Titel: POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
Fundstelle: Band 326, Jahrgang 1911, S. 573
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POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. Polytechnische Rundschau. Die Abmessungen unserer neuesten Linienschiffe, über die in der Presse vielfach unrichtige Angaben verbreitet waren, veröffentlicht der Nauticus 1911. Die Wasserverdrängung der Schiffe „Ostfriesland“, „Thüringen“, „Helgoland“ und „Oldenburg“ beträgt 22 800 Tonnen, also um 3900 Tonnen mehr, als die der „Nassau“-Klasse, und um 1500 Tannen mehr als in den aus englischer Quelle stammenden Veröffentlichungen angegeben. Die Länge beträgt 166,5 m, die Breite 28,5 m, der Tiefgang 8,2 m. Die Bewaffnung besteht aus zwölf 30,5 cm-Geschützen in 6 Doppeltürmen, vierzehn 15 cm-Schnellfeuerkanonen, vierzehn 8,8 cm-Schnellfeuerkanonen und sechs Torpedolancierrohren. Die Schiffe sollen bei einer indiziertem Maschinenleistung von 28000 PS eine Geschwindigkeit von 20,5 Knoten erreichen. Der Antrieb erfolgt durch drei Kolbenmaschinen. Auch die über unseren neuesten Panzerkreuzer „Moltke“ in der Presse aufgetauchten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Die Länge des Schiffes beträgt nach Nauticus 186 m, die Breite 29,5 m, der Tiefgang 8,2 m, die Wasserverdrängung 23 000 Tonnen, Bewaffnung zehn 28 cm-Geschütze in fünf Doppeltürmen, zwölf 15 cm Schnellfeuerkanonen, zwölf 8,8 cm Schnellfeuerkanonen und vier Torpedolancierrohren. Die Geschwindigkeit beträgt 25½ Knoten bei einer indizierten Maschinenleitsung von 50000 PS. Das Schiff ist mit Parsons-Turbinen ausgestattet. Der normale Kohlenvorrat betrügt 1000 Tonnen. Die Deplacementsvergrößerung des „Moltke“ gegenüber dem letzten in die Flotte eingestellten Panzerkreuzer „von der Tann“ berägt 4000 t. Die Bewaffnung an schwerer und mittlerer Artillerie ist um je zwei Geschütze verstärkt, die leichte Artillerie dafür um zwei Geschütze vermindert. ––––– Ueber Erfinderschutz vor der Anmeldung veröffentlicht Rechtsanwalt Dr. Joe Oppenheimer in den „Mittheilungen vom Verband Deutscher Patentanwälte“ sehr interessante Ausführungen. Es kommt in der Praxis häufig vor, daß Erfinder den Gegenstand ihrer Erfindung dritten Personen vorführen oder auseinandersetzen, bevor dafür ein Patentschutz nachgesucht ist. Wenn diese dritten Personen auf Grund der ihnen gemachten Mittheilungen die Erfindung selbst ausnutzen oder von anderen Personen ausnutzen lassen, oder auch durch fahrlässiges Handeln ein vorzeitiges Bekanntwerden der Erfindung verursachen, machen sie sich dadurch strafbar und dem Erfinder gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Erfindung ist ein Rechtsgut auch schon vor der Anmeldung, Dabei ist es ganz gleichgültig, ob das Anvertrauen der Erfindung auf schriftlichem oder bloß auf mündlichem Wege geschehen ist. In bestimmten Fällen (§ 18 des Wettbewerbgesetzes) ist gegen derartige Handlungen auch ein strafrechtlicher Schutz eingeführt, der in viel höherem Maße abschreckend zu wirken pflegt als die bloße Gefahr, einer Untersagung oder Schadenersatzklage. Der Schadenersatz kann sich für den, der unbefugt eine ihm anvertraute Erfindung verwertet, recht verhängnisvoll gestalten. Wenn die Person, der der Erfinder seine Idee mitgetheilt hat, eine Veröffentlichung verschuldet, und damit die Ertheilung eines Schutzes verhindert wird, so kann der Geschädigte den ihm durch die Ausführung durch andere Firmen entgangenen Gewinn unter Umständen voll in Anspruch nehmen. Das ist besonders für diejenigen Fälle wichtig, in denen der Verletzer die Erfindung selbst ausbeutet. [Mittheilungen vom Verband Deutscher Patentanwälte, Nr. 3.] ––––– Ueber die Erzeugung von Wasserstoff aus Wassergas machte im Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes Herr Dr. A. Frank zu Charlottenburg interessante Angaben. Das Wassergas besteht theoretisch aus 50% Kohlenoxyd und 50% Wasserstoff. Praktisch ergeben sich