Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 40, Jahrgang 1831, Nr. LXXIV., S. 387
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LXXIV. Miszellen. Miszellen. Preisaufgaben des polytechn. Vereins in Bayern. Nachdem sich der Centralverwaltungs-Ausschuß des polytechn. Vereins durch seinen sparsamen und geordneten Haushalt gegenwaͤrtig in der Lage befindet, dem Titel VIII. (§. 30–32.) der Vereinssazungen zu entsprechen, naͤmlich Ermunterungspreise fuͤr solche Gegenstaͤnde festsezen zu koͤnnen, die ihm zum Emporkommen, Verbesserung, oder zur Einfuͤhrung wichtiger Gewerbszweige besonders vortheilhaft und nothwendig scheinen, so hat derselbe beschlossen, die unten nachfolgenden Preisaufgaben festzusezen, und macht darauf aufmerksam, daß von den Preisbewerbern die am Schlusse beigefuͤgten Bedingungen genau eingehalten werden muͤssen und daß die Nichterfuͤllung derselben den Ausschluß der Bewerber zur Folge haben wuͤrde. I. Demjenigen in- oder auslaͤndischen Unternehmer, welcher eine zwekmaͤßige und entsprechende Vorrichtung, gleichviel, ob im In- oder Auslands erbaut, zum Scheren und Schlichten der Kette (Zettel, Aufzug, Werft), von Baumwollen- oder Leinengarn (siehe Dingler's polytechn. Journ. Bd. XX. Seite 1. und Bd. XXI. S. 528.) in Bayern aufstellt, um die einzelnen Weber mit schon geschlichteten und aufgebaͤumten Ketten zu versehen, und diese dadurch in den Stand zu sezen, alle Nachtheile zu vermeiden, die das Scheren der Kette (das Zettelmachen, das Zetteln) mit der Hand, auf die bisher uͤbliche Art mit einfachen Scherrahmen, so wie das Schlichten mit der Hand auf dem Stuhle selbst, im Gefolge hat: die vierfache goldene Vereinsdenkmuͤnze. Anmerkung. Da dieser Ermunterungspreis keinen anderen Zwek hat, als die Maschinenweberei zu vermeiden und dennoch wo moͤglich dasselbe Resultat herbeizufuͤhren, daß der Weber naͤmlich durch eine maschinenmaͤßig gescherte und geschlichtete Kette, wo alle Kettenfaͤden genau in der Lage und Spannung sich befinden, wie sie dem Geschirre und Blatte zugefuͤhrt werden sollen, und alle gleichmaͤßig geschlichtet sind, wobei also die langweilige und mangelhafte Operation des Schlichtens mit der Hand und auf dem Stuhle selbst, die Kluͤmpchen und Knoten etc. hinwegfallen, in den Stand gesezt wird, eine mehr oder weniger eben so große Zahl von Ellen taͤglich zu weben, wie auf dem Maschinenwebstuhl durch jene Vorrichtung resp. Vorarbeit und Vorbereitung der Kette moͤglich wird; so wird einem solchen Unternehmer zur Bedingung gemacht, daß er eine solche Vorrichtung in Bayern aufstellt, und so in Gang bringt, daß er die schon gescherten und geschlichteten Ketten auf den Garnbaͤumen den Webern (wie z.B. in der Schweiz der Fall ist) hinausgibt und entweder auf seine oder der Weber Rechnung, leztere dadurch in den Stand sezt, wie oben bemerkt, eine groͤßere Ellenzahl als ihm bisher moͤglich war, taͤglich weben zu koͤnnen. II. Demjenigen inlaͤndischen Mechaniker, welcher die oben bezeichnete Vorrichtung auf die einfachste, zwekmaͤßigste und wohlfeilste Weise herstellt: die dreifache goldene Vereinsdenkmuͤnze. III. Fuͤr die Herstellung des zwekmaͤßigsten und moͤglichst wohlfeilen und einfachen Webstuhles, auf welchem ein Jeder, auch der nicht Weber ist, arbeiten koͤnnte, wo das Gewebe aͤußerst gleichmaͤßig ausfaͤllt, naͤmlich auf jeden Zoll der Laͤnge oder Breite gleichviel Faden liegen, die Laͤnge der Kette und die Bewegung der Lade immer dieselbe bleibt; die Sperruthen immer in der gehoͤrigen Entfernung vom Rietblatte bleiben und alle Theile des Stuhles mit der bloßen Bewegung der Lade in Thaͤtigkeit gesezt werden, der Weber selbst also nichts weiter zu thun hat, als die auf oben beschriebene Weise vorbereitete Kette ohne alles Hinderniß abzuweben: die dreifache goldene Vereinsdenkmuͤnze. Anmerkung. Der Stuhl braucht nur fuͤr ganz glatte oder bloß gekoͤperte Zeuge, jedoch bis zu der Breite von zwei ein halb bayerische Ellen, vorgerichtet zu seyn und er muß hier in Muͤnchen aufgestellt und es muͤssen hier damit die Proben abgelegt werden. IV. Demjenigen, welcher die Fabrikation des Weißblechs (verzinnten Eisenbleches) so weit vervollkommnet, daß die aus inlaͤndischem Eisen dargestellten Bleche dem englischen Weißbleche an Glaͤtte, Farbe und Glanz der Oberflaͤche, so wie an Geschmeidigkeit gleich oder doch sehr nahe kommen, auch hinsichtlich des Preises keine große Verschiedenheit obwaltet: die vierfache goldene Vereinsdenkmuͤnze. Anmerkung. Die Fabrikation dieses Weißbleches darf nicht bloß ein gelungener Versuch, sondern es muß bewiesen seyn, daß die Verzinnung in der Regel wie die vorgelegten Muster ausfaͤllt. V. Demjenigen Ingenieur, Bau- oder Maurermeister, welcher nach Anleitung der von Hrn. Hofrath und Akademiker Dr. Fuchs in Muͤnchen herausgegebenen Abhandlung uͤber den Moͤrtel (siehe Kunst- und Gewerbeblatt No. 47–52. des Jahrganges 1829) inlaͤndischen hydraulischen Kalk aufsucht, daraus hydraulischen Moͤrtel bereitet und anwendet, um feuchte Waͤnde und Wohnungen troken, die Wetterseiten der Gebaͤude schuͤzend und dauerhaft zu machen, dann Wasserbehaͤlter, Wasserbauten uͤberhaupt, Kloaken, Keller etc. herzustellen und trokene Silo's zur Aufbewahrung des Getreides zu erbauen: die dreifache goldene Medaille. Anmerkung. Man macht die Theilnehmer auch zugleich auf die interessante Abhandlung des k. b. Ingenieurs Hrn. Friedr. Panzer in Wuͤrzburg („uͤber die Aufbewahrung des Getreides in Silo's,“ Wuͤrzburg 1830) aufmerksam. (Vergl. auch Polytechn. Journal Bd. XXXIX. S. 433.) VI. Fuͤr die Bereitung der Laiblischen bleifreien Toͤpferglasur (Kunst- und Gewerbeblatt No. 34–1829) als Handelsartikel, d.h. im Großen, zu den moͤglichst billigen Preisen, so, daß selbe die Toͤpfer leicht und mit denselben Vortheilen, als wie die Bleimittel (Bleierze, Glaͤtte etc.) anwenden koͤnnen: die einfache goldene Medaille. Uebrigens wird Folgendes bemerkt. 1) Die Zeit der Preisbewerbung wird bis 1. Junius 1832 festgesezt, bis zu welchem Zeitpunkte die oben vorgeschriebenen Bedingungen erfuͤllt und die Zeugnisse, Muster so anders dem Centralverwaltungs-Ausschusse des polytechn. Vereins vorgelegt seyn muͤssen. 2) Zum Zweke der Pruͤfung und Preiszuerkennung wird ein eigenes Preisgericht niedergesezt. 3) Die Resultate dieser Pruͤfung, so wie die Preiszuerkennung, werden durch das Kunst- und Gewerbeblatt oͤffentlich bekannt gemacht werden. 4) Die Zeugnisse muͤssen durchaus genuͤgend und vollstaͤndig seyn und duͤrfen keinen Zweifel uͤbrig lassen. 5) Eben so muͤssen die Muster in zureichender Quantitaͤt und wo es erforderlich, von verschiedenen Gattungen vorgelegt werden, um die geeigneten Proben damit anstellen zu koͤnnen. 6) Es versteht sich bei jenen Gegenstaͤnden, wo die Wohlfeilheit, oder der Preis derselben uͤberhaupt, zur Bedingung gemacht ist, von selbst, daß solcher genau angegeben ist, wie die Gegenstaͤnde im Großen oder in Parthien verkauft werden. 