Titel: Die Bedeutung einwandfreier Kostenberechnung für die Einzel- und Gesamtwirtschaft.
Autor: A. Hellwig
Fundstelle: Band 338, Jahrgang 1923, S. 207
Download: XML
Die Bedeutung einwandfreier Kostenberechnung für die Einzel- und Gesamtwirtschaft. Von Diplomkaufmann A. Hellwig, Charlottenburg. HELLWIG, Die Bedeutung einwandfreier Kostenberechnung Es ist eine der bezeichnendsten Erscheinungen der Gegenwart, daß der Trieb zur sorgsamen Kalkulation überall gelähmt ist. Diese Tatsache, auch früheren Zeitläufen nicht unbekannt, ist im letzten Jahrzehnt doch nach Umfang und Tragweite mehr zum Ausdruck gekommen. Darf das Wunder nehmen in einer Periode ausgesprochener Einstellung auf Tagesbedürfnisse, bei Einschätzung der Menschen und Dinge lediglich nach ihrem Marktwert? Auch der heutige Unternehmer hat es – bei aller exakten Erfassung des augenblicklich Erforderlichen – vielfach an der scharfen Erkennung des auf die Zukunft Gerichteten fehlen lassen. Doch besteht hier begründete Hoffnung, daß die betriebswissenschaftliche Forschung, mehr und mehr die Denk- und Handlungsweise der Geschäftswelt und damit das künftige Werden und Wachsen der Einzelwirtschaften wird beeinflussen können. – Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben ihren bestimmenden Charakter erhalten durch den Sturz der Mark in eine Tiefe, die niemand für erreichbar gehalten hätte. Die rasende Schnelligkeit der Entwicklung hat nunmehr auch jene unverbesserlichen Optimisten belehrt, die immer noch an Wunder glaubten, wie sie sich in einer plötzlichen Einsicht unserer Gegner, in amerikanischen Anleihegeschenken und in einer damit verbundenen Erlösung aus aller Not und Qual auswirken sollten. Diese in wirtschaftlicher und allmählich auch in politischer Beziehung eintretende Ernüchterung ist immerhin als ein Aktivum der Neuzeit zu betrachten, das als Markstein realpolitischen Denkens nicht gering veranschlagt werden darf. – Einer der gefährlichsten Gedankengänge als Ausfluß eines weltfremden Optimismus war der auf die Gleichsetzung verschiedener Markqualitäten gerichtete. Die Rechtsprechung hat den Grundsatz Mark = Mark – abgesehen von Ausnahmeentscheidungen – noch nicht aufgegeben.Vergl. Entscheidung des O.-L. Darmstadt vom Dezember 1922 und einige andere. Dieser Standpunkt ist – trotz seiner verheerenden Wirkung auf Besitz- und Einkommensverhältnisse und seiner bedenklichen Durchlöcherung von Treu und Glauben – in juristischer Hinsicht verständlich; denn die Rechtsprechung ist seit jeher gewohnt, über feste, zahlenmäßig ausdrückbare Streitobjekte zu befinden. Weit unverständlicher ist die Festhaltung an Beschaffungs- oder Anschaffungskosten, die bis vor kurzem in allen, gegenwärtig noch in manchen Unternehmerkreisen anzutreffen ist. Die Zugrundelegung dieser Größen bedeutet nichts anderes als ein Bauen auf trügerischem Grund, ein Festklammern an Geldwerte, die durch die Entwicklung längst überholt und als Vergleichsmaßstab weder für die Preisstellung noch für die Betriebskontrolle zu dienen geeignet sind. Trotz rapider Markverschlechterung besteht vielfach noch die Tendenz, durch Gegenüberstellung von Beschaffungskosten im Sinne früher gezahlter Einkaufs- bezw. Herstellungspreise und dem gegenwärtigen Erlös einen „Gewinn“ zu errechnen, der tatsächlich nicht