels Relais auf den Hauptausschalter ein, wodurch die Bremse einfällt.
Der Gesamtwirkungsgrad des Antriebes zwischen der dem Motor zugeführten Energie und
den geleisteten Schacht-PS wird zu 51 v. H. angegeben.
Bemerkenswert sind ferner die stehenden Verbund-Luftkompressoren von je etwa 5000
m3 Stundenleistung mit direktem elektrischen
Antrieb durch Schleifring-Hochspannungsmotoren von 535 PS Dauerleistung; die
Luftzylinder arbeiten bei 380 mm Hub mit der hohen Drehzahl von 233 und sind mit Rogler-Hoerbiger-Plattenventilen versehen. Der Luftdruck
beträgt 5,6 at.
Für die von Sulzer-Winterthur gelieferten drei
Turbinenpumpen für die Wasserhaltung von je 6¾ m3
Leistung gegen 310 m Höhe bei 1170 Umdrehungen ist ein Gesamtwirkungsgrad zwischen
Motorleistung und gehobenem Wasser von 71,6 v. H. garantiert.
Schömburg.
–––––
Gipsmodelle. Wird ein Modell für die Herstellung eines
einzigen oder nur weniger Abgüsse gebraucht, so stellen sich die Kosten eines
Holzmodelles im Verhältnis zu dem Nutzen sehr hoch. Hier kann durch die Verwendung
von Gipsmodellen in vielen Fällen nicht nur an Kosten, sondern auch an Zeit gespart
werden, was bei eiligen Reparaturen u. dgl. ausschlaggebend sein kann. Derartige
Modelle können auch in den kleinsten Betrieben angefertigt werden; ihre
Dauerhaftigkeit ist für den gedachten Zweck völlig ausreichend.
Textabbildung Bd. 329, S. 706
Abb. 1.
Dr. Gordon beschreibt in Zeitschr. für praktischen
Maschinenbau vom 1. August 1914 den Werdegang eines Gipsmodelles an Hand eines
Beispieles, nämlich eines Schneckenrades.
Textabbildung Bd. 329, S. 706
Abb. 2.
Aus Holz wird zunächst der zylindrische Körper der Schnecke angefertigt – Abb. 1 – mit den daransitzenden späteren Kernmarken
P. Die Schneckenspirale formt man aus Plastolin
oder einem ähnlichen bildsamen Stoffe in einer Rinne (Abb.
2). Auf dem Holzkörper ist der Spiralengang vorgerissen und wie
ersichtlich, mit herausstehenden Nägeln versehen. Der Schneckengang wird in der
angemerkten Linie um den Körper gewickelt; die Nägel dringen dabei tief in die weiche Masse ein und
geben ihr den Halt.
Das so geschaffene Modell dient aber nur als Hilfsmodell, um ein Negativ zu bekommen.
Hierbei wird gemäß Abb. 3 das Hilfsmodell zur Hälfte
in Formsand eingebettet, die freistehende Hälfte wird nach vorheriger Einpuderung
mit Graphit mit Gipsbrei umgössen, sodann das Ganze herausgenommen und nach Glätten
und Einpudern der Teilfuge auf der noch freien Seite gleichermaßen mit Gips
umgössen. Das Hilfsmodell hat nun seinen Zweck erfüllt und wird vorsichtig
herausgelöst. Die Hohlformen werden nach Bedarf ausgeputzt und dann dünn mit Oel
ausgestrichen, um ein Anbacken der Gipsmasse zu verhindern, mit der dann zunächst
eine Hälfte ausgefüllt wird. In die Masse werden vor ihrer völligen Erstarrung zur
Erhöhung der Festigkeit Drahtstücke C (Abb. 4) ferner eine Eisenplatte A mit Gewinde und die Dübel B eingedrückt. A soll bei der späteren
Verwendung dem Modellhaken den Halt geben, da ein Einschlagen des Hakens, wie bei
Holzmodellen üblich, hier bedenklich wäre.
Textabbildung Bd. 329, S. 707
Abb. 3.
Textabbildung Bd. 329, S. 707
Abb. 4.
Nachdem die Teilebene wieder eingeölt ist, wird die andere Hälfte der Hohlform
aufgelegt und dann der noch freie Raum ausgegossen. Das eigentliche Modell ist nun
fertig. Es brauchen nur noch die Hohlformen mit der nötigen Vorsicht
heruntergeschlagen, und etwaige geringe Ausbesserungen vorgenommen werden.
