Titel: Kleinere Mitteilungen.
Fundstelle: Band 316, Jahrgang 1901, Miszellen, S. 819
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Kleinere Mitteilungen. Kleinere Mitteilungen. Mögliche Betriebsgefährdungen durch die Streckenblockung. Bei allen Vorzügen, welche die Streckenblockung Siemens und Halske zwei- oder vierfeldriger Form gegenüber der freien Signalbedienung und dem Zugmeldeverfahren mittels des Morse-Schreibers darbietet, birgt die Streckenblockung durch die Möglichkeit, einen Zug unbeabsichtigt und unerlaubt zurückmelden zu können, eine grosse Betriebsgefahr in sich durch einen Umstand, dem bislang noch keine Beachtung geschenkt worden ist. Bei allen Blockstationen, bei denen die Blocktasten ohne die Mitwirkung des Zuges bedient werden können, besteht die Gefahr, dass, wenn für beide Geleise ein Zug vorgemeldet und danach für beide Züge das Fahrsignal gestellt worden ist, der Wärter aus Unachtsamkeit nach erfolgter Vorüberfahrteines Zuges das nicht zutreffende Signal auf Halt stellt und gewohnheitsgemäss nun auch gleich blockiert, er meldet die Strecke also frei, obwohl der hierfür gültige Zug sich noch in der Blockstrecke befindet. Auf Strecken mit dichter Zugfolge tritt nun sofort die Gefahr ein, dass ein nachfolgender Zug auf den vor der Blockstation zum Halten gekommenen Zug auffährt. Die Mehrzahl aller bis jetzt im Betriebe befindlichen Streckenblocklinien sind nicht für die Mitwirkung des Zuges, also mit Schienenkontakten und elektrischen Blocktastensperren ausgerüstet, welche zusammen einschliesslich der Anwendung isolierter Schienenstrecken derart wirken, dass ein zutreffendes Streckenblockfeld und somit die Blocktaste nicht eher bedient werden kann, als bis die letzte Zugachse die Blockstrecke verlassen hat. Damit diese Einrichtung keine Wirkung ausübt bei Haltstellung des Signals, wird die Schienenkontaktleitung durch einen Signalhebelkontakt geführt, der nur bei Fahrtstellung geschlossen wird. Die Streckenblockung, nach der bezeichneten Anordnung eingerichtet, gewährt eine möglichst grosse Betriebssicherheit; nehmen wir indessen an, dass die Schienenkontaktanlage so gut wie alle sonstigen elektrischen Anlagen gelegentlich den Dienst versagen, dass dann auch hier eine vorzeitige, nicht gewollte Freigabe der Strecke jederzeit erfolgen kann, so müssen wir zugeben, dass das Morse-Meldeverfahren bei freien Signalen insoweit dem Blockmeldeverfahren gegenüber einen Vorzug darbietet, weil hierbei ein etwa falsch gestelltes Signal ohne weiteres richtig gestellt werden kann, was bei einem einmal blockierten Signal zur Unmöglichkeit gehört. Bevor ein Unfall unter den hervorgehobenen Umständen eintreten kann, wird der Wärter stets früh genug und spätestens durch das Herannahen des zum Halten kommenden Zuges auf sein Versehen aufmerksam gemacht werden, so dass derselbe noch Zeit genug finden würde, das irrtümlich auf Halt gestellte Signal wieder auf Fahrt zu stellen, wenn er in der Lage wäre, die Signalkurbel des bereits blockierten Signals frei zu machen. Dass derartige menschlich entschuldbare, wenn auch strafbare Versehen zumal bei Finsternis oder bei starkem Nebel schon öfter vorgekommen sind, ohne dass zufällig ein nachfolgender Zug in den Bereich der gefährdeten Blockstrecke gelangte, kann man von vielen Blockwärtern bestätigt erhalten. Um solchen Betriebsgefahren von unabsehbaren Folgen vorzubeugen, ist es in erster Linie unbedingt notwendig, dass wenigstens die Block werke der Blockstationen in ihrer Bedienbarkeit für die Mitwirkung der letzten Zugachse vervollständigt werden. Um jedoch auch im Falle des Versagens der Schienenkontaktanlage (Kurzschluss am Schienenkontakt u.s.w.) und nach vorgekommener falscher Blockung, also im Notfalle dem