7) Der Centralverwaltungs-Ausschuß behaͤlt sich bevor, die vorgelegten Muster zu den angegebenen Preisen sich zuzueignen und seinem Landesproducten-Cabinette einzuverleiben. 8) Der Centralverwaltungs-Ausschuß wird es sich zur besonderen und angenehmen Pflicht machen, nicht nur das preiswuͤrdig Befundene in seinem Blatte nach Verdienst zu empfehlen, sondern er wird auch, je nach Befund der Umstaͤnde und Wichtigkeit des Gegenstandes, die k. Staatsregierung darauf aufmerksam machen, daß solche Gegenstaͤnde, wie z.B. der Webstuhl, allgemein eingefuͤhrt und durch Staatsmittel (Industriefond) die geeignete Unterstuͤzung zur allgemeinen Verbreitung gegeben werde, u.s.w., so, daß also noch weitere ersprießliche Resultate daraus fuͤr den Preistraͤger hervorgehen koͤnnen. Instruction, welche das franzoͤsische Ministerium zur Vollziehung der koͤniglichen Ordonnanzen in Betreff der Dampfbothe und zum Entwurfe besonderer Verordnungen fuͤr jedes Departement gab. Die Schifffahrt mit Dampfbothen ist in Frankreich durch die koͤnigl. Ordonnanzen vom 2. April und 29. October 1823, vom 25. Mai 1828 und 25. Maͤrz 1830 geregelt. Nach der ersten dieser Ordonnanzen muͤssen sich in jenen Departements, in welchen sich Stroͤme, Fluͤsse oder Kuͤsten befinden, auf welchen Dampfbothe errichtet sind oder errichtet werden koͤnnen, die Aufsichtscommissionen, die von den Praͤfecten ernannt werden, versichern, daß diese Bothe mit der nothwendigen Festigkeit gebaut sind, und zwar vorzuͤglich in Hinsicht auf den Bewegungsapparat, und daß dieser Apparat auch sorgfaͤltig in allen seinen Theilen gut erhalten wird. Kein Dampfboth kann und darf eine Fahrt antreten, bevor sich die, mit der Untersuchung desselben beauftragte, Commission von der Festigkeit des Baues und dem guten Zustande der Maschine uͤberzeugt hat, und bevor der Praͤfect dem Eigenthuͤmer des Bothes eroͤffnet hat, daß er den Bericht der Commission erhalten und entsprechend gefunden habe. Dieser Eroͤffnung wird auch die Verordnung beigefuͤgt, welche jene Anordnungen enthaͤlt, die der Praͤfect dem Eigenthuͤmer des Bothes hinsichtlich der Schifffahrtspolizei vorzuschreiben fuͤr gut und nuͤzlich findet. Endlich hat die Commission die Bothe alle drei Monate, und so oft als es nothwendig seyn sollte, zu untersuchen, und in dem, dem Praͤfecten zu erstattenden, Berichte ihre Vorschlaͤge uͤber die Maßrogeln vorzulegen, welche in dem Falle zu ergreifen waͤren, wo der Zustand des Bewegungsapparates eine wahrscheinliche Gefahr befuͤrchten ließe. Die zweite Ordonnanz, naͤmlich jene vom 29. October 1823, betrifft die Dampfmaschinen mit hohem Druke im Allgemeinen. Sie bestimmt ein System von Vorsichtsmaßregeln, welches gegenwaͤrtig allgemein bekannt ist, und welches seit langer Zeit bei jenen Maschinen mit hohem Druke befolgt wird, die zur Schifffahrt verwendet werden, jedoch mit Ausnahme jener Anordnungen, welche die Schuzmauern und den Raum der Lokale betreffen, indem diese bei Bothen ihre Anwendung nicht finden koͤnnen. Die dritte Ordonnanz, jene vom 25. Mai 1828, verfuͤgt unter Anderem, daß die Sicherheitsmaßregeln, welche durch den 2ten, 3ten, 4ten und 5ten Artikel und durch ersten §. des 7ten Artikels der Ordonnanz vom 29. October 1823, und durch die Ordonnanz vom 7. Mai 1828 vorgeschrieben werden, auch auf die Kessel, die Siedroͤhren, die Cylinder und die Huͤllen der Cylinder jener Dampfmaschinen mit niederem Druke auszudehnen sind, welche zur Schifffahrt verwendet werden. Die vierte Ordonnanz endlich, jene vom 25. Mai 1830, betrifft, indem sie von den Maschinen mit niederem Druke im Allgemeinen handelt, in einigen Punkten auch die Dampfbothe. Dieser Ordonnanz zu Folge muͤssen die Klappen der Maschinen mit niederem Druke auf Schiffen direct beladen werden; auch muß jede Maschine mit einem Manometer mit freier Luft versehen seyn, dessen Laͤnge durch den gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im Kessel bestimmt wird. Es ist nicht schwer auf die Maschinen mit hohem und niederem Druke, welche sich auf Bothen befinden, die verschiedenen Sicherheits- und polizeilichen Maßregeln anzuwenden, welche durch die eben angefuͤhrten Ordonnanzen verfuͤgt werden, wenn man sich theils nach den Instructionen vom 19. Maͤrz 1824, 7. Mai 1825 und 12. Julius 1828 in Betreff der Maschinen mit hohem Druke im Allgemeinen richtet, theils jene Anordnungen im Auge behaͤlt, welche hier aufgefuͤhrt werden sollen. Die Staͤmpel, deren man sich zur Bestaͤtigung der Proben bedienen wird, werden dieselben kreisrunden seyn, die man in der Muͤnze zu Paris schlaͤgt, und welche die Aufschrift, Ordonnanz vom 29. October 1823 tragen. Man fand es unnoͤthig, neue Patrizen fuͤr die Ordonnanzen vom 7. und 25. Mai 1828 graviren zu lassen, indem diese lezteren mit jener vom 29. October 1823 zusammenhaͤngen. Der Grad der Schmelzbarkeit der Metallscheiben, welcher in jedem einzelnen Falle erforderlich ist, wurde bis jezt nach einer provisorischen Tabelle berechnet, welche die Verwaltung am Ende der Instruction vom 7. Mai 1825 mittheilte. Seither wurde die kgl. Akademie der Wissenschaften veranlaßt definitiv zu bestimmen, welche elastische Kraft der Wasserdampf bei verschiedenen Temperaturen besizt. Das Resultat der Arbeit der kgl. Akademie ist eine sehr genaue und ausgedehnte Tabelle, welche man am Ende der gegenwaͤrtigen Instruction finden wird, und deren man sich von nun an statt der provisorischen Tabelle zu bedienen hat.Diese Tabelle befindet sich am Ende der Arbeit der HHrn. Arago und Dulong uͤber die elastische Kraft des Dampfes. Unsere Leser finden sie bereits im Polyt. Journ. Bd. XXXVI. S. 337. Die Fabrikanten und Eigenthuͤmer von Dampfkesseln, die fuͤr Schiffe bestimmt sind, koͤnnen sich, wie bisher, in der Fabrik des Hrn. Collardeau zu Paris, rue de la Cérisaie N. 3., nicht bloß Metallscheiben, welche bei jeder erforderlichen Temperatur schmelzen, sondern auch Stangen aus diesen leicht fluͤssigen Metallgemischen verschaffen. Allein es muß bemerkt werden, daß Personen, welche nicht sehr geuͤbt sind, mit großer Schwierigkeit aus einer Stange Scheiben erhalten, welche denselben Grad von Schmelzbarkeit besizen, den die Metallstange hatte, und daß es viel sicherer ist, sich der in der Fabrik selbst verfertigten Scheiben zu bedienen, indem diese jedes Mal sorgfaͤltig versucht worden. Man hat gefunden, daß es sehr vortheilhaft ist, den schmelzbaren Scheiben eine Dike von wenigstens 15 Millimeter zu geben, und sie außen mittelst eines Rostes im Flusse zu erhalten, indem sie dadurch verhindert werden, sich bei ihrer Befestigung am Kessel zu woͤlben. Die Anwendung dieser Roste macht es aber nothwendig, die im 5ten Artikel der Ordonnanz vom 29. October 1823 festgesezten Durchmesser der Scheiben zu erhoͤhen. Diese Erhoͤhung muß so seyn, daß die freie oder nicht bedekte Oberflaͤche der am leichtesten schmelzbaren Scheibe eben so groß ist als die Oberflaͤche einer der Sicherheitsklappen, und daß die freie oder unbedekte Oberflaͤche der Scheibe, welche am schwersten