Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 330, Jahrgang 1915, S. 367
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Eine einfache Methode zur Unterscheidung von Benzin und Benzol und zur einigermaßen genauen Abschätzung des Benzingehaltes in Gemischen ist in diesen Zeiten, wo vielfach Ersatzprodukte für Benzin oder Benzin-Bezolgemische auf den Markt gelangen, von ganz besonderem Wert. Durch den Geruch läßt sich die Zusammensetzung solcher Gemische ebensowenig zuverlässig ermitteln wie durch die Bestimmung des spezifischen Gewichts. Auch die für reines Benzin bzw. reines Benzol sehr gut brauchbaren Reaktionen mit Jod oder mit Asphalt sind nicht anwendbar, wenn es sich um Gemische handelt. In dem Palmendrachenblut wurde nun von Dr. Dieterich ein Harz gefunden, das sich für diesen Zweck sehr gut eignet, da es sich in reinem Benzin überhaupt nicht, in Benzol tiefrot und in Spiritus mit einem abweichenden Farbenton löst. Die Chemische Fabrik Helfenberg A.-G., bringt dieses Dracorubinharz in Form von damit getränkten Reagenzpapierblöckchen in den Handel, die die sichere qualitative und die annäherungsweise quantitative Untersuchung von flüssigen Brennstoffen auf ihren Gehalt an Benzin, Benzol und Spiritus jedermann in einfachster Weise ermöglichen. (Chem. Apparatur 1915 S. 180.) Sander. Ein neues Verfahren zur Teerdestillation. Die Destillation des Teers erfolgte bisher ausschließlich in sogenannten Teerblasen, kesselartigen schmiedeeisernen Gefäßen mit meist direkter Feuerung und einem Fassungsraum von 5 bis 30 m3. Diese Teerblasen werden periodisch mit Teer gefüllt, der Inhalt zum Sieden erhitzt und ein bestimmter Teil abdestilliert. Der Rückstand, der je nach dem Grade der Abtreibung Dachpappenmasse, Weich- oder Hartpech ist, wird vor erneuter Füllung der Blase abgelassen. Diese Arbeitsweise ist wenig wirtschaftlich und auch nicht ungefährlich; denn durch das ständige Kochen der großen Teermassen bei steigender Siedetemperaturwird viel Wärme verbraucht, der Teer schäumt ferner häufig, was ein Ueberkochen zur Folge haben kann, und beim Ablassen des heißen Pechs kann schließlich leicht ein Brand entstehen. Auf ganz anderer Grundlage beruht das neue von Dr. Kubierschky angegebene Destillationsverfahren, das von C. H. Borrmann in der Chemiker-Zeitung 1915 S. 387 und 422 beschrieben wird. Dieses Verfahren gestattet ein völlig gefahrloses, kontinuierliches und wirtschaftliches Abdestillieren des Teers bis auf sprödes Hartpech. Die Destillation erfolgt in einem mit Dampf von 6 bis 8 at Ueberdruck geheizten Kolonnenapparat (wie sie in der Spiritusindustrie seit langem gebräuchlich sind), in dem der stetig zugeführte Teer in feiner Verteilung herabrieselt, während ihm von unten ein gleichmäßiger Strom überhitzten Wasserdampfes von etwa 150° C entgegengeleitet wird. Ehe der Teer in die Destillierkolonne gelangt, strömt er durch einen Vorwärmer und einen Entwässerungsapparat; zur Vorwärmung dienen die bereits abdestillierten Teerdämpfe. In Gegenwart von Wasserdampf verdampfen auch sehr hochsiedende Oele bei verhältnismäßig niedriger Temperatur, und die Zusammensetzung der Dämpfe ist gesetzmäßig abhängig von dem Verhältnis der Dampfspannungen des Wassers und des Oeles bei jener Temperatur. Je schwerer ein Oel siedet, um so mehr Wasserdampf geht für ein Gewichtsteil Oel mit über, jedoch nimmt der Dampfverbrauch mit steigender Destillationstemperatur sehr stark ab. Der neue Apparat liefert recht günstige Dampfverbrauchszahlen und scheidet den Teer in drei Fraktionen: Benzol, Teeröl und Pech, die eine stets gleichbleibende Zusammensetzung haben. Wenn Hartpech hergestellt werden soll, muß der Heizkörper durch einen Dampfüberhitzer ersetzt werden, der mit Oelrückständen oder Teer beheizt wird. Dieselbe Einrichtung wird auch dann benutzt, wenn kein Benzol, sondern nur Teeröl für Dieselmotoren und Pech aus dem Teer gewonnen werden soll. In diesem Falle wird zur Vorwärmung des Teers noch ein Vorwärmer in den Abgaskanal des Dampfüberhitzers eingebaut. Um die Wärme des Wasserdampfes nach Möglichkeit auszunutzen, wird das aus der Kolonne austretende Oel- und Wasserdampfgemisch nur bis auf 105° C abgekühlt, bei welcher Temperatur die Oele sich kondensieren, während der Dampf mit Hilfe eines Gebläses wieder durch den Ueberhitzer in die Destillierkolonne zurückbefördert wird. Bei größeren Teerdestillationsanlagen (Tagesleistung über 60 t) benutzt man zwei Kolonnenapparate; im ersten Apparat wird der Teer entwässert und von seinen leichtsiedenden Anteilen befreit, während im zweiten Apparat die Schwer- und Mittelöle abdestilliert werden. Bei diesem zweistufigen Betriebe ist eine noch bessere Wärmeausnutzung möglich. Die Vorteile des Verfahrens beruhen in dem ununterbrochenen Betrieb, der Gewinnung gleichmäßiger und hochwertiger Produkte, dem Fortfall jeglicher Feuergefahr, dem geringen Raumbedarf der Apparate, dem sparsamen Betriebe und der geringen Bedienung. Zur Destillation von 100 kg Teer bis auf Hartpech sind z.B. nur 30 kg Dampf, entsprechend etwa 4 kg Kohle, erforderlich. Zum Schluß teilt Verfasser noch Betriebsresultate und eine Rentabilitätsberechnung mit, bezüglich deren auf das Original verwiesen werden muß. Sander. Motoryacht. Die englische Werft Thornycroft & Co. in Southampton hat für Rußland ein solches Motorboot fertiggestellt, das in seiner äußeren Form den Umrißlinien der Torpedoboote entspricht. Das Zweischraubenschiff erhält seinen Antrieb durch zwei Sechszylinder-Viertaktmaschinen mit 216 mm Zylinderdurchmesser und 305 mm Hub. Als Treibmittel wird Paraffin verwendet. Die Maschinen leisten bei 550 Umdrehungen in der Minute zusammen 300 PSe. Der Aufbau der Maschinen entspricht dem der bekannten Automobilmaschinen. Je zwei Arbeitszylinder sind zusammengegossen. Das Kurbelgehäuse ist öldicht abgeschlossen. Die Kurbelzapfen haben 100 mm ∅ und 125 mm Länge, die Kurbelwellenlager 100 mm Bohrung und 200 mm Länge. Textabbildung Bd. 330, S. 368 Sehr einfach ist bei diesen Maschinen das Drucklager für den Schraubenschub ausgebildet. Wie die Abbildung zeigt, ist auf der Kurbelwelle neben dem Schwungrad ein Bund angeordnet der dementsprechend auf beiden Seiten auf das Drucklager wirken kann. Die Lagerflächen des Drucklagers sind auswechselbar, aber nicht nachstellbarangeordnet. Für das Anlassen und Umsteuern der Maschinen ist Druckluft vorgesehen. Die Steuerwelle besitzt dementsprechend für jedes Ventil einen Vorwärts- und Rückwärtsnocken. Die Nockenwelle wird beim Umsteuern von Hand durch den Umsteuerhebel in ihrer Längsrichtung entsprechend verschoben. Das Stirnrad, das zum Antrieb der Nockenwelle dient, ist genügend breit ausgeführt, um eine solche Verschiebung zuzulassen. Die Steuerung der Anlaßdruckluft erfolgt von einem gemeinsamen Verteilungskasten aus. An den Zylindern sind nur Rückschlagventile angeordnet. Bei einer Sechszylindermaschine kann bei jeder Kurbelstellung mindestens ein Zylinder mit Druckluft beschickt werden, so daß das Anlassen der Maschine keine Schwierigkeiten bietet. Die Anlaßdruckluft hat eine Betriebsspannung von 12 at. Die Druckluft wird von einem kleinen Kompressor geliefert, der am vorderen Ende jeder Maschine angeordnet ist. Außerdem ist noch eine kleine Hilfskompressoranlage vorhanden. Zur Vorwärmung des Paraffins befindet sich an der Maschine ein besonderer Behälter, der beim Anlassen der Maschine durch eine Lampe, im Betriebe dagegen durch die Auspuffgase geheizt wird. Da in der kalten