Die Anfertigung von Kernkästen vollzieht sich in genau gleicher Weise. Wenn auch bei
diesem Beispiel kaum anzunehmen ist, daß das Gipsmodell billiger als ein Holzmodell
zu stehen kommt, so liegt ein großer Vorteil schon allein darin, daß sich kleine
Betriebe in dringenden Fällen mit den einfachsten Mitteln helfen können.
Rich. Müller.
–––––
WirtschaftlichkeitvonMotorschiffen. In D. p. J. S. 562 bis 563 d. Bd. ist
bereits darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftlichkeit einer Dieselmaschinenanlage
hauptsächlich von den Brennstoffkosten abhängig ist. Nur dann zeigt eine solche
Anlage ihre Ueberlegenheit gegenüber einer Dampfkraftanlage, wenn der Preis des
Treiböles eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Da für
Dieselschiffsmaschinen vorerst nur das relativ teuere Gasöl in Frage kommt, dessen
Preis sich in letzter Zeit in aufsteigender Linie bewegt, so zeigt sich in
Schiffahrtkreisen wenig Geneigtheit, weitere Motorschiffe in Auftrag zu geben. Dies
beweist auch der Vortrag des Leiters der Maschinenbauabteilung der
Hamburg-Amerika-Linie Dr. W. Scholz, gehalten im
Nautischen Verein Hamburg. Die nachfolgenden Angaben sind der Zeitschrift
„Motorschiff und Motorboot“ 1914 S. 24 entnommen.
Wenn auch in der Dieselmaschine die Wärmeausnutzung gegenüber der Dampfmaschine etwa
auf das Dreifache erhöht wird, so ist bei dem heutigen Preise des Gasöls eine
allgemeine Verwendung der Dieselmaschine auch bei vollkommener Betriebssicherheit,
als Schiffsmaschine nicht möglich. Vor zwei bis drei Jahren, als große Motorschiffe
in Fahrt gesetzt wurden, betrug der Preis des Gasöls 25 bis 30 M für 1000 kg, heute
aber ist der Preis bereits auf 80 bis 100 M gestiegen. Im Laufe der Zeit werden wohl
noch weitere Oellagerstätten aufgefunden werden, außerdem besteht die große
Möglichkeit, auch solche Oele noch auszunutzen, die zunächst als nicht geeignet für
Schiffsdieselmaschinen angesprochen werden. In diesem Falle würden sich die
Brennstoff kosten bedeutend verkleinern.
Die Fahrten zweier fast gleich großen Schiffe, des Dampfers „Salthurn“ und des
Motorschiffes „Eavestone“ (mit 155 000 bzw. 162 000 Kubikfuß Laderaum) geben
wertvollen Aufschluß über die Betriebskosten des Dampfmaschinen- bzw. des
Dieselmaschinenantriebes auf gleicher Grundlage. Der tägliche Kohlenverbrauch des
Dampfers betrug 12 t, der Oelverbrauch des Motorschiffes 3,95 t, bei gleicher
Geschwindigkeit von etwa 8,7 Seemeilen. Berücksichtigt man noch den Oelverbrauch für
Hilfskessel usw., so verschiebt sich das Verhältnis von Kohlenverbrauch und
Oelverbrauch von 1 : 3,04 auf 1 : 2,88. Wenn Kohle in diesem Falle 16 M kostet, so
dürfte das Treiböl nur 48,50 M kosten. Dieses Verhältnis ändert sich aber, wenn man
Anlagekosten, Gehälter, Ausnutzungsfähigkeit usw. in Betracht zieht.
Weitere Vergleichswerte geben zwei Schiffe von je 7000 t Tragfähigkeit. Der
Brennstoffverbrauch des Motorschiffes war in 27½ Tagen 328 t, einschließlich des
Hafenverbrauchs 404 t, bei einem Einheitspreis von 26 M. Das Dampfschiff verbrauchte
für dieselbe Fahrt 1250 t Kohlen, 15,80 M die Tonne. Die Brennstoffkosten betrugen
demnach bei dem Mntorschiff 10710 M, bei dem Dampfschiff 19730 M. Dieses günstige
Ergebnis ist aber eine Folge des niedrigen Oelpreises.
Die Motoranlage ist nicht billiger als Maschinen und Kesselanlage zusammen. Infolge
der größeren Abnutzung muß bei der Motoranlage die Abschreibung eine größere sein.
