Titel: Elektrisch betriebener Lagerplatzkran von 3 t Tragkraft zum Verladen von Roheisenmasseln mittels Lastmagneten oder Kübels.
Autor: K. Drews
Fundstelle: Band 325, Jahrgang 1910, S. 210
Download: XML
Elektrisch betriebener Lagerplatzkran von 3 t Tragkraft zum Verladen von Roheisenmasseln mittels Lastmagneten oder Kübels. Von K. Drews, Oberlehrer an der Kgl. höheren Maschinenbauschule in Posen. Elektrisch betriebener Lagerplatzkran usw. Der nachfolgend beschriebene Kran ist von der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. (M. A. N.) für das Hochofenwerk des Kgl- Berg- und Hüttenamtes Amberg in Amberg (Oberpfalz) geliefert worden. Er hat den Zweck, die Masseln aus der Gießhalle des Hochofen nach dem Lagerplatz zu schaffen oder in Eisenbahnwagen zu verladen. Fig. 1 zeigt den Kran mit dem Hochofen im Hintergrunde. Die Kranbrücke ruht auf zwei fahrbaren Stützen, deren Schienenentfernung 35,7 m beträgt. Da der Lagerplatz gegen die Bahnstrecke abgeböscht ist, so hat man, um eine möglichst große Spannweite zu erreichen, die linke Kranschiene an den Fuß der Böschung verlegt. Der Höhenunterschied beider Kranschienen beträgt 8,3 m. An der Bahnseite kragt die Brücke noch um 5 m aus; die äußerste Hakenstellung reicht hier bis 3 m von Schienenmitte. Von den links sichtbaren zwei Gleisen des Bahnkörpers dient das an der Kranstütze liegende als Lade-, das andere als Zufuhrgleis. Textabbildung Bd. 325, S. 209 Fig. 1. Elektrisch betriebener Lagerplatzkran der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg für das Hochofenwerk Amberg. Die bahnseitig liegende Stütze wirkt als Pendelstütze; sie ist portalartig ausgebildet, um der Laufkatze die Durchfahrt auf den Ausleger zu gestatten. Wie aus Fig. 1 erkenntlich, besteht die Kranbrücke aus zwei kräftig miteinander versteiften Fachwerkbalken in Winkeleisenkonstruktion von etwa 2,5 m Feldweite. Zwischen den beiden Obergurten liegt ein Wagerechtwindverband. Als Fahrschienen für die Laufkatze dienen Schienen Nr. 5 a der Burbacher Hütte. Diese sind in ihrer ganzen Länge auf einem ⌶-Eisen aufgenietet, das wiederum auf Knotenpunktsauskragungen der Untergurte befestigt ist. Durch die bezüglich der Balkenebenen exzentrischen Rad- I drücke der Laufkatze treten Momente auf, die eine Verdrehung der Brückenträger um deren Obergurte nach außen zur Folge haben würden. Zur Aufnahme dieser Drehmomente ist in jedem Felde ein Querrahmen nach Fig. 2 angeordnet. An dem einen Träger befindet sich außen ein mit gelochtem Blech abgedeckter und mit Geländer versehener Laufsteg, der auch den Fahrmotor und die Längswelle aufnimmt. Der ganze Kran ruht auf vier Laufrädern von 700 mm Durchmesser, die je zwei in Radkästen aus ⊏-Eisen gelagert sind. Die Laufräder laufen lose auf ihren festgestellten Achsen. Der Radstand beträgt an der bahnseitigen Pendelstütze 10 m, an der anderen 6 m. Fig. 3 und 4 zeigen den Fahrantrieb. Der Fahrmotor steht, wie schon oben erwähnt, in der Brückenmitte auf dem seitlichen Laufsteg. Er leistet normal 20 PS bei n = 835. Mittels eines in dem Oelkasten a laufenden Stirnrädervorgeleges treibt der Motor zunächst die Längswelle b an, von der die Bewegung durch Kegelräder auf die beiden in den Brückenstützen gelagerten Schrägwellen c übertragen wird. Von diesen wird mittels Kegel- und Stirnräderübersetzung je ein Laufrad an beiden Kranseiten angetrieben. Zur Abkürzung des Nachlaufweges ist auf der Motorwelle die von dem Elektromagneten d betätigte Backenbremse e angeordnet. Eine zweite, wesentlich kräftiger wirkende Backenbremse kann im Notfalle durch das Ausschalten des Hauptschalters zur Wirksamkeit gebracht