Wärter ein Mittel in die Hand zu geben, seine Signalkurbel bezw. seinen Signalhebel frei zu machen, ist es erwünscht, dass die Blockwerke mit einer Tastenvorrichtung versehen werden, mittels der es möglich ist, ein falsch blockiertes Signal zu jeder Zeit frei zu blocken. Am zweckmässigsten würde sich dies dadurch erreichen lassen, dass die bezügliche Vorrichtung auf den Boden des Blockgehäuses in dem Raum zwischen den Riegelstangen angebracht würde und dass diese für den Wärter nur durch eine verglaste Oeffnung, etwa wie diejenige des Blockfensters, zu erreichen wäre. Dieses Fenster müsste fest verschraubt und ein Eingriff zur Nottaste nur durch Zerschlagen der Glasscheibe möglich sein. Essen a. d. Ruhr. Stosberg. Pockholz in Kohle verwandeltEngineering, Bd. 71 S. 181.. Ueber einen merkwürdigen Fall von Umwandlung von Pockholz (Lignum vitae) in Kohle berichtet G. Arth im Moniteur Industriel. In die metallene Fussspur einer 12 PS Jonval-Turbine war Pockholz eingelegt; dasselbe stand nicht unter Wasser, wurde aber stets feucht gehalten. Die Turbine machte 112 Umdrehungen in der Minute und das Gewicht der sich drehenden Masse betrug 408 kg. Nachdem die Anlage 6 Monate lang im Betrieb war, wurde ein Auseinandernehmen derselben notwendig; dabei stellte sich heraus, dass das Pockholz in seiner oberen Schicht schwarz und kurzbröcklig geworden war und in seinem Aussehen sehr der Steinkohle ähnelte, auch liessen sich die der Kohle eigentümlichen Längsspaltungen bemerken. Die untere Holzschicht war unverändert geblieben. Das schwarz gewordene Holz enthielt 2,74% Feuchtigkeit. Im luftleeren Raum getrocknet, ergab die Analyse: Asche 3,9%, Wasserstoff 4,86%, Kohlenstoff 69,76% bei einem Heizwert der trockenen Bestandteile von 7106 W.-E. Der vorliegende Stoff wäre also unmittelbar zwischen Braunkohle und Steinkohle einzuordnen. Die Umwandlung vollzog sich in der kurzen Frist von sechs Monaten und ohne dass augenscheinlich eine grosse Wärmeentwickelung vor sich ging; also in erster Linie unter der Wirkung der gleichmässigen Reibung auf dem nassen Holz bei hohem spezifischem Druck. Der Verfasser knüpft daran die Bemerkung, dass es daher kaum nötig sei, für die Bildung unserer Steinkohlenfelder die langen Zeitabschnitte in Rechnung zu ziehen, von welchen die Geologen reden. Dem mag sein, wie ihm will, es frägt sich nur, ob nicht in diesem besonderen Fall ausserordentlich günstige Verhältnisse geschaffen waren, und ob sich solche in der Natur wiederholen bezw. nachweisen lassen. E. A. Wilson und Bennett's Schutzvorrichtung für Strassenbahnwagen. Zu den verhältnismässig so wenigen, beweglichen Schutzvorrichtungen für Strassenbahnwagen, welche bisher noch nicht das Gegenteil ihrer Zweckdienlichkeit nachgewiesen, sondern vielmehr wiederholt bei Unfällen sich bewährt haben, gehört angeblich auch das in Fig. 1 dargestellte Wilson und Bennet'sche Fangnetz. Die Abbildung stellt die ohne Zweifel den Vorzug grosser Einfachheit besitzende Schutzvorrichtung in jener Lage dar, in welcher sie sich während ihrer Thätigkeit befindet; für gewöhnlich ist jedoch das Gitter a senkrecht nach abwärts und das Netz c1 mit seinem Rahmen schräg nach aufwärts gerichtet. Aus der Zeichnung lässt sich leicht ersehen, dass die Einrichtung aus zwei Hauptteilen besteht, die von den Achsen x1x2 und y1y2 getragen werden, die ihrerseits in je zwei am Wagengestelle befestigten Lagerbügeln l1 und l2, bezw. l'1 und l'2 hängen. Die ebengenannten Drehachsen liegen natürlich senkrecht zur Längsachse des Fahrgeleises, d.h. parallel zu den Radachsen des Fahrzeuges; sie sind untereinander mit Hilfe der festsitzenden Speichen v und v1 und durch die Gelenkstange b derart verbunden, dass eine Verschiebung der Stange b im