Motorschiffe lassen sich nur da mit Vorteil verwenden, wo entweder mit höheren
Kohlenpreisen oder mit niedrigen Rohölpreisen zu rechnen ist.
W.
–––––
Tonreinigung auf elektrischem Wege. Die bisher zur
Reinigung des Tones gebräuchlichen Schlämmverfahren nehmen längere Zeit in
Anspruch und sind recht umständlich; bei fettem plastischen Ton sind sie überhaupt
nicht anwendbar. Durch ein neues elektrisches Reinigungsverfahren werden diese
Uebelstände vollkommen beseitigt, und es wird ein Ton von größter Reinheit gewonnen.
Bei dem neuen Verfahren wird der Tonschlamm in einem kontinuierlich arbeitenden
elektrischen Scheideapparat (Elektro-Osmose-Maschine) behandelt, wobei sich die
Tonpartikelchen von den Verunreinigungen scheiden. Die reinen Tonpartikel setzen
sich als kompakte Masse an der Anode ab, nachdem die Verunreinigungen vorher
niedergeschlagen und entfernt worden sind. Dieser Scheidungsvorgang beruht auf der
eigentümlichen Wirkung des elektrischen Gleichstromes auf Kolloide; hierbei tritt
eine Wanderung und Trennung der Gemengteile ein, die sich in fester Form an den
Polen abscheiden. Zugleich wird bei diesem Prozeß ein großer Teil des Wassers aus
dem feuchten Ton ausgeschieden, und zwar in so hohem Maße, wie es durch mechanischen
Druck nicht möglich wäre. Der an dem positiven Pol der Osmosemaschine in fester Form
abgeschiedene Ton enthält im Mittel 20 v. H. Feuchtigkeit und kann kontinuierlich
mechanisch entfernt werden.
Die chemische Beschaffenheit des Tones erleidet bei diesem Reinigungsprozeß keine
Veränderung, dagegen wird durch die Entfernung aller unerwünschten Verunreinigungen
die Feuerfestigkeit und ebenso die Plastizität des Tones erhöht. Da der Ton den
elektrischen Scheideapparat als eine vollkommen homogene Masse verläßt, ist eine
weitere Aufbereitung nicht erforderlich. Der in dieser Weise veredelte Ton eignet
sich für das Gießverfahren, ganz besonders vorteilhaft macht sich aber die Reinheit
des Materials bei der Herstellung von Tonhäfen für die Glasfabrikation geltend.
[Zeitschr. für Berg-, Hütten- und Salinenwesen 1914, S. 170.]
Dr. Sander.
–––––
Gasfilterstaub als Bindemittel für die Erz- und
Gichtstaubbrikettierung. Gasfilterstaub ist ein Nebenprodukt der
Trockenreinigung des Hochofengases. Er eignet sich wegen seiner bindenden Kraft zur
Herstellung von Erzbriketts. Man setzt ihn in Mengen von 5 bis 10 v. H. dem Erz zu,
preßt das Gemenge zu Formungen und läßt diese in sogenannten Erhärtungskesseln in
einer Dampfatmosphäre von 7 bis 10 at Ueberdruck während 6 bis 10 Stunden
erhärten.
O. Kippe beschreibt in „Stahl und Eisen“ (34.
Jahrgang Nr. 28 S. 1164) die auf einem Hochofenwerk vorgenommenen Versuche, das
Verfahren im Großen durchzuführen. Die Briketts hatten eine Größe von 150 × 190 × 75
mm und wurden mit konstantem Druck von 400 kg/cm2
gepreßt. Die Prüfung der mit Gichtstaub, Kiesabbränden und einem Gemisch beider
hergestellten Briketts hatte das in nachstehender Tabelle verzeichnete Ergebnis:
Im Gegensatz zu verschiedenen andern Brikettierungsverfahren wächst die Festigkeit
mit zunehmender Temperatursteigerung.
Prüfung der Briketts
Zusammensetzungder
Briketts
Prüfungsergebnisse
nach derErhäntungim Dampf
wie vorher je-goch auf 300 bis400°
erhitzt
wie vorher je-doch auf 1000bis
1100° erhitzt
Grund-material
Zusatz vonGas-filterstaub
Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
Fall-prüfungStaub-mengev.
H.
Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
Fall-prüfungStaub-mengev.
H.
Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
Fall-prüfungStaub-mengev.
