Titel: | Ueber die Kleisterbildung bei verschiedenen Stärkearten, von Ed. Lippmann. |
Fundstelle: | Band 162, Jahrgang 1861, Miszellen, S. 450 |
Ueber die Kleisterbildung bei verschiedenen Stärkearten, von
Ed. Lippmann.
Um die Temperaturen zu bestimmen, bei welchen die verschiedenen Stärkearten in
Kleister übergehen, hat der Verf. mit Wasser angerührte Stärke stufenweise um 1 bis
2,5º C. erhitzt und dieselbe, dem Fortgange des Erhitzens entsprechend, unter
dem Mikroskope untersucht. Aus diesen Beobachtungen haben sich folgende Temperaturen
für die Verkleisterung ergeben:
A. Deutliches Aufquellen. B.
Beginn der Verkleisterung. C. Verkleisterung.
A.
B.
C.
Roggenstärke
45,0º C.
50,0º C.
55,0º C.
Maisstärke
50,0
55,0
62,5
Roßkastanienstärke (Aesculus
hippocastanum)
52,5
56,25
58,75
Gerstenstärke
37,5
57,5
62,5
Kastanienstärke (Castanea
vesca)
52,5
58,75
62,5
Kartoffelstärke
46,25
58,75
62,5
Reisstärke
53,75
58,75
61,25
Arrowroot (Arum maculatum)
50,0
58,75
62,5
Hermodattelnstärke
–
61,25
65,0
Tapioka (Jatropha utilissima, Pohl)
–
62,5
68,75
Zehrwurzelstärke (Arum
esculentum)
45,0
63,75
68,75
Weizenstärke
50,0
65,0
67,5
Arrowroot (Marantha
arundinacea)
66,25
66,25
70,0
Sago (Sagus Rumphii)
–
66,25
70,0
Buchweizenstärke
55,0
68,75
71,25
Eichelstärke
57,5
77,5
87,5
Die Volumzunahme ist unverhältnißmäßig gering vor der Verkleisterung der
Maranthastärke. Beim ächten Sago sind die Körnchen bereits im aufgequollenen
Zustande und das Gleiche gilt von der Tapioka.
Eine untersuchte Probe von acht ostindischem Sago, aus kleinen schon abgerundeten
Körnchen bestehend, zeigte sich schon als völlig verkleistert. Ein brauner,
ebenfalls als ächt bezeichneter Sago, war zwar größtentheils verkleistert, die
Verkleisterung war aber bei 62,50 C. beendet. Aehnliches galt von einem schönen
runden und ächten Sago (roth), der erst bei 700 C. völlig verflüssigte. Weißer
künstlicher Sago, dem Aussehen nach eine kleisterartige Masse und aus
Kartoffelstärke bestehend, wurde hingegen schon bei 62,50 C. formlos. (Journal für
praktische Chemie, Bd. t. LXXXIII S. 51.)