Titel: | Polytechnische Schau. |
Autor: | K. |
Fundstelle: | Band 336, Jahrgang 1921, S. 352 |
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Polytechnische
Schau.
(Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge
– nur mit Quellenangabe gestattet.)
Polytechnische Schau.
Erdungsfragen (nach Vorschlägen von Oberingenieur Behrend in „Elektrotechnik und Maschinenbau“ 1921,
Seite 473 ff.). Eine richtige Begriffsbestimmung für technische Vorgänge ist nur
möglich, wenn vollkommeen Klärung über ihre Bedeutung eingetreten ist.
Schutzerdungen z.B. verdienen ihren Namen nur, wenn sie so ausgeführt sind, daß
Personen nicht gefährdet werden können. Eine solche Sicherheit ist aber nicht
vorhanden, wenn bei der Ausführung der Erdung in mißverständlicher Deutung des
Begriffes und in Unklarheit über die beim Stromdurchgang durch die Erder auftretende
Spannung unvollkommene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Behrend hat versucht, Wandel zu schaffen und eindeutige Bestimmungen über
Erdungsfragen zu geben.
Die Erdkugel als Leiter von gewaltigem Querschnitt bietet dem Stromdurchgang
praktisch keinen Widerstand, aber nur, wenn die Stromlinien über den ganzen
Leitungsquerschnitt verteilt sind. Nur wenn durch den Stromdurchgang keine
nennenswerten Spannungen in der Erde veranlaßt werden, kann von einem feststehenden
Spannungzustand, einem „Potential der Erde“ gesprochen werden. Letzteres wird
häufig nicht genügend beachtet. Es wird angenommen, daß durch die Verbindung eines
Leiters mit dem Erdboden, durch „Erder“, der Leiter auf den Spannungzustand
der Erde gebracht wird, auf das sog. Null-Potential, wobei die „Erde“ als
Bezugsort gilt. Eine solche Annahme würde jedoch nur statthaft sein, wenn die
„Widerstandsfähigkeit“ des Erdbodens, insbesondere der obersten
Erdschicht, nicht im Verhältnis zu Metallen einen hohen Wert hätte. Ein in den
Erdboden, versenkter „Erder“ hat nur den Spannungzustand des umgebenden
Erdreichs, solange kein Strom durch die „Zuleitung zum Erder“ fließt. Tritt
der Erder in Tätigkeit, d.h. fließt Strom durch den Erder zum Erdboden, so entstehen
durch den Erdstrom die „Erdung“ Spannungen im Erdboden. Das Spannungsgefälle,
bezogen auf die Längeneinheit, nimmt mit der Entfernung vom Erder, infolge der mit
der Entfernung zunehmenden Ausbreitung des Stromes, ab. In etwa 20 m Entfernung kann
bei gewöhnlichem Erdboden und gedrängten d.h. wenig ausgedehnten Erdern, wie z.B.
Erdplatten, das Spannunggefälle vernachlässigt werde., so daß in dieser Entfernung
die Erde als Bezugsort genommen werden kann. Für die Höhe des Spannunggefälles kommt
also wesentlich nur die Widerstandsfähigketi des Erdbodens in der Nähe des Erders in
Betracht. Der Anteil, den das umgebende Erdreich an dem wahren Widerstand der Erdung
nimmt, wird als „Wertzahl des Erders“ bezeichnet. Diese Wertzahl des Erders
entspricht dem bisher als Erdungswiderstand bezeichneten Werte, der nicht eindeutig
bestimmt ist. Die Wertzahl für eine Erdpalatte würde in dem gewählten Beispiel
gleich dem Widerstand des Erdbodens für die vom Erder ausgehenden Stromlinien bis zu
einer Entfernung von 20 m sein. Die Kreisfläche (auf der Erdoberfläche) mit 20 m
Halbmesser, in der noch nennenswerte Spannungen gemessen werden können, wird mit
„Sperrfläche“, deren Begrenzung mit „Sperrgrenze“ bezeichnet. Bei
ausgedehnten Erdern z.B. Banderdern, umschließt die Sperrgrenze erfahrungsgemäß
einen zur Bandrichtung parallelen Streifen, dessen Breite etwa die halbe Bandlänge
bis 125 m beträgt. In ähnlicher Weise werden die Sperrgrenzen für gedrängte Erder
z.B. Platten, für Rohrerder oder für zusammengesetzte Erder festgelegt. Auf diese
Weise ist eindeutig bestimmt, was unter dem Widerstand der Erdung verstanden wird.