H.
Mengev. H.
Sorte
EisenreicherGight-staub
0 510 510 510
AABBCC
60100115 93110 82102
5,5 1,8 1,1 2,9 1,6 2,8 2,4
–––––190–
––0,7–1,5––
–––––––
––20–1,5––
Fein-körnigeKiesab-brände
5 7½10 5 7½10 5 7½10
AAABBBCCC
91116136122141153100116132
2,7 1,9 1,2 1,3 0,9 0,7 4,7 1,6 1,0
––160170190220––200
––1,10,90,60,6––0,8
–––132150117––130
––0,90,80,70,8––0,7
50 v. H.Gichtst50 v.
H.Kies-abbrände
010 51010
ABBC
64123105134109
10,7 1,4 1,9 1,1 1,7
––200––
––0,9––
–––––
––0,5––
Bei etwa 1000° beginnt von außen nach innen fortschreitend eine Sinterung. Auch bei
1000 bis 1100 ° ist die Festigkeit noch genügend groß. Die Porositätsbestimmung
lieferte einen Wert von 42 v. H. Die Versuche haben somit die Brauchbarkeit des
Gasfilterstaubes als Bindemittel für die Erz- und Gichtstaubbrikettierung
dargetan.
Loebe.
–––––
Wirkungen von Arbeitseinschränkungen. Im Juli dieses
Jahres verlangten die Kohlenbergleute in Schottland eine Beschränkung ihrer
Arbeitszeit, die bis dahin 5 bis ½ Tage in der Woche betragen hatte, auf 4 Tage in
der Woche. Die allgemeine Wirtschaftslage hatte einen Rückgang des Kohlenverbrauchs
und damit der Kohlenpreise gebracht. Durch eine Einschränkung der Erzeugung wollte
man einen gewissen Kohlenmangel und damit eine Besserung der Preise hervorrufen. Die
Lohnfrage wurde merkwürdigerweise zunächst garnicht berührt.
Die Forderung der Bergleute wurde im Laufe der Verhandlungen fallen gelassen und auf
anderer Grundlage eine vorläufige Einigung geschaffen; „Engineering“ (vom 24.
Juli) knüpft aber daran einige bemerkenswerte Betrachtungen über die Wirkung
derartiger Arbeitseinschränkungen.
Abgesehen nämlich davon, daß bei einem Gut wie Kohle eine Einschränkung der Erzeugung
in einem Gebiet nur den Markt für die Erzeugnisse anderer Gebiete öffnen würde (in
diesem Falle also für südenglische und deutsche Kohle), können auch die Erzeugungskosten
durch solche, Einschränkungen wesentlich erhöht werden, so daß die
Wettbewerbsfähigkeit der Ware weiter sinkt. Da die Anlagekosten (Verzinsung,
Abschreibungen, Versicherungen usw.) und zum Teil auch die Betriebskosten dauernd
weiterlaufen, gleichgiltig ob produziert wird oder nicht, müssen die
Gestehungskosten für ein Erzeugnis steigen, wenn der Ausnutzungsfaktor für die
vorhandenen Einrichtungen sinkt. In diesem Sinne ist die Arbeit des Mannes, der
sechs Tage in der Woche arbeitet, wertvoller als die des nur vier Wochentage
arbeitenden Mannes, und der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen, der hier
meines Wissens zum ersten mal ausgesprochen wird, daß man nämlich den
Sechs-Tage-Mann mit einem höheren Einheitslohn bezahlen könnte als den
Vier-Tage-Mann, oder aber den sechsten Tag einer Wochenschicht besser bezahlen als
den fünften. Sinngemäß könnte man den Einheitslohn überhaupt mit dem Betrage der
Wochenleistung steigen lassen. Bei einigen bekannten Prämienlohnsystemen finden sich
ja ähnliche Ueberlegungen ; der Gedanke scheint aber auch bei reinem Zeitlohn
durchaus durchführbar, wenn auch vielleicht die Verrechnung etwas kompliziert würde.
Natürlich ist der ganze Gedankengang nur dann gerechtfertigt, wenn nicht durch einen
vollständigen Schichtwechsel (also durch zwei Belegschaften zu je drei Arbeitstagen
oder durch Tag- und Nachtschichten) sich eine noch bessere Ausnutzung der
Arbeitseinrichtungen ermöglichen läßt.
Dipl.-Ing. W. Speiser.