Sinne des Pfeiles p1 das aus Rundeisenstäben gebildete, auf x1x2 festsitzende Gitter a hochsteht und den mit den Netzen c1 und c2 ausgefüllten, auf y1 und y2 festsitzenden Schutzrahmen nach abwärts kippt. Die Endstellung dieser Drehung ist die in der Abbildung dargestellte, wobei der Netzrahmen mit dem untersten Teil fast unmittelbar auf den Fahrschienen liegt und im Geleise auf den beiden Rollen h1 und h2 läuft. Bei dieser Stellung des Schutznetzes wird dasselbe, falls der Wagen ein im Geleise befindliches Hindernis überfahren würde, den betreffenden Gegenstand nicht unter den Wagen gelangen lassen, sondern erfassen und weiter mit sich nehmen. Wird die Stange b in der Richtung des Pfeiles p2 bewegt, so stellt sich der untere Teil c1 des Schutzrahmens schräg nach aufwärts, während sich gleichzeitig a nach abwärts senkt. In der Endstellung dieser Drehrichtung hängt a senkrecht nach abwärts, wobei zwischen dem unteren Rand des Gitters und den Schienen aus Rücksicht für die Schwankungen des Wagens immer noch einige Centimeter Raum offen bleiben. Dies ist, wie schon erwähnt, die gewöhnliche Lage der Teile, aus der sie erst im Bedarfsfalle gebracht werden, und zwar entweder selbstthätig oder durch den Wagenlenker. Textabbildung Bd. 316, S. 819 Die selbstthätige Wirksammachung tritt ein, wenn der Wagen während seines Laufes ein vom Führer übersehenes oder zu spät wahrgenommenes Hindernis überfährt, wobei letzteres das Gitter a zur Seite drückt, wodurch dank der Uebertragung vbv1 gleichzeitig das Fangnetz nach abwärts kippt und der überfahrene Gegenstand in dasselbe gelangen kann. Sollte der Wagenlenker eines solchen Vorfalls nicht schon durch sonstige Begleitumstände gewahr geworden sein, so macht ihm derselbe die Vorrichtung selbst sofort erkennbar, indem bei der Drehung des Gitters a bezw. der Achse x1x2 auch das auf letzterer festsitzende Gelenksknie d sich mitdreht und eine in der Ständersäule e gelagerte Stange f nach abwärts zieht. Da sich die Säule e unmittelbar vor den Augen des Wagenlenkers am Führerstande befindet, so kann das Niedergehen der mit einem Handgriff versehenen Stange f wohl an und für sich kaum unbemerkbar bleiben; doch ist zur Verschärfung noch eine Abfallscheibe g vorhanden, welche eine Kröpfung der Stange f auslöst, sobald diese sich nach abwärts bewegt. Der Führer hat daraufhin unverzüglich seine Massnahmen zu treffen, um den Wagen anzuhalten. Kommt der Führer selber in die Lage die Schutzvorrichtung anzuwenden, so drückt er einfach den Handgriff der Stange f soweit nach abwärts, dass die Auslösung der Abfallscheibe g erfolgt, in welchem Augenblicke das Fangnetz auch schon jene Lage erhalten hat, welche Fig. 1 kennzeichnet. Die Rückstellung der Schutzvorrichtung erfolgt einfach dadurch, dass der Wagenführer die Stange f wieder so weit hochzieht, bis die Feder der Abfallscheibe g einschnappt. Hinsichtlich dieser Wilson und Bennett'schen Anordnung lässt sich in der That nicht in Abrede stellen, dass sie alle Eignung besitzt, namentlich beim Ueberfahren von Personen gute Dienste zu leisten, wenn sie seitens des Wagenführers mit Ueberlegung benützt und rechtzeitig angewendet wird. Was jedoch die selbstthätige Wirksamkeit anbelangt, so kann das gelegentlich einer Besprechung dieses Gegenstandes in der Revue industrielle über das Wilson und Bennett'sche Sicherheitsnetz zum Ausdruck gebrachte, optimistische Urteil kaum ohne Vorbehalt hingenommen werden, denn die erst kürzlich hier des näheren beleuchtete, gefährliche Möglichkeit (vgl. S. 703), dass beispielsweise eine vom Wagen niedergestossene Person mit einer Hand oder einem Fusse zwischen den Geleiseboden und den Fangnetzrahmen gelangt, bevor der letztere seine tiefste Lage erreicht hat, erscheint