In welcher Weise das Spannunggefälle vom Erder aus innerhalb der Sperrgrenze auf der
Erdoberfläche abnimmt, hängt von der Gestaltung des Erders, insbesondere seiner
Ausdehnung, ab.
Die Sperrgrenze kann in einzelnen Fällen unter Annahme gleichförmiger
Bodenbeschaffenheit errechnet oder ausprobiert werden. Die Spannungen werden
vorteilhaft mit einem Meßgerät von sehr hohem Widerstand gemessen, damit durch den
Meßstrom keine Veränderung des Spannungzustandes herbeigeführt wird. Es werden
hierzu Hilfserder in verschiedenen Entfernungen eingegraben, die stromlos den
Spannungzustand des anliegenden Erdreichs annehmen und in stromlosem Zustande als
„Sonden“ bezeichnet werden. Ebenso wie ein einseitig an die Klemme eines
Generators angeschlossener Widerstand in stromlosem Zustande an dem Ende den
Spannungzustand der Anschlußstelle hat, sobald aber Strom durch den Widerstand geht,
der Spannungzustand am Ende des Widerstandes sich ändert, ebenso nimmt die Sonde
eine von dem umgebenden Erdreich verschiedenen Spannungzustand bei Stromdurchgang an
und der Spannungzustand des Erdreichs selbst ändert sich auch. Der Spannungzusand
der Sonde und des Erdreichs kann als lose, nachgiebig oder weich bezeichnet werden.
Genaue Spannungmessungen werden daher nur erhalten, wenn sie in stromlosem Zustande
der Sonde vorgenommen werden, also etwa, wenn durch eine Gegenspannung die Spannung
zwischen Sonde und Haupterder aufgehoben wird. Eine so mit stromfreien Meßgeräten
erhaltene Spannung wird als „Reinspannung“ bezeichnet. Mit genügender
Annäherung dürfte es in der Praxis genügen, die Spannungen mit Spannungmessern von
sehr hohem Widerstände festzustellen. Es sei beispielsweise ein Metallteil über
einen Widerstand von 8000 Ohm an eine Stromschiene angeschlossen, die 500 Volt gegen
den Fußbodenbelag einer Schaltbühne hat. Ein Mensch berühre mit zwei verschiedenen
Körperteilen, zwischen denen ein Widerstand von 2000 Ohm besteht, gleichzeitig den
Fußboden und den erwähnten Metallteil. Dieser hat in stromlosem Zustande eine
Reinspannung von 500 Volt gegen Erde. Bei Berührung tritt ein Strom von 500/8000 +
2000 = 0,05 Ampere auf, der noch nicht als lebensgefährlich gilt, die Spannung am
Metallteil gegenüber dem Fußboden sinkt auf 100 Volt. Obwohl die Berührung eines
solchen Metallteils als ungefährlich bezeichnet wird, kann nach den
Verbandvorschriften dessen Erdung gefordert werden.
