Titel: Miszellen.
Fundstelle: Band 95, Jahrgang 1845, Nr. XLII., S. 154
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XLII. Miszellen. Miszellen. Ueber den Widerstand auf Eisenbahnen. Scott Russel hat der British Association (zu York im Septbr. 1844) eine Abhandlung mitgetheilt, worin eine Reihe von Versuchen beschrieben ist, welche er auf der Sheffield und Manchester Eisenbahn anstellte. Zu diesen Versuchen, deren Zwek war, den Widerstand zu bestimmen, welchen die Wagenzuͤge der Bewegung auf den Schienen entgegensezen, mußte die Eisenbahn lange und sehr steile Rampen darbieten – eine Bedingung, welcher die Sheffield und Manchester Eisenbahn in vollem Maaße genuͤgte. Die Versuche waren folgende: 1) Man sezte leere Wagenzuͤge auf dem hoͤchsten Punkt einer geneigten Ebene mit einer Geschwindigkeit von beilaͤufig 30 (engl.) Meilen per Stunde in Bewegung und ließ sie dann von selbst hinablaufen. 2) Derselbe Versuch wurde mit beladenen Wagenzuͤgen angestellt. 3) Eine Locomotive mit ihrem Tender wurde auf dieselbe Weise behandelt; man brachte sie naͤmlich auf eine Geschwindigkeit von 30–40 Meilen per Stunde und ließ sie dann die ganze Laͤnge der geneigten Ebene ohne angehaͤngten Zug von selbst hinablaufen. 4) Eine Locomotive mit ihrem Tender und einem angehaͤngten Wagenzug wurde auf den Gipfel der geneigten Ebene getrieben, worauf man sie frei durch die Schwerkraft hinablaufen ließ. Auf diese Weise erhielt man folgende Resultate: 1) Der Widerstand betraͤgt fuͤr Eisenbahnwagen bei geringen Geschwindigkeiten nicht uͤber 8 Pfd. per Tonne. 2) Fuͤr einen leichten Eisenbahnzug von sechs Wagen bei einer Geschwindigkeit von 23,6 Meilen per Stunde betraͤgt der Widerstand 19 Pfd. per Tonne. 3) Fuͤr einen beladenen Zug von sechs Wagen betraͤgt bei einer Geschwindigkeit von 30 Meilen per Stunde der Widerstand 19 Pfd. per Tonne. 4) Fuͤr einen leichten Zug von sechs Wagen betrug bei 28 Meilen Geschwindigkeit per Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne. 5) Fuͤr einen beladenen Zug von sechs Wagen betrug bei 36 Meilen stuͤndlich, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne. 6) Fuͤr eine sechsraͤderige Locomotive mit Tender betrug bei einer Geschwindigkeit von 23,6 Meilen per Stunde, der Widerstand 19 Pfd. per Tonne. 7) Fuͤr eine sechsraͤderige Locomotive mit Tender betrug bei einer Geschwindigkeit von 28,3 Meilen per Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne. 8) Fuͤr einen aus sechs leichten Wagen nebst Locomotive und Tender bestehenden Zug betrug bei einer Geschwindigkeit von 32 Meilen per Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne. 9) Fuͤr einen aus neun beladenen Wagen nebst Locomotive und Tender bestehenden Zug betrug bei einer Geschwindigkeit von 36 Meilen per Stunde, der Widerstand 22 Pfd. per Tonne. Dieser Gegenstand ist von großer Wichtigkeit, denn von der Ansicht der Ingenieure uͤber die Frage des Widerstandes haͤngt es hauptsaͤchlich ab, welches System hinsichtlich der Rampen sie bei der Anlage neuer Eisenbahnlinien annehmen. Man hat bisher nur zu sehr gefuͤhlt, daß es an hinreichenden praktischen Daten fehlt, um die Frage zu beantworten: wie viel mechanische Kraft erforderlich ist, um einen Wagenzug von bestimmtem