Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 286, Jahrgang 1892, Miszellen, S. 143
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Festigkeitsuntersuchungen mit Condensationsrohren aus Messing. In den Mittheilungen aus den Königl. technischen Versuchsanstalten zu Berlin befindet sich in Heft 3 des laufenden Jahrganges ein ausführlicher Bericht über Festigkeitsuntersuchungen mit Condensationsrohren aus Messing, angestellt vom stellvertretenden Vorsteher M. Rudeloff. In Nachstehendem wollen wir nur die Veranlassung zu den Untersuchungen und deren Endergebnisse mittheilen. Die Beobachtung, dass gezogene Messingrohre in Anwärme- und Verdampfungsapparaten rissig wurden, gaben auf Antrag von zwei Maschinenfabriken Gelegenheit zur Ergründung der Ursache dieser Rohrbrüche sowie zum Vergleich der Güteeigenschaften gezogener Rohre und solcher, die nach dem Mannesmann-Verfahren erzeugt waren, eingehende Versuche anzustellen. Die gezogenen Röhren waren von der Sangerhäuser Actien-Maschinenfabrik und Eisengiesserei vormals Hornung und Rabe in Sangerhausen. Genannte Fabrik hatte „Messing-Siederohre“ zu einem Anwärmeapparate verarbeitet, bei dem die etwa 1860 mm langen Rohre auf beiden Seiten in schmiedeeisernen Böden festgewalzt waren. Die gebördelten Böden waren mit dem Mantel des Apparates von 800 mm lichter Weite vernietet und wurden in der Mitte durch einen Längsanker zusammengehalten. Der Apparat war im J. 1885 für Ausstellungszwecke gefertigt, aber niemals in Betrieb gewesen, sondern hatte nach Rücknahme von der Ausstellung in einem ungeheizten Raume auf einer Tribüne gestanden. Als er im November 1891 in Benutzung genommen werden sollte, fand mau, dass sämmtliche Rohre geborsten waren. Zu den vorliegenden Untersuchungen dienten Abschnitte von diesen Röhren. Zu den Vergleichsversuchen dienten Stücke von Mannesmannrohren, die in Abschnitten von 150 mm aus einem längeren Rohr entnommen waren. Die ausführlichen Ergebnisse sind mit Genehmigung der Antragsteller in der Quelle mitgetheilt; sie führten zu nachstehenden Schlussfolgerungen: 1) Die Spannung an der Streckgrenze lag bei dem gezogenen Rohr in der Längsrichtung um 125 Proc. und in der Querrichtung um 34 Proc. höher als bei dem Mannesmannrohr. 2) Die Bruchspannung überwog in der Längsrichtung bei dem gezogenen Rohr um 9 Proc., in der Querrichtung bei dem Mannesmannrohr um 18 Proc. 3) Die Bruchdehnung erreichte bei dem gezogenen Rohr in der Längsrichtung nur etwa ⅔ und in der Querrichtung nur etwa 1/10 der Dehnung des Mannesmannrohres. 4) Die Biegungsfähigkeit war bei dem Material der gezogenen Rohre erheblich geringer als bei dem der Mannesmannrohre. 5) Beide Rohre wiesen örtliche Fehlstellen auf. Bei dem Mannesmannrohr waren sie indessen sehr gering und ohne nennenswerthen Einfluss auf die Festigkeitseigenschaften, dagegen beeinträchtigten sie die Zähigkeit des Materials im gezogenen Rohr in dem Grade, dass das Rohr stark brüchige Längsstreifen zeigte. 