Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 286, Jahrgang 1892, Miszellen, S. 143 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Festigkeitsuntersuchungen mit Condensationsrohren aus
Messing.
In den Mittheilungen aus den Königl. technischen
Versuchsanstalten zu Berlin befindet sich in Heft 3 des laufenden
Jahrganges ein ausführlicher Bericht über Festigkeitsuntersuchungen mit
Condensationsrohren aus Messing, angestellt vom stellvertretenden Vorsteher M. Rudeloff. In Nachstehendem wollen wir nur die
Veranlassung zu den Untersuchungen und deren Endergebnisse mittheilen.
Die Beobachtung, dass gezogene Messingrohre in Anwärme- und Verdampfungsapparaten
rissig wurden, gaben auf Antrag von zwei Maschinenfabriken Gelegenheit zur
Ergründung der Ursache dieser Rohrbrüche sowie zum Vergleich der Güteeigenschaften
gezogener Rohre und solcher, die nach dem Mannesmann-Verfahren erzeugt waren,
eingehende Versuche anzustellen.
Die gezogenen Röhren waren von der Sangerhäuser
Actien-Maschinenfabrik und Eisengiesserei vormals Hornung und Rabe in
Sangerhausen. Genannte Fabrik hatte „Messing-Siederohre“ zu einem
Anwärmeapparate verarbeitet, bei dem die etwa 1860 mm langen Rohre auf beiden Seiten
in schmiedeeisernen Böden festgewalzt waren. Die gebördelten Böden waren mit dem
Mantel des Apparates von 800 mm lichter Weite vernietet und wurden in der Mitte
durch einen Längsanker zusammengehalten. Der Apparat war im J. 1885 für
Ausstellungszwecke gefertigt, aber niemals in Betrieb gewesen, sondern hatte nach
Rücknahme von der Ausstellung in einem ungeheizten Raume auf einer Tribüne
gestanden. Als er im November 1891 in Benutzung genommen werden sollte, fand mau,
dass sämmtliche Rohre geborsten waren. Zu den vorliegenden Untersuchungen dienten
Abschnitte von diesen Röhren. Zu den Vergleichsversuchen dienten Stücke von
Mannesmannrohren, die in Abschnitten von 150 mm aus einem längeren Rohr entnommen
waren.
Die ausführlichen Ergebnisse sind mit Genehmigung der Antragsteller in der Quelle
mitgetheilt; sie führten zu nachstehenden Schlussfolgerungen:
1) Die Spannung an der Streckgrenze lag bei dem gezogenen Rohr in der Längsrichtung
um 125 Proc. und in der Querrichtung um 34 Proc. höher als bei dem
Mannesmannrohr.
2) Die Bruchspannung überwog in der Längsrichtung bei dem gezogenen Rohr um 9 Proc.,
in der Querrichtung bei dem Mannesmannrohr um 18 Proc.
3) Die Bruchdehnung erreichte bei dem gezogenen Rohr in der Längsrichtung nur etwa ⅔
und in der Querrichtung nur etwa 1/10 der Dehnung des Mannesmannrohres.
4) Die Biegungsfähigkeit war bei dem Material der gezogenen Rohre erheblich geringer
als bei dem der Mannesmannrohre.
5) Beide Rohre wiesen örtliche Fehlstellen auf. Bei dem Mannesmannrohr waren sie
indessen sehr gering und ohne nennenswerthen Einfluss auf die
Festigkeitseigenschaften, dagegen beeinträchtigten sie die Zähigkeit des Materials
im gezogenen Rohr in dem Grade, dass das Rohr stark brüchige Längsstreifen
zeigte.