schmilzt, vier Mal so groß ist als die Oberflaͤche derselben Klappe. Die Fabrikanten und Eigenthuͤmer von Dampfkesseln finden in der oben angefuͤhrten Fabrike Roste, die fuͤr jede Groͤße der Scheiben eingerichtet sind, und welche sich sehr leicht anbringen und entfernen lassen. Da die Ordonnanz vom 25. Mai 1828 den Gebrauch von Dampfkesseln und Siedroͤhren aus Gußeisen auf Dampfschiffen verboten hat, so werden die Kessel und Roͤhren aus Eisenblech oder gehaͤmmertem Kupfer, dieser Ordonnanz und jener vom 7. Mai 1828 zu Folge, mit einem Druke gepruͤft, der drei Mal so groß ist, als der Druk, welcher bei den Proben durch die hydraulische Presse am Anfange angewendet wird. Diesen Proben werden jedoch jene Kessel nicht unterworfen, welche sich mit ebenen Flaͤchen enden, und sich daher, sowohl ihrer Form als ihrer Einwirkung nach, von den Kesseln der Maschinen mit hohem Druke unterscheiden. Solche Kessel erhalten folglich auch keinen Staͤmpel. Die Kessel mit ebenen Seiten koͤnnen naͤmlich, ohne eine Veraͤnderung ihrer Form zu erleiden, und ohne verdorben zu werden, den vorgeschriebenen Proben nicht unterworfen werden. Die Proben mit der hydraulischen Presse sind bei denselben auch um so weniger nothwendig, da man in den Kesseln dieser Art gewoͤhnlich keinen Dampf von hoher Spannung erzeugen kann, und da dieselben nur mit sehr niederem Druke, hoͤchstens mit einem Druke von 1 1/2 Atmosphaͤren, wirken. Da nun die Kessel mit ebenen Seiten von der Probe mit der hydraulischen Presse ausgenommen sind, so muß dafuͤr gesorgt werden, daß dieselben nie mit einem inneren Druke arbeiten, welcher staͤrker ist als jener von 1 1/2 Atmosphaͤren. Zu diesem Behufe werden ihre Sicherheitsklappen mit einem Gewichte beladen, welches hoͤchstens ein Aequivalent von 1 1/2 Atmosphaͤren ist, d.h. mit einem Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden Quadratcentimeter. Zum Ueberflusse werden an dem oberen Theile dieser Kessel auch noch schmelzbare Metallscheiben angebracht, welche dem Druke von 1 1/2 Atmosphaͤren entsprechen. Die erste dieser Scheiben, welche kleiner ist, muß also bei 122° des hundertgradigen Thermometers, die zweite groͤßere bei 132° schmelzbar seyn. Die Befreiung der Kessel mit ebenen Seiten von der Probe darf jedoch nicht auf die Cylinder und Cylinderhuͤllen der Maschinen ausgedehnt werden, zu welchen dieselben gehoͤren; sondern diese sind auf die gewoͤhnliche Weise zu pruͤfen, und nach den Proben mit einem Staͤmpel zu versehen, welcher in Chiffern 1 1/2 Atmosphaͤren andeuten wird. Wenn die Dampfmaschinen in den gewoͤhnlichen Anstalten schon die strengste Beobachtung aller dieser vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln erfordern, so finden dieselben noch weit nothwendiger bei den Dampfbothen ihre Anwendung. Denn bei diesen kann man zur Verhinderung der Nachtheile der Explosionen nicht zu Mauern seine Zuflucht nehmen, welche die Maschine umgeben, und bei ihnen ist, im Falle eines Ungluͤkes, eine große Anzahl von Menschenleben bloßgestellt. Die Ortsbehoͤrden koͤnnen daher in der ihnen anvertrauten Ausuͤbung der Verordnungen ruͤksichtlich der Dampfbothe nicht thaͤtig und vorsichtig genug seyn. Die Aufsichtscommissionen in's Besondere koͤnnen nicht genug Sorgfalt auf die Untersuchung verwenden, welche jeder Erlaubniß zur Dampfschifffahrt vorausgehen muß. Sie muͤssen in ihrem Berichte den Zustand im Detail angeben, in welchem sie die vorzuͤglichen Theile des Mechanismus eines jeden Schiffes fanden. Sie haben vornehmlich zu erweisen, daß der Herd so eingerichtet ist, daß er keinen Unfall veranlassen kann, daß das Spiel der Speisungspumpe hinreichend ist, und daß die gewoͤhnliche Kraft der Maschine hinreicht, um alle Hindernisse der projectirten Fahrt zu uͤberwinden. Die koͤnigl. Ordonnanz vom 2. April 1823 ertheilt den Ortsbehoͤrden die Befugniß, die Vorsichtsmaßregeln durch oͤrtliche Verordnungen zu vervollstaͤndigen; dieselben haben sich zu bestreben, diese Befugniß zu benuͤzen, wie es bereits auch mehrere Praͤfecten auf den Vorschlag der Aufsichtscommissionen thaten. Da es von Wichtigkeit ist, daß so viel als moͤglich Gleichfoͤrmigkeit in den Verordnungen dieser Art herrsche, so werden hier die vorzuͤglichsten Gesichtspunkte in Erinnerung gebracht, auf welche bei dem Entwurfe derselben Ruͤksicht genommen werden muß. §. 1. In Betreff der Beaufsichtigung und Unterhaltung der Maschinen. 1) Die Erlaubniß zur Schifffahrt darf nur unter der ausdruͤklichen Bedingung gegeben werden, daß sich an Bord eines jeden Dampfbothes, welches zur Aufnahme von Reisenden bestimmt ist, ein Mechaniker befindet, dessen Auftrag es ist, bestaͤndige Aufsicht uͤber die Maschine zu fuͤhren, und der die noͤthige Kenntniß besizt, um dieselbe immer in gutem Zustande erhalten, sich von der gehoͤrigen Wirkung derselben versichern, und im Nothfalle sie ausbessern zu koͤnnen. 2) Die Vorrichtungen des Mechanismus duͤrfen nie dem Heizer anvertraut werden, der sich bloß nach den Anordnungen des Mechanikers zu fuͤgen hat. 3) Der Mechaniker muß alle gewoͤhnlichen Vorsichtsmaßregeln beobachten, welche durch die ministerielle Instruktion vom 19. Maͤrz 1824 vorgeschrieben werden, und zu diesem Zweke muß diese Instruktion in dem Lokale der Dampfmaschine angeschlagen seyn. §. 2. In Betreff der Speisung der Kessel. 4) Um den Mechaniker in den Stand zu sezen, daß er sich jeden Augenblik versichern kann, daß die Speisung den Abgang an Dampf und alle uͤbrigen Verluste an Wasser ersezt, und daß die Oberflaͤche des Wassers im Kessel bestaͤndig in einer gewissen Hoͤhe und uͤber den Leitern erhalten wird, in welchen die Flamme des Herdes circulirt, muß ausdruͤklich empfohlen werden, daß an jedem Kessel, außer dem gewoͤhnlichen Schwimmer, zwei glaͤserne Anzeigeroͤhren angebracht werden, die in gutem Zustande zu erhalten sind, und bei deren Eichung die Wirkung der Ausdehnung zu beruͤksichtigen ist. Jede dieser Roͤhren wird senkrecht zwischen zwei wagerechten, kupfernen Tubulirungen angebracht, die mit Haͤhnen versehen sind, und mit dem Inneren des Kessels uͤber und unter der Wasserflaͤche in Communication stehen; dadurch erhaͤlt sich das Wasser in den beiden Glasroͤhren auf derselben Hoͤhe, auf welcher es in dem Kessel steht. Es sind auch Auswechslungsroͤhren vorraͤthig zu halten, damit, wenn eine derselben braͤche, sie gleich wiederersezt werden kann. Um den oben angegebenen Zwek zu erreichen, kann man sich auch damit begnuͤgen, an jedem Kessel drei Anzughaͤhne anzubringen, von welchen sich einer an der gewoͤhnlichen Hoͤhe der Wasserflaͤche, der zweite etwas daruͤber, und der dritte etwas unter derselben befinden muͤßte. Die Anwendung der Glasroͤhren verdient jedoch bei der Dampfschifffahrt auf Fluͤssen den Vorzug. 5) Man koͤnnte uͤberdieß auch empfehlen, an jedem Kessel eine Sicherheitsroͤhre anzubringen, welche sich mit einer Orgelpfeife endigt, und so eingerichtet ist, daß, wenn die Oberflaͤche des Wassers aus irgend einem, nicht vorgesehenen, Grunde im Kessel unter den bestimmten Punkt sinken sollte, der Dampf sogleich durch diese Roͤhre entweichen und einen anhaltenden Ton hervorbringen wuͤrde, welcher die Naͤhe der Gefahr verkuͤndet. §. 