Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 269, Jahrgang 1888, Miszellen, S. 48
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Feuermelder; von F. Kaufhold und F. Neubert in Buckau-Magdeburg. Die nachstehend beschriebene Einrichtung arbeitet ohne elektrische Leitung und zeichnet sich durch groſse Einfachheit und Zuverlässigkeit aus. Aus dem über die Rolle r (Fig. 9 Taf. 3) laufenden Kettchen ist einerseits ein mit rothgefärbtem Glycerin gefülltes Hängegefäſs g und andererseits ein durch dasselbe bis zum Anschlag a hochgehaltenes Gegengewicht v befestigt. Das Hängegefäſs g steht durch einen Gummischlauch mit dem Sammelgefäſse c in Verbindung, von welchem nach den zu überwachenden Räumen beliebig viele, aus 3mm weiten verzinnten Bleirohren gebildete Luftleitungen b1, b2 u.s.w. führen. Ueber dem Sammelraume c sind in die Leitungen je ein erweitertes Schauglas s1, s2 u.s.w., welche eine den zugehörigen Räumen entsprechende Aufschrift tragen, eingeschaltet. Die mit Luft gefüllten Leitungen endigen in den einzelnen Räumen unterhalb der Decke, erforderlichen Falles an mehreren Stellen, mit kurzen Glasröhren, deren Ausgangsöffnung mit je nach Wahl bei einem bestimmten Wärmegrade schmelzenden Pfropfen verschlossen sind. Wird in irgend einem der Räume die gewählte Schmelztemperatur überschritten (was erfahrungsgemäſs bei Beginn eines Brandes zunächst an der Decke der Fall ist), so schmilzt der Pfropfen, der betreffende Rohrstrang wird geöffnet, die durch die Flüssigkeitssäule im Gefäſs g, im Sammelgefäſse c und in den einzelnen Rohrleitungen b1, b2 u.s.w. zusammengepreſste Luft entweicht, und in Folge dessen strömt die Flüssigkeit aus g nach c über. Dadurch verliert das Gefäſs g an Gewicht und das Gegengewicht v tritt nunmehr in Wirksamkeit, indem dasselbe nach unten sinkt und den Hebel h des Läutewerkes auslöst. Dieses zeigt nun durch Läuten an, daſs in irgend einem Raume Feuer ausgebrochen ist, während gleichzeitig die in dem betreffenden Schaugläschen aufsteigende gefärbte Flüssigkeit anzeigt, in welchem Raume die Gefahr vorhanden ist. Zur Meldung eines Einbruches hat man nur nöthig, die für diesen Zweck bestimmten Rohrenden, anstatt durch ein Schmelzröhrchen, durch ein am Ende zugeblasenes dünnes Glasrohr zu verschlieſsen, welches vor der Zimmer- oder Geldschrankthür so eingelegt wird, daſs durch einen Oeffnungsversuch das Glasröhrchen zerbrochen wird, in welchem Falle die Vorrichtung, wie angegeben, wirkt. Soll dieselbe nach erfolgter Meldung wieder betriebsfähig hergerichtet werden, so hängt man das Gefäſs g von der Schnur ab und an einen tiefer gelegenen Haken, so daſs das Glycerin in dasselbe zurücktritt, verschlieſst die beeinfluſst gewesene Rohrleitung b wieder mit Schmelzmasse, hängt das Gefäſs g an die Schnur und zieht das Uhrwerk des Läutewerkes wieder auf. Es ist ersichtlich, daſs die Vorrichtung wirksam sein muſs, so lange der Rohrstrang luftdicht ist; wäre derselbe irgendwo undicht, so würde sie bald in Thätigkeit treten und anzeigen, welcher Rohrstrang in Unordnung ist. Wo das Bleirohr beschädigt werden könnte, wird zum Schütze ein Eisenrohr o. dgl. angebracht. Die Vorrichtung wird von der Actiengesellschaft Schäfer und Walker in Berlin ausgeführt. (Vgl. 1887 265 235.)