Gewicht laͤngs einer gegebenen Rampe mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu bewegen. Hr. Russell bemerkt noch, daß ohne Zweifel ein großer Theil des Widerstandes der Atmosphaͤre zuzuschreiben ist; dieß zugegeben, bleibt jedoch noch immer ein unerklaͤrlicher Widerstand von beilaͤufig 8 Pfd. per Tonne uͤbrig. (Civil Engineers' Journal, Okt. 1844. S. 403.) Ueber die Leistungen der Repsold'schen Feuersprize. Eine von dem Central-Verwaltungs-Ausschuß des polytechnischen Vereins (fuͤr das Koͤnigreich Bayern) gebildete Commission hat eine vom Magistrat der Stadt Muͤnchen angekaufte Repsold'sche SprizeHinsichtlich ihres Princips verweisen wir auf Repsold's Abhandlung im polytechnischen Journal Bd. XCIII S. 256. A. d. R. gepruͤft; folgendes ist der wesentliche Inhalt ihres im Kunst- und Gewerbeblatt Decbr. 1844 mitgetheilten Berichts: „Die fragliche Sprize wird durch zwei Kurbeln mit der Mann bewegt. Das Werk ohne Gestell nimmt keinen Kubikfuß Raum ein. Zwei Mann koͤnnen die Sprize leicht tragen. Jeder Umgang der Kurbel liefert 1/10 Pariser Kubikfuß oder 6. 2 bayerische Pfund Wasser. Die Sprize hat einen 10 Fuß langen Schlauch zum Saugen und einen ohne Mundstuͤk 50 Fuß langen Schlauch zum Druken. Das kleinere Mundstuͤk hat 6 Pariser Linien Oeffnung, das groͤßere 7 Pariser Linien. Das Werk steht auf einem zweiraͤderigen Karren, auf welchem zugleich ein kupfernes Wasserbehaͤltniß Plaz findet, fuͤr den Fall, als die Gelegenheit fehlen sollte, die Sprize das Wasser selbst holen zu lassen. Bei dem ersten Versuche, welchen die Commission anstellte, hatte die Sprize das Wasser aus einem gleich hoch stehenden Brunntroge zu saugen, durch den 50 Fuß langen Schlauch zu druken und nun erst durch das 6 Linien weite Mundstuͤk zu sprizen. Vier Mann bewirkten in einer Zeitminute 43 Umgaͤnge und foͤrderten damit 4,54 Pariser Kubikfuß Wasser auf eine Hoͤhe von 51 Pariser Fuß. Die Quantitaͤt des gesprizten Wassers uͤbergab sich uͤbereinstimmend aus dem Inhalte der Sprize und der Anzahl der Umgaͤnge und aus dem Sinken des Wasserspiegels im Brunntroge. Der Wasserstrahl war vollkommen gut zusammengehalten und eben so constant als bei Sprizen mit Windkessel. Berechnet man das Arbeitsmoment der Mannschaft ohne Ruͤksicht auf die Reibungen in der Maschine und die Widerstaͤnde des Wassers, so hat hiebei als reine Nuzarbeit ein Mann in einer Secunde 32 Pfund einen Fuß hoch gehoben, was eine groͤßere Arbeit ist, als sie ein Mann von geringer Staͤrke (die Mannschaft bestand aus alten schwachen Leuten) laͤngere Zeit hindurch aushalten kann. Daher ergab sich auch, daß die Arbeit allmaͤhlich abnahm. Zum zweiten Versuche wurde der Schlauch in die dritte Etage aufgezogen in eine Hoͤhe von 32,2 Pariser Fuß. Das 7 Pariser Linien weite Mundstuͤk sprizte bei vier Mann, welche mit aller Anstrengung arbeiteten, noch 27 1/2 Fuß hoch. Hiebei wurden in der Minute 4 1/2 Kubikfuß Wasser auf sehr nahe 60 Fuß Hoͤhe gefoͤrdert, was fuͤr den Mann ein nuzbares Arbeitsmoment von 69 Pfund in der Secunde 1 Fuß hoch gibt, und also 2 3/4 mal groͤßer ist als die mittlere Arbeit. Daher war es eine ganz nothwendige Folge, daß sich die Mannschaft bei solcher Anstrengung nach kurzer Zeit erschoͤpft