3. In Betreff der Sicherheitsklappen. 6) Der Mechaniker muß sorgfaͤltig daruͤber wachen, daß die Sicherheitsklappen sich immer in gutem Zustande befinden, und immer frei spielen koͤnnen. 7) Die Klappen muͤssen mittelst Hebel beladen werden, wenn der Kessel mit hohem, und gerade fuͤr sich, direct, wenn er mit niederem Druke arbeitet. Es muß foͤrmlich verboten werden die Klappen zu uͤberladen. 8) Die Last der Klappen muß in Kilogrammen und Bruchtheilen von Kilogrammen, nach der Nummer des kreisfoͤrmigen Staͤmpels auf dem Kessel, bestimmt werden. Wenn der Kessel niederen Druk und ebene Seiten hat, in welchem Falle er keinen Staͤmpel traͤgt, da er keiner Probe unterworfen worden, so muͤssen die Klappen direct mit einem Gewichte beladen werden, welches hoͤchstens 1 1/2 Atmosphaͤren gleich kommt, d.h. mit einem Gewichte von 0,516 Kilogr. auf jeden Quadratcentimeter.Wenn man die Belastung einer Klappe fuͤr jeden Quadratcentimeter ihrer Oberflaͤche berechnet, so muß man auf den Druk, den die Atmosphaͤre selbst auf diese Klappe ausuͤbt, Ruͤksicht nehmen. Man darf daher nicht 1,033 Kilogr. (das Gewicht, welches dem Druke einer Atmosphaͤre auf einen Quadratcentimeter entspricht), mit der Zahl des Staͤmpels auf dem Kessel multipliciren, sondern mit dieser Zahl, weniger Einer Einheit. Wenn z.B. der Kessel den Staͤmpel von drei Atmosphaͤren truͤge, so wuͤrde die Belastung der Klappen 2,066 Kilogr. auf jeden Quadratcentimeter betragen. §. 4. In Betreff der schmelzbaren Metallscheiben. 9) Es muß ausdruͤklich verboten seyn, sich solcher Metallscheiben zu bedienen, deren Grad von Schmelzbarkeit nicht der Nummer des Staͤmpels auf dem Kessel entspricht, so wie auch die Schmelzbarkeit dieser Scheiben auf was immer fuͤr eine Weise zu vermindern. 10) Es muß befohlen werden, daß uͤber diesen Scheiben unbefestigte Dekel angebracht werden, welche dieselben immer in gutem Zustande erhalten, sie vor allen Verlezungen schuͤzen, und sie vorzuͤglich gegen den Zutritt des Wassers und jeden fremden Koͤrpers verwahren, so daß man immer auf den ersten Blik die Nummern der achtekigen Staͤmpel erkennen kann, welche sie tragen. 11) Es muͤssen bestaͤndig in jedem Dampfbothe solche Metallscheiben zum Auswechseln vorraͤthig seyn, damit man jene, welche allenfalls geschmolzen seyn sollten, durch neue ersezen kann. §. 5. In Betreff der Manometer. 12) An jedem Kessel muß ein Oueksilbermanometer angebracht seyn, welches sorgfaͤltig verfertigt, und sehr genau graduirt seyn muß. 13) Bei den Kesseln mit niederem Druke muß immer das Manometer mit freier Luft angewendet werden, und auch bei den Kesseln mit hohem Druke soll man sich so viel als moͤglich desselben bedienen, indem es dem gewoͤhnlichen Manometer weit vorzuziehen ist, d.h. demjenigen, welches verkuͤrzt ist und dessen Roͤhre, die an dem oberen Ende geschlossen ist, Luft enthaͤlt, von dem Queksilber comprimirt werden soll. 14) Es muͤssen gehoͤrige Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, um dieses Instrument vor jedem Unfalle zu schuͤzen; zum Ueberflusse muß in jedem Dampfbothe fuͤr diesen Fall auch noch ein zweites Manometer vorraͤthig seyn. §. 6. In Betreff der Leitung der Heizung und der Maschine. 15) Der Mechaniker muß daruͤber wachen, daß der Heizer das Feuer mit der groͤßten Regelmaͤßigkeit gebe und unterhalte, wobei alle jene Vorsichtsmaßregeln genau zu befolgen sind, die in der Ministerialinstruction vom 19. Maͤrz 1824 angegeben sind; diese muß daher, wie schon oben erwaͤhnt wurde, in dem Lokale der Maschine angeschlagen seyn. 16) Wenn das Dampfboth still halten soll, so hat der Capitaͤn den Mechaniker und den Heizer vorher davon in Kenntniß zu sezen, damit dieser lezte zu feuern aufhoͤre. Sollte in dem Falle, wo das Dampfboth still gehalten hat, die Queksilbersaͤule in dem Manometer fortfahren zu steigen, so hat der Mechaniker dann dem Dampfe Ausgang zu verschaffen. 17) Wenn, ungeachtet aller angewandten Vorsicht, es nicht vermieden werden konnte, daß der Kessel Mangel an Wasser litt, und wenn derselbe an einigen Punkten roth zu gluͤhen anfaͤngt, so darf man durchaus kein Wasser in denselben bringen, sondern man muß dem Dampfe schnell durch eine Klappe oder durch einen Entladungshahn Ausgang verschaffen. In diesem unangenehmen Falle muß man, ehe die Speisung des Kessels mit Wasser wieder hergestellt werden darf, diesen hinreichend abkuͤhlen lassen, und zwar dadurch, daß man das Feuermaterial von dem Herde entfernt. §. 7. In Betreff der Polizei der Dampfbothe. 18) Es muß den Capitaͤnen ausdruͤklich verboten werden (und zwar unter ihrer persoͤnlichen Verantwortlichkeit fuͤr die Ungluͤksfaͤlle, welche daraus entstehen koͤnnten), die Dampfbothe mit einer groͤßeren Schnelligkeit fahren zu lassen, als sich mit dem regelmaͤßigen Gange des Bewegungsapparates vertraͤgt. 19) In jedem Dampfbothe soll ein Buch offen liegen, dessen Blaͤtter von der Ortsbehoͤrde paginirt werden sollen, und in welches die Reisenden ihre Bemerkungen uͤber den Gang des Schiffes und uͤber die Hafereien oder anderen Zufaͤlle eintragen koͤnnen. 20) Diese Buͤcher muͤssen den Aufsichtscommissionaͤren jedes Mal vorgelegt werden, so oft sie die Dampfbothe besuchen, und den mit der Lokalpolizei beauftragten Obrigkeiten der Gemeinden, die an dem Lauft des Wassers liegen, so oft diese die Mittheilung derselben verlangen. 21) In jedem Saale, in welchem sich Reisende aufhalten, muß sich eine Tabelle befinden, welche Folgendes anzeigt: a) die mittlere Dauer der Fahrten, sowohl stromaufwaͤrts als abwaͤrts, und mit Beruͤksichtigung der Hoͤhe des Wassers; b) die Zeit, welche das Dampfboth an den verschiedenen, zur Einschiffung bestimmten Orten verweilen muß; c) das Maximum der Zahl der Personen, welche auf das Schiff aufgenommen werden duͤrfen; d) die Erlaubnis, welche den Reisenden zusteht, uͤber Bemerkungen in dem, zu diesem Behufe offen liegenden, Buche niederzuschreiben. 