aber bei der technischen Herstellung neben 50% Wasserstoff nur etwa 40% Kohlenoxyd, dazu an Beimengungen 5% Kohlensäure, 4,5% Stickstoff und 0,5% Sauerstoff. Gelegentlich von Versuchen, reinen Kohlenstoff, eventuell auch Diamanten, aus dem Kohlenoxyd des Wassergases mit Hilfe von Kalziumkarbid darzustellen, welcher Prozeß sich bekanntlich nach der Formel Ca C2 + CO = CaO + 3C vollzieht, gelangte Redner zu der interessanten, unerwarteten Entdeckung, daß das Kalziumkarbid nicht nur das C0, sondern auch die übrigen Beimengungen des Wassergases mit Ausnahme des Wasserstoffs chemisch bindet. Auf dieser Beobachtung fußend, wurden vom Vortragenden im Jahre 1905 Patente zur Gewinnung von reinem Wasserstoff aus Wassergas angemeldet. Da mit dem bei diesem Verfahren gewonnenen Graphit im allgemeinen nicht viel angefangen werden konnte, weil es an Verwendungsgebieten fehlte, der große Aufwand an Karbid und die Beseitigung der oben erwähnten Nebenbestandtheile also zu kostspielig erschien, ging man zunächst dazu über, den größten Theil des Kohlenoxyds durch Kupferchlorür zu entfernen, wodurch ein rohes Wasserstoffgas von etwa 89 bis 90% Wasserstoffgehalt erzielt wurde, welches dann durch Passieren über Kalziumkarbid usw. in Kombination mit anderen Reagentien in ein nahezu reines Wasserstoffgas von 99 bis 99,3% Gehalt übergeführt wurde. Dieses Verfahren erschien noch nicht einfach und vortheilhaft genug, weshalb der Vorschlag gemacht wurde, die Beseitigung der sämtlichen fremden Beimengungen durch Kompression und Abkühlung bezw. durch Verflüssigung dieser Bestandtheile zu bewirken. Im Verein mit Professor v. Linde in München wurde dann ein technisches Verfahren ausgearbeitet, das auf obigem Prinzip beruht und gute Resultate lieferte. [Journal für Gasbeleuchtung, 10. Juni 1911.] Zum 50 jährigen Bestehen der Wärmeschutz-Industrie. Es war im Jahre 1861, als der Spinnereibesitzer Fritz Pasquay im damaligen Vasselonne, heutigem Wasselnheim im Elsaß, angeregt durch das Studium der epochemachenden Versuche des französischen Physikers Péclet über Wärmeabgabe und Wärmedurchlässigkeit der verschiedensten Körper, welche im Jahre vorher veröffentlicht worden waren, auf den Gedanken kam, die Seidenabfälle seiner Bourretteseide-Spinnerei zu Zöpfen zu verflechten und zur Isolierung von Dampfund Wasserleitungen gegen Wärmeverluste zu benutzen. Rasch brach sich die neue Erfindung Bahn. Wenn man auch vorher schon Stroh, Lehm und Stroh, eventuell auch mit Asche und Sägespänen vermischt, auf Dampfleitungen auftrug, so geschah dies in den meisten Fällen, um eine übergroße Erwärmung der Arbeitsraume und das Verbrennen der Finger zu verhüten; in den seltensten Fällen war man sich bewußt, daß man auch Wärme, d.h. Kohle damit sparen könne. Pasquay zeigte als der erste durch Zahlen, welche er später durch eigene Versuche belegte, wie überaus wichtig vom wirthschaftlichen Standpunkt aus die gute Isolierung der Dampfleitungen sei. Seine Veröffentlichungen und unablässigen Versuche, die von seinen Geschäftsnachfolgern, der Firma E. & C. Pasquay in Wasselnheim, fortgesetzt wurden, haben dazu beigetragen, daß in den folgenden Jahrzehnten der Wärmeschutzfrage ein immer mehr wachsendes Interesse entgegengebracht wurde und insbesondere durch die Verwendung von Kieselgur sowie von Korkabfällen eine bedeutende Industrie sich entwickelte. Zahllos waren bald die Kieselgurkompositionen und Korkpräparate, welche den Markt überschwemmten; wieder ist es das Verdienst Pasquays, durch seine Versuche an einem (zum ersten Mal auf der „Frankfurter Patent-Ausstellung“ 1881 vorgeführten) eigens dazu hergestellten Apparate den äußerst geringen Wert der Mehrzahl dieser neuen Produkte gezeigt und immer wieder durch Zahlen darauf hingewiesen zu haben, wie wertvoll eine wirklichgute Isolierung und wie verkehrt es sei, bei deren Auswahl lediglich nach dem Anschaffungspreis zu entscheiden. Diese Versuche, welche Pasquay lange Zeit allein