fuͤhlte. Sollte die Sprize daher andauernd so große Wirkung ausuͤben (in der Minute 274 Pfd. Wasser 60 Fuß hoch), was jezt kaum die großen Sprizen mit 12 Mann Bedienung leisten, so muͤßte auch hier die Mannschaft vermehrt werden. Man darf aber nicht vergessen, daß diese Wirkung erzielt wurde durch eine Sprize, die keinen Kubikfuß Raum einnimmt und von 2 Mann getragen werden kann. Hienach erklaͤrt die Commission die Leistungen der Repsold'schen Sprize fuͤr in hohem Grade befriedigend und ganz so, wie sie nach der Theorie und nach dem Princip ihrer Construction zu erwarten waren. Ihr Urtheil uͤber das Princip der Repsold'schen Rotationssprize glaubt sie dahin aussprechen zu duͤrfen, daß von seiner weiteren Verfolgung und Anwendung wesentliche und großartige Fortschritte fuͤr die Feuerloͤschanstalten zu erwarten sind und daß sich dasselbe auch fuͤr anderweitige Saug- und Drukwerke ganz vorzuͤglich eignen moͤchte; daher es sehr zu wuͤnschen waͤre, daß unsere Techniker diesem Gegenstande ihre volle und unparteiische Aufmerksamkeit zuwenden moͤchten.“ Grüel's Vorrichtung fuͤr Fernröhre. Unter denjenigen physikalischen Instrumenten, die, wenn sie in gehoͤriger Vollkommenheit aus den Haͤnden des Kuͤnstlers hervorgegangen, ihrem Besizer großen Nuzen, zugleich aber auch vielfaͤltiges Vergnuͤgen zu gewahren im Stande sind, darf wohl mit Recht das Fernrohr vorzugsweise genannt werden. Auf Reisen, wo sich Fernsichten auf interessante Punkte darbieten, und bei guͤnstiger Luftbeschaffenheit ist die uͤberraschende Wirkung eines Fernrohrs sehr oft Gegenstand gemeinsamer ergoͤzlicher Unterhaltung. Dieß ist aber nur dann zu erreichen, wenn dem Rohr eine ganz sichere feste Stellung mit Leichtigkeit nach allen Punkten hin gegeben werden kann; denn die ruhige sichere Haltung desselben erfordert einige Uebung und gelingt selbst dem Geuͤbten nie in dem Grad, als sie durch mechanische Huͤlfsmittel erreichbar und nothwendig ist, um die kleinsten Details des Bildes ohne Stoͤrung sehen oder etwa eine entfernte schwer erkennbare kleine Schrift gut lesen zu koͤnnen. Man hat zu dem Ende sich sogenannter Baumschrauben und anderer Vorrichtungen bedient, die jedoch zu unbequem sind, um sie gern noch neben dem Rohr selbst in der Tasche zu tragen; das daran befindliche, aus zwei Halbkreisen bestehende Scharnier erfordert schon einigen Raum und paßt uͤberhaupt nur zur Weite desjenigen Rohrs, zu welchem es gemacht ist. Auch ist es fehlerhaft, wenn zur Richtung des Rohrs gar eine Drehung der Schraube in dem Ort, wo sie befestigt ist, erfordert wird. Der von Hrn. C. Gruͤel in Berlin gefertigte kleine Apparat zeichnet sich neben seiner Billigkeit dadurch aus, daß er die allersicherste Fixirung des Rohrs nach allen Richtungen hin gestattet und in der Tasche keinen groͤßeren Raum als ein gewoͤhnliches Taschenmesser einnimmt, daß er fuͤr jedes kleine oder groͤßere Fernrohr, wie man sie auf der Reise mit sich zu fuͤhren pflegt, anzuwenden ist. Wir glauben, Liebhabern von Fernroͤhren durch Hinweisung auf diesen compendioͤsen Gegenstand, der fuͤr den Preis von 2 Thalern zu beziehen ist, einen erwuͤnschten Dienst zu erweisen. P. T. K. Ueber einen Wasserstoff-Ofen zum Verglasen und anderen Anwendungen der Hize in