6) In Folge dieser örtlichen Fehlstellen gingen die gezogenen Rohre bei Prüfung auf inneren Druck zum Bruch, ohne dass die Materialspannung der mittleren Zugfestigkeit auch nur annähernd gleichkam und ohne dass dem Bruch eine merkliche Aufweitung des Rohres voraufging. – Zur Beurtheilung dessen, welche der beiden untersuchten Rohrarten nach den gewonnenen Ergebnissen sich hinsichtlich der Betriebssicherheit besser eignet, in Verdampfungsapparaten verwendet zu werden, wird man zunächst zu berücksichtigen haben, welchen Spannungen das Rohrmaterial in den Apparaten genannter Art ausgesetzt ist. Längsspannungen dürften bei der wohl meist gebräuchlichen Aussenkühlung der Rohre ausschliesslich dadurch veranlasst sein, dass zwischem dem Material im Mantel des Apparates und dem der Rohre Unterschiede in der Erwärmung und dem Ausdehnungscoefficienten bestehen, welche als Längsspannungen durch die mit dem Mantel verbundenen Böden von diesem auf die Rohre und umgekehrt übertragen werden. Einen irgendwie erheblichen Betrag können diese Spannungen jedoch schon wegen der geringen Festigkeit der Verbindung zwischen Rohr und Bodenplatte nicht erreichen, so dass in allen Fällen auch die geringere Festigkeit an der Streckgrenze von 15,7 k/qmm, welche für das Mannesmannrohr gefunden wurde, hinreichen wird, den auftretenden Längsspannungen zu widerstehen. Die Grösse der Inanspruchnahme der Rohre auf äusseren oder inneren Druck wird je nach der Heftigkeit der beim Betriebe auftretenden Dampfentwickelungen und Condensationserscheinungen schwanken, in keinem Falle aber wohl einen solchen Betrag erreichen, dass sie bei ruhiger Entwickelung auch nur die ermittelte geringste Widerstandsfähigkeit der Rohre übersteigt. Aus den dargelegten Gründen wird man weder die höhere Längsfestigkeit der gezogenen Rohre, sowohl an der Streckgrenze als auch beim Bruch, noch die grössere Widerstandsfähigkeit der Mannesmannrohre gegen inneren Druck als besonderen Vortheil für die Verwendbarkeit dieser oder jener Rohrart als Siederohr ansehen können. Eine zweite Eigenschaft des Materials, welche hier in Frage kommt, ist die Zähigkeit oder Dehnbarkeit. Sie wird nicht allein angesprochen beim Einwalzen der Rohrenden in die Rohrplatten behufs ihrer Abdichtung, sondern in recht erheblichem Maasse beim Betriebe der Apparate durch die wiederholt auftretenden Wärmeschwankungen. Wie aus den beobachteten Bruchdehnungen der Quer- und Biegeproben hervorgeht, erwiesen sich die Mannesmannrohre ausserordentlich zähe, die gezogenen Rohre dagegen als mit ausgedehnten sehr spröden Stellen behaftet. Dieser letzt erwähnte Umstand ist es denn auch, welcher unter den geprüften Rohren von den auf Mannesmann'sche Art hergestellten eine bedeutend höhere Betriebssicherheit erwarten lässt als von den „auf alte Art“ hergestellten. In wieweit dieses Urtheil sich verallgemeinern lässt, wird durch weitere Parallelversuche mit verschiedenartigem Material darzuthun sein; denn solange solche nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführte Versuche fehlen, wird man nicht mit Bestimmtheit aussprechen können, ob die hie und da beobachteten Vorzüge der Mannesmannrohre thatsächlich in dem Herstellungsverfahren begründet sind oder ihr Bestehen nur der Verarbeitung eines reineren, dichteren Materials verdanken. Vom Standpunkte der praktischen Erprobung der Güteeigenschaften von Rohrmaterial lassen die im Vorstehenden geschilderten Ergebnisse ferner den Schluss zu, dass in den meisten Fällen schon Kaltbiegeproben mit schmalen Querstreifen, welche an beiden Rohrenden entnommen sind, den gewünschten Aufschluss geben dürften. Diese Versuche haben für die Praxis um so höheren Werth, als sie einen nur geringen Materialaufwand erfordern und von jedermann in kürzester Zeit ausgeführt werden können. Beim Aufschneiden der Rohrringe zum Zweck des Geraderichtens wird man sein Augenmerk darauf zu richten haben, dass