Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 276, Jahrgang 1890, Miszellen, S. 429 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Patentangelegenheiten.
Bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Patentnovelle wird nachstehende
Mittheilung des illustrirten Oesterreichisch- Ungarischen
Patentblattes, 1889 Nr. 5., unseren Lesern willkommen sein, da in derselben
bemerkenswerthe statistische Notizen, Bemerkungen über die hervorragendsten Mängel
auswärtiger Patentgesetze, sowie über die zu deren Behebung unternommenen oder
geplanten Schritte, und über den Gebrauch, der von den Begünstigungen der
Patent-Union gemacht wird, enthalten sind.
Unsere Quelle veröffentlicht die Berichte ihres auswärtigen Correspondenten, ohne
sich mit allen darin zum Ausdrucke gekommenen Ansichten einverstanden zu
erklären.
Belgien. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
4343
„
„
1888
4404
„
„
1889
4507
Aus den amtlichen Publikationen läſst sich nicht ersehen, wie viel Patente derzeit
noch in Kraft stehen. – Nach einer Schätzung dürfte sich diese Zahl auf etwa 10000
belaufen.
Von den Begünstigungen der Union machen angeblich ungefähr 25 Proc. der Erfinder
Gebrauch. Eine Abänderung der Grundprinzipien des belgischen Patentgesetzes vom
Jahre 1844 wird nicht angestrebt. Nur in den Durchführungsbestimmungen finden sich
einige Punkte, deren gründliche Aenderung erwünscht ist. In Fachkreisen wurde vor
einiger Zeit ein diesbezügliches Questionnaire ausgearbeitet; da die Sitzungen zur
Berathung desselben durch den plötzlich eingetretenen Tod eines der Comitémitglieder
unterbrochen und noch nicht wieder aufgenommen wurden, sind die Wünsche der
belgischen Patentanwälte in dieser Hinsicht noch nicht formulirt.
Italien. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
1650
„
„
1888
1680
„
„
1889 (vom 1. Januar bis 30. September)
1650
In obigen Ziffern sind auch die Verlängerungs- und Zusatzpatente enthalten. Die
Anzahl der in Kraft befindlichen Patente ist aus den amtlichen Verlautbarungen nicht
zu entnehmen.
Gegen das Gesetz selbst werden keine bedeutenden Beschwerden vorgebracht. Einige
Mängel desselben wurden bereits durch das Ausführungsreglement behoben; soweit letzteres
Anlaſs zur Unzufriedenheit gab, wurde durch nachträgliche Verordnungen Abhilfe
geschaffen; derzeit wird noch am leisten über jene Bestimmung geklagt, auf Grund
welcher für die Zeichnungen zu Patentgesuchen mitunter ein sehr kleiner Maſsstab
gefordert wird. Der Gewährsmann glaubt auch hierin baldigst eine Aenderung in
Aussicht stellen zu können. Von den Begünstigungen der Union wird in sehr geringer
Anzahl Gebrauch gemacht.
Portugal. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
114
„
„
1888
105
„
„
1889
107
Die Anzahl der in Kraft befindlichen Patente läſst sich aus den amtlichen
Verlautbarungen nicht entnehmen. Hauptmangel des Gesetzes: die geringe Strafe für
Patentverletzungen (30000 bis 300000 Reis = 166 bis 1670 Francs). Von einer
bedeutenden Theilnahme an den Begünstigungen der Union ist nichts bekannt
geworden.
Luxemburg. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
148
„
„
1888
140
„
„
1889
156
Als Mangel des Gesetzes wird hervorgehoben, daſs das Patent erlischt, wenn nicht
innerhalb dreier Monate für denselben Gegenstand ein Patent in den Staaten, womit
das Groſsherzogthum durch Zollvereinsvertrag verbunden ist (Deutsches Reich),
nachgesucht wird, oder, falls dieses Gesuch innerhalb jener Frist gestellt worden
ist, das Patent versagt wird, oder wenn das letztere nach erfolgter Ertheilung
zurückgenommen, für nichtig erklärt oder auf irgend eine andere Weise ungültig
geworden ist.
Schweiz. Seit dem Bestehen des Patentgesetzes wurden bis
Ende 1889 1559 Patente (Zusatzpatente inbegriffen) ertheilt; an dieser Zahl
participirt die Schweiz mit 686, Deutschland mit 406, Frankreich mit 201,
Oesterreich-Ungarn mit 84, England mit 71, Amerika mit 39 Patenten.
