Titel: Die praktische Arbeitszeit des Maschinenbaustudierenden.
Autor: Gümbel
Fundstelle: Band 334, Jahrgang 1919, S. 173
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Die praktische Arbeitszeit des Maschinenbaustudierenden. Ein Beitrag zur Reform des Hochschulunterrichts. Von Prof. Dr. Ing. Gümbel, Charlottenburg. GÜMBEL: Die praktische Arbeitszeit des Maschinenbaustudierenden. Eine der wichtigsten Fragen die Reform des Hochschulstudiums betreffend ist: Wie kann die Ausbildungszeit des Studierenden verkürzt, der Studierende also in jüngeren Jahren der Selbständigkeit zugeführt werden oder in anderer Form: Wie können die als für die Ausbildung notwendig erkannten Lehrgebiete fruchtbarerer Bearbeitung zugeführt werden? Ich möchte mich in dem Folgenden bei Beantwortung dieser Fragen auf ein einzelnes Lehrgebiet beschränken, nämlich auf die durch die Diplomprüfungen der technischen Hochschulen vorgeschriebene praktische Ausbildung. Entsprechend den oben gestellten Fragen wird Ziel und Zweck einer Reform auf diesem Gebiet sein müssen: I. die Ausbildung innerhalb der aufgewendeten Zeit so gründlich zu gestalten, daß die Zeit der praktischen Ausbildung verkürzt, II. sie zugleich so zu leiten, daß das eigentliche Fachstudium fruchtbarer gestaltet und vertieft werden kann. Der heute übliche praktische Ausbildungsgang ist der, daß der junge Mann, welcher sich dem Maschinenbaustudium zu widmen gedenkt, in einer Maschinenfabrik als Volontär oder Praktikant „anzukommen“ versucht, ein oft mühsames und unbefriedigendes Bemühen. In der Fabrik wird der junge Mann in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sich selbst überlassen oder nach allgemeinen Anweisungen der Betriebs- oder Geschäftsleitung durch die Werkstätten – häufig nur durch einen sehr beschränkten Teil der Werkstätten – geführt Nur wenn er besonderes Glück hat, findet er einen Betriebsleiter oder Meister, der sich die Mühe gibt, ihm mit Rat und Auskunft zur Seite zu stehen und seine Ausbildung systematisch zu fördern. Vielfach sind die Verhältnisse in den Betrieben derart – es fehlen z.B. Modelltischlerei, Gießerei, moderne Arbeitsmaschinen oder Arbeitsverfahren – daß der Einblick, den der Studierende erhält, gänzlich oberflächlich bleiben muß. Dabei hat der Aufenthalt in der Fabrik oftmals nicht einmal den Erfolg, den gerade die idealdenkenden Vertreter des heutigen Verfahrens ihm wünschen, daß der junge Mann den Arbeiter und seine Denkweise kennen lernt. Der junge Mann bleibt vielmehr, allein auf sich gestellt, ein Fremdkörper in der Fabrik und selbst, wenn Arbeitsordnungen und Bezeichnungen jeden Unterschied zwischen Volontär und Arbeiter auszuwischen sich bestreben, dem Arbeiter gegenüber gekennzeichnet durch sein Alter und seine Unerfahrenheit, oft auch durch sein Widerstreben, sich in die gegebenen Verhältnisse zu schicken. Was der praktischen Arbeitszeit fehlt, um sie zu einer wirklich fruchtbaren zu gestalten, das ist 1. für Viele die geeignete Werkstätte, in denen die technischen Einrichtungen in genügendem Umfang vertreten sind, um dem Lernenden ein lückenloses Bild des Herstellungsganges, der Herstellungsmittel und einer mustergiltigen Betriebsorganisation zu geben, 2. die systematische Anleitung während der Arbeitszeit, also der Lehrer, der dem Blinden die Augen öffnet und ihn seine Umgebung überhaupt erst richtig erkennen läßt. Es soll mit Dankbarkeit zugestanden werden, daß einzelne Fabriken sich bestreben, diesem Mangel mit allen Kräften zu begegnen, indem sie die Tätigkeit der Volontäre der