Titel: Ueber die Kleisterbildung bei verschiedenen Stärkearten, von Ed. Lippmann.
Fundstelle: Band 162, Jahrgang 1861, Miszellen, S. 450
Ueber die Kleisterbildung bei verschiedenen Stärkearten, von Ed. Lippmann. Um die Temperaturen zu bestimmen, bei welchen die verschiedenen Stärkearten in Kleister übergehen, hat der Verf. mit Wasser angerührte Stärke stufenweise um 1 bis 2,5º C. erhitzt und dieselbe, dem Fortgange des Erhitzens entsprechend, unter dem Mikroskope untersucht. Aus diesen Beobachtungen haben sich folgende Temperaturen für die Verkleisterung ergeben: A. Deutliches Aufquellen. B. Beginn der Verkleisterung. C. Verkleisterung. A. B. C. Roggenstärke 45,0º C. 50,0º C. 55,0º C. Maisstärke 50,0 55,0 62,5 Roßkastanienstärke (Aesculus hippocastanum) 52,5 56,25 58,75 Gerstenstärke 37,5 57,5 62,5 Kastanienstärke (Castanea vesca) 52,5 58,75 62,5 Kartoffelstärke 46,25 58,75 62,5 Reisstärke 53,75 58,75 61,25 Arrowroot (Arum maculatum) 50,0 58,75 62,5 Hermodattelnstärke    – 61,25 65,0 Tapioka (Jatropha utilissima, Pohl)    – 62,5 68,75 Zehrwurzelstärke (Arum esculentum) 45,0 63,75 68,75 Weizenstärke 50,0 65,0 67,5 Arrowroot (Marantha arundinacea) 66,25 66,25 70,0 Sago (Sagus Rumphii)    – 66,25 70,0 Buchweizenstärke 55,0 68,75 71,25 Eichelstärke 57,5 77,5 87,5 Die Volumzunahme ist unverhältnißmäßig gering vor der Verkleisterung der Maranthastärke. Beim ächten Sago sind die Körnchen bereits im aufgequollenen Zustande und das Gleiche gilt von der Tapioka. Eine untersuchte Probe von acht ostindischem Sago, aus kleinen schon abgerundeten Körnchen bestehend, zeigte sich schon als völlig verkleistert. Ein brauner, ebenfalls als ächt bezeichneter Sago, war zwar größtentheils verkleistert, die Verkleisterung war aber bei 62,50 C. beendet. Aehnliches galt von einem schönen runden und ächten Sago (roth), der erst bei 700 C. völlig verflüssigte. Weißer künstlicher Sago, dem Aussehen nach eine kleisterartige Masse und aus Kartoffelstärke bestehend, wurde hingegen schon bei 62,50 C. formlos. (Journal für praktische Chemie, Bd. t. LXXXIII S. 51.)