Auſser dem durch die schweizerischen Verhältnisse bedingten Hauptmangel des Gesetzes,
das nur für solche Erfindungen den Patentschutz gewährt, welche durch Modelle
darstellbar sind, haben sich bis nun keine bedeutenden Uebelstände ergeben. Man will
erst das Patentgesetz in der Bevölkerung festen Fuſs fassen lassen, um später auch
für die übrigen Zweige der Erfinderthätigkeit die Wohlthat des Patentschutzes zu
erringen. In der Handhabung des Gesetzes wird als drückend empfunden, daſs die
Zugehörigkeit von Zusatzpatenten zum Hauptpatente in besonders strenger Weise
geprüft wird. Daſs sich aus der dem entscheidenden Ermessen des betreffenden
Examinators überlassenen Prüfung in Bezug auf die Darstellbarkeit durch ein Modell
Härten ergeben, erscheint als selbstverständlich. Bezüglich des Gebrauches, der von
den Begünstigungen der Patentunion gemacht wird, zeigt sich auch in diesem Lande,
daſs sehr wenige Erfinder dieselben für sich in Anspruch nehmen.
Rußland. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
219
„
„
1888
260
„
„
1889
274
Aus den amtlichen Veröffentlichungen läſst sich die Zahl der noch in Kraft
befindlichen Patente nicht entnehmen; ebensowenig werden diesbezügliche
Verzeichnisse von den Behörden geführt. Die ministeriellen Verlautbarungen über das
Erlöschen von Patenten Mangels Ausübung erfolgen unregelmäſsig. Laut der letzten
Veröffentlichung des Finanzministeriums vom 13. September 1889 sind 43 zehnjährige Patente (ertheilt in der Zeit
zwischen 2. August und 31. December 1884), 8 fünfjährige Patente und ein
fünfjähriges Patent, ferner 11 dreijährige Patente wegen Nichtausübung für erloschen
erklärt worden.
Als Hauptmängel des russischen Patentgesetzes werden bezeichnet:
1) Daſs bei gleichzeitig von zwei oder mehr Seiten erfolgter Ansuchung eines Patentes
auf denselben Gegenstand eine Patentertheilung nur dann stattfinden kann, wenn einer der
Gesuchsteller den gerichtlichen Beweis liefert, daſs ihm die Erfindung entwendet
wurde;
2) daſs die hohen Gebühren für die ganze angesuchte Dauer des Patentes auf einmal
entrichtet werden müssen;
3) daſs die Dauer eines drei- oder fünfjährigen Patentes sich nicht verlängern
läſst;
4) daſs für die Ausübung eines Patentes eine Fristerstreckung nicht gewährt wird.
Die Ausarbeitung eines neuen Patentgesetzentwurfes ist seitens der kaiserlich
russischen technischen Gesellschaft schon längst geplant; bis nun ist diese Absicht
noch nicht zur That gediehen. Von anderer Seite wird gemeldet, daſs dem
Finanzministerium ein Entwurf betreffs Abänderung einiger Paragraphen des
Patentgesetzes vorliege.
Schweden. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
520
„
„
1888
494
„
„
1889
466
Die Zahl der Anmeldungen betrug in den entsprechenden drei Jahren 661, 803, 837.
Von den unter dem neuen Gesetze (seit 1885) ertheilten Patenten standen mit Ende 1889
1502 Patente in Kraft; weitere 300 Patente, die unter dem früheren Gesetze ertheilt
wurden, erhöhen die Gesammtzahl der in Kraft stehenden Patente auf etwa 1800.
Als Hauptmängel des Gesetzes werden neben dem Ausübungszwang und den hohen Taxen noch
angeführt:
1) Die Bestimmung des § 1, laut welcher Patente nur auf industrielle Producte oder
auf Verfahren zur Herstellung solcher Producte ertheilt werden, welche eine
bedeutende Anzahl von Erfindungen vom Patentschutze ausschlieſst.
2) Der Wortlaut des § 22, nach welchem die Erzeugung und Anwendung von patentirten
Maschinen und Apparaten nicht verboten werden kann, wenn nicht auch das besondere
Verfahren, nach dem diese Maschinen oder Apparate arbeiten, patentirt ist.
Dem Anscheine nach will man maſsgebenden Orts die vorgebrachten Klagen
berücksichtigen. Von den durch die Patentunion gewährten Begünstigungen ist bis nun
fast kein Gebrauch gemacht worden.
Norwegen. Anzahl der ertheilten Patente:
Im
Jahre
1887
417
„
„
1888
401
„
„
1889
406
Von den seit 1886 ertheilten 1450 Patenten standen mit 1. Januar 1890 1022 in Kraft.
Bis nun haben sich besondere Mängel des Gesetzes nicht fühlbar gemacht. Für die
Entwicklung der Praxis hat es sich als nachtheilig erwiesen, daſs die Patentbehörde
keine ständigen Mitglieder besitzt. Von den Bestimmungen der Union wurde bisher nur
in sehr wenigen Fällen Gebrauch gemacht.
Die Körting'schen Streudüsen in Condensationsanlagen.