bezw. nicht in dieser Höhe vorhanden ist, ja häufig genug einem Vermögensverlust gleichkommt. Diese geistige Einstellung beruht auf einer rein zahlenmäßigen bezw. formal-buchhaltungsmäßigen Denkungsart. Sie ist in erster Linie dafür verantwortlich zu machen, daß bisher vielfach Gewinne konstruiert und ausgeschüttet worden sind, obgleich lediglich Vermögenswert-Aenderungen vorlagen. Es wurden Ueberschüsse an Gesellschafter und Aktionäre verteilt oder investiert, was nur durch Schwächung der Substanz des Stammvermögens erreichbar war. Die Folgezeit wird lehren, daß ein großer Teil dieser „Ueberschüsse“, auch dann, wenn er in Neuanlagen umgewandelt worden ist, nichts weiter als eine Ableitung von dem ursprünglichen Unternehmungsvermögen, eine Entziehung von notwendigem Lebensmark bedeutet. Es bedarf hier keines weiteren Beweises, daß so manche Neugründungen und Erweiterungen über das Maß volkswirtschaftlicher Notwendigkeit hinausgehen; sie stören in empfindlicher Weise die Wertgleichung zwischen Kosten- und Einkommenfonds und stellen unproduktive Vermögensteile dar, während sie in der ursprünglichen Form zum Nutzen der Volkswirtschaft wirken könnten. Hierher gehört auch teilweise die Anlage von Ueberschüssen in Devisen oder – bei dem gegenwärtigen Stand der deutschen Wirtschaft – die Investierung echter und unechter Gewinne in Unternehmungen des Auslandes, während die heimische Wirtschaft einem „chronischem Rückenmarksleiden“ einem hoffnungslosen Siechtum verfällt. Und schließlich sind unter diesem Gesichtspunkt so manche Konzentrationsbewegungen zu betrachten, die einseitig „außenpolitischen“ Gesichtspunkten ihre Entstehung verdanken und die „innerpolitischen“ Momente gänzlich vernachlässigen. Auch hier wird und muß im Interesse volkswirtschaftlicher Gesundung eine baldige rückläufige Bewegung eintreten. Daß diese ohne erhebliche Erschütterungen erfolgen wird, ist nicht anzunehmen.Vgl. Schmidt, „Der Wiederbeschaffungspreis des Umsatztages in Kalkulation und Volkswirtschaft“, Berlin 1923. Beleuchten wir im Anschluß an diese allgemeinen Erörterungen diejenigen Erfordernisse, die an eine einwandfreie, zweckentsprechende Kostenberechnung zu stellen sind. Im Rahmen dieser Abhandlung kann naturgemäß auf die Technik der Kalkulation nur grundsätzlich eingegangen werden. Die Selbstkostenrechnung hat für die verschiedenen Unternehmungen auch verschiedene Bedeutung. Bei kontinuierlicher Massenerzeugung wird der Preis durch den Markt bestimmt, d.h. durch das Gegeneinanderströmen der durch die Kaufkraft der Abnehmer und den Gebrauchswert der Erzeugnisse bestimmten Nachfrage einerseits und durch das auf der jeweiligen Produktivität beruhende Angebot andererseits. Die Selbstkosten derartiger Betriebe sind nicht von bestimmendem Einfluß auf den Preis. Die Selbstkostenrechnung dient daher vorwiegend betriebsinneren Zwecken: der Betriebs- und Erfolgskontrolle. – In Betrieben der Spezialfertigung liegen entgegengesetzte Verhältnisse vor. Hier bestimmt der Einzelbetrieb auf Grund seiner besonderen Selbstkosten den Verkaufspreis, da ein eigentlicher Marktpreis durch die wesentlich schwächeren und daher ohne ausschlaggebenden Einfluß verbleibenden Gegenströme von Angebot und Nachfrage nicht gebildet wird. Infolgedessen wird die Selbstkostenrechnung