22) Die Capitaͤne muͤssen gehalten seyn, den Lokalbehoͤrden nach jeder Reise alle ihnen waͤhrend derselben bekannt gewordenen Thatsachen anzuzeigen, welche auf die Sicherheit der Schifffahrt Bezug haben, damit dieselben beruͤksichtigt werden koͤnnen. 23) Die besonderen Verordnungen endlich bestimmen den Druk, mit welchem jeder Kessel gewoͤhnlich arbeitet, die Zahl des Staͤmpels, welche sich auf dem Kessel befindet, die Last der Sicherheitsklappen, den Grad der Schmelzbarkeit der angewendeten Metallscheiben, und die Hoͤhe, auf welcher sich das Queksilber durch den gewoͤhnlichen Druk des Dampfes im Manometer erhalten wird; sie muͤssen auch alle die Maßregeln von oͤrtlichem Interesse enthalten, welche die HHrn. Praͤfecten hinsichtlich der Schifffahrtspolizei und der Angabe der Faͤlle fuͤr nothwendig erachten sollten, in welchen die Erlaubniß zur Dampfschifffahrt wegen Uebertretung der Verordnungen auf laͤngere oder kuͤrzere Zeit zuruͤkgenommen werden kann. Diese Verordnungen koͤnnen auch die Artikel 319 und 320 des Strafgesezbuches in Erinnerung bringen, nach welchen die Schiffseigenthuͤmer wegen aller jener Ungluͤksfaͤlle belangt werden koͤnnen, die durch ihre Nachlaͤssigkeit, ihre Ungeschiklichkeit, oder durch Vernachlaͤssigung der Verordnungen herbeigefuͤhrt wurden, und zwar unbeschadet des Schadens und der Interessen, in welche sie verfallen seyn konnten. Fuͤr die Ausuͤbung der den Eigenthuͤmern von Dampfbothen aufgelegten Verpflichtungen haben nicht bloß die Aufsichtscommissionen allein zu wachen, sondern auch die Ingenieurs der Bergwerke, die Bruͤken- und Straßenbaumeister, die Hafenoffiziere, die Maire's und ihre Adjuncten, die Polizeicommissaͤre, die Gendarmerieoffiziere und Unteroffiziere der Staͤdte und Gemeinden, welche an den Schifffahrtslinien liegen. Alle diese Agenten und Funktionaͤre muͤssen, insofern es in ihrem Wirkungskreise liegt, einen Bericht uͤber die vorgefallenen Uebertretungen und Unfaͤlle abfassen, und diese Berichte unmittelbar an den Praͤfecten des Departements einsenden. Auf diese Berichte hin verfuͤgt der Praͤfect, nach Herstellung des Thatbestandes, in so weit es in seiner Befugniß liegt; oder er verweist, wenn es nothwendig ist, die Uebertreter der Verordnungen an die Gerichtsbehoͤrde zur Auflegung der Strafen, in welche sie verfielen. Wenn eine Uebertretung in einem anderen Departement vorfiel, als in jenem, in welchem die Erlaubniß zur Schifffahrt ausgestellt wurde, so uͤbergibt der Praͤfect dieses anderen Departements die verhandelten Acten seinem Collegen, damit dieser leztere verfahre, wie sich's gehoͤrt. Die gewoͤhnlichen Besuche der Aufsichtscommissionen muͤssen sehr oft gemacht werden, und zwar nicht bloß waͤhrend die Dampfbothe ruhig liegen, sondern auch waͤhrend des Laufes derselben. Der Bericht uͤber einen jeden solchen Besuch erwaͤhnt der verschiedenen Gegenstaͤnde, welche untersucht wurden, und gibt das Resultat dieser Untersuchung an. Die Untersuchung hat vorzuͤglich zu betreffen: die Belastung und das Spiel der Klappen, das Spiel des Schwimmers, den Zustand der Metallscheiben, der Staͤmpel und der Manometer; den Zustand der Haͤhne und der Roͤhren, welche die Hoͤhe des Wasserstandes im Kessel anzeigen; den Zustand des Herdes; die Regelmaͤßigkeit der Heizung und der Speisung des Kessels mit Wasser; die Festigkeit des Kessels und der Siedroͤhren, die Erhaltung der Reinheit im Inneren derselben; die Abwesenheit von Auslaͤssen, und den Einfluß derselben, wenn welche vorhanden seyn sollten; die Regelmaͤßigkeit des Spieles der Maschine, die mehr oder weniger guͤnstige Einrichtung des Lokales, in welchem sie sich befindet, die Genauigkeit des Dienstes, und die Ausuͤbung der besonderen Anordnungen, welche durch den Beschluß, der die Erlaubniß zur Dampfschifffahrt ertheilte, befohlen wurden. Wenn die Aufsichtscommission hinreichende Beweggruͤnde zu der Vermuthung hat, daß ein Kessel mit niederem Druke und ebenen Seiten nicht mehr genug Widerstand zu leisten vermoͤge, so hat sie die Aenderung desselben bei dem Praͤfecten zu verlangen. Wenn der Kessel, dessen Festigkeit verdaͤchtig ist, wegen seiner Form eine Probe mittelst der hydraulischen Presse zulaͤßt, so hat die Commission eine Versicherungsprobe zu veranlassen, und bei derselben den Vorsiz zu fuͤhren. Diese Probe hat mit einem Druke zu geschehen, welcher jenem gleich kommt, den der Kessel aushielt, als er gestaͤmpelt wurde. In diesem Falle sowohl, als bei der ersten Probe, ist der Eigenthuͤmer des Schiffes gehalten die Presse zu liefern, und den Arbeitslohn bei dem Versuche zu bezahlen. Es ist jedoch erlaubt, daß der Eigenthuͤmer des Schiffes statt der gewoͤhnlichen Versuchspresse irgend eine Drukpumpe, wie z.B. die Speisungspumpe seiner Maschine, liefere, wenn die Anwendung derselben leicht, und die Wirkung, welche sie hervorbringt, hinreichend ist. Es ist uͤberfluͤssig zu bemerken, daß der Versuch mit jedem Kessel so oft wiederholt werden muß, als es die vollkommene Sicherheit des Dampfbothes zu erfordern scheint. Endlich haben die Aufsichtscommissionen, abgesehen von den Maßregeln, welche sie in Betreff der Kessel von zweifelhafter Festigkeit zu nehmen haben, dem Berichte uͤber einen jeden ihrer Besuche der Dampfbothe alle jene Vorschlaͤge beizufuͤgen, welche sie fuͤr einzelne Faͤlle oder fuͤr das Wohl des Dienstes nothwendig erachten sollten. Sie haben daher auch nie die ihnen zustehende Initiative und die Verantwortlichkeit aus dem Auge zu verlieren, welche ihnen ihre Functionen auflegen. Paris den 27. Mai 1830. Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten. Baron Capelle. Aus dem Bulletin de la Société d'encouragement 1851, Janvier. S. 83. Ueber artesische Brunnen in Frankreich. Der Bulletin de la Société d'encouragement Dec. 1830, S. 478. enthaͤlt den Bericht uͤber die Abhandlungen etc., welche die Gesellschaft in Folge des von ihr ausgeschriebenen Concurses auf die Einfuͤhrung artesischer Brunnen erhielt. Wir theilen das Interessanteste davon hier mit. Hr. Fraisse aus Perpignan bohrte in seiner Meierei zu Puyseg, in der Gemeinde Toulonges, einen Brunnen auf dem hoͤchsten Punkte des Gutes. Das Bohren geschah durch Tagloͤhner, welche von ihm selbst eingeuͤbt und geleitet wurden. Es war der erste artesische Brunnen in diesem Departement: er kostete in Allem 156 Franken, ist 41 MeterEin Meter ist 1,28 Wiener Ellen; ein Liter 0,70 Wiener Maß. A. d. R. tief und befindet sich in mehr oder weniger dichtem Moͤrtel und Thon. Das Wasser springt einen Meter uͤber der Oberflaͤche der Erde hervor; man erhaͤlt in 24 Stunden davon 15,000 Liter; es ist kuͤhl, von vortrefflichem Geschmak, leicht, sehr klar, loͤst die Seife vollkommen auf und kocht die Huͤlsenfruͤchte sehr gut. Der Abhandlung des Hrn. Fraisse waren Muster von dem durchbrochenen Erdreich und die noͤthigen Zeugnisse etc. beigelegt. Hr. Poittevin, von Tracy-le-Mont bei Compiègne, Dpt. de l'Oise, bohrte vier artesische Brunnen, um das Reservoir seiner Manufactur zu speisen, welches unzureichend war, und da es im Winter gefror, die Arbeiten unterbrach. Diese vier Brunnen wurden durch Sand und Thon gebohrt. Der erste, welcher in neununddreißig Tagen gebohrt wurde, ist 37 Meter tief und gibt 33,120 Liter Wasser in 24 Stunden: er kostete in Allem 2583 Franken. Der zweite Brunnen ist 25 Meter tief, wurde in vierzig Tagen gebohrt und liefert in 24 Stunden 19,440 Liter Wasser; er kostete in Allem 1576 Franken. Der dritte Brunnen, von 21 Meter Tiefe, wurde in zehn Tagen gebohrt, gibt in 24 Stunden 119,230 Liter Wasser und kostete 2538 Franken. Der vierte Brunnen endlich wurde durch die Wasserschichte, welche die drei ersten speist, hindurchgebohrt und befindet sich in einer Tiefe von 45 Meter in laufendem Sande, durch welchen Hr. Poittevin nicht mehr bohren konnte. Die Brunnen befinden sich in geringer Entfernung