Maschine das Paraffin vielfach unregelmäßig verbrennt, so wird zweckmäßig der Betrieb zunächst mit Benzin aufgenommen, und erst nach der vollkommenen Durchwärmung der Maschine wird auf Paraffin umgeschaltet. Die Regelung der Maschine geschieht durch Veränderung des Hubes der Einlaßventile mittels eines Regulators. (Engineering 1915 S. 36.) W. Unterseeboote vom Schneider-Laubeuf-Typ. Unter den französischen Privatwerften, die für den Bau von Unterseebooten in Frage kommen, ist die Firma Schneider & Co. in Chalons sur Saône eine der bedeutendsten. Sie baut ausschließlich reine Tauchboote, und zwar nach Plänen des bekannten Konstrukteurs Laubeuf. Die Boote dieses Typs besitzen einen Druckkörper von annähernd ovalem Querschnitt, der von einer äußeren Hülle, die die übliche Schiffsform zeigt, umgeben ist. Sie haben einen geraden Vorsteven und ein hohles Heck und scharfe, schlanke Linien. Das Aufbaudeck über der Wasserlinie hat eine verhältnismäßig große Höhe und sichert den Booten eine gute Ventilation. Der Raum zwischen Druckkörper und Außenhaut, der zur Aufnahme von Wasserballast dient, ist durch Querschotte in eine größere Zahl von wasserdichten Zellen geteilt und gibt damit einen wirksamen Schutz des Bootes ab, ohne seine Schwimmfähigkeit bei einer etwaigen Beschädigung der Außenhaut nennenswert zu beeinträchtigen. Auch der Druckkörper ist durch wasserdichte Querschotte, die die Mannschafts- und die verschiedenen Maschinenräume gegeneinander abschließen, mehrfach unterteilt. Bemerkenswert ist das hohe Reservedeplazement der Boote, das wesentlich höher ist als bei anderen Typen. Eine Zusammenstellung der Hauptkonstruktionsdaten der von der Firma Schneider & Co. gebauten Unterseebootstypen gibt die nachstehende Tabelle: Abmessungen der Haupttypen von Unterseebooten der Bauart Schneider-Laubeuf. Type C De Dd E G Wasserverdrängung a. d. Oberfläche t 340 460 512 616 950                „              untergetaucht t 508 685 780 945 1420 Reserve-Tragfähigkeit t 168 225 268 329 470 Reserve-Tragfähigkeit: Wasserverdr.   untergetaucht v. H. 33,1 32,9 34,4 34,8 33,1 Größte Länge m 52,4 57 60,7 66 72 Höchstgeschwindigkeit a. d. Oberfl kn 14 17 16,5 16 18,5                  „                untergetaucht kn 9 10,25 11 12 12 Deckshöhe mittschiffs üb. Wasserlinie m 1,83 2,05 2,05 2,15 2,7 Torpedobewaffnung: Zahl der Rohre 4 4 5 5 8                  „              Zahl d. Torpedos 6 6 8 8 16 Als Antriebsmaschinen für die Ueberwasserfahrt und für die Generatoren – unter Wasser fahren die Boote, wie üblich, mit Elektromotoren, wobei die Propellermotoren aus einer Akkumulatorbatterie gespeist werden – verwendet die Firma Schneider Dieselmotoren eigenen Systems. Sie baut kreuzkopflose Maschinen vom Viertakt- und Zweitakt-Typ. Grundplatte, Ständer und Gehäuse werden aus Tiegelstahlguß, die aus einem einzigen Gußstück bestehenden Zylinder aus Gußeisen oder auch aus Stahlguß hergestellt. Alle Zylinder erhalten gußeiserne Kühlmäntel. Die Zylinderköpfe werden aus Spezial-Tiegelstahlguß gefertigt. Alle stark wärmeberührten Teile erhalten Wasserkühlung. Bei Zweitaktmaschinen und bei größeren Viertaktmaschinen arbeiten die Kolben mit Oelkühlung. Die Hilfsmaschinen werden im allgemeinen von der Hauptmaschine aus angetrieben. Die Kühl- und Schmierölpumpen erhalten bisweilen auch getrennten Antrieb. (Engineering 9. Juli 1915.) Kraft. Preußische Dampfkessel- und Dampfmaschinenstatistik in den Jahren 1900 bis 1914. Nach den Veröffentlichungen des Königlichen statistischen Landesamtes auf Grund der Angaben der Katasterblätter vom vergangenen Jahr ergibt sich die Anzahl der feststehenden (ortfesten) Dampfkessel im Königreich Preußen zu 80597 gegenüber 50572 im Jahre 1912, hat also fast gar nicht zugenommen. Das würde bedeuten, daß der großen Zahl jährlich neugenehmigter Dampfkessel (es dürften wenigstens 3000 sein) ein ebenso großer Abgang gegenübersteht. Ein richtiges Bild wäre erst zu gewinnen, wenn an Stelle der Kesselzahl die Leistungsfähigkeit, also die Summe der Heizflächen in Quadratmetern herangezogen würde, dann würde sich jedenfalls ein erheblicher Zuwachs gegenüber dem Jahre 1912 ergeben. Ein noch ungünstigeres Bild gibt die Statistik bezüglich der Zahl der feststehenden Dampfmaschinen (Kolbenmaschinen), die seit 1910 von 88187 auf 86500 zurückgegangen ist. Vergleicht man dagegen die Leistungsfähigkeit der feststehenden Dampfmaschinen, so stellt sie sich für 1910 auf 5,84 Mill. PS, für 1912 auf 6,18 Mill. PS, für 1913 auf 6,287 Mill. PSund für 1914 auf 6,49 Mill. PS, sie hat sich also seit 1910 um 0,65 Mill. PS vermehrt. Seit 1900 beträgt der Zuwachs 3,03 Mill. Die Zahl der feststehenden Dampfmaschinen geht also zurück, während die Durchschnittsleistung steigt. Für die Jahre 1900, 1910 und 1914 ergeben sich Durchschnittsleistungen von 47,0 PS bzw. 65,0 PS und 75 PS für die Maschine. Es zeigt sich das Bestreben des Ueberganges zu größeren Einheiten. Die Dampfturbine hat verhältnismäßig einen Vorsprung vor der Kolbenmaschine gewonnen, denn die Zahl der Dampfturbinen ist von 420 im Jahre 1910 auf 927 im Jahre 1914 gestiegen, entsprechend einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit von 0,479 auf 1,53 Mill. PS. Auch für die beweglichen Dampfmaschinen mit und ohne Eigenbewegung (also Lokomobilen und Lokomotiven, mit Ausnahme der den Staatsbahnverwaltungen unterstellten Lokomotiven) ergeben sich günstigere Verhältnisse. Von 1900 bis 1914 ist ein Ansteigen von 30011 auf 33523 zu verzeichnen. In Pferdestärken ausgedrückt ergibt sich gegenüber 1900 ein Zuwachs von 0,4 Mill., das bedeutet gegenüber einem Stande von 0,23 Mill. im Jahre 1900 eine Vermehrung fast auf das Dreifache. Einschließlich der Binnen- und Seedampfschiffe stellt sich die Gesamtzahl der in Preußen durch Dampfmaschinen geleisteten Pferdestärken auf 9,34 Mill. PS. Die Leistung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Lokomotiven wird 10 Mill. PS erheblich überschreiten, wenn man berücksichtigt, daß bereits im Jahre 1911 die Preußisch-Hessischen Eisenbahnen 20187 Lokomotiven besaßen, die je mit 500 PS bewertet werden können. Demnach wird die Gesamtzahl aller in Preußen durch Dampf erzeugten Pferdestärken mit 20 Mill. PS nicht zu hoch angegeben sein. Reichell. Entwurf zu einem neuen Elektrizitätsgesetz in Oesterreich. Unter dem Titel „Kann die Industrie das neue Elektrizitätsgesetz annehmen?