Titel: Polytechnische Schau.
Fundstelle: Band 337, Jahrgang 1922, S. 152
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Polytechnische Schau. (Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge – nur mit Quellenangabe gestattet.) Polytechnische Schau. Ueber die Verbesserung des Kokses aus Saarkohle werden seit geraumer Zeit von der französischen Direktion der Saargruben in Gemeinschaft mit der Pariser Gesellschaft Le Coke Métallurgique auf der Grube Heinitz Versuche angestellt. Bekanntlich liefert die Saar-Fettkohle, wenn man wie üblich gewaschene Grieskohle in gestampftem Zustand verkokt, einen sehr spröden Koks, der die Neigung hat, in kleinere Stücke zu zerfallen. Aus diesem Grunde ist der Saarkoks für den Hochofenbetrieb und zumal für die Verhüttung der Minetteerze viel weniger geeignet als der festere und grobstückigere Ruhrkoks. Man ist daher bemüht, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, aus den Saarkohlen ebenfalls einen hinreichend widerstandsfähigen Hochofenkoks zu gewinnen, der mehrmaliges Umladen ebenso gut verträgt wie der Ruhrkoks. Dieses Ziel läßt sich nach der „Deutschen Bergwerk-Zeitung“ 1922, Nr. 123, erreichen, wenn man dafür sorgt, daß die Saarkohle bei der Verkokung weniger „schwindet“, denn die vielen Schwindrisse, die der gewöhnliche Saarkoks hat, sind neben seiner Sprödigkeit die Ursache seiner leichten Zerbrechlichkeit. Diese Schwindrisse lassen sich nun sehr wesentlich verringern, wenn man der Saarkohle vor der Verkokung ein kohlenstoffreiches Magerungsmittel, wie Halbkoksstaub, gemahlenes Koksklein oder ähnliche Zusätze beimengt. Diese Feststellungen sind bereits vor etwa 15 Jahren gemacht worden und schon im Jahre 1910 wurden auf der Kokerei der Grube Heinitz Versuche angestellt, durch Zusatz einer Magerkohle von Anzin bei Valenciennes zu der allzu fetten Heinitzkohle die Beschaffenheit des Heinitzkokses zu verbessern. Bei Verkokung eines Gemisches aus 80 v. H. Heinitzkohle und 20 v. H. Magerkohle von Anzin wurde bei diesen Versuchen ein Koks gewonnen, der von Ruhrkoks nicht zu unterscheiden war. Auch war im Frühjahr 1914 schon beabsichtigt, die französische Magerkohla durch in Heinitz eigens für diesen Zweck hergestellten Halbkoks zu ersetzen. Infolge des Ausbruchs des Weltkrieges konnte diese Absicht aber nicht verwirklicht werden, so daß die jetzt von der französischen Bergverwaltung und der Société Le Coke Métallurgique ausgeführten Versuche nur eine Fortsetzung der bereits früher unter preußischer Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen darstellen. Sander. Ingenieurfortbildungswesen. Während für andere Berufszweige z.B. Mediziner und Juristen, reiche Gelegenheit zur Fortbildung der bereits im Berufe stehenden Persönlichkeit gegeben ist, haben bisher für Ingenieure Möglichkeiten dieser Art kaum bestanden. Nur wenige Orte, namentlich Hamburg sowie einige Industriemittelpunkte im Rheinland und Westfalen, wiesen vor dem Kriege mehr oder minder weit entwickelte Anfänge des technischen Fortbildungswesens auf. Nach dem Kriege machte sich aber das Bedürfnis nach derartigen Einrichtungen gebieterisch geltend, sodaß die bestehenden Einrichtungen erweitert sowie auch an anderen Orten durch Zusammenschluß der Technisch-Wissenschaftlichen Vereine neue Einrichtungen geschaffen werden mußten. Um zwischen den verschiedenen örtlichen Vortragsvereinigungen eine Fühlungnahme herzustellen und den Ausbau des bestehenden zu fördern, hatte der Vorsitzende des Technisch-Wissenschaftlichen Vortragswesens Berlin, Dr.-Ing. Lasche, für den 20. Mai Herren aus allen Gegenden Deutschlands nach dem Ingenieurhaus, Berlin, eingeladen. In der zahlreich besuchten Versammlung, an der auch Vertreter des Ministeriums für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung und des Reichsverkehrsministeriums teilnahmen und die zu einem äußerst interessanten Erfahrungsaustausch führte, kam einmütig der Wille zum Ausdruck, das Technisch-Wissenschaftliche Vortragswesen in einer den Bedürfnissen der Industrie entsprechenden Weise weiter zu entwickeln und mit Rücksicht auf die knapp bemessene Zeit der Ingenieure alle Veranstaltungen mit vollendetsten Mitteln durchzuführen, wobei namentlich die Arbeiten der Technisch-Wissenschaftlichen Lehrmittelzentrale vorzügliche Dienste leisten werden. Es wurde in Aussicht genommen, von Zeit zu Zeit gelegentlich der Jahresversammlungen der großen Technisch-Wissenschaftlichen Vereine von neuem Besprechungen zu veranstalten. Preisausschreiben für einen Druckluftmesser für den Gebrauch in Gruben. Der Reichskohlenrat schreibt hiermit für die Schaffung eines