hier vorwiegend betriebsäußeren Zwecken dienen, während auf die betriebsinnere Auswirkung der Kostenberechnung infolge der monopolartigen Stellung der Unternehmungen weniger Wert gelegt zu werden pflegt. – Eine Mittelstellung zwischen diesen beiden Unternehmungsarten nehmen diejenigen Betriebe ein, die Fertigfabrikate sowohl in Massen- und Reihen-, als auch in Einzelfertigung herstellen, entsprechend dem Fortschritt der Technik und den Bedürfnissen des Marktes. Das Größenverhältnis von Massen- und Einzelfertigung ist häufigen Verschiebungen unterworfen; infolgedessen muß die Selbstkostenrechnung eine elastische sein: sie wird sich auf betriebsäußere und betriebsinnere Zwecke einstellen, demgemäß in gleicher Weise der Betriebs- und Erfolgskontrolle zur Erzielung höchster Wirtschaftlichkeit und auch der Preisstellung zur Durchführung einer zielbewußten Preispolitik dienen müssen. Der Betonung von Betriebskontrolle und Preisstellung – der beiden Pole der Kalkulation – entspricht auch jeweils die unmittelbare Bedeutung der wissenschaftlichen Betriebsführung, d.h. der Arbeitsvorbereitung und -Ueberwachung in den Betrieben. Dadurch wird der Kalkulation eine mehr oder minder breite Basis gegeben. Die Grunderfordernisse jeder Kostenberechnung sind formeller und materieller Art: a) Die Kostenteile müssen atomisiert sein, so daß für jedes Element der Fabrikation – entsprechend dem Stand der Normung – eine Kostenfeststellung ermöglicht wird. Dadurch wird eine vielseitige Verbindungsmöglichkeit mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Erzeugnisse und in Verbindung damit eine scharfe Durchleuchtung der Betriebsvorgänge erreicht. b) Die den Kostenberechnungen zu Grunde liegenden Werte müssen Fest- bezw. Grundwerte sein, die einen Ausgangspunkt zu bilden vermögen für Vergleichszwecke und damit die Entwicklung des Unternehmens klar erkennen lassen. Welcher Art diese Grundwerte sind, ob es sich um Vorkriegs- bezw. Goldmarkpreise von 1910/14 oder Goldmarkpreise der Gegenwart handelt, ist an sich gleichgültig. Bei dem Aufbau einer neuzeitlichen Kalkulation wird man zweckmäßigerweise die niedrigsten Festwerte, also Goldmarkpreise von 1910/14 (Vorkriegspreise) zu Grunde legen, um bessere Umrechnungs- bezw. Anpassungsmöglichkeiten zu erreichen. Wenn diesen Grunderfordernissen Genüge getan ist, so folgt als weitere Notwendigkeit die Umwandlung, d.h. Anpassung der Grund- oder Festwerte an die Gegenwart. Jedes Kostenteil, sei es reiner Werkstoff, Arbeitslohn oder Betriebskostenelement, hat nun seinen besonderen Markt, auf dem durch das Zusammenströmen von Angebot und Nachfrage wieder besondere Preise, eigentliche Marktpreise, gebildet werden. Nebenher läuft bei allen Kostenteilen in den Erzeugungsländern mit schwankenden Geldwerten – und das sind heute eine größere Anzahl – eine Wertumbildung, die sich in ungleichartiger Weise auf die Kostenelemente niederschlägt. Der Quotient aus dem besonderen Tages-(Markt-) und Grundpreis der Kostenteile entspricht der jeweiligen Gesamtverteuerung, die sich ihrerseits aus Wertumbildung und Preisbewegung zusammensetzt. Zweckmäßigerweise wird hier eine Trennung der beiden Faktoren erfolgen; ist doch die Wertumbildung nichts weiter, als die durch Anpassung an den schwankenden Geldwert bedingte