–––––
Zweifelhafte Schiedsklauseln bei technischen
Verträgen. So wie das Schiedsverfahren in der gesetzlichen Regelung durch
wenige Paragraphen stiefmütterlich behandelt ist, so ist es auch im Wirtschaftsleben
bei weitem nicht zu der Geltung gekommen, zu der es hätte kommen sollen. Erst in
neuerer Zeit beginnt man die große praktische Bedeutung des Schiedsverfahrens zu
erkennen und sich bei Streitigkeiten einem Schiedsgericht zu unterwerfen, oder gar
bereits beim Vertragsschluß die schiedsgerichtliche Regelung von Streitigkeiten
auszu bedingen.
Wird eine allgemein gültige Schiedsordnung aufgestellt, der die Parteien sich, wenn
es zu Streitigkeiten kommt, unterwerfen können, so wird von vornherein die Gewähr
gegeben sein, daß diese Schiedsordnung den Bedürfnissen des Verkehrs gerecht wird,
so daß es zweifellos ist, daß das Schiedsverfahren den Parteien nur zugute
kommt.
Bei solchen Schiedsklauseln, die nicht unmittelbar auf eine bestehende Schiedsordnung
bezug nehmen, wird bei der Abfassung oft nicht die genügende Sorgfalt auf ihren
Wortlaut verwendet, so daß sich nachher im Schiedsverfahren Schwierigkeiten ergeben
können. In zahlreichen Vertragsformularen, insbesondere bei technischen Verträgen,
wird die Schiedsklausel in der Form geschlossen, daß Sachverständige über einen
Streitpunkt oder über den einzelnen Teil eines Streites zu entscheiden haben.
Bei einer solchen Klausel kann es leicht zweifelhaft sein, ob damit eine
Schiedsgericht- oder eine Schiedsgutachtervereinigung gemeint ist.
Unter einer Schiedsgutachtervereinigung versteht man ein Abkommen, nach dem die
Parteien nicht ihren ganzen Rechtsstreit, sondern die eine oder andere tatsächliche
Voraussetzung von dem Gutachten eines Dritten abhängig machen wollen. So finden sich
insbesondere häufig Abmachungen darüber, daß über die Frage, ob ein Schaden
entstanden ist, wie hoch sich ein Schaden beläuft, ob ein Schaden durch ein
bestimmtes Verhalten verursacht ist usw. usw., ein Sachverständiger entscheiden
soll.
Wird eine Schiedsklausel in dieser Beschränkung getroffen, so wird man wohl mit Recht
annehmen können, daß die Parteien damit nur ein bloßes Schiedsgutachten gewollt
haben, eine Art Beweisvertrag, daß diese Sachverständigen nicht über die
gegenseitigen Rechte und Pflichten urteilen und durch ihren Spruch endgültigst Recht
schaffen sollen, sondern daß eine Partei eine bestimmte, einmal festgestellte
Tatsache nicht mehr soll bestreiten dürfen. Die Entscheidung der Rechtsstreitigkeit
erfolgt dann bei den ordentlichen Gerichten, die dann von einer weiteren
Beweiserhebung Abstand zu nehmen haben, da die Parteien nur noch den von den
Schiedsgutachtern festgestellten Tatbestand der gerichtlichen Beurteilung
unterbreiten können.
Häufig aber sind sich die Parteien nicht nur des Unterschieds von Schiedsspruch und
Schiedsgutachten nicht bewußt, sondern sie sind sich auch im Unklaren über das, was
sie durch einen Schiedsspruch zwischen sich geregelt haben wollen. Insbesondere
geben solche Klauseln zu Schwierigkeiten Anlaß, die die beiden Gesichtspunkte
Schiedsvertrag und Schiedsgutachtervertrag miteinander vermengen. Vereinbaren zwei
Parteien etwa, daß über ihre Rechtsstreitigkeit Sachverständige entscheiden sollen,
oder daß bestimmte Streitigkeiten, etwa über Verschulden, Schadensersatz usw., von
einem Schiedsgericht entschieden werden sollen, so deutet im ersten Falle das Wort
Sachverständiger auf ein Schiedsgutachten, während der Inhalt der Vereinbarung mehr
für ein Schiedsgericht spricht. Im andern Falle sprechen die Parteien zwar von einem
Schiedsgericht, aber die Beschränkung auf einen Teil ihres Rechtsstreites könnte
wiederum für ein Schiedsgutachten sprechen.