“ veröffentlicht M. v. Winkler, Klagenfurt, in der Zeitschrift Elektrotechnik und Maschinenbau Heft 15 bis 17 (11., 18. und 25. April) eine eingehende Kritik, wobei er dem Leser die Wertung des neuen österreichischen Gesetzentwurfs an Hand aller wesentlichen bisher gebrachten Kritiken dadurch erleichtert, daß er die bereits von anderen Fachleuten vorgebrachten Bedenken an den zugehörigen Stellen seiner eigenen Arbeit einflicht. Auch als Ueberblick über die bisherige Stellungnahme der Industrie redet daher der Aufsatz eine eindringliche Sprache. Die bislang gebrachten durchweg ungünstigen Urteile aus industriellen und anderen beteiligten Kreisen werden vom Verfasser mehr als bestätigt. Die folgende Uebersicht über die Kritik des Gesetzes, die paragraphenweise vorgeht, geht zweckmäßig diesen Weg mit, um Begleiter durch den Wortlaut des Gesetzes sein zu können; die in der Abhandlung genannten Autoren, die auch hier (kürzehalber nur eingeklammert) genannt sind, sind die folgenden: Hartmann (E. u. M. 1914 S. 574); Glaser (E. u. M. 1914 S. 612); Dr. Schreiber („Die Wasserwirtschaft“ 1914 Heft 14 und ETZ S. 921 und E. u. M. 1914 S. 753, 867 und 1915 S. 158, 169). Einleitend findet sich besonders die Befürchtung ausgesprochen, daß die Kapitalkräftigen sich von der Beteiligung an großen elektrischen Unternehmungen zurückziehen werden, wenn deren wirtschaftliche Grundlagen durch das neue Gesetz bis zur „geschäftlichen Knebelung“ staatlicher Willkür preisgegeben sein werden. Ein Bestreben, die Fortentwicklung der Elektroindustrie zu unterstützen, ist bei dem Gesetzentwurf nicht erkennbar. – Nachdem weiter Schwierigkeiten der Handhabung und Schwerverständlichkeit des Gesetzes berührt sind, wird zu bedenken gegeben, daß eine umfassende Wertung nicht nur vom Standpunkt der Industrie, sondern auch dem aller angrenzenden und mitinteressierten Wirtschaftszweige geschehen muß (Landwirtschaft, Bahnbetriebe) (Hartmann). Zu § 1 (Gegenstand des Gesetzes) wird für die Anschlußanlagen Ausnahme vom Gesetz verlangt, wie sie für „Anlagen auf schwimmenden Objekten“ gewährt ist. Zu §§ 2 bis 4 (I Hauptstück, Wegerecht) wird neben manchen zu Streitigkeiten zwingenden Unklarheiten der Form die Unsicherheit gerügt, die betreffs der Zwangsbenutzungsrechte an Erzeuger- und Umformeranlagen durch Hinweis auf gar nicht bestehende „vorhandene Vorschriften“ geschaffen wird. Die Zwangsbenutzung soll erfreulicherweise auf öffentliches Gut ausgedehnt werden. (Ueber Zs.-Recht Dr. Schreiber.) Gerügt wird, daß das an sich willkommene Zwangsrecht durch zahlreiche Nachteile z.B. weitgehenden Schadenersatz verschlechtert wird. Vor allem wird (zu 4) Unwiderruflichkeit des Zwangsrechts auf eine bestimmte Zeit gefordert. § 5 (Konzession). Die befristete Konzessionierung der Elektroindustrie als Gewerbe wird als finanziell schädigend und die Entwicklung hemmend bezeichnet, um so mehr, als es sonst für kein einziges Gewerbe befristete Konzessionen gibt. Hauptsächlich werden alle Elektrizitätswerke von dieser Bestimmung betroffen. Es scheinen also hier die Ergebnisse des Betriebes der bestehenden Elektrizitätswerke, die die Statistiken liefern, in den Gesetzesmotiven keine Rolle zu spielen, sondern statt dessen eine grundfalsche Vorstellung von der Rentabilität. Ungünstig beurteilt wird ferner zu Abs. 3 die Einführung des hierbei ganz unangebrachten Begriffs „örtlicher Bedarf“ als maßgebend, zu Abs. 4 die in polizeilichem Geist geforderte „Tunlichkeit der Ueberwachung“ (Hartmann) und vor allem die Abgrenzung der Elektrizitätswerke auf ein zu versorgendes und leicht zu überwachendes Gebiet, womit – in späteren Paragraphen – eine Stromlieferungspflicht verknüpft sein soll. Aus diesen Bestimmungen könne nur Unheil für die wirtschaftliche Entwicklung der Stromwerke erwachsen. (Dr. Schreiber.) Bei Abs. 5 und 6 wird Lückenhaftigkeit und Unklarheit gerügt; z.B. fehlen Bestimmungen über Verwandlung der Konzession der einen Art in solche der anderen, und es ist unklar, ob auch die Konzessionen für privateUnternehmungen befristet werden. Die festgelegte Dauer der Konzessionen rechtfertigt sich nicht aus den Ergebnissen der Statistik. Die Bestimmungen des Abs. 8 – Anwendung des neuen Gesetzes auf bereits bestehende Anlagen, zeitliche Konzessionsbeschränkung – werden herb verurteilt. § 6 (Genehmigung). Mit Kleinanlagen, die genehmigungsbedürftig sind, scheint zu weit gegangen. Zu Abs. 2 wird gefordert, daß das „Regulativ“ des ETV, Wien, bis zum Erscheinen der in Aussicht gestellten „besonderen Vorschriften“ diese ersetzen soll. „Anlagen ohne festen Standort“ sollen nicht von der Genehmigungspflicht frei sein. Wenn zu § 7 (Sicherheitsmaßnahmen) der Wunsch, überflüssige Kosten zu vermeiden, lobend anerkannt wird, so wird an § 8 (Zwangsbenutzungsrechte) eine strenge Kritik geübt. Zu Abs. 1 wird die Ausnahme der „mit Mauern umgebenen Fluren und Parks“ und – generell – der Gebäude als höchst unsozial und als hemmend für rationelle Entwicklung von Netzen bezeichnet. Durch Abs. 2 (Zwangsbenutzungsrechte gegenüber Gemeinden) wird der Unternehmer benachteiligt, außer der Staat, wenn er der Unternehmer ist, da dieser nach Abs. 3 von der Zustimmung der Gemeinde entbunden ist. Sehr ungünstig beurteilt wird Abs. 4, wonach Gemeinden beanspruchen können, daß in verbauten oder zur Verbauung bestimmten Gebieten Leitungen unterirdisch geführt werden müssen. Die weitere Bestimmung, wonach das Durchzugsrecht von der Zustimmung der Gemeindeverwaltung frei ist, das Abgaberecht nicht (wenn die Bestimmung so aufgefaßt werden kann), bringt mancherlei Gutes. (Hartmann.) § 9 (öffentliche Pflichten). Die Bestimmungen (a) über Versorgungsgebiet und Ausbaufrist, denen in der Regel nicht wird genügt werden können, sollten fortbleiben, da sie vielfach den Bau ganzer Anlagen hindern und den rationellen Ausbau von kleinen Wasserkräften durch kleine und mittlere Werke, die manchmal Großkraftwerken mit teueren Fernleitungen überlegen sind, unmöglich machen würden. An der Forderung, „auf Verlangen an jedermann unter gleichen Verhältnissen zu den gleichen Bedingungen und Preisen Strom zu liefern“, wird gerügt, daß sie praktisch nicht wird gehandhabt werden können und deshalb Anlaß zu Streitigkeiten geben wird. Die Bestimmung b (Maximaltarife genehmigungsbedürftig) soll den Stromabnehmern Schutz vor vermeintlicher Uebervorteilung durch die Unternehmer bieten. Es wird aber ausgeführt, daß sie sich praktisch als unzweckmäßig erweist und eine verletzende Bevormundung der Unternehmer darstellt. Unter Hinweis auf die Schwierigkeit der Tariffrage wird die Festsetzung durch Behörden nachdrücklich abgelehnt; es muß nach wie vor verstattet sein, besondere Betriebe sinngemäß mit Strompreisen zu bevorzugen. Hartmann hat hierzu die Befürchtung ausgesprochen, daß die Bestimmung den Anreiz zur Beteiligung an Elektrizitätswerken beeinträchtigen muß. Die Bestimmung c (Zulassung aller heimischen Installateure) ist bedenklich für kleine, auf Installationsgewinn angewiesene Werke; daher wird Beschränkung gefordert auf Anlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten. Ein Vorzugsrecht wird „Veranstaltungen und Vereinigungen“ (d) nicht zugebilligt. Gegen die Verpflichtung (e), dem Staat in die gesamte Geschäftsführung der Elektrizitätswerke Einsicht zu gestatten, wird stürmisch Front gemacht; über den bloßen Versuch, die Elektrizitätslieferanten in dieser Weise zu schikanieren und möglicherweise zu schädigen, dürfe es keinesfalls hinauskommen. Auch Abs. 2, der manches gut machen und als „Schönheitspflästerchen“ dienen soll, kann nicht ganz gebilligt werden. Abgesehen von den dadurch gebrachten Unklarheiten kann nicht gefordert werden, daß Tarife gleichartiger Unternehmungen berücksichtigt werden sollen. Die Bestimmungen der Abs. 3 und 4 sollten wenigstens auch anderen Gewerben auferlegt werden. Nach § 10 (Einlösungsrecht) müssen Stromlieferungsunternehmen, die öffentliches Gut (Boden) benutzen, jederzeit die „Einlösung“ dieses Gutes sich gefallen lassen. Dies in Verbindung mit der Bestimmung über Gebietszuteilung in § 9a (hierzu Hartmann) wird als eine harte Verordnung bezeichnet; denn da das Unternehmen zur Verlegung einlösungspflichtiger Leitungen gezwungen werden kann, wird ihm der Anreiz zur Entfaltung genommen, wenn nicht ein Minimalgesamtertrag festgesetzt wird, nach dessen Erreichung die Einlösung zulässig ist. Gefahr der Konfiskation droht danach auch Betrieben, die mit dem Stromlieferungsunternehmen verbunden sind. Abs. b (Beschränkung des Einlösungsrechts bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Erklärung) schafft hier keine wesentliche Besserung. Zu § 11 wird getadelt, daß der „Anspruch auf Energiebezug“ nur Stromlieferungs-Unternehmungen gegenüber festgesetzt wird. § 12 (Betriebspflicht) scheint angemessen; ein Hinweis darauf, daß es sich dabei nicht um Unterbrechungen des Betriebes durch höhere Gewalt handelt, wird empfohlen. § 13 zur „staatlichen Aufsicht“ wird hervorgehoben, daß diese nur die Befolgung der Vorschriften, nicht aber technische oder wirtschaftliche Fragen überwachen dürfe. § 14 (Sicherung der Stromversorgung) Abs. 1 geht mit § 12 zusammen und scheint unbedenklich; zu Abs. 2 aber scheint es unklar, warum Fortbetrieb ohne Entschädigung verfügt werden kann. § 15 Die Bestimmung über staatliche Bewilligung für Ausfuhr elektrischer Energie läßt genaue Angaben über die Bedingungen des Verbotes vermissen; daß es wieder nur der Elektrotecknik und nicht auch z.B. der Landwirtschaft erschwert wird, Geld aus dem Ausland hereinzuholen, wird bemängelt. Gerade große (Wasserkraft-) Anlagen, die sich ein Absatzgebiet schaffen müssen, werden hier betroffen, wenn ihnen die Strompreise begrenzt werden. §§ 16 bis 23 (Behörden und Verfahren) und 24 und 25 enthalten formelle Bestimmungen, an denen höchstens einige Unklarheiten gerügt werden könnten. § 26 (Erlöschen der Genehmigung); hier wird die Forderung, „den früheren (manchmal unerwünschten!)Zustand“ wieder herzustellen, getadelt; Schaffung eines „geordneten Zustandes“ auf Verlangen würde genügen. Zu § 27 (Berufung) wird die Frage aufgeworfen, was geschehen soll, wenn kein Einvernehmen zwischen den Ministerien erzielt wird. Die Bestimmung des Telegraphen-Wegerechts schaffen dem Staat einige ungerechtfertigte Vorteile. § 28: Zwangs-(benutzungs)-rechte sollten der Staatsbehörde nicht direkt „zustehen“, sondern der Umfang der Rechte sollte von den politischen Behörden genehmigt werden. Auch § 29 bevorzugt den Staat, dem (Abs. 1) volles Enteignungsrecht zusteht. (Hierzu Glaser.) Nach Abs. 2 gehört dazu freilich ein Erkenntnis der politischen Landesbehörde. § 30 Abs. 1 „Verlegen von Leitungen auf Verlangen der Staatstelegraphenverwaltung“ und Abs. 2, wonach unter Umständen Kosten für Aenderungen, die der Behörde nötig scheinen, von der staatlichen Unternehmung selbst getragen werden, sind als loyale Bestimmungen bezeichnet; ebenso § 31 Abs. 2, wonach die Verlegung bereits bestehender öffentlicher Leitungen auf öffentlichem Grund sogar verlangt werden kann. § 33 (ordentliches Verfahren) scheint einwandfrei, wogegen § 34 (Einspruch) einige Bedenken erregt, da bei der Unklarheit der Bestimmungen stets in offener Frist Einspruch erhoben werden muß; der Einspruch müßte also auch später noch und noch aus weiteren Gründen zulässig sein. Der Abschnitt über „abgekürztes Verfahren in Notfällen“ (§§ 35 bis 40) enthält einige Unklarheiten, die Rechtsunsicherheit schaffen. Zum Abschnitt „Schadenersatz und Haftpflicht“ werden mancherlei Bedenken geäußert. Zunächst sind beide Begriffe juristisch nebeneinander gestellt, mit dem Hinweis, daß es dessen bedarf, wenn man zu günstiger (und gerechter) Beurteilung dieses Teils des Gesetzentwurfs gelangen will. Zu § 42 (Entschädigungsverfahren bei Starkstromanlagen) wird bezweifelt, ob Entschädigung in jährlichen Renten erwünscht ist. Während von Abs. 3 eine Erleichterung für die Elektrizitätswerke versprochen wird, kann Abs. 4, wonach gegen Entscheidung einer politischen Behörde die ordentlichen Gerichte angerufen werden können, das Ansehen der Behörden schädigen und daher nicht gebilligt werden. § 43 (Frist für Geltendmachung eines Anspruchs) wird in allen Teilen beifällig aufgenommen. Dagegen werden manche Bedenken geäußert gegen den die „Haftpflicht“ behandelnden Teil des Entwurfs. Es bleibt darin unklar, wer als „haftbar“ anzusehen ist, wenn einander kreuzende Leitungen verschiedenen Anlagen angehören und durch Aufeinanderfallen Unglücksfälle verursachen; aus dem Wortlaut ist nur eine völlig ungerechte Lösung, nämlich Haftung beider Teile, herauszudeuteln. § 47 1 betrifft Befreiung von Ersatzleistung; hier wird der Begriff der „höheren Gewalt“ vermißt. Die nächsten Absätze betreffen Fälle, in denen Berufung auf Gründe nach 1) ausgeschlossen ist; dabei wird bemängelt, daß Berufung ausgeschlossen ist, wenn der Unfall auf „die Beschaffenheit der Anlage als Ganzes“ zurückgeführt werden kann; davon werden Rechtsunsicherheiten befürchtet und möglicherweise die Beeinträchtigung des Bestrebens, die Spannung in wirtschaftlicher Weise zu erhöhen. „Versagen“ einer Anlage dürfte nicht für alle Fälle den „unabwendbaren Zufall“ ausschließen, ebenso wie Berufung auf Verschulden eines Dritten in Abs. 4 nicht rundweg ausgeschlossen werden dürfte, wenn sich der Unternehmer dieses Dritten beim Betrieb usw. „bedient“ hat. Am schwersten wird Abs. 3 beanstandet; darin wird die Berufung für so viele Fälle ausgeschlossen, daß das einzige, was an der ganzen Vorlage den Beifall der Industrie verdient, das Wegerecht, für sie in Lasten und Pflichten verwandelt wird; bemängelt wird der Ausdruck „belastete Liegenschaft“, weil davon eine Ausdehnung der Schadenersatzpflichten befürchtet werden muß (vgl. § 41). Als Anwendungsbeispiel zu Abs. 3 wird das Auskommen von Bränden durch „Kurzschluß“ nach Ueberbrücken und Kurzschließen von Sicherungen durch Dienstpersonal genannt. § 51 erfährt herbe Kritik, da er die Schärfen des Gesetzentwurfs gerade Pfuscherinstallateuren gegenüber mildert. § 52 (Verhältnis zur Unfallversicherung), wird trotz Belastung der Elektrizitätswerke nicht bemängelt. Die §§ 54 bis 61 enthalten Schluß- und Uebergangsbestimmungen. Die Kritik dieser läßt sich hahin zusammenfassen, daß sie im wesentlichen durchweg unbedenklich erscheinen, obschon hier und da kleine Aenderungen am Platz wären; das gilt besonders für § 58 (nachträgliche Verfügungen) Abs. 2, wobei die Außerachtlassung älterer („Prioritäts-“) Rechte gerügt wird. § 61 (Portofreiheit wird als absichtliche „Ironisierung“ angesehen. Die Abhandlung schließt mit einem Ueberblick, der das unerfreuliche Gesamtergebnis der Kritik erkennen läßt. Danach will das Gesetz offenbar an die elektrotechnische Industrie mit vollen Händen Scheinrechte geben, um ihr mit dem Anschein der Berechtigung harte Pflichten auferlegen zu können. Irgend ein Nutzen für die Elektroindustrie ist überhaupt nicht erkennbar, so daß allen Beteiligten ohne das Gesetz wohler sein würde; wohl aber ist erkennbar, daß enormer Schaden erwachsen wird in erster Linie der Stromerzeugungsindustrie und Wasserwirtschaft, ferner auch durch Verteuerung und Verhinderung der Stromlieferung dem gesamten Gewerbe und der Landwirtschaft. Ein nachdrücklicher Hinweis auf eine Eingabe der „Vereinigung österreichischer und ungarischer Elektrizitätswerke“ und die Gewichtigkeit der darin niedergelegten Kritik des Gesetzentwurfs beschließt die beachtenswerten Ausführungen. Dipl.