Die Körting'schen Streudüsen besitzen im Innern des
Theiles, in welchem die Verengung stattfindet, eine auf einem mittleren Dorne
angebrachte Metallspirale, welche unbeweglich auf ihrem Sitze festgehalten wird, die
aber der vorbeistreichenden Flüssigkeit eine drehende Bewegung ertheilt, durch
welche bewirkt wird, daſs die Flüssigkeit nicht als voller Strahl, sondern als ein
Kegel von sehr kleinen Tropfen austritt.
Neben vielen anderen Zwecken haben in der neueren Zeit die Streudüsen zur Erzielung
einer wirksamen Condensation gedient; so vor allem in Oberschlesien, wo sie in drei
verschiedenen Anlagen zur Verwendung gekommen sind, und sich hier gut bewähren.
Die hauptsächlichste derselben arbeitet auf der Julienhütte bei Bobrek und besteht
aus 22 Stück Patent-Streudüsen von 15mm
Durchmesser, durch welche mit einem Drucke von 15at insgesammt ungefähr 220000l stündlich
aufgespritzt und
gekühlt werden. Ueber den Grad der erreichten Kühlung ergaben die Versuche
Folgendes:
An einem Tage, an welchem die Luft 20° C. hatte, verlieſs das Wasser die Düsen mit
43° C. Auf dem Wege durch die Luft nahm die Wärme des Wassers um 21° C. ab, so daſs
die Wärme des zurückgefallenen Wassers also 22° betrug.
Auch dann, wenn das Wasser anfangs noch wärmer war, ergab sich bei den Versuchen
stets eine Kühlung bis nahezu auf die Wärme der umgebenden Luft.
Selbstverständlich gebrauchen die einzelnen Streudüsen einen bestimmten Raum, in
welchem das Wasser frei aufgespritzt werden kann; dieser Raum wird für jede Düse
ungefähr 5 bis 6qm betragen. Wenn man indessen
bedenkt, daſs man eine solche Anlage mitunter unmittelbar auf das Dach der Fabrik
legen oder an irgend einem abgelegenen Raum anbringen kann, so wird diese Frage
wenig Bedeutung haben, und die in Wettbewerb tretenden Gradirwerke haben jedenfalls
auch gröſsere Räumlichkeiten nöthig.
Insbesondere dürften diese Streudüsen gegenüber den jetzt sehr häufig empfohlenen
Apparaten zur Ersparniſs von Kühlwasser ins Feld treten können, und zwar deshalb,
weil die Anschaffungskosten einer Streudüsenanlage bei weitem geringer sind, als die
Apparate, welche gleiche Zwecke verfolgen. Streudüsen der obigen Weite kosten,
einschlieſslich der Patentgebühr, 90 M. Dazu bedarf es dann einer Kreiselpumpe und
natürlich eines Condensators an den Dampfmaschinen.
Oehmke's schwingender elektrischer Motor.
Abweichend von den sonst gewöhnlichen elektrischen Motoren will Walter Oehmke (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47467 vom 2.
Oktober 1888) zwei Elektromagnete, welche an den beiden Enden eines auf wagerechter
Achse gelagerten Schwunghebels oder Wagebalkens aufgestellt sind und abwechselnd zur
rechten Zeit in den Stromkreis eingeschaltet werden, durch ihre Ankerhebel auf
Vorsprünge dieses Balkens wirken lassen und ihn dadurch in schwingende Bewegung
versetzen. Eine solche Bewegung würde u.a. mit Vortheil zum Betriebe eines
Pumpwerkes benutzt werden können.
Kläger-Illig's elektrischer Ausschalter.
In seinem Ausschalter bringt J. Kläger-Illig in München (* D. R. P. Kl.
21 Nr. 47382 vom 14. Oktober 1888) auf einer feststehenden wagerechten
Achse neben einander eine Handkurbel, einen Gewichtshebel und einen Contacthebel an
und versieht deren Naben in geeigneter Weise mit Ausschnitten, so daſs der Handhebel
bei seiner Bewegung aus einer Endstellung in die andere den Gewichtshebel mitnimmt,
welcher am Ende dieser Bewegung seinen todten Punkt überschreitet, durch sein
Gewicht also nach der anderen Seite fällt und hierbei den Contacthebel mitnimmt;
letzterer wird somit erst nach Beendigung der Bewegung des Handhebels plötzlich von
dem einen Contactpunkte nach dem anderen geworfen.
An Stelle der Ausschnitte in den Naben der Hebel können auch Stifte an den bestimmten
Stellen der Naben eingesetzt werden, welche ein rechtzeitiges Mitnehmen des einen
Hebels durch den anderen veranlassen. Der Gewichtshebel kann auch durch einen von
zwei Federn beeinfluſsten Hebel ersetzt werden.
Schröder's Herstellungsweise für Licht-Kohlen.