6) In Folge dieser örtlichen Fehlstellen gingen die gezogenen Rohre bei Prüfung auf
inneren Druck zum Bruch, ohne dass die Materialspannung der mittleren Zugfestigkeit
auch nur annähernd gleichkam und ohne dass dem Bruch eine merkliche Aufweitung des
Rohres voraufging. –
Zur Beurtheilung dessen, welche der beiden untersuchten Rohrarten nach den gewonnenen
Ergebnissen sich hinsichtlich der Betriebssicherheit besser eignet, in
Verdampfungsapparaten verwendet zu werden, wird man zunächst zu berücksichtigen
haben, welchen Spannungen das Rohrmaterial in den Apparaten genannter Art ausgesetzt
ist. Längsspannungen dürften bei
der wohl meist gebräuchlichen Aussenkühlung der Rohre ausschliesslich dadurch
veranlasst sein, dass zwischem dem Material im Mantel des Apparates und dem der
Rohre Unterschiede in der Erwärmung und dem Ausdehnungscoefficienten bestehen,
welche als Längsspannungen durch die mit dem Mantel verbundenen Böden von diesem auf
die Rohre und umgekehrt übertragen werden. Einen irgendwie erheblichen Betrag können
diese Spannungen jedoch schon wegen der geringen Festigkeit der Verbindung zwischen
Rohr und Bodenplatte nicht erreichen, so dass in allen Fällen auch die geringere
Festigkeit an der Streckgrenze von 15,7 k/qmm, welche für das Mannesmannrohr gefunden wurde,
hinreichen wird, den auftretenden Längsspannungen zu widerstehen.
Die Grösse der Inanspruchnahme der Rohre auf äusseren oder inneren Druck wird je nach
der Heftigkeit der beim Betriebe auftretenden Dampfentwickelungen und
Condensationserscheinungen schwanken, in keinem Falle aber wohl einen solchen Betrag
erreichen, dass sie bei ruhiger Entwickelung auch nur die ermittelte geringste
Widerstandsfähigkeit der Rohre übersteigt.
Aus den dargelegten Gründen wird man weder die höhere Längsfestigkeit der gezogenen
Rohre, sowohl an der Streckgrenze als auch beim Bruch, noch die grössere
Widerstandsfähigkeit der Mannesmannrohre gegen inneren Druck als besonderen Vortheil
für die Verwendbarkeit dieser oder jener Rohrart als Siederohr ansehen können.
Eine zweite Eigenschaft des Materials, welche hier in Frage kommt, ist die Zähigkeit
oder Dehnbarkeit. Sie wird nicht allein angesprochen beim Einwalzen der Rohrenden in
die Rohrplatten behufs ihrer Abdichtung, sondern in recht erheblichem Maasse beim
Betriebe der Apparate durch die wiederholt auftretenden Wärmeschwankungen. Wie aus
den beobachteten Bruchdehnungen der Quer- und Biegeproben hervorgeht, erwiesen sich
die Mannesmannrohre ausserordentlich zähe, die gezogenen Rohre dagegen als mit
ausgedehnten sehr spröden Stellen behaftet. Dieser letzt erwähnte Umstand ist es
denn auch, welcher unter den geprüften Rohren von den auf Mannesmann'sche Art hergestellten eine bedeutend höhere Betriebssicherheit
erwarten lässt als von den „auf alte Art“ hergestellten.
In wieweit dieses Urtheil sich verallgemeinern lässt, wird durch weitere
Parallelversuche mit verschiedenartigem Material darzuthun sein; denn solange solche
nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführte Versuche fehlen, wird man nicht mit
Bestimmtheit aussprechen können, ob die hie und da beobachteten Vorzüge der
Mannesmannrohre thatsächlich in dem Herstellungsverfahren begründet sind oder ihr
Bestehen nur der Verarbeitung eines reineren, dichteren Materials verdanken.
Vom Standpunkte der praktischen Erprobung der Güteeigenschaften von Rohrmaterial
lassen die im Vorstehenden geschilderten Ergebnisse ferner den Schluss zu, dass in
den meisten Fällen schon Kaltbiegeproben mit schmalen Querstreifen, welche an beiden
Rohrenden entnommen sind, den gewünschten Aufschluss geben dürften. Diese Versuche
haben für die Praxis um so höheren Werth, als sie einen nur geringen Materialaufwand
erfordern und von jedermann in kürzester Zeit ausgeführt werden können. Beim
Aufschneiden der Rohrringe zum Zweck des Geraderichtens wird man sein Augenmerk
darauf zu richten haben, dass der Schnitt nicht an einer solchen Stelle geführt
wird, welche schon nach dem äusseren Aussehen des Materials als schadhaft erscheint.