chemischen Laboratorien. Hr. Harcourt erstattete der British Association Bericht uͤber Versuche, welche er hinsichtlich der Verglasung angestellt hat. Dr. Faraday fand es bei seinen Versuchen uͤber Flintglasbereitung ungemein schwierig sich vollkommen gleichartige Massen zu verschaffen, hauptsaͤchlich deßhalb, weil man in den gewoͤhnlichen Oefen nicht im Stande ist die Hize zu reguliren. Hr. Harcourt, uͤberzeugt daß es fuͤr optische Zweke sehr vortheilhaft seyn muß, sich Glas aus anderen Salzen und Basen als sie gewoͤhnlich angewandt werden, bereiten zu koͤnnen, stellte in dieser Hinsicht Versuche an. Er ging von der Vermuthung aus, daß wenn ein dreifach-basisches phosphorsaures Salz ein Glas bildet und das zweifach-basische phosphorsaure Salz ebenfalls, man hoͤchst wahrscheinlich Glaͤser von verschiedenen optischen Eigenschaften erhaͤlt. Bei der Schwierigkeit diese Versuche mittelst der Hize gewoͤhnlicher Oefen anzustellen und der Gefahr welche damit fuͤr die Platintiegel verbunden ist, kam er aus den Gedanken das in gewoͤhnlicher Luft verbrennende Wasserstoffgas zu benuzen. Dalton wurde bei der Construction des ersten Wasserstoff-Ofens zu Rath gezogen und bemerkte sehr richtig, daß die Schwierigkeit in der Praxis darin bestaͤnde – daß Wasserstoffgas, welches unter starkem Druk durch enge Oeffnungen brennt, sich ausblasen wuͤrde. Diese Schwierigkeit wurde jedoch bei dem fraglichen Apparat uͤberwunden. Derselbe bestand aus einer eisernen Roͤhre, worin das Gas mittelst 15 Unzen Zink, 10 1/2 Pinten Wasser und einer 3/4 Pinte Vitrioloͤhl erzeugt wurde. Nach zehn Minuten war das erzeugte Gas unter einem Druk von 21 Atmosphaͤren, nach sechzehn Minuten unter einem Druk von 25 Atmosphaͤren und nach achtzehn Minuten unter einem Druk von 26 Atmosphaͤren. Das Gas wurde in einen andern Cylinder geleitet und von diesem zu den Brennern (fuͤr einfache Gasstrahlen), uͤber welchen ein Platintiegel aufgehaͤngt war. Nachdem das Gas an diesen Brennern angezuͤndet war, erhielt es unter obigem Druk den Platintiegel zwanzig Minuten lang in der Weißgluͤhhize. Edelsteine schmolzen durch die so erzeugte Hize. Je nachdem man den Tiegel ringsum oder bloß am Boden direct erhizen wollte, wurden mehr oder weniger Brenner (fuͤr einfache Gasstrahlen) angewandt. – Mittelst dieses Apparats wurden Versuche uͤber die phosphorsauren Salze des Antimons, Zinks, Baryts und Cadmiums angestellt. Die Resultate sielen jedoch nicht ganz genuͤgend aus; wenn auch die Glaͤser vollkommen durchsichtig waren, hatten sie Streifen. Schon Faraday fand bei allen seinen Versuchen, daß wenn die Elemente des Glases eine bestimmte chemische Verbindung bilden, Krystallisation stattfindet; boraxsaures und kieselsaures Blei in kleinen Quantitaͤten geschmolzen, so daß sie schnell erkalteten, lieferten ein durchsichtiges Glas; in Massen geschmolzen, wo sie laͤngere Zeit zum Erkalten erforderten, waren sie in krystallinischem Zustand. (Mechanics' Magazine, 1844, Nr. 1107.) Lithographische Uebertragung von Handschriften etc. Hr. Lavand, Lithograph zu Perigueux in Frankreich, welcher sich schon seit geraumer Zeit mit den Mitteln beschaͤftigt, Handschriften, Inschriften, Basreliefs etc. zu copiren und zwar durch Abziehen