Fälle der ersten Art werden in der Regel von den Gerichten als reine Schiedsverträge
aufgefaßt, obwohl das Wort Schiedsgericht nicht erwähnt ist. Man nimmt, und wohl mit
Recht, in solchen Fällen an, daß die Parteien mit dem Worte Sachverständige nur
sachverständige Schiedsrichter gemeint haben.
Im zweiten Falle neigt die Rechtsprechung aber dazu, stets dann einen
Schiedsgutachtervertrag anzunehmen, wenn die Entscheidung der Schiedsrichter sich
auf Tatsachen, nicht aber auf Rechtspunkte beschränken soll. Die Richtigkeit dieses
letzteren Standpunktes scheint mir höchst zweifelhaft. Meiner Meinung nach ist auch
eine Entscheidung über den Teil eines Rechtsstreites, auch wenn dieser sich auf
einen Tatsachenstreit beschränkt, sehr wohl möglich, aber gleichviel, man wird
vorläufig damit rechnen müssen, daß die Rechtsprechung an ihrem bisherigen
Standpunkt festhält und die Schiedsklauseln als Gutachterklauseln behandelt, selbst
wenn die Parteien zweifellos einen Schiedsvertrag haben schließen wollen.
Wird eine solche Klausel als eine Schiedsgutachterklausel behandelt, so kann das für
die Parteien die gefährlichsten Folgen haben. Es sei nur kurz darauf hingewiesen,
daß auf das Gutachtenverfahren die gesetzlichen Vorschriften über das
Schiedsverfahren nicht oder nur mit Abänderung Anwendung finden, und daß das
Verfahren, da es an keine gesetzliche Regelung gebunden ist, da das Gericht, zum
Beispiel bei Zeugenvernehmungen usw., seine Mitwirkung nicht geben darf, sich sehr
in die Länge ziehen und vielleicht zu keinem oder zu einem dem Interesse der
Parteien nicht entsprechenden Gutachterspruch führen kann.
Das Wesentlichste ist aber, daß einem solchen Spruch nicht die Wirkung eines
Schiedsspruches zukommt, daß vor allem durch den Gutachterspruch die Rechtsstellung
der Parteien nicht endgültig geregelt ist, vielmehr es den Parteien offen steht, den
Rechtsstreit uneingeschränkt vor das Staatsgericht zu bringen; denn das Bürgerliche
Gesetzbuch (§ 315 ff.) spricht ausdrücklich aus, daß ein Schiedsgerichtsgutachten,
das offenbar nicht der Billigkeit entspricht, durch Klage bei dem ordentlichen
Gericht angefochten werden kann.
Nun ist allerdings die Anfechtung eines solchen Gutachtens beschränkt auf diejenigen
Fälle, in denen eine offenbare Abweichung von der Billigkeit vorliegt, in denen der
Schiedsgutachter sich offenbar geirrt, oder eine offenbar aus sonstigen Gründen
falsche Entscheidung getroffen hat. Aber das Wesentliche ist und bleibt doch: die
Entscheidung des Schiedsgerichtsgutachters braucht von den Parteien nicht als
endgültige Entscheidung anerkannt zu werden.
Auch wenn die Behauptung der Parteien, das Schiedsgutachten sei offenbar unbillig,
falsch ist, so kann doch der Gegner sich nicht davor schützen, daß der Rechtsstreit
noch einmal vor das öffentliche Gericht gezogen wird, und das Gericht über die
Unbilligkeit oder Billigkeit dieser Entscheidung eine weitere Entscheidung treffen
muß, daß mit anderen Worten der Rechtsstreit von neuem aufgerollt und in die Länge
gezogen wird.
Dies sind nur die wesentlichsten Schwierigkeiten zu denen solche zweifelhaften
Schiedsklauseln führen; daneben gibt es aber noch eine Fülle von anderen, deren
eingehendere Erörterung hier zu weit gehen würde.
Wer eine Schiedsklausel ausbedingen will, der sollte sich zunächst schlüssig machen
darüber, ob er die gesamten Rechtsstreitigkeiten den ordentlichen Gerichten
entziehen will, oder ob er nur die Entscheidung einzelner Punkte einem Gutachter
anvertrauen will.