Beaufsichtigung bestimmter Beamten anvertrauen: aber dieser Segen wird doch nur sehr wenigen zu Teil. Die große Masse erledigt ihre praktische Arbeitszeit mit einem Wirkungsgrad, welcher geringer ist als derjenige, den die Lehrlingsausbildung erreicht. Denn die Lehrlingsausbildung wird schon in verhältnismäßig kleinen Betrieben systematisch betrieben, und selbst wenn der Betriebsinhaber dieses Interesse seinem Arbeiternachwuchse nicht entgegenbringen sollte, sorgt doch der Staat dafür, daß Fortbildungsschulen dem Lehrling zur Verfügung stehen, sorgt das Gesetz dafür, daß der Lehrling zum Besuch der Schulen angehalten und der Arbeitgeber verpflichtet wird, dem Lehrling die hierzu notwendige freie Zeit zu geben. Was nun dem einen Lehrling, dem Arbeiterlehrling recht ist, warum sollte das für den zweiten, den Hochschülerlehrling, nicht billig sein? Ich fordere für den Hochschülerlehrling die gleichen Rechte wie für den Arbeiterlehrling, und die Anwendung der bei der Ausbildung des Arbeiterlehrlings gewonnenen Grundsätze auch auf die Ausbildung des Hochschülerlehrlings. Grundsätzlich muß also, wie bei der Lehrlingsausbildung, daran festgehalten werden, daß die Ausbildung nur im Rahmen produktiver Arbeit geschehen kann, also nur in Fabriken, deren Gesamtarbeiterzahl groß gegenüber der Zahl der auszubildenden Lehrlinge ist. Also nicht von der Industrie getrennte Schulen oder Werkstätten, nicht in Kursen innerhalb der Fabriken vereinte, aber vom eigentlichen Fabrikleben abgesonderte Unterrichtsveranstaltungen. Nur dadurch, daß die Schule sich in den lebendigen Fabrikorganismus eingliedert, kann sie ihre Aufgabe voll erfüllen. Die Schüler also als Arbeiter, als Lehrlinge in die Fabrik. Aber nicht sich selbst überlassen oder einem vielbeschäftigten Meister oder Betriebsingenieur zugewiesen. Die Schüler sind, wenn auch dezentralisiert arbeitend, zentralisiert der Beaufsichtigung eines Mannes, ihres Lehrers, anzuvertrauen. Mit der praktischen Arbeitszeit verbunden die Werkschule, die heute selbst kleine Fabriken ihren Lehrlingen zugestehen. Denn mit der praktischen Arbeit muß, soll sie fruchtbar sein, die systematische Belehrung Hand in Hand gehen über den Zweck und das Wesen der Arbeit, über die Werkzeuge, das Material, über Lohn- und Abrechnungswesen der Werkstatt usw. Nur so hat der Schüler vollen Erfolg seiner Arbeit und genießt sie, indem er sie geistig durchdringt. Zugleich bringt die Werkschule für unsere Hochschülerlehrlinge und die Hochschule noch einen zweiten großen Vorteil. Die Ausbildung während der praktischen Arbeitszeit kann so geleitet werden, daß damit dem Studium an der Hochschule in ausgezeichneter Weise vorgearbeitet wird. Unsere Studenten leiden mit wenigen Ausnahmen daran, daß es ihnen zunächst schwerfällt, sich in der Sprache des Ingenieurs – durch die Zeichnung – richtig auszudrücken. Es fehlt die räumliche Anschauung und es fehlt die Uebung der Hand im Zeichnen. Hier hat die Werkschule einzusetzen. Neben dem den Zusammenhang in der praktischen Arbeit gebenden Unterricht ist Zeichenunterricht und Anschauungsunterricht zu pflegen. Ersterer möglichst in der Form produktiver Arbeit, indem die Hochschülerlehrlinge zum Pausen der Werkzeichnungen und zu einfachen Umzeichnungen herangezogen werden, – wohl verstanden nicht zum Konstruieren, nur zum Zeichnen, – wobei der Lehrer dauernd auf die Zusammenhänge zwischen Formgebung und Ausführung hinzuweisen hat, Anschauungsunterricht durch Anfertigung von Aufnahmeskizzen fertiger mustergiltiger Maschinenteile. Was also zu