Zerreissversuche mit herausgeschnittenen Längsstreifen versprechen wenig oder gar
keinen Erfolg. Die Materialfehler werden eben beim Ziehen der Rohre in deren
Längsrichtung ausgestreckt, fallen daher bei Zugversuchen mit Längsstreifen kaum ins
Gewicht, wohl aber bei Querzerreissversuchen und bei Biegeproben mit
Querstreifen.
Nägel mit Gummikopf.
Von David Moseley and Sons, Chapelfield Works, Ardwick
bei Manchester, wird ein Nagel geliefert, dessen flacher Kopf, wie die Figur zeigt,
mit vulkanisirtem Gummi eingehüllt ist. Die Form des Kopfes ist rund oder
quadratisch. Die Nägel, welche einfach durch einen kräftigen Hammerschlag befestigt
werden, sollen sich zum Befestigen von Matten, Cocosläufern u. dgl. vorzüglich
eignen. (Industries vom 7. October 1892.)
Textabbildung Bd. 286, S. 143
Huber's Gliedertreibriemen.
Die Firma J. A. Huber's Söhne in Rosenheim (Bayern) hat einen Webgliederriemen mit Splintgelenken
in den Handel gebracht, dessen Glieder aus Gewebe, und zwar dem Anscheine nach aus
Abschnitten von Schlauchgewebe bestehen. Die Verbindung der Glieder wird durch
Splintgelenke bewirkt, deren Gelenke sich in der Mitte des Riemens befinden, und
somit den Riemen befähigen, sich den ballig gedrehten Riemenscheiben gut anzulegen.
Die Gelenke sind mit Rücksicht darauf, dass die Splintgelenke ohne weiteres durch
die Glieder gesteckt werden können, so geformt, dass sie über den cylindrischen
Theil der Splinte nicht hervorragen. Der Schluss des Gliedes wird dadurch bewirkt,
dass die Splinte über ein zum Zusammenfassen des Gliedes übergeschobenes
Zinkplättchen vernietet wird. Diese Gelenkverbindung hat vor den früher erwähnten
von Lee (1886 259 * 110),
Schieren (1889 271 *
255) und Lister (1892 284 *
241) den Vorzug grösserer Einfachheit sowohl in der Anordnung selbst als auch in der
grösseren Leichtigkeit des Auswechselns. Das uns vorliegende Muster ist 90 mm breit,
hat in der Breite abwechselnd 11 und 12 Glieder, die mit der Schnittfläche auf der
Riemenscheibe liegen, während die geschlossenen Kanten senkrecht zur Zugrichtung
fallen und somit dem Riemen in dieser Hinsicht die nöthige Widerstandsfähigkeit
verleihen. Die Riemen sollen für den Betrieb von Dynamomaschinen besonders geeignet
sein. Bei oben angeführtem Muster ist die Entfernung der Splinte 21 mm und ist als
kleinstes Maass für den Durchmesser der Riemenscheibe 110 bis 120 mm anzusehen. Die
Biegsamkeit und Gleichmässigkeit der Webgliederriemen lassen nichts zu wünschen
übrig.
Nach Bauschinger's Untersuchungen reissen die Webglieder
bei 134 k, Lederglieder bei 80 k, beide Angaben als Mittel zu verstehen. Bei
gleicher Dicke wie die Lederglieder würden die Webglieder ungefähr 150 k tragen. Die
Verlängerung bei Ledergliedern fand Bauschinger viel
grösser als bei Webgliedern. Bei vergleichenden Versuchen, welche Bauschinger über die Abnutzungsfähigkeit der Leder- und
Webgliederriemen anstellte, zeigte sich, dass bei gleichartiger Probe der
Webgliederriemen 0,89 Proc. seines Gewichtes verlor, der Ledergliederriemen dagegen
3,95 Proc. Wenngleich wir auf diese Versuche weniger Werth legen, da die
Beanspruchung auf Verschleiss bei der Verwendung in der Praxis sich mit den
Umständen, unter welchen die Abschleissversuche gemacht wurden, nicht deckt, so
halten wir doch die Webgliedertreibriemen in der vorliegenden Anordnung für eine
beachtenswerthe Erscheinung.
Raworth, Callender und Webber's Kabel mit Papierröhren als
Isolator.
