Titel: Verfahren zur volumetrischen Bestimmung der Kohlensäure; von A. Houzeau.
Fundstelle: Band 208, Jahrgang 1873, Nr. XL., S. 149
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XL. Verfahren zur volumetrischen Bestimmung der Kohlensäure; von A. Houzeau. Aus den Comptes rendus, t. LXXVI p. 773; März 1873. Houzeau, Verfahren zur volumetrischen Bestimmung der Kohlensäure. Bisher wurde die Kohlensäure bei agriculturchemischen und physiologischen Untersuchungen, welche außerhalb der Laboratorien ausgeführt werden, nur selten in anderer Weise als durch Wägung bestimmt. Mein Verfahren besteht darin, die Kohlensäure von einer mit Zinkoxyd versetzten Aetznatronlösung absorbiren zu lassen, hernach das gebildete Kohlensäuresalz durch Fällung mit neutralem Chlorbaryum in unlöslichen Zustand zu versetzen und das frei gebliebene Natron mittelst titrirter Schwefelsäure alkalimetrisch zu bestimmen. Die im Titer dieses Natrons vor und nach der Absorption des Kohlensäuregases gefundene Differenz repräsentirt die Schwefelsäure welche durch eine äquivalente Menge Kohlensäuregas ersetzt worden ist. Die möglicherweise erfolgte Bildung von Natronbicarbonat wird durch das Zinkoxyd angezeigt, welches sich in diesem Falle niederschlägt. Man absorbirt die zu bestimmende Kohlensäure durch 10 K. C. der Natronlösung,Dieselbe wird mit ungefähr 200 Kubikcentimeter einer Natronlauge von 36° Baumé in der Weise bereitet, daß man in der Hälfte dieser Lauge unter Anwendung von Wärme einen Gramm trockenes Zinkoxyd löst. Nach dem Erkalten gießt man die andere Hälfte der Natronlauge zu der zinkischen Lösung und verdünnt das Ganze mit destillirtem Wasser auf einen Liter; von dieser Natronflüssigkeit darf ein Kubikcentimeter zur Neutralisation nicht mehr als 30 bis 31 K. C. der titrirten Säure erfordern, von welcher 1 Liter 3,5 Grm. SO³, HO enthält, und 1,57 Grm. CO² entspricht. welche sich in einer Will'schen Röhre befinden, deren Ende man mittelst eines Kautschukrohres mit einem kleinen Probirröhrchen verbindet, welches 1 K. C. Barytwasser oder ein Gemisch von Natronflüssigkeit und Chlorbaryumlösung enthält. Nach dem Versuche schreitet man zur Fällung des gebildeten Carbonats und dann zur Bestimmung des frei gebliebenen Natrons. Wenn, wie es zuweilen vorkommt, die Natronflüssigkeit nach der Absorption der Kohlensäure trübe geworden ist, so darf man sie der Behandlung mit Chlorbaryum erst unterwerfen, nachdem man sie von Neuem mit 10 K. C. Normalnatronflüssigkeit versetzt hat, um das entstandene Bicarbonat zu zerstören.