-Ing. Müller-Lankow. Der Begriff „gefährliche Maschine“ nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts. In einer Entscheidung vom 10. Mai 1915, 640/14 VI., durchweiche das Reichsgericht als Revisionsinstanz einen Prozeß zwischen Berufsgenossenschaft und Betriebsunternehmer beendete, kam dieser höchste Gerichtshof infolge seiner abweichenden Definition des Begriffs „gefährliche Maschine“ zur Verurteilung des vor Land- und Oberlandesgericht siegreich gebliebenen beklagten Betriebsunternehmers. Als ein jugendlicher, noch nicht 16 Jahre alter Arbeitervon den Walzen eines Prägekalanders Oel abwischen wollte, geriet er mit seiner Hand zwischen diese und erlitt so schwere Verletzungen, daß das Glied abgenommen werden mußte. Die rentenzahlende Berufsgenossenschaft klagte gegen den Betriebsunternehmer auf Ersatz ihrer Aufwendungen, da der Kalander eine gefährliche Maschine im Sinne des § 31 der Unfallverhütungsvorschriften sei, und daher ein jugendlicher Arbeiter an ihm nicht hätte beschäftigt werden dürfen. Der Fall trug sich unter der Herrschaft des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes von 1900 zu, und das Berufungsgericht legte dieses seiner Entscheidung zugrunde. Nach ihm bestimmt sich jedoch nur der Umfang der von der Berufsgenossenschaft an den Verletzten zu bewirkenden Leistungen, während die Frage nach der Inanspruchnahme des Unternehmers auf Ersatz dieser Aufwendungen aus der mit ihm sachlich allerdings übereinstimmenden Reichsversicherungsordnung von 1913 zu beantworten ist, da der Anspruch nach ihrem Inkrafttreten erhoben wurde. In der für begründet erklärten Revision schließt sich das Reichsgericht hinsichtlich der Auffassung von der Gefährlichkeit einer Maschine, sowie der aus dieser Eigenschaft fließenden Sorgfaltspflicht des Unternehmers eng an die Meinung der klägerischen Berufsgenossenschaft an. Während nämlich das Berufungsgericht der Ansicht war, daß ein Prägekalander deshalb nicht unter die gefährlichen Maschinen im Sinne des § 31 der Unfallverhütungsvorschriften zu rechnen sei, weil er auch von jugendlichen Arbeitern ohne Gefahr bedient werden könne, seiner Definition also den Gedanken zugrunde legt, daß eine Maschine erst dann gefährlich sei, wenn sie trotz ordnungsmäßiger Bedienung einen jugendlichen Arbeiter der Gefahr der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung aussetzt, nimmt das Reichsgericht den Standpunkt ein, daß diese Maschine eine gefährliche sei und deshalb von jugendlichen Arbeitern nicht bedient werden dürfe. Es läßt dabei etwaige, zufällig oder durch Abnutzung entstandene Mängel, welche auch die einfachste Maschine zu einer gefährlichen zu machen vermögen, ganz außer Betracht, und gründet seine Entscheidung allein auf die Art der rein technischen Konstruktion. Damit kann sich der Betriebsunternehmer auch nicht durch den Einwand entlasten, daß er seinen jugendlichen Arbeitern die Reinigung des Kalanders verboten habe. Denn gerade im Hinblick darauf, daß, wie die Erfahrung lehrt, bloße Verbote von jugendlichen Arbeitern selten befolgt werden, bestimmen die Unfallverhütungsvorschriften, daß solche an gefährlichen Maschinen überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Und dementsprechend hält das Reichsgericht eine Maschine schon dann für gefährlich, wenn nach allgemeinen Betriebserfahrungen in Verbindung mit den Unregelmäßigkeiten und der Unaufmerksamkeit, mit der gerechnet werden muß, die Bedienung der Maschine Gefahren mit sich bringt; wenn also trotz der Achtsamkeit, wie sie im Fabrikbetriebe erforderlich ist, die Gefahr einer Verletzung nicht ausgeschlossen ist. Der Unternehmer muß auch bei größtem Betriebe die durch Strafe erzwingbaren Unfallverhütungsvorschriften, für deren Nichtbefolgung er zivil- und strafrechtlich haftet, kennen, und nach Maßgabe derselben die Maschinen bestimmen, an denen keine jugendlichen Arbeiter beschäftigt werden dürfen. Ihn trifft die Verantwortung, daß seine Maschinen diesen Vorschriften entsprechen, mit den von ihnen vorgeschriebenen Sicherungsvorrichtungen versehen sind, und seine Betriebsleiter ihm die wesentlichen Mängel sofort anzeigen, so daß er für deren Abstellung rechtzeitig sorgen kann. Auch muß er sich durch Einsicht in die Arbeiterlisten die Gewißheit verschaffen, daß seine Anordnungen befolgt werden. R. Liebetanz. Flußeiserne Lokomotivfeuerbüchsen. Solche Feuerbüchsen finden in anderen Ländern, besonders in Amerika, sehr häufige Verwendung. In Deutschland hat man bis jetzt damit keine guten Erfahrungen gemacht. Der Ersatz der kupfernen Feuerbüchsen durch solche aus Flußeisen ist aber mit Rücksicht auf den jetzigen Kupfermangel von großer Bedeutung. Textabbildung Bd. 330, S. 373 Abb. 1. Feuerkiste und Schirm für eine Lokomotive der New York Zentral-Bahn. Flußeiserne Feuerbüchsen verlangen eine andere Gestaltung der Feuerschirme. Bei uns werden die Feuerschirme durch Gewölbe aus feuerfesten Steinen gebildet, die sich auf die Seitenwände der Feuerkiste stützen. In Amerika wird dagegen die in Abb. 1 dargestellte Ausführungsart vorzugsweise verwendet. Der Feuerschirm wird hier durch Steine gebildet, die auf vier Wasserrohren liegen mit einem äußeren Durchmesser von 76 mm und einer Wandstärke von 3 bis 6 mm. Diese Wasserrohre begünstigen auch den Wasserumlauf. Es ist nun die Möglichkeit vorhanden, daß eiserne Seitenwände durch Anlagerung des Gewölbes leiden. Die Abstützung der Steine auf den Wasserrohren macht die Gewölbeform überflüssig. Die Steine können dabei eine ebene Wand bilden, wie bei Abb. 1, oder so angeordnet sein, daß ihre äußeren Reihen höher liegen als die mittleren, wie bei Abb. 2. Auf diese Weise wird der Feuerraum unter den Steinen vergrößert und dadurch die Verbrennung verbessert. Bei den Ausführungsarten nach Abb. 1 u. 2 brauchen an den Seitenwänden der Feuerbüchsen keine Winkel oder Aehnliches als Widerlager befestigt werden.Wärmestauungen sind dadurch vermieden. Die Steine brauchen die Seitenwände überhaupt nicht berühren. Geringe Mengen Heizgase, die zwischen den Steinen und den Seitenwänden hindurchtreten, erzeugen eine gleichmäßige Erwärmung der letzteren. Bei Feuerschirmen in Gewölbeanordnung dagegen können in der Feuerbüchse drei Temperaturzonen unterschieden werden, eine erste unter dem Gewölbe, eine zweite an den Auflagerstellen des Gewölbes an den Seitenwänden und eine dritte über dem Gewölbe. Der Einwirkung glühender Kohlenteile, die sich in dem spitzen Winkel zwischen Gewölbe und Seitenwand leicht ansammeln, können wahrscheinlich kupferne Wände besser als eiserne widerstehen. Feuerschirme nach Abb. 1 und 2 besitzen außerdem eine größere Lebensdauer und können nicht zusammenstürzen, wie dies bei der Gewölbeform möglich ist. (Glasers Annalen für Gewerbe und Bauwesen 1915, 1. Juli, S. 5 und 6.) Textabbildung Bd. 330, S. 373 Abb. 2. Feuerkiste und Schirm für eine Lokomotive der französischen Staatsbahn. W. Dieselmaschinen mit Teerölbetrieb. Die Eigenschaften der Teeröle gegenüber den gewöhnlichen Treibölen weichen etwas voneinander ab. Die Teeröle haben eine geringere Zündfähigkeit und sind bei normalen Temperaturen weniger leichtflüssig. Außerdem sind noch Beimengungen sauren Charakters (Kresole), über 6 v. H., ebenso großer Gehalt an Schwefel, etwa 0,5 v. H., vorhanden. Der Teerölbetrieb verlangt eine Erhöhung der Verdichtungstemperatur, die Vermeidung großer Abkühlung des Verbrennungsraumes und genügend große Querschnitte der Brennstoffpumpenventile und deren Rohrleitungen, entsprechend der Zähflüssigkeit der Treiböle. Der Brennstoff darf außerdem nicht allzu fein zerstäubt werden, da sich allzu kleine Tröpfchen ungleichmäßig entzünden. Um bei Teerölbetrieb keine Betriebstörungen zu erhalten, ist die Verdichtungsspannung in der Maschine auf 35 at zu bringen. Im Brennstoffventil soll eine geringe Anzahl von Zerstäuberplatten eingebaut werden. Der Brennstoff ist außerdem durch die Auspuffgase oder durch das abfließende Kühlwasser vorzuwärmen. Eine Erhitzung der Einspritzluft ist sehr empfehlenswert. Da bei Steinkohlenteerölbetrieb