Will er das letztere, so tut er gut, die Worte „Schiedsgericht und
entscheiden“ usw., die auf eine Schiedsklausel deuten können, zu vermeiden
und die Klausel etwa so zu fassen: Sollten über diesen oder jenen Punkt zwischen den
Parteien Streitigkeiten entstehen, so soll für sie die Feststellung eines
Sachverständigengutachters maßgebend sein, während im übrigen dieses oder jenes
Gericht zuständig sein soll.
Umgekehrt: Will jemand sich einem Schiedsgericht unterwerfen, so sollte er zum
Ausdruck bringen, daß die Sachverständigen nicht nur als Sachverständige, als
Gutachter usw. fungieren sollen, sondern daß sie als Schiedsrichter den ganzen
Rechtsstreit oder einen Teil desselben entscheiden sollen. Eine schiedsgerichtliche
Entscheidung eines ausschließlichen Tatsachenstreites - Schadenshöhe, Verursachung,
Verschulden, Vertragswidrigkeit, Unpünktlichkeit der Vertragsausführung usw. - läßt
aber, wie oben ausgeführt, die Rechtssprechung nicht zu.
Wollen die Parteien die Vorzüge des Schiedsgutachtens und des Schiedsgerichtes
miteinander verbinden, so empfiehlt es sich, daß über die tatsächlichen Fragen ein
Schiedsgutachterkollegium zu entscheiden hat, während die Entscheidung des
Rechtsstreites dem Schiedsgericht übertragen wird.
Diese Teilung hat allerdings den Uebelstand, daß das Verfahren sich in die Länge
ziehen und auch verteuern kann. Es möchte daher empfehlenswert sein, solche
Schiedsklauseln in folgender Weise zu fassen: Ueber die Rechtsstreitigkeit
entscheidet ein Schiedsgericht, das in der und der Weise etwa von einem technischen
Sachverständigen, einem kaufmännischen Sachverständigen und einem Juristen gebildet
wird. Die Ernennung der Sachverständigen erfolgt entweder von einem
Interessenverband oder von der technischen Hochschule, der Handelskammer usw. (die
Ernennung den Parteien selbst vorzubehalten, führt oft zu praktischen
Schwierigkeiten, die ich hier nicht weiter ausführen kann). Die beiden
sachverständigen Schiedsrichter wählen einen Juristen als Obmann. Ueber die
technischen Streitfragen entscheidet allein der technische, über die kaufmännischen
Fragen entscheidet allein der kaufmännische Sachverständige als Gutachter; die
Schlußentscheidung erfolgt nach Stimmenmehrheit.
Dr. jur. Eckstein.
–––––
Die rechtliche Bedeutung der Betriebskosten einer Maschine oder
Anlage. Der Lieferant einer Maschine oder technischen Anlage haftet dem
Besteller dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller
übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen, oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben, oder
mindern. Diese Bestimmung gilt sowohl für den Kauf wie für den Werkvertrag.
Das Gesetz geht bei der Reglung der Rechte des Bestellers (auf Minderung, Wandlung
oder Schadenersatz)^ von dem objektiven Zustand des Gegenstandes aus. Die subjektive
Anschauung des Bestellers, sein Interesse an der Sache, sind für die Rechtslage
grundsätzlich unerheblich. Auch hier sieht das Gesetz einen Interessenschutz vor,
indem es ein Rücktrittsrecht gibt (Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung usw.), bei
den Rechten des Bestellers aus mangelhafter Lieferung handelt es sich dagegen um ein
Recht gegen den Lieferanten und nicht um einen ausschließlichen Interessenschutz des
Bestellers. Die Rechtslage des Bestellers, der eine Bestellung wandelt, ist daher
auch wesentlich günstiger als die Rechtsstellung einer Partei, die einen Vertrag
wegen Irrtums rückgängig macht.
Wenn die Betriebskosten einer Maschine, einer technischen Anlage usw. höher sind als
der Besteller oder vielleicht auch beide Parteien vorausgesetzt haben, so fragt es
sich, ob hier ein Mangel im eigentlichen Sinne vorliegt, der dem Besteller die
gesetzlichen Mängelansprüche gewährt, oder nur um eine den Tatsachen nicht
entsprechende unrichtige Vorstellung auf Seiten des Bestellers, die höchstens zur
Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum berechtigen würde.
Man muß scharf scheiden zwischen dem Mangel einer Sache, und einem Mangel in der
Kalkulation des Bestellers.