Unterm 23. Februar 1891 haben J. S. Raworth, T. O.
Callender und C. E. Webber ein englisches
Patent Nr. 3239 auf eine unterirdische Führung elektrischer Leiter erlangt. Als
Isolator werden bei derselben Papierröhren a (vgl. 1892
283 188Auch das an
J. R. Thame in London ertheilte englische
Patent Nr. 16747 vom 21. October 1890 bezieht sich auf die Verwendung von
Cellulose als Isolirmittel; nach ihm soll die Cellulose mit einer Lösung von
Gummi in Alkohol oder einem trocknenden Oel behandelt werden.)
verwendet, welche, wie die beigegebene Abbildung sehen lässt, in einem metallenen
Kasten c auf Querträgern b
aus isolirendem Stoff ruhen. Die Kästen c werden
mittels eines abnehmbaren Deckels d geschlossen. Die
Zwischenräume werden mit geschmolzenem Erdpech ausgefüllt. Haben die Leiter nicht
Ströme von hoher Spannung zu leiten, so können sie ohne weitere Isolirung in die
Röhren eingezogen werden.
Textabbildung Bd. 286, S. 143
Die amerikanische Entscheidung über Edison's
Glühlampen-Patent.
In einer vom 4. October 1892 datirten besonderen Ausgabe theilt der New Yorker Electrical Engineer (Bd. 74) die an diesem Tage
erfolgte Entscheidung des U. S. Circuit Court of Appeals für New York in der Betreff
der Gültigkeit des Edison'schen Glühlampen-Patentes
mit; diese Entscheidung schliesst einen langen Streit zwischen der Edison Electric Light Company und der United States Electric Lighting Company ab. In dem vor
4 bis 5 Jahren begonnenen Streite hatte der Richter Wallace am 14. Juli 1891 sein Urtheil abgegeben, die Appellverhandlungen
datiren vom April 1892. Die Entscheidung des Appellhofes enthält eine sorgfältige
Untersuchung über die Zustände vor Edison's Erfindung,
und der Hof findet einen ausgeprägten Unterschied zwischen dem in dem streitigen
Patente enthaltenen Gedanken Edison's und allem
Früheren; Edison's Platinglühlampen-Patent bezeichnet
er als das streitige Patent nicht wesentlich berührend, weil ersteres nur ein
Schritt in der Entwickelung der Glühlampe sei. Die Entscheidung spricht es Edison voll zu, dass er die erste und einzige Glühlampe
erfunden und der Welt gegeben habe, „welche sich ökonomischin Werkstätten und
grossen Gebäuden, wie in kleineren benachbarten Gebäuden benutzen lasse, mit
anderen Worten, sich zu getrennter Beleuchtung eigne.“ Nach sorgfaltiger
Erwägung der bezüglich der Gültigkeit und des Umfanges, sowie der Verletzung des
Patentes aufgestellten Behauptungen; erklärt der Hof, der Hauptanspruch des
streitigen Patentes liege darin, dass „der fadenartige, entsprechend carbonisirte
Kohlenfaden in einer Glühlampe mit einem ganz aus Glas bestehenden, zur
Erhaltung der Kohle ausreichend luftleer gemachten Behälter als Erleuchter
benutzt werde“.
Das genannte Blatt theilt den vollen Text der Entscheidung des Richters Lacombe mit. Der Streit betraf ursprünglich die drei
Patente Nr. 223898, 227229 und 265777 vom 27. Januar und 4. Mai 1880 und 10. October
1882, wurde aber später auf das erste beschränkt. Die Entscheidung berücksichtigt
auch die englischen Patente von Lane-Fox (Nr. 3988,
4043 und 4626 von 1878, 1122 von 1879) und die amerikanischen von Sawyer und Man (Nr. 205144 und 211262 vom Juni 1878 und
Januar 1879).
Im Anschluss daran erörtert Electrical Engineer, Bd. 14
S. 344, die Folgen dieser Entscheidung und deutet darauf hin, dass dadurch die Lampe
der Westinghouse Company sich stärker verbreiten werde,
und erinnert an die schönen Versuche Tesla's mit Lampen
mit bloss einem Zweige und mit Lampen ganz ohne Faden. (Vgl. nachfolgende
Mittheilung und S. 96.)