keineswegs ausgeschlossen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dafür bei der in Rede stehenden Vorrichtung weniger naheliegend als bei den meisten ähnlichen Anordnungen. Automobilausstellung in Kopenhagen. In der Zeit vom 11. bis 27. April 1902 wird vom Dänischen Automobilenklub und dem Industrieverein zu Kopenhagen in den Ausstellungslokalen des letzteren eine Automobilausstellung veranstaltet werden. Diese Ausstellung, welche hauptsächlich Automobilen für Luxus- und Nutzgebrauch umfassen wird, kann in einem minderenUmfange auch Raum für Motorfahrräder und zur Automobilenfahrt gehörige Gegenstände geben. Beteiligung an der Ausstellung findet unter folgenden Bedingungen statt, dass: von den Ausstellern keine Platzmiete oder andere Abgaben verlangt werden, das im Industrieverein vorhandene Material an Vitrinen und Tischen zu freier Verfügung gestellt wird, die ausgestellten Gegenstände in der Ausstellungszeit vom Ausstellungscomité gegen Feuersgefahr versichert gehalten werden, das Comité die durch die allgemeine Aufsicht mit den ausgestellten Gegenständen verursachten Ausgaben bestreitet, dagegen aber keine Verantwortung für eventuellen Schaden, welche dessenungeachtetentstehen oder für eventuelle Verluste durch Diebstahl übernimmt, das Comité dafür Sorge tragen wird, dass Ausstellungsgegenstände, welche nach beendeter Ausstellung wieder ausgeführt werden, zollfrei eingeführt werden können, so dass die Aussteller ausser den Ausgaben zur Herbeischaffung der Gegenstände und des speziellen Installationsmaterials nur diejenigen Kosten zu tragen haben, welche durch Transport an und von dem Ausstellungslokal, Auspacken, Aufstellung, Herabnehmen und Einpacken, sowie durch die von den Gegenständen erforderte besondere Bedienung und das Reinhalten verursacht sind. Anmeldungen zur Teilnahme an dieser Ausstellung mit möglichst ausführlichen Darstellungen über die Art, die Grösse, den Preis u.s.w. der Gegenstände, am besten durch Illustrationen erläutert, sind an das Comité der Ausstellung zu senden unter Adresse: „Der Industrieverein, Kopenhagen, B.“ vor dem 15. Januar 1902, wonach im Laufe des Monats Februar Mitteilung vom Umfang, in welchem die eingegangenen Anmeldungen angenommen sind und von der Zeit, zu welcher die Ausstellungsgegenstände hier sein müssen, gegeben wird. Bücherschau. Électricité et Optique von H. Poincaré, deuxième edition, revue et complétée. Paris 1901. Carré et Naud. Hervorgegangen aus Vorlesungen, welche der weit bekannte Verfasser in den Jahren 1888, 1890 und 1899 über elektromagnetische Lichttheorien an der Sorbonne hielt, enthält das Werk eine erschöpfende Wiedergabe der seit Maxwell ausgearbeiteten Lichttheorien; obgleich aus diesem Grunde die Lektüre des Buches die Kenntnis höherer mathematischer Theoreme (Lagrange'sche Gleichungen, Stokes'scher Satz, partielle Differentialgleichungen) erfordert, ist die Diskussion der physikalischen Grundlagen mit grosser Anschaulichkeit und Klarheit durchgeführt; in dankenswerter Weise ist namentlich auch mit Erfolg versucht, jene Begriffe der Maxwell'schen Theorie physikalisch anschaulich darzustellen, welche im Originalwerk Maxwell's dem Leser besondere Schwierigkeiten bereiten. Nach Aufstellung der wichtigsten Formeln der Elektrostatik (Potential, Poisson'sche Gleichung, Gauss'scher Satz) werden die Maxwell'sche Theorie der elektrischen Verschiebung (S. 14 bis 34), die Poisson'sche Theorie der Dielektrika und ihr Zusammenhang mit der Helmholtz'schen (S. 35 bis 65) und die auf Konduktoren wirkenden Kräfte behandelt. Ein kleines Kapitel über Elektrokinetik gibt die Gesetze des elektrischen Stromes und den Unterschied zwischen Leitungs- und Verschiebungsstrom (S. 77 bis 83). Potential und