handlichen in den Kohlengruben brauchbaren Druckluftmessers einen Wettbewerb aus, an dem sich jedermann beteiligen kann. Für die beste Lösung wird ein Preis von M. 75000 ausgesetzt, ein weiterer Preis von M. 25000 für die nächstbeste Lösung, doch kann das Preisgericht, wenn es ihm berechtigt erscheint, die beiden Preise zu einem einzigen von M. 100000 zusammenfassen. Den Wettbewerbern bleibt das Verfügungs- und Verwertungsrecht ihres geistigen Eigentums ungeschmälert erhalten. Die Lösungen, (tatsächliche Ausführungen, Modelle, Zeichnungen und die nötigen Beschreibungen) sind bis zum 1. Juni 1923 an die westfälische Berggewerkschaftskasse, Bochum, Herner Str., unter der Bezeichnung „Wettbewerb Druckluftmesser“ einzureichen. Ausführungen, Zeichnungen, Modelle und Beschreibungen sind nur mit einem Kennwort, nicht aber mit der Angabe des Urhebers zu versehen. In einem besonderen geschlossenen Briefumschlag, welcher als Aufschrift das Kennwort trägt, ist Name, Stand und Wohnort des Bewerbers anzugeben. Die Entscheidung über die zu verteilenden Preise erfolgt durch ein Preisgericht, das wie folgt zusammengesetzt ist: Professor Dr.-Ing. Heise, Steiger Werner, Dipl.-Ing. Götze, Bergassessor Brandi, Bergrat Professor Dr. Tübben, Dr.-Ing. Rummel, Dipl.-Ing. Schulte. Die für den Wettbewerb eingereichten Konstruktionen des Luftmessers müssen den folgenden Anforderungen und Arbeitsbedingungen genügen: 1. Von dem Luftmesser ist außer Zeichnung und Beschreibung möglichst eine Ausführung in wahrer Größe zu liefern, damit durch Versuche festgestellt werden kann, inwieweit der Messer den gestellten Bedingungen entspricht, ist jedoch der Bewerber nicht in der Lage, eine tatsächliche Ausführung zu liefern, so genügt die Einreichung einer genauen Zeichnung mit Beschreibung, nach welcher der Luftmesser hergestellt werden kann. Die Zeichnung soll deshalb alle Angaben über die gewählten Abmessungen und Baustoffe enthalten. 2. Der Luftmesser ist für den Gebrauch in engen und mäßig beleuchteten Grubenräumen bestimmt. Die Außenmaße sollen deshalb tunlichst klein gehalten und die Formgebung so gestaltet werden, daß der Einbau in oder der Anschluß an eine vorhandene Rohrleitung ohne große Schwierigkeiten möglich ist. Das Gewicht des Messers ist so zu begrenzen, daß er von einem Mann bequem getragen werden kann. Bei dem Bau des Druckluftmessers ist auf die bei der Verwendung unvermeidliche rauhe Behandlung Rücksicht zu nehmen. 3. Es soll eine Preßluftmenge gemessen werden können, welche auf atmosphärische Spannung bezogen 400 cbm in der Stunde beträgt, also bei z.B. 4 at Ueberdruck einer Druckluftmenge von 80 cbm in der Stunde entspricht. Es ist anzustreben, daß auch kleine Luftmengen zuverlässig zu messen sind. 4. Die für die Luftmessung in Frage kommenden Maschinen in der Grube entnehmen die Druckluft vielfach stoßweise. Im ungünstigsten Falle ist die Zahl der Stöße 50–80 in der Minute und die bei jedem Stoß in Bewegung kommende Luftmenge beträgt 5–16 Liter Druckluft von 4 at Ueberdruck. Der Luftmesser muß deshalb Einrichtungen besitzen, die trotz der Stöße noch eine brauchbare Messung ermöglichen. 5. Die Druckluft enthält vielfach Wasser und Oel. Deren Gegenwart darf die Messung nicht unmöglich machen. Die Meßgenauigkeit darf dadurch nur möglichst wenig beeinilußt werden. 6. Die in Betracht kommenden Luftdrücke liegen meistens zwischen 3 und 6 at Ueberdruck, die Temperaturen zwischen 15 und 25° C. Es ist zulässig, die Angaben des Luftmessers so einzurichten, daß sie sich einheitlich auf Luft von 20° beziehen. 7. Die Meßeinrichtung soll möglichst so beschaffen sein, daß man in der Lage ist, den Luftverbrauch für Textabbildung Bd. 337 eine bestimmte Zeit, sei es als Preßluftmenge, sei es als Luft von atmosphärischer Spannung gerechnet, abzulesen. In jedem Falle muß der Luftverbrauch auf Grund der Angaben des Luftmessers bequem zu ermitteln sein. 8. Wird eine Flüssigkeit für das Messen der Luftmenge benutzt, so ist anzugeben, in welcher Weise die Flüssigkeit bequem und sicher eingefüllt oder abgelassen werden kann, während der Luftmesser eingebaut ist. Ein Wegdrücken der Meßflüssigkeit durch Luftdrücke muß verhindert werden. Erwünscht ist, die Anwendung einer Meßflüssigkeit zu vermeiden, falls sich auf diese Weise eine brauchbare Bauweise herstellen läßt. 9. Rückfragen über Einzelheiten, die für die Ausführung des Druckluftmessers maßgebend sind, können gerichtet werden an das Preisgericht für den Druckluftmesser, zu Händen des Geschäftsführers der Technischwirtschaftlichen Sachverständigenausschüsse des Reichskohlenrats, Berlin W 62, Wichmannstr. 19.