derselben auf ein eigens dazu praͤparirtes Papier, dessen eine Oberflaͤche gekreidet ist, hat nun die Entdekung gemacht, daß durch Beimischung eines gewissen Verhaͤltnisses Fett zur Kreide, die Hand- oder Inschriften etc. sich mit einemmal auf den lithographischen Stein uͤbertragen lasse, so daß man sogleich Abzuͤge davon machen kann. (Mechanics' Magazine, Okt. 1844, S. 238.) Königlich franzoͤsische Verordnung in Betreff des durch absichtliche Beimischungen als Getränk unbrauchbar gemachten Branntweins und Weingeists. Ludwig Philipp etc. Wir verordnen nach Vernehmung Unseres Ministers und Staatssekretaͤrs im Departement der Finanzen und Unseres Staatsraths wie folgt: 1) Als denaturisirt zu betrachten und auf diesen Grund hin von allem Einfuhrzoll, jeder Consumtions- und Detailverkauf-Abgabe befreit, ist aller Spiritus, welcher in einer Proportion von wenigstens zwei Zehnteln des Volums der Mischung, Holztheeroͤhl, Steinkohlentheeroͤhl oder Terpenthinoͤhl, Schieferoͤhl, Bergoͤhl oder sonst ein wesentliches Oehl aufgeloͤst enthaͤlt.Man vergl. den Bericht des Comité der Société d'Encouragementd'Ecouragement uͤber diesen Gegenstand im polytechn. Journal Bd. XCI S. 390. Diese Abgabenbefreiung ist bewilligt, wenn die Fluͤssigkeit außerdem noch andere Substanzen enthalten sollte, und auf welche Weise die Zubereitung oder Denaturisation bewerkstelligt worden seyn mag, sey es nun durch bloßes Vermischen der aͤtherischen Oehle mit rectificirtem Spiritus oder absolutem Alkohol oder kaͤuflichem Spiritus, oder sey es durch Destillation vor oder nach der Vermischung, oder endlich durch Zusammenbringen der Oehle mit den zur Alkohol-Erzeugung bestimmten Urstoffen. 2) Der denaturisirte Spiritus verfaͤllt hingegen einer allgemeinen Denaturisations-Abgabe; er zerfallt zu diesem Zwek in vier Classen, je nach der Quantitaͤt Oehls die er enthaͤlt. Der Zoll wird dem Hektoliter und der Classe nach bei der Ankunft in den dem Einfuhrzoll unterworfenen Staͤdten, und bei der Versendung nach jeder andern Gemeinde, nach dem unter Nr. 1 beigefuͤgtem Tarif, abgesehen vom Decime per Frank, erhoben. 3) Die Quantitaͤt des in denaturisirtem Spiritus aufgeloͤsten Oehls wird mittelst einer graduirten, in dreißig gleiche Theile abgetheilten Roͤhre ermittelt. Zehn dieser Abtheilungen werden mit der zu pruͤfenden Fluͤssigkeit angefuͤllt, zweimal so viel Wasser zugesezt, die Fluͤssigkeit geschuͤttelt und die Anzahl der Abtheilungen der Roͤhre, welche nach dieser Operation von dem obenaufschwimmenden Oehl eingenommen werden, gibt in Zehntheilen die Menge des in der Fluͤssigkeit enthaltenen Oehls an. 4) Die Staͤdte und Communen duͤrfen als Stadtzoll auf denaturisirten Spiritus keine hoͤhere Taxe erheben als den unter Nr. 2 beigefuͤgten hoͤchsten Tarif. Von der Bekanntmachung dieser Verordnung an wird dieser Tarif in den Staͤdten und Communen, welche gegenwaͤrtig einen Stadtzoll auf Spiritus erheben, eingefuͤhrt. 5) Niemand darf denaturisirten Spiritus fabriciren oder bereiten, ohne auf dem Regiebureau die Anzeige davon zu machen, und wenn er ihn durch Destillation bereitet, mit der Licenz als Destillateur, oder wenn er ihn bloß mischt, mit der Licenz als Großhaͤndler versehen zu seyn. 6) Die Fabrikanten oder Verfertiger denaturisirten Spiritus sind, je nach der Art ihres Verfahrens, allen den Branntweinbrennern oder Destillateurs von Profession, oder den Großhaͤndlern auferlegten Verpflichtungen unterworfen; außerdem sind sie noch, welcher Art und welchen Ursprungs auch die von ihnen angewandten Urstoffe seyn moͤgen, der Beaufsichtigung der Verwaltungsbeamten unterstellt. 