leicht Aussetzer entstehen können, sobald die Belastung unter 30 v. H. sinkt, so muß, wenn nicht einzelne Zylinder abschaltbar sind, dem Teeröl dementsprechend Gasöl beigemengt werden. Teeröle mit höherem Schwefel- und Kreosotgehalt zerstören Kupferverbindungen. Es sind darum in diesem Falle Brennstoffpumpenventile, Zerstäuber und Auspuffventile aus hochwertigem Nickelstahl herzustellen. Viele Sorten von Steinkohlenteer vertragen keinerlei Vermischung mit Rohöl oder Schmieröl. Es scheidet sich eine pechartige Masse aus, die zur Verstopfung der Ventile und zum Festbrennen der Kolbenringe führt. Versuche mit Steinkohlenteeröl schlechter Zusammensetzung haben folgendes ergeben: Die Maschine hatte eine Verdichtungsendspannung von 35 at. Im Brennstoffventil waren nur drei Zerstäuberplatten eingebaut. Die Betriebsdauer betrug täglich 14 Stunden. Die durchschnittliche Belastung war etwa 70 v. H. von der Normalleistung. Die Höhe des Einblasedruckes stieg je nach der Belastung bis auf 61 at. Beim Anlassen und Abstellen der Maschine erfolgte der Betrieb etwa 20 Min. lang mit Gasöl. Der normale Betrieb wurde mit Steinkohlenteeröl vom spezifischen Gewicht 1,065 durchgeführt. Die in Xylol unlöslichen Bestandteile waren 0,24 v. H., die Verkokungsrückstände betrugen 13,58 v. H., unverbrennbare Bestandteile 0,13 v. H. Die Verbrennung in der Maschine war rauchlos, die Maschine lief ruhig. Während eines sechswöchentlichen Betriebes trat ein einmaliges Verstopfen eines Zerstäubers und ein Undichtwerden eines Auspuffventils durch festgebrannten Ruß ein. (Zeitschrift für Elektrotechnik und Maschinenbau 1915 Heft 23.) W. Glühkopfmotoren. Bis jetzt ist es noch nicht gelungen, bei dieser Maschinengattung den Brennstoffverbrauch entsprechend bei anderen Verbrennungskraftmaschinen auf ein befriedigendes Maß herabzusetzen. In vielen Fällen lassen sich aber diese Maschinen in der jetzigen noch unvollkommenen Bauform trotz ihres hohen Brennstoffverbrauchs mit Vorteil verwenden. Der geringe Anschaffungspreis und die Verwendbarkeit eines billigen, nicht feuergefährlichen Treiböles ergibt besonders bei Maschinen mit kleiner Leistung und geringer Betriebsdauer große wirtschaftliche Vorteile. Die englische Firma Martin in Stamford hat eine neue Bauart solcher Zweitaktmaschinen auf den Markt gebracht in folgenden Einheitsgrößen: Zylinderdurchm.mm Hubmm Umdrehungenin der Minute LeistungPSe 178 202 475   9 230 280 375 16 268 318 390 25 Der Zylinderdeckel sitzt dabei nur innen auf dem Arbeitzylinder auf und dichtet metallisch den Verbrennungsraum ab. Außen greift der Zylinderdeckel um den Zylindermantel herum Zur Abdichtung ist an dieser Stelle nur ein Gummiring vorhanden. Auf diese Weise kannsich im Betriebe der heiße Innenzylinder unabhängig vom kühleren Außenzylinder ausdehnen. Der Zylinderdeckel hat Wasserkühlung. Durch einen engen Hals ist die Verbindung mit dem leicht auswechselbaren kugelförmigen Glühkopf hergestellt. Am unteren Ende des Arbeitzylinders befinden sich die Ein- und Auslaßschlitze und liegen sich gegenüber. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß diejenigen Teile der Zylinderlauffläche, die den Bahndruck vom Kolben aufnehmen, nicht durch Einlaß- oder Auslaßschlitze geschwächt sind. Wie die Abbildung zeigt, besitzt der Arbeitkolben sechs Dichtungsringe. Um den Wärmeübergang vom Verbrennungsraum zum Kurbelgehäuse möglichst zu verhindern, ist im Kolben eine besondere Trennungswand angeordnet, durch die eine isolierend wirkende Luftschicht gebildet wird. Auf diese Weise soll erreicht werden, daß der Kolbenbolzen und die übrigen Triebwerkteile weniger erwärmt werden, und daß dadurch deren Schmierung erleichtert wird. Ebenso soll dadurch die Fördermenge der Kurbelkasten-Spülluftpumpe vergrößert werden. Der Kolbenbolzen ist zylindrisch eingepaßt und wird durch zwei Keile gegen die obere Kolbenseite gepreßt. Wie die Abbildung zeigt, können die Schraubenmuttern, die zürn Anziehen der Keile dienen, auch bei vollständiger Lösung weder in die Schlitzöffnungen noch in den Kurbelkastenraum fallen. Sie bleiben vielmehr in den Kolbenaussparungen liegen. Zur Schmierung des Kolbenbolzens ist in ihm ein Oelabstreifer eingebaut, der durch eine Feder gegen die Zylinderwand gedrückt wird. Dadurch wird Schmieröl in die Bohrung des Bolzens geführt. Der Brennstoff wird durch eine Brennstoffpumpe in den Glühkopf eingespritzt, deren Regelung bei Landanlagen durch einen Regulator, bei Schiffsmaschinen von Hand geschieht. Bei höherer Belastung wird Einspritzwasser, dessen Menge von Hand eingestellt wird, in die Spülluftschlitze eingeführt. Ueber den Brennstoffverbrauch dieser Maschinen werden keine Angaben gemacht. (Engineering 1915 S. 187 bis 190.) Textabbildung Bd. 330, S. 374 W. Untersuchungen an einem Dieselmotor. Im Maschinenbaulaboratorium der Technischen Hochschule zu Berlin hat Dr.-Ing. Münzinger Untersuchungen an einem stehenden 15-pferdigen Dieselmotor vorgenommen, deren Ergebnisse zur Beantwortung mancher bisher ungeklärter Fragen im Gasmaschinenbau dienen können. So wurde beispielsweise versucht, Klarheit über den Zusammenhang zwischen der Belastung des Motors und der Reibungsarbeit zu schaffen. Die zur Untersuchung kommende Maschine war ein normaler MAN-Motor. Zur Belastung diente ein Pronyscher Zaum besonderer Bauart der Firma Briegleb & Hansen. Der bei der Diagrammaufnahme verwendete Maihak-Indikator wurde durch einen kleinen Kurbeltrieb betätigt, bei dem das Verhältnis von Kurbelhalbmesser zur Schubstangenlänge das gleiche wie beim Motor war. Durch geeignete Wahl der Abmessungen des Indikatorkolbens gelang es, den Einfluß von Massenwirkung und Kolbenreibung tunlichst herabzudrücken. Zwei bei wechselnder Belastung und einer Kühlwasseraustrittstemperatur von 35 bzw. 70° durchgeführte Versuchsreihen zeigten, daß die Reibungsarbeit mit steigender Belastung abnahm. Textabbildung Bd. 330, S. 375 Abb. 1. Dies Ergebnis stimmt mit den bisher an kleinen Motoren gemachten Beobachtungen überein. Es wird erklärlich, wenn man bedenkt, daß mit der Belastung die Wandungstemperatur des Zylinders steigt und somit dessen Durchmesser zunimmt. Das gleichzeitige Wachsen des Kolbendurchmessers kann eine Vergrößerung des Spieles zwischen Laufmantel und Kolben nicht beseitigen, da dem zur Führung dienenden langen Kolbenteile auch bei hoher Belastung nur in beschränktem Maß Wärme vom Kolbenboden zugeführt wird, so daß eine geringere Ausdehnung als beim Laufmantel eintritt. Ferner wächst mit der Wandungstemperatur die Schlüpfrigkeit des Schmieröles. Auch eine Erhöhung der mittleren Kühlwasserwärme vergrößert das Kolbenspiel. Bei schwereren Motoren wurde demgegenüber bisher stets eine Steigerung der Reibungsarbeitmit wachsender Belastung festgestellt, was vielleicht dadurch zu erklären ist, daß die verringerte Kolbenreibung gegenüber der vergrößerten Lagerreibung zurücktritt. Die thermische Auswertung der Versuche Dr. Münzingers wurde wesentlich durch die Benutzung eines Abgaskalorimeters erleichtert. Dies leistete vor allem bei der Aufstellung der Wärmebilanz (Abb. 1) gute Dienste. Zwar entspricht die gegebene Darstellung der Bilanz als Ordinate in Abhängigkeit von der Wärmezufuhr pro kg als Abszisse nicht den strengsten Anforderungen, da der Hauptteil der Kolbenreibung in die Kühlwasser- und Abgaswärme übergeht und in der Abbildung somit zweimal auftritt, indessen ist zum mindesten ein übersichtliches Bild gewonnen worden. Ueber der Darstellung der Wärmebilanz befindet sich unter Benutzung derselben Abszisse ein Schaubild, das den Wechsel des Gütegrades erkennen läßt. Dieser ergibt sich, wenn man die Arbeitsfläche des tatsächlichen Diagramms durch die des theoretischen teilt. Beim Entwurf der den theoretischen Arbeitsprozeß darstellenden Abb. 2 wurde zunächst die Endkompressionsspannung berechnet und angenommen, daß bei dieser Spannung die Wärmezufuhr erfolgt. Die Konstruktion der Expansions- und Kompressionslinie geschah gemäß der bekannten Formel \frac{p_1}{p_2}=\frac{v_2}{v_1}\,\frac{T_1}{T_2}, wo p1 und p2 die spezifischen Drücke, v1 und v2 die spezifischen Volumina und T1 T2 die Temperaturen bedeuten. Zur Berechnung der Temperaturen benutzte man nach Schüle die Gleichung Textabbildung Bd. 330, S. 375 Abb. 2. \frac{T_1}{T_2}=\left(1-\frac{\alpha\,T_1}{x_0-1}\right)\,.