werden, wodurch ein sicheres Anhalten des Kranes bis zum Schleifen der Räder auf den Schienen erreicht wird. Die Kranfahrschienen sind wie die für die Laufkatze ebenfalls auf ⌶-Eisen aufgenietet. Die Radkästen sind an ihren Enden mit Bufferbohlen versehen. Die in Fig. 4 sichtbaren Zughaken an den Radkästen dienen bei Außerbetriebsetzung zum Anhängen des Kranes in seinen Endstellungen an die Bufferständer; dadurch ist eine weitere Sicherung gegen Verschieben des Kranes bei heftigen Windstößen geschaffen. Textabbildung Bd. 325, S. 210 Fig. 2. Querrahmen. Fig. 57 zeigen die Laufkatze mit dem Führerstand. Das Gestell ist aus ⊏-Eisen hergestellt und wird von vier Laufräder von 320 mm ⌀ getragen. Die Spurweite beträgt 2,3 m, der Radstand 1,74 m. Der Transport der Masseln geschieht entweder mittels Kübels oder mittels Lastmagneten. Es sei zunächst die Wirksamkeit der Hubwinde bei Kübeltransport beschrieben. Der Kübel ist ein um die Gelenke a nach unten aufklappbarer Blechkasten. Er hängt mittels Karabinerhaken und Ketten an Oesen des Querstückes b. Die vier Eckpunkte des Kastens sind in derselben Weise an den Hebeln c aufgehängt, die um an dem Querstück sitzende Bolzen schwingen können. Letzteres hängt an der zweirolligen Unterflasche d. Die beiden Enden des viersträngigen 12 mm starken Tragseiles laufen auf die Hubtrommel e von 350 mm ⌀ auf. Diese hat rechts- und linkssteigende Rillen, so daß die Last stets in der Mitte bleibt und nicht in Richtung der Trommelachse wandert. An den vier Hebeln c greifen ferner die 10 mm starken Oeffnungsseile an, die von den vier Oeffnungstrommeln f aufgewunden werden. Der Bewegung letzterer muß von der der Hubtrommel so in Abhängigkeit gebracht werden, daß beim Schließen und Oeffnen des Klappkastens sich nur die Hubtrommel dreht, beim Heben und Senken aber die Hubtrommel und die Oeffnungstrommeln sich drehen. Ein Hubspiel geht nun in folgender Weise vor sich: Der geschlossene Kasten wird unten von Hand gefüllt. Darauf steuert der Kranführer den Hubmotor H M auf Heben. Dieser treibt mittels des Schneckengetriebes S1 und der Stirnräder R1 und r1 die Hubtrommel an. Die Mitnahme der Oeffnungstrommeln, von denen je zwei auf einer gemeinsamen Welle sitzen, geschieht durch das Rad R2 auf der Hubtrommelwelle. R2 ist nicht mit der Trommelwelle fest verbunden, sondern mittels des Gewindes i auf dieser achsial verschiebbar angeordnet. Beim Heben des Kübels befindet sich R2 in der gezeichneten Lage; es ist alsdann mit seiner Nabe durch die Schraubenwirkung beim Drehen der Trommelwelle gegen die auf letztere aufgekeilte Lamellenkupplung k gepreßt, wodurch die Mitnahme bewirkt wird. Die Kupplung ist mit Ledereinlagen versehen, damit das Anlegen und Mitnehmen des Rades R2 sanft und ohne Stoß erfolgt. R2 treibt dann mittels des Rades R3 (Uebersetzung \left\frac{52}{74}\right) die eine Welle der Oeffnungstrommeln an, von der dann die Bewegung durch die gleich großen Räder R4 und R5 auf die andern übertragen wird. Textabbildung Bd. 325, S. 210 Fig. 3 und 4. Fahrtriebwerk des Kranes. Nachdem nun die Verladebrücke an den Entleerungsort gefahren ist, wird der Hubmotor auf Senken gesteuert, wobei wiederum die Oeffnungstrommeln mitgenommen werden. Das Regeln der Senkgeschwindigkeit geschieht durch Senkbremsschaltung des Hubmotors, indem dieser unter dem Rücktrieb der Last als Dynamo Strom erzeugend auf die Regulierwiderstände arbeitet. Soll nun der Kübel nach unten aufklappen, um sich zu entleeren, so müssen die vier Oeffnungsseile, d.h. deren Trommeln festgehalten werden, während die Hubtrommel sich in demselben Sinne noch um ein gewisses Stück weiter dreht, wobei