7) Den Fabrikanten und Verfertigern von denaturisirtem Spiritus sind sowohl fuͤr reinen Branntwein und Spiritus, die sie auf dem Lager baden, als fuͤr den aus deren Verarbeitung hervorgehenden denaturisirten Spiritus Niederlagen gestattet. Jeder Fabrication, jeder Vermischung oder Zubereitung muß eine auf dem Regiebureau zu machende Declaration vorausgehen und zwar in den Staͤdten wenigstens 4, auf dem Lande 8 Stunden vorher. Die denaturisirte Quantitaͤt wird von dem Lager an reinem Spiritus abgeschrieben und das Volum des erzeugten Products als denaturisirter Spiritus gutgeschrieben. 8) Der denaturisirte Spiritus kann nur mit einem Cautionsschein, Erlaubnißschein oder Zollzettel in den Verkehr gebracht werden, der auf dem Regiebureau der indirecten Steuern in denselben Faͤllen und auf derselben Weise wie bei dem Branntwein und Spiritus abgeliefert wird. 9) Es finden auf den denaturisirten Spiritus dieselben gesezlichen und reglementaͤren Bestimmungen Anwendung wie fuͤr die Fabrication des Branntweins und Spiritus von Seite der Branntweinbrenner und Destillateurs, fuͤr die Fuͤhrung der Lager von Seite der Großhaͤndler und Niederlagenbesizer von Getraͤnken, fuͤr den Verkehr mit Branntwein, Spiritus und Liqueuren und fuͤr die Zollentrichtung sowohl bei der Ankunft als bei der Abfuhr. 10) In Uebereinstimmung mit dem Artikel 5 des Gesezes vom 24. Julius 1843 wird jede Uebertretung gegenwaͤrtigen Reglements mit den im Artikel 96 des Gesezes vom 28. April 1816 ausgesprochenen Strafen belegt. 11) Unser Minister Staatssecretaͤr im Finanz-Departement ist mit der Vollstrekung gegenwaͤrtiger Verordnung, die in das Gesezbulletin zu inseriren ist, beauftragt. Palast der Tuillerien, 14. Jun. 1844. No. 1. Tarif des für den Staatsschaz per Hektoliter zu erhebenden Denaturisations-Aufschlags für jedes Spiritus-Präparat, das den Namen denaturisirter Spiritus führt. Textabbildung Bd. 95, S. 158 Quantitaͤt des in dem sogenannten denaturisirten Spiritus enthaltenen aͤtherischen Oehls; Denaturisations-Aufschlag an und fuͤr sich, fuͤr den Hektoliter; In Communen; die dem Einfuhrzoll unterworfen sind und Einwohner zaͤhlen; die keinem Einfuhrzoll unterworfen sind; Seelen; in der Stadt Paris; Fr. Cnt.; Von 2 bis 3 Zehntel (des Volums); Von 3 bis 4 Zehntel; Von 4 bis 5 Zehntel; Ueber 5 Zehntel No. 2. Höchster Tarif des per Hektoliter zu erhebenden Stadtzolls für jedes Spiritus-Präparat, das den Namen denaturisirter Spiritus führt. Textabbildung Bd. 95, S. 159 Quantitaͤt des in dem s. g. denaturisirten Spiritus enthaltenen aͤtherischen Oehls; Maximum des Stadtzolls fuͤr den Hektoliter; In Communen; die keinem Eingangsz. unterworfen sind; Seelen; in der Stadt Paris; im Weichbild von Paris; Fr. Cnt.; Von 2 bis 3 Zehnt. (d. Vol.); Von 3 bis 4 Zehntel; Von 4 bis 5 Zehntel; Ueber 5 Zehntel (Aus dem Bulletin de la