Wird ferner ein eiserner Mast unter Spannung gesetzt, so nimmt die Spannung auf der
Erdoberfläche vom Mast aus in der Richtung der Stromlinien gesetzmäßig ab. Senkrecht
zu den Stromlinien ergeben sich rings um den Mast Linien, auf denen kein Punkt gegen
den andern Spannung hat. Alle Punkte einer solchen Linie haben gleiche Reinspannung
gegen den Erder, den Mastfuß. Solche Linien heißen Gleichspannunglinien oder
„Aequipotentiallinien“. Man kann solche Punkte, die gleiche Reinspannung
gegen den Erder haben, auch ins Innere des Erdbodens verfolgen. Alle solche Punkte
im Erdreich liegen auf einer schalenförmigen Fläche, der
„Aequipotentialschale“. Man kann eine Reihe solcher
Gleichspannungschalen oder -Linien entwerfen. Zwischen benachbarten Schalen oder
Linien herrscht gleiche Spannung. Die Spannung zwischen zwei solchen Schalen oder
Linien, die im Abstande von 1 m auftreten, wird „Meterspannung“ genannt. Sie
ist ein Maß für die Gefährdung, wenn sich ein Mensch einem unter Spannung stehenden
stromstrahlenden Mäste nähert. Macht dieser Mensch Schritte von 1 m, so gilt er als
gefährdet, wenn die Meterspannung 125 Volt überschreitet, vorausgesetzt, daß der
Spannungzustand der Erdoberfläche sich durch die Berührung der Füße nicht ändert
(der Spannungzustand unnachgiebig, hart ist). Längs einer rings um den Mast
verlaufenden Gleichspannunglinie könnte ein Mensch ohne die geringste Gefahr
schreiten, auch wenn das Spannunggefälle in Richtung der Stromlinien beliebig groß
ist. (Behrend bezeichnet nur die Spannung in Richtung senkrecht zu zwei 1 m
entfernten Gleichspannunglinien als Meterspannung, nicht aber etwa in beliebiger
anderer Richtung, in der das Spannunggefälle geringer ist).
Hat ein Hochspannungmotor Körperschluß, so fließen vom geerdeten Gestell durch die
Erder Ströme in den Erdboden. Innerhalb der Sperrgrenze kann unter Umständen auf der
Erdoberfläche die Meterspannung hoch sein. Insbesondere kann bei unvollkommener
Erdung die Berührung gefährdend sein. Dies kann ergründet werden, wenn man die Höhe
des bei Körperschluß auftretenden Stromes kennt und vorsichtig bei künstlich
erzeugten Erdströmen durch Sonden die Spannung zwischen Gehäuse und Erdoberfläche
ermittelt.
Aus den Ausführungen ergibt sich, daß Mißverhältnisse auftreten können, wenn die
Verbindung irgend eines Leiters mit einem Erder als „an Erde legen“
bezeichnet wird in der Annahme, daß die Berührung unter allen Umständen ungetährlich
ist. Der Spannungzustand des Leiters ist von dem den Erder durchfließenden Strome
abhängig, also veränderlich (lose, nachgiebig, weich), der Erdboden ringsum den
Erder kann nicht als Bezugspunkt für die „Spannung gegen Erde“ genommen
werden. Erst in mindestens etwa 20 m Entfernung kann der Spannungzustand als
feststehend bezeichnet werden, in solcher „Sondenentfernung“ kann ein Punkt
zum Messen der „Spannung gegen Erde“ gewählt werden, wenn beim Messen die
Sonde stromlos ist.
In Gleichstrombetrieben müssen zur Erzeugung von Erdströmen Erdverbindungen von zwei
Leitern vorhanden sein, die Spannung gegeneinander haben. In Wechselstrombetrieben
können dagegen beim Erden nur einer Leitung starke Ströme in die Erde übertreten,
auch wenn die anderen Leitungen gut von Erde isoliert sind. Das ist der Fall, wenn
die Leitungen Kapazität gegen Erde besitzen, d.h. wenn durch wechselnde Ladung und
Entladung „Verschiebungströme“ auftreten. Erhält ein eiserner Mast etwa
infolge Isolatorbruch in einer Hochspannungsleitung Erdschluß, so geht durch
„Kondensatorerdung“ Strom in den Erdboden.
Man kann nicht verkennen, daß es zunächst eines Vertiefens in die Erdungswissenschaft
bedarf, um die einzelnen gegebenen Begriffe richtig zu werten. Sie können aber das
Verständnis für die einzelnen Vorgänge erleichtern und vor allem Mißverständhisse
ausschließen, was umsomehr zu begrüßen ist, da Erdungsfragen von größter Wichtigkeit
für die Sicherheit des Lebens sind. Richtige Vorsichtsmaßnahmen können nur getroffen
werden, wenn völlige Klarheit über die einzelnen Vorgänge gewonnen ist. Eindeutige
Vorschriften, die für die Sicherheit des Menschen aber auch bei Haftungfragen von größter
Bedeutung sind, können nur aufgestellt werden, wenn die Begriffe eindeutig erfaßt
sind.
