Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 265, Jahrgang 1887, Miszellen, S. 142
Download: XML
[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Phosphatlager in Italien. K. Walter lenkt in der Chemical News, 1887 Bd. 55 S. 229 die Aufmerksamkeit auf das bedeutende Lager von natürlichen Phosphaten, welches sich im Süden von Italien, in der Nähe von Galligoli, unmittelbar an der Seeküste befindet. Dasselbe gehört der Eocänformation an und tritt mit seiner oberen Schicht fast zu Tage, während die unteren Schichten gegen die See zu abfallen. Es enthält in Kalkstein eingelagert zahlreiche Koprolithen zusammen mit Knochen und anderen Thierresten. Nach verschiedenen Untersuchungen, welche mit unmittelbar von der Oberfläche entnommenen Proben angestellt wurden, besteht das Lager zu ungefähr 50 Proc. aus Phosphaten, welche letzteren leicht vom Kalk getrennt werden können und 35 bis 38 Proc. phosphorsauren Kalk enthalten. Nach dem Brennen in Kalköfen und Trennung durch Handarbeit liefern dieselben ein 50 bis 55procentiges Phosphat. Es ist wahrscheinlich, daſs die tieferen Lagen, welche nicht durch atmosphärische Einflüsse gelitten haben, bedeutend bessere Ergebnisse liefern werden. Zieht man die günstige Lage, die verhältniſsmäſsig billige Kohle und wohlfeile Arbeit in Betracht, so würde eine Ausbeutung selbst bei der rohen Aufbereitung durch Handarbeit vortheilhaft sein. Der Verfasser empfiehlt die Umwandlung in Superphosphate an Ort und Stelle, welche auf See leicht nach allen Theilen Italiens verfrachtet werden könnten. Italien verbraucht wegen der Erschöpfung seines Bodens eine groſse Menge von künstlichen Düngerstoffen, von denen die Mineralphosphate bis jetzt sämmtlich eingeführt werden. (Vgl. auch Ph. Thomas 1887 264 463.) Metallgehalt oberschlesischer Steinkohlen. E. Jensch (Chemische Industrie, 1887 Bd. 10 S. 55) hat 6 Sorten minderwerthiger oberschlesischer Steinkohlen untersucht, wie solche im oberschlesischen Zinkhüttenbetriebe Verwendung finden. Aus diesen 6 Analysen ergab sich ein mittlerer Aschengehalt der untersuchten Kohlen von 12,404 Proc. Aus der chemischen Zusammensetzung dieser Aschen (vgl. a. a. O.) berechnet Jensch den Gehalt an Metallen, Phosphorsäure und Schwefel in 1t Steinkohlen (zu 1000k) wie folgt: Fe 17,28k Zn 0,56k Cd 0,0044k S 6,08k Mn 1,27k Pb 0,068k P2O5 1,32k. Da die Steinkohlenförderung Oberschlesiens im J. 1885 rund 12734000t betrug, so ergibt sich eine, allerdings nicht verwerthbare, Ausbeute an den aufgeführten Körpern in der Höhe von: 220000t Fe 7130t Zn 56t Cd 77400t S   16170t Mn   865t Pb 16820t P2O5 Bücher-Anzeigen. Versuche zur Klarstellung der Bewegung selbstthätiger Pumpenventile von C. Bach, Professor am k. Polytechnikum zu Stuttgart. Stuttgart. Konrad Wittwer. 39 Quartseiten mit 27 Textfiguren und 8 Tafeln. (3 Mark.) Wir werden in einem der nächsten Hefte über diese dankenswerthen Untersuchungen ausführlich berichten. Verzeichniſs über wissenschaftliche Instrumente, insbesondere für elektrische und magnetische Messungen, mit Abbildungen von Hartmann und Braun, Optische Anstalt, physikalisch-astronomische Werkstätte, Bockenheim-Frankfurt a. M. Ein reich illustrirtes Preisverzeichniss mit kurzen Erläuterungen. Zuschriften an die Redaktion.Unter dieser Ueberschrift wird unser Journal sachliche Berichte, Briefe und dergleichen bringen, welche mehr persönlicher Natur sind. Die Verantwortlichkeit bleibt aus diesem Grunde den Herren Einsendern, die sich in jedem Falle nennen wollen, überlassen. Die Redaktion behält sich eine Ablehnung der Einsendungen von Fall zu Fall vor. Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. von Otto Sack, Patentanwalt, Leipzig. Abhängige Patente. Wie vorher dargelegt, hat es zur Vermeidung von gerichtlichen Weitläufigkeiten viel für sich, wenn das Patentamt von vornherein das Verhältniſs zweier Patente zu einander feststellt. Es entsteht aber die Frage, welchen Zweck haben abhängige Patente, wenn der eine Erfinder ohne den anderen seine Erfindung nicht ausbeuten kann? Das beste Lösen ist jedenfalls das Handinhandgehen der betreffenden Patentinhaber und das gemeinsame Ausbeuten zweier Erfindungen, die nur in ihrer Vereinigung einen vollkommenen und brauchbaren Gegenstand bilden, während die einzelnen je durch ein Patent gedeckten Einrichtungen allein nicht praktisch verwendbar sind. Beispielsweise seien folgende Fälle angenommen: Jemand hätte ein Patent darauf bekommen, mittels zweier durch Drähte mit einander verbundener Scheiben den Schall zu übertragen: diese Einrichtung läſst sich jedoch nur auf geringe Entfernungen anwenden. In Folge dieser Unvollkommenheit macht ein Anderer die Erfindung, daſs mit Hilfe des elektrischen Stromes der Schall mittels Scheiben und Drähten auf nahezu unbegrenzte Entfernung und mit groſser Deutlichkeit übertragen wird. Beide Erfindungen sind, obwohl von verschiedenen Personen gemacht, nur in ihrer Zusammenwirkung für die Praxis brauchbar. Der zweite Erfinder kann jedoch seine Verbesserung nicht anwenden, ohne das erste Patent, betreffend die mittels Drähten verbundenen Sprechscheiben, zu verletzen, und umgekehrt ist der erste Erfinder nicht in der Lage, ohne Willen des zweiten Patentinhabers seine Construction zu verbessern. Im gleichen Sinne würde sich das Verhältniſs gestalten, wenn Jemandem die allgemeine Vorrichtung zum mechanischen Nähen patentirt wäre, an der keine Fadenspannvorrichtung angebracht war, welche leztere Einrichtung von Seiten eines Dritten erfunden und zur Patentirung gebracht wurde. In solchen Fällen tritt die Verbesserungserfindung in eigenartiger Weise zu Tage, indem hierbei die Gegenstände zweier an verschiedene Personen ertheilter Patente erst in ihrer Vereinigung einen einzigen praktisch brauchbaren Gegenstand bilden, und zur praktischen Verwerthung dieses Gegenstandes das Einverständnis zweier Patentinhaber nöthig ist. Vom Organisationscomité der Ausstellung von Beleuchtungsgegenständen und der Naphtaindustrie geht uns nachstehende Mittheilung mit der Bitte um Veröffentlichung zu. Die Kaiserlich Russische Technische Gesellschaft veranstaltet im laufenden Jahre eine Ausstellung von Beleuchtungsgegenständen und der Naphtaindustrie. Der Ausstellungsplan umfaſst folgende Punkte: 1) Geschichtliche Sammlung aller Geräthe und Stoffe, die seit den ältesten Zeiten zu Beleuchtungszwecken verwandt wurden. 2) Feste und flüssige Beleuchtungsstoffe pflanzlichen und thierischen Ursprunges. 3) Gasartige Beleuchtungsstoffe und Vorkehrungen zur Gewinnung und Benutzung des Gases. 4) Elektrische Beleuchtung. 5) Besondere Lichtquellen und Beleuchtungsapparate. 6) Photometrie. 7) Naphta und Naphtaproducte; Gewinnung, Aufbewahrung, Transport und fabrikmäſsige Bearbeitung derselben. 8) Heiz- und Wärmeapparate für Naphta und dessen Producte. 9) Mineralische Schmieröle. Da bei der Ausstellung vorwiegend der Zweck verfolgt wird, ein übersichtliches und vollständiges Bild des gegenwärtigen Zustandes der Beleuchtungsweisen und der Naphtaindustrie zu geben, so wird alles in möglichster Vollständigkeit gebracht werden. Für hervorragende nützliche Erfindungen werden Medaillen, Anerkennungsschreiben und Geldprämien verabfolgt. Nähere Angaben hierüber sollen demnächst bekannt gemacht werden. Die Ausstellung soll im November 1887 eröffnet werden und drei Monate dauern. Die Annahme der Ausstellungsstücke findet vom 15./27. August bis 15./27. Oktober statt. Das Comité fordert Alle, die sich an der Ausstellung zu betheiligen wünschen, hiermit auf, bezügliche Anmeldungen unter Angabe des erforderlichen Raumes einzusenden. Die Anmeldungen sind vom 1./13. Mai an das Ausstellungs-Comité zu richten. Gedruckte Regeln stehen zur Verfügung, auch kann man dort jede Auskunft in Bezug auf die Ausstellung erhalten. Adresse des Comité: St. Petersburg, Panteleimonskaja-Straſse Nr. 2. Kaiserlich Russische Technische Gesellschaft: Ausstellungscomité.