Soc. d. Encouragement, Nov. 1844, S. 478.) Neue Nachdrukerfindung. Die Beilage zur (Augsburger) Allgemeinen Zeitung vom 22. Januar d. J. gibt Nachricht uͤber eine in England gemachte Erfindung von Nachdruk, welche von sehr weit reichender Wirkung zu seyn scheint. „Um das Ergebniß der neuen Erfindung kuͤrzlich zu beschreiben (heißt es im Januarheft der Zeitschrift Art Union), so besteht es in der Vervielfaͤltigung jeder Art von Buchdruk oder sonstigem Abdruk unter der Presse, von Zeichnung, Kupferstich oder Lithographie in unbegraͤnzter Menge und in unbegreiflich kurzer Zeit. Jedes Journal z.B. (sagen die Times) kann in zwanzig Minuten von einer einzigen Nummer zum Nachdruk fertig seyn und mit der Schnelligkeit der Dampfpresse abgedrukt werden. Wir haben (faͤhrt Art Union fort) Zeichnungen gesehen, die frisch aus der Hand der Kuͤnstler kamen, und schon nach Verlauf von nicht ganz einer Viertelstunde konnten diese Strich fuͤr Strich vollstaͤndige Reproductionen ihrer Werke empfangen.“ Von einem franzoͤsischen Kupferstich, einem Christuskopf Delaroche's von Blanchard wurde, wie es scheint als erste groͤßere Probe, eine neue Platte genommen und 4 bis 5000 Abdruͤke gemacht, ohne damit an die Graͤnze der Vervielfaͤltigung zu kommen. Das Originalblatt wurde nebst den Copien einer Gesellschaft Kuͤnstler vorgelegt, Malern und Kupferstechern und allen schienen die verschiedenen Abdruͤke von einer und derselben Platte genommen zu seyn, mit dem einzigen Unterschied, daß auf einen Abdruk vor dem andern mehr Sorgfalt verwendet worden. Dieses Blatt ist dem Januarheft der Art Union beigegeben, allein in absichtlich verdorbenen Exemplaren. Der Herausgeber der Art Union naͤmlich, weit entfernt die neue Erfindung auf den naheliegenden, Gefahr drohenden Weg zum Einfall in fremdes Eigenthum zu fuͤhren, hatte sich an die franzoͤsischen Herausgeber von Blanchard's Blatt in Paris gewendet um Einwilligung zur Publication des Nachdruks in Art Union, hatte aber ihre Gegengruͤnde fuͤr so beachtenswerth gehalten, daß er die Platte beschaͤdigte und die gemachten Abdruͤke verbrannte. Von der beschaͤdigten Platte indeß gab er mit Bewilligung der franzoͤsischen Herausgeber Abdruͤke, welche wohl hinreichen das vollkommene Gelungenseyn der neuen Erfindung zu bethaͤtigen, nicht aber Blanchard's Stich fuͤr den Liebhaber zu ersezen. Art Union findet sich zu diesem Verfahren noch besonders veranlaßt durch den Hinblik auf den Schuz, welcher in der allerneuesten Zeit von Frankreich gegen Nachdruk englischer Werke gewaͤhrt worden. Die neue Kunst betreffend, deren Erfinder ein englischer Kupferstecher ist (sonderbarer Weise ist sein Name nicht genannt, da der des Jos. Woods in einer Note angefuͤhrte sich auf den Druker zu beziehen scheint), so verspricht Art Union im Februarheft ausfuͤhrliche Beschreibung und neue Abdruͤke, und bemerkt nur fuͤr diejenigen, welche sich Muͤhe geben moͤchten die Methode zu errathen, daß bei der Bereitung der Nachdrukplatte das Originalblatt unbeschaͤdigt bleibt. Dann meint er, es sey nicht anzunehmen, daß das Geheimniß lange ein solches bleiben koͤnne, und daß der Erfinder nicht einmal ein Patent genommen, wohl einsehend, daß die Erfindung selbst Jedermann die Mittel gegen