das Querstück b die festgehaltenen Hebel c nach unten durchknickt. Das Festhalten der Oeffnungstrommeln geschieht vom Kranführer mittels der Bandbremse B, die er mit dem Fußhebel g betätigt. Da bei dem Festhalten der Oeffnungstrommeln Rad R2 durch R3 an der Drehung verhindert wird, so schraubt es sich von der Kupplung k los gegen das äußere Lager. Die Größe des Verschiebungsweges ist nach dem Oeffnungs- oder Schließwege des Querstückes b bemessen. Textabbildung Bd. 325, S. 211 Laufkatze. Um den Kasten zu schließen, steuert der Kranführer den Motor auf Heben, hält aber zunächst die Bremse B wieder geschlossen, so daß sich nur die Hubtrommel dreht. Das Mitnehmerrad R2 schraubt sich nun wieder gegen die Kupplung k zurück. Im richtigen Augenblick, d.h. wenn der Kübel geschlossen ist, läßt der Führer die Bremse los, die Oeffnungstrommeln werden mitgenommen und wickeln ihre bezüglichen Seile im weiteren Verlaufe der Hubbewegung auf. Als Haltebremse dient eine von dem Elektromagneten E betätigte Backenbremse H auf der Schneckenwelle. Zwischen Motor- und Schneckenwelle befindet sich eine elastische Kupplung K. Der Hubmotor leistet 11 PS bei n = 835. Soll das Verladen der Masseln mit dem Lastmagneten M (Fig. 5 u. 7) geschehen, so wird der Kübel abgenommen und der Magnet mittels Ketten in die Oesen der abgefederten Bolzen l eingehängt. Damit sich die Polfläche des Magneten den Unebenheiten der Masseln besser anpassen und er seine volle Zugkraft ausüben kann, ist jene unterteil, indem der Magnet nicht wie gewöhnlich einen, sondern 24 einzelne leicht bewegliche Pole besitzt. Seinen Strom erhält der Magnet durch das Kabel m (Fig. 5). Dieses wird beim Heben auf die Kabeltrommel n gewickelt, die ebenfalls von der Hubtrommel mittels der Räder R6 und R7 und der Gallschen Kette O angetrieben wird. Die auf der Katze fest verlegte isolierte Leitung für den Magneten ist an die Schleifringe p geführt, von wo der Strom mittels Bürsten dem Magnetkabel auf der Trommel zugeführt wird. Bei Kübelförderung wird der Antrieb der Kabeltrommel durch die ausrückbare Kupplung q abgeschaltet. Textabbildung Bd. 325, S. 211 Fig. 8. Das Arbeiten des Kranes mit dem Lastmagneten. Fig. 8 zeigt den Magneten beim Heben von Masseln. Die Fahrbewegung der Katze wird durch den Motor K M (3,2 PS bei n = 1080) bewirkt, dessen Antrieb durch das Schneckengetriebe S2 und das Stirnräderpaar R8 R9 auf eine Radachse übertragen wird. Wie Fig. 5 und 6 zeigen, hängt das Führerhaus an dem verlängerten Gestell der Katze. Es enthält die Steuerapparate für die Motoren, auch für den Kranfahrmotor, und für den Lastmagneten. Die Triebwerkteile auf der Katze sind durch ein leichtes mit Blech beschlagenes Haus gegen Witterungseinflüsse geschützt. Die Arbeitsgeschwindigkeiten der Verladebrücke sind folgende: Heben von 3 t v = 8 m i. d. Min. Katzefahren v = 40 Kranfahren v = 75 In einer Stunde können 40 t Masseln verladen oder über den Lagerplatz verteilt werden. Der Kübel faßt 3000 kg Masseln; die Zugkraft des Lastmagneten beträgt 2000 kg. Bei Kübelbetrieb sind zwei bis drei Arbeiter zum Füllen des Kübels erforderlich, bei Magnetbetrieb außer dem Kranführer weiter keine. Der Lastmagnet verbraucht 1100 Watt. Der Betriebsstrom ist Gleichstrom von 500 Volt Spannung, der in dem eigenen Kraftwerk erzeugt wird. Die Stromzuführung geschieht durch blanke Kupferleitungen, die auf Masten an der Seite der kurzen Brückenstütze verlegt sind. Die Konstruktionsgewichte sind folgende: Brücke mit Fahrwerk 33000 kg Katze mit Führerstand 4800 Querstück 150 Kübel 950 Magnet 500 Die Motoren und Steuerapparate haben die Siemens-Schuckertwerke geliefert.