der Schnitt nicht an einer solchen Stelle geführt wird, welche schon nach dem äusseren Aussehen des Materials als schadhaft erscheint. Zerreissversuche mit herausgeschnittenen Längsstreifen versprechen wenig oder gar keinen Erfolg. Die Materialfehler werden eben beim Ziehen der Rohre in deren Längsrichtung ausgestreckt, fallen daher bei Zugversuchen mit Längsstreifen kaum ins Gewicht, wohl aber bei Querzerreissversuchen und bei Biegeproben mit Querstreifen. Nägel mit Gummikopf. Von David Moseley and Sons, Chapelfield Works, Ardwick bei Manchester, wird ein Nagel geliefert, dessen flacher Kopf, wie die Figur zeigt, mit vulkanisirtem Gummi eingehüllt ist. Die Form des Kopfes ist rund oder quadratisch. Die Nägel, welche einfach durch einen kräftigen Hammerschlag befestigt werden, sollen sich zum Befestigen von Matten, Cocosläufern u. dgl. vorzüglich eignen. (Industries vom 7. October 1892.) Textabbildung Bd. 286, S. 143 Huber's Gliedertreibriemen. Die Firma J. A. Huber's Söhne in Rosenheim (Bayern) hat einen Webgliederriemen mit Splintgelenken in den Handel gebracht, dessen Glieder aus Gewebe, und zwar dem Anscheine nach aus Abschnitten von Schlauchgewebe bestehen. Die Verbindung der Glieder wird durch Splintgelenke bewirkt, deren Gelenke sich in der Mitte des Riemens befinden, und somit den Riemen befähigen, sich den ballig gedrehten Riemenscheiben gut anzulegen. Die Gelenke sind mit Rücksicht darauf, dass die Splintgelenke ohne weiteres durch die Glieder gesteckt werden können, so geformt, dass sie über den cylindrischen Theil der Splinte nicht hervorragen. Der Schluss des Gliedes wird dadurch bewirkt, dass die Splinte über ein zum Zusammenfassen des Gliedes übergeschobenes Zinkplättchen vernietet wird. Diese Gelenkverbindung hat vor den früher erwähnten von Lee (1886 259 * 110), Schieren (1889 271 * 255) und Lister (1892 284 * 241) den Vorzug grösserer Einfachheit sowohl in der Anordnung selbst als auch in der grösseren Leichtigkeit des Auswechselns. Das uns vorliegende Muster ist 90 mm breit, hat in der Breite abwechselnd 11 und 12 Glieder, die mit der Schnittfläche auf der Riemenscheibe liegen, während die geschlossenen Kanten senkrecht zur Zugrichtung fallen und somit dem Riemen in dieser Hinsicht die nöthige Widerstandsfähigkeit verleihen. Die Riemen sollen für den Betrieb von Dynamomaschinen besonders geeignet sein. Bei oben angeführtem Muster ist die Entfernung der Splinte 21 mm und ist als kleinstes Maass für den Durchmesser der Riemenscheibe 110 bis 120 mm anzusehen. Die Biegsamkeit und Gleichmässigkeit der Webgliederriemen lassen nichts zu wünschen übrig. Nach Bauschinger's Untersuchungen reissen die Webglieder bei 134 k, Lederglieder bei 80 k, beide Angaben als Mittel zu verstehen. Bei gleicher Dicke wie die Lederglieder würden die Webglieder ungefähr 150 k tragen. Die Verlängerung bei Ledergliedern fand Bauschinger viel grösser als bei Webgliedern. Bei vergleichenden Versuchen, welche Bauschinger über die Abnutzungsfähigkeit der Leder- und Webgliederriemen anstellte, zeigte sich, dass bei gleichartiger Probe der Webgliederriemen 0,89 Proc. seines Gewichtes verlor, der Ledergliederriemen dagegen 3,95 Proc. Wenngleich wir auf diese Versuche weniger Werth legen, da die Beanspruchung auf Verschleiss bei der Verwendung in der Praxis sich mit den Umständen, unter welchen die Abschleissversuche gemacht wurden, nicht deckt, so halten wir doch die Webgliedertreibriemen in