Umrechnung, während die eigentliche Preisbewegung eine Sachwertverteuerung bezw. -Verbilligung darstellt. Die Gesamtheit der so ermittelten Einzelergebnisse aus Grundwert × Verteuerungsfaktor ergibt schließlich den aus Wertumbildung und Preisbewegung gebildeten Gegenwartswert. Dieser entspricht – je nach dem Charakter der Grundwerte – dem Selbstkosten- oder Verkaufspreis der Erzeugnisse. Stellen die Grundwerte lediglich Herstellungs- oder Beschaffungskosten (einschließlich Unternehmerlohn, Kapitalverzinsung, Risikoaufschlag u. dergl.) dar, so entspricht der Gegenwartswert den Selbstkosten, die zuzüglich eines angemessenen von den Marktverhältnissen abhängigen Gewinnes denjenigen Verkaufspreis ergeben, der in Anbetracht des besonderen Aufbaues der Erzeugnisse der natürliche, somit auch der einwandfreie ist. Schließen die Grundpreise indes den Gewinnanteil ein, so wird dieser – wie die einzelnen Kostenteile – durch Multiplikation mit seinem Verteuerungsfaktor auf den Gegenwartsgewinn, die Grundpreise somit auf Gegenwarts-Verkaufspreise umgeformt. Ein BeispielWeitere Beispiele in der Arbeit des Verfassers: Neuzeitliche Selbstkostenberechnung, Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin C 2, 1923. möge das näher erläutern: Fabrikat B. Zusammensetzung des Grundwertes = 475 Mk. Ma. = Marmor = 17,5 % Bl.   = Eisenblech = 10,5 % Lg.  = Leitung f. Meßger. =   1,7 % Sch. = Eiserne Schrauben =   5,3 % ––––––––––––––– Werkstoffe    35,0 % G. = Gemeinkosten = 40 % davon Betriebskosten = 25 % Verwaltungskosten = 15 % L. = Lohn = 25 % davon Arbeitsleute = 15 % Facharbeiter = 10 % ––––––––––––––– Zusammen 100 % Zusammenfassung der Verteuerungsfaktoren. im November: im Dezember: 1. 8. 15. 20. 1. 0. Ma.: 1135 1766 2560 3014 Bl.: 1528 1758 2387 2569 3147 3412 Lg.:   889 1204 1313 1534 1858 Sch.: 1450 2175 3600 G.:   410   665 770 L.:   220   340 380 Gegenwartswert von Fabrikat B. a) bei Berücksichtigung der individuellen Preis-bezw. Wertänderung Ende Dezember 1922: Grund-wert mal Verteuerungsfaktor = M. 475, – × 1510 = M. 717250, –. b) Unter Zugrundelegung eines einheitlichenVerteuerungsfaktors (Dollarstand von 7500, –) = M. 855000, –. Da jedes Kostenteil seinen besonderen Markt hat, somit anderen preisgestaltenden Bedingungen unterworfen ist, so hat es auch seinen spezifischen Verteuerungsquotienten. Nun wird sich die Anwendung eines eigenen Umrechnungs- oder Verteuerungsfaktors für jedes einzelne Erzeugnis einer auf vielseitige Produktion eingerichteten Unternehmung aus praktischen Erwägungen heraus verbieten und nur für bestimmte Gruppen möglich sein. Diese Kalkulationsgruppen werden mit den Fabrikategruppen, deren Zusammenfassung auf konstruktionstechnischer Verwandtschaft beruht, nicht übereinstimmen, weil innerhalb dieser eine durchaus verschiedenartige Zusammensetzung der Kostenteile besteht. Daraus folgt, daß ein einheitlicher Teuerungszuschlag in Betrieben mit ungleichartigen Erzeugnissen nicht zu rechtfertigen ist! Die dort für seine Handhabung angeführten Gründe, die in einer Vereinfachung des Rechnungs- und Angebotswesens wurzeln, sind entweder auf Bequemlichkeit oder auf falsche wirtschaftliche Denkweise zurückzuführen. Als Folgen dieses Denkens werden Produktionsverschiebungen in einer der natürlichen Entwicklung des Unternehmens