ausgeführt hat (später fingen einige größere Firmen ebenfalls an, solche Versuche anzustellen), führten ihn aber auch dazu, sein eigenes Isolierverfahren zu verbessern. Die Seidenzöpfe und Seidenpolster, welche den weitaus besten Wärmeschutz gewährten, hatten den Uebelstand, auf Dampfleitungen von höherer Spannung bald zu verkohlen und wertlos zu werden. Es mußte daher ein Mittel gefunden werden, die Seide vor der zu hohen Temperatur zu schützen. Theoretische Erwägungen, verbunden mit langen Versuchen, führten zur Erfindung des verschiedentlich verbesserten Pasquayschen Weißblechluftmantels, welcher zwischen der heißen Fläche und der Seide eingeschoben wird. Obwohl die verwendete Kombination etwas ganz Neues darstellte, wurde derselben damals die Patentfähigkeit abgesprochen; ein Fall, der in der Geschichte der Erfindungen nicht einzig dasteht. Trotz der unbestreitbaren, im In- und Ausland anerkannten Vortheile der Pasquayschen Seidenisolierung verhielten sich die staatlichen Verwaltungen lange ablehnend. Erst als in den letzten 10–12 Jahren amtliche Versuche der Seidenisolierung ihre Ueberlegenheit beglaubigten, gingen auch die Behörden von ihrem vielfach geübten Standpunkt, bei Vergebung von Isolierungen das „Billigste“ zu bevorzugen, ab; heute dürfte, zumal bei Heizungsanlagen, die Seide kaum mehr übergangen werden. Fünfzig Jahre sind seit Begründung der Wärmeschutzindustrie durch Fritz Pasquay vergangen. In diesen 50 Jahren sind die Ansprüche an eine gute Isolierung sehr gestiegen: damals Dampfleitungen mit höchstens 4–5 Atm. Dampfdruck, entsprechend Temperaturen von 140–150% heute 10–14 Atm. Dampfspannung und Temperaturen bis 360° und mehr; damals meist kurze Leitungen von 10–15 m Länge, heute gewaltige Fernleitungen von Tausenden von Metern Länge. All diesen steigenden Ansprüchen ist die Firma Fritz Pasquay, jetzt E. & C. Pasquay in Wasselnheim, gerecht geworden; sie hat es verstanden, die Seidenisolierung sowohl für Kalt- und Warmwasserleitungen wie für hochüberhitzten Dampf haltbar und mit dem höchsten Grad von Wirthschaftlichkeit anzuwenden. – Während man in früheren Zeiten glaubte mit einer Isolierung auskommen zu können, welche 60–65 v. H. Wärmeersparnis verwirklichte (manche sog. „Isolierfirmen“, deren Spezialität die „billigen“ Isolierungen sind, liefern auch heute nichts Besseres), wendet heute Pasquay Isoliermethoden an, welche den Wärmeverlust des unbekleideten Rohres um 90–94 v. H. zu verringern imstande sind. Daß eine solche Isolierung wesentlich teurer zu stehen kommt als eine solche, die bloß 60–80 v. H. Nutzeffekt ergibt, liegt auf der Hand; doch sind sich alle einsichtigen Dampfanlagenbesitzer heute klar darüber, daß der höhere Anlagepreis durch die weit größere Kehlenersparnis bald gedeckt wird. In einer interessanten Abhandlung „Wärmeschutz im Dampfbetrieb“, welche die Firma Pasquay Interessenten zur Verfügung stellt, und welche durch ihre sachliche Behandlungsweise des Stoffes die Anerkennung auch von Konkurrenten gefunden hat, finden sich ausführliche Einzelheiten aus Theorie und Praxis des Wärmeschutzes, dieser Industrie, welche nunmehr auf ein halbes Jahrhundert zurückblickt, und der zu wünschen wäre, daß sie auf der wissenschaftlichen Grundlage, auf welcher se fußt, nach allen Seiten ausgebaut werden möge. ––––– Die Entscheidung des Preisgerichts für Fischereimotore in dem vom Deutschen Seefischereiverein im August 1908 ausgeschriebenen Wettbewerb ist jetzt erfolgt. Es waren folgende Preise ausgesetzt worden: a) Für die besten ausgeführten Motoren mit Zubehör: Klasse 1, für kleine Motor ew von 4 bis 10 Bremspferdestärken: 1. Preis 10000 M, 2. Preis   6000 M, 3. Preis   2000 M, Klasse 2, für größere Motoren von 20 bis 30 Bremspferdestärken: 1. Preis 20000 M, 2. Preis 10000 M, b) Für die besten ausgeführten Winden: 1. Preis 2000 M, 2. Preis 1000 M. Die zum Preiswettbewerb angemeldeten Motoren der 1. Klasse sind nach Bestehen einer Vorprüfung in