\,\left(\frac{v_1}{v_2}\right)^{\kappa_0-1}+\frac{\alpha\,T_1}{x_0-1}. In diesem Ausdruck ist x0 gleich dem Exponenten der Adiabate x bei 0°. Man kann in ausreichender Annäherung die Abhängigkeit des Exponenten von der Temperatur T durch die Beziehung x = x0 – α T darstellen, wobei α einen Beiwert bedeutet. In obiger Gleichung ist die gekennzeichnete Veränderlichkeit des Exponenten berücksichtigt. Zur bequemen Feststellung der Wärmesteigerung über die Endkompressionstemperatur hinaus wurde für eine bestimmte Zusammensetzung des Gases die Temperatur nach der Verbrennung in Abhängigkeit von der Wärmezufuhr für 1 kg Ladung in einem Schaubilde dargestellt. Hat man diese Wärmesteigerung berechnet, so kann die Füllung des Zylinders mit Hilfe der Zustandsgleichung bestimmt und die Expansionslinie konstruiert werden. Aus Abb. 2 ergibt sich der thermische Wirkungsgrad \eta_{\mbox{ther.}}=\frac{A\,L}{Q\,p}, wo Q p die auf 1 kg Ladung zugeführte Wärmemenge, A=\frac{1}{427} WE und L =f1 + f2f3, d.h. die Arbeit des theoretischen Diagramms für 1 kg Ladung ist. Für die Berechnung des Gütegrades war es endlich noch notwendig, den Wärmewert der Einblaseluft zu beachten. Man nahm an, daß diese bei allen Versuchen mit 33 at Druck und 70° Wärme eintrat, um adiabatisch bis auf 1 at zu expandieren. Durch die Darstellung des Gütegrades in Abb. 1 wird ersichtlich, daß bei einer Wärmezufuhr von 350 WE/kg bzw. einem mittleren indizierten Druck, von 6,9 at ein Höchstwert erreicht wird. Im Bestreben, diese auffallende Tatsache zu erklären, stellte Münzinger fest, daß die höchste Temperatur im Zylinder bei einem mittleren indizierten Druck von 7,4 at auftrat. Als Ursache hierfür ist die geringere Aktivität des Sauerstoffes gegenüber dem Kohlenstoff bei hohen Temperaturen und die stärkere Wirkung der Wandungen bei wachsender Gaswärme anzusehen. Auch findet von einem gewissen Luftüberschusse an der Brennstoff nicht mehr schnell genug die notwendige Verbrennungsluft. Die im Zeitelement d z von den Wandungen aufgenommene Wärmemenge d w ist nach E. Meyer gleich c O (T – T w)1,9 d z, wo O die Wandungsfläche T die mittlere absolute Gastemperatur, T w die Wandtemperatur und c ein Beiwert sind. Obwohl dieser Ausdruck ursprünglich nur für einen Spezialfall aufgestellt wurde, dürfte er mit Annäherung auch allgemeine Gültigkeit besitzen. Münzenberg benutzte ihn zum Entwurf eines Schaubildes, welches die während der Verbrennung und der Expansion abgeführten Wärmemengen in Abhängigkeit von der Wärmezufuhr während eines Arbeitsspieles zeigt. Die Wärmeabfuhr durch die Wandung während der Expansion wächst mit der Anzahl der zugeführten WE. Bei der Verbrennung bleibt diese Größe fast unverändert. Nunmehr wurden aus den Arbeitsdiagrammen die tatsächlich verschwundenen Wärmemengen festgestellt. Es ergab sich, daß die während der Verbrennung eintretenden Verluste bei einer Wärmezufuhr von 33 WE am geringsten sind und sodann rasch wachsen. Diese Beobachtung läßt sich, bei der Voraussetzung, daß die Gleichung Meyers ungefähr zutrifft, nur dadurch erklären, daß bei der sichtbaren Verbrennung nicht alle Wärme frei wurde, sondern ein Nachbrennen während der Expansion stattfindet. Die Annahme wird dadurch bestätigt, daß von einer Wärmezufuhr von 5 WE an die Verluste an die Wandungen durch das Nachbrennen überwogen werden. Bei schwacher Belastung wird die Vollkommenheit der Verbrennung durch die kalte Einspritzluft und den Einfluß der Wandflächen beeinträchtigt, während bei starker Belastung die Eröffnungsdauer des Brennstoffeintritts zu kurz wird, so daß das schnell eingeblasene Gas sich nicht in ausreichender Weise mit Luft mischen kann. (Forschungsarbeiten auf dem Gebiete des Ingenieurwesens Heft 174.) Schmolke. Deutsche Wellblech-Normalprofile. Ueber die Berechnung freitragender Wellblechdächer, Sonderabdruck aus „Stahl und Eisen“ 1915 Nr. 10.Vgl. auch Heft 11 S. 216. Während die verschiedenenWalzprofile schon seit langer Zeit zum Nutzen aller Beteiligten normalisiert sind, bestand eine derartige Vereinheitlichung bei den Wellblechen bisher nicht. Der Verein deutscher Eisenhüttenleute übernahm nun auf Anregung der Interessentenkreise die Aufgabe der Festsetzung solcher Normalien unter Beteiligung aller deutschen Wellblechwerke, und das Ergebnis liegt in drei kurzen Tafeln des Sonderabdruckes vor. Man ging jedoch noch einen Schritt weiter und normalisierte gleichzeitig die Berechnung der freitragenden Wellblechdächer, welche Arbeit Prof. Siegmund Müller in Charlottenburg durchgeführt hat. Da die Belastung dieser Dächer durch Eigengewicht, Schneelast und Winddruck ausschließlich von der Spannweite l und dem Pfeil f des nach einem Kreisbogen gekrümmten Daches abhängt, so war es leicht, allein aus der Spannweite und dem festgelegten Pfeilverhältnis l : f die größten der Bemessung zugrunde zu legenden Biegungsmomente usw. zu ermitteln, wobei für die Belastungen die Vorschriften der preußischen ministeriellen Bestimmungen für die Berechnung von Hochbauten vom 31. Januar 1910 beachtet wurden. Die Rechnung wurde für den beiderseits eingespannten Bogen mit dem Pfeilverhältnis 4, 5, 6, 7, 8 ausgeführt, und die gegebenen einfachen Schlußformeln gestatten, die Berechnung eines solchen Daches in längstens zwei Minuten zu erledigen. Im Anschluß hieran möchte Referent anregen, ähnliche Rechnungsnormalien und dergleichen auch für eine Reihe anderer häufig vorkommender Eisenkonstruktionen auszubilden. Es steht dem garnichts im Wege, auch für eiserne Dachbinder eben durch die Normalrechnung einen bestimmten, nicht zu überschreitenden Abstand festzulegen und ferner je nach der Art der Dachdeckung einige wenige Pfeilverhältnisse. Es könnten dann die verschiedenen gebräuchlichen Bindersysteme mit den zugehörigen Pfetten usw. ein für allemal genau durchgerechnet und womöglich in Normalblättern durchkonstruiert der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Unnötige Abweichungen von diesen Normalien würden in Kürze verschwinden, und sowohl den ausführenden Architekten und Fabrikanten als auch den nachprüfenden behördlichen Instanzen würde eine bedeutende Arbeitslast erspart werden. Referent hält es für eine dankenswerte Aufgabe der einschlägigen Verbände, diese Arbeit so schnell fertig zu stellen, daß die betreffenden Normalien bereits vorliegen, sobald nach dem Kriege die jetzt daniederliegende Bautätigkeit – besonders auf industriellem Gebiet – wieder einsetzt, um dadurch jede unnötige Büroarbeit zu vermeiden, für die die erforderlichen Hilfskräfte vielleicht nicht überall vorhanden sein könnten. Stephan. Die Lage der Eisenindustrie in Schweden im Jahre 