Die neue Westinghouse-Glühlampe.
Die Westinghouse Electric and Manufacturing Co. in
Pittsburgh, Penn., kündigt im New Yorker Electrical
Engineer, Bd. 14 S. 344, eine unter das Edison-Patent oder ein anderes
Patent nicht fallende Glühlampe an, welche kein Platin erfordert und in getrennten
Theilen hergestellt wird, so dass der glühende Brenner erneuert und die Glocke und
die anderen Theile fort und fort benutzt werden können. Der Brenner ist fest
gemacht; seine Wirksamkeit vergrössert, seine Dauer verlängert; die
Normalkerzenstärke beibehalten. Die Gebrauchskosten sollen sich um 30 bis 50 Proc.
ermässigen. Diese Lampe soll angeblich durch ein älteres Patent von Sawyer und Man geschützt sein.
H. Aron's Elektricitätsmesser.
H. Aron in Berlin hat in seinem englischen Patente Nr.
18916 vom 21. November 1891 einige Anordnungen für Elektricitätsmesser in
Stromkreisen mit Lampen u. dgl. angegeben, welche sowohl bei schwächstem, wie bei
stärkstem Strom ein zuverlässiges Angehen des Elektricitätsmessers und zwar ohne
wesentlichen Spannungsverlust verbürgt. Bei der einen Anordnung sind zwei hinter
einander geschaltete Spulen auf den Schenkeln eines Hufeisenelektromagnetes
angebracht und es hat die Spule auf dem einen Schenkel wenig Windungen aus dickem
Drahte, die auf dem anderen Schenkel viele Windungen aus feinem Draht. Werden nun im
Stromkreise nur wenige Lampen angezündet, so geht der Strom mit grossem
Spannungsverluste durch beide Spulen und der Elektromagnet zieht sofort seinen Anker
an, die Ankerbewegung aber gibt das Pendel des Zählwerkes frei und dieses schwingt,
wie es z.B. in dem Patente Nr. 8856 von 1887 beschrieben ist. So wie sich aber der
Anker den Polen nähert, reichen – z. Th. mit wegen der nun auftretenden magnetischen
Hysteresis – schon wenige Ampère-Windungen aus, ihn angezogen zu erhalten; dies
vermag also die Spule mit dickem Drahte zu besorgen und deshalb kann die andere
Spule durch den angezogenen Anker kurz geschlossen werden behufs Verminderung des
Spannungsverlustes.
Bei einer anderen Anordnung sind die beiden Spulen parallel geschaltet, bei einer
dritten auf einem gemeinschaftlichen Kerne gewickelt.
Bücher-Anzeigen.
Welche Mittel gibt es, um den
Hochwasser- und Eisgefahren entgegen zu wirken? (Nach einem von dem Geh.
Oberbaurath Hagen auf der 10. Wanderversammlung des
Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieurvereine 1892 in Leipzig gehaltenen
Vortrage.) Berlin. Wilh. Ernst und Sohn. 23 S. 0,80 M. Sonderabdruck aus dem Centralblatt der Bauverwaltung.
Leitfaden für Zuckerfabrikchemiker zur
Untersuchung der in der Zuckerfabrikation vorkommenden Producte und
Hilfsstoffe von Dr. E. Preuss. Berlin 1892.
Verlag von J. Springer. Preis 4 M.
Der vorliegende Leitfaden ist in der Absicht geschrieben, dem mit der
qualitativen und quantitativen Analyse genügend vertrauten Studirenden, sowie dem
angehenden Fabrikchemiker diejenigen speciellen analytischen Methoden vorzuführen,
welche derselbe beim Arbeiten im Laboratorium einer Zuckerfabrik fortwährend
auszuführen hat.
Im allgemeinen Theile des Werkchens wird die Eintheilung der Zuckerarten gegeben,
auch werden deren wichtigsten Eigenschaften besprochen, sowie die Methoden und
Apparate zur Bestimmung des Rohrzuckers abgehandelt.