Dr. Michalke.
Das deutsche Kraftstoffproblem, Bei einer Untersuchung
über diese Frage kommt Wa. Ostwald zu folgenden
Ergebnissen.
1. Schlechte Beschaffenheit, unzureichende Menge und übermäßiger Preis des
ausländischen Benzins zwingen infolge der Beschränkung der verfügbaren Benzolmenge
durch die Feindbundlieferungen zu neuer Bearbeitung der Kraftstoffrage für
Kraftfahrwesen und Landwirtschaft.
2. Die verschiedenen Kraftfahrzeuge verbrauchen rd. 150 W. E. je 100 kg und km.
3. Der Heizwert ist der geeignetste Maßstab zum Vergleich von Kraftstoffen nach
Preis, Gewicht und Volumen.
4. Besonders aussichtsreich erscheint der „Reichskraftstoff“ (Gemisch von
Spiritus, Benzol und Tetralin), dessen Energiedichte durch den Tetralinzusatz
ausreichend gesteigert ist.
5. Für Auswahl und Mischung von Kraftstoffen ist der erreichte mittlere Arbeitsdruck
wichtig.
6. Die Sparsamkeit der Oberflächenmengen, die für die heute in Betracht kommenden
Kraftstoffe unbrauchbar sind, ist im neuzeitlichen Spritzvergaser noch nicht
erreicht worden, weil Dosierung und Verneblung nicht ausreichend genau
geschehen.
7. Forschungen über die Eigenschaften gasig-disperser Gebilde sind erforderlich.
8. Die Erhöhung des Verdichtungsverhältnisses der Gemischmaschinen von 4,5–5 kg/qcm
auf 7 kg qcm erscheint als vorteilhaft.
K.
(Brennstoff-Chemie, 1. Nov. 1921, S. 321/5).
Deutsche Patente auf dem Gebiet der Schwimmaufbereitung.
Eine dankenswerte Zusammenstellung der wichtigsten deutschen Patente auf dem Gebiet
der Schwimmaufbereitung unter besonderer Berücksichtigung der Patente der Minerals
Separation Ltd. hat Dr.-Ing. Friedmann in der Sitzung am
13. Mai 1921 dem Fachausschuß für Erzaufbereitung der Gesellschaft Deutscher
Metallhütten- und Bergleute vorgelegt. Er teilt die Patente, entsprechend dem
deutschen Patentgesetz in Verfahren- und Vorrichtungspatente ein. Bei ersteren sind
solche, die ihrer Wirkungsweise nach mehr auf chemischem und solche, die mehr auf
mechanischem Gebiete liegen, zu unterscheiden. Hinsichtlich der
„Flotationsmittelpatente“ ergeben sich als durch deutsche Patente
geschützt: Amylverbindungen; ätherische Oele; organische Hydroxyde (Phenol, Kresol);
Alkalikarbonate; Benzinchlorid; vorläufig geschützt sind Aminoverbindungen und
Schwefelsäureverbindungen von organischen Stoffen. Einen Uebergang zu den
mechanischen Verfahrenspatenten stellen die Verfahren dar, deren Gegenstand die
besondere Art der Einführung der Flotationsmittel bildet. Einen großen Raum nehmen
dann die Verfahrenspatente selbst ein; die wichtigsten Patente sind die von Gröndal, Appelquist, Humboldt, beachtenswert ist auch die
Patentanmeldung von Schlitzberger. Von besonderer
Wichtigkeit sind die Flotationspatente, die eine gesonderte Gewinnung der einzelnen
Erzgemengteile anstreben (sog. Differentialflotation); hier sind zu nennen die
Patente von Beer, Sondheimer, Minerals Separation,
Sundberg und Schiechel. Die auf dem Gebiet der
Schwimmaufbereitung erteilten Vorrichtungspatente sind nur spärlich. (Metall
und Erz, 8. Sept. 1921).
K.