Fischereifahrzeuge eingebaut, während eines Jahres im praktischen Fischereibetrieb erprobt und endlich einer Schlußprüfung durch eine technische Kommission des Preisgerichts unterzogen worden. Die von dem Deutschen Seefischereiverin und von dem Verein Deutscher Motorfahrzeug-Industrieller berufenen Preisrichter hatten in ihrer Sitzung vom 25. Februar 1911 unter Vorbehalt der Beschlußfassung über die Motoren der 2. Klasse und der Winden, deren Prüfungszeit erst im Frühjahr 1911 ablief, folgende Entscheidung bezüglich der Motoren der 1. Klasse getroffen. Es wurde zuerkannt: Der erste Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln für einen Gleichdruck-Petroleummotor System Brons von 8 Pferdestärken. Der zweite Preis von 6000 M der Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals Ph. Swiderski zu Leipzig-Plagwitz für einen Rohöl-Glühhaubenmotor von 6 Pferdestärken. Der dritte Preis von 2000 M der Kieler Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals C. Daevel in Kiel für einen Petroleum-Glüihthaubenmotor von 8 Pferdestärken. Ueber die Zuerkennung der Preise für die Motoren der zweiten Klasse und für Winden wurde in der Sitzung vom 20. Juni d. J. wie folgt bestimmt: Es wurde zuerkannt: Ein Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln-Deutz für einen Gleichdruck-Petroleummotor, System Brons, von 24 Pferdestärken, nachdem dieser Motor in der zweiten Klasse allein in den Wettbewerb trat, also ein erster Preis nicht gegeben werden konnte. Der erste Preis von 2000 M der Eisengießerei und Maschinenfabrik Achdelis Söhne zu Geestemünde für eine Grundschleppnetzwinde in einem Nordsee-Motorfischkutter. Der zweite Preis von 1000 M dem Schlossermeister Theuring zu Elbing für eine Srurrwadenwinde in einem Ostsee-Motorfischkutter. ––––– Eine automatische Zündungsumsteuerung für Magnetdynamos von Verbrennungskraftmaschinen ist von der Firma Robert Bosch in Stuttgart konstruiert worden. (Fig. 1 bis 7.) In Fig. 1 ist die Stromstärke der Magnetdynamo während einer Umdrehung dargestellt. Von dem Diagramm können dabei nur die schattierten Theile nutzbar gemacht werden. Der Pfeil 1 bezeichnet die Vorwärts-, Pfeil 2 die Rückwärtsdrehrichtung des Motors bezw. des Magnetdynamo. Bei normalem Vorwärtsgang erfolgt Frühzündung in Punkt a (Fig. 2), welche je nach dem Gang des Motors automatisch bis zum b verstellt werden kann. Punkt a in Fig. 1 ist die entsprechende Lage der Magnetwelle zur Kurbelstellung a in Fig. 2. Bei Umkehrung der Drehrichtung der Maschine im Sinne des Pfeils 2 wird die Vorzündung in Spätzündung a1 verwandelt; dieselbe erfolgt also nicht mehr während der Kompressions- sondern während der Expansionsperiode. Ganz ähnlich würde es sein, wenn man. wie in Fig. 3 geschehen, die Zündung nach a a1 in den oberen Totpunkt verlegen würde. In diesem Falle würde bei automatischer Zündmomentverstellung der Zündpunkt nur auf Spätzündung verstellt werden können. Man kann das vermeiden, wenn man, wie in Fig. 4, den Zündmoment für Rückwärtsgang gegenüber seiner Lage den Vorwärtsgang um den Kurbelwinkel symmetrisch zum O T versetzt. Der Verstellungswinkel für die Magnetdynamo beträgt bei Viertaktmaschinen die Hälfte des an der Kurbelwelle gemessenen Winkels bei Zweitaktmaschinen dagegen würde Winkel α gleich Winkel β sein. Man erhält die Winkelverstellung 2 für Rückwärtsgang, indem man die Pole des Induktors um verdreht. Die Magnetwelle trägt eine Scheibe d (Fig. 7) mit einem Hebel e, der im f schwingbar gelagert ist und sich bei g gegen eine Feder stützt. Wenn von Vorwärts- und Rückwärtsdrehrichtung übergegangen werden soll, so wird der Strom unterbrochen, so lange i über h schleift. Wenn man nun die Bogenlänge von i + h dem Winkel 2β entsprechend ausführt, so erfolgt die Zündung vorwärts und rückwärts in gleichem Zeitpunkt, und die automatische Winkelverstellung ändert sich in beiden Fällen gegen den O T hin. [Revue de Mecanique, Mai 1911.] Textabbildung Bd. 326, S. 575