der vorliegenden Anordnung für eine beachtenswerthe Erscheinung. Raworth, Callender und Webber's Kabel mit Papierröhren als Isolator. Unterm 23. Februar 1891 haben J. S. Raworth, T. O. Callender und C. E. Webber ein englisches Patent Nr. 3239 auf eine unterirdische Führung elektrischer Leiter erlangt. Als Isolator werden bei derselben Papierröhren a (vgl. 1892 283 188Auch das an J. R. Thame in London ertheilte englische Patent Nr. 16747 vom 21. October 1890 bezieht sich auf die Verwendung von Cellulose als Isolirmittel; nach ihm soll die Cellulose mit einer Lösung von Gummi in Alkohol oder einem trocknenden Oel behandelt werden.) verwendet, welche, wie die beigegebene Abbildung sehen lässt, in einem metallenen Kasten c auf Querträgern b aus isolirendem Stoff ruhen. Die Kästen c werden mittels eines abnehmbaren Deckels d geschlossen. Die Zwischenräume werden mit geschmolzenem Erdpech ausgefüllt. Haben die Leiter nicht Ströme von hoher Spannung zu leiten, so können sie ohne weitere Isolirung in die Röhren eingezogen werden. Textabbildung Bd. 286, S. 143 Die amerikanische Entscheidung über Edison's Glühlampen-Patent. In einer vom 4. October 1892 datirten besonderen Ausgabe theilt der New Yorker Electrical Engineer (Bd. 74) die an diesem Tage erfolgte Entscheidung des U. S. Circuit Court of Appeals für New York in der Betreff der Gültigkeit des Edison'schen Glühlampen-Patentes mit; diese Entscheidung schliesst einen langen Streit zwischen der Edison Electric Light Company und der United States Electric Lighting Company ab. In dem vor 4 bis 5 Jahren begonnenen Streite hatte der Richter Wallace am 14. Juli 1891 sein Urtheil abgegeben, die Appellverhandlungen datiren vom April 1892. Die Entscheidung des Appellhofes enthält eine sorgfältige Untersuchung über die Zustände vor Edison's Erfindung, und der Hof findet einen ausgeprägten Unterschied zwischen dem in dem streitigen Patente enthaltenen Gedanken Edison's und allem Früheren; Edison's Platinglühlampen-Patent bezeichnet er als das streitige Patent nicht wesentlich berührend, weil ersteres nur ein Schritt in der Entwickelung der Glühlampe sei. Die Entscheidung spricht es Edison voll zu, dass er die erste und einzige Glühlampe erfunden und der Welt gegeben habe, „welche sich ökonomischin Werkstätten und grossen Gebäuden, wie in kleineren benachbarten Gebäuden benutzen lasse, mit anderen Worten, sich zu getrennter Beleuchtung eigne.“ Nach sorgfaltiger Erwägung der bezüglich der Gültigkeit und des Umfanges, sowie der Verletzung des Patentes aufgestellten Behauptungen; erklärt der Hof, der Hauptanspruch des streitigen Patentes liege darin, dass „der fadenartige, entsprechend carbonisirte Kohlenfaden in einer Glühlampe mit einem ganz aus Glas bestehenden, zur Erhaltung der Kohle ausreichend luftleer gemachten Behälter als Erleuchter benutzt werde“. Das genannte Blatt theilt den vollen Text der Entscheidung des Richters Lacombe mit. Der Streit betraf ursprünglich die drei Patente Nr. 223898, 227229 und 265777 vom 27. Januar und 4. Mai 1880 und 10. October 1882, wurde aber später auf das erste beschränkt. Die Entscheidung berücksichtigt auch die englischen Patente von Lane-Fox (Nr. 3988, 4043 und 4626 von 1878, 1122 von 1879) und die amerikanischen von Sawyer und Man (Nr. 205144 und 211262 vom Juni 1878 und Januar 1879). Im Anschluss daran erörtert Electrical Engineer, Bd. 14 S. 344, die Folgen dieser Entscheidung und deutet darauf