von einander und die drei ersten muͤnden ohne Zweifel in demselben unterirdischen Reservoir. Das Wasser springt in diesen Brunnen 26 1/2 Zoll uͤber die Muͤndung der Roͤhre. Die Gesellschaft ließ sich durch eines ihrer Mitglieder die Brunnen des Hrn. Poittevin untersuchen, welches die angegebenen Resultate auch vollkommen bestaͤtigte. Der gluͤkliche Erfolg des Hrn. Poittevin veranlaßte mehrere Personen in seiner Gegend artesische Brunnen zu bohren. Hr. Lecerf bohrte einen Brunnen in Rouen in seiner Brauerei in der Straße Martainville. In einer Tiefe von 69 Meter sprang das Wasser uͤber die Oberflaͤche des Pflasters der Straße Martainville und man erhaͤlt nahe 30,000 Liter Wasser in 24 Stunden, aber nur die Haͤlfte bei 0,60 Meter uͤber diesem Niveau. Das Wasser ist von vorzuͤglicher Qualitaͤt. Seitdem wurde ein zweiter Brunnen in Rouen gebohrt und es werden wohl bald mehrere unternommen werden, da man nun die Gewißheit hat, daß dieses mit guͤnstigem Erfolg geschehen kann. Auch in der Gegend von Paris und an anderen Orten Frankreichs wurden solche Brunnen gebohrt.Bei Nuͤrnberg und Muͤnchen wurden unter der Leitung des koͤnigl. wuͤrtemb. Bauraths Hrn. Bruckmann im verflossenen Jahre mehrere artesische Brunnen gebohrt. A. d. R. Artesische Brunnen in Italien. Zu Pontedera, welchen es bisher gaͤnzlich an gesundem Trinkwasser fehlte, wurde ein artesischer Brunnen gegraben, welcher diesem großen und empfindlichen Mangel vollkommen abhilft. Der Brunnen ist beilaͤufig 120 Ellen tief. Das Wasser erhebt sich auf eine Elle, ist sehr kuͤhl, vollkommen klar, und hat bloß einen sehr leichten Eisengeschmak, der von den Roͤhren aus Eisenblech herruͤhrt, durch welche das Wasser stroͤmt, und der daher, obwohl er gar keinen Nachtheil bringt, bald verschwinden wird. Ein anderer Versuch zur Grabung eines artesischen Brunnens ist bereits im Bolognesischen, in der Terra die Medicina begonnen, ein den dortigen Einwohnern gesundes Wasser zu verschaffen. Man zweifelt nicht an dem Gelingen des Unternehmens, welches einem geschikten Ingenieur anvertraut ist, der bereits zwei andere artesische Brunnen grub. Eine der groͤßten Schwierigkeiten ist jedoch die Roͤhren, durch welche das springende Wasser laͤuft, in senkrechter Richtung zu erhalten, und ihnen eine solche Staͤrke zu geben, daß sie keinen Nachtheil von den sandigen, kieseligen oder anderen Substanzen erleiden, welche dieselben umgeben. (Biblioteca italiana 1830 Decembre S. 406.) Hrn. Millet's neue Kamine. Der Bulletin de la Société d'encouragement 1831 gibt im Januarhefte S. 69. den Bericht des Hrn. Peclet uͤber die neuen Kamine des Hrn. Millet zu Paris, pasage-Saulnier N. 4., welchem auch eine vollstaͤndige Zeichnung derselben beigefuͤgt ist. Die neue Erfindung des Hrn. Millet bezwekt vorzuͤglich den Nachtheilen abzuhelfen, welche seinen im Jahre 1828 (Bulletin de la Soc. d'encouragement 1828 S. 296.) erfundenen Kaminen vorgeworfen wurden. Da uns auch diese abgeaͤnderten Kamine nicht sehr vortheilhaft scheinen, und da sie vorzuͤglich unserem deutschen Klima nicht entsprechen duͤrften, so verweisen wir unsere Leser einstweilen bloß auf den Bericht uͤber dieselben im Bulletin, welcher zwar guͤnstig ausfiel, allein durch die Erfahrung noch mehr bestaͤtigt werden muß. Bericht des Hrn. Gauttier de Claubry, im Namen des Comité der chemischen Kuͤnste, uͤber die Glasapparate, welche Hr. Danger mittelst seines Loͤthrohres verfertigt, und uͤber die Anwendung dieses Instrumentes zur Bearbeitung des Glases und zu pyrognostischen Versuchen. Der Bulletin hat bereits im Jahre 1828 S. 292. (Polytechn. Journal 1830 Jul. S. 13.) seine Aufmerksamkeit dem Loͤthrohre des Hrn. Danger gewidmet, allein die mit dessen Untersuchungen beauftragte Commission konnte damals, aus den wenigen Versuchen, welche mit diesem Instrumente angestellt wurden, die Wichtigkeit desselben nicht ermessen. Die seither gemachten Erfahrungen und hauptsaͤchlich die von Hrn. Danger in der Glasblaserei bewirkten Verbesserungen veranlaßten diesen nachtraͤglichen Bericht. Der Apparat des Hrn. Danger besteht, wie zum Theile schon bekannt ist, aus einer Blase, welche mittelst eines Pfropfes an einer Buͤchse von Holz oder Metall angebracht ist; an dem vorderen Theile derselben befindet sich eine gekruͤmmte Roͤhre, welche zum Einblasen von Luft in die Blase dient, und an der oberen Flaͤche ist eine andere gekruͤmmte Roͤhre angebracht, welche gegen ihr Ende im Durchmesser gehoͤrig abnimmt und als Schnabel dient. Die Lampe ist die gewoͤhnliche, so wie auch der Docht, und die Anwendung eines Kegels von Eisenblech, der ohne Loͤthung befestigt ist, und der mittelst zweier Arme, die sich auf zwei Eisendraͤhten drehen, nach Belieben uͤber die Flamme gebracht werden kann, wodurch die Hize der Flamme bedeutend erhoͤht, der Rauch aber merklich vermindert wird. Dieser Apparat ist sehr leicht fortzubringen, und verdient daher schon aus diesem einzigen Grunde den Vorzug vor dem Emaillirtische. Die Roͤhren, welche zum Einblasen und zum Ausstroͤmen der Luft dienen, sind mittelst Pfroͤpfen an der Buͤchse befestigt, die Hr. Danger viel vortheilhafter findet als das Einreiben von Metallstuͤken, welches selten eine genaue Verschließung gibt) diese Pfroͤpfe sind mit Klappen von sehr sinnreicher Einrichtung versehen, und bestehen bloß aus kleinen Kegeln von Kork, die mit etwas Talg gefettet sind. Hr. Danger bedient sich auch eines sehr bequemen Durchschlags um die Proͤpfe zu durchbohren. Der Blaͤser sizt am Rande des Tisches, an welchem die Blase befestigt ist, und druͤkt diese nach Bedarf zwischen den Fuͤßen; er erhaͤlt auf diese Weise eine weit groͤßere Hize, als mit dem Emaillirtische, und kann, durch eine leichte Bewegung mit den Knieen, unmittelbar von einer großen Flamme zu einer sehr feinen und umgekehrt, uͤbergehen, ohne daß man irgend einen jener Nachtheile erleidet, welche der Emaillirtisch darbietet, wenn die Staͤrke der Flamme bei demselben geaͤndert werden muß. Die Uebung, welche erforderlich ist, um der Blase den noͤthigen Druk zu geben, und um die Luft einzublasen, ist sehr bald erlangt. Die Kunstgriffe, welche fast alle Glasblaͤser haben, und welche von diesen sorgfaͤltig geheim gehalten werden, wurden von Hrn. Danger auf einige wenige einfache Grundsaͤze zuruͤkgefuͤhrt, und der beste Beweis fuͤr die Bereitwilligkeit, mit welcher er diese mittheilt, liegt in der großen Zahl seiner Zoͤglinge in den lezten zwei Jahren. Wenigstens 400 Individuen lernten Alles, was sie zu wissen brauchen, um die complicirtesten Apparate zu machen. 