unerwünschten und abträglichen Weise eintreten. Die durch den einheitlichen Teuerungsfaktor zu hoch belasteten Fabrikate müssen bei freiem Wettbewerb allmählich aussterben, während die zu niedrig; belasteten Erzeugnisgruppen einen immer größeren Anteil an der Produktion erringen und die Substanz des Betriebes allmählich vermindern Diese falsche preispolitische Behandlung der Erzeugnisse ist in ihrer Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit, und die Entwicklung des Unternehmens von den gleichen schwerwiegenden Folgen wie die tarifliche Gleichstellung ungleichartiger und ungleichwertiger Arbeitskräfte. – Textabbildung Bd. 338, S. 209 An dieser Stelle sei noch kurz auf eine andere Auswirkung der oben skizzierten analytischen Kalkulationsweise eingegangen. Die kritische Betrachtung der in ihre Elemente zerlegten Kostenberechnungen legt auch etwaige Verbilligungsmöglichkeiten in der Fertigung dar. Ob der Anstoß hierzu von dem Unternehmen selbst oder von den Abnehmern ausgeht, ist gleichgültig. Der Unternehmer wird durch den Vergleich seiner Kalkulation mit derjenigen fremder Betriebe die Ursachen der Abweichungen ohne Mühe feststellen können; einerseits können diese in qualitativer Verschiedenheit wurzeln, die dem einen Erzeugnis eine andere Lebensdauer, eine größere Betriebssicherheit oder technische Vorzüge im Sinne vielseitiger Anwendungsmöglichkeiten gewähren, andererseits kann die Quelle der Preisdifferenz taktischer, also preispolitischer Art sein. Eine derartige Auswertung der analytischen Kalkulationsweise setzt allerdings voraus, daß die Grundkalkulationen periodisch kontrolliert werden, sich somit stets in Uebereinstimmung mit der Wirklichkeit befinden. Diese Funktion, die Betriebskontrolle, ist eine der wichtigsten der Kalkulation; sie gleicht einem Spiegel, der auch die kleinsten Betriebsvorgänge wahrheitsgetreu wiedergibt. Ergeben sich infolge konstruktions- und fabrikationstechnischer Umwälzungen irgendwelche Verschiebungen in der Zusammensetzung der Erzeugnisse, so müssen sich diese auch in deren Grundwerten niederschlager. Diese Aufgabe löst die technische Nachkalkulation, die durch zwangläufige Uebermittlung der technischen und rechnungsmäßigen Unterlagen sämtliche Betriebsvorgänge – mindestens aber einen größeren Ausschnitt hiervon – erfaßt. Dann trägt die oben erörterte Umwandlung der Grund- in Tageswerte auch immer dem neuesten Stand der Fertigung Rechnung und führt infolgedessen zu einer angemessenen Preisstellung und einer wahren Wirtschaftlichkeit das Unternehmens. – Im Anschluß an die Betrachtung der allgemeinen Erfordernisse der Kalkulationstechnik ist die Frage zu behandeln: Was sind Selbstkosten? Wir verstehen hierunter die Gesamtheit der Kostenelemente, entsprechend den erforderlichen direkten und indirekten Aufwendungen, die in der oben skizzierten Weise (unter Berücksichtigung der Wertumbildung bezw. Sachwertverteuerung) in Gegenwartswerte umgewandelt werden. Selbstkosten bilden die Basis für die Preisstellung, die Höhe der Verkaufspreise ist natürlich noch von den Markverhältnissen abhängig. Durch diese Fassung des Selbstkostenbegriffes wird eine eindeutige Grundlage für die Preisstellung geschaffen, die einen Ausgangspunkt bietet für die Beurteilung angemessener oder wucherischer