hin, dass dadurch die Lampe der Westinghouse Company sich stärker verbreiten werde, und erinnert an die schönen Versuche Tesla's mit Lampen mit bloss einem Zweige und mit Lampen ganz ohne Faden. (Vgl. nachfolgende Mittheilung und S. 96.) Die neue Westinghouse-Glühlampe. Die Westinghouse Electric and Manufacturing Co. in Pittsburgh, Penn., kündigt im New Yorker Electrical Engineer, Bd. 14 S. 344, eine unter das Edison-Patent oder ein anderes Patent nicht fallende Glühlampe an, welche kein Platin erfordert und in getrennten Theilen hergestellt wird, so dass der glühende Brenner erneuert und die Glocke und die anderen Theile fort und fort benutzt werden können. Der Brenner ist fest gemacht; seine Wirksamkeit vergrössert, seine Dauer verlängert; die Normalkerzenstärke beibehalten. Die Gebrauchskosten sollen sich um 30 bis 50 Proc. ermässigen. Diese Lampe soll angeblich durch ein älteres Patent von Sawyer und Man geschützt sein. H. Aron's Elektricitätsmesser. H. Aron in Berlin hat in seinem englischen Patente Nr. 18916 vom 21. November 1891 einige Anordnungen für Elektricitätsmesser in Stromkreisen mit Lampen u. dgl. angegeben, welche sowohl bei schwächstem, wie bei stärkstem Strom ein zuverlässiges Angehen des Elektricitätsmessers und zwar ohne wesentlichen Spannungsverlust verbürgt. Bei der einen Anordnung sind zwei hinter einander geschaltete Spulen auf den Schenkeln eines Hufeisenelektromagnetes angebracht und es hat die Spule auf dem einen Schenkel wenig Windungen aus dickem Drahte, die auf dem anderen Schenkel viele Windungen aus feinem Draht. Werden nun im Stromkreise nur wenige Lampen angezündet, so geht der Strom mit grossem Spannungsverluste durch beide Spulen und der Elektromagnet zieht sofort seinen Anker an, die Ankerbewegung aber gibt das Pendel des Zählwerkes frei und dieses schwingt, wie es z.B. in dem Patente Nr. 8856 von 1887 beschrieben ist. So wie sich aber der Anker den Polen nähert, reichen – z. Th. mit wegen der nun auftretenden magnetischen Hysteresis – schon wenige Ampère-Windungen aus, ihn angezogen zu erhalten; dies vermag also die Spule mit dickem Drahte zu besorgen und deshalb kann die andere Spule durch den angezogenen Anker kurz geschlossen werden behufs Verminderung des Spannungsverlustes. Bei einer anderen Anordnung sind die beiden Spulen parallel geschaltet, bei einer dritten auf einem gemeinschaftlichen Kerne gewickelt. Bücher-Anzeigen. Welche Mittel gibt es, um den Hochwasser- und Eisgefahren entgegen zu wirken? (Nach einem von dem Geh. Oberbaurath Hagen auf der 10. Wanderversammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieurvereine 1892 in Leipzig gehaltenen Vortrage.) Berlin. Wilh. Ernst und Sohn. 23 S. 0,80 M. Sonderabdruck aus dem Centralblatt der Bauverwaltung. Leitfaden für Zuckerfabrikchemiker zur Untersuchung der in der Zuckerfabrikation vorkommenden Producte und Hilfsstoffe von Dr. E. Preuss. Berlin 1892. Verlag von J. Springer. Preis 4 M. Der vorliegende Leitfaden ist in der Absicht geschrieben, dem mit der qualitativen und quantitativen Analyse genügend vertrauten Studirenden, sowie dem angehenden Fabrikchemiker diejenigen speciellen analytischen Methoden vorzuführen, welche derselbe beim Arbeiten im Laboratorium einer Zuckerfabrik fortwährend auszuführen hat. Im allgemeinen Theile des Werkchens wird die Eintheilung der Zuckerarten gegeben, auch werden deren wichtigsten Eigenschaften besprochen, sowie die Methoden und Apparate