Ausschäumen sulfidischer Erze im Laboratorium (Schwimm
verfahren). Dr.-Ing. Groß-Breslau hat die
Möglichkeiten zur Untersuchung von Erzen hinsichtlich ihrer Aufbereitungsfähigkeit
mit Hilfe des Schaumschwimmverfahrens (Flotation) zusammengestellt. Die sog. Säure-
und die Oberflächenflotation können nach ihm heute als unwichtig ausgeschieden
werden. Wesentlich ist die Beschränkung der Flotationsmittel. Als wichtigste im
Inland erstellbare werden genannt: Laub holzdestillate (Holzgeist, neutrale
Holzteeröle), Steinkohlenkreosot, Phenolfraktionen der Urteerdestillation,
Steinkohlenteer. Große Schwierigkeit bietet bei Laboratoriumsversuchen die
Vergleichbarkeit inbezug auf die Zerkleinerung, da in der Praxis wohl ausschließlich
naß, im Laboratorium trocken gemahlen wird. Die beste Zerkleinerung geschieht in
einer Kugelmühle mit Sieben von 40, 60, 80 und 100 Maschen. Die im Laboratorium zu
verarbeitende Menge schwankt zwischen 5 und 1500 g. Den ersten Aufschluß über die
Eigenschaften der Erze gibt ein Reagensglasversuch mit 5 g Einwage. Gute Erfolge hat
nach Groß ein sog. Trockenrohr gezeitigt. Für größere
Versuche eignen sich besonders die Rührwerksmaschinen von Janney und nach dem Verfahren der Minerals Separation Ltd., ferner reine
Druckluftmaschinen (wohl nach Beer, Sondheimer & Co.) sowie eine vereinigte
Druckluft- und Rührmaschine. (Metall und Erz, 8. Oktober 1921).
K.
Ersparnismöglichkeiten im Kokerei- und
Nebengewinnungsbetriebe. Ausgehend von einer Kokereianlage, die täglich
1000 t Kokskohle (Fettkohle) mit 3–4 % Grubenfeuchtigkeit durchsetzt, entsprechend
780 t Hochofenkokserzeugung mit 3–4 % zulässigem Wassergehalt, werden zunächst die
Nachteile eines zu hohen Wassergehalts der Kokskohle erörtert. Nimmt man an, daß in
der Kokereianlage 1000 t Kohle durchgesetzt werden, die einen Wassergehalt von 9
statt 13 (im Ruhrbezirk üblich) haben, so ergibt sich durch Minderverbrauch an
Heizgas für die Verdampfung in der Ofenanlage eine Ersparnis von 316455 Mk.
jährlich; die Kondensierung der überflüssigen Wasserdampfmenge (4 %) in der
Kühlanlage erfordert eine Mehrausgabe von 5212 Mk., die Mitverarbeitung dieser
Kondensationsmenge in der Ammoniakfabrik kostet 146000 mehr; die stärkere Abnutzung
der feuerfesten Koksofensteine erfordert jährlich Mehrausgaben von 30–40000 Mk; die
von vornherein größer zu bemessende Kühlanlage verursacht ebenfalls bedeutend höhere
Ausgaben. Die möglichen jährlichen Ersparnisse bei Vereinigung des Wassergehaltes
der Kokskohle um 4 % betragen insgesamt 518004 Mk; bei 1 % geringerem Wassergehalt
würde die Ersparnis 129501 Mk. betragen, d.h. auf die t Kohle 0,354 Mk. – Eine
andere Verlustquelle bildet der Verkauf von Koksgrus anstelle der Verheizung an Ort
und Stelle; die hierbei zu erzielende Ersparnis wird (obige Verhältnisse
vorausgesetzt) auf 421210 Mk. veranschlagt. – Auch in den
Ammoniakabtreibevorrichtungen lassen sich bei vermindertem Wassergehalt durch
Dampfersparnis und Anwendung einer großen Einheit statt mehrerer kleiner Ersparnisse
machen, die auf 228126 Mk. jährlich geschätzt werden. Die jährliche Dampfersparnis
bei Verwendung eines rundlaufenden Gassaugers anstelle eines Dampfstrahlsaugers wird
zu 297840 Mk. beim indirekten und zu 595680 Mk. beim direkten Verfahren angegeben.
(Dir. Dr. W. Wollenweber, Glückauf, 8. Oktober 1921, S.
987/92).
K.