Gewinne. Die weitere Verfolgung der Funktionen der Kalkulation führt schließlich zur „Erfolgskontrolle“ und damit zur Verbindung mit der kaufmännischen Erfolgsrechnung. Wir begreifen hierunter die Zerlegung des Gesamterfolges zwecks Erfassung des Ertrages einzelner Aufträge oder einzelner Erzeugnisgruppen. Welche dieser beiden Zerlegungsarten in Anwendung kommt, ist abhängig von der Eigenart des Betriebes. Eine systematisch aufgebaute und durchgeführte Kostenberechnung ermöglicht ferner die Aufstellung einwandfreier Bilanzen. Ueber die meisten Abschlußbilder der Gegenwart ist hier kein Wort mehr zu verlieren, sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, geschweige denn die Zeit und Mühe, die zur Enträtselung erforderlich wäre. Dagegen zeigen Grundwert-Kostenberechnungen – wobei Vorkriegs- bezw. Goldmarkpreise von 1910/14 oder Goldmarkpreise von 1923/24 zu Grunde gelegt werden können – die Leistung des Unternehmens, die mit dem gleichen Maße früherer Wirtschaftsperioden gemessen ist; erst dadurch wird ein direkter Vergleich mit vorhergehenden Perioden ermöglicht. Dem müssen auch die in gleichartigen Werten berechneten Aufwendungen gegenüberstehen. Das bedingt eine Umwandlung der Fremdleistungen und der eigenen Betriebsausgaben auf Grundwerte im Sinne von Goldmarkpreisen einer bestimmten Wirtschaftsperiode (Vorkriegszeit oder Gegenwart.) Gegenwärtig sind die meisten Produzenten-Verbände zur Goldmarkfakturierung übergegangen, d.h., sie legen der Berechnung ihrer Leistungen Goldmarkpreise der Gegenwart zu Grunde. Die Errechnung dieser Gegenwarts-Goldmarkpreise geschieht in der Weise, daß man den Vorkriegs- bezw. Goldmarkpreis von 1910/14 als Ausgangspunkt wählt und diesen unter Berücksichtigung seiner Zusammensetzung, des Aufbaues der Erzeugnisse aus Werkstoff-, Arbeitslohn- und Gemeinkosten, mit einem besonderen Goldfaktor multipliziert. Dieser Goldfaktor soll der gesunkenen Kaufkraft des Goldes, soweit diese jeweils zur Auswirkung kommt, ferner der geringeren Produktivität Rechnung tragen. Nun sind aber diese Goldfaktoren wieder Produkte schwankender Zeitverhältnisse und somit veränderliche, nicht etwa feste Größen. Die Kaufkraft des Goldes wird in dem Maße schwanken, als die Goldinflation einerseits und die Produktivität der Weltwirtschaft andererseits Aenderungen unterworfen sind. Aus diesem Grunde ist u. E. auch bei der Aufstellung von Grund- bezw. Festmarkbilanzen die Anwendung von niedrigsten Goldmarkpreisen, das sind Vorkriegspreise von 1910/14, notwendig; damit ist einmal den handelsrechtlichen Bestimmungen (§ 261 ff HGB) Genüge getan und außerdem die Möglichkeit der Umrechnung auf Goldmarkpreise eines geeigneten Zeitpunktes offen gelassen. In der Uebergangszeit werden naturgemäß Schwierigkeiten dadurch entstehen, die verschiedenen Posten, wie Steuern, Versicherungsgebühren, Hypothekenschulden und -Forderungen, auf Grundwerte zu reduzieren. Erforderlichenfalls muß hier eine gewissenhafte Schätzung Platz greifen. Selbst wenn man die damit verbundenen unvermeidbaren Ungenauigkeiten mit in Kauf nimmt, lassen sich letzten Endes doch wesentlich klarere Abschlußbilder erzielen als die heutigen, die man nur mit „Vexierbilder“ bezeichnen kann. Der Sachkundige kann aus diesen so umgestalteten Bilanzen, auch wenn mit „Färbung“ und „Frisierung“ gerechnet werden muß, die Dynamik des Betriebes erkennen. Die Börsenkurse der Industrieaktien sind dann wieder ein Ausdruck der Rentabilität der Unternehmungen.Ueber die Umgestaltung der kaufmännischen Erfolgsrechnung in formeller und materieller Hinsicht vergl. die oben angezogene Schrift des Verfassers. Die enge Verbindung von Kostenberechnung, wahren Preispolitik und Finanzpolitik sei an dieser Stelle nur angedeutet. Eine einwandfreie Kostenberechnung ermöglicht diejenige Preispolitik, die dem Unternehmen den Kostenwert am Umsatztag, den Reproduktionswert, und darüber hinaus einen angemessenen Mehrwert sichert. Es ist Aufgabe der Finanzpolitik, den durch die Arbeit des Betriebes geschaffenen Ertrag nutzbringend anzulegen und flüssige Mittel in dem notwendigen Umfange rechtzeitig bereitzustellen. Besonders in Zeiten schwankenden Geldwertes hat die Finanzpolitik die Funktion, unvermeidbare Währungsverluste durch Kreditaufnahmen, Aktiv- und Passivsalden auszugleichen. In der Gegenwart spielt die Finanzpolitik eine außerordentlich wichtige Rolle; in ihrer letzten Auswirkung ist sie entscheidend über Wohl und Wehe, über Tod und Leben der Unternehmung.Vergl. Leitner: „Finanz- und Preispolitik bei sinkendem Geldwert“, Sonderabdruck aus „Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe“, Frankfurt a. M., 1923. Schließlich sei noch auf die Verbindung zwischen Kostenberechnung und Steuerpolitik hingewiesen. Die ausgesprochen kapitalfeindlichen Steuergesetze der Nachkriegszeit haben das als „Gewinn“ betrachtet, was lediglich Vermögenswert-Aenderung ist. Das geschah allerdings nur einseitig beim Unternehmer, nicht beim Privatmann, dessen Besitzwert-Aenderung nicht als Umsatzgewinn betrachtet wurde. Daß eine derart einseitige und volkswirtschaftlich schädliche, in ihrer Konstruktion geradezu naive Steuergesetzgebung von den Wirtschaftskreisen nicht ohne tätigen Widerspruch hingenommen werden würde, war für jeden Einsichtigen von vornherein klar. So sind denn die Steuertribute nicht nur in die Warenpreise einkalkuliert, also dem Konsumenten auferlegt worden, sondern durch die staatliche Inflationspolitik selbst wieder gegenstandslos geworden. Abschließend kann gesagt werden, daß ohne systematisch aufgebaute und durchgeführte Kostenberechnung eine wahre Wirtschaftlichkeit und eine gesunde Entwicklung der Unternehmungen unmöglich ist! Jeder Unternehmer ist aber für die Erhaltung, die stete Verbesserung seines Unternehmens, und somit auch für die nutzbringendste Verwertung seiner Produktionsmittel der Gesamtwirtschaft verantwortlich. Deshalb ist wirtschaftliches Denken, das von wahrhaftem sozialem Geist nicht loszulösen ist, bitter not! Die empirische Wirtschaftsweise hatte ihre Daseinsberechtigung; aber ihre Zeit ist endgültig vorbei! Die Erhaltung und Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft angesichts der harten Notwendigkeiten der Gegenwart ist nur derjenigen Denk- und Arbeitsweise möglich, die auf dem Boden klarer betriebswirtschaftlicher Erkenntnis steht und in der Lage ist, auch aus den verworrensten Erscheinungen Schlüsse zu ziehen. Ein Prüfstein – und zwar der wichtigste hierbei – ist die Einstellung zur Kostenberechnung; denn Kalkulieren bedeutet kristallisiertes wirtschaftliches Denken!