12 Unterrichtsstunden reichen hin, um alle Operationen im Detail kennen zu lernen, und selbst nach 6 derselben kann man bereits den Lehrmeister entbehren. Man braucht nichts als vierk leine Werkzeuge von außerordentlicher Einfachheit, um dem Glase jede beliebige und selbst die complicirteste Form zu geben; Jedermann kann sich mit Leichtigkeit den groͤßten Theil der physikalischen und chemischen Apparate selbst machen, und man kann sagen, daß Hr. Danger die Arbeit des Glasblasens zur regelmaͤßigen Kunst umgewandelt habe, indem er sie einfachen und sinnreichen Mitteln unterwarf. Er verfertigte mit großer Gewandtheit aus Glas Druk- und Saugpumpen, eine Dampfmaschine mit allen ihren Bestandtheilen, eine Luftpumpe, welche einen fuͤr viele Versuche hinreichenden, luftleeren Raum hervorzubringen im Stande ist; er zeigt seinen Zoͤglingen, wie sie alle diese Apparate selbst machen koͤnnen, und hat die gute Idee, dieselben aus vielen einzelnen Stuͤken zu bereiten, damit man, wenn eines derselben bricht, nicht das ganze Instrument neu verfertigen muß. Diese Apparate sind zwar nicht fuͤr die Anwendung im Großen tauglich, allein sie sind vorzuͤglich zu Demonstrationen beim Unterrichte geeignet, indem sie wegen ihrer Durchsichtigkeit das Spiel aller einzelnen Theile, der Ventile, der Klappen etc. zeigen, und indem sie, wegen ihrer Wohlfeilheit, auch von allen jenen Unterrichtsanstalten angeschafft werden koͤnnen, welche sich wegen des schlechten Ersparungssystemes, das in so manchen Laͤndern thoͤrichter Weise auf den Unterricht ausgedehnt wird, die metallischen Modelle und Apparate nicht beizulegen im Stande sind. Der große Vortheil bei diesen Geraͤthen besteht auch noch darin, daß der Professor sie selbst verbessern, vervollkommnen, abaͤndern und ausbessern kann, und zwar fast ohne alle Kosten, indem er dazu nur das Loͤthrohr und einige Roͤhren braucht. Unter den Instrumenten, welche besonders nuͤzlich fuͤr chemische Laboratorien werden koͤnnen, zeichnen sich vorzuͤglich die Wagen aus, welche ganz aus Glas verfertigt sind, und von den sauren Daͤmpfen, die sich haͤufig entwikeln und oft die kostbarsten metallischen Wagen verderben, durchaus keinen Nachtheil erleiden. Die Wagen des Hrn. Danger koͤnnen, nach Belieben, sehr empfindlich seyn; er verfertigt deren auch, mit welchen man selbst mehrere Kilogramme waͤgen kann. Besondere Erwaͤhnung verdient auch eine Art von Pumpe, deren man sich zum Auswaschen der Filtrums und als Heber bedienen kann, und welche den Vortheil darbietet, daß nichts von den Fluͤssigkeiten, welche dem Chemiker oft so gefaͤhrlich werden, in den Mund geraͤth. Man kann zwar den glaͤsernen Apparaten ihre Zerbrechlichkeit vorwerfen; allein die große Leichtigkeit, mit welcher man gegenwaͤrtig dieselben ausbessern oder neu verfertigen kann, machen diesen Einwurf nichtig. Was nun die Anwendung des Loͤthrohres des Hrn. Danger zu prognostischen Versuchen betrifft, so muß die Commission, ohne ihrer fruͤher ausgesprochenen Meinung zu entsagen, daß es immer besser seyn wird, wenn man seine Versuche mit dem Loͤthrohre der Mineralogen zu machen weiß, doch gestehen, daß Hr. Danger sein Instrument so vortheilhaft anwendet, daß er, theils durch die anhaltende Wirkung desselben, theils durch die große Hize, welche er hervorbringt, pyrognostische Resultate erreicht, welche man vergebens von den meisten derjenigen erwarten wuͤrde, welche das Loͤthrohr am besten zu blasen verstehen, und deren Erreichung manch Mal auf diese Weise selbst ganz unmoͤglich waͤre. Er erhielt eine Menge neuer prognostischer Kennzeichen, und kann mittelst seines Instrumentes nicht bloß die Natur der festen Bestandtheile eines gegebenen Minerales, sondern auch jene der darin enthaltenen Gasarten bestimmen, und mithin eine wahre Analyse derselben machen. Der Bericht der Commission schließt damit, daß sie die Anwendung des Loͤthrohres des Hrn. Danger allgemein empfiehlt. Im Auszuge aus dem Bulletin de la Société d'encouragement. Janvier. 1831. S. 66. Ueber Arbeiten in Kupfer, welche mit Modeln ausgeschlagen werden. Hr. Amedée-Durand erstattete im Namen des Comité der mechanischen Kuͤnste einen aͤußerst vortheilhaften Bericht uͤber die mit Modeln ausgeschlagenen Kupferarbeiten des Hrn. Fugère zu Paris, rue des Gravilliers N. 50., welcher der Fabrik des Hauses Cordier-Lalande und Comp. vorsteht. Dieser Bericht findet sich im Bulletin de la Société d'encouragement 1831 Janvier S. 72.; wir geben hier bloß einen Auszug aus demselben. Die Unternehmung des Hrn. Fugère, welcher durch seine Methode Arbeiten erzeugt, die den getriebenen Arbeiten in Bronze vollkommen aͤhnlich sind, beruht auf einer aͤhnlichen Anwendung des Verfahrens, einem Blatte eines weichen Metalles in einem Model aus einem harten Metalle mittelst eines weichen Metalles, welches zum Abdruͤken dient, eine bestimmte Form zu geben. Dieses, schon seit langer Zeit bekannte, Verfahren wurde jedoch bloß zu Gegenstaͤnden von geringer Erhabenheit und zu solchen Dingen benuͤzt, welche auf einem Grunde befestigt wurden; die Producte desselben waren daher sehr beschraͤnkt. Hr. Fugère ließ die Kunst des Ausschlaͤgers aus ihren engen Graͤnzen hervortreten, und gab derselben eine große commercielle Wichtigkeit, indem sie nun einer noch unberechenbaren Ausdehnung faͤhig ist. In dem Augenblike, wo es Hrn. Fugère gelang, mittelst Matrizen, welche er geschikt und durch Loͤthungen verband, die er unmerklich zu machen wußte, Rundwerke zu erhalten, welche in ihren Details Formen von einem großen Grade von Erhabenheit zeigten, war alle Schwierigkeit uͤberwunden. Es blieb dann nur mehr auszumitteln, ob auf diese Weise auch einzelne Verzierungen hervorgebracht werden koͤnnten, welche die Kruͤmmung und Ruͤndung besaͤßen, die der Geschmak und die Freiheit der Zeichnung erfordern; indem Gegenstaͤnde welche in Matrizen ausgeschlagen werden, nur eine leichte Kruͤmmung haben duͤrfen, um aus denselben wieder herausgenommen werden zu koͤnnen. Es zeigte sich, daß auch alle Gegenstaͤnde dieser Art sich auf diese Weise verfertigen lassen, indem die große Geschmeidigkeit des Metalles gestattet, demselben, nachdem es aus der Matrize gekommen, alle moͤglichen und beliebiger Kruͤmmungen zu geben. Unter den vielen, hoͤchst gelungenen, Arbeiten dieser Art, welche dem Comité vorgelegt wurden, zeichnete sich, als Beweis fuͤr obige Thatsachen, besonders eine Einsezrose aus, welche durch Entfernung einiger unbedeutenden Dinge, und durch eine neue Biegung ein so ganz veraͤndertes Aussehen bekam, daß man nimmer mehr geglaubt haben wuͤrde, daß eine und dieselbe Matrize zwei so verschiedene Verzierungen liefern koͤnne. Die Fabrikate des Hauses Cordier-Lalande und Comp. in diesem neuen Industriezweige sind bereits sehr zahlreich und sehr verschieden. Gegenwaͤrtig beschaͤftigt sich dasselbe vorzuͤglich mit der Fabrikation von Aufhaͤnglampen, welche jenen aus Bronze sehr aͤhnlich sind; das Comité untersuchte eine Reihe derselben von einem bis zu 16 Schnaͤbel; es fand sie alle sehr geschikt und genau bearbeitet und sehr leicht. Die Koͤrper dieser Lampen bestehen aus Messing, welches auf die gewoͤhnliche Weise mittelst der Drehebank zuruͤkgetrieben ist; die Verzierungen sind daran durch ihre Geschmeidigkeit mit einer außerordentlichen Genauigkeit angebracht, und koͤnnen auch, obgleich sie sehr fest angemacht sind, abgenommen werden, wenn sie allenfalls