fordern ist, ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheit für unsere Studierenden verbunden mit Werkschulen eingegliedert in große Betriebe zweckmäßig in Hochschulstädten, zur Ausbildung von Schiff- und Schiffsmaschinenbaustudierenden in einer Seestadt, z.B. in Hamburg oder Kiel. In erster Linie käme wohl die Eingliederung in staatliche Betriebe in Frage, doch zweifle ich nicht, daß auch private Firmen einer derartigen das Volontärwesen systematisch regelnden und produktiv gestaltenden Einrichtung ihren Betrieb öffnen würden. An die Spitze jeder Werkschule, oder falls mehrere Fabriken in einer Stadt in Frage kommen, der Werkschulen einer Stadt, ist ein ordentlicher Hochschullehrer zu stellen, in der Betriebspraxis aufgewachsen und im Lehren erprobt, 'dessen Rechte und Pflichten gegenüber der Werkleitung sich ohne Schwierigkeit aus seinen Aufgaben ableiten lassen. In die Werkschule für Hochschülerlehrlinge werden nur spätere Hochschulstudierende aufgenommen. Die Lehrlinge werden wie die Arbeiterlehrlinge bezahlt und nehmen an Akkorden usw. teil. Bei der Aufnahme ist entsprechend dem Kolleggeld ein einmaliger Betrag zu entrichten welcher etwa dem mittleren den Lehrlingen zu zahlenden Lohnsatz auf die Gesamtarbeitszeit berechnet entspricht, den sich also der Lehrling bei Anstelligkeit und Fleiß während der praktischen Arbeitszeit wiedererarbeiten kann. Der Hochschülerlehrling gilt als Arbeiter und besitzt, abgesehen von dem Recht, zu gewissen Tagesstunden zum Besuch der Schule der Arbeit fern bleiben zu dürfen, keine Sonderrechte diesen gegenüber. Er erhält auch seine Arbeiten und Weisungen durch die Werkstättenvorgesetzten – Vorarbeiter, Meister –, wobei den Forderungen der systematischen Ausbildung durch Zusammenarbeiten des Werkschulleiters mit dem Werkstättenvorsteher Rechnung getragen wird. Die Werkschule ist vor dem Studium mindestens ein halbes Jahr und in den großen Ferien während des zweiten und dritten Semesters durch zwei Monate zu besuchen. Trotz dieser von 12 Monate auf 8 Monate verkürzten praktischen Arbeitszeit erwarte ich von der Einrichtung eine wesentliche Verbesserung der heute bestehenden Verhältnisse. Denn dem Studierenden stehen alsdann während seiner praktischen Arbeitszeit wirklich mustergiltige Betriebe zur Verfügung, die Ausbildung wird systematisch betrieben und damit fruchtbarer, der mit der praktischen Ausbildung verbundene Unterricht im Zeichnen und in der Anschauung schafft rechtzeitig diejenigen Hilfsmittel, deren der Fachunterricht notwendigerweise bedarf und indem er die Hochschule von diesem Unterricht entlastet, wird Zeit für einen vertieften Hochschulunterricht frei. Zugleich werden in den Werkschulleitern Persönlichkeiten gewonnen, welche ais erfahrene Mittelspersonen zwischen Betrieb und Hochschule auch sonst von Bedeutung für die Entwicklung des Unterrichts und der Technik werden können. Wenn die Hochschulen und die Industrie den hier vorgetragenen Gesichtspunkten zustimmen, so dürfte es jetzt an der Zeit sein, die Vorschläge in die Wirklichkeit umzusetzen. Staats- und Privatbetriebe sind heute mit organisatorischen Fragen großen Stils beschäftigt und es dürfte denselben nicht schwer fallen, gerade jetzt die geforderten Einrichtungen in die Betriebe einzugliedern. Andererseits ist es heute für unsere Hochschuljugend besonders wichtig, die aufgewendete Zeit möglichst nutzbringend zu verwenden. Also weg mit der planlosen praktischen Arbeitszeit. Sie planvoll gestalten heißt Lebenszeit sparen und zugleich dem Unterricht vorarbeiten.