Der specielle Theil befasst sich mit den Methoden zur Untersuchung des Rohmaterials
(der Rüben), sowie der verschiedenen Zwischen-, End- und Nebenproducte, welche bei
der Fabrikation des Rübenzuckers erhalten werden.
Der Preuss'sche Leitfaden ist übersichtlich und mit
grosser Sachkenntniss zusammengestellt und wird jungen Chemikern, welche sich der
Zuckerfabrikation zuwenden wollen, sehr gute Dienste leisten.
Nur möchten wir wünschen, dass bei einer Neubearbeitung des Buches den Kapiteln 15
und 16 (Rauchgase und Brennmaterialien), welche ja auch für die Zuckerfabrikation
von grösster Bedeutung sind, eine etwas ausführlichere Berücksichtigung zu Theil
werde.
K.
Otto Hübner's Geographisch-statistische Tabellen aller Länder der Erde.
41. Ausgabe für das Jahr 1892. Herausgegeben von Prof. Juraschek. Verlag von H. Keller. Frankfurt a. M. Geb. 1,20 M., in
Tafelform 0,60 M.
Diese Tabellen (in Buchform 90 S.) enthalten eine reiche Fülle statistischer Angaben
in gedrängter, jedoch übersichtlicher Anordnung. Die erste Abtheilung (S. 1 bis 44)
enthält vorwiegend politische Angaben: Regierungsform, Fläche, Bevölkerung,
Religion, Vermögensstand des Staates, militärische und Handelsnachrichten. Die
zweite Abtheilung (S. 45 bis 84) ist vorwiegend dem Verkehr gewidmet, während der
Rest (S. 84 bis 90) statistische Vergleiche enthält. Da Deutschlands Verkehr
vielfach in überseeische Länder reicht, so haben diese Tabellen für den Kaufmann und
Politiker erhöhte Bedeutung gewonnen.
Trogschleusen in senkrechten
Hebungen und auf quergeneigten Ebenen, ihre Parallelführungen, Gegengewichte und
Bewegungsvorrichtungen nebst Einrichtungen zur Kraft- und Zeitersparniss von G. Th. Hoech, königl. Regierungsbaumeister.
Sonderabdruck aus dem Centralblatt der Bauverwaltung.
Berlin 1892. Ernst und Sohn. 20 Quartseiten. 3 M.
Methodik der Bindungslehre,
Decomposition und Kalkulation für Schaftweberei. Bearbeitet für die k. k.
Fachschulen und zum Selbstunterricht von F. Donat.
Wien. Hartleben's Verlag. 112 S. Text. 57 Tafeln. Geb. 6 M.
Der Verfasser hat seine Aufgabe mit grossem Geschick gelöst und es verstanden, den
vorliegenden Stoff, der bekanntlich viele Schwierigkeiten bietet, dem Schüler, vom
Leichten zum Schweren fortschreitend, zum Verständniss zu bringen. Sehr fördernd für
die rasche Erlernung und klare Auffassung sind die Tafeln, welche in der Grösse des
Buches gehalten und an der passenden Stelle eingeheftet sind; sie sind der
Uebersichtlichkeit wegen in farbigem Druck hergestellt, während derartige Tafeln
gewöhnlich mit Typen von verschiedenartiger Musterung hergestellt werden und schwer
zu lesen sind. Durch die wohldurchdachte Abfassung und anerkennenswerthe Ausstattung
ist ein empfehlenswerthes und verhältnissmässig billiges Unterrichtsmittel
entstanden.
Die praktische Wartung der Dampfkessel
und Dampfmaschinen. Ein Lehrbuch für Dampfkessel- und Dampfmaschinenwärter
von J. W. Mayer. Wien. Karl Gräser. 122 S. 1,60
fl.
Der Inhalt des Werkes entspricht dem Titel nicht recht, denn die Wartung tritt gegen
die Beschreibung der Kessel und Maschinen in den Hintergrund. Der Betrieb der Kessel
wird auf 8 Seiten, der der Dampfmaschinen auf 2 Seiten erledigt. Dass dabei manches
praktisch Wichtige vermisst wird, ist erklärlich. Mit diesem Vorbehalt ist der
Inhalt und insbesondere die Figurenausstattung anerkennenswerth und zur Belehrung
der Wärter wohl zu empfehlen.