Carl Anton
Johannes Hugo Schröder in London (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47490 vom 12. Mai
1888) will die Kohle zunächst mit verdünnter Chlorcalciumlösung Ranken
und, wenn sie nicht dicht ist, auſserdem noch in ein Bad einer in Nasser löslichen
Kalium- oder Natriumverbindung bringen. Darauf wird die so vorbereitete Kohle in
stark erhitzter Luft getrocknet, dann noch überhitzt und schlieſslich in ein Bad von
geschmolzenem (feuerflüssigem) Kali- oder Natronsalpeter oder chlorsaurem Kali oder
irgend einem anderen Kali- oder Natronsalze gebracht. Nach dem Herausnehmen der
Kohle aus diesem Bade wird sie, noch heiſs, mit einem Asbestlappen abgewischt und endlich von ihr an der
Stelle, an welcher der Strom übertreten soll, die äuſsere Schicht entfernt.
Deprez' gleichzeitiger Betrieb mehrerer Dynamomaschinen
mittels desselben Motors.
In Armengaud, Publication Industrielle, Bd. 32 * S. 411,
ist eine eigenthümliche Anordnung beschrieben, mittels deren Deprez eine beliebige Zahl von Dynamomaschinen in einem möglichst kleinen
Raume aufstellen und von einem und demselben Motor aus betreiben will. Die Wellen
der Dynamo werden als Seiten in der Mantelfläche eines Cylinders so angeordnet, daſs
sie den Umfang einer Grundfläche (oder einer zu dieser parallelen Schnittfläche) in
gleiche Theile theilen; auf jede Dynamowelle wird dann ein Getriebe aufgesteckt, das
in die Zähne eines Rades eingreift, dessen Welle mit der Cylinderachse
zusammenfällt; dieses Rad kann demnach alle Dynamoanker zugleich in Umdrehung
versetzen, wenn es vom Motor aus getrieben wird. Legt man nun weiter an der Stelle,
wo eine Dynamowelle durch die Grundfläche hindurchgeht, eine Tangente an deren
Umfang, so erhält man ein regelmäſsiges Vieleck und kann jeden Eckpunkt dieses
Vieleckes als Bug eines zweischenkeligen Elektromagnetes benutzen; diese
Elektromagnete bilden die Feldmagnete der Dynamomaschinen, und man hat dabei die
Eigenthümlichkeit, daſs jeder Schenkel eines Elektromagnetes zu einem anderen
Dynamoanker gehört; denn jeder Elektromagnet liefert je einen Schenkel für die zwei
Anker, welche in der Mitte der beiden im Buge des Elektromagnetes sich schneidenden
Seiten liegen; jeder Schenkel aber bildet die Hälfte einer Vielecksseite und die
beiden von jedem Anker ausgehenden Seitenhälften gehören verschiedenen
Elektromagneten an.
Bücher-Anzeigen.
Der Vogelflug als Grundlage der
Fliegekunst. Ein Beitrag zur Systematik der Flugtechnik. Von Otto Lilienthal Berlin. R. Gärtner's Verlag. 187 S. und
8 Tafeln, geb. 10 Mk.
Der Verfasser führt mit den einfachsten mathematischen Hilfsmitteln und in
überraschend verständlicher Weise seine Beobachtungen und Versuche zur Aufklärung
des Vogelfluges dem Leser vor. Die Ergebnisse sind vielfach graphisch dargestellt.
Wir können jedem Freunde der Natur dieses Werk als anregenden, warm geschriebenen
Beitrag zur Lösung der Flugfrage empfehlen.
Eisen und Stahl in ihrer Anwendung für
bauliche und gewerbliche Zwecke. Ein Lehr- und Handbüchlein für Alle, die
sich des Eisens bedienen. Von A. Ledebur. Berlin.
Fischer's Verlag. 163 S. geb. 4 Mk.
Im ersten Theile werden die verschiedenen Arten des Eisens und des Stahles kurz
gekennzeichnet. Der zweite Theil befaſst sich gleicherweise mit dem Roheisen und den
Eisenguſswaaren. Den gröſseren Raum nimmt der dritte Theil ein, welcher kurz die
Herstellungsarten, ausführlicher dagegen die Eigenschaften und die Bearbeitungsweise
des schmiedebaren Eisens, des Schweiſseisens und des Stahles erörtert, sowie gute
Fingerzeige für die Behandlung der Eisenmaterialien in der Hitze, das Härten,
Anlassen und die Prüfung ertheilt. Ein ausführliches Sachregister macht das
praktische Werkchen auch zum Nachschlagen geeignet, so daſs es dem Handwerksmeister
in manchen Fällen als zuverlässiger Rathgeber wird dienen können. Die technologische
Bibliothek des Fischer'schen Verlags ist durch
vorstehendes Werk um eine sehr brauchbare Nummer gewachsen.