zur Bestimmung des Rohrzuckers abgehandelt. Der specielle Theil befasst sich mit den Methoden zur Untersuchung des Rohmaterials (der Rüben), sowie der verschiedenen Zwischen-, End- und Nebenproducte, welche bei der Fabrikation des Rübenzuckers erhalten werden. Der Preuss'sche Leitfaden ist übersichtlich und mit grosser Sachkenntniss zusammengestellt und wird jungen Chemikern, welche sich der Zuckerfabrikation zuwenden wollen, sehr gute Dienste leisten. Nur möchten wir wünschen, dass bei einer Neubearbeitung des Buches den Kapiteln 15 und 16 (Rauchgase und Brennmaterialien), welche ja auch für die Zuckerfabrikation von grösster Bedeutung sind, eine etwas ausführlichere Berücksichtigung zu Theil werde. K. Otto Hübner's Geographisch-statistische Tabellen aller Länder der Erde. 41. Ausgabe für das Jahr 1892. Herausgegeben von Prof. Juraschek. Verlag von H. Keller. Frankfurt a. M. Geb. 1,20 M., in Tafelform 0,60 M. Diese Tabellen (in Buchform 90 S.) enthalten eine reiche Fülle statistischer Angaben in gedrängter, jedoch übersichtlicher Anordnung. Die erste Abtheilung (S. 1 bis 44) enthält vorwiegend politische Angaben: Regierungsform, Fläche, Bevölkerung, Religion, Vermögensstand des Staates, militärische und Handelsnachrichten. Die zweite Abtheilung (S. 45 bis 84) ist vorwiegend dem Verkehr gewidmet, während der Rest (S. 84 bis 90) statistische Vergleiche enthält. Da Deutschlands Verkehr vielfach in überseeische Länder reicht, so haben diese Tabellen für den Kaufmann und Politiker erhöhte Bedeutung gewonnen. Trogschleusen in senkrechten Hebungen und auf quergeneigten Ebenen, ihre Parallelführungen, Gegengewichte und Bewegungsvorrichtungen nebst Einrichtungen zur Kraft- und Zeitersparniss von G. Th. Hoech, königl. Regierungsbaumeister. Sonderabdruck aus dem Centralblatt der Bauverwaltung. Berlin 1892. Ernst und Sohn. 20 Quartseiten. 3 M. Methodik der Bindungslehre, Decomposition und Kalkulation für Schaftweberei. Bearbeitet für die k. k. Fachschulen und zum Selbstunterricht von F. Donat. Wien. Hartleben's Verlag. 112 S. Text. 57 Tafeln. Geb. 6 M. Der Verfasser hat seine Aufgabe mit grossem Geschick gelöst und es verstanden, den vorliegenden Stoff, der bekanntlich viele Schwierigkeiten bietet, dem Schüler, vom Leichten zum Schweren fortschreitend, zum Verständniss zu bringen. Sehr fördernd für die rasche Erlernung und klare Auffassung sind die Tafeln, welche in der Grösse des Buches gehalten und an der passenden Stelle eingeheftet sind; sie sind der Uebersichtlichkeit wegen in farbigem Druck hergestellt, während derartige Tafeln gewöhnlich mit Typen von verschiedenartiger Musterung hergestellt werden und schwer zu lesen sind. Durch die wohldurchdachte Abfassung und anerkennenswerthe Ausstattung ist ein empfehlenswerthes und verhältnissmässig billiges Unterrichtsmittel entstanden. Die praktische Wartung der Dampfkessel und Dampfmaschinen. Ein Lehrbuch für Dampfkessel- und Dampfmaschinenwärter von J. W. Mayer. Wien. Karl Gräser. 122 S. 1,60 fl. Der Inhalt des Werkes entspricht dem Titel nicht recht, denn die Wartung tritt gegen die Beschreibung der Kessel und Maschinen in den Hintergrund. Der Betrieb der Kessel wird auf 8 Seiten, der der Dampfmaschinen auf 2 Seiten erledigt. Dass dabei manches praktisch Wichtige vermisst wird, ist erklärlich. Mit diesem Vorbehalt ist der Inhalt und insbesondere die Figurenausstattung anerkennenswerth und zur Belehrung der Wärter wohl zu empfehlen.