spaͤter vergoldet werden sollten. Da die Loͤthung an den Schaften aus Kupfer besteht, so ist diese Operation sehr einfach. Die Vorsicht ist so weit getrieben, daß in dem Zustande, in welchem die Lampen in den Handel kommen, ein kleines, mit Zinn angeloͤthetes, Gloͤkchen die Schraubenmuͤtter dekt, welche sich an der inneren Seite der Lampen befinden, damit ja kein Oehl durchsikern koͤnne. Die Vortheile, welche die große Leichtigkeit dieser Arbeiten in Hinsicht auf Transport und in Hinsicht ihrer Anwendung in den Wohnungen gewaͤhrt; die erprobte Festigkeit der daran angebrachten Verzierungen; der geringere Preis derselben, sind Vorzuͤge dieser Methode, welche jedem ebenso in die Augen fallen, wie die große Abwechslung in den erhaltenen Producten, und die Schnelligkeit ihrer Vollendung. Das Haus Cordier-Lalande und Comp. wird seine schoͤne Sammlung von Matrizen noch bedeutend vermehren, um auch Candelabres, Armleuchter, Blumenvasen, Verzierungen fuͤr die Architektur und viele andere Gegenstaͤnde damit zu verfertigen. Das Comité schlug vor, dem Hrn. Fugère fuͤr seine sinnreiche und wichtige Unternehmung und Erfindung eine Medaille zu ertheilen. Es bringt auch einen Preis in Vorschlag, welcher fuͤr ein sicheres Verfahren dem Kupfer eine, der Vergoldung aͤhnliche, Farbe zu geben, zuerkannt werden soll, indem es uͤberzeugt ist, daß ein solches Verfahren fuͤr den neuen, ebenbeschriebenen, Industriezweig sowohl als fuͤr die Bronzefabrikation im Allgemeinen, von der groͤßten Wichtigkeit und Nuͤzlichkeit seyn muͤßte. Seidenzucht in Italien. Hr. Joseph von Welz gab auf einem, in Mayland erschienenen, auf beiden Seiten mit kleinen Lettern bedrukten, großen Foliobogen eine statistische Uebersicht der Seidenzucht in Italien, in welcher er auf einer Seite die Menge der rohen und verarbeiteten Seide angibt, welche in den Jahren 1827, 28, 29 und 30 aus dem Lombardo-venezianischen Reiche nach London, Lyon, Wien, nach dem uͤbrigen Deutschland, nach Rußland und in die Schweiz ausgefuͤhrt wurde; waͤhrend er auf der anderen Seite den Zustand der Industrie Englands in Hinsicht auf Seidenwaaren in den Jahren 1823–28 schildert. Er gibt dabei sehr interessante Notizen uͤber die Zahl der Windhaspel, uͤber die Orte, an welchen sich dieselben befinden, uͤber den Preis der Handarbeit etc. Die Biblioteca italiana gibt im Decemberhefte 1830. S. 404. folgenden Auszug aus dieser Statistik. Die Ausfuhr der rohen und verarbeiteten Seide aus dem Lombardo-venezianischen Reiche betrug im J. 1827 3,837,982 kleine Maylaͤnder Pfunde, oder 1,254,227 Kilogr. 1828 4,248,366 1,388,337   – 1829 4,194,215 1,370,640   – 1830 3,577,543 1,169,416   – Die Einfuhr in England im Verlaufe von 27 Jahren betrug, diese Zeit in Zeitraͤume von 9 Jahren getheilt: von 1800 bis 1808, aus Italien 3,210,692 Kilogr. 1809   –  1817       – 3,388,693   – 1818   –  1826       – 5,664,600   – von 1800 bis 1808, aus Indien, China etc. 2,336,423 Kilogr. 1809   –  1817       – 3,561,662   – 1818   –  1826       – 6,445,018   – Nach Beruͤksichtigung des Zustandes der Seidenzeug-Fabriken in England, und nach Vergleichung der daselbst uͤblichen Methoden, Titel und Fabrikations-Preise mit jenen in Frankreich und Italien, zieht Hr. v. Welz den Schluß, daß die Italiaͤner aus mehreren Gruͤnden im Stande sind, der rohen Seide wohlfeiler als die Englaͤnder und Franzosen die erste Zurichtung zu geben. Diese Gruͤnde sind: 1) weil die Italiaͤner, und besonders die Lombarden, einen oͤrtlichen Vortheil vor den uͤbrigen Nationen voraus haben, indem die Errichtung der Muͤhlen kein großes Capital erfordert, und die bewegende Kraft meistens ohne alle Kosten durch das Wasser erhalten wird. 2) weil sie die Lokalkenntniß haben, indem sie sich auf dem Lande mitten unter den Spinnern befinden, und die Seide mit Kenntniß auswaͤhlen koͤnnen. 3) weil dieselben Weiber, welche zur bestimmten Zeit zum Abhaspeln der Cocons verwendet werden, waͤhrend der uͤbrigen Zeit des Jahres andere Seidenarbeiten verrichten. 4) weil der italiaͤnische Spinner die Eigenschaften der Seide kennt, indem er von dem Orte, an welchem sie erzeugt wurde, auf dieselben schließen kann, und weil, nach Hrn. v. Welz, das Geheimniß der Erzeugung einer guten Seide auf der zwekmaͤßigen Lage der Spinnmuͤhle, auf der Anwendung filtrirten Wassers, und auf der Genauigkeit der Spinnerei beruht, die durch Heizung mit Dampf unterstuͤzt werden muß. 5) weil die frisch gesponnene Seide, welche durch das Paken nicht zerknittert wurde, sich viel leichter, und mit weit geringerem Verluste verarbeiten laͤßt. 6) weil die Arbeiter in Italien wohlfeiler leben, als in England, weil sie maͤßig, gelehrig und haͤuslich sind, und nicht auf Kosten und zur Last der Kirchspiele und des Staates leben. 7) weil der Transport der verarbeiteten Seide viel weniger kostet, und mit viel weniger Gefahr verbunden ist, als jener der rohen Seide. 8) endlich, weil die Italiaͤner heute zu Tage nicht mehr Sclaven des Schlendrians sind, sondern an Verstand, Aufklaͤrung und Einsicht mit den uͤbrigen Nationen wetteifern. – Unsere Leser werden hieraus wohl selbst sehen, daß Deutschland sich dieselben Vortheile fuͤr seine Seidenzucht schaffen, und daß es in vielen derselben sogar den Italiaͤnern leicht den Vorrang abgewinnen kann. Eierausfuhr aus Irland. Das Dampfboth Koͤniginn Adelaide, welches neulich von Derry nach Liverpool fuhr, hatte die groͤßte Quantitaͤt von Eiern an Bord, von welcher wir je hoͤrten, daß sie auf einem einzigen Schiffe ausgefuͤhrt wurde. Sie betrug naͤmlich nicht weniger als 51 Tonnen 15 Cent.; ihr Werth kann nicht weniger als 1000–1200 Pfd. Sterl. betragen! (Dublin Journal. Galign. Messenger. N. 5016.) Nothwendigkeit von Strafen auf Mißhandlung der Thiere. Waͤhrend die sogenannten civilisirten Nationen Europa's bestaͤndig uͤber die Barbarei der Tuͤrken etc. sprechen und schreien, begehen Mitglieder derselben ohne alle Ahndung taͤglich Grausamkeiten, welche bei den Barbaren unerhoͤrt sind, oder wenigstens nicht ungestraft veruͤbt werden. Der Marquis von Exeter, erzaͤhlen die Times, reiste kuͤrzlich mit solcher Eile von Stamford nach Northampton, daß zwei der Postpferde unmittelbar darauf zu Grunde gingen. Seine Lordschaft hatte dafuͤr weiter nichts als 45 Pfd. Sterl. an die Eigenthuͤmer der Pferde zu bezahlen. Wo ist die Gesellschaft gegen Grausamkeit und Hrn. Martin's Acte, rufen die Times aus! (Galign. Messenger. N. 5017.) Literatur. Italiaͤnische. Compendio delle più interessanti regole di architettura teorico-pratiche ricavate dai migliori autori per uso ed istruzione dei giovani che si dedicano a questo studio. Del Professore architettoFrancesco Lazzari. Venezia 1830, presso Gius. Picotti. gr. 40. con 4 tavole. Memoria sopra la teoria chimica degli elettromotori voltiani semplici e composti del Dott.Stefano Marianini, professore di fisica e di matematica applicata nell' J. R. Liceo convitto di Venezia. Venezia 1829 dalla tipografia di Alvisopoli, in 80.