Feldstärke ausserhalb und innerhalb eines Magneten (S. 84 bis 94), Wirkung von Magneten auf Ströme (S. 95 bis 111) und die Wirkung von Stromkreisen aufeinander, einschliesslich der Induktion (bis S. 148) bilden die letzten Kapitel, welche auf die Ableitung der Gleichungen des magnetischen Feldes vorbereiten, die nun S. 149 bis 154 folgen. An sie schliesst sich die elektromagnetische Lichttheorie Maxwell's (S. 155 bis 191) und die Erörterung der magnetischen Drehung der Polarisationsebene an (S. 191 bis 230), die den ersten Teil des Buches zu Ende führen. Im zweiten Teil sind die elektrodynamischen Theorien von Ampère, Weber und Helmholtz und der Uebergang von der letztgenannten zur Maxwell'schen dargelegt (S. 311 bis 344). Im dritten Hauptteile werden wir mit den neuesten, erst in den letzten Jahren weiter durchgearbeiteten und an verschiedenen Versuchen erprobten Theorien von Hertz und H. A. Lorentz eingehend bekannt gemacht; die Hertz'sche Elektrodynamik erweitert die Maxwell'schen Gleichungen auf den Fall bewegter Körper (S. 363 bis 420). Die Lorentz'sche geht von wesentlich neuen Gesichtspunkten aus, indem sie aus der Hypothese von Elektrizitätsatomen und der Auffassung des Magnetismus als Ampère'scher Molekularströme die Maxwell'schen Feldgleichungen ableitet und führte zu der Voraussage des in den letzten 3 Jahren so wichtig gewordenen Zeemann'schenPhänomens der Aenderung der Lichtemission im magnetischen Felde (S. 423 bis 570). Selbst den allerjüngsten Spekulationen Larmor's ist von Poincaré am Schlusse seines Buches ein Kapitel gewidmet (S. 527 bis 632). Es gewährt somit Poincaré's „Électricité et Optique“ zur Zeit die beste Uebersicht über die existierenden Theorien der magnetischen, elektrischen und Lichterscheinungen und zwar in einer dem Verfasser eigenen klaren und eleganten Form. Dr. K. Fischer, München. Die Vermessungskunde – ein Taschenbuch für Schule und Praxis von Prof. Wilhelm Miller. Mit 117 in den Text gedruckten Abbildungen. Hannover 1901. Gebrüder Jänecke. Unseres Wissens hat es bisher – um es unumwunden zu gestehen – trotz der vielen vorzüglichen Bücher über Geodäsie, welche die deutsche Litteratur aufweist, doch keines darunter gegeben, das nebst den Anforderungen der Schule und des Arbeitszimmers auch den Bedürfnissen des Feldmessers und Topographen bei seiner Thätigkeit im Freien in so umfassenden, gelungenem Masse gerecht worden wäre, wie dies dem vorliegenden, in bescheidenem aber handsamen Format erschienenen und auf engem Raum einen überraschend reichen Inhalt aufweisenden Taschenbuch nachgerühmt werden darf. Dasselbe behandelt in knappster aber durchwegs vortrefflicher Darstellung zuförderst das gesamte Gebiet der Instrumentenlehre und sodann die eigentliche Vermessungslehre, wo sich nebst den Methodenbeschreibungen, den mathematischen Ableitungen und den etwa zugehörigen Zifferntafeln auch noch eine Menge praktischer Winke und Anleitungen finden, die für den ausübenden Techniker besonderen Wert besitzen. Prof. Miller's Taschenbuch der Vermessungskunde wird daher nicht nur den Hörern technischer Lehranstalten, sondern allen bereits im Berufe stehenden Bau- und Eisenbahningenieuren, sowie all den Beamten des Berg- und. Forstwesens, der städtischen oder sonstigen Behörden u.s.w., insoweit dieselben Höhen- oder Planmessungen vorzunehmen haben, oder dem Mappierungsdienste obliegen, einen höchst willkommenen Behelf abgeben, und dasselbe kann als solcher in der That wärmstens empfohlen werden. Selbst der Maschinentechniker findet in den trefflichen Kapiteln Wassermessinstrumente und Die Wassermessungen alle erforderlichen Anhalte für Wasserkraftberechnungen, soweit hierfür die Bestimmungen von Gefällen und Wasserläufen massgebend ist. L. K.