Wenn zum Beispiel eine Maschine zur Fabrikation eines bestimmten Gegenstandes
bestellt ist, und wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Maschine sich zur
dauernden Fabrikation nicht eignet, so kann sowohl ein Mangel der Maschine, wie auch
ein Fehler in der Kalkulation des Bestellers vorliegen. Bestellt jemand eine
bestimmte Fabrikationsmaschine, so wird der Zweck der Maschine Gegenstand der
Bestellung, und der Lieferant liefert nur dann vertragsgemäß, wenn die Maschine
tatsächlich dauernd in der Lage ist, als Fabrikationsmaschine zu dienen. Bestellt
jemand dagegen eine bestimmte Maschine in der Erwartung, er werde mit dieser
Maschine eine bestimmte Fabrikation vorteilhaft betreiben können, so ist die
Leistung der Maschine nur Gegenstand der Kalkulation des Bestellers, und die
mangelnde Leistungsfähigkeit der Maschine würde nicht als ein Sachmangel anzusehen
sein, wenn die Ursache der mangelnden Leistungsfähigkeit nicht etwa auf einem
eigentlichen Sachmangel, minderwertige Konstruktion, minderwertiges Material usw.
zurückzuführen ist.
Wenn eine Maschine oder technische Anlage für den Besteller darum minderwertig ist,
weil die Betriebskosten besonders hoch sind, so kann es sich natürlich um einen
bloßen Kalkulationsfehler bei dem Besteller handeln. Wenn für ihn die Maschine oder
Anlage aus diesem Grunde unbrauchbar ist, so ist damit noch nicht gesagt, daß sie
objektiv auch minderwertig ist.
Liegt ein derartiger subjektiver Umstand dagegen nicht vor, so möchte ich
annehmen, daß die ungewöhnliche Höhe von Betriebskosten als ein Sachmangel im Sinne
des § 459 BGB anzusehen ist. Es wäre unrichtig, die Vorschriften des bürgerlichen
Rechtes so auszulegen, daß nur ein positiver Mangel des Gegenstandes als ein Fehler
anzusehen ist. Es könnte sonst eine Maschine oder Anlage noch so unvorteilhaft
konstruiert sein, wenn sie in ihrer Ausführung keinen Fehler aufwiese, wäre der
Käufer rechtlos.
Die Betriebskosten der Maschine oder Anlage sind allerdings als solche keine
Eigenschaft des Gegenstandes. Sie treten nur mittelbar in Erscheinung, aber, und das
ist das Wesentliche, sie haben ihren Grund in einem Gegenstandsmangel. Der Besteller
einer Maschine oder Anlage kann erwarten, daß der bestellte Gegenstand nach dem
neuesten Stande der Technik konstruiert ist, und diejenigen Vorzüge aufweist, die
man von einer modern konstruierten Maschine oder Anlage erwarten kann.
Nun ist es allerdings richtig, daß das bloße Fehlen eines bestimmten Vorzuges noch
nicht als ein Mangel des Gegenstandes angesehen werden kann (vgl. Staudinger
Kommentar für BGB § 459 III. 1). Aber hier handelt es sich nicht um einen ideellen
Vorzug, sondern es handelt sich um das Recht des Bestellers, eine bestimmte
Konstruktion nach den modernsten Errungenschaften, zu beanspruchen. Wenn eine
Maschine oder Anlage, nach dem neuesten Stande der Technik konstruiert, weniger
Betriebskosten macht als die tatsächlich gelieferte Maschine, so liegt der Mangel
eben in der veralteten oder unvorteilhaften unrationellen Konstruktion. Nicht, daß
die Maschine oder Anlage diese oder jene Betriebskosten verursacht, ist als
Eigenschaft der Maschine oder Anlage anzusehen, sondern daß sie statt rationell in
veralteter und unrationeller Weise konstruiert ist. Die Konstruktion einer Maschine
oder Anlage ist aber jedenfalls als Eigenschaft derselben anzusehen, und die
mangelhafte Konstruktion ist ein Sachmangel gleichviel ob die Ausführung tadellos
ist oder nicht.
Mit Recht hat daher auch das Reichsgericht in einem solchen Falle zu Gunsten des
Bestellers entschieden (vgl. das Recht Bd. 17, Nr. 2238). Es handelt sich um eine
Turbine, bei der der Dampfverbrauch ungewöhnlich hoch war. Das Reichsgericht hat
dieses als einen Sachmangel angesehen und den Anspruch des Bestellers auf Wandlung
anerkannt.
Dr. jur. Eckstein.