Titel: Kleinere Mitteilungen.
Fundstelle: Band 322, Jahrgang 1907, Miszellen, S. 107
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Kleinere Mitteilungen. Kleinere Mitteilungen. Hygienisch konstruierte Niederdruckdampfheizkörper. Nach Klarstellung der Anforderungen an die Erwärmung unserer Aufenthaltsräume seitens der Hygiene, sind die Heizanlagen zu den „Gesundheitstechnischen Anlagen“ zu rechnen. Für die Erwärmung der Wohnräume ist dies von grosser Tragweite. Hier wird z.B. gefordert, daß die Temperatur der Räume in senkrechter Richtung keine wesentlichen Unterschiede aufweise. Daß zur möglichsten Erfüllung dieser keineswegs leichten Aufgabe die Konstruktion der Heizkörper eine ganz bedeutende Rolle spielt, bedarf keiner Auseinandersetzung. Betrachtet man aber die Heizkörper, so findet man, daß eine prinzipiell unrichtige Erwärmung der gangbarsten Heizkörper, der Radiatoren, insbesondere für Niederdruckdampf besteht. Bei den zur Verwendung gelangenden Niederdruckdampfheizkörpern (Radiatoren, Rippenheizkörpern) wird nämlich der Dampf oben eingeführt, was hygienisch grundfalsch ist. In der Regel wird der Heizkörper nur teilweise, d.h. in seinen oberen Teilen mit Dampf gefüllt sein. Die Nachteile, welche sich für die Raumerwärmung in senkrechter Richtung ergeben, liegen auf der Hand. Bei der Warmwasserheizung ist die Einführung des Heizmittels in den Heizkörper von geringfügigerer Bedeutung, weil stets der ganze Heizkörper von warmem Wasser durchströmt wird und der Unterschied der Temperaturen des Wasserein- und austrittes nur relativ gering ist. Anders bei Niederdruckdampfheizkörpern. Hier besteht eine Oberflächentemperatur von rd. 100° C, die bei der durchschnittlichen Beanspruchung der Heizkörper nur in den oberen Teilen derselben vorhanden ist, während die unteren Heizkörperteile kälter bleiben. Die Aufgabe der Heiztechniker in bezug auf eine hygienische Erwärmung unserer Aufenthaltsräume mittels Niederdruckdampf geht aus vorstehendem deutlich hervor. Sie lautet: Die hygienische Erwärmung eines Raumes für dauernden Aufenthalt hat zu erfolgen: 1. durch Heizflächen niedrigster Bauart bei möglichster Verteilung derselben über den ganzen Raum, 2. durch relativ hohe Heizkörper (konzentrierte Wärmequellen), aber steter Erwärmung von unten nach oben. Die Aufgabe 1 ist leicht zu erfüllen. Es sei nur erinnert an glatte Rohrheizflächen (Rohrschlange), die an den Wänden, unmittelbar über Fussboden in etwa zwei Lagen übereinander angeordnet sind. Mit der Aufgabe 2 als der wichtigeren haben sich einige Heiztechniker mit Erfolg befaßt. Besonders hervorgehoben zu werden verdient der neue Patent-Niederdruckdampfofen und der Patent-Niederdruckdampfinjektionsofen der Firma Fritz Kaeferle-Hannover, die der erwähnten Forderung sich nicht nur möglichst nähern, sondern auch noch weitere Vorteile technischer Natur aufweisen. Textabbildung Bd. 322, S. 107 Fig. 1. Cl Luft und Kondenswasser; Dl Dampf. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, strömt der Dampf unten in den Radiator ein, nachdem er zuvor durch das Regulierventil V, das mit der Düse d versehen ist, gegangen ist. Jeder Niederdruckdampfheizkörper darf bei dem höchst zulässigen Betriebsdrucke nicht mehr Dampf zugeführt erhalten als er vermöge seiner Oberfläche zu kondensieren vermag. Aus diesem Grunde ist die Düse d eingebaut worden, deren Bohrung natürlich der Heizfläche des Ofens entspricht. Die Zubemessung der erforderlichen Dampfmenge wird zumeist durch Regulierventile, die eine besondere Einstellvorrichtung besitzen, bewirkt. Diese einmalige Einregulierung resp. die Zubemessung der größten Dampfmenge mittels der Adjustiereinrichtung ist aber derart umständlich und zeitraubend, daß sie selten einwandfrei durchgeführt wird. Hierzu kommt, daß diese Einregulierung nicht einmal zu allen Jahreszeiten bewirkt werden kann. Und in der Tat wird auch die Einregelung einer Niederdruckdampfheizungsanlage als eine recht unangenehme Beigabe von wohl fast allen Heiztechnikern empfunden. Nur zu oft schlägt der Dampf durch die Heizkörper durch, d.h. tritt in unsachgemäßer Weise in die Kondensleitung ein, wodurch die volle Erwärmung nachbarlicher Heizkörper in Frage gestellt wird. Dieser Nachteil ist bei der vorliegenden Konstruktion beseitigt. Unmittelbar unter der Düse d ist der Kanal c im Ventil V angebracht, welcher in die Kondensleitung führt. Durch diesen Kanal resp. durch diese Kondensleitung fließt nicht nur das Kondenswasser ab, sondern es geht hier auch die Ent- und Belüftung des Heizkörpers vonstatten. Durch die ganze Anordnung ist ein Ueberströmen von Dampf in die Kondensleitung unmöglich gemacht, denn wollte der Dampf in den Kanal gelangen resp. in die Kondensleitung, so müßte er den aus Düse d in den Ofen einströmenden Dampfstrahl kreuzen. Das ist ausgeschlossen, denn der von oben nach unten kreisende Dampf wird von dem in den Ofen strömenden Dampfstrahl in den Ofen hinein- von dem Kanal c zurückgetrieben. Verstärkt wird diese Wirkung noch durch die Einfügung eines Injektors an die Düse d. Ohne Injektor kann bei geringem Dampfdruck und wenig geöffnetem Ventil der Fall eintreten, daß der freie Dampfstrahl zu schwach wird, um bis an das letzte Ofenglied zu gelangen, namentlich dann, wenn der Ofen viele Glieder besitzt. Ausserdem wird der Kreislauf im Ofen selbst bei geringstem Dampfdruck und geringster Dampfmenge viel schneller und vollkommener als beim freien Dampfstrahl. Und daraus folgt wiederum eine gleichmäßige und zugleich niedrigere Temperatur der Ofenoberfläche als 100° C. (Dampfluftgemisch). Das ist wichtig, denn je niedriger die Oberflächentemperatur gestaltet werden kann, desto geringer fällt auch der Temperaturunterschied im Raume in senkrechter Richtung aus. Weiter kommt hinzu, daß die Wärmeemission dieser Heizkörper stets über der ganzen Ofenoberfläche erfolgt. Die Niederdruckdampfinjektionsheizkörper sind angezeigt, wenn aus irgend welchen Gründen eine Warmwasserheizung sich verbietet, aber doch ein Heizsystem geschaffen werden soll, das den hygienischen Anforderungen nach Möglichkeit gerecht wird. Und das Monopol, das die Warmwasserheizung bisher hatte, wenn es sich um die Ausführung einer den hygienischen Anforderungen entsprechenden Raumerwärmung handelt, wird durch die vorbeschriebene Heizeinrichtung eingeschränkt und die Frage welchem der beiden in Rede stehenden Systeme der Vorzug zu geben ist, wird in Zukunft häufig eine andere Beantwortung finden müssen, als wie bislang geschehen ist. M. Mehl-Dresden,       berat. Heizungsingenieur.