1914. (Schwedischer Eisenwerkverein.) Die schwedische Eisenindustrie arbeitete in der ersten Hälfte des Jahres 1914 unter dem Drucke der unsicheren weltpolitischen Verhältnisse mit weichenden Konjunkturen. Beim Kriegsausbruch wurde die Industrie vollständig gelähmt, erholte sich aber, nachdem sie sich den ungewöhnlichen Verhältnissen angepaßt hatte, einigermaßen und nahm den eingestellten Betrieb wieder auf, allerdings in sehr beschränktem Umfang. Nach der vorhandenen Statistik waren vom Beginn des Krieges bis zum Jahresschlusse von den 124 Hochöfen des Landes durchschnittlich nur 65 monatlich im Betriebe. Die Herstellung von Roheisen, die in der ersten Hälfte des Jahres 1914 sich auf 63200 t monatlich bezifferte, ging auf durchschnittlich 43000 t zurück. Von den vorhandenen 260 Lancashireöfen wurden mehr als die Hälfte kalt gestellt und von den 75 Martinöfen nur bei 43 in den Monaten August bis Dezember der Betrieb aufrecht erhalten. Bei der monatlichen Erzeugung von Luppen fand nach dem Kriegsausbruch eine Abnahme um 4400 t, und zwar von 11200 t auf 6800 in den ersten sieben Monaten des Jahres 1914, und bei der Herstellung von Bessemer- und Martingußeisen eine Abnahme um 8600 t von 45500 auf 36900 t vor dem Kriegsausbruche statt. Zu der Abnahme der Fabrikation hatte auch der im vorigen Jahre in den Bergwerksbezirken allgemein herrschende Wassermangel beigetragen. Er regelte aber gewissermaßen die Fabrikation, weil dadurch eine den Preis beeinträchtigende Ueberproduktion vermieden wurde. Das Ergebnis des Eisenwerksbetriebes im Jahre 1914 muß als weniger gut bezeichnet werden, wie unter den herrschenden schwierigen Verhältnissen auch nicht anders zu erwarten war. Von allen Eisenwerken hatte nur eins einen Gewinn aufzuweisen, bei mehreren war gegen das Vorjahr eine Verschlechterung, bei anderen sogar ein Verlust zu verzeichnen. In diesem Jahre ist trotz des Krieges eine Verbesserung der Lage eingetreten, und die Werke haben nunmehr volle Beschäftigung. Die Preise für Eisen und Stahl schwedischen Ursprungs sind schon im allgemeinen schnell gestiegen; die Preise der Rohwaren der Eisenindustrie sind aber in noch rascherer Weise gestiegen, so daß man sich für das Jahr 1915 auf keinen größeren Gewinn wird Hoffnung machen können. In den letzten Jahren ist in Schweden eine ganze Reihe neuer Anlagen zur Herstellung von Roheisen errichtet worden. Die erhöhte Tätigkeit auf dem Gebiete der Eisenindustrie läßt sich mit ziemlicher Gewißheit auf die guten Erfolge der durch das „Eisenkontor“ in den Jahren 1910 bis 1912 zu Trollhättan veranstalteten Versuche zur Herstellung von Roheisen auf elektrischem Wege zurückführen. Die Ergebnisse in Trollhättan beseitigten der Hauptsache nach die herrschenden Zweifel darüber, ob das elektrische Hochofenverfahren Erfolg haben und eine Entwicklung und Verbilligung der Roheisenfabrikation herbeiführen würde. Da man nunmehr aber auf Grund der jetzigen Erfahrungen zwischen dem alten und dem neuen Verfahren zur Herstellung von Roheisen wählen kann, wurde die Errichtung vieler neuer Anlagen in Angriff genommen. Das neue Verfahren ist bisher bei den Werken Domnarfvet, Hagfors und Södersfors in Anwendung gebracht worden. Bei den übrigen Werken, bei welchen Neuanlagen errichtet wurden, Avesta, Fagersta, Forsbacka,Gimo, Högfors bei Norberg, Jädraas, Svarta, Tobo, Vikmanshyttan u.a., hat man an dem alten Herstellungsverfahren festgehalten. (Bericht des Kaiserl. General konsulats in Stockholm vom 31. Mai 1915.) Die Radiumgewinnung im Bezirk Denver (Ver. Staaten von Amerika). Die Förderung radioaktiver Erze in den Vereinigten Staaten, die etwa zwei Drittel der Weltproduktion ausmacht, blieb in den Jahren 1913 und 1914 wiederum auf Colorado und Utah beschränkt, wobei der weitaus größte Anteil auf den erstgenannten Staat entfiel, und zwar findet sich das Radium in den Pechblendelagern in der Nähe von Central City in Colorado sowie den vanadium- und uraniumreichen Karnotiterzlagern im nord- und südwestlichen Colorado und östlichen Utah. Etwa bis Ende des Jahres 1912 gelangten die in den Vereinigten Staaten geförderten Radiumerze fast ausschließlich auf den europäischen Markt, wo sie auf Radium verarbeitet wurden. Ein Teil des aus ihnen gewonnenen Radiums wurde dann wieder zu abnorm hohen Preisen nach Amerika verkauft. Die im Jahre 1912 nach Europa verschifften Karnotiterze ergaben 8,8 g Radiumchlorid. Im Jahre 1913 betrug die nach dort ausgeführte Erzmenge 1134 t im Durchschnittsgehalt von 2 bis 3 v. H. U3 O8 mit etwa 4,8 g Radiumchlorid oder 8,9 g Radiumbromid. Nachdem inzwischen mit der Gewinnung von Radium in den Vereinigten Staaten selbst ernstlich der Anfang gemacht worden war, hat sich die nach Europa ausgeführte Menge radiumhaltiger Erze im Jahre 1914 weiter verringert. Mit der wachsenden Propaganda für Radium als Heilmittel wurde in jeglicher Ausfuhr radioaktiver Erze ein Nachteil für die Vereinigten Staaten erblickt, und daher im Januar 1914 im Repräsentantenhaus in Washington eine Vorlage eingebracht, welche das Abbaurecht radiumhaltiger Erze in der Union künftig der Bundesregierung vorbehält und die gesamte Radiumindustrie des Landes nach Möglichkeit verstaatlicht. Diese Gesetzesvorlage ist bisher nicht zur Beratung gelangt, angeblich weil der inzwischen ausgebrochene Krieg der Ausfuhr solcher Erze sowieso vorläufig ein Ziel gesetzt habe. Seit Einbringung dieser Gesetzesvorlage haben amerikanische Interessenten, die mit der Herstellung von Radium begonnen haben, Abbaurechte an radiumhaltigen Erzlagern in großem Umfange erworben. So hat beispielsweise der Millionär Alfred J. Dupont in Wilmington, Delaware, die Kontrolle über die vorerwähnten Pechblendelager bei Central City erworben und neuerdings die Behandlung des Förderungsprodukts der dortigen Minen in der eigens hierzu errichteten Anlage von Sutton, Steele und Steele in Denver in Angriff genommen. Das dort gewonnene Radium wird ausschließlich amerikanischen Aerzten zur Verfügung gestellt. Ferner hat der bekannte Arzt Dr. Howard A. Kelly von Baltimore im Jahre 1913 das National Radium Institute in Denver gegründet, dessen Radiumausbeute bestimmungsgemäß nur an Hospitäler in der Union zum Herstellungspreis abgegeben wird. Die in Verbindung mit diesem Institute Ende des Jahres 1913 von dem bundesstaatlichen Bureau of Mines in Denver eingerichtete Station für Radiumforschung soll angeblich mit gutem Erfolg arbeiten. Wie der Leiter dieser Anstalt in seinem unlängst veröffentlichten Jahresbericht hervorhebt, soll es unter undern bereits gelungen sein, daselbst ein Verfahren zu finden, welches die bisherigen Kosten der Radiumgewinnung auf ein Drittel ermäßigt. Der Preis für ein dort hergestelltes Gramm Radium würde sich demnach von 120000 auf 40000 Doll. verringern, was einer großen Anzahl von Krankenhäusern den Ankauf von Radium ermöglichen würde. Außerdem sind in den Vereinigten Staaten zurzeitdie Standard Chemical Co. in Pittsburgh und die Radium Company of America in Sellersville, Pennsylvanien, deren Produktion zum Teil auch nach Europa ausgeführt wird, mit der Herstellung von Radium befaßt. Die erstgenannte Gesellschaft hat zur Konzentration der von ihr im Paradoxtal in Colorado abgebauten hochwertigen Radiumerze dort den Bau einer Anlage in Angriff genommen. (Kaiserliches Konsulat in Denver.) Unser Mitarbeiter, Herr R. Kaskeline, Flugmeister, Ingenieur der Firma Siemens & Halske A.-G. in Siemensstadt, hat das Eiserne Kreuz erster Klasse erhalten.