dasselbe in die Hand gebe. Ist die Erfindung wirklich in ihrer Art vollkommen, so ist nicht abzusehen, zu welchen ausgedehnten Aenderungen in der Gesezgebung sie fuͤhren muß; denn wenn ein gedruktes oder geschriebenes Document mit solcher Sicherheit und ohne Gefahr der Entdekung verfaͤlscht werden kann, so sind die Folgen nicht zu ermessen. Preis-Aufgabe des bayerischen Vereins zur Verbreitung nüzlicher Kenntnisse. Es soll die kehre von der Waͤrme in einer Schrift, nicht uͤber 15 Drukbogen stark, entwikelt werden. Diese ist bestimmt, moͤglichst große Verbreitung unter dem Volke und in Schulen zu erlangen. Ihre Sprache muß daher klar, auch einem nicht wissenschaftlich Gebildeten verstaͤndlich, belehrend, dabei selbst fuͤr der Mann des Faches ansprechend gehalten seyn. Was die Anordnung betrifft, so kann man etwa, mit der subjectiven Wahrnehmung verschiedener Arten von Waͤrme beginnend, auf die objectiven Quellen derselben kommen; den Einfluß der Waͤrme auf die gesammte Koͤrperwelt nach den drei Aggregatformen durch, fuͤhren, ihre Vertheilung in der Welt und speciell auf der Erdoberflaͤche aufnehmen, die engen Graͤnzen bezeichnen, welche durch diese Vertheilung fuͤr das organische und animalische Leben, wie fuͤr den Menschen gegeben sind; sodann zeigen, wie der Mensch um Sicherung dieses Maaßes Waͤrme in den verschiedensten Formen bemuͤht ist, und wie nicht nur das Leben selbst von der Waͤrme abhaͤngt, sondern auch die gesammte Entwiklung der Lebensverhaͤltnisse durch ihre Kenntniß und Handhabung bestimmt wird. Hierbei ist ihr Einfluß und ihre Verwendung in der Landwirthschaft, den Gewerben und dem Haushalte nachzuweisen. Man wuͤnscht in dieser Entwiklung durch oͤfteres Zuruͤkkehren zu dem erst allgemein Anzudeutenden die Vollstaͤndigkeit der Kenntnisse nur allmaͤhlich herbeigefuͤhrt zu sehen, wobei in dem Maaße als die Nebenvorstellungen reicher werden, auch der Hauptgegenstand uͤbersichtlicher und vollstaͤndiger hervortreten wird. Es ist jedoch nicht nothwendig, den hier entwikelten Gang streng einzuhalten; man wollte nur die Auffassungsart des Gegenstandes im Allgemeinen bezeichnen. Die Beurtheilung der Preisschriften wird sich vorzuͤglich richten: nach Klarheit und Gemeinfaßlichkeit der Sprache, Geist in der Auffassung und Durchfuͤhrung, thatsaͤchlicher Begruͤndung und Vollstaͤndigkeit der allmaͤhlich erzielten Belehrung uͤber Erzeugung, Wirkung und Anwendung der Waͤrme. Fuͤr eine diesen Anforderungen entsprechende, von dem engeren Ausschusse des Vereins zur Verbreitung nuͤzlicher Kenntnisse durch gemeinfaßliche Schriften fuͤr preiswuͤrdig erkannte Schrift in deutscher Sprache, welche mit versiegeltem Namen, auf dessen Umschlag das zugehoͤrige Manuskript genau zu bezeichnen ist. und zwar vor 1. Julius 1845 an den unterzeichneten Ausschuß – dessen Mitglieder sich von der Concurrenz ausschließen – portofrei eingesendet wird, ist der Preis von 1200 fl. zugesagt, wogegen zufolge der Sazungen §. 18. das Manuscript in das Eigenthum des Vereins uͤbergeht. Muͤnchen, den 28. December 1844. Der engere Ausschuß       des Vereins zur Verbreitung nuͤzlicher Kenntnisse durch gemeinfaßliche Schriften.             Dr. v. Hermann.                    Dr. Alexander, Secretaͤr.